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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 339/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 339/1/26 29.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - FSFJ - Fz - K - Wi zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern COM(2026) 538 final A Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat nimmt die erste EU-Strategie gegen Armut als Teil des Sozialpaketes der Kommission zur Kenntnis und begrüßt im Grundsatz den umfassenden Ansatz zur Verhinderung von und zum Schutz vor Armut. Die Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung sind multidimensional, ihre Bekämpfung erfordert daher kohärente und koordinierte Maßnahmen in allen Politikbereichen und auf sämtlichen Regierungsebenen. Der Bundesrat unterstützt die Ausrichtung auf personenzentrierte, lebensverlaufsorientierte Unterstützungs- und Aktivierungsmaßnahmen sowie kritische Übergänge zwischen den Lebensphasen Kindheit und Jugend, Jugend und Erwerbsleben sowie Erwerbsleben und Ruhestand. Er begrüßt, dass dabei die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik betont wird. ... Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission trotz einiger Fortschritte das EU-Kernziel, zehn Millionen Menschen und fünf Millionen Kinder bis 2030 aus der Armut zu befreien, nicht in Reichweite sieht. Aktuell ist jeder fünfte Europäer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass das neue Ziel der Kommission, die Armut in der Union bis 2050 zu überwinden, eine enorme Herausforderung darstellt. Er zeigt sich insbesondere besorgt, dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder zwischen 2019 und 2025 weitgehend unverändert blieb und begrüßt vor diesem Hintergrund verstärkte Anstrengungen durch den Ausbau der Europäischen Kindergarantie mit dem Ziel, den Armutskreislauf zu durchbrechen. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenstellung wirksamer Prinzipien der Armutsprävention und -bekämpfung als Orientierung für gegenseitiges Lernen und mögliche Ergänzung für die Ausgestaltung nationaler Strategien. Der Bundesrat bekennt sich im Einklang mit dem Ziel der Europäischen Kindergarantie sowie den Zielen für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zum Ziel, Armut in Europa bis 2050 zu überwinden und bekräftigt, dass zur Erreichung dieses Ziels Anstrengungen auf allen Ebenen erforderlich sind. Er bedauert, dass keine Fortschritte bei den Zielsetzungen der Europäischen Kindergarantie erzielt werden konnten und betont die Notwendigkeit stärkerer Bemühungen darum. Der Bundesrat erkennt an, dass die Ermöglichung der Teilnahme am Arbeitsmarkt die effektivste Maßnahme zur Armutsbekämpfung darstellt, wobei hierfür qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nötig sind. Zugleich sind verstärkte Maßnahmen zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege sowie die Bereitstellung ausreichender und bezahlbarer Betreuungs- und Pflegeangebote erforderlich, um insbesondere eine dauerhafte erhöhte Erwerbsbeteiligung von Frauen zu ermöglichen. Frauen sind in der Union statistisch häufiger armutsgefährdet, bedingt durch niedrigere Beschäftigungsquoten, Lücken im Erwerbsleben und einen hohen Anteil unbezahlter Pflege- und Betreuungsarbeit. Der Bundesrat spricht sich daher gegen Maßnahmen aus, welche eine Kürzung von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige zum Gegenstand haben. ... Der Bundesrat stellt fest, dass Frauen aufgrund struktureller Benachteiligungen in besonderem Maße und in besonderer Weise von Armut und eingeschränkter Teilhabe betroffen sind. Ursächlich dafür sind etwa die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit und dadurch bedingter Zeitarmut, geringere Einkommen oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten. Diesen Umstand nimmt die Strategie bereits zur Kenntnis. Diese Faktoren führen auch im Alter häufig zu niedrigeren Einkommen und einem erhöhten Armutsrisiko. Der Bundesrat begrüßt daher die Verzahnung mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026 bis 2030 und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine konsequente geschlechtersensible Umsetzung der Strategie einzusetzen. In den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung sollten – auch vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung – insbesondere Zeitarmut und die Aufteilung von unbezahlter Sorgearbeit sowie ihre Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt einbezogen werden. Der Bundesrat unterstreicht im Sinne eines intersektionalen Ansatzes, dass die Umsetzung der Strategie die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen angemessen berücksichtigen muss, insbesondere von Alleinerziehenden, älteren Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, marginalisierte und vulnerable Gruppen, die einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, gesondert zu schützen und zu unterstützen. Einer sozioökonomischen Diskriminierung und Stigmatisierung armutsbetroffener Menschen ist durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Bundesrat spricht sich für den Abbau administrativer Hürden sowie für klare, leicht verständliche Informationen in barrierefreien Formaten aus, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger effektiv über ihre sozialen Rechte informieren und diese sowie weitere Dienste und Hilfen in der Praxis effektiv in Anspruch nehmen können. Die Ankündigung eines Kompendiums bewährter Verfahren gegen die Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch die Kommission wird begrüßt. ... Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Strategie gegen Armut keine gesonderten Finanzierungslinien zur Umsetzung der Maßnahmen bereitstellt. Zwar verweist die Strategie auf das Finanzvolumen des derzeitigen ESF+, lässt jedoch die geplante Neustrukturierung der Kohäsionspolitik im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen unerwähnt. Im Rahmen des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) sollen zusätzliche Politikbereiche in die klassische Kohäsionspolitik integriert werden, mit denen das Budget künftig geteilt werden muss. Dabei sollen mehrere EU-Prioritäten durch feste Budgetanteile abgesichert werden, was de facto zu einer Reduzierung der für den ESF verfügbaren Mittel führt. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, den relativen Anteil des Bundesprogramms ESF in der nächsten Förderperiode nicht zu erhöhen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die NRPP-Mittel nicht weiter gekürzt werden. Das vorgeschlagene Ausgabenziel für soziale Belange („social allocation“) von 14 Prozent birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung das Risiko, dass bei zu weit gefassten oder unzureichend definierten Anrechenbarkeitskriterien die Wirksamkeit dieser Quote erheblich beeinträchtigt wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das Ausgabenziel für soziale Belange ausschließlich durch die beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele des ESF und der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) adressiert wird. Geopolitische und ökologische Krisen stellen europäische Gesellschaften vor komplexe Herausforderungen. Hohe Energiekostenbelastungen führen zu weiter steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten und haben einen Anstieg der Energie- und Mobilitätsarmut zur Folge. Der Bundesrat greift die Aufforderung der Kommission auf und bittet die Bundesregierung, umgehend ihre Pläne für den Klima-Sozialfonds vorzulegen, um die vorgesehenen Mittel für die Entlastung benachteiligter Haushalte zu nutzen. Die geplante Aktualisierung der Empfehlung zu Energiearmut nimmt er zur Kenntnis. Der Bundesrat geht davon aus, dass der für das vierte Quartal 2026 angekündigte Zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte zeitnah veröffentlicht wird. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion sind zentrale Bausteine für wirksame Maßnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung. Mittels der wirtschaftspolitischen Steuerung unter Einbeziehung der Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte werden im Rahmen länderspezifischer Empfehlungen zum Teil bereits Maßnahmen der Armutsbekämpfung gegenüber Mitgliedstaaten adressiert. Der Bundesrat anerkennt, dass künftig mit einem neuen Satz an Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards insbesondere schwere Armut und Erschwinglichkeit besser erfasst werden sollen. Er bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass hierdurch für die beteiligten Stellen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission ihren Aufruf zur Institutionalisierung nationaler Armutskoordinierungsstellen bisher nicht konkretisiert hat. In diesem Zusammenhang bittet er die Bundesregierung, einen bürokratiearmen und kohärenten Umsetzungsprozess zu gestalten, der bestehende nationale, regionale und lokale Strukturen verschiedener Politikbereiche mobilisiert und vernetzt und damit eine strukturierte Zusammenarbeit sowie einen maximalen Wirkungsgrad ermöglicht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei den anstehenden umfassenden Reformvorhaben im Bereich der sozialen Sicherungssysteme und zur Modernisierung des Sozialstaats die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen zu gewährleisten. Ihre Auswirkungen auf untere Einkommensgruppen sind nicht nur mit Blick auf die Einzelmaßnahmen, sondern auch in ihrer Gesamtheit und ihren Wechselwirkungen mit besonderer Sorgfalt zu analysieren. Im Sinne der Armutsprävention besteht aufgrund weiter steigender Lebenshaltungs- und Wohnkosten Bedarf für eine nachhaltige Entlastung mittlerer Einkommensgruppen und von Familien. B Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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