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Frieden im Libanon nachhaltig sichern

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5499 · Antrag · Original ↗

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Frieden im Libanon nachhaltig sichern Antrag der Abgeordneten Cansu Özdemir, Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Frieden im Libanon nachhaltig sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der April 2026 markiert eine erneute Eskalation des langjährigen Konflikts zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon. Am 8. April griff die israelische Armee im Rahmen der Operation „Eternal Darkness“ innerhalb kurzer Zeit über hundert mutmaßlich mit der Hisbollah verbundene Ziele in Beirut, im Bekaa-Tal und im Süden des Landes an. Es handelt sich um den bislang schwersten Einzelangriff seit der Eskalation im März 2026 (www.deutschlandfunk.de/israel-startet-groesste-angriffswelle-seit-jah- ren-auf-hisbollah-104.html). Auslöser waren Raketenangriffe der Hisbollah auf Nordisrael am 2. März 2026 im Kontext vorangegangener israelisch-US-amerikanischer Angriffe auf Iran sowie einer sich anschließenden regionalen Eskalationsdynamik mit wechselseitigen Reaktionen verbündeter Akteure. In der Folge kam es insbesondere im Süden des Libanon neben Luftangriffen auch zu Bodenoperationen israelischer Streitkräfte. Diese stellen eine qualitative Eskalation dar, da sie mit einer dauerhaften militärischen Präsenz einhergehen und das Risiko ziviler Opfer sowie weiterer Vertreibungen erhöhen (www.ta- gesschau.de/ausland/asien/angriffe-libanon-israel-100.html). Im Südlibanon möchte Israel eine Pufferzone, bis zu 10 bis 15 km oder sogar bis zum Litani-Fluss etwa 30 km nördlich errichten, um seine Grenze vor Hisbollah zu sichern. Nach dem Waffenstillstand im November 2024 hat Israel Grenzgebiete zerstört, um faktisch Sperrzonen zu schaffen. Nach offiziellen Angaben plant die Regierung, diese Zonen künftig auch formell als Sperrgebiete auszuweisen und räumlich auszuweiten. Kritiker sehen darin Parallelen zur israelischen Präsenz im Südlibanon zwischen 1985 und 2000, als durch militärische Kontrolle und Pufferzonen ein dauerhaft gesicherter Grenzstreifen etabliert wurde. Im Kontext der Schaffung einer Pufferzone werden Räumungsbefehle erteilt, von denen Hunderttausende betroffen sind, und Pflanzengifte versprüht, offenbar um zu verhindern, dass die Zivilbevölkerung zurückkehrt (www.tagesschau.de/ausland/asien/li- banon-israel-pflanzengift-100.html). Libanesische Offizielle befürchten einen Verstoß gegen die UN-Resolution 1701, die nach dem Krieg von 2006 einen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hisbollah festschreibt, den Rückzug israelischer Truppen hinter die sogenannte „Blue Line“ vor- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5499 21. Wahlperiode 21.04.2026 sieht, die Stationierung der libanesischen Armee im Süden stärkt und eine entmilitarisierte Zone südlich des Litani-Flusses etabliert. In diesem Zusammenhang wird auch die Sorge vor einer neuen Langzeitbesatzung geäußert. Parallel dazu wurden im Rahmen internationaler Vermittlungsbemühungen Gespräche über eine Waffenruhe zwischen den USA und Iran geführt, die von mehreren Staaten unterstützt wurden. Pakistan übernahm dabei eine vermittelnde Rolle und fungierte als zusätzlicher diplomatischer Kanal zwischen Washington und Teheran. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 8. April 2026 eine zweiwöchige Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran verkündet. Während der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif erklärte, diese Waffenruhe schließe auch den Libanon ein, weisen Israel und die USA diese Einordnung zurück (www.bbc.com/news/articles/cgk0 edynpmzo). Die Entwicklungen sind Teil einer seit Jahren anhaltenden Konfliktdynamik, die regelmäßig in Eskalationen mündet und eine anhaltende Gewaltspirale erzeugt, unter der insbesondere die Zivilbevölkerung leidet. Dabei kommt es auch zu Angriffen auf dichtbesiedelte Wohngebiete vor allem in Südlibanon und Beirut. Die humanitäre Lage hat sich erheblich verschärft: Seit März 2026 wurden über 2 000 Menschen getötet und mehr als 6 500 verletzt und mehr als eine Millionen Menschen wurden vertrieben. Auch auf israelischer Seite kam es zu Todesopfern infolge von Angriffen der Hisbollah (www.tagesschau.de/ausland/asien/gespraeche-libanon-israel-100.html). Der libanesische Staat bemüht sich um die Stärkung seines Gewaltmonopols, konnte den Einfluss der Hisbollah bislang jedoch nur begrenzt zurückdrängen. Kriegszustände erschweren diese Absicht. Dieser Konflikt kann militärisch nicht gelöst werden. Das zeigt auch die fragile Sicherheitslage für die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL). Wiederholt wurden UNIFIL-Stellungen angegriffen, wobei auch Blauhelmsoldaten getötet und verletzt wurden. Dies wirft grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit des Einsatzes unter Bedingungen eskalierender Gewalt auf. Während Israel und die USA den UNI- FIL-Einsatz ablehnen, spricht sich die libanesische Regierung für eine Fortsetzung internationaler Präsenz unter Leitung der Vereinten Nationen aus. Diplomatische Bemühungen sowie der Ausbau humanitärer Hilfen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft kommen zu kurz. Die militärischen Operationen stehen in klarem Widerspruch zum Völkerrecht, insbesondere zu Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, sowie zu den Regeln des humanitären Völkerrechts und verletzen diese. Insbesondere werden die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen sowie der Schutz der Zivilbevölkerung nicht eingehalten. Zudem berühren sie die Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel, dessen menschenrechtliche Grundlage damit ebenfalls verletzt wird und dessen Aussetzung vor diesem Hintergrund zu prüfen ist. Deutschland ist als Rüstungsexporteur und politischer Partner Israels und des Libanons mitverantwortlich, sowohl für den Konflikt und dessen Eskalation als auch für die Suche nach einer Lösung und Deeskalation und trägt damit Mitverantwortung für dessen Dynamik. So werden u. a. deutsche Militärbasen von den USA genutzt. Die Bundesregierung hat außerdem seit 2023 Rüstungsexporte im Umfang von über 480 Millionen Euro genehmigt und hält an bestehenden Kooperationsabkommen fest. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Stabilisierung des Libanon sowie internationale Deeskalationsinitiativen konsequenter zu unterstützen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen; 2. alle Kriegsparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Beendigung militärischer Kampfhandlungen aufzurufen und internationale Untersuchungen möglicher Kriegsverbrechen durch UN und Internationalen Strafgerichtshof aktiv zu unterstützen; 3. die von Israel geplante Pufferzone ausdrücklich abzulehnen; 4. alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen sowie jede militärische Nutzung deutscher Infrastruktur durch Konfliktparteien zu untersagen und dem Bundestag umfassend und regelmäßig darüber zu berichten; 5. humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in der Region deutlich und unbürokratisch auszuweiten sowie den sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und UN-Organisationen in Konfliktgebieten sicherzustellen; 6. Geflüchtete aus der Region wirksam zu schützen, insbesondere durch einen Abschiebestopp in betroffene Länder, erleichterte Asylverfahren und die verstärkte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger, insbesondere durch Erteilung humanitärer Visa; 7. zivile Konfliktprävention, Entwicklungszusammenarbeit und Wiederaufbauprogramme im Libanon und in der Region langfristig auszubauen und strukturell zu verankern; 8. Programme zur Stärkung von Zivilgesellschaft, Frauen und Friedensinitiativen in der Region gezielt zu fördern und finanziell auszubauen; 9. sich für ein EU-weites Vorgehen einzusetzen, das die Aussetzung des EU-Israel- Assoziierungsabkommens bei nachgewiesenen schweren Menschenrechtsverletzungen ermöglicht; 10. internationale Abrüstungsinitiativen zu unterstützen, insbesondere im Bereich der nuklearen Abrüstung, und sich für langfristige Perspektiven einer weltweiten Reduzierung und Abschaffung von Massenvernichtungswaffen einzusetzen. Berlin, den 21. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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