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Europa zum KI-Standort machen - Unsere Wirtschaft stärken, Innovation ermöglichen, digitale Souveränität sichern

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6825 · Antrag · Original ↗

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Europa zum KI-Standort machen - Unsere Wirtschaft stärken, Innovation ermöglichen, digitale Souveränität sichern Antrag der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Sandra Detzer, Dr. Konstantin von Notz, Katharina Beck, Julian Joswig, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Ayse Asar, Dr. Andreas Audretsch, Jeanne Dillschneider, Marcel Emmerich, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Denise Loop, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Anna Lührmann, Lisa Paus, Dr. Anja Reinalter, Sylvia Rietenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europa zum KI-Standort machen – Unsere Wirtschaft stärken, Innovation ermöglichen, digitale Souveränität sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die aktuellen Entwicklungen bei KI-Systemen, etwa bei generativen und agentischen, verändern Geschäftsmodelle, Arbeitsprozesse und Innovationszyklen mit hoher Geschwindigkeit. Deutschland und Europa müssen diese Entwicklung aktiv gestalten, damit Künstliche Intelligenz zu wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger Wertschöpfung, guter Arbeit und Europas digitaler Souveränität beiträgt. Dass die US-Administration im Juni 2026 die Nutzung der neuesten KI-Modelle des Unternehmens Anthropic unter Exportkontrollen stellte und ausländische Nutzer*innen damit keinen Zugriff mehr auf das Modell erhalten, kann nur ein (neuerlicher) Weckruf für Europa sein: Wer digital souverän sein will, darf sich in dieser geopolitisch angespannten Weltlage nicht komplett auf Technologien einzelner außereuropäischer Anbieter verlassen. Es braucht daher „AI made in Europe“. Deutschland verfügt über starke Voraussetzungen für eine erfolgreiche KI-Ökonomie: eine breite leistungsfähige industrielle Basis, einen innovativen Mittelstand, exzellente Forschung sowie eine wachsende Startup- und Scaleup-Landschaft. Gerade die Verbindung von industrieller Stärke und vertrauenswürdiger KI ist eine zentrale Chance für Deutschland und Europa im globalen Wettbewerb zu bestehen und neue Global Player im Bereich KI hervorzubringen. Die KI ist eine Schlüsseltechnologie der Hightech-Agenda der Bundesregierung und damit im Fokus der aktuellen Forschungs- und Innovationspolitik. Entscheidend ist jetzt, dass die Rahmenbedingungen wirken: schnellere Förderverfahren, bessere Datenverfügbarkeit und -qualität, ein besserer Zugang zu Rechenkapazitäten und eine ressortübergreifende Koordinierung. Auch die aufstrebenden deutschen und europäischen KI-Startups und Scaleups müssen gezielt gestärkt werden, denn vielen fehlt es an ausreichender Finanzierung oder Zugang zu den notwendigen Kapitalquellen für ihre Entwicklung und Skalierung. Zudem braucht es bessere Bedingungen, um KI-Talente in Deutschland und Europa auszubilden, zu gewinnen und zu halten: von der Spitzenforschung über Gründungen aus Hochschulen bis hin zu Karrierewegen zwischen Wissenschaft, Startups, Mittelstand und Industrie. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6825 21. Wahlperiode 02.07.2026 Deutschlands KI-Erfolg entscheidet sich nicht allein im Wettbewerb um immer größere Modelle. Für Deutschland liegen insbesondere große Potenziale in spezialisierten, kleineren Modellen etwa für den industriellen Einsatz (Industrial AI). Denn Deutschland verfügt hier mit einem Schatz an industriellen Daten und Know-how über hervorragende Voraussetzungen und einen strukturellen Vorteil. Eine deutsche KI-Offensive muss diese Stärke gezielt nutzen und sich auch auf die Anwendbarkeit in konkreten industriellen und mittelständischen Kontexten fokussieren. Solche spezialisierten Modelle sind zudem ressourceneffizienter und lassen sich mit kleineren Daten- und Rechenkapazitäten entwickeln. Schon heute bringt industrielle KI messbare Vorteile, kürzere Entwicklungszeiten, geringere Fehlerquoten, stabilere Lieferketten und höhere Produktivität. Der enorme Ressourcenverbrauch von KI muss beim Ausbau von Rechenkapazitäten, Datenzentren und KI-Anwendungen konsequent berücksichtigt werden. Ressourcenschonende, energieeffiziente und nachhaltige KI ist dabei nicht nur ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine große wirtschaftliche Chance für Deutschland und Europa. Damit die vorhandenen Potenziale tatsächlich genutzt werden können, muss KI in der Breite der Wirtschaft ankommen. Auch kleine und mittlere Unternehmen, Handwerk und Selbstständige brauchen niedrigschwelligen Zugang zu KI-Kompetenz, Beratung und konkreten Anwendungsbeispielen. Viele Unternehmen verfügen bislang weder über eigene KI-Expertise noch über ausreichende Ressourcen, um alle Fragen zum regulatorischen Rahmen der Anwendung eigenständig zu bewältigen. Aufgabe des Staates ist es deshalb, Unternehmen bei der sicheren, rechtskonformen und produktiven Einführung von KI konkret zu unterstützen, sie unabhängig zu beraten – statt sie mit neuen Anforderungen allein zu lassen. Die KI-Kompetenz wird zu einer Grundvoraussetzung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe. Auch die Arbeitswelt verändert sich durch KI rasant: Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen wandeln sich, neue Erwerbsformen entstehen, zugleich wächst die Sorge vor Arbeitsplatzverlust und algorithmischer Diskriminierung. Die KI muss zuallererst den Menschen dienen: Das erfordert gute Grundkompetenzen, moderne Weiterbildung, verlässliche Beratung und eine angemessene soziale Absicherung bei beruflichen Veränderungen. Insbesondere die kreativschaffenden Berufsgruppen müssen geschützt und bewahrt werden. Neben Spitzenforschung und internationaler Talentgewinnung braucht Deutschland deshalb eine breit angelegte Stärkung von KI-Kompetenzen, die in beruflicher Weiterbildung und Angeboten zu Digital- Medienkompetenzen eingebettet ist. Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg gelingt nur mit vertrauenswürdiger KI. Die antragstellende Fraktion hat die dafür notwendigen Anforderungen bereits im Oktober 2025 in einem eigenen Antrag dargelegt (Bundestagsdrucksache 21/2349). Entscheidend sind eine zügige und praxistaugliche Umsetzung der europäischen KI- Verordnung, ein starker Grundrechts-, Verbraucher- und Datenschutz sowie wirksame Vorgaben gegen Diskriminierung. Zudem braucht es starke, unabhängige Aufsichtsbehörden. Bürger*innen und Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass KI- Systeme sicher, transparent, fair und nachvollziehbar eingesetzt werden. Deutschland braucht eine KI-Politik, die diese drei Ziele verbindet: europäische KI- Unternehmen stärken, KI in die Breite der Wirtschaft bringen und Bürger*innen zu souveräner und sicherer KI-Nutzung befähigen. Eine solche Politik stärkt Wettbewerbsfähigkeit, Grundrechtsschutz, digitale Souveränität, gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe zugleich. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf europäischer Ebene für einen schlagkräftigen Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen einzusetzen und von horizontalen Kürzungen des Kommissionsvorschlags Abstand zu nehmen, damit mehr Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI tatsächlich zustande kommen. Hierfür müssen in den nächsten Jahren mindestens 100 Milliarden Euro für Künstliche Intelligenz und die dafür erforderlichen digitalen Schlüsseltechnologien und Infrastrukturen bereitgestellt werden; 2. den Staat als Ankerkunden für vertrauenswürdige europäische und Open-Source KI-Lösungen zu stärken, insbesondere im Bereich kritischer Infrastruktur, und hierzu a) öffentliche Beschaffung, Förderprogramme, Verwaltungsdigitalisierung und Reallabore gezielt zu nutzen, um deutschen und europäischen KI- Unternehmen Marktzugang, Referenzen und Skalierung zu ermöglichen; b) die Beschaffung konsequent auf offene Standards, Interoperabilität, Datenschutz, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten und europäische Wertschöpfung ausrichten; c) sich auf europäischer Ebene für die Stärkung von Open-Source KI-Modellen einsetzen; 3. eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands vorzulegen und dabei insbesondere die Abhängigkeiten staatlicher Stellen und von Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen im Bereich Künstlicher Intelligenz systematisch zu erfassen und zu bewerten. Im Einklang mit den europäischen Normen und Zielsetzungen sind für die schrittweise Reduzierung kritischer Abhängigkeiten konkrete Maßnahmen und verbindliche Zeitpläne vorzulegen; 4. eine Offensive für spezialisierte KI-Modelle vorzulegen, die Deutschlands industrielle Stärken in den Mittelpunkt stellt, und hierzu a) anwendungsnahe Förderung für effiziente und vertrauenswürdige Modelle in Industrie, Mittelstand, Verwaltung, Wissenschaft, Gesundheit, Energie, Mobilität und Produktion bereitzustellen. Dazu gehören Forschungsprogramme, industrielle Datenräume und -ökosysteme auf Basis offener Standards und Datensouveränität, Testumgebungen und Zugang zu Rechenkapazitäten; b) europäische Anbieter zu stärken, die solche Modelle entwickeln, anpassen und sicher betreiben; c) sicherzustellen, dass deutsche und europäische Industriedaten auf europäischen Servern und unter europäischer Kontrolle bleiben; d) industrielle KI ausdrücklich als industriepolitische Aufgabe zu behandeln, Förderung dabei auf den tatsächlichen industriellen Einsatz statt allein auf Forschung und Pilotierung auszurichten und insbesondere KMU den Einstieg in skalierbare Anwendungen zu erleichtern; 5. industrielle Datenökosysteme wie Manufacturing-X oder Catena-X als Infrastruktur für die Industrie langfristig zu unterstützen und für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und als Datenquellen für industrielle KI nutzbar zu machen. Notwendig sind dazu anwendungsnahe Programme, die Aufbau, Skalierung und Verstetigung industriegetriebener Datenökosysteme unterstützen und dabei auf offene Standards, Interoperabilität und Datensouveränität aufsetzen. Dem Bund kommt hierbei bei Betrieb und der Absicherung von Datenökosystemen eine relevante Rolle zu; 6. den Zugang zu KI in der Breite der Wirtschaft zu sichern, insbesondere für KMU, Handwerk, Selbstständige und Startups, und hierzu a) einen bundesweiten KI-Innovationsbeschleuniger nach dem Vorbild des bayerischen Modells aufzubauen, der mit Trainings, Muster- Dokumentationen, branchenspezifische Leitfäden, Open-Source-Tools, Reallaboren und regionale Anlaufstellen, die praxistaugliche Umsetzung der KI-Verordnung unterstützt, und dies für junge Unternehmen, Mittelständler und Konzerne gleichermaßen; b) einen KI-Gutschein einzuführen, der zeitlich befristet den Zugang zu geprüften, souveränitätskonformen KI-Anwendungen fördert und an den Abschluss eines niedrigschwelligen KI-Kompetenzmoduls geknüpft ist; c) im Rahmen des Gutscheins europäische Open-Source-KI-Angebote nutzbar zu machen, die klare Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit, Transparenz, Nachhaltigkeit, Urheberrecht, Interoperabilität und Antidiskriminierung erfüllen, um Abhängigkeiten von einzelnen außereuropäischen Anbietern zu vermeiden; 7. die Weichen zu stellen, um Deutschland zur Weltmarktspitze bei nachhaltiger KI zu machen, Europas Rechenkapazitäten hochzufahren, und hierzu a) ambitionierte und verlässliche Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards für Rechenzentren zu setzen und Unternehmen zu fördern, die sich auf nachhaltige KI spezialisieren: sowohl Produkte, die KI nachhaltiger machen (effiziente Chips, sparsame Rechenzentrumstechnik, effizientere Modelle), als auch KI- Anwendungen zur Steigerung von Nachhaltigkeit (Prozessoptimierung und geringerer Ressourcenverbrauch in Unternehmen); b) den Ausbau der Rechenleistung an Standorten zu fördern, die Abwärmenutzung, erneuerbare Energien und geeignete Flächen verbinden, den Aufbau mit zusätzlichen erneuerbarer Energien zu verzahnen sowie vorhandene Netzanschlüsse zu nutzen, höchste Standards bezüglich Wasserschutz und sorgsamen Wasserverbrauch durchzusetzen und ihn zugleich an belastbaren Bedarfsanalysen ausrichten, um Überkapazitäten und mangelnde Auslastung zu vermeiden; 8. die Rahmenbedingungen für Wachstumsfinanzierung, Innovationsnachfrage und europäische Kapitalmarktintegration systematisch zu stärken und hierzu a) ausreichend öffentliche Mittel und geeignete Finanzinstrumente zur Mobilisierung privaten Kapitals in der Skalierungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen (vgl. BT-Drs. 21/4269); b) die Stärkung und konsequente Vertiefung der EU-Kapitalmarktunion als zentralen Hebel in der deutschen Startup-Strategie zu verankern, um den Zugang zu Wagniskapital in Europa zu erleichtern (vgl. BT-Drs. 21/4269); 9. die KI-Startups und Scaleups durch den Aufbau einer leistungsfähigen Test- und Innovationsinfrastruktur zu stärken und hierzu a) Reallabore mit einheitlichen digitalen Antragsverfahren, Bewilligungszeiten von maximal vier Wochen und sicheren Datenräumen, die den Schutz sensibler Daten gewährleisten, zu ermöglichen (vgl. FCA Digital Sandbox, UK); b) den Zugang zu öffentlich finanzierten Rechenkapazitäten für KI-Startups zu vereinfachen und dedizierte Kontingente sicherzustellen; 10. die KI-Talente in Deutschland und Europa besser zu fördern, ihnen attraktive Karriere- und Entwicklungsperspektiven zu bieten und zugleich die Gewinnung internationaler KI-Talente zu erleichtern und hierzu a) ein Fast-Track-Verfahren mit beschleunigten Visa- und Aufenthaltsverfahren, Matching zwischen Unternehmen und Talenten, mehrsprachige digitale Verwaltungsprozessen und zentralen Anlaufstellen aufzubauen, bestehende Abkommen und Pilotprojekte zu nutzen und diese gezielt weiterzuentwickeln; b) Ausgründungen aus Hochschulen zu erleichtern, Transferstipendien und Gründungsprogramme für KI-Teams auszubauen sowie den Zugang zu Daten und Rechenkapazitäten zu verbessern, damit wissenschaftliche Exzellenz schneller in Anwendung und Gründungen übersetzt wird; c) Karrierewege, Kooperationen und Allianzen zwischen Forschung, Startups, Mittelstand und Industrie gezielt zu unterstützen; d) den Anteil von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen in KI-Forschung, -Entwicklung und -Gründungen gezielt zu erhöhen, etwa durch Mentoring- und Stipendienprogramme entlang der MINT-Bildungskette und Diversitätskriterien in der öffentlichen Förderung; 11. eine Nationale Strategie für Medien- und KI-Kompetenz aufzulegen, die Maßnahmen für altersübergreifende Vermittlung von Medienkompetenzen, inklusive KI- und weiteren Digital-Kompetenzen, bündelt und bundesweit verfügbar macht. Dazu zählen insbesondere: a) niedrigschwellige Bildungsangebote, die Menschen befähigen, KI-Systeme sicher, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen, ihre Rechte zu kennen und Risiken wie Desinformation, Diskriminierung oder automatisierte Fehlentscheidungen zu erkennen, mit zielgerichteten Angeboten für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, ältere Menschen, Menschen mit wenig digitaler Vorerfahrung, Kinder, die kein Gymnasium besuchen und vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen; b) diese Angebote unter anderem über Volkshochschulen, Bibliotheken, Verbraucherzentralen, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und digitale Lernplattformen anzubieten, damit Medien- und KI-Kompetenz nicht vom Einkommen, Arbeitgeber, Wohnort oder Bildungsstand abhängt; c) gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, KI-Kompetenzen systematisch in schulischer Bildung, beruflicher Ausbildung, Aufstiegsfortbildungen, Fachschulen und Hochschulen zu verankern; 12. Beschäftigte in Transformationsbranchen und Arbeitssuchende zu befähigen und dazu a) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern und Weiterbildungsträger bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Weiterbildungsangebote für KI-Kompetenzen zu entwickeln, bereitzustellen und dabei auch die geschlechtsspezifischen Folgen des KI-Einsatzes in der Arbeitswelt und die Bedarfe gesellschaftlicher Vielfalt zu berücksichtigen; b) im Sinne von Human First darauf hinzuwirken, dass Beschäftigte über verbindliche betriebliche Mitbestimmung den Wandel ihres Arbeitsumfelds aktiv mitgestalten können, insbesondere wo KI Arbeit steuert, Leistung bewertet oder Personalentscheidungen vorbereitet, da es dort Transparenz und klare Beteiligungsrechte braucht; c) für KMU und Handwerk einfacheren Zugang zu Förderinstrumenten der Arbeitsagentur sowie zu modularen Qualifizierungsangeboten, Micro- Credentials und Learning-Nuggets zu ermöglichen; d) Sicherheit im Wandel zu schaffen, indem Schutzlücken in der Arbeitslosenversicherung für Erwerbsformen wie Projektarbeit und Soloselbstständigkeit geschlossen werden; e) kontinuierlich zu prüfen, in welchem Ausmaß sich durch KI die Lohnquote zugunsten der Kapitalquote verringert und welche Folgen das einerseits für das Lohnniveau und andererseits für die Sozialversicherungen hat, und ggf. angemessene Strategien zur Begegnung eines solchen Trends zu entwickeln; f) öffentliche Förderung für KI-Einsatz und Digitalisierung an Qualifizierungskonzepte, frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten und angemessene Weiterbildungsbeteiligung der Unternehmen zu knüpfen; 13. eine nationale KI-Hochschule- und Infrastrukturoffensive zu starten, um Hochschulen unabhängige Rechenkapazitäten zu garantieren, das Angebot an, auch englischsprachigen, KI-Studiengängen auszubauen, die Vermittlung digitaler Schlüsselkompetenzen fachübergreifend in der Studiengangsentwicklung bundesweit zu verankern und die Reform des Prüfungswesens innerhalb der Wissenschaftsministerkonferenz voranzutreiben; 14. die Rahmenbedingungen für KI-Forschung und -Innovation entlang der Hightech-Agenda wirksam zu machen, und dazu a) Innovationsfreiheitsgesetz und Forschungsdatengesetz vorzulegen, eine IP- Strategie zu entwickeln und die Projektträger-Strukturen an die kurzen KI- Innovationszyklen anzupassen; b) strategische Instrumente wie IPCEI AI fortzuführen und industrielle Schlüsseltechnologien wie industrielle KI und Robotik zu skalieren; c) die SPRIND strukturell, finanziell und personell zu befähigen, disruptive KI-Projekte zum Erfolg zu führen, und die Forschung zu ressourceneffizienter KI als Qualitätsmerkmal auszubauen; 15. sich auf europäischer Ebene für den Aufbau einer europäischen Spitzenforschungsinfrastruktur für Künstliche Intelligenz in Weiterentwicklung von bereits bestehenden einzigartigen Netzwerken wie das europäische ELLIS (European Laboratory for Learning and Intelligent Systems) stark machen, denn nur gemeinsam können beste Köpfe und europäische Ressourcen gebündelt, europäische Plattformen aufgebaut und relevante europäische Firmen mit globaler Strahlkraft führend in den nächsten relevanten KI-Architekturen werden. Berlin, den 2. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Vertrauenswürdige und nachhaltige KI als Grundlage wirtschaftlichen Erfolgs Europas wirtschaftlicher Erfolg kann nur mit vertrauenswürdiger KI gelingen. Ein klarer regulatorischer Rahmen und ein starker Grundrechtsschutz können zu einem europäischen Standortvorteil werden. Die europäische KI- Verordnung schafft hierfür einen gemeinsamen Rahmen. Entscheidend ist nun, dass sie zügig, praxistauglich und innovationsfreundlich umgesetzt wird. Zentrale Voraussetzungen vertrauenswürdiger KI sind Safety, Security und Privacy by Design, ein hoher Verbraucher- und Datenschutz sowie die konsequente Berücksichtigung des Ressourcenverbrauchs. Dies betrifft insbesondere den Flächenbedarf, die Energie- und Wasserversorgung sowie die Lebenszyklen der eingesetzten Komponenten. Erforderlich sind deshalb eine vorausschauende Standortpolitik für Daten- und Rechenzentren, transparente Verfahren und die frühzeitige Einbindung der betroffenen Bürger*innen. Ebenso zentral ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Urheberrechts, der Rechte von Beschäftigten sowie der Vorgaben zu Gleichstellung und Antidiskriminierung. Bürger*innen sowie Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass KI-Systeme transparent, sicher und fair eingesetzt werden, Daten geschützt bleiben und automatisierte Entscheidungen diskriminierungsfrei, nachvollziehbar und anfechtbar sind. Die antragstellende Fraktion hat bereits im Oktober 2025 mit einem eigenen Antrag konkrete Vorschläge für eine wirksame, grundrechtsorientierte und innovationsfreundliche Umsetzung der europäischen KI- Verordnung vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/2349). Darüber hinaus hat die antragstellende Fraktion in ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 21/6337 aufgezeigt, wie der Schutz vor Diskriminierung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz gestärkt werden muss. Dazu gehört insbesondere die Klarstellung, dass das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch für automatisierte und teilautomatisierte Entscheidungen gilt und algorithmische Entscheidungssysteme ausdrücklich von der Legaldefinition der mittelbaren Benachteiligung erfasst werden. Digitale Souveränität und digitale Abhängigkeiten Die technologische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Deutschlands und Europas setzt voraus, kritische digitale Abhängigkeiten zu kennen und systematisch zu reduzieren. Dies gilt in besonderem Maße für Künstliche Intelligenz, da hier Abhängigkeiten von außereuropäischen Modellen, Anbietern, Cloud-Diensten und Recheninfrastrukturen bestehen. Die antragstellende Fraktion hat bereits im November 2025 in ihrem Antrag „Strategie zur digitalen Souveränität – Für eine selbstbestimmte digitale Zukunft Deutschlands und Europas“ eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands gefordert (Bundestagsdrucksache 21/2726). Auch der KI-Bundesverband spricht sich dafür aus, bestehende Abhängigkeiten im Bereich Künstlicher Intelligenz insbesondere in staatlichen Stellen und kritischen Infrastrukturen systematisch zu erfassen und auf Grundlage verbindlicher Zeitpläne zu reduzieren ((https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/anthropic- ki-fable-deutschland-folgen-100.html). Eine solche Bestandsaufnahme ist Voraussetzung dafür, Risiken angemessen bewerten, kritische Abhängigkeiten gezielt abbauen und offene europäische Alternativen stärken zu können. Dies ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der wirtschaftlichen Resilienz und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Europas. Industrielle KI Gerade für die Industrie und Fertigung stellt insbesondere die industrielle KI den Schlüssel für den nächsten Grad an Automatisierung dar. Sie bringt bereits heute messbare Vorteile: kürzere Entwicklungszeiten, geringere Fehlerquoten, stabile Lieferketten und eine gesteigerte Produktivität. Nach einer Umfrage des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) aus dem Jahr 2025 erwarten 53 Prozent der befragten Unternehmen bis 2028 Umsatzsteigerungen zwischen fünf und über 30 Prozent durch die Anwendung industrieller KI. Bislang allerdings fehlt es an der Skalierung, gerade mit Blick auf KMU: Demnach schreiben zwar über 80 Prozent der befragten Unternehmen KI eine mittlere bis hohe strategische Relevanz zu, aber lediglich 43 Prozent nutzen bereits KI-Lösungen; 48 Prozent planen den Einsatz bis 2028. Entscheidend für eine erfolgreiche Skalierung sind Investitionen in Schlüsseltechnologien, leistungsfähige Rechenzentren und offene Datenräume. Skalierung und Finanzierung Im Jahr 2025 wurden laut Startup-Verband so viele Start-ups gegründet wie noch nie; zugleich geben 45 Prozent der Startups an, dass Künstliche Intelligenz im Zentrum ihres Produkts steht (Deutscher Startup Monitor 2025, https://startupverband.de/presse/pressemitteilungen/deutscher-startup-monitor-2025-startup-standort-mit- positivem-momentum-%E2%80%93-ki-und-deeptech-treiben,-kapital-bleibt-engpass-29-09-2025/). Deutschland hat also kein Ideenproblem, sondern eher ein Skalierungsproblem. Die strukturelle Schwäche liegt in der Wachstumsphase: Europas Anteil an globalen Late-Stage-Finanzierungen liegt bei nur 9 Prozent (VC Magazin, Dezember 2025), und bis 2030 steigt der jährliche Kapitalbedarf voraussichtlich auf 20 Milliarden Euro – die Wachstumslücke könnte auf 10 Milliarden Euro anwachsen (UnternehmerTUM/Joachim Herz Stiftung, Dezember 2025, www.unternehmertum.de/en/press/wachstumsluecke-bremst-deep-tech-neues-whitepaper-fordert- mehrkapital-fuer-scaleups). Dabei wäre Kapital vorhanden: Europäische Pensionsfonds investieren nur einen Bruchteil ihres Vermögens in Wagniskapital – US-Pensionsfonds ein Vielfaches davon. Fehlender Marktzugang ist die zweite Wachstumsbremse. Startups fordern vor allem leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen, regulatorische Entlastungen und bessere Möglichkeiten zur Nutzung von Daten für innovative Geschäftsmodelle (BitkomStartup-Stimmung 2026, www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Startup- Stimmung-2026). Nur sieben Prozent der deutschen Startups haben mindestens einen öffentlichen Auftrag erhalten — bei etablierten Unternehmen ist der Anteil mehr als doppelt so hoch (ZEW Mannheim,Dezember 2024, https://vergabeblog.de/2024-12-11/nur-sieben-prozent-der-deutschen-startups-erhalten-oeffentliche-auftraege/). Hochschulausgründungen scheitern zudem häufig an langen Prozessen und zu hohen Beteiligungsquoten (Expertenkommission Wettbewerb & KI, BMWE 2026). Reallabore für Startups Dazu fehlt die Testinfrastruktur. Die europäische KI-Verordnung sieht Reallabore als zentrales Innovationsinstrument vor. Als Testumgebungen unter behördlicher Begleitung unterstützen sie Startups und KMU beim rechtskonformen Markteintritt und helfen, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu klären. Jeder EU- Mitgliedstaat muss bis zum 2. August 2026 sicherstellen, dass mindestens ein KI-Reallabor auf nationaler Ebene einsatzbereit ist (Art. 57 KI-VO; Bundesnetzagentur, www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ Digitales/KI/5_Innovationen/start.html). Besonders bei sensiblen Daten, etwa in der medizinischen Forschung, ermöglichen Reallabore einen rechtssicheren Rahmen, der außerhalb dieser Schutzräume nicht möglich wäre; allein ein GPU-Server für medizinisches KI-Training kostet knapp 500.000 Euro (Schwartmann/Sahm, FAZ, 13.05.2026). Ein einziges nationales Reallabor reicht jedoch nicht, es braucht dezentrale Strukturen auch auf Landesebene. Mit Blick auf Reallabore verweist die antragstellende Fraktion auf ihre in einem Entschließungsantrag dargelegten Forderungen im Kontext des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurfs eines Reallabore-Gesetzes. Arbeitswelt Die Arbeitswelt verändert sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz immer rasanter. Die KI verändert betriebliche Arbeitsprozesse und trägt zur Entstehung und stärkeren Verbreitung unterschiedlicher Erwerbsformen bei, darunter Gig-Work, Plattformarbeit, Selbstständigkeit und Soloselbstständigkeit sowie häufigere Wechsel zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung. Gleichzeitig wächst die Sorge vor Arbeitsplatzverlusten, dem Wegfall von Einstiegsstellen durch die Einführung von KI-Tools in Unternehmen sowie vor Diskriminierung durch algorithmische Systeme. Auch wenn Studien zeigen, dass KI aktuell vor allem zu einem Wandel von Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen führt und nicht zwangsläufig zu einem Abbau von Beschäftigung (https://doku.iab.de/forschungsbericht/2025/fb2325.pdf), müssen diese Risiken adressiert werden. Künstliche Intelligenz muss den Menschen dienen. Sie kann Arbeit erleichtern und neue Entwicklungschancen eröffnen. Dafür braucht es gute Grundkompetenzen, moderne Weiterbildung, verlässliche Beratung und eine angemessene soziale Absicherung bei beruflichen Veränderungen. Das schafft Vertrauen in den Wandel und eröffnet Chancen für eine gesündere und bessere Arbeitswelt. Auch die Rechte und wirtschaftlichen Grundlagen von Kreativschaffenden müssen im KI-Zeitalter wirksam geschützt werden. Die Nutzung geschützter Werke für Training, Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen darf nicht zu einer Entwertung kreativer Leistungen führen. Es braucht Transparenz über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie faire Regelungen für Anerkennung und Vergütung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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