Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 339/1/26
29.06.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - FSFJ - Fz - K - Wi
zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union
gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und
verhindern
COM(2026) 538 final
A
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat nimmt die erste EU-Strategie gegen Armut als Teil des
Sozialpaketes der Kommission zur Kenntnis und begrüßt im Grundsatz den
umfassenden Ansatz zur Verhinderung von und zum Schutz vor Armut. Die Ursachen
von Armut und sozialer Ausgrenzung sind multidimensional, ihre Bekämpfung
erfordert daher kohärente und koordinierte Maßnahmen in allen
Politikbereichen und auf sämtlichen Regierungsebenen. Der Bundesrat unterstützt die
Ausrichtung auf personenzentrierte, lebensverlaufsorientierte Unterstützungs- und
Aktivierungsmaßnahmen sowie kritische Übergänge zwischen den
Lebensphasen Kindheit und Jugend, Jugend und Erwerbsleben sowie Erwerbsleben und
Ruhestand. Er begrüßt, dass dabei die primäre Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik betont wird.
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Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission trotz einiger
Fortschritte das EU-Kernziel, zehn Millionen Menschen und fünf Millionen Kinder
bis 2030 aus der Armut zu befreien, nicht in Reichweite sieht. Aktuell ist jeder
fünfte Europäer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Der Bundesrat
teilt die Einschätzung, dass das neue Ziel der Kommission, die Armut in der
Union bis 2050 zu überwinden, eine enorme Herausforderung darstellt. Er zeigt
sich insbesondere besorgt, dass die Zahl der von Armut und sozialer
Ausgrenzung betroffenen Kinder zwischen 2019 und 2025 weitgehend unverändert
blieb und begrüßt vor diesem Hintergrund verstärkte Anstrengungen durch den
Ausbau der Europäischen Kindergarantie mit dem Ziel, den Armutskreislauf zu
durchbrechen. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenstellung wirksamer
Prinzipien der Armutsprävention und -bekämpfung als Orientierung für gegenseitiges
Lernen und mögliche Ergänzung für die Ausgestaltung nationaler Strategien.
Der Bundesrat bekennt sich im Einklang mit dem Ziel der Europäischen
Kindergarantie sowie den Zielen für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten
Nationen zum Ziel, Armut in Europa bis 2050 zu überwinden und bekräftigt, dass zur
Erreichung dieses Ziels Anstrengungen auf allen Ebenen erforderlich sind. Er
bedauert, dass keine Fortschritte bei den Zielsetzungen der Europäischen
Kindergarantie erzielt werden konnten und betont die Notwendigkeit stärkerer
Bemühungen darum.
Der Bundesrat erkennt an, dass die Ermöglichung der Teilnahme am
Arbeitsmarkt die effektivste Maßnahme zur Armutsbekämpfung darstellt, wobei
hierfür qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen
sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nötig sind. Zugleich sind
verstärkte Maßnahmen zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie oder Pflege sowie die Bereitstellung ausreichender und bezahlbarer
Betreuungs- und Pflegeangebote erforderlich, um insbesondere eine dauerhafte
erhöhte Erwerbsbeteiligung von Frauen zu ermöglichen. Frauen sind in der Union
statistisch häufiger armutsgefährdet, bedingt durch niedrigere
Beschäftigungsquoten, Lücken im Erwerbsleben und einen hohen Anteil unbezahlter Pflege-
und Betreuungsarbeit. Der Bundesrat spricht sich daher gegen Maßnahmen aus,
welche eine Kürzung von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende
Angehörige zum Gegenstand haben.
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Der Bundesrat stellt fest, dass Frauen aufgrund struktureller Benachteiligungen
in besonderem Maße und in besonderer Weise von Armut und eingeschränkter
Teilhabe betroffen sind. Ursächlich dafür sind etwa die ungleiche Verteilung
von unbezahlter Sorgearbeit und dadurch bedingter Zeitarmut, geringere
Einkommen oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten. Diesen Umstand nimmt
die Strategie bereits zur Kenntnis.
Diese Faktoren führen auch im Alter häufig zu niedrigeren Einkommen und
einem erhöhten Armutsrisiko. Der Bundesrat begrüßt daher die Verzahnung mit
der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026 bis
2030 und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitsmarktintegration und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für
eine konsequente geschlechtersensible Umsetzung der Strategie einzusetzen. In
den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung sollten – auch vor dem Hintergrund
der Fachkräftesicherung – insbesondere Zeitarmut und die Aufteilung von
unbezahlter Sorgearbeit sowie ihre Auswirkungen auf die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt einbezogen werden.
Der Bundesrat unterstreicht im Sinne eines intersektionalen Ansatzes, dass die
Umsetzung der Strategie die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen
angemessen berücksichtigen muss, insbesondere von Alleinerziehenden, älteren
Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und in
prekären Beschäftigungsverhältnissen.
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, marginalisierte und vulnerable
Gruppen, die einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, gesondert zu schützen
und zu unterstützen. Einer sozioökonomischen Diskriminierung und
Stigmatisierung armutsbetroffener Menschen ist durch gezielte Maßnahmen
entgegenzuwirken. Der Bundesrat spricht sich für den Abbau administrativer Hürden
sowie für klare, leicht verständliche Informationen in barrierefreien Formaten
aus, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger effektiv über ihre sozialen Rechte
informieren und diese sowie weitere Dienste und Hilfen in der Praxis effektiv in
Anspruch nehmen können. Die Ankündigung eines Kompendiums bewährter
Verfahren gegen die Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch die
Kommission wird begrüßt.
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Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Strategie gegen Armut keine gesonderten
Finanzierungslinien zur Umsetzung der Maßnahmen bereitstellt. Zwar verweist
die Strategie auf das Finanzvolumen des derzeitigen ESF+, lässt jedoch die
geplante Neustrukturierung der Kohäsionspolitik im kommenden Mehrjährigen
Finanzrahmen unerwähnt. Im Rahmen des Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplans (NRPP) sollen zusätzliche Politikbereiche in die klassische
Kohäsionspolitik integriert werden, mit denen das Budget künftig geteilt werden
muss. Dabei sollen mehrere EU-Prioritäten durch feste Budgetanteile
abgesichert werden, was de facto zu einer Reduzierung der für den ESF verfügbaren
Mittel führt. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, den relativen
Anteil des Bundesprogramms ESF in der nächsten Förderperiode nicht zu
erhöhen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die NRPP-Mittel nicht
weiter gekürzt werden.
Das vorgeschlagene Ausgabenziel für soziale Belange („social allocation“) von
14 Prozent birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung das Risiko, dass bei zu weit
gefassten oder unzureichend definierten Anrechenbarkeitskriterien die
Wirksamkeit dieser Quote erheblich beeinträchtigt wird. Der Bundesrat bittet daher
die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das Ausgabenziel für soziale
Belange ausschließlich durch die beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele
des ESF und der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) adressiert wird.
Geopolitische und ökologische Krisen stellen europäische Gesellschaften vor
komplexe Herausforderungen. Hohe Energiekostenbelastungen führen zu weiter
steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten und haben einen Anstieg der
Energie- und Mobilitätsarmut zur Folge. Der Bundesrat greift die Aufforderung
der Kommission auf und bittet die Bundesregierung, umgehend ihre Pläne für
den Klima-Sozialfonds vorzulegen, um die vorgesehenen Mittel für die
Entlastung benachteiligter Haushalte zu nutzen. Die geplante Aktualisierung der
Empfehlung zu Energiearmut nimmt er zur Kenntnis.
Der Bundesrat geht davon aus, dass der für das vierte Quartal 2026
angekündigte Zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte
zeitnah veröffentlicht wird. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire
Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion sind zentrale
Bausteine für wirksame Maßnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung.
Mittels der wirtschaftspolitischen Steuerung unter Einbeziehung der Grundsätze
der Europäischen Säule Sozialer Rechte werden im Rahmen länderspezifischer
Empfehlungen zum Teil bereits Maßnahmen der Armutsbekämpfung gegenüber
Mitgliedstaaten adressiert. Der Bundesrat anerkennt, dass künftig mit einem
neuen Satz an Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards insbesondere
schwere Armut und Erschwinglichkeit besser erfasst werden sollen. Er bittet die
Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass hierdurch für die beteiligten
Stellen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission ihren Aufruf zur
Institutionalisierung nationaler Armutskoordinierungsstellen bisher nicht konkretisiert
hat. In diesem Zusammenhang bittet er die Bundesregierung, einen
bürokratiearmen und kohärenten Umsetzungsprozess zu gestalten, der bestehende
nationale, regionale und lokale Strukturen verschiedener Politikbereiche mobilisiert
und vernetzt und damit eine strukturierte Zusammenarbeit sowie einen
maximalen Wirkungsgrad ermöglicht.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei den anstehenden
umfassenden Reformvorhaben im Bereich der sozialen Sicherungssysteme und zur
Modernisierung des Sozialstaats die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen zu
gewährleisten. Ihre Auswirkungen auf untere Einkommensgruppen sind nicht
nur mit Blick auf die Einzelmaßnahmen, sondern auch in ihrer Gesamtheit und
ihren Wechselwirkungen mit besonderer Sorgfalt zu analysieren. Im Sinne der
Armutsprävention besteht aufgrund weiter steigender Lebenshaltungs- und
Wohnkosten Bedarf für eine nachhaltige Entlastung mittlerer
Einkommensgruppen und von Familien.
B
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Finanzausschuss,
der Ausschuss für Kulturfragen und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)