Europa zum KI-Standort machen - Unsere Wirtschaft stärken, Innovation ermöglichen, digitale Souveränität sichern
Text
Europa zum KI-Standort machen - Unsere Wirtschaft stärken, Innovation ermöglichen, digitale Souveränität sichern
Antrag
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Sandra Detzer, Dr. Konstantin von
Notz, Katharina Beck, Julian Joswig, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Michael
Kellner, Katrin Uhlig, Ayse Asar, Dr. Andreas Audretsch, Jeanne Dillschneider,
Marcel Emmerich, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Denise Loop, Dr. Andrea
Lübcke, Dr. Anna Lührmann, Lisa Paus, Dr. Anja Reinalter, Sylvia Rietenberg
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Europa zum KI-Standort machen – Unsere Wirtschaft stärken, Innovation
ermöglichen, digitale Souveränität sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die aktuellen Entwicklungen bei KI-Systemen, etwa bei generativen und agentischen,
verändern Geschäftsmodelle, Arbeitsprozesse und Innovationszyklen mit hoher
Geschwindigkeit. Deutschland und Europa müssen diese Entwicklung aktiv gestalten,
damit Künstliche Intelligenz zu wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger
Wertschöpfung, guter Arbeit und Europas digitaler Souveränität beiträgt.
Dass die US-Administration im Juni 2026 die Nutzung der neuesten KI-Modelle des
Unternehmens Anthropic unter Exportkontrollen stellte und ausländische
Nutzer*innen damit keinen Zugriff mehr auf das Modell erhalten, kann nur ein (neuerlicher)
Weckruf für Europa sein: Wer digital souverän sein will, darf sich in dieser
geopolitisch angespannten Weltlage nicht komplett auf Technologien einzelner
außereuropäischer Anbieter verlassen. Es braucht daher „AI made in Europe“.
Deutschland verfügt über starke Voraussetzungen für eine erfolgreiche KI-Ökonomie:
eine breite leistungsfähige industrielle Basis, einen innovativen Mittelstand, exzellente
Forschung sowie eine wachsende Startup- und Scaleup-Landschaft. Gerade die
Verbindung von industrieller Stärke und vertrauenswürdiger KI ist eine zentrale Chance
für Deutschland und Europa im globalen Wettbewerb zu bestehen und neue Global
Player im Bereich KI hervorzubringen. Die KI ist eine Schlüsseltechnologie der
Hightech-Agenda der Bundesregierung und damit im Fokus der aktuellen Forschungs- und
Innovationspolitik. Entscheidend ist jetzt, dass die Rahmenbedingungen wirken:
schnellere Förderverfahren, bessere Datenverfügbarkeit und -qualität, ein besserer
Zugang zu Rechenkapazitäten und eine ressortübergreifende Koordinierung. Auch die
aufstrebenden deutschen und europäischen KI-Startups und Scaleups müssen gezielt
gestärkt werden, denn vielen fehlt es an ausreichender Finanzierung oder Zugang zu
den notwendigen Kapitalquellen für ihre Entwicklung und Skalierung. Zudem braucht
es bessere Bedingungen, um KI-Talente in Deutschland und Europa auszubilden, zu
gewinnen und zu halten: von der Spitzenforschung über Gründungen aus Hochschulen
bis hin zu Karrierewegen zwischen Wissenschaft, Startups, Mittelstand und Industrie.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6825
21. Wahlperiode 02.07.2026
Deutschlands KI-Erfolg entscheidet sich nicht allein im Wettbewerb um immer
größere Modelle. Für Deutschland liegen insbesondere große Potenziale in spezialisierten,
kleineren Modellen etwa für den industriellen Einsatz (Industrial AI). Denn
Deutschland verfügt hier mit einem Schatz an industriellen Daten und Know-how über
hervorragende Voraussetzungen und einen strukturellen Vorteil. Eine deutsche KI-Offensive
muss diese Stärke gezielt nutzen und sich auch auf die Anwendbarkeit in konkreten
industriellen und mittelständischen Kontexten fokussieren. Solche spezialisierten
Modelle sind zudem ressourceneffizienter und lassen sich mit kleineren Daten- und
Rechenkapazitäten entwickeln. Schon heute bringt industrielle KI messbare Vorteile,
kürzere Entwicklungszeiten, geringere Fehlerquoten, stabilere Lieferketten und höhere
Produktivität. Der enorme Ressourcenverbrauch von KI muss beim Ausbau von
Rechenkapazitäten, Datenzentren und KI-Anwendungen konsequent berücksichtigt
werden. Ressourcenschonende, energieeffiziente und nachhaltige KI ist dabei nicht nur
ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine große wirtschaftliche Chance für
Deutschland und Europa.
Damit die vorhandenen Potenziale tatsächlich genutzt werden können, muss KI in der
Breite der Wirtschaft ankommen. Auch kleine und mittlere Unternehmen, Handwerk
und Selbstständige brauchen niedrigschwelligen Zugang zu KI-Kompetenz, Beratung
und konkreten Anwendungsbeispielen. Viele Unternehmen verfügen bislang weder
über eigene KI-Expertise noch über ausreichende Ressourcen, um alle Fragen zum
regulatorischen Rahmen der Anwendung eigenständig zu bewältigen. Aufgabe des
Staates ist es deshalb, Unternehmen bei der sicheren, rechtskonformen und
produktiven Einführung von KI konkret zu unterstützen, sie unabhängig zu beraten – statt sie
mit neuen Anforderungen allein zu lassen.
Die KI-Kompetenz wird zu einer Grundvoraussetzung wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Teilhabe. Auch die Arbeitswelt verändert sich durch KI rasant:
Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen wandeln sich, neue Erwerbsformen entstehen,
zugleich wächst die Sorge vor Arbeitsplatzverlust und algorithmischer
Diskriminierung. Die KI muss zuallererst den Menschen dienen: Das erfordert gute
Grundkompetenzen, moderne Weiterbildung, verlässliche Beratung und eine angemessene soziale
Absicherung bei beruflichen Veränderungen. Insbesondere die kreativschaffenden
Berufsgruppen müssen geschützt und bewahrt werden. Neben Spitzenforschung und
internationaler Talentgewinnung braucht Deutschland deshalb eine breit angelegte
Stärkung von KI-Kompetenzen, die in beruflicher Weiterbildung und Angeboten zu
Digital- Medienkompetenzen eingebettet ist.
Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg gelingt nur mit vertrauenswürdiger KI. Die
antragstellende Fraktion hat die dafür notwendigen Anforderungen bereits im Oktober
2025 in einem eigenen Antrag dargelegt (Bundestagsdrucksache 21/2349).
Entscheidend sind eine zügige und praxistaugliche Umsetzung der europäischen KI-
Verordnung, ein starker Grundrechts-, Verbraucher- und Datenschutz sowie wirksame
Vorgaben gegen Diskriminierung. Zudem braucht es starke, unabhängige
Aufsichtsbehörden. Bürger*innen und Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass KI-
Systeme sicher, transparent, fair und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Deutschland braucht eine KI-Politik, die diese drei Ziele verbindet: europäische KI-
Unternehmen stärken, KI in die Breite der Wirtschaft bringen und Bürger*innen zu
souveräner und sicherer KI-Nutzung befähigen. Eine solche Politik stärkt
Wettbewerbsfähigkeit, Grundrechtsschutz, digitale Souveränität, gute Arbeit und
gesellschaftliche Teilhabe zugleich.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf europäischer Ebene für einen schlagkräftigen
Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen einzusetzen und von horizontalen
Kürzungen des Kommissionsvorschlags Abstand zu nehmen, damit mehr
Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI tatsächlich zustande kommen. Hierfür
müssen in den nächsten Jahren mindestens 100 Milliarden Euro für Künstliche
Intelligenz und die dafür erforderlichen digitalen Schlüsseltechnologien und
Infrastrukturen bereitgestellt werden;
2. den Staat als Ankerkunden für vertrauenswürdige europäische und Open-Source
KI-Lösungen zu stärken, insbesondere im Bereich kritischer Infrastruktur, und
hierzu
a) öffentliche Beschaffung, Förderprogramme, Verwaltungsdigitalisierung
und Reallabore gezielt zu nutzen, um deutschen und europäischen KI-
Unternehmen Marktzugang, Referenzen und Skalierung zu ermöglichen;
b) die Beschaffung konsequent auf offene Standards, Interoperabilität,
Datenschutz, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Vermeidung von
Anbieterabhängigkeiten und europäische Wertschöpfung ausrichten;
c) sich auf europäischer Ebene für die Stärkung von Open-Source KI-Modellen
einsetzen;
3. eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands
vorzulegen und dabei insbesondere die Abhängigkeiten staatlicher Stellen und
von Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen im Bereich Künstlicher Intelligenz
systematisch zu erfassen und zu bewerten. Im Einklang mit den europäischen
Normen und Zielsetzungen sind für die schrittweise Reduzierung kritischer
Abhängigkeiten konkrete Maßnahmen und verbindliche Zeitpläne vorzulegen;
4. eine Offensive für spezialisierte KI-Modelle vorzulegen, die Deutschlands
industrielle Stärken in den Mittelpunkt stellt, und hierzu
a) anwendungsnahe Förderung für effiziente und vertrauenswürdige Modelle
in Industrie, Mittelstand, Verwaltung, Wissenschaft, Gesundheit, Energie,
Mobilität und Produktion bereitzustellen. Dazu gehören
Forschungsprogramme, industrielle Datenräume und -ökosysteme auf Basis offener
Standards und Datensouveränität, Testumgebungen und Zugang zu
Rechenkapazitäten;
b) europäische Anbieter zu stärken, die solche Modelle entwickeln, anpassen
und sicher betreiben;
c) sicherzustellen, dass deutsche und europäische Industriedaten auf
europäischen Servern und unter europäischer Kontrolle bleiben;
d) industrielle KI ausdrücklich als industriepolitische Aufgabe zu behandeln,
Förderung dabei auf den tatsächlichen industriellen Einsatz statt allein auf
Forschung und Pilotierung auszurichten und insbesondere KMU den
Einstieg in skalierbare Anwendungen zu erleichtern;
5. industrielle Datenökosysteme wie Manufacturing-X oder Catena-X als
Infrastruktur für die Industrie langfristig zu unterstützen und für den Datenaustausch
zwischen Unternehmen und als Datenquellen für industrielle KI nutzbar zu
machen. Notwendig sind dazu anwendungsnahe Programme, die Aufbau, Skalierung
und Verstetigung industriegetriebener Datenökosysteme unterstützen und dabei
auf offene Standards, Interoperabilität und Datensouveränität aufsetzen. Dem
Bund kommt hierbei bei Betrieb und der Absicherung von Datenökosystemen
eine relevante Rolle zu;
6. den Zugang zu KI in der Breite der Wirtschaft zu sichern, insbesondere für KMU,
Handwerk, Selbstständige und Startups, und hierzu
a) einen bundesweiten KI-Innovationsbeschleuniger nach dem Vorbild des
bayerischen Modells aufzubauen, der mit Trainings, Muster-
Dokumentationen, branchenspezifische Leitfäden, Open-Source-Tools, Reallaboren und
regionale Anlaufstellen, die praxistaugliche Umsetzung der KI-Verordnung
unterstützt, und dies für junge Unternehmen, Mittelständler und Konzerne
gleichermaßen;
b) einen KI-Gutschein einzuführen, der zeitlich befristet den Zugang zu
geprüften, souveränitätskonformen KI-Anwendungen fördert und an den
Abschluss eines niedrigschwelligen KI-Kompetenzmoduls geknüpft ist;
c) im Rahmen des Gutscheins europäische Open-Source-KI-Angebote nutzbar
zu machen, die klare Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit,
Transparenz, Nachhaltigkeit, Urheberrecht, Interoperabilität und
Antidiskriminierung erfüllen, um Abhängigkeiten von einzelnen außereuropäischen
Anbietern zu vermeiden;
7. die Weichen zu stellen, um Deutschland zur Weltmarktspitze bei nachhaltiger KI
zu machen, Europas Rechenkapazitäten hochzufahren, und hierzu
a) ambitionierte und verlässliche Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards für
Rechenzentren zu setzen und Unternehmen zu fördern, die sich auf
nachhaltige KI spezialisieren: sowohl Produkte, die KI nachhaltiger machen
(effiziente Chips, sparsame Rechenzentrumstechnik, effizientere Modelle), als
auch KI- Anwendungen zur Steigerung von Nachhaltigkeit
(Prozessoptimierung und geringerer Ressourcenverbrauch in Unternehmen);
b) den Ausbau der Rechenleistung an Standorten zu fördern, die
Abwärmenutzung, erneuerbare Energien und geeignete Flächen verbinden, den Aufbau
mit zusätzlichen erneuerbarer Energien zu verzahnen sowie vorhandene
Netzanschlüsse zu nutzen, höchste Standards bezüglich Wasserschutz und
sorgsamen Wasserverbrauch durchzusetzen und ihn zugleich an belastbaren
Bedarfsanalysen ausrichten, um Überkapazitäten und mangelnde
Auslastung zu vermeiden;
8. die Rahmenbedingungen für Wachstumsfinanzierung, Innovationsnachfrage und
europäische Kapitalmarktintegration systematisch zu stärken und hierzu
a) ausreichend öffentliche Mittel und geeignete Finanzinstrumente zur
Mobilisierung privaten Kapitals in der Skalierungsfinanzierung zur Verfügung zu
stellen (vgl. BT-Drs. 21/4269);
b) die Stärkung und konsequente Vertiefung der EU-Kapitalmarktunion als
zentralen Hebel in der deutschen Startup-Strategie zu verankern, um den
Zugang zu Wagniskapital in Europa zu erleichtern (vgl. BT-Drs. 21/4269);
9. die KI-Startups und Scaleups durch den Aufbau einer leistungsfähigen Test- und
Innovationsinfrastruktur zu stärken und hierzu
a) Reallabore mit einheitlichen digitalen Antragsverfahren, Bewilligungszeiten
von maximal vier Wochen und sicheren Datenräumen, die den Schutz
sensibler Daten gewährleisten, zu ermöglichen (vgl. FCA Digital Sandbox,
UK);
b) den Zugang zu öffentlich finanzierten Rechenkapazitäten für KI-Startups zu
vereinfachen und dedizierte Kontingente sicherzustellen;
10. die KI-Talente in Deutschland und Europa besser zu fördern, ihnen attraktive
Karriere- und Entwicklungsperspektiven zu bieten und zugleich die Gewinnung
internationaler KI-Talente zu erleichtern und hierzu
a) ein Fast-Track-Verfahren mit beschleunigten Visa- und
Aufenthaltsverfahren, Matching zwischen Unternehmen und Talenten, mehrsprachige digitale
Verwaltungsprozessen und zentralen Anlaufstellen aufzubauen, bestehende
Abkommen und Pilotprojekte zu nutzen und diese gezielt
weiterzuentwickeln;
b) Ausgründungen aus Hochschulen zu erleichtern, Transferstipendien und
Gründungsprogramme für KI-Teams auszubauen sowie den Zugang zu
Daten und Rechenkapazitäten zu verbessern, damit wissenschaftliche
Exzellenz schneller in Anwendung und Gründungen übersetzt wird;
c) Karrierewege, Kooperationen und Allianzen zwischen Forschung, Startups,
Mittelstand und Industrie gezielt zu unterstützen;
d) den Anteil von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen in KI-Forschung,
-Entwicklung und -Gründungen gezielt zu erhöhen, etwa durch Mentoring-
und Stipendienprogramme entlang der MINT-Bildungskette und
Diversitätskriterien in der öffentlichen Förderung;
11. eine Nationale Strategie für Medien- und KI-Kompetenz aufzulegen, die
Maßnahmen für altersübergreifende Vermittlung von Medienkompetenzen, inklusive
KI- und weiteren Digital-Kompetenzen, bündelt und bundesweit verfügbar
macht. Dazu zählen insbesondere:
a) niedrigschwellige Bildungsangebote, die Menschen befähigen, KI-Systeme
sicher, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen, ihre Rechte zu kennen und
Risiken wie Desinformation, Diskriminierung oder automatisierte
Fehlentscheidungen zu erkennen, mit zielgerichteten Angeboten für Schüler*innen,
Studierende, Auszubildende, ältere Menschen, Menschen mit wenig
digitaler Vorerfahrung, Kinder, die kein Gymnasium besuchen und vulnerable
Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen;
b) diese Angebote unter anderem über Volkshochschulen, Bibliotheken,
Verbraucherzentralen, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und digitale
Lernplattformen anzubieten, damit Medien- und KI-Kompetenz nicht vom
Einkommen, Arbeitgeber, Wohnort oder Bildungsstand abhängt;
c) gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, KI-Kompetenzen
systematisch in schulischer Bildung, beruflicher Ausbildung,
Aufstiegsfortbildungen, Fachschulen und Hochschulen zu verankern;
12. Beschäftigte in Transformationsbranchen und Arbeitssuchende zu befähigen und
dazu
a) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern und
Weiterbildungsträger bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige
Weiterbildungsangebote für KI-Kompetenzen zu entwickeln, bereitzustellen und dabei auch die
geschlechtsspezifischen Folgen des KI-Einsatzes in der Arbeitswelt und die
Bedarfe gesellschaftlicher Vielfalt zu berücksichtigen;
b) im Sinne von Human First darauf hinzuwirken, dass Beschäftigte über
verbindliche betriebliche Mitbestimmung den Wandel ihres Arbeitsumfelds
aktiv mitgestalten können, insbesondere wo KI Arbeit steuert, Leistung
bewertet oder Personalentscheidungen vorbereitet, da es dort Transparenz und
klare Beteiligungsrechte braucht;
c) für KMU und Handwerk einfacheren Zugang zu Förderinstrumenten der
Arbeitsagentur sowie zu modularen Qualifizierungsangeboten, Micro-
Credentials und Learning-Nuggets zu ermöglichen;
d) Sicherheit im Wandel zu schaffen, indem Schutzlücken in der
Arbeitslosenversicherung für Erwerbsformen wie Projektarbeit und
Soloselbstständigkeit geschlossen werden;
e) kontinuierlich zu prüfen, in welchem Ausmaß sich durch KI die Lohnquote
zugunsten der Kapitalquote verringert und welche Folgen das einerseits für
das Lohnniveau und andererseits für die Sozialversicherungen hat, und ggf.
angemessene Strategien zur Begegnung eines solchen Trends zu entwickeln;
f) öffentliche Förderung für KI-Einsatz und Digitalisierung an
Qualifizierungskonzepte, frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten und angemessene
Weiterbildungsbeteiligung der Unternehmen zu knüpfen;
13. eine nationale KI-Hochschule- und Infrastrukturoffensive zu starten, um
Hochschulen unabhängige Rechenkapazitäten zu garantieren, das Angebot an, auch
englischsprachigen, KI-Studiengängen auszubauen, die Vermittlung digitaler
Schlüsselkompetenzen fachübergreifend in der Studiengangsentwicklung
bundesweit zu verankern und die Reform des Prüfungswesens innerhalb der
Wissenschaftsministerkonferenz voranzutreiben;
14. die Rahmenbedingungen für KI-Forschung und -Innovation entlang der
Hightech-Agenda wirksam zu machen, und dazu
a) Innovationsfreiheitsgesetz und Forschungsdatengesetz vorzulegen, eine IP-
Strategie zu entwickeln und die Projektträger-Strukturen an die kurzen KI-
Innovationszyklen anzupassen;
b) strategische Instrumente wie IPCEI AI fortzuführen und industrielle
Schlüsseltechnologien wie industrielle KI und Robotik zu skalieren;
c) die SPRIND strukturell, finanziell und personell zu befähigen, disruptive
KI-Projekte zum Erfolg zu führen, und die Forschung zu
ressourceneffizienter KI als Qualitätsmerkmal auszubauen;
15. sich auf europäischer Ebene für den Aufbau einer europäischen
Spitzenforschungsinfrastruktur für Künstliche Intelligenz in Weiterentwicklung von bereits
bestehenden einzigartigen Netzwerken wie das europäische ELLIS (European
Laboratory for Learning and Intelligent Systems) stark machen, denn nur
gemeinsam können beste Köpfe und europäische Ressourcen gebündelt, europäische
Plattformen aufgebaut und relevante europäische Firmen mit globaler Strahlkraft
führend in den nächsten relevanten KI-Architekturen werden.
Berlin, den 2. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Vertrauenswürdige und nachhaltige KI als Grundlage wirtschaftlichen Erfolgs
Europas wirtschaftlicher Erfolg kann nur mit vertrauenswürdiger KI gelingen. Ein klarer regulatorischer Rahmen
und ein starker Grundrechtsschutz können zu einem europäischen Standortvorteil werden. Die europäische KI-
Verordnung schafft hierfür einen gemeinsamen Rahmen. Entscheidend ist nun, dass sie zügig, praxistauglich und
innovationsfreundlich umgesetzt wird.
Zentrale Voraussetzungen vertrauenswürdiger KI sind Safety, Security und Privacy by Design, ein hoher
Verbraucher- und Datenschutz sowie die konsequente Berücksichtigung des Ressourcenverbrauchs. Dies betrifft
insbesondere den Flächenbedarf, die Energie- und Wasserversorgung sowie die Lebenszyklen der eingesetzten
Komponenten. Erforderlich sind deshalb eine vorausschauende Standortpolitik für Daten- und Rechenzentren,
transparente Verfahren und die frühzeitige Einbindung der betroffenen Bürger*innen.
Ebenso zentral ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Urheberrechts, der Rechte
von Beschäftigten sowie der Vorgaben zu Gleichstellung und Antidiskriminierung. Bürger*innen sowie
Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass KI-Systeme transparent, sicher und fair eingesetzt werden,
Daten geschützt bleiben und automatisierte Entscheidungen diskriminierungsfrei, nachvollziehbar und
anfechtbar sind. Die antragstellende Fraktion hat bereits im Oktober 2025 mit einem eigenen Antrag konkrete
Vorschläge für eine wirksame, grundrechtsorientierte und innovationsfreundliche Umsetzung der europäischen KI-
Verordnung vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/2349). Darüber hinaus hat die antragstellende Fraktion in
ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 21/6337 aufgezeigt, wie der Schutz vor Diskriminierung beim Einsatz
Künstlicher Intelligenz gestärkt werden muss. Dazu gehört insbesondere die Klarstellung, dass das
Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch für automatisierte und teilautomatisierte
Entscheidungen gilt und algorithmische Entscheidungssysteme ausdrücklich von der Legaldefinition der mittelbaren
Benachteiligung erfasst werden.
Digitale Souveränität und digitale Abhängigkeiten
Die technologische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Deutschlands und Europas setzt voraus, kritische
digitale Abhängigkeiten zu kennen und systematisch zu reduzieren. Dies gilt in besonderem Maße für Künstliche
Intelligenz, da hier Abhängigkeiten von außereuropäischen Modellen, Anbietern, Cloud-Diensten und
Recheninfrastrukturen bestehen. Die antragstellende Fraktion hat bereits im November 2025 in ihrem Antrag „Strategie
zur digitalen Souveränität – Für eine selbstbestimmte digitale Zukunft Deutschlands und Europas“ eine
umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands gefordert (Bundestagsdrucksache
21/2726). Auch der KI-Bundesverband spricht sich dafür aus, bestehende Abhängigkeiten im Bereich
Künstlicher Intelligenz insbesondere in staatlichen Stellen und kritischen Infrastrukturen systematisch zu erfassen und
auf Grundlage verbindlicher Zeitpläne zu reduzieren ((https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/anthropic-
ki-fable-deutschland-folgen-100.html).
Eine solche Bestandsaufnahme ist Voraussetzung dafür, Risiken angemessen bewerten, kritische Abhängigkeiten
gezielt abbauen und offene europäische Alternativen stärken zu können. Dies ist nicht nur eine Frage der
Sicherheit, sondern auch der wirtschaftlichen Resilienz und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Industrielle KI
Gerade für die Industrie und Fertigung stellt insbesondere die industrielle KI den Schlüssel für den nächsten Grad
an Automatisierung dar. Sie bringt bereits heute messbare Vorteile: kürzere Entwicklungszeiten, geringere
Fehlerquoten, stabile Lieferketten und eine gesteigerte Produktivität. Nach einer Umfrage des Verbandes Deutscher
Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) aus dem Jahr 2025 erwarten 53 Prozent der befragten Unternehmen
bis 2028 Umsatzsteigerungen zwischen fünf und über 30 Prozent durch die Anwendung industrieller KI. Bislang
allerdings fehlt es an der Skalierung, gerade mit Blick auf KMU: Demnach schreiben zwar über 80 Prozent der
befragten Unternehmen KI eine mittlere bis hohe strategische Relevanz zu, aber lediglich 43 Prozent nutzen
bereits KI-Lösungen; 48 Prozent planen den Einsatz bis 2028. Entscheidend für eine erfolgreiche Skalierung sind
Investitionen in Schlüsseltechnologien, leistungsfähige Rechenzentren und offene Datenräume.
Skalierung und Finanzierung
Im Jahr 2025 wurden laut Startup-Verband so viele Start-ups gegründet wie noch nie; zugleich geben 45 Prozent
der Startups an, dass Künstliche Intelligenz im Zentrum ihres Produkts steht (Deutscher Startup Monitor 2025,
https://startupverband.de/presse/pressemitteilungen/deutscher-startup-monitor-2025-startup-standort-mit-
positivem-momentum-%E2%80%93-ki-und-deeptech-treiben,-kapital-bleibt-engpass-29-09-2025/). Deutschland hat
also kein Ideenproblem, sondern eher ein Skalierungsproblem. Die strukturelle Schwäche liegt in der
Wachstumsphase: Europas Anteil an globalen Late-Stage-Finanzierungen liegt bei nur 9 Prozent (VC Magazin,
Dezember 2025), und bis 2030 steigt der jährliche Kapitalbedarf voraussichtlich auf 20 Milliarden Euro – die
Wachstumslücke könnte auf 10 Milliarden Euro anwachsen (UnternehmerTUM/Joachim Herz Stiftung, Dezember
2025, www.unternehmertum.de/en/press/wachstumsluecke-bremst-deep-tech-neues-whitepaper-fordert-
mehrkapital-fuer-scaleups). Dabei wäre Kapital vorhanden: Europäische Pensionsfonds investieren nur einen
Bruchteil ihres Vermögens in Wagniskapital – US-Pensionsfonds ein Vielfaches davon.
Fehlender Marktzugang ist die zweite Wachstumsbremse. Startups fordern vor allem leichteren Zugang zu
öffentlichen Aufträgen, regulatorische Entlastungen und bessere Möglichkeiten zur Nutzung von Daten für
innovative Geschäftsmodelle (BitkomStartup-Stimmung 2026, www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Startup-
Stimmung-2026). Nur sieben Prozent der deutschen Startups haben mindestens einen öffentlichen Auftrag
erhalten — bei etablierten Unternehmen ist der Anteil mehr als doppelt so hoch (ZEW Mannheim,Dezember 2024,
https://vergabeblog.de/2024-12-11/nur-sieben-prozent-der-deutschen-startups-erhalten-oeffentliche-auftraege/).
Hochschulausgründungen scheitern zudem häufig an langen Prozessen und zu hohen Beteiligungsquoten
(Expertenkommission Wettbewerb & KI, BMWE 2026).
Reallabore für Startups
Dazu fehlt die Testinfrastruktur. Die europäische KI-Verordnung sieht Reallabore als zentrales
Innovationsinstrument vor. Als Testumgebungen unter behördlicher Begleitung unterstützen sie Startups und KMU beim
rechtskonformen Markteintritt und helfen, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu klären. Jeder EU-
Mitgliedstaat muss bis zum 2. August 2026 sicherstellen, dass mindestens ein KI-Reallabor auf nationaler Ebene
einsatzbereit ist (Art. 57 KI-VO; Bundesnetzagentur, www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/
Digitales/KI/5_Innovationen/start.html). Besonders bei sensiblen Daten, etwa in der medizinischen Forschung,
ermöglichen Reallabore einen rechtssicheren Rahmen, der außerhalb dieser Schutzräume nicht möglich wäre; allein ein
GPU-Server für medizinisches KI-Training kostet knapp 500.000 Euro (Schwartmann/Sahm, FAZ, 13.05.2026).
Ein einziges nationales Reallabor reicht jedoch nicht, es braucht dezentrale Strukturen auch auf Landesebene.
Mit Blick auf Reallabore verweist die antragstellende Fraktion auf ihre in einem Entschließungsantrag
dargelegten Forderungen im Kontext des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurfs eines
Reallabore-Gesetzes.
Arbeitswelt
Die Arbeitswelt verändert sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz immer rasanter. Die KI verändert
betriebliche Arbeitsprozesse und trägt zur Entstehung und stärkeren Verbreitung unterschiedlicher
Erwerbsformen bei, darunter Gig-Work, Plattformarbeit, Selbstständigkeit und Soloselbstständigkeit sowie häufigere
Wechsel zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung. Gleichzeitig wächst die Sorge vor
Arbeitsplatzverlusten, dem Wegfall von Einstiegsstellen durch die Einführung von KI-Tools in Unternehmen sowie vor
Diskriminierung durch algorithmische Systeme. Auch wenn Studien zeigen, dass KI aktuell vor allem zu einem Wandel
von Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen führt und nicht zwangsläufig zu einem Abbau von
Beschäftigung (https://doku.iab.de/forschungsbericht/2025/fb2325.pdf), müssen diese Risiken adressiert werden.
Künstliche Intelligenz muss den Menschen dienen. Sie kann Arbeit erleichtern und neue Entwicklungschancen
eröffnen. Dafür braucht es gute Grundkompetenzen, moderne Weiterbildung, verlässliche Beratung und eine
angemessene soziale Absicherung bei beruflichen Veränderungen. Das schafft Vertrauen in den Wandel und
eröffnet Chancen für eine gesündere und bessere Arbeitswelt.
Auch die Rechte und wirtschaftlichen Grundlagen von Kreativschaffenden müssen im KI-Zeitalter wirksam
geschützt werden. Die Nutzung geschützter Werke für Training, Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen darf
nicht zu einer Entwertung kreativer Leistungen führen. Es braucht Transparenz über die Nutzung
urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie faire Regelungen für Anerkennung und Vergütung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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