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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen

dip / drucksache 13.02.2026 · WP 21 · zu332/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen [Bundesrat zu Drucksache 332/25 (Beschluss) 13.02.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften - Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen C(2026) 970 final Herrn Andreas BOVENSCHULTE Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin – DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel 11.2.2026 C(2026) 970 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften – Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen {COM(2025) 525 final}. Mit dem Vorschlag dieser Strategie kommt die Kommission der von Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für den Zeitraum 2024-2029 eingegangenen Verpflichtungen nach, eine Strategie für europäische Biowissenschaften zu entwickeln, um den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Entwicklung von EU-Technologien mit hoher Wertschöpfung zu unterstützen. In der Mitteilung der Kommission „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ {COM(2025) 30 final} wird ferner die Bedeutung der Biowissenschaften und Biotechnologie als Motoren für Innovation und Unternehmensentwicklung und ihr großes Potenzial für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere sektorübergreifend, u. a. in den Bereichen Arzneimittel, Landwirtschaft, Energie sowie Lebens- und Futtermittel, hervorgehoben. Die Strategie zielt darauf ab, Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften und die damit verbundenen Investitionen zu machen. Dafür bedarf es entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Biowissenschaften – von den frühen Phasen der Forschung und Innovation bis hin zum Marktzugang und der Markteinführung sowie der Nutzung sicherer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen durch die Nutzer – koordinierter Maßnahmen. In der Strategie werden Herausforderungen und Chancen in den auf Biowissenschaften basierenden Sektoren ermittelt und Maßnahmen in drei miteinander verknüpften Phasen vorgeschlagen, die alle den Innovationspfad im Bereich der Biowissenschaften untermauern. Die Kommission begrüßt die umfassende Unterstützung des Bundesrates für die Ziele der Strategie und seine Anmerkungen zur Definition von Biowissenschaften insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz und den Erhalt der Biodiversität. Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass eine hochwertige Bildung und Ausbildung in Europa sowie europäische Spitzenforschung und leistungsfähige zu Drucksache 332/25 (Beschluss) Innovationsakteure Schlüsselelemente sind, um Europa den Nutzen seiner Biowissenschaften zu sichern. In diesem Zusammenhang wird mit der Strategie „Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften“ das Ziel verfolgt, diese Bereiche zu stärken, und es wird eine Reihe von auf Biowissenschaften basierenden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Innovation zum Nutzen der europäischen Bürgerinnen und Bürger und industriellen Akteure zu fördern und anzukurbeln. Die in der Strategie enthaltene Definition der Biowissenschaften ist breit und umfasst alle lebenden Systeme sowie ihre Ökosysteme und deren Verflechtungen. In der Strategie wird die Bedeutung der Schaffung von Wissen als Grundlage für ein lebendiges Ökosystem der Biowissenschaften und für die Entwicklung von Technologien sowie Innovationen anerkannt. Die Entwicklung von neuen Technologien, wie beispielsweise Biotechnologien, und biowissenschaftlichen Anwendungen sollte daher allen Bereichen und Sektoren zugutekommen. Dazu gehören auch die Rückgewinnung und Kreislaufführung von Rohstoffen, der Erhalt der Biodiversität und Ökosysteme, oder Umweltschutzbiotechnologien. Die Strategie schließt keine Sektoren, die von Fortschritten in den Biowissenschaften profitieren könnte, aus. In der Strategie wird beispielsweise eine Mikrobiom-Initiative vorgeschlagen, die alle Anwendungen der Mikrobiomforschung abdeckt und daher den Sektoren der Bioremediation und des Biomining zugutekommen kann, wo für die Extraktion von abiotischen Elementen aus Biomasse oder Schlammmatrizen häufig Mikroorganismen zum Einsatz kommen. „Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften“ ist eine Gesamtstrategie, mit der eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen angekündigt werden, die darauf ausgerichtet sind, die Ziele der Strategie zu erreichen und die Position der EU im Bereich Biowissenschaften auf globaler Ebene zu stärken. In der Strategie wird daher ebenfalls auf von der Strategie unabhängige Maßnahmen hingewiesen, um ein umfassendes Bild der für Biowissenschaften relevanten Initiativen zu vermitteln, ohne Doppelarbeit zu verursachen, während die Kohärenz und Koordinierung erhöht werden. So zielt die Bioökonomie-Strategie {COM(2025) 960 final} darauf ab, die ökonomische Dimension biobasierter Sektoren zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung von Biomasse innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten zu fördern. Der Erhalt der Biodiversität ist ein zentraler Bestandteil der Bioökonomie als Konzept und somit natürlich ebenfalls Bestandteil der Bioökonomie-Strategie der EU. Vision der Kommission ist es, im Einklang mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming- Montreal und dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2030 aufzuhalten und umzukehren, wettbewerbsfähige Bioökonomie-Märkte zu entwickeln, die hohe Umweltstandards aufrechterhalten, zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biodiversität beizutragen und die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu fördern. Die EU-Wasserpolitik fördert die Kreislaufführung abiotischer Elemente aus Abwasser und Klärschlamm, die in die Bioökonomie einfließen können. Die Verordnung über Wasserwiederverwendung {Verordnung (EU) 2020/741} fördert die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft. Mit Artikel 20 der Neufassung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser {Richtlinie (EU) 2024/3019} 3 wird eine Verpflichtung zur Rückgewinnung einer kombinierten Mindestquote von Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm eingeführt. Diese rückgewonnenen Elemente können durch die Nutzung in der Landwirtschaft oder für Tierfutter usw. in die Bioökonomie einfließen. Diese Richtlinie wird u. a. auch zu einer Erhöhung der Rückgewinnungsquote von Biomethan und somit erneuerbarer Energie sowie von biogenem CO2 aus Klärschlamm beitragen. Mit der Verordnung über Düngeprodukte {Verordnung (EU) 2019/1009}, der Verordnung über kritische Rohstoffe {Verordnung (EU) 2024/1252} und der EU-Taxonomie werden die Rückgewinnung von Phosphor aus durch Verbrennung von Klärschlamm entstandener Asche sowie von anderen abiotischen Schlammbestandteilen, die für die Bioökonomie wertvoll sein können, unterstützt. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrats für ihren Vorschlag zur Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes für Biowissenschaften. Mit der vorgeschlagenen Reform des Arzneimittelrechts werden neue Instrumente eingeführt, um Europas Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Biowissenschaften zu fördern und gleichzeitig die Vorteile bereits durchgeführter Studien und technologischer Fortschritte auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang sieht die vorgeschlagene Reform des Arzneimittelrechts angepasste Rahmen (wie bei Arzneimitteln, die Phagen enthalten und bedeutsam für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen sind), Plattformtechnologie-Stammdokumentationen und Reallabore vor. Die Kommission beabsichtigt, diese Instrumente während des gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels, einschließlich der Arzneimittelentdeckung, klinischer Prüfungen und ihrer Zulassung, zur Verfügung zu stellen. Diese Instrumente können in hohem Maße an neue Komplexitäten angepasst werden, die von künftigen wissenschaftlichen Entwicklungen erwartet werden, sodass Europa bereit ist, ein Umfeld zu fördern, in dem Patienten durch Innovation zeitnah mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln versorgt werden. Darüber hinaus nahm die Kommission am 16. Dezember 2025 ihren Vorschlag für einen EU-Biotech-Rechtsakt an, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit des EU- Sektors für gesundheitsbezogene Biotechnologie zu erhöhen, indem der Übergang der biotechnologischen Produkte von der Forschung auf den Markt beschleunigt wird. Die Kommission beabsichtigt, weiterhin potenzielle Hindernisse für Biowissenschaften und biowissenschaftliche Anwendungen zu analysieren und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzustreben. 4 Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Ekaterina Zaharieva Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu Drucksache 332/25 (Beschluss) - 4 -]

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