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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 339/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 339/26 01.06.26 EU - AIS - FSFJ - Fz - K - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern COM(2026) 538 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 624/12 = AE-Nr. 120840; Drucksache 338/26 = AE-Nr. 260469 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.5.2026 COM(2026) 538 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern {SWD(2026) 770 final} - {SWD(2026) 771 final} Ein Leben in Würde ist ein Grundrecht, das zu achten und zu schützen sich die EU verpflichtet hat1. Die Kosten der Untätigkeit bei der Armutsbekämpfung sind beträchtlich und vielschichtig. Armut führt dazu, dass das wirtschaftliche Potenzial Europas ungenutzt bleibt. Eine Wirtschaft, die sich durch starke Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auszeichnet, in der Wachstum gefördert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, trägt zur Verringerung von Armut bei. Der drastische Anstieg der Inflation infolge der geopolitischen Unruhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wirken sich weiterhin auf die Energiepreise sowie die Preise für Grunderzeugnisse, einschließlich Nahrungsmittel, aus und werden diese weiter in die Höhe treiben, was in ganz Europa zu Not und finanzieller Unsicherheit führt. Wenngleich die Schwächsten unter diesen Entwicklungen am meisten leiden, besteht auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen die Gefahr, in prekäre Verhältnisse abzugleiten, weswegen Prävention und Schutz dringlicher sind denn je. Derzeit ist in Europa etwa jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht2. Das bedeutet, dass sich 93 Millionen Menschen kein menschenwürdiges Leben leisten können. Es bedeutet ferner, dass 19 Millionen Kinder bereits zu Beginn ihres Lebens benachteiligt sind. Einige Gebiete sind besonders gefährdet: So sind Armut und soziale Ausgrenzung in 93 von 243 EU-Regionen stärker verbreitet als im EU- Durchschnitt. Die EU hat sich bereits zum Ziel gesetzt, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen, darunter mindestens 5 Millionen Kinder, zu verringern3. Die Mitgliedstaaten unterstützen dieses Ziel durch nationale Ziele für die Armutsbekämpfung. Trotz der Krisen, die die EU in den letzten Jahren überstanden hat, wurden Fortschritte erzielt: Bis 2025 hatte die EU einen Rückgang um 3,5 Millionen gegenüber 2019 verzeichnet, wobei allerdings die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder weitgehend unverändert blieb. Stärkere, nachhaltige und besser koordinierte Anstrengungen sind erforderlich, um auf das Ziel für 2030 hinzuarbeiten. Die Kommission ist bestrebt, zur Beseitigung von Armut in der EU bis 2050 beizutragen. In dieser ersten EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut wird ein umfassender Ansatz zur Verhinderung von und zum Schutz vor Armut dargelegt, der zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt. Als Grundlage dienen dabei die bereits unternommenen Schritte und festgelegten politischen Maßnahmen, wodurch sich der Weg für weitere Fortschritte bei der Verringerung der Armut ergibt. In der Strategie werden Maßnahmen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Armut vorgeschlagen, die auf die verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten sind und den Auswirkungen von Armut während des gesamten Lebenszyklus Rechnung tragen. Im Mittelpunkt der Strategie steht der Ansatz der aktiven Eingliederung, der darauf abzielt, Personen, die arbeiten können, bei der Arbeitsmarktaktivierung zu unterstützen (wozu auch gehört, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Möglichkeit hochwertige Arbeitsplätze finden, da dies das wichtigste und wirkungsvollste Mittel ist, um Armut 1 Siehe Artikel 1 der Charta der Grundrechte 2012/C 326/02 vom 26. Oktober 2012: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union: „[Die EU] bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz“. 2 2025 waren 20,9 % der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 3 Das Ziel wurde vom Europäischen Rat am 25. Juni 2021 gebilligt. 2 vorzubeugen), den Zugang zu wichtigen Gütern und Dienstleistungen, die für das Wohlergehen der Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, sicherzustellen und Bedürftigen eine angemessene Einkommensunterstützung zuteilwerden zu lassen. Angesichts des Ausmaßes der Herausforderung sind sofortige und nachhaltige Investitionen erforderlich, um bei der Verringerung der Armut Ergebnisse zu erzielen. Die Bekämpfung von Armut ist eine gemeinsame Aufgabe und erfordert Anstrengungen auf allen Ebenen. In dieser Mitteilung wird die erste EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut auf EU-Ebene dargelegt. Wie erfolgreich diese Strategie sein wird, hängt von der aktiven Beteiligung der Behörden auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, auf Ebene der EU sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors sowie von der Einbeziehung von Menschen ab, die selbst von Armut betroffen sind. Die Strategie bietet auch einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen EU-Organen und einschlägigen Organisationen. Die Strategie stützt sich auf umfassende Konsultationen4 und eine analytische Grundlage – wie in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen5 ausführlich dargelegt – und enthält eine Analyse früherer Bemühungen der EU zur Armutsbekämpfung6. In Kapitel 1 werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in den verschiedenen Lebensphasen vorgestellt. In Kapitel 2 werden bereichsübergreifende Herausforderungen und Faktoren untersucht, die Armut verschärfen können. Kapitel 3 zeigt Möglichkeiten zur Verbesserung der Governance, Finanzierung und Überwachung auf allen Ebenen auf. 1. MAßNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT IN ALLEN ALTERSGRUPPEN Alle Generationen müssen Beachtung finden, um Armut zu verhindern und zu bekämpfen. Wenngleich jede Generation besondere Bedürfnisse hat und auf die jeweilige Generation zugeschnittene Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut erforderlich sind, ist ein integrierter Ansatz, bei dem Mittel in angemessener Höhe mit wirksamem Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen kombiniert werden, für alle Altersgruppen von entscheidender Bedeutung. Die Bekämpfung von Kinderarmut zielt auf das Wohlergehen von Kindern jetzt ab mit dem Ziel, Armut im späteren Leben zu verhindern. Die Unterstützung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, u. a. durch gezielte Aktivierungsmaßnahmen, ist zur Verhinderung sowohl von Kinderarmut als auch von Altersarmut ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Schließlich benötigen ältere Menschen angesichts der Überalterung der Bevölkerung mehr Unterstützung. Maßnahmen, die dazu beitragen, den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen und die Chancen im Leben zu verbessern 4 Die Strategie stützt sich auf eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, die vom 25. Juli 2025 bis zum 24. Oktober 2025 durchgeführt wurde, sowie auf zahlreiche gezielte Konsultationen. 5 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Poverty in the EU – key trends and policies, SWD (2026) 770. 6 Der Umsetzungsdialog zum Thema „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung:Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion und Empfehlung des Rates zur Europäischen Garantie für Kinder“, der am 24. Februar 2026 stattfand, war hier hilfreich. 3 Im EU-Durchschnitt sind Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, besonders von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Kinderarmut spiegelt die wirtschaftliche Lage des Haushalts wider, in dem das Kind aufwächst. Ein niedriges Einkommen der Eltern aufgrund deren schwieriger Integration in den Arbeitsmarkt oder Armut trotz Erwerbstätigkeit7 ist ein Hauptfaktor für Kinderarmut, während zugleich die mit Kindern verbundenen Mehrkosten vor dem Hintergrund steigender Wohn-, Energie- und Lebensmittelpreise stärker ins Gewicht fallen. Für Alleinerziehende, insbesondere alleinerziehende Mütter, ist das Risiko der Armut und sozialen Ausgrenzung mehr als doppelt so hoch8. Somit ist in der EU gegenwärtig jedes vierte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht9. Die Bekämpfung von Kinderarmut erfordert einen besseren Zugang zu angemessenen Ressourcen für Eltern. Erstens müssen Eltern einen besseren Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen erhalten und muss schutzbedürftigen Familien eine angemessene Einkommensunterstützung geboten werden. Zweitens sind gut konzipierte Kindergeld- und Familienleistungssysteme wichtig, um Familien bei der Deckung der mit Kindern verbundenen Mehrkosten zu unterstützen. Wie gut sich Armut und Ausgrenzung durch Sozialleistungen abmildern lassen, ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Dies deutet darauf hin, dass Verbesserungen an der Ausgestaltung, der Abdeckung, der Angemessenheit und der Inanspruchnahme dieser Leistungen notwendig sind. Auch die Koordinierung zwischen den Sozialschutzsystemen, -diensten und -leistungen muss verbessert werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission 2027 eine Empfehlung der Kommission zur effizienteren Bekämpfung von Kinderarmut durch die kinderbezogenen Systeme der sozialen Sicherheit sowie zur stärkeren Integration jener Systeme annehmen, um so zur Verbesserung der Koordinierung und zur Verstärkung ihrer positiven Wirkung zum Wohle von Kindern beizutragen. Vor dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Mittel erscheint es wichtig, die Verteilung sozialer und anderer öffentlicher Ausgaben auf die verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen und erforderlichenfalls zu verbessern, um Kinderarmut zu verringern und die Generationengerechtigkeit zu fördern. Gefährdete Kinder sollten dringend vor Armut geschützt werden und Zugang zu den Dienstleistungen haben, die sie brauchen. Hochwertige frühkindliche Betreuung und Förderung, Schulbildung, außerschulische Aktivitäten, einschließlich Sport und Kultur, Schulmahlzeiten und gesunde Ernährung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum gehören zu den wichtigsten Diensten, die dazu beitragen können, Benachteiligungen auszugleichen und Chancengleichheit für schutzbedürftige Kinder zu fördern, um sie beim Weg aus der Armut zu unterstützen. Aufbauend auf der Bewertung der laufenden Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder sowie unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen, mit denen bedürftige Kinder konfrontiert sind, werden in der Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder“ Maßnahmen zur Verbesserung des umfassenden Zugangs zu allen Dienstleistungen angekündigt, die Kinder benötigen, um ihr Potenzial im Leben voll auszuschöpfen. 7 Europäischer Beschäftigungs- und Sozialausblick. Vierteljährliche Überprüfung ab Januar 2026. 8 2024 lag die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten alleinerziehenden Mütter in der EU bei 46,3 %. 9 Jedes zehnte Kind bekommt weniger als einmal täglich eine Mahlzeit mit Fleisch, Huhn, Fisch oder einem vegetarischen Äquivalent. 4 Jungen Menschen zu beruflichem Erfolg verhelfen Junge Menschen in der EU sind heutzutage einem deutlich höheren Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. 2025 waren 24 % der jungen Menschen unter 29 Jahren – und somit 3 Prozentpunkte mehr als in der Gesamtbevölkerung – von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, was vor allem auf die Jugendarbeitslosigkeit, einen vorzeitigen Schulabgang und die Abkehr von Bildung bzw. vom Arbeitsmarkt zurückzuführen ist. Die wichtigsten Herausforderungen, mit denen schutzbedürftige junge Menschen konfrontiert sind, betreffen vor allem ihren Eintritt ins Erwerbsleben und ihren Zugang zu wichtigen Diensten. Junge Menschen stehen auf einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt vor immer komplexeren Herausforderungen, da ihnen vergleichsweise oft nur kurzfristige Arbeitsverträge oder unbezahlte Praktika angeboten werden. Die Jugendgarantie10 soll sicherstellen, dass allen jungen Menschen unter 29 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale Bildung beendet haben, eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, ein Ausbildungsplatz oder ein Praktikumsplatz von guter Qualität angeboten wird. Seit die Jugendgarantie 2013 ins Leben gerufen wurde, haben über sie mehr als 63 Millionen junge Europäerinnen und Europäer Hilfe erhalten. Perspektivisch wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Jugendgarantie zu verbessern, insbesondere durch eine intensivere Ansprache bedürftiger junger Menschen vor allem in Gebieten mit hohen Arbeitslosenquoten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, angemessene, sichere und inklusive außerschulische Räume auf lokaler Ebene einzurichten und zu unterstützen, die als Zentren dienen können, in denen junge Menschen umfassende, koordinierte Beratung und Hilfestellung erhalten, und für einen integrierten Ansatz und stärkere Verbindungen zu anderen Diensten zu sorgen. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dafür zu sorgen, dass aus bedürftigen Kindern mündige junge Erwachsene werden, um zu verhindern, dass Armut und Benachteiligung an die nächste Generation weitergegeben werden. Die Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder“ unterstützt dies, indem Maßnahmen vorgeschlagen werden, mit denen eine Brücke geschlagen wird zwischen der Europäischen Garantie für Kinder und der Jugendgarantie. Bis 2027 wird die Kommission ein Instrumentarium entwickeln, um die Garantie für Kinder und die Jugendgarantie stärker miteinander zu verzahnen und die beiden Garantien besser aufeinander abzustimmen, wobei der Schwerpunkt auf einem individualisierten Ansatz und einer stärkeren Verknüpfung mit anderen Diensten, insbesondere solchen, die unter die Europäische Garantie für Kinder fallen, liegt. Bekämpfung von Armut im erwerbsfähigen Alter Es ist belegt, dass ein hochwertiger Arbeitsplatz für diejenigen, die arbeitsfähig sind, der beste Schutz vor Armut ist. Arbeit ist nicht nur eine Einkommensquelle, sondern vermittelt Würde, stiftet Sinn und sorgt für Einbindung in ein soziales Netz und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer größeren Gemeinschaft. Heute sind viele Menschen von Armut 10 Empfehlung des Rates 2020/C 372/01 vom 30. Oktober 2020 zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie. 5 bedroht oder laufen Gefahr, in Armut zu abzugleiten, weil sie vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind: 2025 waren 66 % der Arbeitslosen und 44 % der Personen außerhalb des Arbeitsmarkts von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Frauen sehen sich besonderen Hindernissen gegenüber, sodass in der EU 6,7 Millionen mehr Frauen als Männer armutsgefährdet sind11. Eltern mit Betreuungsaufgaben haben häufig keinen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung und Förderung oder können sich diese nicht leisten. Dies führt zu einer niedrigeren Beschäftigungsquote für Frauen mit einem Unterschied von durchschnittlich 10 Prozentpunkten im Vergleich zu Männern. Um die Integration der Arbeitsfähigen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, bedarf es gezielter und wirksamer Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere für Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige und diejenigen, die mit besonderen Hindernissen konfrontiert sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unterstützungsmaßnahmen die Unabhängigkeit der einzelnen Person fördern und das richtige Gleichgewicht zwischen Einkommensunterstützung, aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, Arbeitsanreizen und gegenseitigen Verpflichtungen herstellen. Die Unterstützung der Schutzbedürftigsten beim Erwerb von Kompetenzen, bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und somit ihrer Chancen, dauerhaft eine hochwertige Beschäftigung zu finden, erfordert einen auf den Einzelnen zugeschnittenen Ansatz im Hinblick auf die Unterstützung bei der Arbeitssuche, die Beratung und Orientierung, bei der Ausbildung und beim Erwerb von Berufserfahrung12. Unterstützung bei der Aktivierung ist außerdem wichtig, um potenzielle ungenutzte Talente in Europa zu fördern, und trägt zu Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Entwicklung der Gemeinschaft bei. Aus diesem Grund wird die Kommission im Einklang mit Artikel 154 Absatz 2 AEUV im zweiten Halbjahr 2026 die erste Phase der Konsultation einleiten, um die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen einzuholen. Mit der Initiative soll das Auffinden und Kontaktieren von vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen leichter gestaltet sowie die Entwicklung maßgeschneiderter Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden, wobei zugleich alle einschlägigen Behörden einbezogen und deren Zusammenarbeit gestärkt werden soll. Auf diese Weise würde die Initiative dazu beitragen, Hindernisse für den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass mehr Menschen Unterstützungsdienste in Anspruch nehmen. Die Kommission wird weiterhin die Sozialwirtschaft und die Mikrofinanzierung unterstützen, die eine besondere Rolle bei der Bereitstellung von Möglichkeiten zur Beschäftigung sowie zur selbstständigen Erwerbstätigkeit für von Armut betroffene Personen spielen. In diesem Rahmen soll auch untersucht werden, welche Rolle der finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bei der Gründung und Entwicklung von Akteuren der Sozialwirtschaft zukommt13. Darüber hinaus bedarf es für bestimmte 11 Laut Eurostat-Daten waren im Jahr 2025 in der EU 43 Millionen Männer und fast 50 Millionen Frauen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 12 Empfehlung des Rates 2016/C 67/01 vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. 13 Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft, Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft. Mit Blick auf die Zukunft wird die Kommission den Europäischen Verhaltenskodex für die Mikrokreditvergabe überarbeiten, damit die Mikrofinanzierung weiterhin den Bedürfnissen unterrepräsentierter Unternehmer und Menschen in prekären Situationen 6 Gruppen gezielter Anstrengungen, da sie beim Eintritt in den Arbeitsmarkt mit besonderen Hindernissen konfrontiert sind. Dies gilt beispielsweise für Drittstaatsangehörige14 und Menschen mit Behinderungen, die im Einklang mit der Mitteilung zur Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 durch ein umfassenderes Paket zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Erwerbstätigkeit kann jedoch nur dann vor Armut schützen, wenn sie ein angemessenes Einkommen gewährleistet, das ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Obwohl in den letzten zehn Jahren geringfügige Verbesserungen erzielt wurden, sind rund 8,3 % der Erwerbstätigen in der EU nach wie vor von Armut bedroht. Wer in Teilzeit oder befristet angestellt ist, ist mit 12,9 % bzw. 13,4 % doppelt so häufig armutsgefährdet wie Personen in Vollzeit- oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, von denen nur 6,9 % bzw. 5,2 % von Armut bedroht sind. Zur Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit müssen hochwertige Arbeitsplätze gefördert, unfreiwillig geringe Erwerbsintensität unter anderem durch die Beseitigung von Hindernissen wie dem Mangel an erschwinglichen Pflege- und Betreuungsangeboten behoben und gegebenenfalls der Zugang zu Dienstleistungen und Einkommensunterstützung gewährleistet werden. Außerdem muss nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit entgegengetreten werden, indem Anreize formalisiert und Vorschriften konsequenter durchgesetzt werden. Eine hochgradig wettbewerbsfähige und innovative Wirtschaft, in der angemessene und transparent strukturierte Löhne gezahlt werden, bringt hochwertige Arbeitsplätze hervor; unerlässlich hierzu sind Tarifverhandlungen, nicht prekäre Arbeitsverträge, Ausbildungsmöglichkeiten, angemessener Sozialschutz15 sowie politische Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen16. Die Ausgestaltung von Sozialleistungen und Lohnergänzungsleistungen in den Mitgliedstaaten wirkt sich auch auf Armut trotz Erwerbstätigkeit aus, insbesondere für Menschen, denen der Wechsel zu Vollzeitbeschäftigung und stabilen Arbeitsplätzen gelingt. Angemessene Mindestlöhne sollten im Einklang mit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne so festgesetzt werden, dass Vollzeitbeschäftigte vor Armut geschützt sind. 2027 wird die Kommission eine Empfehlung mit faktengestützten politischen Leitlinien und bewährten Verfahren zur Prävention und Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit vorlegen. Die Leitlinien werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern ausgearbeitet. Darin werden die Hauptursachen für Armut trotz Erwerbstätigkeit dargelegt und bewährte Verfahren ausgearbeitet, um den Übergang zu einer höheren Erwerbsintensität (und damit zu höheren Einkommen) zu entspricht, und im Frühjahr 2026 im Rahmen der EaSI-Komponente des ESF+ eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen, mit denen unterrepräsentierte Gruppen im Unternehmertum, einschließlich der am stärksten gefährdeten Gruppen, bei der Unternehmensgründung unterstützt werden sollen. 14 Mitteilung der Kommission COM(2020) 758 final vom 24. November 2020 zum Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 und Mitteilung der Kommission COM(2026) 45 final vom 29. Januar 2026 zur Europäischen Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement. 15 Empfehlung des Rates 2019/C 387/01 vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige. 16 Mitteilung der Kommission COM(2025) 944 final vom 4. Dezember 2025 über einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze. 7 unterstützen und sicherzustellen, dass die Steuer- und Sozialleistungssysteme konsequent so aufeinander abgestimmt werden, dass mehr geleistete Arbeitsstunden zu einem höheren Einkommen führen. Im Anschluss daran werden gezielte strukturierte Gespräche mit allen relevanten Akteuren, einschließlich den Sozialpartnern und den nationalen Behörden, geführt. Gleichzeitig wird die Kommission die Durchsetzung verbessern, um dafür zu sorgen, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne17 vollständig umgesetzt wird. Der für 2026 geplante Bericht über die Richtlinie wird einen Überblick über den aktuellen Stand enthalten. Die Kommission wird ihre Bemühungen durch Maßnahmen des Voneinanderlernens verstärken und eine genaue Überwachung im Beschäftigungsausschuss (EMCO) und im Ausschuss für Sozialschutz (SPC) gewährleisten. Eine Schlüsselrolle spielt die notwendige Unterstützung jener, die strukturbedingt oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund spezifischer Hindernisse nicht arbeiten können, damit sie ein Leben in Würde führen können18. Wenngleich in allen Mitgliedstaaten Mindesteinkommensregelungen vorhanden sind, die auch den Zugang zu Dienstleistungen und die Integration in den Arbeitsmarkt fördern, ist die Unterstützung je nach Land mehr oder weniger angemessen und die Abdeckung unterschiedlich gut gewährleistet. Eine große Herausforderung in diesem Zusammenhang ist auch die geringe Inanspruchnahme von Unterstützung, die je nach Mitgliedstaat zwischen 20 % und 50 % liegt, was die Wirksamkeit der öffentlichen Politik stark untergräbt. Anfang 2027 wird die Kommission ein Kompendium bewährter Verfahren veröffentlichen, mit denen der Nichtinanspruchnahme von Einkommensbeihilfen entgegengewirkt werden kann. Diese Verfahren zielen auf die verschiedenen Ursachen für die Nichtinanspruchnahme, darunter mangelnde Kenntnisse und übermäßige Bürokratie, ab und dienen dem Ausschuss für Sozialschutz19 und der zum Ausschuss gehörigen Arbeitsgruppe zum Mindesteinkommen (MINET)20 als Grundlage für eine strukturiertere Zusammenarbeit in diesem Bereich. Bekämpfung und Verhinderung von Altersarmut 2025 war in der EU fast jede fünfte Person im Alter von 65 Jahren oder älter von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (18,8 %). Die Quote ist bei Frauen mit 21,2 % deutlich höher als bei Männern (15,8 %). Diese geschlechtsspezifische Diskrepanz hängt häufig damit zusammen, dass Frauen durchschnittlich niedrigere Renten beziehen, weil sie aus Betreuungsgründen während ihres Erwerbslebens verglichen mit Männern weniger Stunden erwerbstätig waren, weniger Lohn erhalten haben und zudem weniger gut bezahlte Positionen erreicht haben. Dass Behinderungen im Alter gehäuft auftreten und viele alte Menschen Langzeitpflege benötigen, verschärft das Problem der Altersarmut zusätzlich. Darüber hinaus können im Alter auch Herausforderungen aufgrund eines erhöhten Bedarfs an Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, eines erhöhten Risikos der sozialen Isolation sowie aufgrund von Einsamkeit auftreten, die durch digitale Ausgrenzung noch verschärft werden können. 17 Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. 18 Empfehlung des Rates 2023/C 41/01 vom 30. Januar 2023 für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion. 19 Ausschuss für Sozialschutz – Beschäftigung, Soziales und Integration. 20 Arbeitsgruppe „Netzwerk für Mindestsicherung“ (MINET) – Beschäftigung, Soziales und Integration. 8 Um Altersarmut und soziale Ausgrenzung im Alter zu bekämpfen und zu verhindern, bedarf es koordinierter Maßnahmen für angemessene Renten, die Arbeitsmarktbeteiligung und den Sozialschutz sowie einen wirksamen Zugang zu hochwertigen Pflege- und Betreuungsdiensten und gezielte Maßnahmen zur sozialen Inklusion. Gezielte Anreize und Möglichkeiten zur Verlängerung des Erwerbslebens, wenn möglich und gewünscht, Renten in angemessener Höhe, Altersleistungen21 und eine Alterszusatzversorgung, die die Kapazität der Rentensysteme unterstützen, verhindern, dass Menschen in Altersarmut geraten. In diesem Sinne spielen auch die Rentenkompetenz und die transparente Gestaltung der Rente für höhere Bezüge im Ruhestand eine Rolle22. Die Kommission fordert den stufenweisen Aufbau eines Mehrsäulen-Rentensystems, durch das ein Alterseinkommen in angemessener Höhe sichergestellt werden soll. 2027 werden die Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz einen Gemeinsamen Bericht über angemessenen Sozialschutz im Alter veröffentlichen, in dem Diskrepanzen bei der Angemessenheit der Renten und der Verfügbarkeit von Langzeitpflege zwischen den Mitgliedstaaten aufgezeigt werden, sowie einen Sachverständigenbericht, in dem die nationalen Mechanismen zum Schutz älterer Menschen vor Armut erfasst und beurteilt werden. Die beiden Berichte werden den politischen Entscheidungsträgern bei der Durchführung von Reformen zur Stärkung der Rentensysteme, zur Gewährleistung ihrer langfristigen Angemessenheit und zur Bekämpfung von Altersarmut nützlich sein. Darauf aufbauend wird die Kommission einen Hochrangigen Austausch über integrierte Strategien für ein Alter in Würde mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern, Interessenträgern und Sachverständigen führen. Vermeidung der Übertragung von Armut über Altersgruppen hinweg Jedes Jahr überwindet etwa ein Drittel der armutsgefährdeten Menschen die Armut, wobei neue Kohorten nachrücken23. Diese Fluktuation in die und aus der Armut heraus ist in der Regel auf Veränderungen der Beschäftigungssituation und der Einkommensverhältnisse (z. B. aufgrund der Aufgabe einer Tätigkeit bzw. der Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder infolge der Erhöhung oder Reduzierung der Arbeitszeit), aber auch auf Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung (z. B. Geburt eines Kindes oder Trennung) sowie die umfassenderen Auswirkungen von Krisen zurückzuführen. Übergänge zwischen den Lebensphasen, von der Kindheit zur Jugend, von der Jugend zum Erwerbsalter und vom Erwerbsalter zum Ruhestand, sind kritische Momente, in denen sich das Risiko, in prekäre Situationen zu geraten, konkretisieren kann. So folgen bei jungen Menschen auf den Auszug aus dem Elternhaus häufig wichtige Meilensteine im Leben wie der Eintritt in den Arbeitsmarkt oder die Gründung einer Familie. Nicht selten gehen junge Menschen dann zunächst prekäre 21 Hierzu zählen Mechanismen wie Mindestrenten und Leistungen im Alter, Hinterbliebenenrenten, Invaliditätsleistungen, Rentensplittingsysteme und Rentenpunkte für Pflege- und Betreuungszeiten. 22 Mitteilung der Kommission 124 final vom 19. März 2025 zur Spar- und Investitionsunion, Mitteilung der Kommission 839 final vom 20. November 2025 zur Stärkung der Fähigkeit des Sektors der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU zur Verbesserung des Ruhestandseinkommens und zur Bereitstellung von langfristigem Kapital für die EU-Wirtschaft, und die Empfehlung der Kommission 2025/2384 vom 27. November 2025 zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen Mitgliedschaft. 23 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Poverty in the EU – key trends and policies, SWD (2026) 770. 9 Beschäftigungsverhältnisse ein und sehen sich mit Schwierigkeiten beim Zugang zu erschwinglichem Wohnraum konfrontiert. Personen, die aus der alternativen Betreuung (institutionelle oder stationäre Pflege) ausscheiden, sind besonders von diesen widrigen Umständen betroffen: Sie haben ein erhöhtes Risiko, in Armut zu geraten oder sogar obdachlos zu werden24. Ebenso kann der Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand mit einem erhöhten Armutsrisiko einhergehen, wenn er nicht gut vorbereitet ist. Um Altersarmut zu verhindern, ist es wichtig, ein längeres Erwerbsleben zu fördern, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterarbeiten können und wollen, und ein aktives und gesundes Altern zu unterstützen. Dies sollte durch politische Maßnahmen flankiert werden, mit denen positive Anreize gesetzt werden und die eine größere Flexibilität beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglichen, da berufliche Laufbahnen vielfältig sind; auch sollte der frühzeitige Abschluss von Zusatzrentenversicherungen gefördert werden. Generell müssen alle politischen Maßnahmen so konzipiert werden, dass Benachteiligte im Laufe des Lebens nicht noch weiteren Benachteiligungen ausgesetzt sind. Dies ist der Grundgedanke der Strategie für Generationengerechtigkeit25 und des anstehenden Fahrplans für Langlebigkeit, in dem für die verschiedenen Altersgruppen spezifische politische Fragen erfasst werden, um strategische Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung eines längeren und gesünderen Lebens und zur Erlangung finanzieller Sicherheit zu ermitteln. 2. MAßNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG GENERATIONENÜBERGREIFENDER HERAUSFORDERUNGEN, DIE DIE ARMUT VERSCHÄRFEN Um Armut weiter zu verhindern und zu bekämpfen, müssen unbedingt jene Herausforderungen angegangen werden, die alle Generationen gleichermaßen betreffen können. Dazu gehören Diskriminierung und Stigmatisierung, Schwierigkeiten bei der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Nahrung, Wohnraum und der Beschaffung sonstiger grundlegender Güter sowie der mangelnde Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen. Bekämpfung von Diskriminierung und Stigmatisierung Vorurteile und Stigmatisierung können bestimmte Bevölkerungsgruppen von Anfang an benachteiligen; Frauen und bestimmte Bevölkerungsgruppen sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Frauen sind unter anderem aufgrund von weniger Beschäftigungsmöglichkeiten und niedrigerer Beschäftigungsquoten, Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und unbezahlter Pflege- und Betreuungsarbeit häufiger armutsgefährdet26. Vorurteile und Stigmatisierung betreffen auch Menschen mit Behinderungen (29 % sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht), außerhalb der 24 Nach Angaben von UNICEF leben in der EU Hundertausende Kinder in Heimen, wobei Kinder mit Behinderungen überrepräsentiert sind. Die Auswirkungen einer Kindheit im Heim sind schwerwiegend und können ein Leben lang andauern. 25 Mitteilung der Kommission COM(2026) 110 final vom 5. März 2026 zur Strategie für Generationengerechtigkeit. 26 In der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 wird betont, dass die Kommission untersuchen wird, wie die Arbeitsmarktergebnisse und die jeweiligen Merkmale des Rentensystems, die das geschlechtsspezifische Rentengefälle bedingen, angegangen werden können, und eine Bestandsaufnahme über den Austausch bewährter Verfahren zur Beseitigung des Gefälles erstellen und den Austausch unterstützen wird. 10 EU geborene Menschen (39 %), Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören, insbesondere Roma (70 % sind von Armut bedroht) und LGBTIQ+-Personen (von denen 38 % nur mit großen Schwierigkeiten mit ihrem monatlichen Einkommen auskommen). All diese Faktoren können den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum, Pflege-, Betreuungs- und anderen Diensten einschränken und untergraben zugleich das soziale Vertrauen, die persönliche Sicherheit und die gesellschaftliche Teilhabe. Die Kommission hat im Rahmen der Union der Gleichheit Strategien zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, Roma und LGBTIQ+-Personen sowie zur Bekämpfung von Rassismus ausgearbeitet27. Die Kommission wird auch in Zukunft mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zusammenarbeiten, um auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu entwickeln. Insbesondere wird im Strategischen Rahmen der EU für die Roma gefordert, die Armutslücke zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung bis 2030 mindestens zu halbieren. Neben den oben aufgeführten Personenkreisen werden auch von Armut betroffene Menschen häufig aufgrund ihres sozioökonomischen Hintergrunds stigmatisiert oder diskriminiert28. Als Grundlage für die weitere Arbeit wird die Agentur für Grundrechte eine rechtsvergleichende Analyse des sozioökonomischen Status als Diskriminierungsgrund im Rechts- und Regulierungsrahmen der EU-Mitgliedstaaten erstellen und Daten über Armut und sozioökonomische Benachteiligung als wesentliche Faktoren bei Diskriminierung bereitstellen. Erleichterung der Deckung von Grundbedürfnissen vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten In der gesamten EU treibt der zunehmende Druck aufgrund von Lebenshaltungskosten mehr Menschen in die Armut, verschärft die Not derjenigen, die sich bereits in einer prekären Lage befinden, und erhöht die finanzielle Unsicherheit für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Lebenshaltungskosten sind eines der Hauptanliegen der Menschen in der EU, wobei sich 88 % über die täglichen Lebenshaltungskosten Sorgen machen und darüber, wie sich diese auf die Zukunft ihres Haushalts auswirken29. Dies ist ein ernsthaftes Problem für Menschen, die bereits heute von Armut betroffen sind, während die Mittelschicht in prekäre Verhältnisse und Not abzugleiten droht. Gesunde, nachhaltige und erschwingliche Lebensmittel sind ein wichtiges Anliegen, das überwacht und angegangen werden sollte30. Angesichts steigender 27 Mitteilung der Kommission COM(2026) 113 final vom 5. März 2026 zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030, Mitteilung der Kommission COM(2021) 101 final vom 3. März 2021 zur Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021‑2030, und Mitteilung „Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“, Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020-2030, Mitteilung der Kommission COM(2026) 12 final vom 20. Januar 2026 zur Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026-2030, Mitteilung der Kommission COM(2025) 725 final vom 8. Oktober 2025 zur Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen 2026-2030, Mitteilung der Kommission COM(2021) 142 final vom 24. März 2021 zur EU-Kinderrechtsstrategie. 28 An analysis of the introduction of socio-economic status as a discrimination ground, Tomas Kadar, Equality and Rights Alliance. 29 2025 Eurobarometer „Investing in Fairness”. 30 Die Kommission überwacht gemeinsam mit der Beobachtungsstelle für die Agrar- und Lebensmittelkette die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Lebensmitteln in der EU und wird den 11 Lebensmittelpreise ist eine stetig wachsende Gruppe von Menschen auf die Unterstützung von Behörden, Wohltätigkeitsorganisationen oder Lebensmittelbanken angewiesen, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen31. Die Bekämpfung der Energie- und Mobilitätsarmut sollte vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen Instabilität eine Priorität bleiben, da der Anstieg der Energie- und Beförderungspreise finanziell schwächere Haushalte, die einen höheren Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben, vor umso größere Probleme stellt. Wie in der im April 2026 angenommenen Mitteilung zu AccelerateEU angekündigt, wird die Kommission die Bemühungen koordinieren, um die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiepreisschocks zu schützen, unter anderem durch Notfallmaßnahmen, den Schutz vor Abschaltungen der Energieversorgung, Sozialleasing-Programme und andere Maßnahmen, um schneller Energie einzusparen und zu sauberer Energie zu gelangen. Die Kommission wird zudem verstärkt die Energiearmut angehen, indem sie die Empfehlung der Kommission von 2023 zu Energiearmut im Laufe des Jahres 2026 aktualisiert32. Für einkommensschwächere Haushalte kann eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft den Druck durch Lebenshaltungskosten abschwächen, wenn Produkte länger halten und besser zu reparieren und Märkte für erschwingliche Gebrauchtwaren und Reparaturdienstleistungen leichter zugänglich sind33. Vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten sind schnellere Anstrengungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, der Finanzkompetenz und des Zugangs zu Finanzdienstleistungen unabdingbar. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch in der digitalen Welt geschützt werden, insbesondere dann, wenn sie schutzbedürftig sind. Der anstehende Rechtsakt über digitale Fairness wird erheblich zu diesem Schutz beitragen. Finanzkompetenz spielt bereits von der Kindheit an eine wichtige Rolle, da sie die Menschen ihr Leben lang in ihrem Verständnis grundlegender Konzepte für bewussteres Konsumieren, Sparen und Investieren leiten kann34. Finanzkompetenz kann zur Vorbeugung von Überschuldung beitragen, die sich aufgrund steigender Schuldenkosten, sinkender Einkommen, höherer Lebenshaltungskosten und einer erhöhten Abhängigkeit von Krediten noch verschärfen kann35. Ein erleichterter Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Ernährungsarmut und den Zugang zu einer gesunden Ernährungsweise in den Mitgliedstaaten fördern. Die Gemeinsame Agrarpolitik spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Verfügbarkeit von Lebensmitteln in der EU und trägt zu gesunden und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln bei. 31 Die EU unterstützt den Zugang zu materieller Basisunterstützung, insbesondere zu Nahrungsmitteln (ESF+). 32 Ferner wird die Kommission mit der Umsetzung des im März 2026 angenommenen Bürger- Energiepakets fortfahren, das künftige Anstrengungen für einen umfassenderen Schutz vor Abschaltungen der Energieversorgung und zur Verwaltung der Europäischen Beratungsplattform für Energiearmut beinhaltet. Mit der Empfehlung der Kommission von 2025 zu Mobilitätsarmut und der Beobachtungsstelle für Mobilitätsarmut unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei deren Bekämpfung. Dies ist auch ein Ziel des Klima-Sozialfonds. 33 Mit dem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft, dessen Annahme durch die Kommission 2026 erwartet wird, wird Engpässen als Hemmnissen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in mehreren wichtigen Wertschöpfungsketten wie Textilien, Bau- und Kunststoffen entgegengewirkt. 34 Mitteilung der Kommission COM(2025) 681 final vom 30. September 2025 über eine EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz. 35 Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG und Richtlinie 2014/17/EU vom 4. Februar 2014 über 12 Zugang zu Finanzdienstleistungen basierend auf dem Recht aller Verbraucherinnen und Verbraucher, überall in der EU ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen und zu nutzen36, ist zudem ebenso entscheidend wie ein besserer Zugang zu Bargeld37. Die Wohnimmobilienpreise belasten besonders jene, die von Armut betroffen oder bedroht sind. Der Zugang zu erschwinglichem, nachhaltigem und hochwertigem Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt38. Menschen in Wohnungsnot geraten mit höherer Wahrscheinlichkeit in Armut, für 31,1 % der einkommensschwachen Haushalte stellen Wohnkosten eine Überlastung dar und etwa 5 % der Menschen ab 16 Jahren geben an, bereits in Wohnungsnot gewesen zu sein39. Rund eine Million Menschen in der EU sind von Obdachlosigkeit, der extremsten Form von Armut und sozialer Ausgrenzung, betroffen40. Zusätzlich zu dieser Strategie legt die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt vor, der darauf abzielt, die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler strategischer Rahmen auf der Grundlage integrierter politischer Maßnahmen, bei denen der Mensch und die Bereitstellung von Wohnraum im Mittelpunkt stehen, zu erleichtern, und so Menschen in prekären Wohnsituationen zu unterstützen sowie die Obdachlosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. 36 Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 30. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG und Richtlinie 2014/92 vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. 37 Vorschlag der Kommission COM(2023) 366 final vom 28. Juni 2023 über Zahlungsdienste und E-Geld- Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG, Vorschlag der Kommission COM(2023) 366 final über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG und Vorschlag der Kommission COM(2023) 364 final für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. 38 Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum von 2025 unterstützt die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte bei der Bewältigung der Wohnungskrise. Darin wird der Aufruf formuliert, die Unterstützung der am stärksten Betroffenen, insbesondere junger Menschen und Obdachloser, besonders in den Mittelpunkt zu stellen. Vor diesem Hintergrund zielen die gesamteuropäische Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum und die Europäische Allianz für Wohnraum darauf ab, einen sektor- und regierungsübergreifenden Rahmen zur Entwicklung der Zusammenarbeit und Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für sozialen und erschwinglichen Wohnraum, auch zugunsten der Schutzbedürftigsten, zu schaffen. Das Neue Europäische Bauhaus unterstützt erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum, indem die Finanzmittel aufgestockt und neue Lösungen für inklusivere, gerechtere und barrierefreie Stadtviertel sowie von der örtlichen Bevölkerung getragene Lösungen für erschwinglichen Wohnraum entwickelt und reproduziert werden. 39 Wohnungsnot wird definiert als Situationen, in denen eine Person keinen eigenen (erworbenen oder gemieteten) Wohnraum hatte und gezwungen war, bei Freunden oder Familienangehörigen zu wohnen, Not- oder provisorische Unterkünfte zu nutzen, an einem Ort zu leben, der nicht als ständiges Zuhause gedacht ist, oder in einem öffentlichen Raum zu schlafen. 40 In der Erklärung von Lissabon aus dem Jahr 2021 zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit sind gemeinsame Maßnahmen festgelegt, um auf das Ziel hinzuarbeiten, Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. 13 Den Zugang zu Leistungen für bedürftige Menschen sicherstellen Soziale Dienstleistungen spielen eine wichtige Rolle dabei, bereits von Armut Betroffenen die notwendige Grundversorgung und Unterstützung zuteil werden zu lassen und zu verhindern, dass andere in die Armut abgleiten. Soziale Inklusionsdienstleistungen wie Sozialarbeit, Beratung, psychologische Unterstützung und Rehabilitierung sind besonders wichtig. Sie sind auch unerlässlich, um die Empfänger zu den Dienstleistungen (wie allgemeine und berufliche Bildung, Pflege und Betreuung, Gesundheitsdienste) zu leiten und ihnen den Zugang zu als grundlegend geltenden Dienstleistungen (Energie, Verkehr, digitale Kommunikation, Wasser- und Sanitäreinrichtungen sowie Finanzdienstleistungen) durch Informationen zu den einschlägigen Programmen vor Ort (z. B. auf Energie bezogene Leistungen) zu erleichtern. Damit die Anstrengungen der Verwaltungen ihre Wirkung entfalten können, muss die Zusammenarbeit zwischen ihnen gestärkt werden, auch in Bezug auf die digitale Infrastruktur. Eine besondere Herausforderung besteht zudem darin, die Verfügbarkeit von Diensten überall, auch auf dem Land und in Gebieten in äußerster Randlage, sicherzustellen. Aus den Durchschnittswerten gehen nicht die erheblichen Unterschiede zwischen einzelnen Gebieten hervor, wobei sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebiete Armutszonen existieren. Eines der Ziele der künftigen Strategie, den Verbleib der Menschen zu unterstützen mit dem Fokus darauf, die Attraktivität von Gebieten zu fördern, wird darin bestehen, den Zugang zu Dienstleistungen in der gesamten EU zu erleichtern. Ein besserer Zugang zu Dienstleistungen bedeutet eine bessere Qualität, Verfügbarkeit, Barrierefreiheit und Erschwinglichkeit. Die Kommission wird mit dem Ausschuss für Sozialschutz den freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen von 2010 aktualisieren, dessen Schwerpunkt auf der besseren Erbringung von Dienstleistungen liegt (und der Leitlinien für die Festlegung, Überwachung und Bewertung von Qualitätsstandards für Sozialdienstleistungen beinhaltet). Auf diesem Wege werden auch die Komplexität der Verwaltung, Stigmatisierung, digitale Ausgrenzung und verfahrenstechnische Hindernisse angegangen. Die Kommission wird auch ihren Bericht über den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen von 2023 aktualisieren. Hindernisse beim Zugang zu Dienstleistungen können die Armut verstärken und verstetigen, insbesondere dann, wenn Menschen in Not mit akutem Bedarf keine rasche und wirksame Unterstützung finden. Die Abdeckung und Integration der Dienste sowie das Zusammenwirken zwischen ihnen müssen verbessert werden, zudem gilt es, die verfügbare Unterstützung stärker auf den tatsächlichen Bedarf der Zielpersonen auszurichten. 2027 wird die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem einfacheren und integrierten Zugang zu Dienstleistungen vorlegen. Damit wird sie die Rolle von sozialen Inklusionsdienstleistungen hervorheben und sich für eine zentrale Zugangsstelle im gesamten Gebiet im Sinne einer leichter zu leistenden integrierten Unterstützung aussprechen. Ziel ist es, ihre aufsuchende Komponente zu stärken, sie näher zu den Empfängern zu bringen und auf der Grundlage einer zügig angestellten Bewertung der Bedürfnisse der Nutzer einen integrierten Unterstützungsplan auszuarbeiten. Außerdem werden damit Verfahren der gegenseitigen Unterstützung für von Armut betroffene Menschen gefördert und bei der leichteren Gestaltung des Zugangs zu Dienstleistungen der Wert ihrer unmittelbaren Erfahrungen und Kenntnisse anerkannt. Die lebenslange allgemeine und berufliche Bildung spielt eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung und Verhinderung von Armut. Der Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung kann dazu beitragen, Menschen aus der Armut oder sozialen 14 Ausgrenzung herauszuführen, indem ihnen die erforderlichen Kompetenzen für einen hochwertigen Arbeitsplatz und aktive Teilhabe an der Gesellschaft vermittelt werden. Bildung kann den Kreislauf der Benachteiligung in allen Lebensphasen durchbrechen: in der frühen Kindheit, durch die Erwachsenenbildung bis hin zur beruflichen Umschulung. Die sozioökonomischen Verhältnisse von Schülerinnen und Schülern sind jedoch nach wie vor die anhaltende Ursache für die Bildungsungleichheit in Europa überhaupt. Die systemische Unterfinanzierung in benachteiligten Gebieten verursacht einen Lehrkräftemangel und eine höhere Personalfluktuation, die Zahl erfahrener Lehrkräfte sinkt, wodurch die Förderung weniger individuell gestaltet werden kann; dies sind just die am wenigsten geeigneten Bedingungen für benachteiligte Kinder, denen zu Hause keine Ressourcen zur Verfügung stehen, um dies auszugleichen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird die Kommission ein Bildungspaket mit einer Initiative zur Förderung von Grundkompetenzen zur Unterstützung wirksamer Maßnahmen auf Schulebene annehmen, um allen Kindern und jungen Menschen, auch aus benachteiligten Verhältnissen, dabei zu helfen, bis zum Ende der Schulpflicht ein angemessenes Niveau an Grundkompetenzen zu erreichen und Ungleichheiten im Bereich des frühen Lernens abzuschwächen. Digitale Kompetenzen und Fähigkeiten sind für die gesellschaftliche Teilhabe, die Nutzung digitaler öffentlicher Dienste und den Zugang zum Arbeitsmarkt unerlässlich geworden. Die Kommission wird weiterhin das Ziel verfolgen, dass bis 2030 80 % der Bürgerinnen und Bürger der EU zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen als entscheidende Voraussetzung für die Arbeit der Gegenwart und der Zukunft verfügen. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung verdient der Zugang der Schutzbedürftigsten zu Langzeitpflegediensten erhöhte Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für ländliche Gebiete, die angesichts der alternden Bevölkerung vor größeren Herausforderungen stehen. Ein besserer Zugang zu inklusiver, erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege kann sich positiv auf die Empfänger von Pflege und Betreuung auswirken, aber der ihr eigene Aspekt der Armut betrifft auch informelle Pflegepersonen, mehrheitlich Frauen. Betreuungs- und Pflegepflichten schränken häufig die Erwerbsbeteiligung, Rentenanwartschaften und Einkommenssicherheit ein. Die EU hat spezielle Instrumente für den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege eingerichtet41. 2027 wird die Kommission einen europäischen Deal für Betreuung und Pflege vorlegen, der als Richtschnur für Reformen und Investitionen in erschwingliche und hochwertige Betreuungs- und Pflegedienste für alle Lebensabschnitte dienen wird, wobei von Armut Bedrohte im Mittelpunkt stehen und gleichzeitig die strukturellen Ursachen des Pflegekräftemangels angegangen werden, nämlich die Attraktivität und Qualität der Arbeitsplätze im Betreuungs- und Pflegesektor. Vom Klimawandel verursachte Extremwetterereignisse unterbrechen grundlegende Dienstleistungen, beschädigen die Infrastruktur und können schutzbedürftige gesellschaftliche Gruppen noch weiter in Armut und soziale Ausgrenzung drängen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber den Klimaauswirkungen, die sich unverhältnismäßig stark auf bedürftige Haushalte auswirken, zu stärken. Der künftige integrierte europäische Rahmen für Klimaresilienz wird eine Gelegenheit bieten, diesen Auswirkungen entgegenzuwirken. In Bezug auf die Vorsorge im Allgemeinen machen die Erfahrungen aus den jüngsten Krisen 41 Mitteilung der Kommission COM(2022) 440 final vom 7. September 2022 zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung und Empfehlung des Rates 2022/C 476/01 vom 8. Dezember 2022 über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege. 15 die Notwendigkeit deutlich, insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die von Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, gezielt zu kontaktieren, um die Kommunikation zu verbessern und Desinformation zu verhindern. 3. STÄRKUNG DER GOVERNANCE, FINANZIERUNG UND ÜBERWACHUNG ZUR VERRINGERUNG UND VERHINDERUNG VON ARMUT Governance Die Bekämpfung und Verhinderung von Armut ist eine bedeutende gemeinsame Verantwortung. Nur durch gemeinsames Handeln auf allen Ebenen kann die EU auf den Weg gelangen, die Armut bis 2050 zu überwinden. Es ist an sämtlichen Behörden und privaten Akteuren, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft, ihren Beitrag zu leisten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass jeweils auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene die politischen Rahmenbedingungen für die Armutsbekämpfung vorhanden sind. Die steigende Armut ist in allen Mitgliedstaaten eine Herausforderung. Derzeit verfügen nur 22 Mitgliedstaaten über nationale Strategien zur Armutsbekämpfung oder ähnliche strategische Rahmen, wobei die regionalen und lokalen staatlichen Stellen eine zentrale Rolle bei ihrer Governance und Umsetzung spielen. Die Kommission appelliert an alle Mitgliedstaaten, kohärente und effizientere Strategien zur Armutsbekämpfung vorzulegen, und ist ihrerseits bereit, die Mitgliedstaaten bei der Verringerung und Verhinderung von Armut zu unterstützen. Neue Investitionen und Reformen müssen armutsfest sein. Die Kommission unterstützt den Einsatz von Verteilungsfolgenabschätzungen42 in den Mitgliedstaaten, wo dies möglich ist, und wird zusätzliche Anleitungen für den Einsatz solcher Abschätzungen in deren nationalen Haushaltsrahmen bereitstellen. Zusätzlich zu dieser Strategie legt die Kommission Leitlinien vor, mit denen die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Planung und Verbesserung ihrer Strategien und Rahmen unterstützt werden43. Die Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung tragen dem multidimensionalen Charakter der Armut bei der Gestaltung von Strategien zur Bekämpfung und Verhinderung von Armut Rechnung, wozu alle relevanten Interessenträger und Regierungs- und Verwaltungsebenen einbezogen werden. Sie können als strukturiertes Instrument für die Selbstbewertung und Planung in allen Phasen des Politikzyklus dienen: von der Ausarbeitung oder Aktualisierung der Rahmen zur Armutsbekämpfung über die Konzipierung von Reformen und Investitionen bis hin zur Überprüfung der Umsetzung. Die Kommissionsdienststellen werden ihre Nutzung im Wege des politischen Dialogs und des Lernens voneinander zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen. Im Zuge ihrer Überlegungen zu Armut als einer immer drängenderen und komplexen Herausforderung, die koordinierte Reaktionen einschließlich Investitionen und legislativer Maßnahmen erfordert, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, nationale Koordinatoren für die Armutsbekämpfung auf höchster politischer Ebene zu 42 Mitteilung der Kommission COM(2022) 494 final vom 28. September 2022 „Bessere Abschätzung der Verteilungsfolgen von Maßnahmen der Mitgliedstaaten“. 43 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Principles for effective anti-poverty policies: Supporting national, regional and local authorities in their fights against poverty“ (Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung: Unterstützung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Armutsbekämpfung), SWD(2026) 771. 16 ernennen, um die Entwicklung politischer Rahmen zur Armutsbekämpfung zu koordinieren und deren multidimensionalen Aufbau zu gewährleisten. Diese hätten dann die Aufgabe, die Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der Rahmen unter Einbeziehung aller einschlägigen Ministerien und Behörden zu verfolgen. Sie werden auch die regionalen und lokalen staatlichen Stellen bei der Umsetzung der Rahmen unterstützen. Gemeinsam mit den nationalen Koordinatoren für Armutsbekämpfung wird die Kommission einen regelmäßigen und wirksamen Austausch bewährter Verfahren bei der Armutsbekämpfung organisieren und dabei das Voneinanderlernen unterstützen, die Zusammenarbeit verstärken und evidenzbasierte Entscheidungen fördern. Im Zuge des Europäischen Semesters wird die Kommission den Mitgliedstaaten weiterhin Leitlinien an die Hand geben und bei der Koordinierung der einschlägigen nationalen Maßnahmen Hilfestellung leisten. Mittels der wirtschaftspolitischen Steuerung wird die soziale Resilienz durch die Einbeziehung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte44 in das Semester gestärkt. Im Zuge des Semesters werden soziale Herausforderungen und Lücken in den nationalen Sozialschutzsystemen ermittelt und adäquate politische Maßnahmen empfohlen. In den letzten beiden Semesterzyklen erhielt jeweils über ein Drittel der Mitgliedstaaten eine länderspezifische Empfehlung zum Thema Armut. Der zügigeren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten kommt eine große Bedeutung zu. Außer mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission auch mit weiteren Trägern und Organisationen zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Strategie zu unterstützen. So wird sich die Kommission auch weiterhin im Rahmen eines informellen strukturierten Dialogs mit dem Europäischen Parlament, insbesondere mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Armutsbekämpfung, austauschen. Bis Ende 2026 wird sich die Kommission außerdem mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen auf einen gemeinsamen Aktionsplan verständigen, um die Zusammenarbeit in wichtigen vorrangigen Bereichen wie Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf lokaler und regionaler Ebene auszubauen. Sie werden gemeinsam einen „Preis der EU für soziale Inklusion“45 für Städte und Gemeinden einführen, mit dem innovative und wirksame Maßnahmen auf lokaler Ebene gewürdigt und das Voneinanderlernen gefördert werden sollen, indem Städte und Gemeinden die Möglichkeit zum Austausch bewährter Verfahren erhalten. Bis Ende 2026 werden die Kommission und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss außerdem eine Kooperationsvereinbarung schließen, die auf dem bestehenden Rahmen für die Unterstützung in Form von Beratung durch Experten aufbaut, und bewährte Verfahren zur Armutsbekämpfung austauschen. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen während des Konsultationsprozesses für die Strategie wird die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Menschen ausbauen, die von Armut betroffen sind. Sie wird ein spezielles Forum einrichten, um sie regelmäßig und in strukturierter Form zu konsultieren, und zwar hinsichtlich der Konzipierung, Umsetzung und Überwachung von Initiativen zur Bekämpfung von Armut oder sozialer Ausgrenzung sowie in Bezug auf weitere für sie eventuell relevante Politikbereiche. Die Kommission wird auch weiterhin im Rahmen von Strukturen den Austausch mit Organisationen der 44 Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates. 45 Dieser Preis reiht sich in das bereits bestehende Instrumentarium ein, mit dem die Bemühungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seitens der EU anerkannt und sichtbar gemacht werden. 17 Zivilgesellschaft46 pflegen, um die Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Parallel dazu wird der soziale Dialog eine Schlüsselrolle bei der Suche nach ausgewogenen Lösungen angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt behalten47. Finanzierung Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs ist es unabdingbar, eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die Armutsbekämpfung sicherzustellen. Für die Ausweitung der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung müssen öffentliche und private Mittel sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wirksamer mobilisiert werden. Dies schließt sowohl langfristige Investitionen in eine bessere Erbringung von Dienstleistungen als auch Sofortmaßnahmen ein, damit Menschen nicht in Armut geraten und Phasen in Armut möglichst kurz sind. Diesbezüglich sollte kurzfristig die Finanzierung von Dienstleistungen im Mittelpunkt stehen, die den Übergang bedürftiger Kinder ins Erwachsenenalter unterstützen (von der Europäischen Kindergarantie zur Jugendgarantie), wenn sie den über Generationen hinweg bestehenden Armutskreislauf durchbrechen. Dazu gehören der Ausbau der frühzeitigen Erkennung gefährdeter Kinder, die Ausweitung von Mentoring- und Beratungsprogrammen sowie Maßnahmen zu Ansprache und weiterer Unterstützung. Zwar wird in der Strategie betont, dass hochwertige Arbeitsplätze der beste Weg aus der Armut sind, doch für die Unterstützung jener, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, bedarf es gut aufgestellter und ausreichend finanzierter öffentlicher Arbeitsverwaltungen. Derzeit setzen die Mitgliedstaaten die 139 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) (2021-2027) ein48. Durch die Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme wurde es den Mitgliedstaaten möglich, 34,6 Mrd. EUR ihrer kohäsionspolitischen Mittel für den Zeitraum 2021-2027 für die dringendsten strategischen Prioritäten der EU umzuwidmen. Dies hat auch zu einer hohen Inanspruchnahme gemäß den Anforderungen an die thematische Konzentration des ESF+ geführt, wobei die für die Bekämpfung der Kinderarmut vorgesehenen Mittel um 5,4 % (491 Mio. EUR zusätzlich) und jene gegen die materielle Deprivation um 3,5 % (weitere 211 Mio. EUR) gestiegen sind. Außer durch den ESF+ unterstützt die EU die Armutsbekämpfung im Wege der Kohäsionspolitik, etwa durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und den Fonds für einen gerechten Übergang sowie mit anderen Finanzierungsprogrammen wie dem Klima-Sozialfonds, InvestEU, der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Instrument für technische Unterstützung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, das Emissionshandelssystem 2 (EHS2) umzusetzen und unverzüglich ihre Pläne für den Klima-Sozialfonds vorzulegen, damit bedürftige Haushalte unterstützt werden können. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der optimalen Nutzung der verfügbaren EU- Mittel unterstützen und EU-Mittel nach Möglichkeit und im Einklang mit den Präferenzen der Mitgliedstaaten und Regionen für Maßnahmen zur Armutsbekämpfung mit dauerhafter Wirkung umwidmen. 46 Mitteilung der Kommission COM(2025) 790 final vom 12. November 2025 über eine EU-Strategie für die Zivilgesellschaft. 47 Mitteilung der Kommission COM(2023) 40 final vom 25. Januar 2023: Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union – Mobilisierung seines vollen Potenzials zur Gestaltung gerechter Übergänge. 48 Von den 142 Mrd. EUR stammen 95,1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt. 18 Umfangreiche Mittel werden auch über die Aufbau- und Resilienzfazilität (insgesamt 577 Mrd. EUR) bereitgestellt. Die Aufbau- und Resilienzpläne enthalten bereits Reformen und Investitionen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung und Verhinderung von Armut. Diese müssen im Einklang mit den in der Rechtsstruktur der Fazilität festgelegten Fristen bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Möglich ist dies auch durch eine schnellere Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen in den Aufbau- und Resilienzplänen und durch den sinnvollen Einsatz der in der Mitteilung der Kommission „NextGenerationEU – Der Weg bis 2026“ genannten Indikatoren, soweit dabei die Umsetzungsfrist der Aufbau- und Resilienzfazilität (31. August 2026) eingehalten wird49. Im Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 sind mindestens 14 % der Pläne für national-regionale Partnerschaften für Ziele im sozialen Bereich vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich beim Einsatz ihrer Mittel auf vier Arten von sozialen Maßnahmen zu konzentrieren: soziale Inklusion, Nahrungsmittelhilfe bzw. materielle Basisunterstützung, Bekämpfung der Kinderarmut und Umsetzung der Europäischen Kindergarantie, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Umsetzung der Jugendgarantie. Die vorgeschlagene EU-Fazilität wird es ermöglichen, die Mikrofinanzierung und Finanzierung für Sozialunternehmen weiterhin durch einen Haushaltsgarantiemechanismus zu unterstützen, wie dies im Rahmen des derzeitigen Finanzierungsfensters „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ von InvestEU der Fall ist. Bei unserer gemeinsamen Verantwortung, Armut zu bekämpfen und zu verhindern, kann der Privatsektor einen wichtigen Beitrag leisten und weitere Maßnahmen gegen die mehrdimensionale Armut in der EU ergreifen. Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen und Investoren können öffentliche Mittel in großem Umfang ergänzen und dazu beitragen, innovative Lösungen zur Armutsbekämpfung breiter anzuwenden, was eine bessere soziale Versorgung und bessere Chancen für alle in der Gesellschaft sowie mehr Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit bringt. Bei der besseren Ausrichtung privater Investitionen auf soziale Ziele spielen einschlägige Standards, Konzepte und Methoden eine Rolle. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der OECD die Ausarbeitung eines freiwilligen marktorientierten Rahmens für Investitionsziele prüfen. Dies wird Investoren dabei helfen, Investitionsstrategien einheitlich und flexibel zu konzipieren, zu bewerten und zu vergleichen. 2026 wird die Kommission in der Zeit um den Internationalen Tag der Beseitigung der Armut (17. Oktober) ein Bündnis gegen Armut ins Leben rufen, das sozial verantwortliche Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen zusammenbringt. Das Bündnis wird eine europäische Plattform für Zusammenarbeit und Voneinanderlernen darstellen und Unternehmen der Privatwirtschaft und Wohltätigkeitsorganisationen ermutigen, sich an der Verhinderung und Verringerung von Armut zu beteiligen, sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern im Sinne einer greifbaren Wirkung auf sozialer Ebene fördern. Die an dem Bündnis beteiligten Partner werden eine Charta gemeinsamer Grundsätze und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung für Unternehmen jeder Größe unterzeichnen. Außerdem werden sie individuelle Zusagen machen, z. B. Waren bereitzustellen und Dienstleistungen zu erbringen, Projekte für die soziale Inklusion in der 49 Die Aufbau- und Resilienzfazilität wurde als Instrument zur Bewältigung der negativen Folgen der COVID-19-Krise in der Union, das zeitlich begrenzt durch außerordentliche zusätzliche Mittel unterstützt wird, geschaffen und mit äußerst strengen Fristen gestaltet, von denen nicht abgewichen werden darf; festgelegt sind sie in der EURI-Verordnung, der ARF-Verordnung und dem Eigenmittelbeschluss. 19 Gemeinde, in der sie tätig sind, durchzuführen, oder die Integration und Beschäftigung bestimmter Gruppen, etwa schutzbedürftiger junger Menschen, zu fördern. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit multilateralen Investitionsbanken weiter intensivieren, um Finanzmittel für Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu mobilisieren. Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) unterstützt integratives Wachstum durch die Finanzierung sozialer Infrastrukturen und grundlegender Dienstleistungen, die es Menschen ermöglichen, vollumfänglich am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Perspektivisch beabsichtigt die EIB-Gruppe, im Zeitraum 2026-2027 neue Investitionen in die soziale Infrastruktur mit rund 22 Mrd. EUR zu finanzieren und steigert so den Beitrag der Gruppe zur Chancengleichheit und zum gemeinsamen Wohlstand in ganz Europa. Die Kommission wird weiterhin mit der EIB-Gruppe bei der Förderung von Investitionen zusammenarbeiten, die mit der Strategie der EU gegen Armut sowie der Europäischen Kindergarantie in Einklang stehen. Darüber hinaus wird die Entwicklungsbank des Europarats (CEB) – mit einem ausschließlich sozialen Mandat und schutzbedürftigen und von wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Mittelpunkt – weiterhin Investitionen in Humankapital, in ein inklusives und resilientes Lebensumfeld und in den Zugang zu Finanzmitteln und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen, und zwar in einer Größenordnung von 3 Mrd. EUR pro Jahr in allen EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Europarats sind und auf der Grundlage des derzeitigen Darlehensvolumens. Die EU weitet die strategische Zusammenarbeit mit der CEB aus, weshalb die Kommission 2026 einen Vorschlag annahm, wonach die EU sich an der CEB beteiligen soll. Die Europäische Kommission und die CEB werden darauf hinarbeiten, bis 2027 einen Gemeinsamen Kooperationsrahmen zu schaffen, um Investitionen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU zu stärken. Überwachung Die Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU trägt deren multidimensionalen und systemischen Charakteren Rechnung. Der Leitindikator der EU in Bezug auf das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung vereint drei Dimensionen in sich50: Einkommensarmut, unzureichender Zugang zu Gütern und Dienstleistungen51 und niedrige Erwerbsintensität. Die Kommission wird weiterhin die Fortschritte bei der Verwirklichung des EU-Ziels für 2030 überwachen. Die Bekämpfung der Armut erfordert eine daten- und faktenbasierte Politikgestaltung auf der Grundlage vergleichbarer und hochwertiger Indikatoren. Veränderungen in kurzer Folge, die durch die Lebenshaltungskosten noch schwieriger werden, sowie erhebliche Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Arbeitskräften erfordern eine stärkere Vorausplanung und schneller verfügbare solidere Fakten. In diesem Sinne wird die Kommission die Überwachung der Armut verbessern, neue Indikatoren zur Messung der Auswirkungen der Erschwinglichkeitsaspekte auf 50 Der Leitindikator der EU zur Überwachung des Risikos von Armut oder sozialer Ausgrenzung umfasst drei Dimensionen: relative Einkommensarmut (ein verfügbares Gesamteinkommen von weniger als 60 % des nationalen Medians), erhebliche materielle und soziale Deprivation (sich grundlegende Güter und Dienstleistungen nicht leisten zu können, die für ein Leben in Würde als unerlässlich gelten) und eine sehr geringe Erwerbsintensität (die Gesamtarbeitsdauer beträgt weniger als 20 % ihrer gesamten potenziellen Arbeitszeit in Vollzeit). 51 Dies entspricht dem Anteil der Bevölkerung, der einen erzwungenen Mangel an mindestens 7 von 13 Deprivationsgütern erlebt, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Poverty in the EU – key trends and policies“, SWD (2026) 770, beschrieben sind. 20 die Armut im Sinne einer Annahme bis 2028 vorlegen und eine robuste Überwachungsgrundlage für die Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels für 2050 ermitteln. Das Ziel besteht darin, die Aktualität und Vollständigkeit von Daten in Bezug auf Armut zu verbessern, auch durch eine ausgeweitete Messung der materiellen Deprivation und ihre Standardisierung auf EU-Ebene, und andere Ansätze zu prüfen, um sowohl die Erschwinglichkeit als auch die schwere Armut zu messen und detailliertere Indikatoren für territoriale Unterschiede zu erhalten. Vorbehaltlich einer Einigung mit dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz und dessen beratenden Ausschüssen könnten in der Folge die entsprechenden Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards überprüft werden, um die einschlägige Analyse im Rahmen für soziale Konvergenz zu verbessern. Mit diesem neuen Satz an Indikatoren werden verschiedene Dimensionen der Armut und der Erschwinglichkeit erfasst, etwa der Zugang zu grundlegenden und für ein Leben in Würde unerlässlichen Gütern und Dienstleistungen, sowie Kaufkraft, Wohlstand und Schulden. Die Kommission ist bereit, den Ausschuss für Sozialschutz und gegebenenfalls den Ausschuss für Beschäftigung zu unterstützen, sich an der Überwachung der Strategie zu beteiligen und als Forum für den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Kommission zu dienen; dabei achtet sie darauf, dass kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht. Dieser Strategie ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit einer Überprüfung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung in der EU im Hinblick auf das Ziel für 2050 beigefügt52. Im Rahmen der weiteren gemeinsamen Arbeit mit dem Ausschuss für Sozialschutz wird auch die Widerstandsfähigkeit der Sozialschutzsysteme der Mitgliedstaaten gegenüber potenziellen Erschütterungen einer Belastungsprobe unterzogen. Anstrengungen auf globaler Ebene Auf globaler Ebene hebt die EU mit ihrem Handeln hervor, dass die weltweite Bekämpfung der Armut für allgemeinen Wohlstand, weltweite Sicherheit und Stabilität von entscheidender Bedeutung ist. Die EU nimmt seit Langem weltweit eine Führungsposition dabei ein, das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 zu fördern, nämlich die Beseitigung der Armut in all ihren Formen. Dieses Engagement zeigt sich in Form der über 26,6 Mrd. EUR, die direkt für die Förderung dieses Nachhaltigkeitsziels bereitgestellt werden, sowie im weiteren Rahmen der von der EU finanzierten öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA), in dem alle Ziele für nachhaltige Entwicklung zur Armutsminderung beitragen. Die Kommission wird auch weiterhin mit den Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zusammenarbeiten. Der Erweiterungsprozess der EU bringt die soziale Inklusion, Beschäftigung und Armutsbekämpfung in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern auf entscheidende Weise voran, wobei diese gleichzeitig auf die EU-Mitgliedschaft vorbereitet werden. Darüber hinaus ist das Engagement der EU für die Armutsbekämpfung in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern als strategische Investition in deren Gesellschaften, in ihre künftige Integration und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu betrachten. Die EU-Unterstützung erfolgt 52 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Poverty in the EU – key trends and policies, SWD (2026) 770. 21 hauptsächlich über das Instrument für Heranführungshilfe und die Reformagenda für den Westbalkan, Moldau und die Ukraine beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen. 4. SCHLUSSFOLGERUNG Handeln ist dringender denn je geboten, um Armut zu verhindern und zu bekämpfen. Die Herausforderung ist enorm. Entschlossenes, mutiges und konzertiertes Vorgehen ist erforderlich, um in Armut lebende Menschen zu schützen und zu verhindern, dass andere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und zunehmender Not in Armut abgleiten. Dies bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu sichern, in Würde zu leben, sowie auch den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen, bezahlbarem Wohnraum sowie hochwertigen und erschwinglichen grundlegenden Gütern und Dienstleistungen. Alle sollten zudem in die Lage versetzt werden, die Chancen des grünen und des digitalen Wandels wahrzunehmen; Diskriminierung und Stigmatisierung gilt es zu bekämpfen, damit niemand von der Integration in Gesellschaft und Wirtschaft ausgeschlossen wird. In dieser Strategie wird der Weg zum Ziel der EU, die Armut bis 2030 zu senken und sie bis 2050 zu überwinden, aufgezeigt. Darüber hinaus werden Instrumente der EU vorgeschlagen, um die Mitgliedstaaten und Interessenträger dabei zu unterstützen, ihre Anstrengungen zu verstärken und für das weitere gemeinsame und koordinierte Vorgehen. Die wirksame Bekämpfung der Armut und die Gewähr, dass ein Leben in der EU gleich ein Leben in Würde ist, erfordert großen Ehrgeiz. Die EU muss schneller werden und auf allen Ebenen mit öffentlichen und privaten Akteuren zusammenarbeiten; sie muss eine kohärente Strategie unter intensiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der von Armut Betroffenen umsetzen. Nur so werden wir jetzt Verbesserungen fördern und den Weg für eine bessere Zukunft ebnen, die Übertragung von Armut und Benachteiligung unterbrechen und dazu beitragen, dass die EU bis 2050 frei von Armut ist. 22 Anhang: Liste neuer Initiativen in der Strategie zur Bekämpfung der Armut Initiative Datum 1. MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT IN ALLEN ALTERSGRUPPEN Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder“ Gleichzeitig mit der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut Einleitung der ersten Phase der Konsultation, um die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU- Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen einzuholen Empfehlung der Kommission mit faktengestützten politischen Leitlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit in der Europäischen Union, gefolgt von gezielten strukturierten Gesprächen mit den Mitgliedstaaten Bericht über die Durchsetzung der Richtlinie über Mindestlöhne, gefolgt von Maßnahmen zum Voneinanderlernen ab 2026 durchgehend Kompendium bewährter Verfahren gegen die Nichtinanspruchnahme von Leistungen Hochrangiger Austausch über integrierte Strategien für ein Alter in Würde 2. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG GENERATIONENÜBERGREIFENDER HERAUSFORDERUNGEN, DIE DIE ARMUT VERSCHÄRFEN Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Gleichzeitig mit der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut Aktualisierung des freiwilligen Qualitätsrahmens der EU im Rahmen des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) Im Einvernehmen mit dem SPC Aktualisierung des Berichts der Kommission über den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen von 2023 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem leichteren und integrierten Zugang zu Dienstleistungen 3. STÄRKUNG DER GOVERNANCE, FINANZIERUNG UND ÜBERWACHUNG ZUR VERRINGERUNG UND VERHINDERUNG VON ARMUT Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung Gleichzeitig mit der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut 23 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und eines gemeinsamen Aktionsplans mit dem Ausschuss der Regionen über unterstützende Maßnahmen bei der Armutsbekämpfung Preis der EU für soziale Inklusion Einführung im Jahr Bündnis gegen Armut mit dem Privatsektor und Wohltätigkeitsorganisationen Einführung im Jahr Strukturierter Dialog mit von Armut betroffenen Personen Beginn im Jahr 2027 Neue Armutsindikatoren 2028 Drucksache 339/26 - 24 -

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