Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 339/26
01.06.26
EU - AIS - FSFJ - Fz - K - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der
Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
COM(2026) 538 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 624/12 = AE-Nr. 120840;
Drucksache 338/26 = AE-Nr. 260469
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 6.5.2026
COM(2026) 538 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen
bekämpfen und verhindern
{SWD(2026) 770 final} - {SWD(2026) 771 final}
Ein Leben in Würde ist ein Grundrecht, das zu achten und zu schützen sich die EU
verpflichtet hat1. Die Kosten der Untätigkeit bei der Armutsbekämpfung sind
beträchtlich und vielschichtig. Armut führt dazu, dass das wirtschaftliche Potenzial
Europas ungenutzt bleibt. Eine Wirtschaft, die sich durch starke Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation auszeichnet, in der Wachstum gefördert und hochwertige Arbeitsplätze
geschaffen werden, trägt zur Verringerung von Armut bei. Der drastische Anstieg der
Inflation infolge der geopolitischen Unruhen und die Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen wirken sich weiterhin auf die Energiepreise sowie die Preise für
Grunderzeugnisse, einschließlich Nahrungsmittel, aus und werden diese weiter in die Höhe
treiben, was in ganz Europa zu Not und finanzieller Unsicherheit führt. Wenngleich die
Schwächsten unter diesen Entwicklungen am meisten leiden, besteht auch für Haushalte
mit mittlerem Einkommen die Gefahr, in prekäre Verhältnisse abzugleiten, weswegen
Prävention und Schutz dringlicher sind denn je.
Derzeit ist in Europa etwa jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedroht2. Das bedeutet, dass sich 93 Millionen Menschen kein menschenwürdiges Leben
leisten können. Es bedeutet ferner, dass 19 Millionen Kinder bereits zu Beginn ihres
Lebens benachteiligt sind. Einige Gebiete sind besonders gefährdet: So sind Armut und
soziale Ausgrenzung in 93 von 243 EU-Regionen stärker verbreitet als im EU-
Durchschnitt.
Die EU hat sich bereits zum Ziel gesetzt, die Zahl der von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen, darunter
mindestens 5 Millionen Kinder, zu verringern3. Die Mitgliedstaaten unterstützen dieses
Ziel durch nationale Ziele für die Armutsbekämpfung. Trotz der Krisen, die die EU in den
letzten Jahren überstanden hat, wurden Fortschritte erzielt: Bis 2025 hatte die EU einen
Rückgang um 3,5 Millionen gegenüber 2019 verzeichnet, wobei allerdings die Zahl der
von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder weitgehend unverändert blieb.
Stärkere, nachhaltige und besser koordinierte Anstrengungen sind erforderlich, um auf das
Ziel für 2030 hinzuarbeiten.
Die Kommission ist bestrebt, zur Beseitigung von Armut in der EU bis 2050
beizutragen. In dieser ersten EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut wird ein
umfassender Ansatz zur Verhinderung von und zum Schutz vor Armut dargelegt, der
zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt. Als Grundlage dienen
dabei die bereits unternommenen Schritte und festgelegten politischen Maßnahmen,
wodurch sich der Weg für weitere Fortschritte bei der Verringerung der Armut ergibt.
In der Strategie werden Maßnahmen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Armut
vorgeschlagen, die auf die verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten sind und den
Auswirkungen von Armut während des gesamten Lebenszyklus Rechnung tragen. Im
Mittelpunkt der Strategie steht der Ansatz der aktiven Eingliederung, der darauf abzielt,
Personen, die arbeiten können, bei der Arbeitsmarktaktivierung zu unterstützen (wozu
auch gehört, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Möglichkeit hochwertige
Arbeitsplätze finden, da dies das wichtigste und wirkungsvollste Mittel ist, um Armut
1 Siehe Artikel 1 der Charta der Grundrechte 2012/C 326/02 vom 26. Oktober 2012: „Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Artikel 3 des Vertrags über die
Europäische Union: „[Die EU] bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert
soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz“.
2 2025 waren 20,9 % der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
3 Das Ziel wurde vom Europäischen Rat am 25. Juni 2021 gebilligt.
2
vorzubeugen), den Zugang zu wichtigen Gütern und Dienstleistungen, die für das
Wohlergehen der Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft von wesentlicher
Bedeutung sind, sicherzustellen und Bedürftigen eine angemessene
Einkommensunterstützung zuteilwerden zu lassen. Angesichts des Ausmaßes der
Herausforderung sind sofortige und nachhaltige Investitionen erforderlich, um bei der
Verringerung der Armut Ergebnisse zu erzielen.
Die Bekämpfung von Armut ist eine gemeinsame Aufgabe und erfordert
Anstrengungen auf allen Ebenen. In dieser Mitteilung wird die erste EU-Strategie zur
Bekämpfung von Armut auf EU-Ebene dargelegt. Wie erfolgreich diese Strategie sein
wird, hängt von der aktiven Beteiligung der Behörden auf allen Regierungs- und
Verwaltungsebenen, auf Ebene der EU sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
sowie der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors sowie von der
Einbeziehung von Menschen ab, die selbst von Armut betroffen sind. Die Strategie bietet
auch einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen EU-Organen und
einschlägigen Organisationen.
Die Strategie stützt sich auf umfassende Konsultationen4 und eine analytische Grundlage
– wie in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen5 ausführlich
dargelegt – und enthält eine Analyse früherer Bemühungen der EU zur
Armutsbekämpfung6. In Kapitel 1 werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in den
verschiedenen Lebensphasen vorgestellt. In Kapitel 2 werden bereichsübergreifende
Herausforderungen und Faktoren untersucht, die Armut verschärfen können. Kapitel 3
zeigt Möglichkeiten zur Verbesserung der Governance, Finanzierung und Überwachung
auf allen Ebenen auf.
1. MAßNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT IN ALLEN ALTERSGRUPPEN
Alle Generationen müssen Beachtung finden, um Armut zu verhindern und zu
bekämpfen. Wenngleich jede Generation besondere Bedürfnisse hat und auf die jeweilige
Generation zugeschnittene Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut
erforderlich sind, ist ein integrierter Ansatz, bei dem Mittel in angemessener Höhe mit
wirksamem Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen kombiniert werden, für alle
Altersgruppen von entscheidender Bedeutung. Die Bekämpfung von Kinderarmut zielt auf
das Wohlergehen von Kindern jetzt ab mit dem Ziel, Armut im späteren Leben zu
verhindern. Die Unterstützung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, u. a. durch
gezielte Aktivierungsmaßnahmen, ist zur Verhinderung sowohl von Kinderarmut als auch
von Altersarmut ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Schließlich benötigen ältere
Menschen angesichts der Überalterung der Bevölkerung mehr Unterstützung.
Maßnahmen, die dazu beitragen, den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen
und die Chancen im Leben zu verbessern
4 Die Strategie stützt sich auf eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation,
die vom 25. Juli 2025 bis zum 24. Oktober 2025 durchgeführt wurde, sowie auf zahlreiche gezielte
Konsultationen.
5 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Poverty in the EU – key trends and policies, SWD
(2026) 770.
6 Der Umsetzungsdialog zum Thema „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung:Empfehlung des Rates für
eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion und Empfehlung des
Rates zur Europäischen Garantie für Kinder“, der am 24. Februar 2026 stattfand, war hier hilfreich.
3
Im EU-Durchschnitt sind Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende,
besonders von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Kinderarmut spiegelt die
wirtschaftliche Lage des Haushalts wider, in dem das Kind aufwächst. Ein niedriges
Einkommen der Eltern aufgrund deren schwieriger Integration in den Arbeitsmarkt oder
Armut trotz Erwerbstätigkeit7 ist ein Hauptfaktor für Kinderarmut, während zugleich die
mit Kindern verbundenen Mehrkosten vor dem Hintergrund steigender Wohn-, Energie-
und Lebensmittelpreise stärker ins Gewicht fallen. Für Alleinerziehende, insbesondere
alleinerziehende Mütter, ist das Risiko der Armut und sozialen Ausgrenzung mehr als
doppelt so hoch8. Somit ist in der EU gegenwärtig jedes vierte Kind von Armut oder
sozialer Ausgrenzung bedroht9.
Die Bekämpfung von Kinderarmut erfordert einen besseren Zugang zu
angemessenen Ressourcen für Eltern. Erstens müssen Eltern einen besseren Zugang zu
hochwertigen Arbeitsplätzen erhalten und muss schutzbedürftigen Familien eine
angemessene Einkommensunterstützung geboten werden. Zweitens sind gut konzipierte
Kindergeld- und Familienleistungssysteme wichtig, um Familien bei der Deckung der mit
Kindern verbundenen Mehrkosten zu unterstützen. Wie gut sich Armut und Ausgrenzung
durch Sozialleistungen abmildern lassen, ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr
unterschiedlich. Dies deutet darauf hin, dass Verbesserungen an der Ausgestaltung, der
Abdeckung, der Angemessenheit und der Inanspruchnahme dieser Leistungen
notwendig sind. Auch die Koordinierung zwischen den Sozialschutzsystemen, -diensten
und -leistungen muss verbessert werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die
Kommission 2027 eine Empfehlung der Kommission zur effizienteren Bekämpfung von
Kinderarmut durch die kinderbezogenen Systeme der sozialen Sicherheit sowie zur
stärkeren Integration jener Systeme annehmen, um so zur Verbesserung der Koordinierung
und zur Verstärkung ihrer positiven Wirkung zum Wohle von Kindern beizutragen. Vor
dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Mittel erscheint es wichtig, die Verteilung
sozialer und anderer öffentlicher Ausgaben auf die verschiedenen Altersgruppen zu
berücksichtigen und erforderlichenfalls zu verbessern, um Kinderarmut zu verringern und
die Generationengerechtigkeit zu fördern.
Gefährdete Kinder sollten dringend vor Armut geschützt werden und Zugang zu den
Dienstleistungen haben, die sie brauchen. Hochwertige frühkindliche Betreuung und
Förderung, Schulbildung, außerschulische Aktivitäten, einschließlich Sport und Kultur,
Schulmahlzeiten und gesunde Ernährung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum gehören
zu den wichtigsten Diensten, die dazu beitragen können, Benachteiligungen auszugleichen
und Chancengleichheit für schutzbedürftige Kinder zu fördern, um sie beim Weg aus der
Armut zu unterstützen. Aufbauend auf der Bewertung der laufenden Umsetzung der
Europäischen Garantie für Kinder sowie unter Berücksichtigung der neuen
Herausforderungen, mit denen bedürftige Kinder konfrontiert sind, werden in der
Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen
Garantie für Kinder“ Maßnahmen zur Verbesserung des umfassenden Zugangs zu allen
Dienstleistungen angekündigt, die Kinder benötigen, um ihr Potenzial im Leben voll
auszuschöpfen.
7 Europäischer Beschäftigungs- und Sozialausblick. Vierteljährliche Überprüfung ab Januar 2026.
8 2024 lag die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten alleinerziehenden Mütter in der
EU bei 46,3 %.
9 Jedes zehnte Kind bekommt weniger als einmal täglich eine Mahlzeit mit Fleisch, Huhn, Fisch oder
einem vegetarischen Äquivalent.
4
Jungen Menschen zu beruflichem Erfolg verhelfen
Junge Menschen in der EU sind heutzutage einem deutlich höheren Risiko von Armut
oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. 2025 waren 24 % der jungen Menschen unter
29 Jahren – und somit 3 Prozentpunkte mehr als in der Gesamtbevölkerung – von Armut
und sozialer Ausgrenzung bedroht, was vor allem auf die Jugendarbeitslosigkeit, einen
vorzeitigen Schulabgang und die Abkehr von Bildung bzw. vom Arbeitsmarkt
zurückzuführen ist.
Die wichtigsten Herausforderungen, mit denen schutzbedürftige junge Menschen
konfrontiert sind, betreffen vor allem ihren Eintritt ins Erwerbsleben und ihren
Zugang zu wichtigen Diensten. Junge Menschen stehen auf einem sich rasch wandelnden
Arbeitsmarkt vor immer komplexeren Herausforderungen, da ihnen vergleichsweise oft
nur kurzfristige Arbeitsverträge oder unbezahlte Praktika angeboten werden. Die
Jugendgarantie10 soll sicherstellen, dass allen jungen Menschen unter 29 Jahren innerhalb
von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale Bildung beendet
haben, eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, ein Ausbildungsplatz oder ein
Praktikumsplatz von guter Qualität angeboten wird. Seit die Jugendgarantie 2013 ins
Leben gerufen wurde, haben über sie mehr als 63 Millionen junge Europäerinnen und
Europäer Hilfe erhalten.
Perspektivisch wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um
die Umsetzung der Jugendgarantie zu verbessern, insbesondere durch eine intensivere
Ansprache bedürftiger junger Menschen vor allem in Gebieten mit hohen
Arbeitslosenquoten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, angemessene, sichere und
inklusive außerschulische Räume auf lokaler Ebene einzurichten und zu unterstützen,
die als Zentren dienen können, in denen junge Menschen umfassende, koordinierte
Beratung und Hilfestellung erhalten, und für einen integrierten Ansatz und stärkere
Verbindungen zu anderen Diensten zu sorgen.
Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dafür zu sorgen, dass aus
bedürftigen Kindern mündige junge Erwachsene werden, um zu verhindern, dass
Armut und Benachteiligung an die nächste Generation weitergegeben werden. Die
Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen
Garantie für Kinder“ unterstützt dies, indem Maßnahmen vorgeschlagen werden, mit
denen eine Brücke geschlagen wird zwischen der Europäischen Garantie für Kinder und
der Jugendgarantie. Bis 2027 wird die Kommission ein Instrumentarium entwickeln, um
die Garantie für Kinder und die Jugendgarantie stärker miteinander zu verzahnen
und die beiden Garantien besser aufeinander abzustimmen, wobei der Schwerpunkt
auf einem individualisierten Ansatz und einer stärkeren Verknüpfung mit anderen
Diensten, insbesondere solchen, die unter die Europäische Garantie für Kinder fallen, liegt.
Bekämpfung von Armut im erwerbsfähigen Alter
Es ist belegt, dass ein hochwertiger Arbeitsplatz für diejenigen, die arbeitsfähig sind,
der beste Schutz vor Armut ist. Arbeit ist nicht nur eine Einkommensquelle, sondern
vermittelt Würde, stiftet Sinn und sorgt für Einbindung in ein soziales Netz und das Gefühl
der Zugehörigkeit zu einer größeren Gemeinschaft. Heute sind viele Menschen von Armut
10 Empfehlung des Rates 2020/C 372/01 vom 30. Oktober 2020 zum Thema „Eine Brücke ins
Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom
22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie.
5
bedroht oder laufen Gefahr, in Armut zu abzugleiten, weil sie vom Arbeitsmarkt
ausgeschlossen sind: 2025 waren 66 % der Arbeitslosen und 44 % der Personen außerhalb
des Arbeitsmarkts von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Frauen sehen sich
besonderen Hindernissen gegenüber, sodass in der EU 6,7 Millionen mehr Frauen als
Männer armutsgefährdet sind11. Eltern mit Betreuungsaufgaben haben häufig keinen
Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung und Förderung oder können sich diese
nicht leisten. Dies führt zu einer niedrigeren Beschäftigungsquote für Frauen mit einem
Unterschied von durchschnittlich 10 Prozentpunkten im Vergleich zu Männern.
Um die Integration der Arbeitsfähigen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, bedarf
es gezielter und wirksamer Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere für
Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige und diejenigen, die mit besonderen
Hindernissen konfrontiert sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass
Unterstützungsmaßnahmen die Unabhängigkeit der einzelnen Person fördern und das
richtige Gleichgewicht zwischen Einkommensunterstützung, aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen, Arbeitsanreizen und gegenseitigen Verpflichtungen herstellen.
Die Unterstützung der Schutzbedürftigsten beim Erwerb von Kompetenzen, bei der
Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und somit ihrer Chancen, dauerhaft eine
hochwertige Beschäftigung zu finden, erfordert einen auf den Einzelnen zugeschnittenen
Ansatz im Hinblick auf die Unterstützung bei der Arbeitssuche, die Beratung und
Orientierung, bei der Ausbildung und beim Erwerb von Berufserfahrung12. Unterstützung
bei der Aktivierung ist außerdem wichtig, um potenzielle ungenutzte Talente in Europa zu
fördern, und trägt zu Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur
Entwicklung der Gemeinschaft bei.
Aus diesem Grund wird die Kommission im Einklang mit Artikel 154 Absatz 2 AEUV im
zweiten Halbjahr 2026 die erste Phase der Konsultation einleiten, um die Ansichten
der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU-Maßnahmen zur
Unterstützung der Aktivierung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen
und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf
Arbeitsmarktchancen einzuholen. Mit der Initiative soll das Auffinden und Kontaktieren
von vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen leichter gestaltet sowie die Entwicklung
maßgeschneiderter Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden,
wobei zugleich alle einschlägigen Behörden einbezogen und deren Zusammenarbeit
gestärkt werden soll. Auf diese Weise würde die Initiative dazu beitragen, Hindernisse für
den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass mehr Menschen
Unterstützungsdienste in Anspruch nehmen.
Die Kommission wird weiterhin die Sozialwirtschaft und die Mikrofinanzierung
unterstützen, die eine besondere Rolle bei der Bereitstellung von Möglichkeiten zur
Beschäftigung sowie zur selbstständigen Erwerbstätigkeit für von Armut betroffene
Personen spielen. In diesem Rahmen soll auch untersucht werden, welche Rolle der
finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bei der Gründung und Entwicklung
von Akteuren der Sozialwirtschaft zukommt13. Darüber hinaus bedarf es für bestimmte
11 Laut Eurostat-Daten waren im Jahr 2025 in der EU 43 Millionen Männer und fast 50 Millionen Frauen
von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
12 Empfehlung des Rates 2016/C 67/01 vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung
Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt.
13 Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft, Empfehlung des Rates zur Entwicklung
der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft. Mit Blick auf die Zukunft wird die Kommission den
Europäischen Verhaltenskodex für die Mikrokreditvergabe überarbeiten, damit die Mikrofinanzierung
weiterhin den Bedürfnissen unterrepräsentierter Unternehmer und Menschen in prekären Situationen
6
Gruppen gezielter Anstrengungen, da sie beim Eintritt in den Arbeitsmarkt mit besonderen
Hindernissen konfrontiert sind. Dies gilt beispielsweise für Drittstaatsangehörige14 und
Menschen mit Behinderungen, die im Einklang mit der Mitteilung zur Verbesserung der
Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 durch ein
umfassenderes Paket zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit
Behinderungen unterstützt werden.
Erwerbstätigkeit kann jedoch nur dann vor Armut schützen, wenn sie ein
angemessenes Einkommen gewährleistet, das ausreicht, um die
Lebenshaltungskosten zu decken. Obwohl in den letzten zehn Jahren geringfügige
Verbesserungen erzielt wurden, sind rund 8,3 % der Erwerbstätigen in der EU nach wie
vor von Armut bedroht. Wer in Teilzeit oder befristet angestellt ist, ist mit 12,9 % bzw.
13,4 % doppelt so häufig armutsgefährdet wie Personen in Vollzeit- oder unbefristeten
Beschäftigungsverhältnissen, von denen nur 6,9 % bzw. 5,2 % von Armut bedroht sind.
Zur Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit müssen hochwertige
Arbeitsplätze gefördert, unfreiwillig geringe Erwerbsintensität unter anderem durch
die Beseitigung von Hindernissen wie dem Mangel an erschwinglichen Pflege- und
Betreuungsangeboten behoben und gegebenenfalls der Zugang zu Dienstleistungen
und Einkommensunterstützung gewährleistet werden. Außerdem muss nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit entgegengetreten werden, indem Anreize formalisiert und
Vorschriften konsequenter durchgesetzt werden. Eine hochgradig wettbewerbsfähige und
innovative Wirtschaft, in der angemessene und transparent strukturierte Löhne gezahlt
werden, bringt hochwertige Arbeitsplätze hervor; unerlässlich hierzu sind
Tarifverhandlungen, nicht prekäre Arbeitsverträge, Ausbildungsmöglichkeiten,
angemessener Sozialschutz15 sowie politische Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie beitragen16. Die Ausgestaltung von Sozialleistungen und
Lohnergänzungsleistungen in den Mitgliedstaaten wirkt sich auch auf Armut trotz
Erwerbstätigkeit aus, insbesondere für Menschen, denen der Wechsel zu
Vollzeitbeschäftigung und stabilen Arbeitsplätzen gelingt. Angemessene Mindestlöhne
sollten im Einklang mit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne so festgesetzt
werden, dass Vollzeitbeschäftigte vor Armut geschützt sind.
2027 wird die Kommission eine Empfehlung mit faktengestützten politischen
Leitlinien und bewährten Verfahren zur Prävention und Bekämpfung von Armut
trotz Erwerbstätigkeit vorlegen. Die Leitlinien werden in enger Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern ausgearbeitet. Darin werden die Hauptursachen für
Armut trotz Erwerbstätigkeit dargelegt und bewährte Verfahren ausgearbeitet, um den
Übergang zu einer höheren Erwerbsintensität (und damit zu höheren Einkommen) zu
entspricht, und im Frühjahr 2026 im Rahmen der EaSI-Komponente des ESF+ eine Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen, mit denen unterrepräsentierte Gruppen im
Unternehmertum, einschließlich der am stärksten gefährdeten Gruppen, bei der Unternehmensgründung
unterstützt werden sollen.
14 Mitteilung der Kommission COM(2020) 758 final vom 24. November 2020 zum Aktionsplan für
Integration und Inklusion 2021-2027 und Mitteilung der Kommission COM(2026) 45 final vom
29. Januar 2026 zur Europäischen Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement.
15 Empfehlung des Rates 2019/C 387/01 vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für
Arbeitnehmer und Selbstständige.
16 Mitteilung der Kommission COM(2025) 944 final vom 4. Dezember 2025 über einen Fahrplan für
hochwertige Arbeitsplätze.
7
unterstützen und sicherzustellen, dass die Steuer- und Sozialleistungssysteme konsequent
so aufeinander abgestimmt werden, dass mehr geleistete Arbeitsstunden zu einem höheren
Einkommen führen. Im Anschluss daran werden gezielte strukturierte Gespräche mit allen
relevanten Akteuren, einschließlich den Sozialpartnern und den nationalen Behörden,
geführt. Gleichzeitig wird die Kommission die Durchsetzung verbessern, um dafür zu
sorgen, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne17 vollständig umgesetzt wird.
Der für 2026 geplante Bericht über die Richtlinie wird einen Überblick über den aktuellen
Stand enthalten. Die Kommission wird ihre Bemühungen durch Maßnahmen des
Voneinanderlernens verstärken und eine genaue Überwachung im
Beschäftigungsausschuss (EMCO) und im Ausschuss für Sozialschutz (SPC)
gewährleisten.
Eine Schlüsselrolle spielt die notwendige Unterstützung jener, die strukturbedingt
oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund spezifischer Hindernisse nicht arbeiten
können, damit sie ein Leben in Würde führen können18. Wenngleich in allen
Mitgliedstaaten Mindesteinkommensregelungen vorhanden sind, die auch den Zugang zu
Dienstleistungen und die Integration in den Arbeitsmarkt fördern, ist die Unterstützung je
nach Land mehr oder weniger angemessen und die Abdeckung unterschiedlich gut
gewährleistet. Eine große Herausforderung in diesem Zusammenhang ist auch die geringe
Inanspruchnahme von Unterstützung, die je nach Mitgliedstaat zwischen 20 % und 50 %
liegt, was die Wirksamkeit der öffentlichen Politik stark untergräbt. Anfang 2027 wird die
Kommission ein Kompendium bewährter Verfahren veröffentlichen, mit denen der
Nichtinanspruchnahme von Einkommensbeihilfen entgegengewirkt werden kann.
Diese Verfahren zielen auf die verschiedenen Ursachen für die Nichtinanspruchnahme,
darunter mangelnde Kenntnisse und übermäßige Bürokratie, ab und dienen dem Ausschuss
für Sozialschutz19 und der zum Ausschuss gehörigen Arbeitsgruppe zum
Mindesteinkommen (MINET)20 als Grundlage für eine strukturiertere Zusammenarbeit in
diesem Bereich.
Bekämpfung und Verhinderung von Altersarmut
2025 war in der EU fast jede fünfte Person im Alter von 65 Jahren oder älter von
Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (18,8 %). Die Quote ist bei Frauen mit
21,2 % deutlich höher als bei Männern (15,8 %). Diese geschlechtsspezifische Diskrepanz
hängt häufig damit zusammen, dass Frauen durchschnittlich niedrigere Renten beziehen,
weil sie aus Betreuungsgründen während ihres Erwerbslebens verglichen mit Männern
weniger Stunden erwerbstätig waren, weniger Lohn erhalten haben und zudem weniger
gut bezahlte Positionen erreicht haben. Dass Behinderungen im Alter gehäuft auftreten und
viele alte Menschen Langzeitpflege benötigen, verschärft das Problem der Altersarmut
zusätzlich. Darüber hinaus können im Alter auch Herausforderungen aufgrund eines
erhöhten Bedarfs an Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, eines erhöhten Risikos
der sozialen Isolation sowie aufgrund von Einsamkeit auftreten, die durch digitale
Ausgrenzung noch verschärft werden können.
17 Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über
angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
18 Empfehlung des Rates 2023/C 41/01 vom 30. Januar 2023 für eine angemessene Mindestsicherung zur
Gewährleistung einer aktiven Inklusion.
19 Ausschuss für Sozialschutz – Beschäftigung, Soziales und Integration.
20 Arbeitsgruppe „Netzwerk für Mindestsicherung“ (MINET) – Beschäftigung, Soziales und Integration.
8
Um Altersarmut und soziale Ausgrenzung im Alter zu bekämpfen und zu verhindern,
bedarf es koordinierter Maßnahmen für angemessene Renten, die
Arbeitsmarktbeteiligung und den Sozialschutz sowie einen wirksamen Zugang zu
hochwertigen Pflege- und Betreuungsdiensten und gezielte Maßnahmen zur sozialen
Inklusion. Gezielte Anreize und Möglichkeiten zur Verlängerung des Erwerbslebens,
wenn möglich und gewünscht, Renten in angemessener Höhe, Altersleistungen21 und eine
Alterszusatzversorgung, die die Kapazität der Rentensysteme unterstützen, verhindern,
dass Menschen in Altersarmut geraten. In diesem Sinne spielen auch die Rentenkompetenz
und die transparente Gestaltung der Rente für höhere Bezüge im Ruhestand eine Rolle22.
Die Kommission fordert den stufenweisen Aufbau eines Mehrsäulen-Rentensystems,
durch das ein Alterseinkommen in angemessener Höhe sichergestellt werden soll.
2027 werden die Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz einen Gemeinsamen
Bericht über angemessenen Sozialschutz im Alter veröffentlichen, in dem Diskrepanzen
bei der Angemessenheit der Renten und der Verfügbarkeit von Langzeitpflege zwischen
den Mitgliedstaaten aufgezeigt werden, sowie einen Sachverständigenbericht, in dem
die nationalen Mechanismen zum Schutz älterer Menschen vor Armut erfasst und
beurteilt werden. Die beiden Berichte werden den politischen Entscheidungsträgern bei
der Durchführung von Reformen zur Stärkung der Rentensysteme, zur Gewährleistung
ihrer langfristigen Angemessenheit und zur Bekämpfung von Altersarmut nützlich sein.
Darauf aufbauend wird die Kommission einen Hochrangigen Austausch über
integrierte Strategien für ein Alter in Würde mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern,
Interessenträgern und Sachverständigen führen.
Vermeidung der Übertragung von Armut über Altersgruppen hinweg
Jedes Jahr überwindet etwa ein Drittel der armutsgefährdeten Menschen die Armut,
wobei neue Kohorten nachrücken23. Diese Fluktuation in die und aus der Armut heraus
ist in der Regel auf Veränderungen der Beschäftigungssituation und der
Einkommensverhältnisse (z. B. aufgrund der Aufgabe einer Tätigkeit bzw. der Aufnahme
einer neuen Tätigkeit oder infolge der Erhöhung oder Reduzierung der Arbeitszeit), aber
auch auf Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung (z. B. Geburt eines Kindes
oder Trennung) sowie die umfassenderen Auswirkungen von Krisen zurückzuführen.
Übergänge zwischen den Lebensphasen, von der Kindheit zur Jugend, von der
Jugend zum Erwerbsalter und vom Erwerbsalter zum Ruhestand, sind kritische
Momente, in denen sich das Risiko, in prekäre Situationen zu geraten, konkretisieren
kann. So folgen bei jungen Menschen auf den Auszug aus dem Elternhaus häufig wichtige
Meilensteine im Leben wie der Eintritt in den Arbeitsmarkt oder die Gründung einer
Familie. Nicht selten gehen junge Menschen dann zunächst prekäre
21 Hierzu zählen Mechanismen wie Mindestrenten und Leistungen im Alter, Hinterbliebenenrenten,
Invaliditätsleistungen, Rentensplittingsysteme und Rentenpunkte für Pflege- und Betreuungszeiten.
22 Mitteilung der Kommission 124 final vom 19. März 2025 zur Spar- und Investitionsunion, Mitteilung
der Kommission 839 final vom 20. November 2025 zur Stärkung der Fähigkeit des Sektors der
zusätzlichen Altersvorsorge in der EU zur Verbesserung des Ruhestandseinkommens und zur
Bereitstellung von langfristigem Kapital für die EU-Wirtschaft, und die Empfehlung der
Kommission 2025/2384 vom 27. November 2025 zu Trackingsystemen mit Informationen über die
individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen
Mitgliedschaft.
23 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Poverty in the EU – key trends and policies, SWD
(2026) 770.
9
Beschäftigungsverhältnisse ein und sehen sich mit Schwierigkeiten beim Zugang zu
erschwinglichem Wohnraum konfrontiert. Personen, die aus der alternativen Betreuung
(institutionelle oder stationäre Pflege) ausscheiden, sind besonders von diesen widrigen
Umständen betroffen: Sie haben ein erhöhtes Risiko, in Armut zu geraten oder sogar
obdachlos zu werden24. Ebenso kann der Übergang von der Erwerbstätigkeit in den
Ruhestand mit einem erhöhten Armutsrisiko einhergehen, wenn er nicht gut vorbereitet ist.
Um Altersarmut zu verhindern, ist es wichtig, ein längeres Erwerbsleben zu fördern, wenn
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterarbeiten können und wollen, und ein aktives
und gesundes Altern zu unterstützen. Dies sollte durch politische Maßnahmen flankiert
werden, mit denen positive Anreize gesetzt werden und die eine größere Flexibilität beim
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglichen, da berufliche Laufbahnen vielfältig
sind; auch sollte der frühzeitige Abschluss von Zusatzrentenversicherungen gefördert
werden.
Generell müssen alle politischen Maßnahmen so konzipiert werden, dass
Benachteiligte im Laufe des Lebens nicht noch weiteren Benachteiligungen ausgesetzt
sind. Dies ist der Grundgedanke der Strategie für Generationengerechtigkeit25 und des
anstehenden Fahrplans für Langlebigkeit, in dem für die verschiedenen Altersgruppen
spezifische politische Fragen erfasst werden, um strategische Möglichkeiten zur aktiven
Gestaltung eines längeren und gesünderen Lebens und zur Erlangung finanzieller
Sicherheit zu ermitteln.
2. MAßNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG GENERATIONENÜBERGREIFENDER
HERAUSFORDERUNGEN, DIE DIE ARMUT VERSCHÄRFEN
Um Armut weiter zu verhindern und zu bekämpfen, müssen unbedingt jene
Herausforderungen angegangen werden, die alle Generationen gleichermaßen betreffen
können. Dazu gehören Diskriminierung und Stigmatisierung, Schwierigkeiten bei der
Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Nahrung, Wohnraum und der Beschaffung
sonstiger grundlegender Güter sowie der mangelnde Zugang zu hochwertigen
Dienstleistungen.
Bekämpfung von Diskriminierung und Stigmatisierung
Vorurteile und Stigmatisierung können bestimmte Bevölkerungsgruppen von
Anfang an benachteiligen; Frauen und bestimmte Bevölkerungsgruppen sind stärker
von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Frauen sind unter anderem aufgrund
von weniger Beschäftigungsmöglichkeiten und niedrigerer Beschäftigungsquoten,
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und unbezahlter Pflege- und Betreuungsarbeit
häufiger armutsgefährdet26. Vorurteile und Stigmatisierung betreffen auch Menschen mit
Behinderungen (29 % sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht), außerhalb der
24 Nach Angaben von UNICEF leben in der EU Hundertausende Kinder in Heimen, wobei Kinder mit
Behinderungen überrepräsentiert sind. Die Auswirkungen einer Kindheit im Heim sind schwerwiegend
und können ein Leben lang andauern.
25 Mitteilung der Kommission COM(2026) 110 final vom 5. März 2026 zur Strategie für
Generationengerechtigkeit.
26 In der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 wird betont, dass die Kommission
untersuchen wird, wie die Arbeitsmarktergebnisse und die jeweiligen Merkmale des Rentensystems, die
das geschlechtsspezifische Rentengefälle bedingen, angegangen werden können, und eine
Bestandsaufnahme über den Austausch bewährter Verfahren zur Beseitigung des Gefälles erstellen und
den Austausch unterstützen wird.
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EU geborene Menschen (39 %), Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören,
insbesondere Roma (70 % sind von Armut bedroht) und LGBTIQ+-Personen (von denen
38 % nur mit großen Schwierigkeiten mit ihrem monatlichen Einkommen auskommen).
All diese Faktoren können den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum,
Pflege-, Betreuungs- und anderen Diensten einschränken und untergraben zugleich
das soziale Vertrauen, die persönliche Sicherheit und die gesellschaftliche Teilhabe.
Die Kommission hat im Rahmen der Union der Gleichheit Strategien zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen
mit Behinderungen, Roma und LGBTIQ+-Personen sowie zur Bekämpfung von
Rassismus ausgearbeitet27. Die Kommission wird auch in Zukunft mit den Mitgliedstaaten
und anderen Interessenträgern zusammenarbeiten, um auf bestimmte
Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu entwickeln.
Insbesondere wird im Strategischen Rahmen der EU für die Roma gefordert, die
Armutslücke zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung bis 2030 mindestens
zu halbieren.
Neben den oben aufgeführten Personenkreisen werden auch von Armut betroffene
Menschen häufig aufgrund ihres sozioökonomischen Hintergrunds stigmatisiert oder
diskriminiert28. Als Grundlage für die weitere Arbeit wird die Agentur für Grundrechte
eine rechtsvergleichende Analyse des sozioökonomischen Status als
Diskriminierungsgrund im Rechts- und Regulierungsrahmen der EU-Mitgliedstaaten
erstellen und Daten über Armut und sozioökonomische Benachteiligung als wesentliche
Faktoren bei Diskriminierung bereitstellen.
Erleichterung der Deckung von Grundbedürfnissen vor dem Hintergrund steigender
Lebenshaltungskosten
In der gesamten EU treibt der zunehmende Druck aufgrund von
Lebenshaltungskosten mehr Menschen in die Armut, verschärft die Not derjenigen,
die sich bereits in einer prekären Lage befinden, und erhöht die finanzielle
Unsicherheit für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Lebenshaltungskosten sind
eines der Hauptanliegen der Menschen in der EU, wobei sich 88 % über die täglichen
Lebenshaltungskosten Sorgen machen und darüber, wie sich diese auf die Zukunft ihres
Haushalts auswirken29. Dies ist ein ernsthaftes Problem für Menschen, die bereits heute
von Armut betroffen sind, während die Mittelschicht in prekäre Verhältnisse und Not
abzugleiten droht. Gesunde, nachhaltige und erschwingliche Lebensmittel sind ein
wichtiges Anliegen, das überwacht und angegangen werden sollte30. Angesichts steigender
27 Mitteilung der Kommission COM(2026) 113 final vom 5. März 2026 zur Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030, Mitteilung der Kommission COM(2021) 101 final vom
3. März 2021 zur Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021‑2030, und Mitteilung
„Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“, Strategischer
Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020-2030, Mitteilung der
Kommission COM(2026) 12 final vom 20. Januar 2026 zur Strategie zur Bekämpfung von Rassismus
2026-2030, Mitteilung der Kommission COM(2025) 725 final vom 8. Oktober 2025 zur Strategie für
die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen 2026-2030, Mitteilung der Kommission COM(2021) 142
final vom 24. März 2021 zur EU-Kinderrechtsstrategie.
28 An analysis of the introduction of socio-economic status as a discrimination ground, Tomas Kadar,
Equality and Rights Alliance.
29 2025 Eurobarometer „Investing in Fairness”.
30 Die Kommission überwacht gemeinsam mit der Beobachtungsstelle für die Agrar- und
Lebensmittelkette die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Lebensmitteln in der EU und wird den
11
Lebensmittelpreise ist eine stetig wachsende Gruppe von Menschen auf die Unterstützung
von Behörden, Wohltätigkeitsorganisationen oder Lebensmittelbanken angewiesen, um
sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen31.
Die Bekämpfung der Energie- und Mobilitätsarmut sollte vor dem Hintergrund der
derzeitigen geopolitischen Instabilität eine Priorität bleiben, da der Anstieg der
Energie- und Beförderungspreise finanziell schwächere Haushalte, die einen höheren
Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben, vor umso größere Probleme stellt. Wie in
der im April 2026 angenommenen Mitteilung zu AccelerateEU angekündigt, wird die
Kommission die Bemühungen koordinieren, um die Bürgerinnen und Bürger und
insbesondere schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher vor
Energiepreisschocks zu schützen, unter anderem durch Notfallmaßnahmen, den Schutz vor
Abschaltungen der Energieversorgung, Sozialleasing-Programme und andere
Maßnahmen, um schneller Energie einzusparen und zu sauberer Energie zu gelangen. Die
Kommission wird zudem verstärkt die Energiearmut angehen, indem sie die Empfehlung
der Kommission von 2023 zu Energiearmut im Laufe des Jahres 2026 aktualisiert32. Für
einkommensschwächere Haushalte kann eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft den
Druck durch Lebenshaltungskosten abschwächen, wenn Produkte länger halten und besser
zu reparieren und Märkte für erschwingliche Gebrauchtwaren und
Reparaturdienstleistungen leichter zugänglich sind33.
Vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten sind schnellere
Anstrengungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, der Finanzkompetenz
und des Zugangs zu Finanzdienstleistungen unabdingbar. Verbraucherinnen und
Verbraucher sollten auch in der digitalen Welt geschützt werden, insbesondere dann, wenn
sie schutzbedürftig sind. Der anstehende Rechtsakt über digitale Fairness wird erheblich
zu diesem Schutz beitragen. Finanzkompetenz spielt bereits von der Kindheit an eine
wichtige Rolle, da sie die Menschen ihr Leben lang in ihrem Verständnis grundlegender
Konzepte für bewussteres Konsumieren, Sparen und Investieren leiten kann34.
Finanzkompetenz kann zur Vorbeugung von Überschuldung beitragen, die sich aufgrund
steigender Schuldenkosten, sinkender Einkommen, höherer Lebenshaltungskosten und
einer erhöhten Abhängigkeit von Krediten noch verschärfen kann35. Ein erleichterter
Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Ernährungsarmut und den Zugang zu einer gesunden
Ernährungsweise in den Mitgliedstaaten fördern. Die Gemeinsame Agrarpolitik spielt eine zentrale
Rolle bei der Sicherung der Verfügbarkeit von Lebensmitteln in der EU und trägt zu gesunden und
nachhaltig erzeugten Lebensmitteln bei.
31 Die EU unterstützt den Zugang zu materieller Basisunterstützung, insbesondere zu Nahrungsmitteln
(ESF+).
32 Ferner wird die Kommission mit der Umsetzung des im März 2026 angenommenen Bürger-
Energiepakets fortfahren, das künftige Anstrengungen für einen umfassenderen Schutz vor
Abschaltungen der Energieversorgung und zur Verwaltung der Europäischen Beratungsplattform für
Energiearmut beinhaltet. Mit der Empfehlung der Kommission von 2025 zu Mobilitätsarmut und der
Beobachtungsstelle für Mobilitätsarmut unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei deren
Bekämpfung. Dies ist auch ein Ziel des Klima-Sozialfonds.
33 Mit dem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft, dessen Annahme durch die Kommission 2026 erwartet
wird, wird Engpässen als Hemmnissen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in mehreren wichtigen
Wertschöpfungsketten wie Textilien, Bau- und Kunststoffen entgegengewirkt.
34 Mitteilung der Kommission COM(2025) 681 final vom 30. September 2025 über eine EU-Strategie zur
Förderung der Finanzkompetenz.
35 Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung
der Richtlinie 2008/48/EG und Richtlinie 2014/17/EU vom 4. Februar 2014 über
12
Zugang zu Finanzdienstleistungen basierend auf dem Recht aller Verbraucherinnen und
Verbraucher, überall in der EU ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu
eröffnen und zu nutzen36, ist zudem ebenso entscheidend wie ein besserer Zugang zu
Bargeld37.
Die Wohnimmobilienpreise belasten besonders jene, die von Armut betroffen oder
bedroht sind. Der Zugang zu erschwinglichem, nachhaltigem und hochwertigem
Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für die Integration in die Gesellschaft und
den Arbeitsmarkt38. Menschen in Wohnungsnot geraten mit höherer Wahrscheinlichkeit in
Armut, für 31,1 % der einkommensschwachen Haushalte stellen Wohnkosten eine
Überlastung dar und etwa 5 % der Menschen ab 16 Jahren geben an, bereits in
Wohnungsnot gewesen zu sein39. Rund eine Million Menschen in der EU sind von
Obdachlosigkeit, der extremsten Form von Armut und sozialer Ausgrenzung, betroffen40.
Zusätzlich zu dieser Strategie legt die Kommission einen Vorschlag für eine
Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt
vor, der darauf abzielt, die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler strategischer Rahmen
auf der Grundlage integrierter politischer Maßnahmen, bei denen der Mensch und die
Bereitstellung von Wohnraum im Mittelpunkt stehen, zu erleichtern, und so Menschen in
prekären Wohnsituationen zu unterstützen sowie die Obdachlosigkeit zu verhindern und
zu bekämpfen.
Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und
2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
36 Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 30. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung
der Richtlinie 2008/48/EG und Richtlinie 2014/92 vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von
Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit
grundlegenden Funktionen.
37 Vorschlag der Kommission COM(2023) 366 final vom 28. Juni 2023 über Zahlungsdienste und E-Geld-
Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien
(EU) 2015/2366 und 2009/110/EG, Vorschlag der Kommission COM(2023) 366 final über
Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur
Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG und Vorschlag der Kommission
COM(2023) 364 final für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel.
38 Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum von 2025 unterstützt die Mitgliedstaaten,
Regionen und Städte bei der Bewältigung der Wohnungskrise. Darin wird der Aufruf formuliert, die
Unterstützung der am stärksten Betroffenen, insbesondere junger Menschen und Obdachloser,
besonders in den Mittelpunkt zu stellen. Vor diesem Hintergrund zielen die gesamteuropäische
Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum und die Europäische Allianz für
Wohnraum darauf ab, einen sektor- und regierungsübergreifenden Rahmen zur Entwicklung der
Zusammenarbeit und Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für sozialen und erschwinglichen
Wohnraum, auch zugunsten der Schutzbedürftigsten, zu schaffen. Das Neue Europäische Bauhaus
unterstützt erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum, indem die Finanzmittel
aufgestockt und neue Lösungen für inklusivere, gerechtere und barrierefreie Stadtviertel sowie von der
örtlichen Bevölkerung getragene Lösungen für erschwinglichen Wohnraum entwickelt und reproduziert
werden.
39 Wohnungsnot wird definiert als Situationen, in denen eine Person keinen eigenen (erworbenen oder
gemieteten) Wohnraum hatte und gezwungen war, bei Freunden oder Familienangehörigen zu wohnen,
Not- oder provisorische Unterkünfte zu nutzen, an einem Ort zu leben, der nicht als ständiges Zuhause
gedacht ist, oder in einem öffentlichen Raum zu schlafen.
40 In der Erklärung von Lissabon aus dem Jahr 2021 zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung von
Obdachlosigkeit sind gemeinsame Maßnahmen festgelegt, um auf das Ziel hinzuarbeiten,
Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden.
13
Den Zugang zu Leistungen für bedürftige Menschen sicherstellen
Soziale Dienstleistungen spielen eine wichtige Rolle dabei, bereits von Armut
Betroffenen die notwendige Grundversorgung und Unterstützung zuteil werden zu
lassen und zu verhindern, dass andere in die Armut abgleiten. Soziale
Inklusionsdienstleistungen wie Sozialarbeit, Beratung, psychologische Unterstützung und
Rehabilitierung sind besonders wichtig. Sie sind auch unerlässlich, um die Empfänger zu
den Dienstleistungen (wie allgemeine und berufliche Bildung, Pflege und Betreuung,
Gesundheitsdienste) zu leiten und ihnen den Zugang zu als grundlegend geltenden
Dienstleistungen (Energie, Verkehr, digitale Kommunikation, Wasser- und
Sanitäreinrichtungen sowie Finanzdienstleistungen) durch Informationen zu den
einschlägigen Programmen vor Ort (z. B. auf Energie bezogene Leistungen) zu erleichtern.
Damit die Anstrengungen der Verwaltungen ihre Wirkung entfalten können, muss die
Zusammenarbeit zwischen ihnen gestärkt werden, auch in Bezug auf die digitale
Infrastruktur. Eine besondere Herausforderung besteht zudem darin, die Verfügbarkeit von
Diensten überall, auch auf dem Land und in Gebieten in äußerster Randlage,
sicherzustellen. Aus den Durchschnittswerten gehen nicht die erheblichen Unterschiede
zwischen einzelnen Gebieten hervor, wobei sowohl in städtischen als auch in ländlichen
Gebiete Armutszonen existieren. Eines der Ziele der künftigen Strategie, den Verbleib der
Menschen zu unterstützen mit dem Fokus darauf, die Attraktivität von Gebieten zu fördern,
wird darin bestehen, den Zugang zu Dienstleistungen in der gesamten EU zu erleichtern.
Ein besserer Zugang zu Dienstleistungen bedeutet eine bessere Qualität,
Verfügbarkeit, Barrierefreiheit und Erschwinglichkeit. Die Kommission wird mit dem
Ausschuss für Sozialschutz den freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen für
Sozialdienstleistungen von 2010 aktualisieren, dessen Schwerpunkt auf der besseren
Erbringung von Dienstleistungen liegt (und der Leitlinien für die Festlegung,
Überwachung und Bewertung von Qualitätsstandards für Sozialdienstleistungen
beinhaltet). Auf diesem Wege werden auch die Komplexität der Verwaltung,
Stigmatisierung, digitale Ausgrenzung und verfahrenstechnische Hindernisse angegangen.
Die Kommission wird auch ihren Bericht über den Zugang zu grundlegenden
Dienstleistungen von 2023 aktualisieren.
Hindernisse beim Zugang zu Dienstleistungen können die Armut verstärken und
verstetigen, insbesondere dann, wenn Menschen in Not mit akutem Bedarf keine
rasche und wirksame Unterstützung finden. Die Abdeckung und Integration der Dienste
sowie das Zusammenwirken zwischen ihnen müssen verbessert werden, zudem gilt es, die
verfügbare Unterstützung stärker auf den tatsächlichen Bedarf der Zielpersonen
auszurichten. 2027 wird die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des
Rates zu einem einfacheren und integrierten Zugang zu Dienstleistungen vorlegen.
Damit wird sie die Rolle von sozialen Inklusionsdienstleistungen hervorheben und sich für
eine zentrale Zugangsstelle im gesamten Gebiet im Sinne einer leichter zu leistenden
integrierten Unterstützung aussprechen. Ziel ist es, ihre aufsuchende Komponente zu
stärken, sie näher zu den Empfängern zu bringen und auf der Grundlage einer zügig
angestellten Bewertung der Bedürfnisse der Nutzer einen integrierten Unterstützungsplan
auszuarbeiten. Außerdem werden damit Verfahren der gegenseitigen Unterstützung für
von Armut betroffene Menschen gefördert und bei der leichteren Gestaltung des Zugangs
zu Dienstleistungen der Wert ihrer unmittelbaren Erfahrungen und Kenntnisse anerkannt.
Die lebenslange allgemeine und berufliche Bildung spielt eine Schlüsselrolle bei der
Bekämpfung und Verhinderung von Armut. Der Zugang zu hochwertiger allgemeiner
und beruflicher Bildung kann dazu beitragen, Menschen aus der Armut oder sozialen
14
Ausgrenzung herauszuführen, indem ihnen die erforderlichen Kompetenzen für einen
hochwertigen Arbeitsplatz und aktive Teilhabe an der Gesellschaft vermittelt werden.
Bildung kann den Kreislauf der Benachteiligung in allen Lebensphasen durchbrechen: in
der frühen Kindheit, durch die Erwachsenenbildung bis hin zur beruflichen Umschulung.
Die sozioökonomischen Verhältnisse von Schülerinnen und Schülern sind jedoch nach wie
vor die anhaltende Ursache für die Bildungsungleichheit in Europa überhaupt. Die
systemische Unterfinanzierung in benachteiligten Gebieten verursacht einen
Lehrkräftemangel und eine höhere Personalfluktuation, die Zahl erfahrener Lehrkräfte
sinkt, wodurch die Förderung weniger individuell gestaltet werden kann; dies sind just die
am wenigsten geeigneten Bedingungen für benachteiligte Kinder, denen zu Hause keine
Ressourcen zur Verfügung stehen, um dies auszugleichen. Im weiteren Verlauf des Jahres
2026 wird die Kommission ein Bildungspaket mit einer Initiative zur Förderung von
Grundkompetenzen zur Unterstützung wirksamer Maßnahmen auf Schulebene
annehmen, um allen Kindern und jungen Menschen, auch aus benachteiligten
Verhältnissen, dabei zu helfen, bis zum Ende der Schulpflicht ein angemessenes Niveau
an Grundkompetenzen zu erreichen und Ungleichheiten im Bereich des frühen Lernens
abzuschwächen. Digitale Kompetenzen und Fähigkeiten sind für die gesellschaftliche
Teilhabe, die Nutzung digitaler öffentlicher Dienste und den Zugang zum Arbeitsmarkt
unerlässlich geworden. Die Kommission wird weiterhin das Ziel verfolgen, dass bis
2030 80 % der Bürgerinnen und Bürger der EU zumindest über grundlegende
digitale Kompetenzen als entscheidende Voraussetzung für die Arbeit der Gegenwart und
der Zukunft verfügen.
Hinsichtlich der demografischen Entwicklung verdient der Zugang der
Schutzbedürftigsten zu Langzeitpflegediensten erhöhte Aufmerksamkeit. Dies gilt
insbesondere für ländliche Gebiete, die angesichts der alternden Bevölkerung vor größeren
Herausforderungen stehen. Ein besserer Zugang zu inklusiver, erschwinglicher und
hochwertiger Langzeitpflege kann sich positiv auf die Empfänger von Pflege und
Betreuung auswirken, aber der ihr eigene Aspekt der Armut betrifft auch informelle
Pflegepersonen, mehrheitlich Frauen. Betreuungs- und Pflegepflichten schränken häufig
die Erwerbsbeteiligung, Rentenanwartschaften und Einkommenssicherheit ein. Die EU hat
spezielle Instrumente für den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege
eingerichtet41. 2027 wird die Kommission einen europäischen Deal für Betreuung und
Pflege vorlegen, der als Richtschnur für Reformen und Investitionen in erschwingliche
und hochwertige Betreuungs- und Pflegedienste für alle Lebensabschnitte dienen wird,
wobei von Armut Bedrohte im Mittelpunkt stehen und gleichzeitig die strukturellen
Ursachen des Pflegekräftemangels angegangen werden, nämlich die Attraktivität und
Qualität der Arbeitsplätze im Betreuungs- und Pflegesektor.
Vom Klimawandel verursachte Extremwetterereignisse unterbrechen grundlegende
Dienstleistungen, beschädigen die Infrastruktur und können schutzbedürftige
gesellschaftliche Gruppen noch weiter in Armut und soziale Ausgrenzung drängen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber
den Klimaauswirkungen, die sich unverhältnismäßig stark auf bedürftige Haushalte
auswirken, zu stärken. Der künftige integrierte europäische Rahmen für
Klimaresilienz wird eine Gelegenheit bieten, diesen Auswirkungen entgegenzuwirken. In
Bezug auf die Vorsorge im Allgemeinen machen die Erfahrungen aus den jüngsten Krisen
41 Mitteilung der Kommission COM(2022) 440 final vom 7. September 2022 zur Europäischen Strategie
für Pflege und Betreuung und Empfehlung des Rates 2022/C 476/01 vom 8. Dezember 2022 über den
Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege.
15
die Notwendigkeit deutlich, insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die von
Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, gezielt zu kontaktieren,
um die Kommunikation zu verbessern und Desinformation zu verhindern.
3. STÄRKUNG DER GOVERNANCE, FINANZIERUNG UND ÜBERWACHUNG ZUR
VERRINGERUNG UND VERHINDERUNG VON ARMUT
Governance
Die Bekämpfung und Verhinderung von Armut ist eine bedeutende gemeinsame
Verantwortung. Nur durch gemeinsames Handeln auf allen Ebenen kann die EU auf den
Weg gelangen, die Armut bis 2050 zu überwinden. Es ist an sämtlichen Behörden und
privaten Akteuren, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft, ihren Beitrag
zu leisten.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass jeweils auf
nationaler, regionaler oder lokaler Ebene die politischen Rahmenbedingungen für die
Armutsbekämpfung vorhanden sind. Die steigende Armut ist in allen Mitgliedstaaten
eine Herausforderung. Derzeit verfügen nur 22 Mitgliedstaaten über nationale Strategien
zur Armutsbekämpfung oder ähnliche strategische Rahmen, wobei die regionalen und
lokalen staatlichen Stellen eine zentrale Rolle bei ihrer Governance und Umsetzung
spielen. Die Kommission appelliert an alle Mitgliedstaaten, kohärente und effizientere
Strategien zur Armutsbekämpfung vorzulegen, und ist ihrerseits bereit, die Mitgliedstaaten
bei der Verringerung und Verhinderung von Armut zu unterstützen. Neue Investitionen
und Reformen müssen armutsfest sein. Die Kommission unterstützt den Einsatz von
Verteilungsfolgenabschätzungen42 in den Mitgliedstaaten, wo dies möglich ist, und wird
zusätzliche Anleitungen für den Einsatz solcher Abschätzungen in deren nationalen
Haushaltsrahmen bereitstellen.
Zusätzlich zu dieser Strategie legt die Kommission Leitlinien vor, mit denen die
nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Planung und Verbesserung ihrer
Strategien und Rahmen unterstützt werden43. Die Grundsätze für wirksame
Maßnahmen zur Armutsbekämpfung tragen dem multidimensionalen Charakter der
Armut bei der Gestaltung von Strategien zur Bekämpfung und Verhinderung von Armut
Rechnung, wozu alle relevanten Interessenträger und Regierungs- und Verwaltungsebenen
einbezogen werden. Sie können als strukturiertes Instrument für die Selbstbewertung und
Planung in allen Phasen des Politikzyklus dienen: von der Ausarbeitung oder
Aktualisierung der Rahmen zur Armutsbekämpfung über die Konzipierung von Reformen
und Investitionen bis hin zur Überprüfung der Umsetzung. Die Kommissionsdienststellen
werden ihre Nutzung im Wege des politischen Dialogs und des Lernens voneinander
zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen.
Im Zuge ihrer Überlegungen zu Armut als einer immer drängenderen und komplexen
Herausforderung, die koordinierte Reaktionen einschließlich Investitionen und legislativer
Maßnahmen erfordert, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, nationale
Koordinatoren für die Armutsbekämpfung auf höchster politischer Ebene zu
42 Mitteilung der Kommission COM(2022) 494 final vom 28. September 2022 „Bessere Abschätzung der
Verteilungsfolgen von Maßnahmen der Mitgliedstaaten“.
43 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Principles for effective anti-poverty policies:
Supporting national, regional and local authorities in their fights against poverty“ (Grundsätze für
wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung: Unterstützung der nationalen, regionalen und lokalen
Behörden bei der Armutsbekämpfung), SWD(2026) 771.
16
ernennen, um die Entwicklung politischer Rahmen zur Armutsbekämpfung zu
koordinieren und deren multidimensionalen Aufbau zu gewährleisten. Diese hätten dann
die Aufgabe, die Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der Rahmen unter
Einbeziehung aller einschlägigen Ministerien und Behörden zu verfolgen. Sie werden auch
die regionalen und lokalen staatlichen Stellen bei der Umsetzung der Rahmen unterstützen.
Gemeinsam mit den nationalen Koordinatoren für Armutsbekämpfung wird die
Kommission einen regelmäßigen und wirksamen Austausch bewährter Verfahren bei der
Armutsbekämpfung organisieren und dabei das Voneinanderlernen unterstützen, die
Zusammenarbeit verstärken und evidenzbasierte Entscheidungen fördern.
Im Zuge des Europäischen Semesters wird die Kommission den Mitgliedstaaten
weiterhin Leitlinien an die Hand geben und bei der Koordinierung der einschlägigen
nationalen Maßnahmen Hilfestellung leisten. Mittels der wirtschaftspolitischen
Steuerung wird die soziale Resilienz durch die Einbeziehung der Grundsätze der
europäischen Säule sozialer Rechte44 in das Semester gestärkt. Im Zuge des Semesters
werden soziale Herausforderungen und Lücken in den nationalen Sozialschutzsystemen
ermittelt und adäquate politische Maßnahmen empfohlen. In den letzten beiden
Semesterzyklen erhielt jeweils über ein Drittel der Mitgliedstaaten eine länderspezifische
Empfehlung zum Thema Armut. Der zügigeren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
kommt eine große Bedeutung zu.
Außer mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission auch mit weiteren Trägern und
Organisationen zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
So wird sich die Kommission auch weiterhin im Rahmen eines informellen strukturierten
Dialogs mit dem Europäischen Parlament, insbesondere mit der interfraktionellen
Arbeitsgruppe zur Armutsbekämpfung, austauschen. Bis Ende 2026 wird sich die
Kommission außerdem mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen auf einen
gemeinsamen Aktionsplan verständigen, um die Zusammenarbeit in wichtigen
vorrangigen Bereichen wie Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf lokaler und regionaler
Ebene auszubauen. Sie werden gemeinsam einen „Preis der EU für soziale Inklusion“45
für Städte und Gemeinden einführen, mit dem innovative und wirksame Maßnahmen auf
lokaler Ebene gewürdigt und das Voneinanderlernen gefördert werden sollen, indem Städte
und Gemeinden die Möglichkeit zum Austausch bewährter Verfahren erhalten. Bis Ende
2026 werden die Kommission und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
außerdem eine Kooperationsvereinbarung schließen, die auf dem bestehenden Rahmen
für die Unterstützung in Form von Beratung durch Experten aufbaut, und bewährte
Verfahren zur Armutsbekämpfung austauschen.
Aufbauend auf den positiven Erfahrungen während des Konsultationsprozesses für die
Strategie wird die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Menschen ausbauen, die von
Armut betroffen sind. Sie wird ein spezielles Forum einrichten, um sie regelmäßig und
in strukturierter Form zu konsultieren, und zwar hinsichtlich der Konzipierung, Umsetzung
und Überwachung von Initiativen zur Bekämpfung von Armut oder sozialer Ausgrenzung
sowie in Bezug auf weitere für sie eventuell relevante Politikbereiche. Die Kommission
wird auch weiterhin im Rahmen von Strukturen den Austausch mit Organisationen der
44 Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die
wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische
Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
45 Dieser Preis reiht sich in das bereits bestehende Instrumentarium ein, mit dem die Bemühungen der
lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seitens der EU anerkannt und sichtbar gemacht werden.
17
Zivilgesellschaft46 pflegen, um die Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Parallel dazu
wird der soziale Dialog eine Schlüsselrolle bei der Suche nach ausgewogenen Lösungen
angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt behalten47.
Finanzierung
Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs ist es unabdingbar, eine ausreichende
finanzielle Unterstützung für die Armutsbekämpfung sicherzustellen. Für die
Ausweitung der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung müssen öffentliche und private
Mittel sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wirksamer mobilisiert werden. Dies
schließt sowohl langfristige Investitionen in eine bessere Erbringung von Dienstleistungen
als auch Sofortmaßnahmen ein, damit Menschen nicht in Armut geraten und Phasen in
Armut möglichst kurz sind. Diesbezüglich sollte kurzfristig die Finanzierung von
Dienstleistungen im Mittelpunkt stehen, die den Übergang bedürftiger Kinder ins
Erwachsenenalter unterstützen (von der Europäischen Kindergarantie zur Jugendgarantie),
wenn sie den über Generationen hinweg bestehenden Armutskreislauf durchbrechen. Dazu
gehören der Ausbau der frühzeitigen Erkennung gefährdeter Kinder, die Ausweitung von
Mentoring- und Beratungsprogrammen sowie Maßnahmen zu Ansprache und weiterer
Unterstützung. Zwar wird in der Strategie betont, dass hochwertige Arbeitsplätze der beste
Weg aus der Armut sind, doch für die Unterstützung jener, die vom Arbeitsmarkt
ausgeschlossen sind, bedarf es gut aufgestellter und ausreichend finanzierter öffentlicher
Arbeitsverwaltungen.
Derzeit setzen die Mitgliedstaaten die 139 Mrd. EUR aus dem Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+) (2021-2027) ein48. Durch die Halbzeitüberprüfung der
kohäsionspolitischen Programme wurde es den Mitgliedstaaten möglich, 34,6 Mrd. EUR
ihrer kohäsionspolitischen Mittel für den Zeitraum 2021-2027 für die dringendsten
strategischen Prioritäten der EU umzuwidmen. Dies hat auch zu einer hohen
Inanspruchnahme gemäß den Anforderungen an die thematische Konzentration des ESF+
geführt, wobei die für die Bekämpfung der Kinderarmut vorgesehenen Mittel um 5,4 %
(491 Mio. EUR zusätzlich) und jene gegen die materielle Deprivation um 3,5 % (weitere
211 Mio. EUR) gestiegen sind. Außer durch den ESF+ unterstützt die EU die
Armutsbekämpfung im Wege der Kohäsionspolitik, etwa durch den Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und den Fonds für einen gerechten
Übergang sowie mit anderen Finanzierungsprogrammen wie dem Klima-Sozialfonds,
InvestEU, der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Instrument für technische
Unterstützung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, das
Emissionshandelssystem 2 (EHS2) umzusetzen und unverzüglich ihre Pläne für den
Klima-Sozialfonds vorzulegen, damit bedürftige Haushalte unterstützt werden können.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der optimalen Nutzung der verfügbaren EU-
Mittel unterstützen und EU-Mittel nach Möglichkeit und im Einklang mit den Präferenzen
der Mitgliedstaaten und Regionen für Maßnahmen zur Armutsbekämpfung mit dauerhafter
Wirkung umwidmen.
46 Mitteilung der Kommission COM(2025) 790 final vom 12. November 2025 über eine EU-Strategie für
die Zivilgesellschaft.
47 Mitteilung der Kommission COM(2023) 40 final vom 25. Januar 2023: Stärkung des sozialen Dialogs
in der Europäischen Union – Mobilisierung seines vollen Potenzials zur Gestaltung gerechter
Übergänge.
48 Von den 142 Mrd. EUR stammen 95,1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt.
18
Umfangreiche Mittel werden auch über die Aufbau- und Resilienzfazilität (insgesamt
577 Mrd. EUR) bereitgestellt. Die Aufbau- und Resilienzpläne enthalten bereits Reformen
und Investitionen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung und
Verhinderung von Armut. Diese müssen im Einklang mit den in der Rechtsstruktur der
Fazilität festgelegten Fristen bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Möglich ist dies
auch durch eine schnellere Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen in den Aufbau- und
Resilienzplänen und durch den sinnvollen Einsatz der in der Mitteilung der Kommission
„NextGenerationEU – Der Weg bis 2026“ genannten Indikatoren, soweit dabei die
Umsetzungsfrist der Aufbau- und Resilienzfazilität (31. August 2026) eingehalten wird49.
Im Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 sind
mindestens 14 % der Pläne für national-regionale Partnerschaften für Ziele im
sozialen Bereich vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich beim Einsatz
ihrer Mittel auf vier Arten von sozialen Maßnahmen zu konzentrieren: soziale Inklusion,
Nahrungsmittelhilfe bzw. materielle Basisunterstützung, Bekämpfung der Kinderarmut
und Umsetzung der Europäischen Kindergarantie, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
und Umsetzung der Jugendgarantie. Die vorgeschlagene EU-Fazilität wird es ermöglichen,
die Mikrofinanzierung und Finanzierung für Sozialunternehmen weiterhin durch einen
Haushaltsgarantiemechanismus zu unterstützen, wie dies im Rahmen des derzeitigen
Finanzierungsfensters „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ von InvestEU der Fall
ist.
Bei unserer gemeinsamen Verantwortung, Armut zu bekämpfen und zu verhindern,
kann der Privatsektor einen wichtigen Beitrag leisten und weitere Maßnahmen gegen
die mehrdimensionale Armut in der EU ergreifen. Unternehmen,
Wohltätigkeitsorganisationen und Investoren können öffentliche Mittel in großem Umfang
ergänzen und dazu beitragen, innovative Lösungen zur Armutsbekämpfung breiter
anzuwenden, was eine bessere soziale Versorgung und bessere Chancen für alle in der
Gesellschaft sowie mehr Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit bringt. Bei der besseren
Ausrichtung privater Investitionen auf soziale Ziele spielen einschlägige Standards,
Konzepte und Methoden eine Rolle. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der
OECD die Ausarbeitung eines freiwilligen marktorientierten Rahmens für Investitionsziele
prüfen. Dies wird Investoren dabei helfen, Investitionsstrategien einheitlich und flexibel
zu konzipieren, zu bewerten und zu vergleichen.
2026 wird die Kommission in der Zeit um den Internationalen Tag der Beseitigung der
Armut (17. Oktober) ein Bündnis gegen Armut ins Leben rufen, das sozial
verantwortliche Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen zusammenbringt.
Das Bündnis wird eine europäische Plattform für Zusammenarbeit und Voneinanderlernen
darstellen und Unternehmen der Privatwirtschaft und Wohltätigkeitsorganisationen
ermutigen, sich an der Verhinderung und Verringerung von Armut zu beteiligen, sowie die
Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern im Sinne einer greifbaren Wirkung
auf sozialer Ebene fördern. Die an dem Bündnis beteiligten Partner werden eine Charta
gemeinsamer Grundsätze und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung für Unternehmen jeder
Größe unterzeichnen. Außerdem werden sie individuelle Zusagen machen, z. B. Waren
bereitzustellen und Dienstleistungen zu erbringen, Projekte für die soziale Inklusion in der
49 Die Aufbau- und Resilienzfazilität wurde als Instrument zur Bewältigung der negativen Folgen der
COVID-19-Krise in der Union, das zeitlich begrenzt durch außerordentliche zusätzliche Mittel
unterstützt wird, geschaffen und mit äußerst strengen Fristen gestaltet, von denen nicht abgewichen
werden darf; festgelegt sind sie in der EURI-Verordnung, der ARF-Verordnung und dem
Eigenmittelbeschluss.
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Gemeinde, in der sie tätig sind, durchzuführen, oder die Integration und Beschäftigung
bestimmter Gruppen, etwa schutzbedürftiger junger Menschen, zu fördern.
Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit multilateralen Investitionsbanken
weiter intensivieren, um Finanzmittel für Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu
mobilisieren. Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) unterstützt
integratives Wachstum durch die Finanzierung sozialer Infrastrukturen und grundlegender
Dienstleistungen, die es Menschen ermöglichen, vollumfänglich am gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Perspektivisch beabsichtigt die EIB-Gruppe, im
Zeitraum 2026-2027 neue Investitionen in die soziale Infrastruktur mit rund
22 Mrd. EUR zu finanzieren und steigert so den Beitrag der Gruppe zur
Chancengleichheit und zum gemeinsamen Wohlstand in ganz Europa. Die Kommission
wird weiterhin mit der EIB-Gruppe bei der Förderung von Investitionen
zusammenarbeiten, die mit der Strategie der EU gegen Armut sowie der Europäischen
Kindergarantie in Einklang stehen. Darüber hinaus wird die Entwicklungsbank des
Europarats (CEB) – mit einem ausschließlich sozialen Mandat und schutzbedürftigen und
von wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Mittelpunkt –
weiterhin Investitionen in Humankapital, in ein inklusives und resilientes Lebensumfeld
und in den Zugang zu Finanzmitteln und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen,
und zwar in einer Größenordnung von 3 Mrd. EUR pro Jahr in allen EU-Mitgliedstaaten,
die Mitglieder des Europarats sind und auf der Grundlage des derzeitigen
Darlehensvolumens. Die EU weitet die strategische Zusammenarbeit mit der CEB aus,
weshalb die Kommission 2026 einen Vorschlag annahm, wonach die EU sich an der CEB
beteiligen soll. Die Europäische Kommission und die CEB werden darauf hinarbeiten, bis
2027 einen Gemeinsamen Kooperationsrahmen zu schaffen, um Investitionen zur
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU zu stärken.
Überwachung
Die Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU trägt deren
multidimensionalen und systemischen Charakteren Rechnung. Der Leitindikator der
EU in Bezug auf das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung vereint drei
Dimensionen in sich50: Einkommensarmut, unzureichender Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen51 und niedrige Erwerbsintensität.
Die Kommission wird weiterhin die Fortschritte bei der Verwirklichung des EU-Ziels
für 2030 überwachen. Die Bekämpfung der Armut erfordert eine daten- und
faktenbasierte Politikgestaltung auf der Grundlage vergleichbarer und hochwertiger
Indikatoren. Veränderungen in kurzer Folge, die durch die Lebenshaltungskosten noch
schwieriger werden, sowie erhebliche Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt und bei den
Arbeitskräften erfordern eine stärkere Vorausplanung und schneller verfügbare solidere
Fakten. In diesem Sinne wird die Kommission die Überwachung der Armut verbessern,
neue Indikatoren zur Messung der Auswirkungen der Erschwinglichkeitsaspekte auf
50 Der Leitindikator der EU zur Überwachung des Risikos von Armut oder sozialer Ausgrenzung umfasst
drei Dimensionen: relative Einkommensarmut (ein verfügbares Gesamteinkommen von weniger als
60 % des nationalen Medians), erhebliche materielle und soziale Deprivation (sich grundlegende Güter
und Dienstleistungen nicht leisten zu können, die für ein Leben in Würde als unerlässlich gelten) und
eine sehr geringe Erwerbsintensität (die Gesamtarbeitsdauer beträgt weniger als 20 % ihrer gesamten
potenziellen Arbeitszeit in Vollzeit).
51 Dies entspricht dem Anteil der Bevölkerung, der einen erzwungenen Mangel an mindestens 7 von
13 Deprivationsgütern erlebt, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Poverty in the
EU – key trends and policies“, SWD (2026) 770, beschrieben sind.
20
die Armut im Sinne einer Annahme bis 2028 vorlegen und eine robuste
Überwachungsgrundlage für die Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels für 2050
ermitteln. Das Ziel besteht darin, die Aktualität und Vollständigkeit von Daten in Bezug
auf Armut zu verbessern, auch durch eine ausgeweitete Messung der materiellen
Deprivation und ihre Standardisierung auf EU-Ebene, und andere Ansätze zu prüfen, um
sowohl die Erschwinglichkeit als auch die schwere Armut zu messen und detailliertere
Indikatoren für territoriale Unterschiede zu erhalten. Vorbehaltlich einer Einigung mit dem
Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz und dessen
beratenden Ausschüssen könnten in der Folge die entsprechenden Indikatoren des
sozialpolitischen Scoreboards überprüft werden, um die einschlägige Analyse im Rahmen
für soziale Konvergenz zu verbessern. Mit diesem neuen Satz an Indikatoren werden
verschiedene Dimensionen der Armut und der Erschwinglichkeit erfasst, etwa der Zugang
zu grundlegenden und für ein Leben in Würde unerlässlichen Gütern und Dienstleistungen,
sowie Kaufkraft, Wohlstand und Schulden.
Die Kommission ist bereit, den Ausschuss für Sozialschutz und gegebenenfalls den
Ausschuss für Beschäftigung zu unterstützen, sich an der Überwachung der Strategie zu
beteiligen und als Forum für den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit der
Kommission zu dienen; dabei achtet sie darauf, dass kein unnötiger Verwaltungsaufwand
entsteht.
Dieser Strategie ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit einer
Überprüfung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung in der EU im Hinblick auf
das Ziel für 2050 beigefügt52. Im Rahmen der weiteren gemeinsamen Arbeit mit dem
Ausschuss für Sozialschutz wird auch die Widerstandsfähigkeit der Sozialschutzsysteme
der Mitgliedstaaten gegenüber potenziellen Erschütterungen einer Belastungsprobe
unterzogen.
Anstrengungen auf globaler Ebene
Auf globaler Ebene hebt die EU mit ihrem Handeln hervor, dass die weltweite
Bekämpfung der Armut für allgemeinen Wohlstand, weltweite Sicherheit und
Stabilität von entscheidender Bedeutung ist. Die EU nimmt seit Langem weltweit eine
Führungsposition dabei ein, das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 zu fördern, nämlich
die Beseitigung der Armut in all ihren Formen. Dieses Engagement zeigt sich in Form der
über 26,6 Mrd. EUR, die direkt für die Förderung dieses Nachhaltigkeitsziels bereitgestellt
werden, sowie im weiteren Rahmen der von der EU finanzierten öffentlichen
Entwicklungshilfe (ODA), in dem alle Ziele für nachhaltige Entwicklung zur
Armutsminderung beitragen. Die Kommission wird auch weiterhin mit den Vereinten
Nationen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zusammenarbeiten.
Der Erweiterungsprozess der EU bringt die soziale Inklusion, Beschäftigung und
Armutsbekämpfung in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern auf
entscheidende Weise voran, wobei diese gleichzeitig auf die EU-Mitgliedschaft
vorbereitet werden. Darüber hinaus ist das Engagement der EU für die
Armutsbekämpfung in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern als
strategische Investition in deren Gesellschaften, in ihre künftige Integration und die
Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu betrachten. Die EU-Unterstützung erfolgt
52 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Poverty in the EU – key trends and policies, SWD
(2026) 770.
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hauptsächlich über das Instrument für Heranführungshilfe und die Reformagenda für den
Westbalkan, Moldau und die Ukraine beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen.
4. SCHLUSSFOLGERUNG
Handeln ist dringender denn je geboten, um Armut zu verhindern und zu bekämpfen.
Die Herausforderung ist enorm. Entschlossenes, mutiges und konzertiertes Vorgehen ist
erforderlich, um in Armut lebende Menschen zu schützen und zu verhindern, dass andere
vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und zunehmender Not in Armut
abgleiten. Dies bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu sichern, in Würde zu
leben, sowie auch den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen, bezahlbarem Wohnraum
sowie hochwertigen und erschwinglichen grundlegenden Gütern und Dienstleistungen.
Alle sollten zudem in die Lage versetzt werden, die Chancen des grünen und des digitalen
Wandels wahrzunehmen; Diskriminierung und Stigmatisierung gilt es zu bekämpfen,
damit niemand von der Integration in Gesellschaft und Wirtschaft ausgeschlossen wird.
In dieser Strategie wird der Weg zum Ziel der EU, die Armut bis 2030 zu senken und sie
bis 2050 zu überwinden, aufgezeigt. Darüber hinaus werden Instrumente der EU
vorgeschlagen, um die Mitgliedstaaten und Interessenträger dabei zu unterstützen, ihre
Anstrengungen zu verstärken und für das weitere gemeinsame und koordinierte Vorgehen.
Die wirksame Bekämpfung der Armut und die Gewähr, dass ein Leben in der EU gleich
ein Leben in Würde ist, erfordert großen Ehrgeiz. Die EU muss schneller werden und auf
allen Ebenen mit öffentlichen und privaten Akteuren zusammenarbeiten; sie muss eine
kohärente Strategie unter intensiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der von Armut
Betroffenen umsetzen. Nur so werden wir jetzt Verbesserungen fördern und den Weg für
eine bessere Zukunft ebnen, die Übertragung von Armut und Benachteiligung
unterbrechen und dazu beitragen, dass die EU bis 2050 frei von Armut ist.
22
Anhang: Liste neuer Initiativen in der Strategie zur Bekämpfung der Armut
Initiative Datum
1. MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT IN ALLEN
ALTERSGRUPPEN
Mitteilung „Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung
der Europäischen Garantie für Kinder“
Gleichzeitig mit der
EU-Strategie zur
Bekämpfung der
Armut
Einleitung der ersten Phase der Konsultation, um die Ansichten der
europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung von EU-
Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivierung von aus dem
Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und der Gleichstellung von
Frauen und Männern im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen
einzuholen
Empfehlung der Kommission mit faktengestützten politischen
Leitlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut trotz
Erwerbstätigkeit in der Europäischen Union, gefolgt von gezielten
strukturierten Gesprächen mit den Mitgliedstaaten
Bericht über die Durchsetzung der Richtlinie über Mindestlöhne,
gefolgt von Maßnahmen zum Voneinanderlernen
ab 2026 durchgehend
Kompendium bewährter Verfahren gegen die Nichtinanspruchnahme
von Leistungen
Hochrangiger Austausch über integrierte Strategien für ein Alter in
Würde
2. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG GENERATIONENÜBERGREIFENDER
HERAUSFORDERUNGEN, DIE DIE ARMUT VERSCHÄRFEN
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der
Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt
Gleichzeitig mit der
EU-Strategie zur
Bekämpfung der
Armut
Aktualisierung des freiwilligen Qualitätsrahmens der EU im Rahmen
des Ausschusses für Sozialschutz (SPC)
Im Einvernehmen mit
dem SPC
Aktualisierung des Berichts der Kommission über den Zugang zu
grundlegenden Dienstleistungen von 2023
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem leichteren und
integrierten Zugang zu Dienstleistungen
3. STÄRKUNG DER GOVERNANCE, FINANZIERUNG UND ÜBERWACHUNG
ZUR VERRINGERUNG UND VERHINDERUNG VON ARMUT
Grundsätze für wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung Gleichzeitig mit der
EU-Strategie zur
Bekämpfung der
Armut
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Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und eines gemeinsamen
Aktionsplans mit dem Ausschuss der Regionen über unterstützende
Maßnahmen bei der Armutsbekämpfung
Preis der EU für soziale Inklusion Einführung im Jahr
Bündnis gegen Armut mit dem Privatsektor und
Wohltätigkeitsorganisationen
Einführung im Jahr
Strukturierter Dialog mit von Armut betroffenen Personen Beginn im Jahr 2027
Neue Armutsindikatoren 2028
Drucksache 339/26 - 24 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)