Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Antwort zu Drs. 21/6620)
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Antwort zu Drs. 21/6620)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7167
21. Wahlperiode 14.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6620 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit transparent nachzuvollziehen. Gerade
angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt
sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter
operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen
zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden
Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung,
Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen
waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen
Planstellen, und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Die personelle Ausstattung des Büros des Beauftragten der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde mit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode
externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden
mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Nein
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil,
und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach
Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja,
wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil,
und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und
nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit ist im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung an einem breiten
Informationsaustausch interessiert und steht im engen Austausch zu einer Vielzahl von
Institutionen in Deutschland und im Ausland, die auf dem Gebiet der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit tätig sind. Dazu gehören die Ministerien, der
Deutsche Bundestag, die Bundestagsfraktionen, religiöse und humanistische
Organisationen, politische Stiftungen sowie nationale und internationale
Nichtregierungsorganisationen, aber auch mittelbar und unmittelbar betroffene
Einzelpersonen.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen
diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit des Büros des Beauftragten in der aktuellen Ausstattung über
mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand
leistbar.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
Inland
– Bonn, 11. April 2026, Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für
Menschenrechte
– Würzburg, 15. Mai bis 17. Mai 2026, Katholikentag
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Ausland
– Rom/Italien, 12. Juni 2025, Begleitung des Bundesaußenministers zu
Gesprächen im Vatikan
– Israel und Palästinensische Gebiete, 27. September bis 1. Oktober 2025,
Gespräche mit Parlament, Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften
– Rom/Italien, 19. Oktober bis 22. Oktober 2025, Gespräche im Vatikan zu
Religions- und Weltanschauungsfreiheit (RWF)
– Prag/Tschechien, 11. November bis 12. November 2025, The Article 18
Alliance – Ministerial Conference 2025
– Istanbul/Türkei, 28. November bis 2. Dezember 2025, Gespräche zu RWF
– Ägypten, 17. Januar bis 25. Januar 2026, Gespräche zu RWF
– Washington/USA, 1. Februar bis 6. Februar 2026, International Religious
Freedom (IRF) Summit; National Prayer Breakfast
– Genf/Schweiz, 2. März bis 4. März 2026, 61. Sitzung des
Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (MMR)
– Abuja und Makurdi/Nigeria, 25. April bis 29. April 2026, Gespräche zu
RWF
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit wurde auf seinen Reisen außerhalb Deutschlands meist von einem
Mitarbeiter des Auswärtigen Amts begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht.
Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß
Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle
Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach
Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt
eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in
welcher Höhe, und für welche Maßnahmen, nutzt der Beauftragte Kanäle
sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche
Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei
erzielt?
Dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit stehen für Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen oder personellen
Mittel zur Verfügung. Er nutzt den X-Account @ReligionBund, der öffentlich
einsehbar ist.
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt
es sich?
10. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte
erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht,
und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich,
konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit begleitet die Zielsetzungen der Bundesregierung im Rahmen seines
Mandats und in Abstimmung mit den Ressorts insbesondere durch politische
Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit
Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und Vertreterinnen und
Vertretern anderer Staaten. Dabei trägt er bei Themen mit Bezug zu seinem
Aufgabengebiet entlang der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
vereinbarten Ziele zu einem kohärenten Ansatz der Bundesregierung bei. Alle
zwei Jahre erscheint ein Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit, den der Beauftragte eng begleitet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff und
7 ff der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
12. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen
schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in
welcher Form, und zu welchen Themen?
Als Mitglied des Deutschen Bundestages steht der Beauftragte der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im regelmäßigen
Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen
Bundestages.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions-
und Weltanschauungsfreiheit gegenüber dem Deutschen Bundestag und
der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten
Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit über seinen X-Account sowie
Presseberichterstattung nachvollziehbar.
Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und
öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um
Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit
sicherzustellen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja,
welche?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgesehen, und wenn ja,
wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer
Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des
Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte
Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff
und 11 ff der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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