Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6545
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000
bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der
Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/
SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beau
ftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage,
welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber
den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen
ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang,
Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen
des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland transparent nachzuvollziehen. Gerade
angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt
sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter
operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu
bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden
Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in
Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung,
wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte
einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland seit Beginn der
aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja,
welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für
welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Vertretern
der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern
der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Vertretern
der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern
der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in
Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus
und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche
Maßnahmen?
9. Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland angestoßen oder umgesetzt, hat
der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich,
wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Ziele, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um
welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und
wenn nein, warum nicht?
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland dem Deutschen Bundestag
oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet,
und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland gegenüber
dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn
ja, welche?
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und
für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma
in Deutschland?
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in
Deutschland vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti
und Roma in Deutschland?
Berlin, den 15. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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