Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6638
21. Wahlperiode 24.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Sucht- und Drogenfragen
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000
bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025
27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/theme
n/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten
sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht-
und Drogenfragen transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts
zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die
Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits
bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen
daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und
Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe
Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem
finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie
viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie
viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja,
wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und
nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher
Höhe, und für welche Maßnahmen?
9. Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet,
und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja,
um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein,
warum nicht?
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen Ziele, die im Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD genannt werden,
wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt
werden, und wenn nein, warum nicht?
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu
welchen Themen?
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale
Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen?
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch
wen?
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen?
Berlin, den 11. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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