Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken
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Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 525/26
11.09.26
Antrag
des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den
deutschen Wirtschaftsstandort stärken
Hessischer Ministerpräsident Wiesbaden, 10. September 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende
Entschließung des Bundesrates:
Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken
mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 25. September 2026 aufzunehmen
und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein
Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen
Wirtschaftsstandort stärken
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Biotechnologie eine der entscheidenden
strategischen Schlüsseltechnologien für die Wettbewerbsfähigkeit sowie die
technologische Souveränität ist und maßgeblich zur wirtschaftlichen Sicherheit
Deutschlands und Europas beiträgt. Als bedeutender Wachstumsmotor leistet
die Branche gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung
von Arbeitsplätzen und muss daher künftig weiter gestärkt werden. Der
Bundesrat betont daher die Notwendigkeit von substanziellen Investitionen in die
Biotechnologie.
2. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass finanzielle Unterstützungen und
das eingesammelte Wagniskapital im letzten Jahr abgenommen haben. In der
Folge werden Investitionen in die Branche zunehmend gefährdet. Es gilt also zu
verhindern, dass Deutschland als Standort im europäischen und internationalen
Wettbewerb den Anschluss verliert.
3. Insofern begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die strategische
Bedeutung der Biotechnologien ausdrücklich anerkennt und ihnen einen hohen
Stellenwert in den Stakeholderprozessen einräumt. Positiv bewertet wird zudem
die Unterstützung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine
Europäische Biotech-Verordnung. Damit können geeignete Rahmenbedingungen
geschaffen werden, um die Europäische Union als führenden und
wettbewerbsfähigen Biotechnologiestandort international zu stärken.
4. Der Bundesrat merkt jedoch kritisch an, dass einerseits Unternehmen im
Rahmen von Strategie-, Dialog- und Interessenbekundungsverfahren zur
Entwicklung konkreter Problemlösungsansätze und Projekten aufgefordert werden,
andererseits aber die verlässliche Umsetzung von gemeinsam entwickelten
Maßnahmen infrage gestellt wird. Dies betrifft insbesondere die drohende Aufgabe
der deutschen Beteiligung an den geplanten Important Projects of Common
European Interest (IPCEI)-Vorhaben zur Biotechnologie sowie zusätzliche
finanzielle Belastungen der forschenden Arzneimittelindustrie durch das GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
5. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die deutsche Beteiligung an
den europäischen IPCEI-Vorhaben zur Biotechnologie fortzuführen, hierfür
kurzfristig eine ausreichende nationale Finanzierung sicherzustellen und den
beteiligten Unternehmen schnell Klarheit über Verfahren, Zeitplan und
Förderbedingungen zu geben. Ebenfalls bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für
eine zügige Verabschiedung der Europäischen-Biotech Verordnung auf EU-
Ebene einzusetzen.
6. Zudem gilt es aus Sicht des Bundesrates, die im Zusammenhang mit dem GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz angekündigte Standortklausel fristgerecht,
rechtssicher und wirtschaftlich wirksam unter Beteiligung aller Akteure zu
gestalten und in der Folge umzusetzen.
Begründung:
Die Biotech-Branche ist eine der Schlüsseltechnologien, mit denen
Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und technologische Souveränität
gestärkt werden sollen. Im Jahr 2025 erzielten 1.052
Biotechnologieunternehmen einen Umsatz von rund 12 Milliarden Euro und beschäftigten
knapp 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Deutschland und Europa verfügen über eine leistungsfähige
Forschungslandschaft. Es gelingt jedoch weiterhin zu selten, wissenschaftliche
Erkenntnisse in großtechnische Produktionsverfahren und
wettbewerbsfähige industrielle Kapazitäten zu überführen. Die Europäische Kommission
sieht insbesondere beim Übergang von Forschung und Pilotierung zur
industriellen Skalierung strukturelle Defizite.
Die geplanten IPCEI-Vorhaben zur Biotechnologie sollten genau diese
Skalierungslücke adressieren. In der Erwartung einer deutschen
Beteiligung wurden erhebliche Ressourcen für Konsortien, Projektplanungen,
Standortentscheidungen und Förderanträge eingesetzt. Eine kurzfristige
Absage aus Finanzierungsgründen würde diese Projektentwicklungen
stoppen, geplante Investitionen gefährden und die europäische
Zusammenarbeit schwächen. Zugleich würden andere Mitgliedstaaten bei der
Ansiedlung neuer Produktionskapazitäten gestärkt, während Deutschland
trotz vorhandener wissenschaftlicher und industrieller Kompetenzen an
Einfluss verliert.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Biotech Act I kann ebenfalls zur
Stärkung des Biotechnologiestandortes in Deutschland beitragen. Durch
diese Verordnung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen
international wettbewerbsfähigen Biotechnologiestandort Europa
verbessert werden. Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sollen
vereinfacht, verkürzt und flexibilisiert werden. Dies ist essenziell, um im
internationalen Wettbewerb zu bestehen. Es braucht daher einen zügigen
Abschluss der Verhandlungen auf EU-Ebene.
Auch in der Gesundheitswirtschaft haben Unternehmen sich im Pharma-
und Medizintechnikdialog der Bundesregierung eingebracht und
Vorschläge zur Stärkung von Forschung, Produktion und
Versorgungssicherheit entwickelt. Vor Abschluss des Dialoges wurden mit dem GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz u.a. Maßnahmen für die
Arzneimittelpreisgestaltungbeschlossen, die diese auch strukturell verändern und
häufig biotechnologisch hergestellte Arzneimittel betreffen. Für eine Stärkung
des Pharmastandortes ist die Planungssicherheit für pharmazeutische
Unternehmen von großer Bedeutung. Die im Gesetz vorgesehenen
Maßnahmen vermindern die Attraktivität des deutschen Absatzmarktes und damit
Investitionen in Forschung, klinische Entwicklung und Produktion von
biotechnologischen Arzneimitteln in Deutschland. Die im
Gesetzgebungsverfahren angekündigte Nachsteuerung durch eine Standortklausel muss
deshalb in eine verbindliche und wirtschaftlich relevante Entlastung für die
hiesige pharmazeutische Industrie überführt werden.
Drucksache 525/26- 3 -
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