Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 338/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut
durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
COM(2026) 539 final
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kinderarmutsquote
in der EU seit Veröffentlichung der Europäischen Garantie für Kinder und trotz
Maßnahmen, unter anderem im Rahmen des Aktionsplans der Europäischen
Säule Sozialer Rechte, nicht nennenswert verringert werden konnte. Daher
begrüßt der Bundesrat die Mitteilung zur Stärkung der Europäischen Garantie für
Kinder.
2. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission die Prävention von
Kinderarmut als zentrales Politikfeld und als notwendige Investition in die
Zukunft, auch volkswirtschaftlich, definiert. Er teilt die Auffassung, dass sich
Investitionen ab dem frühesten Kindesalter auszahlen – für die Kinder und ihre
Entwicklung, für die Wirtschaft, für den sozialen Zusammenhalt und die
Demokratie – und es daher auch angesichts der angespannten Haushaltslage
unerlässlich ist, Kinderarmut zu verringern. Der Bundesrat unterstreicht in diesem
Zuge das breite Verständnis von Kinderarmutsprävention: Vermeidung von
finanzieller Armut der Familien einerseits und Förderung des Aufwachsens in
Wohlergehen für Kinder in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Teilhabe
andererseits.
3. Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Mitteilung, die Erwerbsfähigkeit der
Erziehungsberechtigten zu stärken, um den Armutskreislauf nachhaltig zu
durchbrechen. Hierbei ist zentral, niedrigschwellige Angebote bereitzustellen,
um die Erwerbsfähigkeit zu fördern und schlussendlich in eine
existenzsichernde Beschäftigung zu gelangen.
4. Der Bundesrat betont in dem Zusammenhang, wie wichtig die
Förderperspektiven für soziale Zwecke im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen im Hinblick
auf die Erreichung der Porto-Ziele bis 2030 sind. Originäre Förderzwecke des
ESF+ dürfen nicht in Konkurrenz zu Förderzwecken wie sozialem
Wohnungsbau geraten. Aufbauend auf die Stellungnahmen des Bundesrates in BR-
Drucksache 457/25 (Beschluss) (vgl. Ziffer 11) und BR-Drucksache 333/25
(Beschluss) (vgl. Ziffer 82) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in
den weiteren Verhandlungen hierfür einzusetzen.
5. Der Bundesrat sieht die Umsetzung der EU-Kindergarantie als einen
bedeutenden Baustein zur Kinderarmutsprävention in Deutschland an. Er begrüßt die
Forderung der Kommission, die Umsetzung der EU-Kindergarantie zu stärken.
Um dies zu erreichen, wird auf zentrale Faktoren eingegangen, die auch in
Deutschland nach Auffassung des Bundesrates noch gestärkt werden sollten.
6. Der Bundesrat unterstreicht, dass der Zugang zu präventiven Angeboten und
unterstützender Infrastruktur für Kinder und Eltern ein zentraler Faktor ist, auch
um langfristig den Kreislauf der Vererbung von Armut zu durchbrechen.
Entscheidend ist dabei die durchgehende Unterstützung bis ins junge
Erwachsenenalter hinein. In diesem Zuge sollten insbesondere auch Zugangsorte genutzt
werden, an denen Familien und junge Menschen ohnehin sind.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)