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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 450/26(B) · Stellungnahme · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 720 - 2946 Bundesrat Drucksache 450/26 (Beschluss) (Grunddrucksache 450/26 und 451/26) 25.09.26 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft hält weiterhin an. Nach zwei Jahren mit rückläufiger oder stagnierender Wirtschaftsleistung in Folge ist das reale preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) auch im Jahr 2025 nur um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die für das Jahr 2026 erwartete Erholung der Wirtschaft wird vor allem durch den Iran-Krieg und den dadurch ausgelösten starken Anstieg der Energiepreise und weiterer wichtiger Rohstoffpreise sowie die protektionistische Handelspolitik weltpolitisch bedeutender Akteure weiterhin ausgebremst. Für die Bundesrepublik Deutschland führen die hohen Energiepreise zu einer anhaltenden Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer Verringerung der Kaufkraft. Zudem ist ein Ende der dynamisch-erratischen geopolitischen Lage derzeit nicht absehbar; der Preisdruck sowie die Problematik beeinträchtigter Lieferketten dürfte daher bis auf Weiteres bestehen bleiben. Nach der Frühjahrsprojektion des Jahres 2026 der Bundesregierung wird für das laufende Jahr erwartet, dass das BIP in realer Rechnung um 0,5 Prozent zunehmen wird. Für das Jahr 2027 rechnet die Frühjahrsprojektion mit einem preisbereinigten Zuwachs der Wirtschaftsleistung von 0,9 Prozent. Gegenüber der Herbstprojektion des Jahres 2025 bedeutet dies eine deutliche Absenkung. Auch die Schätzung der Bundesregierung für das Produktionspotential der kommenden Jahre fällt mit durchschnittlich nur noch 0,4 Prozent pro Jahr schlechter aus als zuletzt und ist im internationalen Vergleich eher gering. Trotz der staatlichen Investitionsoffensive und des damit in diesem Jahr verbundenen Schubes für die Konjunktur, dürften viele der Herausforderungen, vor denen die Industrie in der Bundesrepublik Deutschland steht, auch in den nächsten Jahren zunächst bestehen bleiben. Auch wenn die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute die Wachstumsaussichten für das laufende Jahr gegenüber der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im Mittel leicht angehoben haben, erhöhen die strukturelle Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft – etwa die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt und die Investitionszurückhaltung der Unternehmen – sowie die aktuellen handels- und geopolitischen Herausforderungen den Druck auf die Staatsfinanzen und belasten deutlich die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. b) Der Bundesrat begrüßt die mit der Begründung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung über eine bürokratiearme Verfahrensumsetzung. Gleichwohl stellt der Bundesrat fest, dass komplexe Genehmigungsverfahren teilweise einem schnellen Mittelabfluss entgegenstehen. Es bedarf daher einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel schnell investiert werden, um sowohl die Wachstumskräfte größtmöglich zu entfalten als auch damit die hierdurch finanzierten Maßnahmen möglichst rasch bei Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Auch der Umsetzung wirksamer Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Sondervermögen kommt weiterhin eine wichtige Rolle zu. Die aktuelle Klimaentwicklung und die Hitzewelle des vergangenen Sommers verdeutlichen dies. c) Der Bundesrat erkennt weiterhin die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen und Ausgaben im Bereich der Verteidigung und der Sicherheit an, um den hohen Risiken für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur zu begegnen. Dabei erfordert das Vorgehen der Bundesregierung jedoch eine zielgenauere Beschaffungsstrategie, um nicht marktgerechte Beschaffungskosten für Rüstungsgüter zu vermeiden. Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung beim Bevölkerungsschutz weiterhin nicht in ausreichendem Maße nachkommt und verweist auf die entsprechenden Länderforderungen. d) Der Bundeshaushalt bedarf einer zukunftssicheren und stabilitätsorientierten Ausrichtung, um wieder finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen. Die Nettokreditaufnahme des Bundes einschließlich der Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung beträgt im Zeitraum der vorliegenden Finanzplanung vom Jahr 2027 bis zum Jahr 2030 knapp 840 Milliarden Euro. Der Verschuldungsspielraum nach der regulären Obergrenze der Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes wird vollständig ausgeschöpft (ca. 91,4 Milliarden Euro). Zudem werden neue Kredite für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (ca. 221,7 Milliarden Euro) und die Bereichsausnahme für Verteidigungsausausgaben (ca. 495,4 Milliarden Euro) aufgenommen. Der Anstieg des Zinsniveaus und die steigende Verschuldung erhöhen die Zinsausgaben von fast 42 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf über 80 Milliarden Euro am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2030. Das entspricht rund 1,5 Prozent des für das Jahr 2030 prognostizierten BIP. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung eine strikte Priorisierung und konsequente Überprüfung der Ausgaben angekündigt und in diesem Zusammenhang den haushaltspolitischen Handlungsbedarf seit der Eckwertevorlage deutlich reduziert hat. Eine durchgreifende Konsolidierung bedeutet neben einer anhaltenden Überprüfung und weiteren Priorisierung von Haushaltsausgaben jedoch auch eine wachstumskonforme Stärkung der Einnahmebasis, weitere strukturelle Reformen und perspektivisch das Abschmelzen der Bereichsausnahme Verteidigung. e) Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich bei ihren Bemühungen, Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen zu bekämpfen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Gesetzgebungsverfahren sowohl den Finanzbehörden als auch den Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergehende Kompetenzen bei der Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten einzuräumen und in diesem Zusammenhang insbesondere zu prüfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft geregelt werden kann, soweit Betroffene die legale Herkunft erheblicher Vermögenswerte nicht plausibel nachweisen können. Hierbei wird insbesondere auf die Handlungsempfehlungen (BR-Drucksache 741/25 (Beschluss)) sowie auf den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 27. März 2026 (BR-Drucksache 131/26 (Beschluss)) verwiesen. Auch die geplante Einführung einer Kassenpflicht kann ebenso wie das obligatorische Angebot einer elektronischen Bezahlmöglichkeit einen Beitrag zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität leisten. f) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung plant, den seit dem Jahr 2021 existierenden Umsatzsteuerfestbetrag im Rahmen seiner Beteiligung an den Ausgaben für eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (Kita-Qualität) ab dem Jahr 2027 nur abgesenkt fortzusetzen. Die Kürzung der Beteiligung des Bundes bei dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist abzulehnen. Die mit der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den vergangenen Jahren angestrengten Verbesserungen, etwa durch Veränderungen von Fachkraft-Kind- Schlüsseln oder bei der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, führten zu erheblichen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen, die auch nach Aufhebung dieses Gesetzes bestehen blieben. Dabei ist der Umsatzsteuerfestbetrag seit dem Jahr 2021 – trotz der merklichen Lohn- und Preissteigerungen in den vergangenen Jahren – nicht angehoben worden. Mit dem Gesetzentwurf eines KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes sollen weitere Verbesserungen der frühkindlichen Bildung erreicht werden, die zu einer erneuten Erhöhung des Personalkörpers und damit zu zusätzlichen dauerhaften Ausgaben für Länder und Kommunen führen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich angemessen, dauerhaft und dynamisch an den Kosten der frühkindlichen Bildung zu beteiligen. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, darzulegen, was sie in Bezug auf den bisherigen Festbetrag zur Finanzierung der in den vergangenen Jahren angestoßenen Maßnahmen plant. g) Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt für das Jahr 2027 keine Mittel zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung vorsieht. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich die Koalition auf Bundesebene im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ verständigt hat. Zudem hat sie angekündigt, eine entsprechende Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. h) Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 zu TOP 2.2 mit der föderalen Modernisierungsagenda den Beschluss gefasst, dass Bund und Länder die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf finanziell bedeutende Investitionen beschränken. Die hierfür erforderliche Anpassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes fällt in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Der Bundesrat erinnert an diese Verständigung und bittet die Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder, baldmöglichst entsprechende Gesetzesvorhaben einzubringen und dabei auch die Haltung der Rechnungshöfe zu berücksichtigen. i) Der Bund sieht erstmalig vor, dass Erlöse aus Veräußerungen von Berechtigungen gemäß dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt verschoben werden. Geplant ist, Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zu verschieben. Ergänzend sollen erstmals knapp 400 Millionen Euro aus dem CO2- Grenzausgleich im Bundeshaushalt vereinnahmt werden. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass hier von der gewohnten Praxis, die Mittel vollständig an den KTF fließen zu lassen, Abstand genommen wird. j) In Folge des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19. März 2026 (EuGH, Urteil vom 19. März 2026 – C-770/24) hat die DB InfraGO AG neue Trassenpreissysteme für die Jahre 2025 und 2026 beantragt, die rückwirkend ab dem Jahr 2025 zu einer Umverteilung der Trassenpreise zulasten des von den Ländern getragenen Schienenpersonennahverkehrs führen. Diese Umverteilung der Trassenpreise führt zu massiven Mehrkosten für die Länder, die beim Abschluss von langfristigen Verkehrsverträgen auf die Stabilität der Trassenpreise vertraut hatten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine Kompensation vorzunehmen und diese bereits jetzt im Bundeshaushalt zu berücksichtigen. Der Bundesrat verweist auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, wonach den Ländern zur Sicherung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr, zum Auffangen steigender Kosten sowie zur Schaffung neuer Verkehre eine Anpassung der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel in Aussicht gestellt wurde und betont, dass ein Nichthandeln des Bundes zu einer Verringerung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr führen wird. k) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten einschließlich der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − sämtliche Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen. Mit diesen Maßnahmen und der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden. l) Der Bundesrat stellt fest, dass eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung der Bundesratsverwaltung für die Wahrnehmung ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben zwingend erforderlich ist. Die Versagung notwendiger Stellenforderungen gefährdet die Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung und würde die dem Bundesrat im Gesetzgebungsprozess zugewiesene Funktion beeinträchtigen.

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