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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Antwort zu Drs. 21/6620)

dip / drucksache 14.07.2026 · WP 21 · 21/7167 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Antwort zu Drs. 21/6620) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7167 21. Wahlperiode 14.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6620 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen, und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Die personelle Ausstattung des Büros des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.  2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Nein  3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung an einem breiten Informationsaustausch interessiert und steht im engen Austausch zu einer Vielzahl von Institutionen in Deutschland und im Ausland, die auf dem Gebiet der Religions- und Weltanschauungsfreiheit tätig sind. Dazu gehören die Ministerien, der Deutsche Bundestag, die Bundestagsfraktionen, religiöse und humanistische Organisationen, politische Stiftungen sowie nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, aber auch mittelbar und unmittelbar betroffene Einzelpersonen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die Arbeitsfähigkeit des Büros des Beauftragten in der aktuellen Ausstattung über mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.  7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und Inland – Bonn, 11. April 2026, Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte – Würzburg, 15. Mai bis 17. Mai 2026, Katholikentag b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum? Ausland – Rom/Italien, 12. Juni 2025, Begleitung des Bundesaußenministers zu Gesprächen im Vatikan – Israel und Palästinensische Gebiete, 27. September bis 1. Oktober 2025, Gespräche mit Parlament, Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften – Rom/Italien, 19. Oktober bis 22. Oktober 2025, Gespräche im Vatikan zu Religions- und Weltanschauungsfreiheit (RWF) – Prag/Tschechien, 11. November bis 12. November 2025, The Article 18 Alliance – Ministerial Conference 2025 – Istanbul/Türkei, 28. November bis 2. Dezember 2025, Gespräche zu RWF – Ägypten, 17. Januar bis 25. Januar 2026, Gespräche zu RWF – Washington/USA, 1. Februar bis 6. Februar 2026, International Religious Freedom (IRF) Summit; National Prayer Breakfast – Genf/Schweiz, 2. März bis 4. März 2026, 61. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (MMR) – Abuja und Makurdi/Nigeria, 25. April bis 29. April 2026, Gespräche zu RWF Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde auf seinen Reisen außerhalb Deutschlands meist von einem Mitarbeiter des Auswärtigen Amts begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht. Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.  8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen, nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen für Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung. Er nutzt den X-Account @ReligionBund, der öffentlich einsehbar ist.  9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich? 10. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? 11. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit begleitet die Zielsetzungen der Bundesregierung im Rahmen seines Mandats und in Abstimmung mit den Ressorts insbesondere durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten. Dabei trägt er bei Themen mit Bezug zu seinem Aufgabengebiet entlang der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele zu einem kohärenten Ansatz der Bundesregierung bei. Alle zwei Jahre erscheint ein Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, den der Beauftragte eng begleitet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff und 7 ff der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. 12. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Als Mitglied des Deutschen Bundestages steht der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages. 13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Der Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit über seinen X-Account sowie Presseberichterstattung nachvollziehbar. Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit? 16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? 17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen? 18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff und 11 ff der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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