Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6442
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn,
Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß und der
Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug stand 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im
Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002
waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand: Juli 2025 27 (www.bmi.
bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/l
iste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die
Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in
ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran,
Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren
Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt transparent nachzuvollziehen. Gerade
angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt
sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter
operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu
bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden
Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung,
wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte
einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt seit Beginn der
aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja,
welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für
welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit Vertretern der
Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der
Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag
den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen
nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Kanäle sozialer Medien, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt angestoßen oder umgesetzt, hat der
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um
welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Strategiepapiere,
Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich,
wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Ziele, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele
handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein,
warum nicht?
12. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt dem Deutschen Bundestag oder
dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und
wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja,
welche?
14. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische
Foren, und wenn ja, welche?
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt?
Berlin, den 10. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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