Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und Verbraucherschutz
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Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5048
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Stefan Schmidt, Max Lucks, Dr. Moritz
Heuberger, Karoline Otte, Sascha Müller, Andreas Audretsch und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und
Verbraucherschutz
Ein integrierter, liquider europäischer Kapitalmarkt kann nach Ansicht des
Sachverständigenrats Wirtschaft maßgeblich dazu beitragen, das Angebot an
Wagnis- und Wachstumskapital in Europa zu erhöhen (Sachverständigenrat,
Policy Brief zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte, Juli 2024). Der
Sachverständigenrat empfiehlt deshalb, die private Altersvorsorge stärker am
Kapitalmarkt zu orientieren. Er hebt die Vorteile der automatischen
Einbeziehung mit Abwahlmöglichkeit (Opt-out-Modell) hervor, um die Verbreitung der
kapitalgedeckten privaten Vorsorge deutlich zu erhöhen. Außerdem empfiehlt
er nach schwedischem Vorbild ein staatlich verwaltetes Standardprodukt das
qualitativ hochwertig, renditestark und kostengünstig sein sollte
(Sachverständigenrat, Arbeitspapier Neustart für die private Altersvorsorge, 2025). Ziel
dieses Standardprodukts ist es, die angestrebte breite Teilnahme zu sichern, die
Teilnehmenden vor Fehlentscheidungen zu schützen und das Vertrauen in die
private Altersvorsorge zu stärken. Außerdem hätte das staatlich verwaltete
Standardprodukt starke Kostenvorteile gegenüber privaten Varianten, egal ob
mit oder ohne Kostendeckel.
Auch der Abschlussbericht der deutsch-französischen Taskforce „Financing
Innovative Ventures in Europe“ (FIVE) sieht Reformen der
Zusatzrentenversorgungssysteme hin zu stärker kapitalgedeckten Systemen als einen wichtigen
Hebel zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte und zur Verbesserung der
Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups. In diesem
Zusammenhang wird ebenfalls auf die potenziellen Vorteile automatischer
Teilnahmeverfahren in der betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen.
In beiden Gremien und darüber hinaus wird im Rahmen der Reform der
steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Altersvorsorgereformgesetz“,
Bundestagsdrucksache 21/4088) darüber diskutiert, die großen Volumina, die bei
staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten entstehen, stärker für
Investitionen in Wagniskapital und Infrastruktur zu öffnen. Der Wirtschaftsausschuss
des Bundesrates hebt in seiner Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz
z. B. die Bedeutung von Investitionen in Wagniskapital hervor und möchte
zusätzliches privates Kapital für wachstumsstarke Unternehmen mobilisieren.
Dafür will er den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge für Investitionen in
Wagniskapital und Infrastrukturprojekte öffnen (vgl. Empfehlungen der Ausschüsse
zum Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes, Bundesratsdrucksache 768/
1/25).
Verbraucherschutzorganisationen weisen jedoch darauf hin, dass Investitionen
in illiquide und besonders risikoreiche Anlageklassen besondere
Anforderungen an die Transparenz, Diversifikation und das professionelle
Risikomanagement stellen und sich daher für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nicht
eignen (vgl. z. B. www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/spare
n-und-anlegen/eltifs-neue-anlageform-mit-tuecken-96375).
In mehreren Ländern existieren öffentlich organisierte Vorsorgefonds oder
vergleichbare Modelle, die große Teile der Bevölkerung automatisch einbeziehen,
sehr kostengünstig verwaltet werden und langfristig breit diversifiziert und
professionell investieren. Solche Modelle erleichtern den Zugang der Bevölkerung
zu kapitalgedeckter Altersvorsorge, sind besonders kostengünstig und stellen
auch langfristiges Kapital für Investitionen auch in europäisches Wagniskapital
oder die Infrastruktur bereit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verbesserung des
Zugangs von Start-ups und Scale-ups zu privatem Kapital für die
wirtschaftliche Innovations- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands und die
Europäische Souveränität vor dem Hintergrund bei, dass viele der innovativsten
Start-ups und Scale-ups aufgrund Kapitalmangels darüber nachdenken,
Deutschland vor allem in Richtung USA zu verlassen (vgl. www.bitkom.o
rg/Presse/Presseinformation/Kapitalmangel-Deutschland-Startup-denkt-W
egzug)?
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung
des Sachverständigenrats, dass tiefere und liquidere Kapitalmärkte
maßgeblich zur Ausweitung von Wagnis- und Wachstumskapital beitragen
können und vor diesem Hintergrund empfiehlt, Beschäftigte automatisch
in die kapitalgedeckte private Altersvorsorge einzubeziehen, sofern sie
dem nicht aktiv widersprechen (Opt-out-Modell)?
3. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem im Januar
2026 veröffentlichten Abschlussbericht der deutsch-französischen
Taskforce „Financing Innovative Ventures in Europe“, die Reformen der
Zusatzrentenversorgungssysteme hin zu stärker kapitalgedeckten Systemen
inklusive Opt-out-Modellen für die betriebliche Altersvorsorge als einen
der wichtigsten Hebel zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte
bezeichnet?
4. Sollen die Empfehlungen des Sachverständigenrats Wirtschaft und der
deutsch-französischen FIVE-Taskforce in die aktuellen und künftigen
Reformpläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der privaten und
betrieblichen Altersvorsorge einfließen?
a) Wenn ja, welche, inwiefern, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von langfristigem Kapital für
Wagnis- und Wachstumskapital erwartet die Bundesregierung durch die
derzeitige Ausgestaltung der Reform der privaten Altersvorsorge, und
warum?
6. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, den Standarddepot-
Vertrag Altersvorsorge auch für Investitionen in Wagniskapital und
Infrastrukturprojekte zu öffnen, und wie bewertet sie damit einhergehende
Risiken für den finanziellen Verbraucherschutz?
7. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen dazu vor, durch welche
Maßnahmen bzw. gesetzlichen Anpassungen die Empfehlung des
Bundesrats in der Praxis umgesetzt werden könnte?
8. Sehen Bundesregierung und bzw. oder die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei anteiligen Investitionen von
Altersvorsorgegeldern in Venture-Capital-Fonds spezifische Risiken für
Kleinanlegerinnen und Kleinanleger?
a) Wenn ja, welche, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Anforderungen an die Transparenz, Kostenstruktur und
Risikodiversifikation hält die Bundesregierung bei solchen Anlagen für
erforderlich, und lassen sich diese Anforderungen im Rahmen eines Standard-
Depot Vertrags umsetzen?
10. Welche Rolle könnte ein großer öffentlich verwalteter
Altersvorsorgefonds für die private Altersvorsorge, der sich am Vorbild Schwedens
orientiert – also ein öffentliches und unabhängig durch professionelle Asset-
Manager verwaltetes Standardprodukt mit automatischer Teilnahme und
Abwahlmöglichkeit (Opt-out-Modell; vgl. Bundestagsdrucksache
21/3617) –, für Investitionen mit langfristigem Zeithorizont, etwa in
Infrastruktur oder Innovationen, spielen?
11. Inwiefern könnte nach Einschätzung der Bundesregierung ein solcher
großer öffentlicher und unabhängig durch professionelle Asset-Manager
verwalteter Fonds zudem
a) eine breitere Diversifikation der Anlagen ermöglichen als individuell
gewählte Altersvorsorgeprodukte (bitte begründen),
b) Risiken einzelner Venture-Capital-Investitionen besser einschätzen
und innerhalb der Anlageklasse eine sachgerechtere Risikoverteilung
festlegen als individuelle Altersvorsorgeprodukte (bitte begründen)?
12. Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht der fragestellenden Fraktion
überein, dass ein öffentlich verwalteter Fonds für die private
Altersvorsorge eine Balance zwischen der Steigerung der Investitionstätigkeit von
großen Kapitalsammelstellen in diesem Bereich, ähnlich wie in den USA,
und Verbraucherfreundlichkeit sichern könnte, wenn nein, warum nicht,
und wie möchte die Bundesregierung stattdessen diese Ziele miteinander
in Einklang bringen?
Berlin, den 11. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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