Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen
[Bundesrat Drucksache 332/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für
Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum
weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen
COM(2025) 525 final
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Strategie der Kommission für die Biowissenschaften
mit dem Ziel, Europa bis 2030 weltweit wieder an die Spitze der Innovationen
in den Lebenswissenschaften zu bringen und zum führenden Standort im
Dreiklang mit der Biotechnologie- und der Bioökonomiestrategie zu machen.
2. Er unterstreicht den Beitrag, den Forschung und Innovation zur Erreichung
dieses Ziels leisten können. Europa bietet hierfür hochklassige Bildungs- und
Forschungsmöglichkeiten wie auch leistungsfähige Innovationsakteure. Aus guter
Bildung und Spitzenforschung können so erfolgreiche Lösungen aus und für
Europa entstehen.
3. Zudem begrüßt der Bundesrat, dass hiermit ein koordinierter Ansatz im Kontext
Wertschöpfung mit den Strategien zur Biotechnologie und biologischen
Fertigung sowie der Bioökonomie geschaffen werden soll.
4. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Strategie gewählte Definition der
Biowissenschaften vorrangig Bereiche der Medizin und Landwirtschaft adressiert,
Umweltschutzbiotechnologien, Biowissenschaften zur Rückgewinnung und
Kreislaufführung von Rohstoffen aus sekundären Quellen (Biomining) oder
zum Erhalt der Biodiversität und Ökosysteme aber nicht oder nur im Rahmen
des „one health“-Ansatzes.
5. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Strategie gewählte Definition der
Biowissenschaften vorrangig Bereiche fokussiert, die sich durch eine hohe
Wirtschaftlichkeit und Innovationsfähigkeit mit Schwerpunkt Gesundheit und
Landwirtschaft auszeichnen. Dies ist aufgrund der zunehmenden Bedeutung der
industriellen und urbanen Bioökonomie und der Entwicklung von Verfahren
beispielsweise des Biomining zum Ressourcenschutz und der
Rohstoffgewinnung aus Abfällen und Abwässern (Umweltbiotechnologie) auch richtig, aber
nicht ausreichend. Der Erhalt der Biodiversität, die Wiederherstellung der
Ökosysteme und die Chancen, durch biologisches Wissen über die vielfältigen
Lösungsmöglichkeiten, die die genetische Vielfalt der Arten liefert, zählen hierzu,
jedoch gibt es auch den eigenständigen und immateriellen Wert des Natur- und
Artenschutzes, der auf diese Weise unberücksichtigt bleibt.
6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine breitere Definition von Biologie so
wie in der „Mitteilung zur Biotechnologie und Biomanufacturing“ geeigneter
wäre, um das Spektrum der Biowissenschaften und das damit nutzbare
biologische Wissen, sei es für wirtschaftliche Zwecke für ein nachhaltiges Wirtschaft-
und Sozialsystem oder zum Erhalt der Ökosysteme als Selbstzweck, vollständig
abzubilden.
7. Hierzu zählen auch biobasierte Lösungen zur Rohstoffrückgewinnung
(Biomining) aus abiotischen Abfällen oder Biodiversitätsforschung. Nur so können die
Chancen der biologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, wie
in Biotechnologie und Bioökonomie beschrieben (Defossilisierung, nachhaltige
biobasierte Produkte und Verfahren, THG-Minderung), sowie der umfassende
Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt erreicht werden.
8. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Förderung eines
ganzheitlichen Ansatzes für die Biowissenschaften und stimmt ihr zu, dass es
bisher an vielen Stellen noch an Kohärenz fehlt. Ein Beispiel ist das von der
Kommission zu Recht herausgehobene Thema der Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen. Nach Auffassung des Bundesrates kann das Potenzial von
Forschung und Innovation im Bereich neuer Ansätze (etwa die Nutzung von
Bakteriophagen) oft nicht voll ausgeschöpft werden, da unter anderem die
Zertifizierung von Ergebnissen bislang sehr aufwändig ist. Der Bundesrat verweist in
diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme BR-Drucksache 340/23
(Beschluss) und bittet die Kommission, auch nach der geplanten Reform des
Arzneimittelrechts im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes dieser Strategie weiterhin
zu prüfen, welche Hindernisse auf europäischer Ebene sich für Forschung und
Innovation im Bereich der Biowissenschaften ergeben, um diese mit dem Ziel
der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Gesundheit seiner
Bürger und Bürgerinnen zu überwinden.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihrerseits die Kommission zu bitten,
biologische Vorbilder zur Kreislaufführung auch abiotischer Rohstoffe aus
Abfällen, Abwasser und CO2 sowie die Biodiversitätsforschung als weitere
Schwerpunkte der Biowissenschaften in der EU-Strategie zu berücksichtigen.
10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Überarbeitung
entsprechender Bundesstrategien und -regelungen ebenfalls die breite Definition der
Biologie bei Biowissenschaften, Biotechnologie und Bioökonomie anzuwenden.
11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Biodiversitätsforschung in die
Biowissenschaften einzubeziehen.
12. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)