Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 338/1/26
14.09.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - FSFJ - Fz - K
zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut
durchbrechen - Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
COM(2026) 539 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kinderarmutsquote
in der EU seit Veröffentlichung der Europäischen Garantie für Kinder und trotz
Maßnahmen, unter anderem im Rahmen des Aktionsplans der Europäischen
Säule Sozialer Rechte, nicht nennenswert verringert werden konnte. Daher
begrüßt der Bundesrat die Mitteilung zur Stärkung der Europäischen Garantie für
Kinder.
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission die Prävention von
Kinderarmut als zentrales Politikfeld und als notwendige Investition in die
Zukunft, auch volkswirtschaftlich, definiert. Er teilt die Auffassung, dass sich
Investitionen ab dem frühesten Kindesalter auszahlen – für die Kinder und ihre
...
Entwicklung, für die Wirtschaft, für den sozialen Zusammenhalt und die
Demokratie – und es daher auch angesichts der angespannten Haushaltslage
unerlässlich ist, Kinderarmut zu verringern. Der Bundesrat unterstreicht in diesem
Zuge das breite Verständnis von Kinderarmutsprävention: Vermeidung von
finanzieller Armut der Familien einerseits und Förderung des Aufwachsens in
Wohlergehen für Kinder in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Teilhabe
andererseits.
Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Mitteilung, die Erwerbsfähigkeit der
Erziehungsberechtigten zu stärken, um den Armutskreislauf nachhaltig zu
durchbrechen. Hierbei ist zentral, niedrigschwellige Angebote bereitzustellen,
um die Erwerbsfähigkeit zu fördern und schlussendlich in eine
existenzsichernde Beschäftigung zu gelangen.
Der Bundesrat betont in dem Zusammenhang, wie wichtig die
Förderperspektiven für soziale Zwecke im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen im Hinblick
auf die Erreichung der Porto-Ziele bis 2030 sind. Originäre Förderzwecke des
ESF+ dürfen nicht in Konkurrenz zu Förderzwecken wie sozialem
Wohnungsbau geraten. Aufbauend auf die Stellungnahmen des Bundesrates in BR-
Drucksache 457/25 (Beschluss) (vgl. Ziffer 11) und BR-Drucksache 333/25
(Beschluss) (vgl. Ziffer 82) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in
den weiteren Verhandlungen hierfür einzusetzen.
Der Bundesrat sieht die Umsetzung der EU-Kindergarantie als einen
bedeutenden Baustein zur Kinderarmutsprävention in Deutschland an. Er begrüßt die
Forderung der Kommission, die Umsetzung der EU-Kindergarantie zu stärken.
Um dies zu erreichen, wird auf zentrale Faktoren eingegangen, die auch in
Deutschland nach Auffassung des Bundesrates noch gestärkt werden sollten.
Der Bundesrat unterstreicht, dass der Zugang zu präventiven Angeboten und
unterstützender Infrastruktur für Kinder und Eltern ein zentraler Faktor ist, auch
um langfristig den Kreislauf der Vererbung von Armut zu durchbrechen.
Entscheidend ist dabei die durchgehende Unterstützung bis ins junge
Erwachsenenalter hinein. In diesem Zuge sollten insbesondere auch Zugangsorte genutzt
werden, an denen Familien und junge Menschen ohnehin sind.
Der Bundesrat unterstreicht die Auffassung der Kommission, dass
Unterstützungssysteme noch zu versäult agieren und es daher kindzentrierte, integrierte
Systeme braucht, um Wirkung zu erzielen. Dazu bedarf es strategischer
Entscheidungen und koordinierter Maßnahmen auf allen Ebenen. Der Bundesrat
unterstreicht an dieser Stelle, dass für eine effektive Umsetzung der
Kindergarantie und damit auch der Kinderarmutsprävention eine Einbindung von
Kommunen und Ländern sowie Akteuren der Zivilgesellschaft erforderlich ist. Er
fordert die Bundesregierung daher auf, den Nationalen Aktionsplan
Kinderchancen zu diesem Zwecke nicht nur fortzuführen, sondern zu stärken – so wie
es auch die Kommission fordert. Die positiven Entwicklungen, über staatliche
Ebenen und Ressortgrenzen hinweg die Umsetzung der EU-Kindergarantie
voranzutreiben, dürfen nicht an Fahrt verlieren. Auch die vom Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordinierten
Austauschtreffen mit den Kultus-, Sozial- und Jugendministerien der Länder zu den
Präventionsketten sollen nach Auffassung des Bundesrates wieder aufgenommen
werden.
Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Garantie auch in Zukunft mit
EU-Mitteln unterstützen wird. Er erkennt an, dass nach wie vor
Finanzierungslücken in der Kinderarmutsprävention bestehen und Haushaltsmittel mobilisiert
werden müssen, um diese zu schließen. Der Bundesrat unterstützt die
Forderung, dass die Nationalen Aktionspläne zweckgebundene Mittel enthalten, und
fordert die Bundesregierung daher auf, den Nationalen Aktionsplan
Kinderchancen mit finanziellen Ressourcen auszustatten.
B
Der Finanzausschuss und
der Ausschuss für Kulturfragen
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)