Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache (Antwort zu Drs. 21/6386)
Text
Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache (Antwort zu Drs. 21/6386)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6709
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6386 –
Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums
Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Behindertengleichstellungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/5140) sieht unter § 13 die Errichtung eines
Bundeskompetenzzentrums für Deutsche Gebärdensprache und Leichte
Sprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit vor. Laut Gesetzentwurf sind
für den Aufbaustab zunächst vier Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen (drei
im höheren Dienst, eine im gehobenen Dienst), perspektivisch ergänzt um
zwei weitere VZÄ.
Ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtsbewegung lautet: „Nichts über
uns ohne uns.“ Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 4 Absatz 3 der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; UN = United Nations) verankert und
verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, Menschen mit Behinderung und
ihre Organisationen eng in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse
einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, in welcher Weise gehörlose Menschen
als Nutzerinnen und Nutzer der Deutschen Gebärdensprache sowie Menschen,
die Leichte Sprache nutzen, konkret in den Aufbau, die
Personalentscheidungen und laufende Arbeit des Kompetenzzentrums einbezogen werden sollen.
Zudem ist kritisch zu hinterfragen, weshalb zwei grundlegend
unterschiedliche Kommunikationsformen wie die Deutsche Gebärdensprache als
eigenständige Sprache einer sprachlichen Minderheit (§ 6 des
Behindertengleichstellungsgesetzes [BGG]) und die Leichte Sprache als speziell geregelte,
sprachlich und inhaltlich vereinfachte Ausdrucksform der deutschen Schriftsprache
(vgl. DIN SPEC 33429) institutionell zusammengeführt werden sollen. Diese
Zusammenlegung birgt aus Sicht der Fragestellenden die Gefahr, dass
spezifische Bedarfe unzureichend berücksichtigt und strukturelle Ungleichgewichte
verstärkt werden.
1. Weshalb und auf Grundlage welcher fachlichen, organisatorischen oder
haushälterischen Erwägungen soll ein gemeinsames Kompetenzzentrum
für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache geschaffen werden?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
24. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche alternativen Möglichkeiten, insbesondere die Einrichtung
getrennter Kompetenzzentren, wurden geprüft, und aus welchen Gründen
wurden sie verworfen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das geplante Bundeskompetenzzentrum hat die Aufgabe, die
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden insbesondere im Zusammenhang mit
der Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit und der
Durchführung von Veranstaltungen und Pressekonferenzen zur Verwendung von
Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zu beraten. Damit soll erreicht
werden, dass in den Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden ein
spürbarer Fortschritt bei der Information und Kommunikation in Deutscher
Gebärdensprache und Leichter Sprache erreicht wird.
Mit der Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums bei der Bundesfachstelle
Barrierefreiheit können Synergien durch den Rückgriff auf einen
Verwaltungsüberbau genutzt werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist auch als
Anlaufstelle in Fragen der Barrierefreiheit bei Bundesbehörden bekannt. Die
Einrichtung von zwei getrennten Kompetenzzentren wurde nicht erwogen.
Insbesondere wäre dies angesichts des sehr spezifischen Aufgabenbereichs des
Bundeskompetenzzentrums nicht wirtschaftlich gewesen.
3. Welche Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit
sieht die Bundesregierung in der Zusammenlegung beider
Aufgabenbereiche, und wie sollen diese konkret minimiert werden?
Die Bundesregierung sieht in der Beratung zur Verwendung von Deutscher
Gebärdensprache und Leichter Sprache in einer Organisationseinheit keine
Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit. Vielmehr können
dadurch Synergieeffekte erzielt und die Qualität der Arbeit verbessert werden.
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben aus Artikel 4
Absatz 3 UN-BRK bei dem Aufbau und der Arbeit des
Kompetenzzentrums verbindlich umgesetzt werden?
Der Aufbau des Bundeskompetenzzentrums fällt in die Zuständigkeit der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Diese ist mit der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vertraut. Das Bundeskompetenzzentrum unterliegt der
Dienstaufsicht durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die
Fachaufsicht obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im
Rahmen dieser Fachaufsicht wird auch auf die Beachtung der Vorgaben aus der
UN-BRK hingewirkt.
Die Bundesregierung ist im Übrigen nicht der Auffassung, dass die in Artikel 4
Absatz 3 der UN-BRK postulierte Verpflichtung ein Recht für Verbände von
Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu
gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen
Verwaltungen mitzuwirken. Es wird zu den Aufgaben des
Bundeskompetenzzentrums gehören, den Kontakt zu Betroffenenverbänden zu halten und den
Austausch mit ihnen zu pflegen.
5. In welchen konkreten Phasen der Planung oder Umsetzung werden
Betroffenenorganisationen beteiligt oder sind diese bereits beteiligt worden
(bitte jeweils Organisationen namentlich aufführen)?
Der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund
wurden schon früh in informellen Gesprächen über das Vorhaben und seinen
Fortgang informiert und angehört. Das Bundeskompetenzzentrum war und ist auch
Gegenstand von informellen Austauschen, die mehrmals jährlich durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Verbänden von Menschen
mit Behinderungen, einschließlich derjenigen von tauben und schwerhörigen
Menschen sowie Menschen mit Lernbehinderungen, geführt werden.
6. Wer entscheidet über die Besetzung der vorgesehenen Stellen,
insbesondere der Leitungspositionen?
Das Bundeskompetenzzentrum wird bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
eingerichtet. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit führt die
Einstellungsverfahren in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durch.
7. Welche Kriterien sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass gehörlose
Menschen sowie Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache im Personal
und insbesondere in Leitungsfunktionen angemessen vertreten sind?
Die Stellenbesetzung erfolgt in der Zuständigkeit der Bundesfachstelle
Barrierefreiheit. In den Stellenausschreibungen wurde ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Bewerbung von Menschen mit Schwerbehinderung begrüßt wird.
8. Plant die Bundesregierung, Stellen explizit für gehörlose Fachkräfte bzw.
für Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache auszuschreiben, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant nicht, Stellen im Zusammenhang mit dem
Bundeskompetenzzentrum auszuschreiben. Dies fällt in die Verantwortung der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit, bei der das Bundeskompetenzzentrum
eingerichtet wird, siehe die Antwort zu Frage 6.
9. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um strukturelle Diskriminierung
im Auswahlverfahren zu verhindern?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit führt die Auswahlverfahren für das
Bundeskompetenzzentrum in eigener Verantwortung durch, siehe auch die
Antworten zu den Fragen 4, 6 und 8. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor,
dass eine strukturelle Diskriminierung im Auswahlverfahren zu befürchten ist.
10. Welche spezifischen Qualifikationen in Bezug auf Deutsche
Gebärdensprache, einschließlich linguistischer, kultureller und historischer
Kenntnisse der Gehörlosengemeinschaft, werden für die jeweiligen Stellen
vorausgesetzt?
Ausweislich der öffentlichen Ausschreibungen werden u. a. ein
abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (Univ.) oder Master) in der Fachrichtung
Barrierefreie Kommunikation, fundierte Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache
(nachzuweisen durch Zertifikate, Muttersprachlichkeit o. Ä.), Kenntnisse der
gesetzlichen Grundlagen zum Behindertengleichstellungsgesetz, Erfahrung in
der Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden und anderen
Interessenvertretungen sowie Kenntnisse zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) und ihrer
Nutzung in Bezug auf die Deutsche Gebärdensprache vorausgesetzt bzw.
erwartet.
11. Welche Qualifikationen im Bereich Leichte Sprache werden verlangt?
Ausweislich der öffentlichen Ausschreibungen werden u. a. ein
abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (Univ.) oder Master) in der Fachrichtung
Barrierefreie Kommunikation, fundierte Kenntnisse in Leichter Sprache
(nachzuweisen durch Zertifikate, Prüfungen o. ä.), Kenntnisse der gesetzlichen
Grundlagen zum Behindertengleichstellungsgesetz, Erfahrung in der Zusammenarbeit
mit Behindertenverbänden und anderen Interessenvertretungen sowie
Kenntnisse zum Thema KI und ihrer Nutzung in Bezug auf Leichte Sprache
vorausgesetzt bzw. erwartet.
12. Wie wird sichergestellt, dass beide Bereiche gleichwertig und fachlich
angemessen abgedeckt werden?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit führt die Besetzungsverfahren für das
Bundeskompetenzzentrum in eigener Verantwortung durch, siehe auch die
Antworten zu den Fragen 4, 6, 8 und 9. Sie wird durch die Stellenbeschreibungen
und die Stellenbesetzungsentscheidungen dafür sorgen, dass das
Bundeskompetenzzentrum sowohl zu Deutscher Gebärdensprache als auch zu Leichter
Sprache fachlich angemessen beraten kann.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gehörlose Menschen in der
Belegschaft in hinreichendem Umfang vertreten sind?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer
Leichter Sprache in der Belegschaft in hinreichendem Umfang vertreten
sind?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Besetzung der Stellen im Bundeskompetenzzentrum liegt in der
Verantwortung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, bei dem es eingerichtet wird, siehe
die Antworten zu den Fragen 4, 6, 8, 9 und 12.
15. Welche barrierefreien Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der
Nutzung der Deutschen Gebärdensprache als Arbeitssprache sowie des
Einsatzes von Dolmetsch- und Assistenzleistungen, werden geschaffen?
Die Stellenbesetzungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch
nicht abgeschlossen. Sobald feststeht, welchen Bedarf an Deutscher
Gebärdensprache als Arbeitssprache und an Dolmetsch- und Assistenzleistungen die
Beschäftigten haben, werden die entsprechenden Bedingungen geschaffen.
16. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um audistische Denk- und
Handlungsmuster innerhalb des Kompetenzzentrums zu verhindern?
Konkrete Maßnahmen hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
17. Sind verpflichtende Fortbildungen zu Ableismus und Audismus
vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn die Leitung des Bundeskompetenzzentrums zu der Einschätzung kommt,
dass solche Fortbildungen sinnvoll sind, wird sie sie in eigener Verantwortung
veranlassen.
18. Inwiefern hat es im Zuge der Planung eine Einbeziehung
wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen, insbesondere des Instituts für Deutsche
Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, gegeben oder ist
diese für die Zukunft geplant?
Wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sind bislang nicht einbezogen. Für
die Zukunft wird die Leitung des Bundeskompetenzzentrums beurteilen, ob
und in welcher Weise eine solche Einbeziehung sinnvoll ist.
19. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Fachbeirats oder eines
vergleichbaren Gremiums?
a) Wenn ja, wie wird dessen Zusammensetzung geregelt, und welche
Mitwirkungsrechte erhält dieses Gremium?
b) Wenn nein, wie wird die kontinuierliche Einbindung von
Betroffenenperspektiven sichergestellt?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die Einrichtung eines Fachbeirats oder eines vergleichbaren Gremiums ist
durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Bundeskompetenzzentrum nicht vorgesehen. Die Einbindung der Perspektiven von Betroffenen wird
durch die Mitarbeit von gehörlosen Menschen und perspektivisch von
Menschen mit Lernschwierigkeiten im Bundeskompetenzzentrum, sowie durch die
Nutzung und Pflege von Kontakten zu einschlägigen Verbänden und
Einrichtungen sichergestellt werden. Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt es
darüber hinaus einen Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreterinnen und
Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören und der die
Fachstelle berät (§ 13 Absatz 2 Satz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes –
BGG).
20. Welche Indikatoren und Verfahren zur Evaluation der Arbeit des
Kompetenzzentrums sind vorgesehen?
21. Wann erstmals und in welchen Abständen soll eine Evaluation erfolgen?
22. Werden Betroffenenorganisationen in die Evaluation einbezogen, und
wenn ja, wie?
Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Sobald eine erneute Evaluation des BGG durchgeführt wird, wird auch die
Wirksamkeit der Einrichtung und Arbeit des Bundeskompetenzzentrums
evaluiert. Die Festlegung von Indikatoren und Verfahren sowie die Einbeziehung
von Betroffenenorganisationen bleiben dem Ausschreibungsverfahren zur
Evaluation des BGG vorbehalten. Darüber hinaus wird die Arbeit des
Bundeskompetenzzentrums im Rahmen der Fachaufsicht begleitet und beurteilt.
23. Wie sieht der konkrete Zeitplan für den Aufbau und die Arbeitsaufnahme
des Kompetenzzentrums aus?
24. Welche Zwischenschritte sind vorgesehen, und wie wird der Deutsche
Bundestag darüber unterrichtet?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Bis Ende des Jahres 2026 sollen Beschäftigte auf vier Vollzeit-Stellen ihre
Arbeit aufgenommen haben, ab dem Jahr 2027 kommen zwei weitere Vollzeit-
Stellen dazu. Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages ist nicht
vorgesehen. Im Übrigen wird der Zeitplan durch das Verfahren zum Gesetz zur
Änderung des BGG bestimmt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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