Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 450/1/26
(Grunddrucksache 450/26 und 451/26)
11.09.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Fz
zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027
(Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2027 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes
und
zu dem Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des
Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß
§ 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu
nehmen:
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Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft hält weiterhin an. Nach zwei
Jahren mit rückläufiger oder stagnierender Wirtschaftsleistung in Folge ist das
reale preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) auch im Jahr 2025 nur um
0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die für das Jahr 2026 erwartete
Erholung der Wirtschaft wird vor allem durch den Iran-Krieg und den dadurch
ausgelösten starken Anstieg der Energiepreise und weiterer wichtiger
Rohstoffpreise sowie die protektionistische Handelspolitik weltpolitisch
bedeutender Akteure weiterhin ausgebremst. Für die Bundesrepublik
Deutschland führen die hohen Energiepreise zu einer anhaltenden
Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer
Verringerung der Kaufkraft. Zudem ist ein Ende der dynamisch-erratischen
geopolitischen Lage derzeit nicht absehbar; der Preisdruck sowie die
Problematik beeinträchtigter Lieferketten dürfte daher bis auf Weiteres bestehen
bleiben. Nach der Frühjahrsprojektion des Jahres 2026 der Bundesregierung
wird für das laufende Jahr erwartet, dass das BIP in realer Rechnung um
0,5 Prozent zunehmen wird. Für das Jahr 2027 rechnet die Frühjahrsprojektion
mit einem preisbereinigten Zuwachs der Wirtschaftsleistung von 0,9 Prozent.
Gegenüber der Herbstprojektion des Jahres 2025 bedeutet dies eine deutliche
Absenkung. Auch die Schätzung der Bundesregierung für das
Produktionspotential der kommenden Jahre fällt mit durchschnittlich nur noch
0,4 Prozent pro Jahr schlechter aus als zuletzt und ist im internationalen
Vergleich eher gering. Trotz der staatlichen Investitionsoffensive und des damit
in diesem Jahr verbundenen Schubes für die Konjunktur, dürften viele der
Herausforderungen, vor denen die Industrie in der Bundesrepublik Deutschland
steht, auch in den nächsten Jahren zunächst bestehen bleiben. Auch wenn die
führenden Wirtschaftsforschungsinstitute die Wachstumsaussichten für das
laufende Jahr gegenüber der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im Mittel
leicht angehoben haben, erhöhen die strukturelle Wachstumsschwäche der
deutschen Wirtschaft – etwa die Auswirkungen der demografischen
Entwicklung auf den Arbeitsmarkt und die Investitionszurückhaltung der
Unternehmen – sowie die aktuellen handels- und geopolitischen
Herausforderungen den Druck auf die Staatsfinanzen und belasten deutlich die
Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen.
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b) Der Bundesrat begrüßt die mit der Begründung des Sondervermögens für
Infrastruktur und Klimaneutralität zwischen Bund und Ländern getroffene
Vereinbarung über eine bürokratiearme Verfahrensumsetzung. Gleichwohl
stellt der Bundesrat fest, dass komplexe Genehmigungsverfahren teilweise
einem schnellen Mittelabfluss entgegenstehen. Es bedarf daher einer
gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, damit die
zur Verfügung stehenden Mittel schnell investiert werden, um sowohl die
Wachstumskräfte größtmöglich zu entfalten als auch damit die hierdurch
finanzierten Maßnahmen möglichst rasch bei Bürgerinnen und Bürgern
ankommen. Auch der Umsetzung wirksamer Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Sondervermögen kommt weiterhin eine
wichtige Rolle zu. Die aktuelle Klimaentwicklung und die Hitzewelle des
vergangenen Sommers verdeutlichen dies.
c) Der Bundesrat erkennt weiterhin die Notwendigkeit für zusätzliche
Investitionen und Ausgaben im Bereich der Verteidigung und der Sicherheit an,
um den hohen Risiken für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur
zu begegnen. Dabei erfordert das Vorgehen der Bundesregierung jedoch eine
zielgenauere Beschaffungsstrategie, um nicht marktgerechte
Beschaffungskosten für Rüstungsgüter zu vermeiden. Der Bundesrat stellt
außerdem fest, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung beim
Bevölkerungsschutz weiterhin nicht in ausreichendem Maße nachkommt und
verweist auf die entsprechenden Länderforderungen.
d) Der Bundeshaushalt bedarf einer zukunftssicheren und stabilitätsorientierten
Ausrichtung, um wieder finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen. Die
Nettokreditaufnahme des Bundes einschließlich der Sondervermögen mit
eigener Kreditermächtigung beträgt im Zeitraum der vorliegenden
Finanzplanung vom Jahr 2027 bis zum Jahr 2030 knapp 840 Milliarden Euro.
Der Verschuldungsspielraum nach der regulären Obergrenze der
Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes wird vollständig
ausgeschöpft (ca. 91,4 Milliarden Euro). Zudem werden neue Kredite für das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (ca. 221,7 Milliarden Euro)
und die Bereichsausnahme für Verteidigungsausausgaben (ca. 495,4 Milliarden
Euro) aufgenommen. Der Anstieg des Zinsniveaus und die steigende
Verschuldung erhöhen die Zinsausgaben von fast 42 Milliarden Euro im
Jahr 2027 auf über 80 Milliarden Euro am Ende des Finanzplanungszeitraums
im Jahr 2030. Das entspricht rund 1,5 Prozent des für das Jahr 2030
...
prognostizierten BIP. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung eine
strikte Priorisierung und konsequente Überprüfung der Ausgaben angekündigt
und in diesem Zusammenhang den haushaltspolitischen Handlungsbedarf seit
der Eckwertevorlage deutlich reduziert hat. Eine durchgreifende Konsolidierung
bedeutet neben einer anhaltenden Überprüfung und weiteren Priorisierung von
Haushaltsausgaben jedoch auch eine wachstumskonforme Stärkung der
Einnahmebasis, weitere strukturelle Reformen und perspektivisch das
Abschmelzen der Bereichsausnahme Verteidigung.
e) Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich bei ihren
Bemühungen, Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen zu bekämpfen. Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden
Gesetzgebungsverfahren sowohl den Finanzbehörden als auch den
Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergehende Kompetenzen bei der
Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten einzuräumen
und in diesem Zusammenhang insbesondere zu prüfen, ob unter bestimmten
Voraussetzungen eine Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen
unklarer Herkunft geregelt werden kann, soweit Betroffene die legale Herkunft
erheblicher Vermögenswerte nicht plausibel nachweisen können. Hierbei wird
insbesondere auf die Handlungsempfehlungen
(BR-Drucksache 741/25 (Beschluss)) sowie auf den Gesetzentwurf des
Bundesrates vom 27. März 2026 (BR-Drucksache 131/26 (Beschluss))
verwiesen. Auch die geplante Einführung einer Kassenpflicht kann ebenso wie
das obligatorische Angebot einer elektronischen Bezahlmöglichkeit einen
Beitrag zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität leisten.
f) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung plant, den seit dem
Jahr 2021 existierenden Umsatzsteuerfestbetrag im Rahmen seiner Beteiligung
an den Ausgaben für eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung
und Erziehung (Kita-Qualität) ab dem Jahr 2027 nur abgesenkt fortzusetzen.
Die Kürzung der Beteiligung des Bundes bei dieser wichtigen
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist abzulehnen. Die mit der Umsetzung des
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den vergangenen Jahren
angestrengten Verbesserungen, etwa durch Veränderungen von Fachkraft-Kind-
Schlüsseln oder bei der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte,
führten zu erheblichen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen, die auch nach
Aufhebung dieses Gesetzes bestehen blieben. Dabei ist der
Umsatzsteuerfestbetrag seit dem Jahr 2021 – trotz der merklichen Lohn- und
...
Preissteigerungen in den vergangenen Jahren – nicht angehoben worden. Mit
dem Gesetzentwurf eines KiTa-Startchancen- und
Qualitätsentwicklungsgesetzes sollen weitere Verbesserungen der
frühkindlichen Bildung erreicht werden, die zu einer erneuten Erhöhung des
Personalkörpers und damit zu zusätzlichen dauerhaften Ausgaben für Länder
und Kommunen führen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,
sich angemessen, dauerhaft und dynamisch an den Kosten der frühkindlichen
Bildung zu beteiligen. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
darzulegen, was sie in Bezug auf den bisherigen Festbetrag zur Finanzierung
der in den vergangenen Jahren angestoßenen Maßnahmen plant.
g) Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf zum
Bundeshaushalt für das Jahr 2027 keine Mittel zur Umsetzung der
EU-Wiederherstellungsverordnung vorsieht. Der Bundesrat erinnert daran, dass
sich die Koalition auf Bundesebene im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung
eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung innerhalb der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ verständigt hat. Zudem hat sie angekündigt, eine
entsprechende Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen.
h) Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben in der Besprechung
des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 4. Dezember 2025 zu TOP 2.2 mit der föderalen
Modernisierungsagenda den Beschluss gefasst, dass Bund und Länder die
Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf finanziell
bedeutende Investitionen beschränken. Die hierfür erforderliche Anpassung des
Haushaltsgrundsätzegesetzes fällt in die Gesetzgebungszuständigkeit des
Bundes. Der Bundesrat erinnert an diese Verständigung und bittet die
Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder, baldmöglichst entsprechende
Gesetzesvorhaben einzubringen und dabei auch die Haltung der Rechnungshöfe
zu berücksichtigen.
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i) Der Bund sieht erstmalig vor, dass Erlöse aus Veräußerungen von
Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz aus dem Klima-
und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt verschoben werden.
Geplant ist, Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zu verschieben. Ergänzend
sollen erstmals knapp 400 Millionen Euro aus dem CO2-Grenzausgleich im
Bundeshaushalt vereinnahmt werden. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass hier
von der gewohnten Praxis, die Mittel vollständig an den KTF fließen zu lassen,
Abstand genommen wird.
j) In Folge des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union vom
19. März 2026 (EuGH, Urteil vom 19. März 2026 – C-770/24) hat die
DB InfraGO AG neue Trassenpreissysteme für die Jahre 2025 und 2026
beantragt, die rückwirkend ab dem Jahr 2025 zu einer Umverteilung der
Trassenpreise zulasten des von den Ländern getragenen
Schienenpersonennahverkehrs führen. Diese Umverteilung der Trassenpreise
führt zu massiven Mehrkosten für die Länder, die beim Abschluss von
langfristigen Verkehrsverträgen auf die Stabilität der Trassenpreise vertraut
hatten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine
Kompensation vorzunehmen und diese bereits jetzt im Bundeshaushalt zu
berücksichtigen. Der Bundesrat verweist auf die Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag auf Bundesebene, wonach den Ländern zur Sicherung des
Angebots im Schienenpersonennahverkehr, zum Auffangen steigender Kosten
sowie zur Schaffung neuer Verkehre eine Anpassung der Dynamisierung der
Regionalisierungsmittel in Aussicht gestellt wurde und betont, dass ein
Nichthandeln des Bundes zu einer Verringerung des Angebots im
Schienenpersonennahverkehr führen wird.
k) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur
Senkung der Stromkosten einschließlich der Absenkung der Stromsteuer auf
das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − sämtliche
Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich
umzusetzen. Mit diesen Maßnahmen und der geplanten Absenkung der
Übertragungsnetzentgelte würden Anreize für die Elektrifizierung gesetzt,
welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr
notwendig sind und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als
Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden.
l) Der Bundesrat stellt fest, dass eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung der
Bundesratsverwaltung für die Wahrnehmung ihrer verfassungsgemäßen
Aufgaben zwingend erforderlich ist. Die Versagung notwendiger
Stellenforderungen gefährdet die Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung
und würde die dem Bundesrat im Gesetzgebungsprozess zugewiesene Funktion
beeinträchtigen.
Relationen
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Empfehlungen der Ausschüsse)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) (Empfehlungen der Ausschüsse)