Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent
[Bundesrat Drucksache 209/1/25
30.06.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - Fz - In - K - Wi
zu Punkt ... der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent
COM(2025) 165 final
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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS),
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und
der Ausschuss für Kulturfragen (K)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für
den KI-Kontinent zur Kenntnis.
2. Er begrüßt die Zielsetzung der Kommission, dass eine vertrauenswürdige und
auf den Menschen ausgerichtete KI, sowohl für das Wirtschaftswachstum als
auch für die Wahrung der Grundrechte und Grundsätze, auf denen unsere
Gesellschaften beruhen, von entscheidender Bedeutung ist und rasches, politisches
Handeln höchste Priorität hat.
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3. Er begrüßt und unterstützt das Ziel der Kommission, Europa zu einem
führenden KI-Kontinent zu entwickeln. Die im Aktionsplan skizzierten europäischen
Weichenstellungen sind erforderlich, um den errungenen Wohlstand zu sichern,
Europa als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig und als
Lebens- und Arbeitsort weiterhin lebenswert zu gestalten.
4. Der Bundesrat betont, dass hierbei dem öffentlichen Sektor aufgrund seines
Monopols beispielsweise in der Daseinsfürsorge oder der Sicherung der
öffentlichen Ordnung, der Grenzen oder des Gemeinwohls, eine Schlüsselfunktion
zukommt. Entsprechend müssen dem öffentlichen Sektor für einen grundrechts-
und EU-konformen Einsatz von KI im Aktionsplan ausreichende Ressourcen
zur Verfügung stehen und flankierende Maßnahmen auch in der Strategie „KI
anwenden“ sichergestellt werden. Dies betrifft sowohl den vorrangigen und
kostenarmen Zugang zu KI-Fabriken/Rechnerinfrastruktur oder Reallaboren für
das Trainieren, Optimieren und Testen von KI-Modellen und zu hochwertigen
und gut strukturierten Daten, als auch die Stärkung von KI-Kompetenzen und
Innovationen durch niedrigschwellige Fördermöglichkeiten. Hierbei sind die
Vermeidung von Diskriminierungsrisiken und Nutzung der Chancen für mehr
Diversität und Inklusion als Querschnittsziele und -aufgaben zu verankern.
5. Der Bundesrat unterstreicht die Wichtigkeit einer Strategie für die Datenunion
und die Einrichtung von Datenlaboren. Hierbei muss ein verbindlicher Standard
bezüglich der erforderlichen Datenqualität zum Beispiel in Bezug auf zu
vermeidenden Datenbias (Verzerrung durch Vorurteile), notwendige Diversität
oder der Repräsentativität für den spezifischen Anwendungsbereich und
Zielgruppe definiert werden und dessen Einhaltung überprüfbar sein. Dabei gilt es,
das Potenzial von gemeinsamen, europäischen Datenräumen unter Wahrung der
digitalen Souveränität der Mitgliedsstaaten und EU-Bürgerinnen und -Bürger zu
nutzen.
6. Der Bundesrat befürwortet, dass der öffentliche Sektor eine wichtige
strategische Triebkraft der Strategie „KI anwenden“ wird und innerhalb dieser KI ein
wirksames Instrument zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung
und zur Gewährung der Chancengleichheit für alle sein soll. Hierfür müssen
jedoch die notwendigen Maßnahmen und Instrumentarien, wie beispielsweise
ethische Grundrechtsfolgenabschätzungen, Transparenzregister und Auskunfts-
und Beschwerdeverfahren für KI-Anwendungen aller Risikostufen in der öf-
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fentlichen Verwaltung und im Rahmen der Strategie “KI anwenden“
verbindlich und standardisiert implementiert werden.
7. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass für das Training von KI der Zugang zu
zuverlässigen, genauen und gut strukturierten Daten von hoher Bedeutung ist.
Gleichzeitig müssen die Interessen der betroffenen Personen bei der Erhebung
und Verwendung von personenbezogenen Daten in der geplanten Strategie für
die Datenunion mit in den Fokus genommen werden. Eine Rückverfolgbarkeit
zu den betroffenen Personen sollte möglichst ausgeschlossen werden. Daher
sollten vorrangig anonymisierte Daten zu KI-Trainingszwecken genutzt werden.
Ebenso sollte transparent sein, welche personenbezogenen Daten zum Training
von KI verwendet werden und welche Zwecke mit der KI konkret verfolgt
werden.
8. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, einen angemessenen Ausgleich zwischen
Datennutzung durch KI und Datenschutz zu finden. Innovationen müssen
ermöglicht und gefördert werden. Zum Schutz des Grundrechts auf
informationelle Selbstbestimmung müssen KI aber auch Grenzen gesetzt werden.
Erforderlich ist daher ein verstärkt risikobasierter Ansatz. Datenschutz sollte
insbesondere dort stattfinden, wo das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
besonderen Gefährdungen ausgesetzt ist (zum Beispiel KI-Training mit Daten
aus Social Media oder mit Gesundheitsdaten).
9. Der Bundesrat begrüßt, dass der Aktionsplan für den KI-Kontinent
Kompetenzen als einen Schlüsselbereich benennt und teilt die Einschätzung der
Kommission, dass sich der Einsatz von KI auf Stellenprofile wie
Kompetenzanforderungen auswirkt. Neben dem steigenden Bedarf an KI-Fachkräften zur
Entwicklung von Anwendungen ist deshalb insbesondere die breit angelegte
und kontinuierliche Qualifizierung von Arbeitskräften eine zentrale
Herausforderung. Dabei muss in den Blick genommen werden, dass KI auch die
Arbeitsbedingungen verändert. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist es
aus Sicht des Bundesrates wichtig, auf europäischer Ebene Standards zu Design
und Einsatz von KI am Arbeitsplatz und zu algorithmischem Management zu
entwickeln.
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10. Der Bundesrat betont die Bedeutung von KI im Rahmen der beruflichen
Bildung für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
11. Der Bundesrat fordert die strukturelle Berücksichtigung der beruflichen Bildung
bei der Umsetzung des Aktionsplans. Dazu gehört die Sicherstellung des
Zugangs für Schulen und andere Einrichtungen der beruflichen Bildung zu
europäischen KI-Infrastrukturen und der Akademie für KI-Kompetenzen.
12. Der Bundesrat fordert die Schaffung und Weiterentwicklung von geeigneten
Förderinstrumenten zur Stärkung KI-bezogener Weiterbildungsstrukturen in
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
13. Der Bundesrat unterstützt entsprechend, dass die Stärkung von KI-
Kompetenzen und -Talenten als ein Schwerpunktthema des Aktionsplans gesetzt
wurde. Hierbei sollte ergänzend zu technischen Kompetenzen ein
Grundverständnis für die Einhaltung von Grundrechten sowie zu Diskriminierungsrisiken
vermittelt werden. Das Wissen über Potentiale gesellschaftlicher Diversität,
Inklusion und Chancengleichheit sind als zentrale Komponenten einer
zukunftsgerichteten und grundrechtebasierten KI-Kompetenz einzustufen. Hierzu sind
zukünftige KI-Fachkräfte, genauso wie Anwender und Anwenderinnen
beziehungsweise Mitarbeitende aller Branchen und des öffentlichen Sektors zu
sensibilisieren. Um die Diversität der KI-Experten und -Expertinnen zu
erhöhen, sollten bei Förderprogrammen für Studiengänge, Weiterqualifizierungen
und Umschulungen gezielt unterrepräsentierte und marginalisierte Gruppen
berücksichtigt und adressiert werden. Zudem sollten bei der Auswahl von
Pilotprojekten oder der Fortführung der Initiative „Govtech-Incubator“ ethische
Grundrechtsfolgenabschätzungen durchgeführt und Kriterien wie Diversität,
Gleichbehandlung und Inklusion aufgenommen werden.
14. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die KI-Verordnung im Sinne einer
menschenzentrierten Nutzung von KI ein wichtiger Meilenstein ist, um
Vertrauen in KI-Systeme zu stärken. Deshalb hält der Bundesrat eine plangemäße
Implementierung der KI-Verordnung für notwendig. Gerade im Bereich von
Hochrisiko-Anwendungen wäre eine verzögerte Umsetzung nicht
wünschenswert. Zielführender sind die von der Kommission angedachten Strukturen und
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Dienstleistungen, die insbesondere KMU und Innovatoren bei der Anwendung
der KI-Verordnung unterstützen sollen.
15. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz, die Einhaltung und Vereinfachung der
Rechtsvorschriften zu fördern. Eine globale Führungsrolle der EU muss dabei
jedoch einer guten Balance zwischen Wirtschaftsinteressen und -förderung und
der Wahrung von Grundrechten und ethischen Grundsätzen gerecht werden.
Eine Vereinfachung bzw. Praxisorientierung darf nicht bedeuten, wichtige
Vorgaben der KI-Verordnung beispielsweise bei Konformitätsprüfungen für
Unternehmen zu konterkarieren. Vielmehr müssen innovative und niedrigschwellige
Unterstützungsstrukturen für Unternehmen und öffentliche Verwaltung, sowie
Aufsichtsbehörden geschaffen werden, um dem Anspruch einer
vertrauenswürdigen und menschenzentrierten KI auch de facto gerecht werden zu können.
16. Der Bundesrat sieht es unter den geopolitischen Rahmenbedingungen als
vordringlich an, deutlich in europäische Daten- und Recheninfrastrukturen zu
investieren. Er begrüßt daher den Aufbau der KI-Fabriken und KI-Gigafabriken
in Europa. Er sieht es als große Chance an, durch den massiven Ausbau von
Rechenkapazitäten den KI-Standort Europa sicherer und unabhängiger von
globalen Risiken zu machen, um die europäische Souveränität zu stärken und
durch das Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft in den KI-
Gigafabriken KI-Anwendungen künftig schneller zu entwickeln, zu testen und
zu skalieren.
17. Die bereits bestehenden KI-Ökosysteme gut einzubinden und auf die
vorhandene Expertise im Hoch- und Höchstleistungsrechnen aufzubauen, ist aus Sicht
des Bundesrates ein wesentlicher Erfolgsfaktor der KI-Gigafabrik-Initiative. Es
wird entscheidend darauf ankommen, eine gleichermaßen für exzellente
Forschung und Entwicklung wie für die Bedarfe der Wirtschaft bestens geeignete
Struktur aufzubauen. Der Bundesrat regt deshalb an, das Zusammenspiel
zwischen den KI-Fabriken und KI-Gigafabriken weiter zu konkretisieren. Um alle
Kräfte und Kompetenzen wirksam zu bündeln, sollten auch die bestehenden
gemeinsamen KI-Kompetenzzentren von Bund und Sitzländern am Aufbau
mitwirken und an dem avisierten zeitlichen Ablauf angemessen partizipieren
können. Das Einbeziehen aller Ebenen der nationalen High-Performance-
Computing-Ökosysteme trüge aus Sicht des Bundesrates auch dazu bei, zum
Beispiel die Moonshot-Projekte erfolgreich zu verfolgen.
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18. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass Europa mit seiner exzellenten
Wissenschaft global wettbewerbsfähig ist und bleiben kann – auch bei der Entwicklung
der KI und ihrer Anwendungen. Er setzt sich deshalb für eine weiterhin
ambitionierte, ausgewogene und verlässliche europäische Forschungs- und
Innovationsförderung ein. Forschung und Innovation sind die entscheidenden Elemente
zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.
19. Darüber hinaus empfiehlt der Bundesrat, über eine EU-Förderung des Zugangs
der Wissenschaft zur zukünftigen KI-Gigafabrik-Infrastruktur zu beraten, um
der europäischen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in ihrer Breite
Zugang zu diesen international konkurrenzfähigen Rechenleistungen zu
ermöglichen. So können Wissenschaftseinrichtungen eine tragende Rolle als zentrale
Nutzer und Entwicklungspartner insbesondere für die Startphase der KI-
Gigafabriken übernehmen. Deshalb begrüßt der Bundesrat die gezielte
Konsultation mit der Wissenschaftsgemeinschaft als Input für die Strategie „KI in der
Wissenschaft“ (2. Quartal 2025) und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass
die Überlegungen der Wissenschaftslandschaft Berücksichtigung finden
werden.
20. Auf Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Auf- und Ausbau von
Recheninfrastrukturen und der Gestaltung sektorenübergreifender Ökosysteme,
der Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten sowie der Verfügbarkeit
einer bereits ausgebauten Daten- und Energieinfrastruktur sehen sich die
deutschen Länder als geeignete Partner, um sich für den Aufbau einer KI-Gigafabrik
zu engagieren. Der Bundesrat sieht wesentliche Vorteile bei der Umsetzung,
wenn die KI-Gigafabrik als gemeinsame Initiative von Wirtschaft, Wissenschaft
und öffentlicher Hand konzipiert werden soll. Die Länder wünschen sich eine
finanzielle Beteiligung des Bundes für den Fall einer deutschen Bewerbung um
den Standort einer KI-Gigafabrik.
21. Insgesamt bietet der Aktionsplan gute Chancen, in Europa technologisch
souveräne, leistungsfähige und robuste KI-Ökosysteme aufzubauen, in der
Prototypen, Inferenz-Anwendungen und Open-Source-Modelle auf heimischen
Systemen entwickelt, getestet und betrieben werden können. Dies knüpft eng an
deutsche und europäische Programme wie die European Open Science Cloud
(EOSC) und die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) an, um
qualitätsgesicherte Datenbestände bereitzustellen. Dabei muss zwingend noch die
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Governance des Aktionsplans weiter spezifiziert werden, um Freiheit und
Autonomie der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Datenbestände zu sichern. Nur dann
werden NFDI und EOSC ein Erfolg werden. Ebenso ist wichtig, die NFDI
insbesondere in ihrer Funktion als EU Node des EU Horizon Programms weiter zu
stärken und die im Bottom-Up Prozess entwickelten Lösungen und aufgebauten
Strukturen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit und ihres Beitrags bei der Einrichtung
europäischer Datenräume zu prüfen. Indem sichergestellt wird, dass Daten in
Übereinstimmung mit europäischen Datenschutzstandards vorgehalten und
verarbeitet werden, wird zugleich vermieden, dass sensible Daten in non-EU-
Clouds liegen oder nach drittstaatlichen Rechten ohne wirksame europäische
Interventionsmöglichkeiten abgerufen werden können. Damit werden
Wissenschaft und Wirtschaft in Europa in die Lage versetzt, datenintensive KI-Projekte
auf heimischen Servern durchzuführen.
22. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 7. Mai 2021 zur
Mitteilung der Kommission über den Digitalen Kompass 2030 (BR-Drucksache
238/21 (Beschluss)) und betont erneut, dass ein einheitlicher
sektorenübergreifender europäischer Datenraum unverzichtbare Voraussetzung für den Erhalt
der Wettbewerbsfähigkeit darstellt. Der Bundesrat betont erneut die Bedeutung
eines standardisierten Datenzugangs. Soweit möglich, muss die Nutzung von
hochwertigen Daten sektorübergreifend einheitlich und mit möglichst
niedrigem Aufwand möglich werden, um große Sprachmodelle zu trainieren und KI-
Anwendungen zu testen.
23. Die aufzubauende KI-Kapazität im EU-Aktionsplan stellt die Erfüllung
zukünftiger Bedarfe des Trainings von großen Sprachmodellen (LLM) und die
Entwicklung von KI-Prototypen sowie die Erweiterung bestehender Open LLMs
sicher. Zudem wird der steigende Bedarf an Kapazitäten für die KI-Inferenz
nach europäischem Datenschutzrecht sichergestellt.
24. Deutschland hat in den vergangenen Jahren mit KI-Professuren, KI-
Kompetenz- sowie KI-Servicezentren bereits Ressourcen geschaffen, die eine gute
Ausgangsbasis für herausragende Forschung und innovative Lehre und Transfer
an den deutschen Wissenschaftseinrichtungen darstellen. Nur durch die weitere
Gewinnung und Förderung exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte
kann Forschung und Lehre zu und mit KI in ausreichendem Maße zukunftsfähig
und mit hohem Transferpotenzial in Wirtschaft und Gesellschaft gestaltet wer-
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den. Der Bundesrat befürwortet deshalb die Überlegungen der Kommission, die
Voraussetzung für die erfolgreiche weltweite Gewinnung und Bindung von
Talenten zu verbessern und begrüßt in diesem Zusammenhang auch die MSCA-
Initiative „Choose Europe for Science.“
25. Die breite Verankerung ethischer Prinzipien als Grundlage von KI-Nutzung und
ihre Ausrichtung auf den Menschen stellt gerade mit Blick auf die Entwicklung
in anderen Weltregionen ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal und einen
entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Europa benötigt eine vertrauenswürdige
und auch wertebasierte KI und ihren entsprechenden Einsatz.
26. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Orte des kritischen Diskurses
und der Kompetenzvermittlung. Der Bundesrat betont die Zielsetzung der
Länder, in Zusammenarbeit mit dem Bund die Hochschulen als Orte der
Ausbildung für KI-Kompetenzen zukunftssicher aufzustellen, um die Studierenden zu
kritisch-reflektierten, verantwortungsvollen und souveränen Entwicklerinnen
und Entwicklern sowie Nutzerinnen und Nutzern von KI heranzubilden.
27. Der Bundesrat unterstützt die im Aktionsplan betonte, wichtige Rolle eines
einheitlichen Regelwerkes für die Stärkung von Vertrauen und Sicherheit bei der
Nutzung von KI und teilt zugleich die Auffassung, dass die Einhaltung der
europäischen KI-Verordnung insbesondere für kleinere Innovatoren erleichtert
werden muss.
28. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass sich die Rahmenbedingungen für den
Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in Wirtschaft und
Gesellschaft durch eindeutige und einheitliche rechtliche Regelungen (zum
Beispiel Datenschutz, IP-Recht) auch auf europäischer Ebene, verbessern sollten.
29. Der Bundesrat behält sich gesonderte Stellungnahmen zu den in der Mitteilung
der Kommission angesprochenen Einzelinitiativen vor.
30. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
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31. Der Finanzausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)