Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle (Antwort zu Drs. 21/6623)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle (Antwort zu Drs. 21/6623)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7158
21. Wahlperiode 14.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6623 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für
Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches öffentliches
und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten,
tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen der Beauftragten der
Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde
oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden
sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu
machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der
Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser
Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den
jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle fungierte in Personalunion zugleich als Abteilungsleiterin für
Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/6173 verwiesen.
2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der
Abrüstung und Rüstungskontrolle seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten
beauftragt?
Nein.
3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung
und Rüstungskontrolle an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien
teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der
Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung
und Rüstungskontrolle an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn
ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung
und Rüstungskontrolle an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln
und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung
und Rüstungskontrolle an Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung,
die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle stand im engen Austausch zu
vielen Institutionen, die auf dem Gebiet der Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen tätig sind. Dazu gehören die
Bundesministerien, der Deutsche Bundestag, die Bundestagsfraktionen,
politische wie private Stiftungen und wissenschaftliche Einrichtungen sowie
nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen
diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit der zuständigen Arbeitseinheiten über mehrere Tage
beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung
für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Eine Auflistung der Dienstreisen, welche die Beauftragte der Bundesregierung
für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle allein in dieser Funktion in
der aktuellen Legislaturperiode getätigt hat, ist aufgrund ihrer Doppelfunktion
als Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle und Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten
Nationen und Rüstungskontrolle nicht möglich.
8. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der
Abrüstung und Rüstungskontrolle Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja,
in welcher Höhe und für welche Maßnahmen, nutzt die Beauftragte
Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und
welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden
hierbei erzielt?
Der Beauftragten der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle
standen für Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen oder personellen Mittel zur
Verfügung. Sie nutzte in ihrer Doppelfunktion als Beauftragte der
Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle und als Abteilungsleiterin für
Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle den X-
Account @GermanyUN sowie den LinkedIn-Account @Germany in the UN des
Auswärtigen Amts, die öffentlich einsehbar sind.
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt
es sich?
10. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der
Abrüstung und Rüstungskontrolle Strategiepapiere, Berichte oder
Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung
und Rüstungskontrolle Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es
sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung,
die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle verfolgte das im
Koalitionsvertrag festgehaltene langfristige Ziel des Bekenntnisses zu Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung sowie Abrüstung im Rahmen ihres Mandats und in
Abstimmung mit den Ressorts. Dies erfolgte durch Repräsentanz und Wahrnehmung
unserer Interessen in internationalen rüstungskontrollpolitischen Gremien,
politische Gespräche, bi- und multilaterale Treffen mit Staatenvertreterinnen und
-vertretern im In- und Ausland, öffentliche Stellungnahmen sowie den
Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen.
Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die
Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2025 verwiesen.
12. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen
schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in
welcher Form, und zu welchen Themen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle und in Personalunion Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung,
die Vereinten Nationen und Rüstungskontrolle unterrichtete regelmäßig den
Unterausschuss Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und
internationale Abrüstung sowie auch den Auswärtigen Ausschuss des
Deutschen Bundestages regelmäßig über neueste Entwicklungen in ihrem
Verantwortungsbereich. Zudem erschien im Mai 2026 der Bericht der
Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2025, dessen
Entstehung die Beauftragte eng begleitete.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der
Abrüstung und Rüstungskontrolle gegenüber dem Deutschen Bundestag
und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Als
solche unterliegt das Amt der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit der Beauftragte der Bundesregierung für
Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle und in Personalunion
Abteilungsleiterin für Internationale Ordnung, die Vereinten Nationen und
Rüstungskontrolle über den jährlichen Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die
Entwicklung der Streitkräftepotenziale, den X-Account @GermanyUN sowie
den LinkedIn-Account @Germany in the UN des Auswärtigen Amts,
veröffentlichte Erklärungen in internationalen rüstungskontrollpolitischen Foren
sowie Presseberichterstattung nachvollziehbar. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung
und Rüstungskontrolle im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung
für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle vorgesehen, und wenn
ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten
der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff. und 11 ff. der
Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 und
den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der
Streitkräftepotenziale 2025 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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