Für eine Friedensperspektive im Sudan - Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3028)
Text
Für eine Friedensperspektive im Sudan - Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3028)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5553
21. Wahlperiode 22.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Maren Kaminski, Cansu Özdemir, Vinzenz
Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3028 –
Für eine Friedensperspektive im Sudan – Humanitäre Hilfe ausbauen,
Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass seit April 2023 erneut Krieg im Sudan
herrscht, welcher die größte humanitäre Krise der Gegenwart auslöste. Die
sudanesische Armee (SAF) unter General Abdel Fattah al-Burhan und die Rapid
Support Forces (RSF) unter Mohammed Hamdan Daglo („Hemedti“) kämpfen um
Einfluss und Macht. Zuvor hatten sie gemeinsam im Jahr 2021 die
demokratischen Kräfte der Übergangsregierung weggeputscht und so einen erfolgreichen
Friedensprozess im Land gestoppt. Beiden Parteien werden Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht vorgeworfen, wie der Einsatz von Hunger und
sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe. Eine am 7. November 2025 vereinbarte
Waffenruhe wurde bereits mehrfach und von beiden Seiten gebrochen. Es gibt erneut
Warnungen von internationalen Hilfsorganisationen und dem Hohen Kommissar
der VN für Menschenrechte, Volker Türk, dass sich die Katastrophe von Al-
Faschir in der Region Kordofan wiederholen könnte.
Aus diesem Grund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung dazu
auf, unter anderem sich für die Erreichung eines dauerhaften Waffenstillstandes
einzusetzen, um die Zivilbevölkerung zu schützen und den Aufbau tragfähiger
Strukturen für eine nachhaltige Friedens- und Sicherheitsordnung im Sudan zu
fördern; keine Genehmigungen mehr für Rüstungsexporte an die VAE, Saudi-
Arabien und Ägypten zu erteilen, außerdem entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen, um Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan zu
unterbinden. Dazu gehört auch, verbindliche Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-
Kontrollen) zum Verbleib von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern
konsequent, systematisch und regelmäßig durchzuführen; die Aussetzung der
Aufnahme von Geflüchteten über das UNHCR-Resettlementprogramm, das
ermöglicht, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen dauerhaft in einem Drittland
aufzunehmen, aufzuheben und alle Menschen mit Einreisezusage sofort einreisen zu
lassen. Außerdem braucht es zusätzlich ein humanitäres Aufnahmeprogramm der
Nationalstaaten, um eine sichere Flucht aus dem Sudan und die Versorgung von
Verletzten zu ermöglichen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN und
Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3028 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Stefan Keuter
Berichterstatter
Adis Ahmetović
Berichterstatter
Deborah Düring
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Stefan Keuter, Adis Ahmetović, Deborah
Düring und Vinzenz Glaser
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner 47. Sitzung am 4. Dezember 2025
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass seit April 2023 erneut Krieg im Sudan herrscht, welcher die größte
humanitäre Krise der Gegenwart auslöste. Die sudanesische Armee (SAF) unter General Abdel Fattah al-Burhan
und die Rapid Support Forces (RSF) unter Mohammed Hamdan Daglo („Hemedti“) kämpfen um Einfluss und
Macht. Zuvor hatten sie gemeinsam im Jahr 2021 die demokratischen Kräfte der Übergangsregierung
weggeputscht und so einen erfolgreichen Friedensprozess im Land gestoppt. Beiden Parteien werden Verstöße gegen
das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen, wie der Einsatz von Hunger und sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe.
Eine am 7. November 2025 vereinbarte Waffenruhe wurde bereits mehrfach und von beiden Seiten gebrochen.
Es gibt erneut Warnungen von internationalen Hilfsorganisationen und dem Hohen Kommissar der VN für
Menschenrechte, Volker Türk, dass sich die Katastrophe von Al-Faschir in der Region Kordofan wiederholen könnte.
Aus diesem Grund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung dazu auf, unter anderem sich für die
Erreichung eines dauerhaften Waffen-stillstandes einzusetzen, um die Zivilbevölkerung zu schützen und den
Aufbau tragfähiger Strukturen für eine nachhaltige Friedens- und Sicherheitsordnung im Sudan zu fördern; keine
Genehmigungen mehr für Rüstungsexporte an die VAE, Saudi-Arabien und Ägypten zu erteilen, außerdem
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan
zu unterbinden. Dazu gehört auch, verbindliche Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-Kontrollen) zum Verbleib
von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern konsequent, systematisch und regelmäßig durchzuführen; die
Aussetzung der Aufnahme von Geflüchteten über das UNHCR-Resettlementprogramm, das ermöglicht,
besonders schutz-bedürftigen Flüchtlingen dauerhaft in einem Drittland aufzunehmen, aufzuheben und alle Menschen
mit Einreisezusage sofort einreisen zu lassen. Außerdem braucht es zusätzlich ein humanitäres
Aufnahmeprogramm der Nationalstaaten, um eine sichere Flucht aus dem Sudan und die Versorgung von Verletzten zu
ermöglichen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner
22. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/3028 in seiner 19. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3028 in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung.
Berlin, den 22. April 2026
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Stefan Keuter
Berichterstatter
Adis Ahmetović
Berichterstatter
Deborah Düring
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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