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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 338/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 338/26 (Beschluss) 25.09.26 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder COM(2026) 539 final Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kinderarmutsquote in der EU seit Veröffentlichung der Europäischen Garantie für Kinder und trotz Maßnahmen, unter anderem im Rahmen des Aktionsplans der Europäischen Säule Sozialer Rechte, nicht nennenswert verringert werden konnte. Daher begrüßt der Bundesrat die Mitteilung zur Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder. 2. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission die Prävention von Kinderarmut als zentrales Politikfeld und als notwendige Investition in die Zukunft, auch volkswirtschaftlich, definiert. Er teilt die Auffassung, dass sich Investitionen ab dem frühesten Kindesalter auszahlen – für die Kinder und ihre Entwicklung, für die Wirtschaft, für den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie – und es daher auch angesichts der angespannten Haushaltslage unerlässlich ist, Kinderarmut zu verringern. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zuge das breite Verständnis von Kinderarmutsprävention: Vermeidung von finanzieller Armut der Familien einerseits und Förderung des Aufwachsens in Wohlergehen für Kinder in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Teilhabe andererseits. 3. Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Mitteilung, die Erwerbsfähigkeit der Erziehungsberechtigten zu stärken, um den Armutskreislauf nachhaltig zu durchbrechen. Hierbei ist zentral, niedrigschwellige Angebote bereitzustellen, um die Erwerbsfähigkeit zu fördern und schlussendlich in eine existenzsichernde Beschäftigung zu gelangen. 4. Der Bundesrat betont in dem Zusammenhang, wie wichtig die Förderperspektiven für soziale Zwecke im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen im Hinblick auf die Erreichung der Porto-Ziele bis 2030 sind. Originäre Förderzwecke des ESF+ dürfen nicht in Konkurrenz zu Förderzwecken wie sozialem Wohnungsbau geraten. Aufbauend auf die Stellungnahmen des Bundesrates in BR- Drucksache 457/25 (Beschluss) (vgl. Ziffer 11) und BR-Drucksache 333/25 (Beschluss) (vgl. Ziffer 82) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen hierfür einzusetzen. 5. Der Bundesrat sieht die Umsetzung der EU-Kindergarantie als einen bedeutenden Baustein zur Kinderarmutsprävention in Deutschland an. Er begrüßt die Forderung der Kommission, die Umsetzung der EU-Kindergarantie zu stärken. Um dies zu erreichen, wird auf zentrale Faktoren eingegangen, die auch in Deutschland nach Auffassung des Bundesrates noch gestärkt werden sollten. 6. Der Bundesrat unterstreicht, dass der Zugang zu präventiven Angeboten und unterstützender Infrastruktur für Kinder und Eltern ein zentraler Faktor ist, auch um langfristig den Kreislauf der Vererbung von Armut zu durchbrechen. Entscheidend ist dabei die durchgehende Unterstützung bis ins junge Erwachsenenalter hinein. In diesem Zuge sollten insbesondere auch Zugangsorte genutzt werden, an denen Familien und junge Menschen ohnehin sind.

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