Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 339/26 (Beschluss)
10.07.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union
gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und
verhindern
COM(2026) 538 final
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat nimmt die erste EU-Strategie gegen Armut als Teil des
Sozialpaketes der Kommission zur Kenntnis und begrüßt im Grundsatz den
umfassenden Ansatz zur Verhinderung von und zum Schutz vor Armut. Die Ursachen
von Armut und sozialer Ausgrenzung sind multidimensional, ihre Bekämpfung
erfordert daher kohärente und koordinierte Maßnahmen in allen
Politikbereichen und auf sämtlichen Regierungsebenen. Der Bundesrat unterstützt die
Ausrichtung auf personenzentrierte, lebensverlaufsorientierte Unterstützungs- und
Aktivierungsmaßnahmen sowie kritische Übergänge zwischen den
Lebensphasen Kindheit und Jugend, Jugend und Erwerbsleben sowie Erwerbsleben und
Ruhestand. Er begrüßt, dass dabei die primäre Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik betont wird.
2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission trotz einiger
Fortschritte das EU-Kernziel, zehn Millionen Menschen und fünf Millionen Kinder
bis 2030 aus der Armut zu befreien, nicht in Reichweite sieht. Aktuell ist jeder
fünfte Europäer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Der Bundesrat
teilt die Einschätzung, dass das neue Ziel der Kommission, die Armut in der
Union bis 2050 zu überwinden, eine enorme Herausforderung darstellt. Er zeigt
sich insbesondere besorgt, dass die Zahl der von Armut und sozialer
Ausgrenzung betroffenen Kinder zwischen 2019 und 2025 weitgehend unverändert
blieb und begrüßt vor diesem Hintergrund verstärkte Anstrengungen durch den
Ausbau der Europäischen Kindergarantie mit dem Ziel, den Armutskreislauf zu
durchbrechen. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenstellung wirksamer
Prinzipien der Armutsprävention und -bekämpfung als Orientierung für gegenseitiges
Lernen und mögliche Ergänzung für die Ausgestaltung nationaler Strategien.
3. Der Bundesrat bekennt sich im Einklang mit dem Ziel der Europäischen
Kindergarantie sowie den Zielen für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten
Nationen zum Ziel, Armut in Europa bis 2050 zu überwinden und bekräftigt, dass zur
Erreichung dieses Ziels Anstrengungen auf allen Ebenen erforderlich sind. Er
bedauert, dass keine Fortschritte bei den Zielsetzungen der Europäischen
Kindergarantie erzielt werden konnten, und betont die Notwendigkeit stärkerer
Bemühungen darum.
4. Der Bundesrat erkennt an, dass die Ermöglichung der Teilnahme am
Arbeitsmarkt die effektivste Maßnahme zur Armutsbekämpfung darstellt, wobei
hierfür qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen
sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nötig sind. Zugleich sind
verstärkte Maßnahmen zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie oder Pflege sowie die Bereitstellung ausreichender und bezahlbarer
Betreuungs- und Pflegeangebote erforderlich, um insbesondere eine dauerhafte
erhöhte Erwerbsbeteiligung von Frauen zu ermöglichen. Frauen sind in der Union
statistisch häufiger armutsgefährdet, bedingt durch niedrigere
Beschäftigungsquoten, Lücken im Erwerbsleben und einen hohen Anteil unbezahlter Pflege-
und Betreuungsarbeit.
5. Der Bundesrat stellt fest, dass Frauen aufgrund struktureller Benachteiligungen
in besonderem Maße und in besonderer Weise von Armut und eingeschränkter
Teilhabe betroffen sind. Ursächlich dafür sind etwa die ungleiche Verteilung
von unbezahlter Sorgearbeit und dadurch bedingter Zeitarmut, geringere
Einkommen oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten. Diesen Umstand nimmt
die Strategie bereits zur Kenntnis.
Diese Faktoren führen auch im Alter häufig zu niedrigeren Einkommen und
einem erhöhten Armutsrisiko. Der Bundesrat begrüßt daher die Verzahnung mit
der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026 bis
2030 und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitsmarktintegration und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für
eine konsequente geschlechtersensible Umsetzung der Strategie einzusetzen. In
den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung sollten – auch vor dem Hintergrund
der Fachkräftesicherung – insbesondere Zeitarmut und die Aufteilung von
unbezahlter Sorgearbeit sowie ihre Auswirkungen auf die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt einbezogen werden.
7. Der Bundesrat unterstreicht im Sinne eines intersektionalen Ansatzes, dass die
Umsetzung der Strategie die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen
angemessen berücksichtigen muss, insbesondere von Alleinerziehenden, älteren
Frauen, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und in
prekären Beschäftigungsverhältnissen.
8. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, marginalisierte und vulnerable
Gruppen, die einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, gesondert zu schützen
und zu unterstützen. Einer sozioökonomischen Diskriminierung und
Stigmatisierung armutsbetroffener Menschen ist durch gezielte Maßnahmen
entgegenzuwirken. Der Bundesrat spricht sich für den Abbau administrativer Hürden
sowie für klare, leicht verständliche Informationen in barrierefreien Formaten
aus, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger effektiv über ihre sozialen Rechte
informieren und diese sowie weitere Dienste und Hilfen in der Praxis effektiv in
Anspruch nehmen können. Die Ankündigung eines Kompendiums bewährter
Verfahren gegen die Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch die
Kommission wird begrüßt.
9. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Strategie gegen Armut keine gesonderten
Finanzierungslinien zur Umsetzung der Maßnahmen bereitstellt. Zwar verweist
die Strategie auf das Finanzvolumen des derzeitigen Europäischen Sozialfonds
Plus (ESF+), lässt jedoch die geplante Neustrukturierung der Kohäsionspolitik
im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen unerwähnt. Im Rahmen des
Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) sollen zusätzliche
Politikbereiche in die klassische Kohäsionspolitik integriert werden, mit denen das
Budget künftig geteilt werden muss. Dabei sollen mehrere EU-Prioritäten durch
feste Budgetanteile abgesichert werden, was de facto zu einer Reduzierung der
für den ESF verfügbaren Mittel führt. Der Bundesrat fordert daher die
Bundesregierung auf, den relativen Anteil des Bundesprogramms ESF in der nächsten
Förderperiode nicht zu erhöhen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass
die NRPP-Mittel nicht weiter gekürzt werden.
10. Das vorgeschlagene Ausgabenziel für soziale Belange („social allocation“) von
14 Prozent birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung das Risiko, dass bei zu weit
gefassten oder unzureichend definierten Anrechenbarkeitskriterien die
Wirksamkeit dieser Quote erheblich beeinträchtigt wird. Der Bundesrat bittet daher
die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das Ausgabenziel für soziale
Belange ausschließlich durch die beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele
des ESF und der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) adressiert wird.
11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission ihren Aufruf zur
Institutionalisierung nationaler Armutskoordinierungsstellen bisher nicht konkretisiert
hat. In diesem Zusammenhang bittet er die Bundesregierung, einen
bürokratiearmen und kohärenten Umsetzungsprozess zu gestalten, der bestehende
nationale, regionale und lokale Strukturen verschiedener Politikbereiche mobilisiert
und vernetzt und damit eine strukturierte Zusammenarbeit sowie einen
maximalen Wirkungsgrad ermöglicht.
Relationen
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