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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle (Antwort zu Drs. 21/6623)

dip / drucksache 14.07.2026 · WP 21 · 21/7158 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle (Antwort zu Drs. 21/6623) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7158 21. Wahlperiode 14.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6623 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle fungierte in Personalunion zugleich als Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.  2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Nein.  3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle stand im engen Austausch zu vielen Institutionen, die auf dem Gebiet der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen tätig sind. Dazu gehören die Bundesministerien, der Deutsche Bundestag, die Bundestagsfraktionen, politische wie private Stiftungen und wissenschaftliche Einrichtungen sowie nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die Arbeitsfähigkeit der zuständigen Arbeitseinheiten über mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.  7. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum? Eine Auflistung der Dienstreisen, welche die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle allein in dieser Funktion in der aktuellen Legislaturperiode getätigt hat, ist aufgrund ihrer Doppelfunktion als Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle nicht möglich.  8. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen, nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Der Beauftragten der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle standen für Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung. Sie nutzte in ihrer Doppelfunktion als Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle und als Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle den X- Account @GermanyUN sowie den LinkedIn-Account @Germany in the UN des Auswärtigen Amts, die öffentlich einsehbar sind.  9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich? 10. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? 11. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle verfolgte das im Koalitionsvertrag festgehaltene langfristige Ziel des Bekenntnisses zu Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie Abrüstung im Rahmen ihres Mandats und in Abstimmung mit den Ressorts. Dies erfolgte durch Repräsentanz und Wahrnehmung unserer Interessen in internationalen rüstungskontrollpolitischen Gremien, politische Gespräche, bi- und multilaterale Treffen mit Staatenvertreterinnen und -vertretern im In- und Ausland, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2025 verwiesen. 12. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle unterrichtete regelmäßig den Unterausschuss Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung sowie auch den Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig über neueste Entwicklungen in ihrem Verantwortungsbereich. Zudem erschien im Mai 2026 der Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2025, dessen Entstehung die Beauftragte eng begleitete. 13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Als solche unterliegt das Amt der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle über den jährlichen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale, den X-Account @GermanyUN sowie den LinkedIn-Account @Germany in the UN des Auswärtigen Amts, veröffentlichte Erklärungen in internationalen rüstungskontrollpolitischen Foren sowie Presseberichterstattung nachvollziehbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle? 16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? 17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen? 18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff. und 11 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 und den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2025 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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