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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen

dip / drucksache 06.10.2025 · WP 21 · 332/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen [Bundesrat Drucksache 332/1/25 06.10.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - G - In - K - U - Wi zu Punkt ... der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen COM(2025) 525 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Kulturfragen (K), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: ... 1. Der Bundesrat begrüßt die Strategie der Kommission für die Biowissenschaften mit dem Ziel, Europa bis 2030 weltweit [wieder an die Spitze der Innovationen in den Lebenswissenschaften zu bringen] und {zum führenden Standort im Dreiklang mit der Biotechnologie- und der Bioökonomiestrategie zu machen}. 2. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer Strategie für Biowissenschaften und das damit verbundene Ziel, Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort in diesem Bereich zu machen. 3. Er unterstreicht den Beitrag, den Forschung und Innovation zur Erreichung dieses Ziels leisten können. Europa bietet hierfür hochklassige Bildungs- und Forschungsmöglichkeiten wie auch leistungsfähige Innovationsakteure. Aus guter Bildung und Spitzenforschung können so erfolgreiche Lösungen aus und für Europa entstehen. 4. Zudem begrüßt der Bundesrat, dass hiermit ein koordinierter Ansatz im Kontext Wertschöpfung mit den Strategien zur Biotechnologie und biologischen Fertigung sowie der Bioökonomie geschaffen werden soll. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Strategie gewählte Definition der Biowissenschaften vorrangig Bereiche der Medizin und Landwirtschaft adressiert, Umweltschutzbiotechnologien, Biowissenschaften zur Rückgewinnung und Kreislaufführung von Rohstoffen aus sekundären Quellen (Biomining) oder zum Erhalt der Biodiversität und Ökosysteme aber nicht oder nur im Rahmen des „one health“-Ansatzes. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Strategie gewählte Definition der Biowissenschaften vorrangig Bereiche fokussiert, die sich durch eine hohe Wirtschaftlichkeit und Innovationsfähigkeit mit Schwerpunkt Gesundheit und EU U Wi [EU Wi] {EU U} (bei Annahme entfällt Ziffer 2) K EU K EU Wi EU Wi EU U ... Landwirtschaft auszeichnen. Dies ist aufgrund der zunehmenden Bedeutung der industriellen und urbanen Bioökonomie und der Entwicklung von Verfahren beispielsweise des Biomining zum Ressourcenschutz und der Rohstoffgewinnung aus Abfällen und Abwässern (Umweltbiotechnologie) auch richtig, aber nicht ausreichend. Der Erhalt der Biodiversität, die Wiederherstellung der Ökosysteme und die Chancen, durch biologisches Wissen über die vielfältigen Lösungsmöglichkeiten, die die genetische Vielfalt der Arten liefert, zählen hierzu, jedoch gibt es auch den eigenständigen und immateriellen Wert des Natur- und Artenschutzes, der auf diese Weise unberücksichtigt bleibt. 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine breitere Definition von Biologie [so wie in der „Mitteilung zur Biotechnologie und Biomanufacturing“] geeigneter wäre, um das Spektrum der Biowissenschaften {und das damit nutzbare biologische Wissen, sei es für wirtschaftliche Zwecke für ein nachhaltiges Wirtschaft- und Sozialsystem oder zum Erhalt der Ökosysteme als Selbstzweck,} vollständig abzubilden. 8. Hierzu zählen auch biobasierte Lösungen zur Rohstoffrückgewinnung (Biomining) aus abiotischen Abfällen oder Biodiversitätsforschung. Nur so können die Chancen der biologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, wie in Biotechnologie und Bioökonomie beschrieben (Defossilisierung, nachhaltige biobasierte Produkte und Verfahren, THG-Minderung), sowie der umfassende Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt erreicht werden. 9. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Biowissenschaften und stimmt ihr zu, dass es bisher an vielen Stellen noch an Kohärenz fehlt. Ein Beispiel ist das von der Kommission zu Recht herausgehobene Thema der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Nach Auffassung des Bundesrates kann das Potenzial von Forschung und Innovation im Bereich neuer Ansätze (etwa die Nutzung von Bakteriophagen) oft nicht voll ausgeschöpft werden, da unter anderem die Zertifizierung von Ergebnissen bislang sehr aufwändig ist. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zu BR-Drucksache 340/23 (Beschluss) und bittet die Kommission, auch nach der geplanten Reform des Arzneimittelrechts im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes dieser Strategie wei- EU U Wi [EU U] {EU Wi} EU U EU K terhin zu prüfen, welche Hindernisse auf europäischer Ebene sich für Forschung und Innovation im Bereich der Biowissenschaften ergeben, um diese mit dem Ziel der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Gesundheit seiner Bürger und Bürgerinnen zu überwinden. 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihrerseits die Kommission zu bitten, biologische Vorbilder zur Kreislaufführung auch abiotischer Rohstoffe aus Abfällen, Abwasser und CO2 sowie die Biodiversitätsforschung als weitere Schwerpunkte der Biowissenschaften in der EU-Strategie zu berücksichtigen. 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Überarbeitung entsprechender Bundesstrategien und -regelungen ebenfalls die breite Definition der Biologie bei Biowissenschaften, Biotechnologie und Bioökonomie anzuwenden. 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Biodiversitätsforschung in die Biowissenschaften einzubeziehen. 13. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission. B 14. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. EU Wi EU Wi EU U EU K]

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