Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen
[Bundesrat zu Drucksache 332/25 (Beschluss)
13.02.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den
Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie,
um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für
Biowissenschaften zu machen
C(2026) 970 final
Herrn
Andreas BOVENSCHULTE
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin – DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel 11.2.2026
C(2026) 970 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der
Kommission: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften – Eine Strategie, um
Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen
{COM(2025) 525 final}.
Mit dem Vorschlag dieser Strategie kommt die Kommission der von Präsidentin von der
Leyen in ihren politischen Leitlinien für den Zeitraum 2024-2029 eingegangenen
Verpflichtungen nach, eine Strategie für europäische Biowissenschaften zu entwickeln,
um den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Entwicklung von EU-Technologien
mit hoher Wertschöpfung zu unterstützen. In der Mitteilung der Kommission „Ein
Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ {COM(2025) 30 final} wird ferner die
Bedeutung der Biowissenschaften und Biotechnologie als Motoren für Innovation und
Unternehmensentwicklung und ihr großes Potenzial für die Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere sektorübergreifend, u. a. in den Bereichen
Arzneimittel, Landwirtschaft, Energie sowie Lebens- und Futtermittel, hervorgehoben.
Die Strategie zielt darauf ab, Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für
Biowissenschaften und die damit verbundenen Investitionen zu machen. Dafür bedarf es
entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Biowissenschaften – von den frühen
Phasen der Forschung und Innovation bis hin zum Marktzugang und der
Markteinführung sowie der Nutzung sicherer und nachhaltiger Produkte und
Dienstleistungen durch die Nutzer – koordinierter Maßnahmen. In der Strategie werden
Herausforderungen und Chancen in den auf Biowissenschaften basierenden Sektoren
ermittelt und Maßnahmen in drei miteinander verknüpften Phasen vorgeschlagen, die
alle den Innovationspfad im Bereich der Biowissenschaften untermauern.
Die Kommission begrüßt die umfassende Unterstützung des Bundesrates für die Ziele der
Strategie und seine Anmerkungen zur Definition von Biowissenschaften insbesondere im
Hinblick auf den Umweltschutz und den Erhalt der Biodiversität.
Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass eine hochwertige Bildung
und Ausbildung in Europa sowie europäische Spitzenforschung und leistungsfähige
zu Drucksache 332/25 (Beschluss)
Innovationsakteure Schlüsselelemente sind, um Europa den Nutzen seiner
Biowissenschaften zu sichern. In diesem Zusammenhang wird mit der Strategie „Den
Standort Europa wählen für Biowissenschaften“ das Ziel verfolgt, diese Bereiche zu
stärken, und es wird eine Reihe von auf Biowissenschaften basierenden Maßnahmen
vorgeschlagen, um die Innovation zum Nutzen der europäischen Bürgerinnen und Bürger
und industriellen Akteure zu fördern und anzukurbeln.
Die in der Strategie enthaltene Definition der Biowissenschaften ist breit und umfasst
alle lebenden Systeme sowie ihre Ökosysteme und deren Verflechtungen. In der Strategie
wird die Bedeutung der Schaffung von Wissen als Grundlage für ein lebendiges
Ökosystem der Biowissenschaften und für die Entwicklung von Technologien sowie
Innovationen anerkannt. Die Entwicklung von neuen Technologien, wie beispielsweise
Biotechnologien, und biowissenschaftlichen Anwendungen sollte daher allen Bereichen
und Sektoren zugutekommen. Dazu gehören auch die Rückgewinnung und
Kreislaufführung von Rohstoffen, der Erhalt der Biodiversität und Ökosysteme, oder
Umweltschutzbiotechnologien. Die Strategie schließt keine Sektoren, die von
Fortschritten in den Biowissenschaften profitieren könnte, aus. In der Strategie wird
beispielsweise eine Mikrobiom-Initiative vorgeschlagen, die alle Anwendungen der
Mikrobiomforschung abdeckt und daher den Sektoren der Bioremediation und des
Biomining zugutekommen kann, wo für die Extraktion von abiotischen Elementen aus
Biomasse oder Schlammmatrizen häufig Mikroorganismen zum Einsatz kommen.
„Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften“ ist eine Gesamtstrategie, mit der
eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen angekündigt werden, die darauf ausgerichtet
sind, die Ziele der Strategie zu erreichen und die Position der EU im Bereich
Biowissenschaften auf globaler Ebene zu stärken. In der Strategie wird daher ebenfalls
auf von der Strategie unabhängige Maßnahmen hingewiesen, um ein umfassendes Bild
der für Biowissenschaften relevanten Initiativen zu vermitteln, ohne Doppelarbeit zu
verursachen, während die Kohärenz und Koordinierung erhöht werden.
So zielt die Bioökonomie-Strategie {COM(2025) 960 final} darauf ab, die ökonomische
Dimension biobasierter Sektoren zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung
von Biomasse innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten zu fördern. Der
Erhalt der Biodiversität ist ein zentraler Bestandteil der Bioökonomie als Konzept und
somit natürlich ebenfalls Bestandteil der Bioökonomie-Strategie der EU. Vision der
Kommission ist es, im Einklang mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-
Montreal und dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2030 aufzuhalten und
umzukehren, wettbewerbsfähige Bioökonomie-Märkte zu entwickeln, die hohe
Umweltstandards aufrechterhalten, zum Erhalt und zur Wiederherstellung der
Biodiversität beizutragen und die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu
fördern.
Die EU-Wasserpolitik fördert die Kreislaufführung abiotischer Elemente aus Abwasser
und Klärschlamm, die in die Bioökonomie einfließen können. Die Verordnung über
Wasserwiederverwendung {Verordnung (EU) 2020/741} fördert die
Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft. Mit Artikel 20 der Neufassung der
Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser {Richtlinie (EU) 2024/3019}
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wird eine Verpflichtung zur Rückgewinnung einer kombinierten Mindestquote von
Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm eingeführt. Diese rückgewonnenen Elemente
können durch die Nutzung in der Landwirtschaft oder für Tierfutter usw. in die
Bioökonomie einfließen. Diese Richtlinie wird u. a. auch zu einer Erhöhung der
Rückgewinnungsquote von Biomethan und somit erneuerbarer Energie sowie von
biogenem CO2 aus Klärschlamm beitragen. Mit der Verordnung über Düngeprodukte
{Verordnung (EU) 2019/1009}, der Verordnung über kritische Rohstoffe {Verordnung
(EU) 2024/1252} und der EU-Taxonomie werden die Rückgewinnung von Phosphor aus
durch Verbrennung von Klärschlamm entstandener Asche sowie von anderen abiotischen
Schlammbestandteilen, die für die Bioökonomie wertvoll sein können, unterstützt.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrats für ihren Vorschlag zur
Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes für Biowissenschaften. Mit der
vorgeschlagenen Reform des Arzneimittelrechts werden neue Instrumente eingeführt, um
Europas Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Biowissenschaften zu
fördern und gleichzeitig die Vorteile bereits durchgeführter Studien und technologischer
Fortschritte auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang sieht die vorgeschlagene Reform
des Arzneimittelrechts angepasste Rahmen (wie bei Arzneimitteln, die Phagen enthalten
und bedeutsam für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen sind),
Plattformtechnologie-Stammdokumentationen und Reallabore vor.
Die Kommission beabsichtigt, diese Instrumente während des gesamten Lebenszyklus
eines Arzneimittels, einschließlich der Arzneimittelentdeckung, klinischer Prüfungen und
ihrer Zulassung, zur Verfügung zu stellen. Diese Instrumente können in hohem Maße an
neue Komplexitäten angepasst werden, die von künftigen wissenschaftlichen
Entwicklungen erwartet werden, sodass Europa bereit ist, ein Umfeld zu fördern, in dem
Patienten durch Innovation zeitnah mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln versorgt
werden. Darüber hinaus nahm die Kommission am 16. Dezember 2025 ihren Vorschlag
für einen EU-Biotech-Rechtsakt an, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-
Sektors für gesundheitsbezogene Biotechnologie zu erhöhen, indem der Übergang der
biotechnologischen Produkte von der Forschung auf den Markt beschleunigt wird. Die
Kommission beabsichtigt, weiterhin potenzielle Hindernisse für Biowissenschaften und
biowissenschaftliche Anwendungen zu analysieren und gleichzeitig ein hohes
Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzustreben.
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Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Ekaterina Zaharieva
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
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