Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6486
21. Wahlperiode 15.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-
Soltau, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Gereon Bollmann, Stefan Möller,
Peter Bonhof, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45,
2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.b
und.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/lis
te-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage,
welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren
Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran,
Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren
Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen
von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde
oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden
sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und
extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und
Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister
beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem
finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele
Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche
Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an
Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie
viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde,
und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für
welche Maßnahmen?
9. Nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Kanäle
sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche
Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen
von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland angestoßen
oder umgesetzt, hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um
welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein,
warum nicht?
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt
werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland dem
Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Themen?
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen
von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu
erhöhen, und wenn ja, welche?
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen
oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und
extremistischen Anschlägen im Inland?
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen
Anschlägen im Inland vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen
und extremistischen Anschlägen im Inland?
Berlin, den 11. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Knuth Meyer-Soltau (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Bohnhof (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Möller (Kleine Anfrage)
- asked ← Stephan Brandner (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Fetsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Matthias Peterka (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrich von Zons (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Stephan Brandner
- authored ← Tobias Matthias Peterka
- part_of_vorgang → Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremi (Kleine Anfrage)