Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6620
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn,
Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß und der
Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000
bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025
27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/theme
n/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten
sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit transparent nachzuvollziehen. Gerade
angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt
sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter
operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu
bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden
Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren
besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen
Planstellen, und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode
externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden
mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil,
und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach
Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie
viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt
(bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil,
und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und
nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen
teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in
welcher Höhe, und für welche Maßnahmen, nutzt der Beauftragte Kanäle
sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche
Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei
erzielt?
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es
sich?
10. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt,
wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und
wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich,
konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
12. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen
schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher
Form, und zu welchen Themen?
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions-
und Weltanschauungsfreiheit gegenüber dem Deutschen Bundestag und
der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
14. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgesehen, und wenn ja,
wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit?
Berlin, den 10. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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