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Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 525/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 525/26 11.09.26 Antrag des Landes Hessen Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken Hessischer Ministerpräsident Wiesbaden, 10. September 2026 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 25. September 2026 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Boris Rhein Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Biotechnologie eine der entscheidenden strategischen Schlüsseltechnologien für die Wettbewerbsfähigkeit sowie die technologische Souveränität ist und maßgeblich zur wirtschaftlichen Sicherheit Deutschlands und Europas beiträgt. Als bedeutender Wachstumsmotor leistet die Branche gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und muss daher künftig weiter gestärkt werden. Der Bundesrat betont daher die Notwendigkeit von substanziellen Investitionen in die Biotechnologie. 2. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass finanzielle Unterstützungen und das eingesammelte Wagniskapital im letzten Jahr abgenommen haben. In der Folge werden Investitionen in die Branche zunehmend gefährdet. Es gilt also zu verhindern, dass Deutschland als Standort im europäischen und internationalen Wettbewerb den Anschluss verliert. 3. Insofern begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die strategische Bedeutung der Biotechnologien ausdrücklich anerkennt und ihnen einen hohen Stellenwert in den Stakeholderprozessen einräumt. Positiv bewertet wird zudem die Unterstützung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Europäische Biotech-Verordnung. Damit können geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Europäische Union als führenden und wettbewerbsfähigen Biotechnologiestandort international zu stärken. 4. Der Bundesrat merkt jedoch kritisch an, dass einerseits Unternehmen im Rahmen von Strategie-, Dialog- und Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung konkreter Problemlösungsansätze und Projekten aufgefordert werden, andererseits aber die verlässliche Umsetzung von gemeinsam entwickelten Maßnahmen infrage gestellt wird. Dies betrifft insbesondere die drohende Aufgabe der deutschen Beteiligung an den geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI)-Vorhaben zur Biotechnologie sowie zusätzliche finanzielle Belastungen der forschenden Arzneimittelindustrie durch das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz. 5. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die deutsche Beteiligung an den europäischen IPCEI-Vorhaben zur Biotechnologie fortzuführen, hierfür kurzfristig eine ausreichende nationale Finanzierung sicherzustellen und den beteiligten Unternehmen schnell Klarheit über Verfahren, Zeitplan und Förderbedingungen zu geben. Ebenfalls bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für eine zügige Verabschiedung der Europäischen-Biotech Verordnung auf EU- Ebene einzusetzen. 6. Zudem gilt es aus Sicht des Bundesrates, die im Zusammenhang mit dem GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz angekündigte Standortklausel fristgerecht, rechtssicher und wirtschaftlich wirksam unter Beteiligung aller Akteure zu gestalten und in der Folge umzusetzen. Begründung: Die Biotech-Branche ist eine der Schlüsseltechnologien, mit denen Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und technologische Souveränität gestärkt werden sollen. Im Jahr 2025 erzielten 1.052 Biotechnologieunternehmen einen Umsatz von rund 12 Milliarden Euro und beschäftigten knapp 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deutschland und Europa verfügen über eine leistungsfähige Forschungslandschaft. Es gelingt jedoch weiterhin zu selten, wissenschaftliche Erkenntnisse in großtechnische Produktionsverfahren und wettbewerbsfähige industrielle Kapazitäten zu überführen. Die Europäische Kommission sieht insbesondere beim Übergang von Forschung und Pilotierung zur industriellen Skalierung strukturelle Defizite. Die geplanten IPCEI-Vorhaben zur Biotechnologie sollten genau diese Skalierungslücke adressieren. In der Erwartung einer deutschen Beteiligung wurden erhebliche Ressourcen für Konsortien, Projektplanungen, Standortentscheidungen und Förderanträge eingesetzt. Eine kurzfristige Absage aus Finanzierungsgründen würde diese Projektentwicklungen stoppen, geplante Investitionen gefährden und die europäische Zusammenarbeit schwächen. Zugleich würden andere Mitgliedstaaten bei der Ansiedlung neuer Produktionskapazitäten gestärkt, während Deutschland trotz vorhandener wissenschaftlicher und industrieller Kompetenzen an Einfluss verliert. Der von der EU-Kommission vorgelegte Biotech Act I kann ebenfalls zur Stärkung des Biotechnologiestandortes in Deutschland beitragen. Durch diese Verordnung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen international wettbewerbsfähigen Biotechnologiestandort Europa verbessert werden. Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sollen vereinfacht, verkürzt und flexibilisiert werden. Dies ist essenziell, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Es braucht daher einen zügigen Abschluss der Verhandlungen auf EU-Ebene. Auch in der Gesundheitswirtschaft haben Unternehmen sich im Pharma- und Medizintechnikdialog der Bundesregierung eingebracht und Vorschläge zur Stärkung von Forschung, Produktion und Versorgungssicherheit entwickelt. Vor Abschluss des Dialoges wurden mit dem GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz u.a. Maßnahmen für die Arzneimittelpreisgestaltungbeschlossen, die diese auch strukturell verändern und häufig biotechnologisch hergestellte Arzneimittel betreffen. Für eine Stärkung des Pharmastandortes ist die Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen von großer Bedeutung. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen vermindern die Attraktivität des deutschen Absatzmarktes und damit Investitionen in Forschung, klinische Entwicklung und Produktion von biotechnologischen Arzneimitteln in Deutschland. Die im Gesetzgebungsverfahren angekündigte Nachsteuerung durch eine Standortklausel muss deshalb in eine verbindliche und wirtschaftlich relevante Entlastung für die hiesige pharmazeutische Industrie überführt werden. Drucksache 525/26- 3 -

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