Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/5048)
Text
Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/5048)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5554
21. Wahlperiode 22.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Stefan Schmidt, Max
Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5048 –
Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und
Verbraucherschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein integrierter, liquider europäischer Kapitalmarkt kann nach Ansicht des
Sachverständigenrats Wirtschaft maßgeblich dazu beitragen, das Angebot an
Wagnis- und Wachstumskapital in Europa zu erhöhen (Sachverständigenrat,
Policy Brief zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte, Juli 2024). Der
Sachverständigenrat empfiehlt deshalb, die private Altersvorsorge stärker am
Kapitalmarkt zu orientieren. Er hebt die Vorteile der automatischen
Einbeziehung mit Abwahlmöglichkeit (Opt-out-Modell) hervor, um die Verbreitung
der kapitalgedeckten privaten Vorsorge deutlich zu erhöhen. Außerdem
empfiehlt er nach schwedischem Vorbild ein staatlich verwaltetes Standardprodukt
das qualitativ hochwertig, renditestark und kostengünstig sein sollte
(Sachverständigenrat, Arbeitspapier Neustart für die private Altersvorsorge, 2025). Ziel
dieses Standardprodukts ist es, die angestrebte breite Teilnahme zu sichern,
die Teilnehmenden vor Fehlentscheidungen zu schützen und das Vertrauen in
die private Altersvorsorge zu stärken. Außerdem hätte das staatlich verwaltete
Standardprodukt starke Kostenvorteile gegenüber privaten Varianten, egal ob
mit oder ohne Kostendeckel.
Auch der Abschlussbericht der deutsch-französischen Taskforce „Financing
Innovative Ventures in Europe“ (FIVE) sieht Reformen der
Zusatzrentenversorgungssysteme hin zu stärker kapitalgedeckten Systemen als einen
wichtigen Hebel zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte und zur
Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups. In diesem
Zusammenhang wird ebenfalls auf die potenziellen Vorteile automatischer
Teilnahmeverfahren in der betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen.
In beiden Gremien und darüber hinaus wird im Rahmen der Reform der
steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Altersvorsorgereformgesetz“,
Bundestagsdrucksache 21/4088) darüber diskutiert, die großen Volumina, die
bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten entstehen, stärker für
Investitionen in Wagniskapital und Infrastruktur zu öffnen. Der
Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hebt in seiner Stellungnahme zum
Altersvorsorgereformgesetz z. B. die Bedeutung von Investitionen in Wagniskapital hervor und
möchte zusätzliches privates Kapital für wachstumsstarke Unternehmen
mobilisieren. Dafür will er den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge für
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 21. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Investitionen in Wagniskapital und Infrastrukturprojekte öffnen (vgl.
Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf des
Altersvorsorgereformgesetzes, Bundesratsdrucksache 768/1/25).
Verbraucherschutzorganisationen weisen jedoch darauf hin, dass Investitionen
in illiquide und besonders risikoreiche Anlageklassen besondere
Anforderungen an die Transparenz, Diversifikation und das professionelle
Risikomanagement stellen und sich daher für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nicht
eignen (vgl. z. B. www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/spare
n-und-anlegen/eltifs-neue-anlageform-mit-tuecken-96375).
In mehreren Ländern existieren öffentlich organisierte Vorsorgefonds oder
vergleichbare Modelle, die große Teile der Bevölkerung automatisch
einbeziehen, sehr kostengünstig verwaltet werden und langfristig breit diversifiziert
und professionell investieren. Solche Modelle erleichtern den Zugang der
Bevölkerung zu kapitalgedeckter Altersvorsorge, sind besonders kostengünstig
und stellen auch langfristiges Kapital für Investitionen auch in europäisches
Wagniskapital oder die Infrastruktur bereit.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 im Deutschen
Bundestag verabschiedet. Die Beschlussfassung des Gesetzes enthält u. a. eine
Verordnungsermächtigung, die es der Bundesregierung ermöglicht, eine
Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen
Standarddepot-Vertrags zu erlassen. Dieses Produkt kann das
privatwirtschaftliche Angebot an Standardprodukten ergänzen und den Wettbewerb in der
privaten Altersvorsorge intensivieren.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verbesserung des
Zugangs von Start-ups und Scale-ups zu privatem Kapital für die
wirtschaftliche Innovations- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands und die
Europäische Souveränität vor dem Hintergrund bei, dass viele der
innovativsten Start-ups und Scale-ups aufgrund Kapitalmangels darüber
nachdenken, Deutschland vor allem in Richtung USA zu verlassen (vgl.
www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Kapitalmangel-Deutschland-
Startup-denkt-Wegzug)?
Die Bundesregierung betrachtet die Verbesserung des Zugangs von Start-ups
und Scale-ups zu privatem Kapital als zentrale Bedingung für die Stärkung der
Innovationskraft der deutschen Wirtschaft und Sicherung ihrer zukünftigen
Wettbewerbsfähigkeit. Im Januar 2026 haben der Ehren-Gouverneur der
Banque de France Christian Noyer und der Finanzminister a. D. Dr. Jörg
Kukies einen umfassenden Bericht zur Finanzierung innovativer
Wachstumsunternehmen in Europa vorgelegt („Financing Innovative Ventures in Europe –
FIVE“; Link: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Euro
pa/ abschlussbericht-five-taskforce.pdf?__blob=publicationFile&v=11). Zu den
darin identifizierten Hemmnissen zählen beispielsweise die nur begrenzten
Venture Capital-Investitionen hiesiger Kapitalsammelstellen und das
Erfordernis einer tieferen Integration der europäischen Kapitalmärkte.
Daher verfolgt die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur
Mobilisierung privaten Kapitals, z. B. im Rahmen der Initiative Wachstums- und
Innovationskapital für Deutschland („WIN-Initiative“), bei der private institutionelle
Investoren konkrete Beiträge – insgesamt 12 Mrd. Euro – zugesagt haben.
Gleichzeitig wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital in Deutschland
vereinbart. Einige Maßnahmen aus der Initiative wurden Anfang des Jahres mit
dem Standortfördergesetz umgesetzt.
Im Rahmen des Deutschlandfonds werden über das Bestehende hinaus neue
Maßnahmen auf den Weg gebracht. Beitrag des Zukunftsfonds zur
Wagniskapitalsäule des Deutschlandfonds ist das Programm Scale-up Direct, mit dem KfW
Capital direkt mit privaten Kapitalgebern in Start-ups in Deutschland investiert.
Darüber hinaus soll die Erfolgsstory des Wachstumsfonds Deutschland mit
einem Wachstumsfonds II fortgesetzt werden, der im April mit dem
Fundraising begonnen hat. Mit EIF German Equity beteiligt sich ferner der
Europäische Investitionsfonds mit den Mitteln des Bundes an europäischen
Wagniskapitalfonds, die in junge Technologieunternehmen vorwiegend aus Deutschland
investieren.
Es laufen gegenwärtig auch Arbeiten an einem Nachfolgeinstrument zur sehr
erfolgreichen European Tech Champions Initiative (ETCI) mit unseren
europäischen Partnern und dem Europäischen Investitionsfonds.
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung des Sachverständigenrats, dass tiefere und liquidere Kapitalmärkte
maßgeblich zur Ausweitung von Wagnis- und Wachstumskapital
beitragen können und vor diesem Hintergrund empfiehlt, Beschäftigte
automatisch in die kapitalgedeckte private Altersvorsorge einzubeziehen, sofern
sie dem nicht aktiv widersprechen (Opt-out-Modell)?
Ziel der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist es, den Bürgerinnen
und Bürgern eine zusätzliche, freiwillige Möglichkeit zur Absicherung ihres
Lebensstandards im Alter zu bieten. Die Schaffung eines Opt-Out-Modells ist
nicht Teil der aktuellen Reformmaßnahmen.
3. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem im Januar
2026 veröffentlichten Abschlussbericht der deutsch-französischen
Taskforce „Financing Innovative Ventures in Europe“, die Reformen der
Zusatzrentenversorgungssysteme hin zu stärker kapitalgedeckten Systemen
inklusive Opt-out-Modellen für die betriebliche Altersvorsorge als einen
der wichtigsten Hebel zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte
bezeichnet?
4. Sollen die Empfehlungen des Sachverständigenrats Wirtschaft und der
deutsch-französischen FIVE-Taskforce in die aktuellen und künftigen
Reformpläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der privaten
und betrieblichen Altersvorsorge einfließen?
a) Wenn ja, welche, inwiefern, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem bereits in Kraft getretenen Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz und
dem Altersvorsorgereformgesetz wird die ergänzende kapitalgedeckte
Altersvorsorge in der zweiten und dritten Säule des Alterssicherungssystems
weiterentwickelt und gestärkt. Die Bundesregierung hat somit bereits Maßnahmen
ergriffen, die dem Erreichen von Zielen dienen, mit denen sich auch die FIVE-
Task-Force befasst hat.
Die Ergebnisse der deutsch-französischen FIVE-Task-Force fließen ebenso wie
die für Mitte des Jahres 2026 erwarteten Vorschläge der
Alterssicherungskommission und Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in die Überlegungen der Bundesregierung
zu weiteren Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge ein.
5. Welche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von langfristigem Kapital
für Wagnis- und Wachstumskapital erwartet die Bundesregierung durch
die derzeitige Ausgestaltung der Reform der privaten Altersvorsorge,
und warum?
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge werden neue Produkte eingeführt,
die niedrigere bzw. keine Garantien haben. Damit werden Spielräume in der
Kapitalanlage eröffnet, die höhere Renditechancen ermöglichen. Die
Bundesregierung erwartet, dass dadurch mehr langfristige Investitionen getätigt
werden, wovon auch Wagnis- und Wachstumskapital profitieren könnte.
6. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, den Standarddepot-
Vertrag Altersvorsorge auch für Investitionen in Wagniskapital und
Infrastrukturprojekte zu öffnen, und wie bewertet sie damit einhergehende
Risiken für den finanziellen Verbraucherschutz?
7. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen dazu vor, durch welche
Maßnahmen bzw. gesetzlichen Anpassungen die Empfehlung des
Bundesrats in der Praxis umgesetzt werden könnte?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge ist als Produkt konzipiert, das auch
Altersvorsorgende mit geringen Kapitalmarktkenntnissen erreichen soll. Daher
ist das Standarddepot auf zwei OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren) beschränkt. Im Rahmen von Altersvorsorgedepot-Verträgen
ist dagegen der Erwerb von Anteilen an Europäischen langfristigen
Investmentfonds (ELTIF) möglich.
8. Sehen Bundesregierung und bzw. oder die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei anteiligen Investitionen von
Altersvorsorgegeldern in Venture-Capital-Fonds spezifische Risiken für
Kleinanlegerinnen und Kleinanleger?
a) Wenn ja, welche, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Anforderungen an die Transparenz, Kostenstruktur und
Risikodiversifikation hält die Bundesregierung bei solchen Anlagen für
erforderlich, und lassen sich diese Anforderungen im Rahmen eines Standard-
Depot Vertrags umsetzen?
Die Fragen 8 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Venture Capital-Fonds richten sich in erster Linie an institutionelle Investoren,
die über große Anlagevolumina verfügen, die sie gut diversifiziert in ein breites
Spektrum an Anlagen einschließlich Venture Capital investieren können. Für
Kleinanlegerinnen und Kleinanleger sind diversifizierte Fonds besser geeignet.
Für Standarddepot-Verträge sind es zwei OGAW.
10. Welche Rolle könnte ein großer öffentlich verwalteter
Altersvorsorgefonds für die private Altersvorsorge, der sich am Vorbild Schwedens
orientiert – also ein öffentliches und unabhängig durch professionelle
Asset-Manager verwaltetes Standardprodukt mit automatischer Teilnahme
und Abwahlmöglichkeit (Opt-out-Modell; vgl. Bundestagsdrucksache
21/3617) –, für Investitionen mit langfristigem Zeithorizont, etwa in
Infrastruktur oder Innovationen, spielen?
11. Inwiefern könnte nach Einschätzung der Bundesregierung ein solcher
großer öffentlicher und unabhängig durch professionelle Asset-Manager
verwalteter Fonds zudem
a) eine breitere Diversifikation der Anlagen ermöglichen als individuell
gewählte Altersvorsorgeprodukte (bitte begründen),
b) Risiken einzelner Venture-Capital-Investitionen besser einschätzen
und innerhalb der Anlageklasse eine sachgerechtere Risikoverteilung
festlegen als individuelle Altersvorsorgeprodukte (bitte begründen)?
12. Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht der fragestellenden
Fraktion überein, dass ein öffentlich verwalteter Fonds für die private
Altersvorsorge eine Balance zwischen der Steigerung der Investitionstätigkeit
von großen Kapitalsammelstellen in diesem Bereich, ähnlich wie in den
USA, und Verbraucherfreundlichkeit sichern könnte, wenn nein, warum
nicht, und wie möchte die Bundesregierung stattdessen diese Ziele
miteinander in Einklang bringen?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Große Kapitalsammelstellen können – unabhängig von der Rechtsform – von
Skaleneffekten profitieren und spezifische Expertise etwa für die Beurteilung
der Risiken von Investitionen in Venture Capital vorhalten. Kleinere
Kapitalsammelstellen können ähnliche Effekte durch ein Pooling von Kapitalanlagen
erreichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
hingewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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