Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital
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Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital
[Bundesrat Drucksache 740/25
09.12.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung
von Investitionen in Wagniskapital
Der Bayerische Ministerpräsident München, 9. Dezember 2025
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von
Investitionen in Wagniskapital
mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung
der 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 zu setzen und anschließend den
zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen
in Wagniskapital
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz der deutlich positiven Entwicklung des
deutschen Wagniskapitalmarkts im letzten Jahrzehnt weiterhin ein spürbarer
Rückstand gegenüber anderen Ländern (insbesondere USA und Großbritannien)
besteht. Deutschland muss hier angesichts der aktuellen wirtschaftlichen
Herausforderungen aufholen, um sich im Wettbewerb zu behaupten und die Finanzierungs-
und Wachstumsfähigkeit seiner jungen, innovativen Unternehmen sicherzustellen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, private Mittel zur Investition in Wagniskapital zu
mobilisieren und das Engagement institutioneller Investoren auszuweiten.
2. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Bundesregierung folgende
Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital in seine Start-up- und
Scale-up-Strategie aufnehmen:
a) Einführung eines steuerlich geförderten freiwilligen Altersvorsorgedepots
Als zusätzliches Element einer diversifizierten Altersvorsorgestrategie sollte
ein steuerlich gefördertes privates Altersvorsorgedepot zur Verfügung
gestellt werden, in das alle Bürger freiwillig investieren können. In der
Ansparphase sollten 100 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze steuerlich absetzbar sein. Des Weiteren sollte keine
Abgeltungssteuer auf im Rahmen von Umschichtungen innerhalb des Depots
erzielte Gewinne anfallen. Um das Depot noch attraktiver zu gestalten, ist
außerdem eine beitragsproportionale staatliche Zulage denkbar. Eine
Auszahlung sollte erst ab einem vorgegebenen Mindestalter (zum Beispiel 65 Jahre)
möglich sein. So wird sichergestellt, dass die investierten Beiträge tatsächlich
der Altersvorsorge dienen.
Um die Renditeaussichten zu verbessern, sollte auch über eine
Mindestaktienquote nachgedacht werden. Grundvoraussetzung für einen hohen
Aktienanteil ist der Verzicht auf Garantien. Außerdem ist darauf zu achten, dass
ein entsprechendes Altersvorsorgedepot mit niedrigen Kosten verbunden ist.
Um die Zusammenstellung der Altersvorsorgedepots insbesondere für
Sparerinnen und Sparer zu erleichtern, die sich nicht intensiv mit
Geldanlagen beschäftigen, sollte ein optionales Portfolio aus einfachen, leicht
verständlichen Standardprodukten bereitgestellt werden. Im Rahmen dieses
Standardportfolios könnte auch sichergestellt werden, dass im Vergleich zu
den gängigen Weltindizes ein ausreichender Anteil der Investments in
deutsche börsen- und nicht börsennotierte Unternehmen fließt. Voraussetzung
hierfür ist, dass Privatanlegern Investitionen in nicht börsennotierte
Unternehmen (unter anderem Start-ups und Scale-ups) über einen
niedrigschwelligen Mindesteinsatzbetrag zugänglich gemacht werden.
b) Wachstumsfonds Deutschland II auch für Privatanleger zugänglich machen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, den aktuell in der
Konzeption befindlichen Wachstumsfonds Deutschland II auch für Privatanleger
mit einem niedrigschwelligen Mindesteinsatzbetrag zugänglich zu machen.
c) Auflage eines German Business Angels Fund
Der Bundesrat sieht es als wichtig an, einen German Business Angels Fund,
analog zum ausgelaufenen erfolgreichen European Angels Fund, mit
folgenden Eckdaten aufzulegen:
aa) Investitionen erfahrener und akkreditierter Business Angels werden
eins zu eins gespiegelt („pari passu“).
bb) Ansiedlung bei der KfW Capital.
cc) Rahmenverträge, die Business Angels jeweils einen festen
Finanzierungsrahmen für künftige Investitionen zusichern.
dd) Niedriger Mindestrahmen (zum Beispiel 250.000 Euro), so dass der
Fund für eine breite Gruppe an Business Angels attraktiv ist.
d) Verbesserung der Förderbedingungen des INVEST-Zuschusses des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zu den vor der Neufassung
vom 6. März 2024 geltenden Förderkonditionen des INVEST-Zuschusses
des BAFA zurückzukehren (Erwerbszuschuss in Höhe von 25 % des
Ausgabepreises der Anteile und Exitzuschuss in Höhe von 25 % des
Veräußerungsgewinns – ohne Begrenzung auf die Höhe des ursprünglich gewährten
Erwerbszuschusses).
e) Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, welche bundeseigenen
Einrichtungen, insbesondere vom Bund (mit-)gegründete Stiftungen, in
Startups investieren können, und wie unter anderem dazu Anlagevorschriften für
Kapitalsammelstellen und Stiftungen so geändert werden können, dass
Anlagen in Start-ups einfacher möglich werden. Gerade vorgenannte Stiftungen
sollen durch die Bundesregierung dazu bewegt werden, einen Teil ihres
Kapitals in Venture-Capital-Fonds oder in Venture-Capital-Dachfonds zu
investieren. Um das Risiko zu minimieren, soll eine breite Streuung über
verschiedene Fonds und Dachfonds erfolgen. Bei der Auswahl der Fonds soll
sichergestellt werden, dass es deutsche bzw. europäische Fonds sind und dabei
deutsche Start-ups ausreichend berücksichtigt sind.
Begründung:
Investitionen in Wagniskapital sind entscheidend für die Innovationskraft und langfristige
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Junge, innovative
Startups haben häufig keinen Zugang zu klassischen Fremdkapitalfinanzierungen, da ihnen
Sicherheiten und belastbare Geschäftskennzahlen fehlen. Venture Capital schließt
diese Finanzierungslücke und ermöglicht es, zukunftsweisende Technologien und
Geschäftsmodelle zur Marktreife zu bringen. Ein starkes Venture-Capital-Ökosystem trägt
somit wesentlich zur nachhaltigen Stärkung der deutschen Wirtschaft bei.
Zu Nummer 2 Buchstabe a und b
Das nominale Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland belief sich laut
einer Hochrechnung der DZ Bank zum Jahresende 2024 auf 9,3 Billionen Euro. Mit einem
Anteil von fast 37 % bilden Bargeld und Sichteinlagen nach wie vor die größte
Vermögensklasse der privaten Haushalte. Diese starke Affinität zu risikoloser Anlage hat zwei
nachteilige Folgen:
Zum einen bremst sie die Finanzierung produktiver Investitionen sowie
wachstumsfördernder Projekte und Unternehmen.
Zum anderen verlieren die privaten Haushalte mit ihrem konservativen Anlageverhalten
durch die Inflation sogar real an Vermögen. Die Historie zeigt, dass eine breit gestreute
Aktienanlage bei Anlagedauern von 20 oder 30 Jahren stabil attraktive Erträge
erwirtschaftet.
Ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot könnte daher ein wirkungsvolles
Instrument sein, um private Sparer zu motivieren, ihr Vermögen verstärkt in renditestärkere
und wachstumsfördernde Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Mit der Öffnung
des Wachstumsfonds Deutschland II für Privatanleger würde diesen unmittelbar ein
bereits bewährtes Investmentvehikel zur Verfügung stehen.
Zu Nummer 2 Buchstabe c und d
Business Angels spielen insbesondere in der frühen Unternehmensphase eine wichtige
Rolle. Ihr Potenzial wird aber in Deutschland bislang nur teilweise ausgeschöpft. Die
Zahl aktiver Investorinnen und Investoren ist im internationalen Vergleich noch relativ
gering. Es gilt daher, die Aktivitäten von Business Angels in Deutschland zielgerichtet
zu fördern. Die Auflage eines German Business Angel Fund mit niedrigschwelligem
Mindestrahmen würde für eine breite Gruppe von Business Angels einen attraktiven Anreiz
für Investitionen in deutsche Start-ups darstellen.
Mit dem INVEST-Zuschuss des BAFA wird Business Angels ein steuerfreier Zuschuss
sowohl für den Erwerb als auch für die Veräußerung von Venture Capital-Beteiligungen
an jungen, innovativen Unternehmen in der Frühphase geboten. Das Programm wurde
im Rahmen einer von der EU-Kommission 2015 beauftragten Studie als gut bewertet.
Seit der zum 6. März 2024 geltenden Neufassung der Förderrichtlinie wurden die
Förderkonditionen jedoch verschlechtert: Der Erwerbszuschuss beläuft sich aktuell nur
noch auf 15 % des Ausgabepreises der Anteile, zudem wurde der Exitzuschuss auf
maximal die Höhe des ursprünglich gewährten Erwerbszuschusses begrenzt. Eine
Rückkehr zu den ursprünglichen Förderkonditionen stellt nicht nur eine unmittelbare
finanzielle Verbesserung der Förderbedingungen für Business Angels dar, sondern
sendet auch ein starkes Signal, dass der Politik die wesentliche Bedeutung von Business
Angels gerade für die Frühphasenfinanzierung, in der die konventionellen
Fremdfinanzierungsmöglichkeiten erheblich gehemmt sind, bewusst ist.
Zu Nummer 2 Buchstabe e
Anlagen in Venture Capital können Stiftungen helfen, die Rendite ihres Portfolios zu
steigern sowie Risiken breiter zu streuen – gesamtwirtschaftlich stärken sie damit
zudem die Innovationskraft. Während in den USA Stiftungen regelmäßig als Anleger zur
typischen Zielgruppe von Venture-Capital-Fonds zählen, hat sich diese Anlageform in
Deutschland bis auf wenige Ausnahmen zur Vermögensdiversifikation noch nicht
durchgesetzt. Investitionen in Venture Capital werden weitgehend gemieden, da Stiftungen
sie als zu riskant einstufen, insbesondere weil sie in den Anfangsjahren keine laufende
Rendite generieren. Stiftungen verfügen jedoch häufig über so große Vermögen und
einen ausreichend langen Anlagehorizont, dass sie diese Nachteile ausgleichen
könnten. Auch bundeseigene Einrichtungen, insbesondere vom Bund (mit-)gegründete
Stiftungen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Drucksache 740/25- 5 -]
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