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Für eine Friedensperspektive im Sudan - Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3028)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5553 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Für eine Friedensperspektive im Sudan - Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3028) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5553 21. Wahlperiode 22.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Maren Kaminski, Cansu Özdemir, Vinzenz Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3028 – Für eine Friedensperspektive im Sudan – Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen A. Problem Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass seit April 2023 erneut Krieg im Sudan herrscht, welcher die größte humanitäre Krise der Gegenwart auslöste. Die sudanesische Armee (SAF) unter General Abdel Fattah al-Burhan und die Rapid Support Forces (RSF) unter Mohammed Hamdan Daglo („Hemedti“) kämpfen um Einfluss und Macht. Zuvor hatten sie gemeinsam im Jahr 2021 die demokratischen Kräfte der Übergangsregierung weggeputscht und so einen erfolgreichen Friedensprozess im Land gestoppt. Beiden Parteien werden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen, wie der Einsatz von Hunger und sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe. Eine am 7. November 2025 vereinbarte Waffenruhe wurde bereits mehrfach und von beiden Seiten gebrochen. Es gibt erneut Warnungen von internationalen Hilfsorganisationen und dem Hohen Kommissar der VN für Menschenrechte, Volker Türk, dass sich die Katastrophe von Al- Faschir in der Region Kordofan wiederholen könnte. Aus diesem Grund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung dazu auf, unter anderem sich für die Erreichung eines dauerhaften Waffenstillstandes einzusetzen, um die Zivilbevölkerung zu schützen und den Aufbau tragfähiger Strukturen für eine nachhaltige Friedens- und Sicherheitsordnung im Sudan zu fördern; keine Genehmigungen mehr für Rüstungsexporte an die VAE, Saudi- Arabien und Ägypten zu erteilen, außerdem entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan zu unterbinden. Dazu gehört auch, verbindliche Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment- Kontrollen) zum Verbleib von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern konsequent, systematisch und regelmäßig durchzuführen; die Aussetzung der Aufnahme von Geflüchteten über das UNHCR-Resettlementprogramm, das ermöglicht, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen dauerhaft in einem Drittland aufzunehmen, aufzuheben und alle Menschen mit Einreisezusage sofort einreisen zu lassen. Außerdem braucht es zusätzlich ein humanitäres Aufnahmeprogramm der Nationalstaaten, um eine sichere Flucht aus dem Sudan und die Versorgung von Verletzten zu ermöglichen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3028 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Stefan Keuter Berichterstatter Adis Ahmetović Berichterstatter Deborah Düring Berichterstatterin Vinzenz Glaser Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Stefan Keuter, Adis Ahmetović, Deborah Düring und Vinzenz Glaser I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner 47. Sitzung am 4. Dezember 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass seit April 2023 erneut Krieg im Sudan herrscht, welcher die größte humanitäre Krise der Gegenwart auslöste. Die sudanesische Armee (SAF) unter General Abdel Fattah al-Burhan und die Rapid Support Forces (RSF) unter Mohammed Hamdan Daglo („Hemedti“) kämpfen um Einfluss und Macht. Zuvor hatten sie gemeinsam im Jahr 2021 die demokratischen Kräfte der Übergangsregierung weggeputscht und so einen erfolgreichen Friedensprozess im Land gestoppt. Beiden Parteien werden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen, wie der Einsatz von Hunger und sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe. Eine am 7. November 2025 vereinbarte Waffenruhe wurde bereits mehrfach und von beiden Seiten gebrochen. Es gibt erneut Warnungen von internationalen Hilfsorganisationen und dem Hohen Kommissar der VN für Menschenrechte, Volker Türk, dass sich die Katastrophe von Al-Faschir in der Region Kordofan wiederholen könnte. Aus diesem Grund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung dazu auf, unter anderem sich für die Erreichung eines dauerhaften Waffen-stillstandes einzusetzen, um die Zivilbevölkerung zu schützen und den Aufbau tragfähiger Strukturen für eine nachhaltige Friedens- und Sicherheitsordnung im Sudan zu fördern; keine Genehmigungen mehr für Rüstungsexporte an die VAE, Saudi-Arabien und Ägypten zu erteilen, außerdem entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan zu unterbinden. Dazu gehört auch, verbindliche Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-Kontrollen) zum Verbleib von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern konsequent, systematisch und regelmäßig durchzuführen; die Aussetzung der Aufnahme von Geflüchteten über das UNHCR-Resettlementprogramm, das ermöglicht, besonders schutz-bedürftigen Flüchtlingen dauerhaft in einem Drittland aufzunehmen, aufzuheben und alle Menschen mit Einreisezusage sofort einreisen zu lassen. Außerdem braucht es zusätzlich ein humanitäres Aufnahmeprogramm der Nationalstaaten, um eine sichere Flucht aus dem Sudan und die Versorgung von Verletzten zu ermöglichen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner 19. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung. Berlin, den 22. April 2026 Jürgen Hardt Berichterstatter Stefan Keuter Berichterstatter Adis Ahmetović Berichterstatter Deborah Düring Berichterstatterin Vinzenz Glaser Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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