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Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital

dip / drucksache 09.12.2025 · WP 21 · 740/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital [Bundesrat Drucksache 740/25 09.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Freistaates Bayern Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital Der Bayerische Ministerpräsident München, 9. Dezember 2025 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge. Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Söder Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz der deutlich positiven Entwicklung des deutschen Wagniskapitalmarkts im letzten Jahrzehnt weiterhin ein spürbarer Rückstand gegenüber anderen Ländern (insbesondere USA und Großbritannien) besteht. Deutschland muss hier angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen aufholen, um sich im Wettbewerb zu behaupten und die Finanzierungs- und Wachstumsfähigkeit seiner jungen, innovativen Unternehmen sicherzustellen. Aus diesem Grund ist es wichtig, private Mittel zur Investition in Wagniskapital zu mobilisieren und das Engagement institutioneller Investoren auszuweiten. 2. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Bundesregierung folgende Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital in seine Start-up- und Scale-up-Strategie aufnehmen: a) Einführung eines steuerlich geförderten freiwilligen Altersvorsorgedepots Als zusätzliches Element einer diversifizierten Altersvorsorgestrategie sollte ein steuerlich gefördertes privates Altersvorsorgedepot zur Verfügung gestellt werden, in das alle Bürger freiwillig investieren können. In der Ansparphase sollten 100 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich absetzbar sein. Des Weiteren sollte keine Abgeltungssteuer auf im Rahmen von Umschichtungen innerhalb des Depots erzielte Gewinne anfallen. Um das Depot noch attraktiver zu gestalten, ist außerdem eine beitragsproportionale staatliche Zulage denkbar. Eine Auszahlung sollte erst ab einem vorgegebenen Mindestalter (zum Beispiel 65 Jahre) möglich sein. So wird sichergestellt, dass die investierten Beiträge tatsächlich der Altersvorsorge dienen. Um die Renditeaussichten zu verbessern, sollte auch über eine Mindestaktienquote nachgedacht werden. Grundvoraussetzung für einen hohen Aktienanteil ist der Verzicht auf Garantien. Außerdem ist darauf zu achten, dass ein entsprechendes Altersvorsorgedepot mit niedrigen Kosten verbunden ist. Um die Zusammenstellung der Altersvorsorgedepots insbesondere für Sparerinnen und Sparer zu erleichtern, die sich nicht intensiv mit Geldanlagen beschäftigen, sollte ein optionales Portfolio aus einfachen, leicht verständlichen Standardprodukten bereitgestellt werden. Im Rahmen dieses Standardportfolios könnte auch sichergestellt werden, dass im Vergleich zu den gängigen Weltindizes ein ausreichender Anteil der Investments in deutsche börsen- und nicht börsennotierte Unternehmen fließt. Voraussetzung hierfür ist, dass Privatanlegern Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen (unter anderem Start-ups und Scale-ups) über einen niedrigschwelligen Mindesteinsatzbetrag zugänglich gemacht werden. b) Wachstumsfonds Deutschland II auch für Privatanleger zugänglich machen Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, den aktuell in der Konzeption befindlichen Wachstumsfonds Deutschland II auch für Privatanleger mit einem niedrigschwelligen Mindesteinsatzbetrag zugänglich zu machen. c) Auflage eines German Business Angels Fund Der Bundesrat sieht es als wichtig an, einen German Business Angels Fund, analog zum ausgelaufenen erfolgreichen European Angels Fund, mit folgenden Eckdaten aufzulegen: aa) Investitionen erfahrener und akkreditierter Business Angels werden eins zu eins gespiegelt („pari passu“). bb) Ansiedlung bei der KfW Capital. cc) Rahmenverträge, die Business Angels jeweils einen festen Finanzierungsrahmen für künftige Investitionen zusichern. dd) Niedriger Mindestrahmen (zum Beispiel 250.000 Euro), so dass der Fund für eine breite Gruppe an Business Angels attraktiv ist. d) Verbesserung der Förderbedingungen des INVEST-Zuschusses des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zu den vor der Neufassung vom 6. März 2024 geltenden Förderkonditionen des INVEST-Zuschusses des BAFA zurückzukehren (Erwerbszuschuss in Höhe von 25 % des Ausgabepreises der Anteile und Exitzuschuss in Höhe von 25 % des Veräußerungsgewinns – ohne Begrenzung auf die Höhe des ursprünglich gewährten Erwerbszuschusses). e) Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, welche bundeseigenen Einrichtungen, insbesondere vom Bund (mit-)gegründete Stiftungen, in Startups investieren können, und wie unter anderem dazu Anlagevorschriften für Kapitalsammelstellen und Stiftungen so geändert werden können, dass Anlagen in Start-ups einfacher möglich werden. Gerade vorgenannte Stiftungen sollen durch die Bundesregierung dazu bewegt werden, einen Teil ihres Kapitals in Venture-Capital-Fonds oder in Venture-Capital-Dachfonds zu investieren. Um das Risiko zu minimieren, soll eine breite Streuung über verschiedene Fonds und Dachfonds erfolgen. Bei der Auswahl der Fonds soll sichergestellt werden, dass es deutsche bzw. europäische Fonds sind und dabei deutsche Start-ups ausreichend berücksichtigt sind. Begründung: Investitionen in Wagniskapital sind entscheidend für die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Junge, innovative Startups haben häufig keinen Zugang zu klassischen Fremdkapitalfinanzierungen, da ihnen Sicherheiten und belastbare Geschäftskennzahlen fehlen. Venture Capital schließt diese Finanzierungslücke und ermöglicht es, zukunftsweisende Technologien und Geschäftsmodelle zur Marktreife zu bringen. Ein starkes Venture-Capital-Ökosystem trägt somit wesentlich zur nachhaltigen Stärkung der deutschen Wirtschaft bei. Zu Nummer 2 Buchstabe a und b Das nominale Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland belief sich laut einer Hochrechnung der DZ Bank zum Jahresende 2024 auf 9,3 Billionen Euro. Mit einem Anteil von fast 37 % bilden Bargeld und Sichteinlagen nach wie vor die größte Vermögensklasse der privaten Haushalte. Diese starke Affinität zu risikoloser Anlage hat zwei nachteilige Folgen: Zum einen bremst sie die Finanzierung produktiver Investitionen sowie wachstumsfördernder Projekte und Unternehmen. Zum anderen verlieren die privaten Haushalte mit ihrem konservativen Anlageverhalten durch die Inflation sogar real an Vermögen. Die Historie zeigt, dass eine breit gestreute Aktienanlage bei Anlagedauern von 20 oder 30 Jahren stabil attraktive Erträge erwirtschaftet. Ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot könnte daher ein wirkungsvolles Instrument sein, um private Sparer zu motivieren, ihr Vermögen verstärkt in renditestärkere und wachstumsfördernde Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Mit der Öffnung des Wachstumsfonds Deutschland II für Privatanleger würde diesen unmittelbar ein bereits bewährtes Investmentvehikel zur Verfügung stehen. Zu Nummer 2 Buchstabe c und d Business Angels spielen insbesondere in der frühen Unternehmensphase eine wichtige Rolle. Ihr Potenzial wird aber in Deutschland bislang nur teilweise ausgeschöpft. Die Zahl aktiver Investorinnen und Investoren ist im internationalen Vergleich noch relativ gering. Es gilt daher, die Aktivitäten von Business Angels in Deutschland zielgerichtet zu fördern. Die Auflage eines German Business Angel Fund mit niedrigschwelligem Mindestrahmen würde für eine breite Gruppe von Business Angels einen attraktiven Anreiz für Investitionen in deutsche Start-ups darstellen. Mit dem INVEST-Zuschuss des BAFA wird Business Angels ein steuerfreier Zuschuss sowohl für den Erwerb als auch für die Veräußerung von Venture Capital-Beteiligungen an jungen, innovativen Unternehmen in der Frühphase geboten. Das Programm wurde im Rahmen einer von der EU-Kommission 2015 beauftragten Studie als gut bewertet. Seit der zum 6. März 2024 geltenden Neufassung der Förderrichtlinie wurden die Förderkonditionen jedoch verschlechtert: Der Erwerbszuschuss beläuft sich aktuell nur noch auf 15 % des Ausgabepreises der Anteile, zudem wurde der Exitzuschuss auf maximal die Höhe des ursprünglich gewährten Erwerbszuschusses begrenzt. Eine Rückkehr zu den ursprünglichen Förderkonditionen stellt nicht nur eine unmittelbare finanzielle Verbesserung der Förderbedingungen für Business Angels dar, sondern sendet auch ein starkes Signal, dass der Politik die wesentliche Bedeutung von Business Angels gerade für die Frühphasenfinanzierung, in der die konventionellen Fremdfinanzierungsmöglichkeiten erheblich gehemmt sind, bewusst ist. Zu Nummer 2 Buchstabe e Anlagen in Venture Capital können Stiftungen helfen, die Rendite ihres Portfolios zu steigern sowie Risiken breiter zu streuen – gesamtwirtschaftlich stärken sie damit zudem die Innovationskraft. Während in den USA Stiftungen regelmäßig als Anleger zur typischen Zielgruppe von Venture-Capital-Fonds zählen, hat sich diese Anlageform in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen zur Vermögensdiversifikation noch nicht durchgesetzt. Investitionen in Venture Capital werden weitgehend gemieden, da Stiftungen sie als zu riskant einstufen, insbesondere weil sie in den Anfangsjahren keine laufende Rendite generieren. Stiftungen verfügen jedoch häufig über so große Vermögen und einen ausreichend langen Anlagehorizont, dass sie diese Nachteile ausgleichen könnten. Auch bundeseigene Einrichtungen, insbesondere vom Bund (mit-)gegründete Stiftungen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten. Drucksache 740/25- 5 -]

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