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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 54/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 54/26 28.01.26 EU - DS - In - K - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI COM(2025) 835 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 130/22 = AE-Nr. 220282; Drucksache 79/24 = AE-Nr. 240133; Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115; Drucksache 209/25 = AE-Nr. 250407; AE-Nr. 251120 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.11.2025 COM(2025) 835 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT STRATEGIE FÜR EINE DATENUNION ERSCHLIEẞUNG VON DATEN FÜR KI 1 1. Einleitung – Daten für künstliche Intelligenz erschließen Künstliche Intelligenz verändert die Weltwirtschaft, und um wettbewerbsfähig zu sein und Innovationen voranzutreiben, benötigt die EU große Mengen an hochwertigen Daten. Solche Daten sind unerlässlich, will die EU starke KI-Modelle aufbauen, das Gesundheitswesen und das Energiesystem optimieren und eine Führungsrolle in der Industrie wahrnehmen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird ein besserer Datenzugang entscheidend sein, ob beim Skalieren oder für die Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die EU hat durch wichtige Rechtsvorschriften wie die Datenverordnung1 und durch Investitionen in gemeinsame europäische Datenräume2 eine solide Grundlage für die Errichtung eines sicheren, interoperablen Binnenmarkts für Daten geschaffen. Gleichzeitig wurden mit dem Aktionsplan für den KI-Kontinent3 und die Strategie „KI anwenden“4 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die EU bei der Entwicklung und der Einführung von KI eine Führungsrolle übernehmen kann. Die EU ist jedoch mit einem Mangel an Daten für die KI-Entwicklung und einem zunehmenden geopolitischen Wettbewerb konfrontiert, bei dem Daten immer mehr als strategisches Gut angesehen werden. Nach wie vor bleiben viele wertvolle Daten isoliert oder werden zu wenig genutzt, auch aufgrund eines Flickenteppichs an Datenvorschriften, während globale Wettbewerber schneller vorangehen und Daten zu ihrem technologischen und industriellen Vorteil nutzen Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und die Vorhersehbarkeit zu verbessern, wird mit der Digital-Omnibus-Verordnung eine Vereinfachung des Regelungsumfelds im Bereich Daten vorgeschlagen, indem vier Rechtsinstrumente in einem einzigen, kohärenten Datenrahmen zusammengeführt werden. Darüber hinaus wird die Strategie im Rahmen der Datenverordnung von einem umfassenden Unterstützungspaket begleitet, als Hilfe für die Unternehmen und um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Mustervertragsklauseln, Standardklauseln für die Cloud und ein spezieller Helpdesk werden insbesondere KMU dabei helfen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und dazu beitragen, die rechtliche Komplexität zu verringern und den Schwerpunkt auf Innovation zu legen. Musterklauseln werden sowohl für B2G- als auch für B2B-Beziehungen gelten und die Erstellung und Weitergabe von Daten vereinfachen, und auch Verträge sollen so einfacher werden.5 1 Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828. 2 Europäische Kommission, Commission Staff Working Document on Common European Data Spaces, SWD(2024) 21 final, 24. Januar 2024. 3 Europäische Kommission (2025). Aktionsplan für den KI-Kontinent. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. COM(2025) 165 final. Brüssel: Europäische Kommission. 4 Europäische Kommission, Strategie „KI anwenden“, COM(2025) 723 final, Brüssel, 8. Oktober 2025. 5 Updated EU AI model contractual clauses | Public Buyers Community. 2 Mit der Strategie für eine Europäische Datenunion wird der Schwerpunkt von Vorschriften auf Ergebnisse verlagert. Um dies zu erreichen, wird die EU in drei vorrangigen Bereichen tätig werden:  Ausweitung des Zugangs zu Daten für KI durch Initiativen wie Datenlabore, die vertrauenswürdige Pseudonymisierungsdienste anbieten und Datenressourcen öffentlicher und privater Akteure bündeln, um Unternehmen und Forschenden hochwertige Datensätze zur Verfügung zu stellen.  Straffung der Datenvorschriften, um es für Unternehmen und Forschende leichter zu machen, Daten auszutauschen. Dies beinhaltet auch eine Reform der Einwilligung in die Nutzung von Cookies, um „Cookie-Müdigkeit“ – ohne Einbußen beim Schutz der Rechte – zu verringern.  Stärkung der globalen Position der EU im internationalen Datenverkehr durch Beseitigung ungerechtfertigter Handelshemmnisse, damit europäische Unternehmen weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen konkurrieren können. 2. Auf der europäischen Datenstrategie (2020-2025) aufbauen Mit der europäischen Datenstrategie von 20206 hat die EU die rechtlichen und institutionellen Grundlagen für einen sicheren und fairen Binnenmarkt für Daten geschaffen. Ziel war es, das Potenzial von Daten für Innovation und Wachstum zu erschließen und gleichzeitig die Rechte zu schützen. Angesichts der Entwicklungen im Bereich der generativen KI und des zunehmenden geopolitischen Wettbewerbs liegt es jedoch auf der Hand, dass die EU nun über diese Grundlagen hinausgehen muss. Die europäische Datenstrategie war die treibende Kraft für wichtige Rechtsvorschriften, mit denen Vertrauen aufgebaut, die Datenweitergabe gefördert und die Vorschriften in der gesamten Datenwertschöpfungskette präzisiert wurden. Mit dem Daten-Governance- Rechtsakt wurden Mechanismen für die vertrauenswürdige Datenweitergabe und regulierte Vermittler geschaffen, es wurde ein Rahmen für die freiwillige Datenweitergabe durch Unternehmen für Zwecke von allgemeinem Interesse (freiwilliger Datenaltruismus) eingeführt und der Zugang zu bestimmten geschützten Datensätzen des öffentlichen Sektors wurde erweitert. Mit der Datenverordnung werden Daten aus vernetzten Produkten und Diensten erschlossen, indem Zugangs- und Nutzungsrechte klargestellt werden. Schließlich wurde durch die Richtlinie über offene Daten und den zugehörigen Durchführungsrechtsakt zu hochwertigen Datensätzen (anwendbar seit Juni 2024) die Verpflichtung geschaffen, bestimmte Datensätze des öffentlichen Sektors in maschinenlesbaren Formaten kostenlos und unbeschränkt zugänglich zu machen. Allerdings stellen die uneinheitliche nationale Umsetzung sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen in dem bestehenden Rechtsrahmen weiterhin Herausforderungen dar. 6 Die europäische Datenstrategie – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, Amt für Veröffentlichungen, 2020, https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/4c34e6f9-5391-11ea-aece-01aa75ed71a1. 3 Zu den unterstützenden Maßnahmen, die im Rahmen der europäischen Datenstrategie ergriffen wurden, gehören die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Dateninnovationsrat zwecks Koordinierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten sowie ein Normungsauftrag zur Schaffung der Grundlagen für einen europäischen Rahmen für vertrauenswürdige Daten7. Um den europäischen Binnenmarkt für Daten zu verwirklichen, hat die Kommission zwischen 2021 und 2024 außerdem 336 Mio. EUR in 14 strategische gemeinsame europäische Datenräume investiert, die wichtige Wirtschaftssektoren und Bereiche von öffentlichem Interesse abdecken. Damit hat sie die Bemühungen der Mitgliedstaaten und des Privatsektors ergänzt. Diese Räume bieten eine sichere Infrastruktur und einen sicheren Governance-Rahmen für die freiwillige Datenweitergabe unter vereinbarten Bedingungen. Die größte Herausforderung besteht nun darin, diese Bemühungen im Hinblick auf eine EU-weite Wirkung weiter auszubauen. 3. Drei Herausforderungen, die die EU jetzt angehen muss Die globale Landschaft wird durch KI-Technologien und -Dienste neu geprägt und hier muss die EU dringend drei neue strategische Herausforderungen bewältigen: Datenknappheit, komplexe Rechtsvorschriften und Zunahme des globalen Wettbewerbs. Datenknappheit: ein struktureller Innovationsengpass Mit der Zunahme generativer KI, großer Sprachmodelle (LLM) und agentischer KI8 ist der Zugang zu umfangreichen, hochwertigen, unbekannten und bereichsspezifischen Datensätzen zu einem entscheidenden Faktor für die globale Wettbewerbsfähigkeit geworden. Laut Epoch AI verdoppelt sich die Größe der für das Trainieren von LLMs benötigten Datensätze etwa alle sechs Monate9. 7 Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss C(2025) 4135 der Kommission vom 1. Juli 2025 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen in Bezug auf einen europäischen Rahmen für vertrauenswürdige Daten zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates, abrufbar unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/enorm/mandate/614_de (abgerufen am 27. Oktober 2025). 8 Als agentische KI gelten KI-Systeme, die selbstständig Entscheidungen treffen und handeln können. Dadurch sind KI-Agenten in der Lage, Sprache zu verstehen, über Aufgaben nachzudenken, eigenständig zu handeln, um zuvor festgelegte Ziele zu erreichen, und mit der sie umgebenden Welt zu interagieren und ihr Zusammenwirken – auch mit Menschen – zu steuern. 9 Robi Rahman and David Owen (2024), „The size of datasets used to train language models doubles approximately every six months“. Online-Veröffentlichung auf epoch.ai. Quelle: https://epoch.ai/data-insights/dataset-size-trend [Online-Ressource]. Im europäischen Datenraum für die Initiative zur Krebsbildgebung werden anonymisierte Bilder und Erläuterungen bereitgehalten. Bereits 2027 wird er mehr als 60 Millionen Bilder aus der Krebsmedizin umfassen. 4 Für LLMs und andere Arten von Basismodellen werden sehr umfangreiche und vielfältige Trainingsdatensätze benötigt. Studien zufolge könnte das Volumen der öffentlich verfügbaren Trainingsdaten zwischen 2026 und 2032 ausgeschöpft sein10. Angesichts dessen stellen sich für die EU die folgenden Herausforderungen: i) Hochwertige Datensätze, auch sektorspezifische Datensätze, müssen besser zugänglich gemacht werden und ii) es gilt, sicherzustellen, dass die für die Verarbeitung dieser Datensätze erforderliche Recheninfrastruktur in entsprechend großem Maßstab zugänglich ist. Viele europäische Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, haben nicht genug Datenvolumen und -vielfalt und keinen ausreichenden Zugang zu europäischen Rechenkapazitäten, die für die Entwicklung wettbewerbsfähiger KI-Lösungen erforderlich sind. Wird hier nicht umgehend gehandelt, läuft die EU Gefahr, abgehängt zu werden. Komplexe Rechtsvorschriften: Zersplitterung behindert Skalierung Im Anschluss an die europäische Datenstrategie von 2020 hat die EU wegweisende Verordnungen eingeführt, die auf bereits bestehenden Vorschriften aufbauen: den Daten- Governance-Rechtsakt11, die Datenverordnung und verschiedene sektorspezifischen Rechtsvorschriften wie die Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum12. Diese Initiativen konzentrierten sich jeweils auf spezifische Fragen, wie die Mechanismen für die Datenweitergabe, eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung und das Vorgehen gegen aufwendige Lokalisierungsanforderungen. Das komplexe Zusammenspiel zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)13 und sektorspezifischen Rechtsvorschriften sowie die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten haben jedoch zu einem fragmentierten Regelungsumfeld, zu Rechtsunsicherheit, auch für Behörden, sowie zu höheren Befolgungskosten, insbesondere für Start-up-Unternehmen und KMU, geführt. So gelten beispielsweise für Anbieter von Datenvermittlungsdiensten – ein Bereich, der noch in den Kinderschuhen steckt – restriktive rechtliche Verpflichtungen, die ihre Wachstumsfähigkeit einschränken. Ökosysteme in der Frühphase sollten nicht durch unverhältnismäßige Anforderungen belastet werden, die die Einführung von Modellen für die Weitergabe von Daten und die Schaffung von Datenräumen behindern. Um Innovationen zu ermöglichen, muss die EU die Vorschriften für den Datenzugang und die Datennutzung vereinfachen. 10 Villalobos, P., Ho, A., Sevilla, J., Besiroglu, T., Heim, L., & Hobbhahn, M. (2024). Position: Will we run out of data? Limits of LLM scaling based on human-generated data. In K. Chaudhuri, S. Jegelka, L. Song, D. L. Silver, & Y. Ermon (Eds.), Proceedings of the 41st International Conference on Machine Learning (Vol. 235, S. 42085– 42101). PMLR. https://proceedings.mlr.press/v235/villalobos24a.html. 11 Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L 152 vom 3.6.2022, S. 1). 12 Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847. 13 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. 5 Globaler Wettbewerb: Daten als strategischer Vorteil Im KI-Wettlauf ist der Zugang zu hochwertigen Daten ein zentraler strategischer Vorteil. Weltweit sind Daten zu einem geopolitischen Gut geworden, und Datenzugang, -lokalisierung und -kontrolle werden zunehmend als Machtinstrumente genutzt. Während die EU offene, sichere, faire und vertrauenswürdige Datenströme fördert, verfolgen andere Länder aggressive oder protektionistische Strategien. Die Lokalisierung und restriktive Regelungen für den Zugang in Drittländern schränken den Zugang der EU zu globalen Ressourcen ein und setzen EU-Unternehmen wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Risiken aus. Um das Potenzial der europäischen KI voll auszuschöpfen, muss die Union Daten als zentrale strategische Ressource behandeln und in sichere, hochwertige und interoperable Datensätze investieren, die im Einklang mit den europäischen Werten und Standards stehen. Die Stärkung der Fähigkeit Europas, seine eigenen Daten zu sammeln, zu kuratieren und zu nutzen, ist sowohl ein wirtschaftliches als auch ein sicherheitspolitisches Gebot. Die EU muss vorteilhafte Datenströme sicherstellen, sensible nicht personenbezogene Daten innerhalb der EU schützen und vor dem Hintergrund zunehmender technologischer Rivalität die digitale Souveränität fördern. 6 4. Die drei Säulen der Strategie für eine Datenunion Säule I: Ausweitung des Zugangs zu hochwertigen Daten für KI und Innovation Die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich KI und digitale Innovation ist abhängig vom Zugang zu hochwertigen Daten und der Infrastruktur für den sicheren Austausch und die sichere Nutzung von Daten in großem Maßstab. Mit gemeinsamen europäischen Datenräumen, den Governance-Rahmen und umfangreichen Investitionen in Cloud- Technologie und Cloud-Computing hat die EU bereits solide Grundlagen geschaffen. Die Herausforderung besteht nun darin, von Pilotprojekten und einzelnen Initiativen zu einem nahtlosen, interoperablen und nachhaltigen Datenökosystem überzugehen, um bahnbrechende Innovationen zu fördern und die digitale Souveränität der EU zu stärken. Um dies zu erreichen, wird die Kommission zwei komplementär angelegte Strategien verfolgen. Zum einen wird sie Leitinitiativen auf den Weg bringen, mit denen die dringlichsten Engpässe in der EU angegangen werden: begrenzter Zugang zu kritischen Datensätzen, unzureichende Infrastruktur für großmaßstäbliche KI-Entwicklung sowie Bedarf an vertrauenswürdigen Umgebungen, einschließlich Datenlaboren als Verbindung zwischen Datenräumen und KI-Entwicklern. Diese Datenlabore werden als spezialisierte Serviceeinrichtungen dienen, die sichere Umgebungen, praktische Instrumente und fachliche Unterstützung für die Bündelung, Kuratierung, Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten bieten. Sie werden Unternehmen, insbesondere KMU, dabei helfen, Daten in nutzbare Ressourcen für das KI-Training umzuwandeln und gleichzeitig die Kontrolle über die Daten zu bewahren. Diese Bemühungen werden Hand in Hand mit der Strategie „KI anwenden“ gehen und sicherstellen, dass KI-Einsatz und -Innovation in allen Wirtschaftszweigen und öffentlichen Sektoren durch die Verfügbarkeit von Daten direkt unterstützt werden. Außerdem wird sie diese Initiativen durch horizontale Erfolgsfaktoren Datenräume und Datenlabore: Bausteine des europäischen KI-Ökosystems Gemeinsame europäische Datenräume sind Ökosysteme für die Datenweitergabe, die sich auf Cloud-Infrastrukturen stützen und auf klaren Governance-Regeln beruhen, die bestimmen, wer auf Daten zugreifen, sie nutzen und weitergeben darf. Diese Räume bieten die Möglichkeit für Verbindungen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren – auf der Grundlage vertrauenswürdiger Mechanismen für den sektorinternen und sektorübergreifenden Datenaustausch. Datenlabore sind Datendienstleister, die diese Datenräume mit dem KI-Ökosystem verknüpfen. Sie bieten Unternehmen und Forschenden einen sicheren, praktischen Zugang zu hochwertigen Datensätzen, ferner die Unterstützung, die sie benötigen, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten, sowie Instrumente, Leitlinien und vertrauenswürdige Umgebungen für die Datenbündelung, - kuratierung, -kennzeichnung und - pseudonymisierung. Datenräume bieten strukturierte Quellen vertrauenswürdiger Daten, während Datenlabore diese Daten in nutzbare Ressourcen für Innovation und KI- Entwicklung umwandeln und so für einen fließenden Übergang von der Verfügbarkeit zur Anwendung sorgen. 7 verstärken: Rechtsklarheit in Bezug auf die Bündelung von Daten, Standards für die Datenqualität und Investitionen in Kapazitäten für synthetische Daten14, um Umfang, Vertrauen und langfristige Tragfähigkeit in allen Sektoren zu gewährleisten. i. Ausbau der gemeinsamen europäischen Datenräume Die gemeinsamen europäischen Datenräume (CEDS) sind für den Aufbau eines Binnenmarkts für Daten von zentraler Bedeutung. In der nächsten Phase sollen sie ausgebaut und über Datenlabore und KI-Fabriken mit der KI-Infrastruktur verknüpft werden und so die Datenbestände der EU zum Treibstoff einer vertrauenswürdigen KI machen. In enger Synergie mit der Strategie „KI anwenden“ wird mit diesen Bemühungen dafür gesorgt, dass die Datenräume unmittelbar die Entwicklung und Einführung von KI in allen Sektoren fördern. Die Cloud-Middleware Simpl15 wird durch einen quelloffenen, modularen und sicheren Satz von Komponenten die Interoperabilität zwischen Initiativen ermöglichen. Damit werden Hindernisse für KMU abgebaut und schnellere Verbindungen zwischen den Ökosystemen ermöglicht. Das Unterstützungszentrum für Datenräume wird die Akzeptanz, insbesondere bei KMU, durch Sensibilisierung und praktische Orientierungshilfen fördern. Bei der künftigen EU-Finanzierung für die europäischen Datenräume wird Sektoren von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Mobilität, Energie, öffentliche Verwaltung und Umwelt Vorrang eingeräumt. Bereits weiter fortgeschrittene Bereiche wie Fertigung und Finanzen werden auf marktorientierte Modelle umgestellt. Die Kommission wird diesen Übergang unterstützen, indem sie Normungs-, Interoperabilitäts- und Koinvestitionsrahmen fördert. Zentrale Ziele bleiben dabei die Integration der Endnutzer, die KI-Fähigkeit und die finanzielle Tragfähigkeit. 14 Synthetische Daten sind künstlich generierte Daten, die nicht auf der Grundlage realer Ereignisse erhoben werden, sondern so konstruiert sind, dass sie die Eigenschaften, Muster und Beziehungen realer Datensätze statistisch nachahmen. 15 Simpl ist eine quelloffene, sichere Middleware, die den Datenzugang und die Interoperabilität bei europäischen Dateninitiativen unterstützt. Sie bietet zahlreiche kompatible Komponenten, die kostenlos genutzt werden können und einem gemeinsamen Standard für Datenqualität und Datenweitergabe entsprechen; https://simpl- programme.ec.europa.eu/. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) – nächste Schritte: Der EHDS wird als wichtige Brücke zwischen Ökosystemen für Gesundheitsdaten und der KI-Entwicklung dienen, sodass Datenlabore und KI-Fabriken anonymisierte und synthetische Datensätze in vertrauenswürdigen Verarbeitungsumgebungen nutzen können. Ab März 2029 werden neben der Sekundärnutzung der meisten Gesundheitsdaten auch Patientenkurzakten und elektronische Verschreibungen unter allen Mitgliedstaaten ausgetauscht. Ab März 2031 betrifft dies dann auch medizinische Bilder, Laborergebnisse und Entlassungsberichte, wobei genomische und andere Daten für die Sekundärnutzung hinzugefügt werden. 8 Unter den Leitinitiativen im Rahmen der Strategie „KI anwenden“ wird die EU gemeinsame europäische Datenräume nutzen, um den Einsatz von KI in Schlüsselsektoren zu beschleunigen und die Entwicklung von Grenz-KI-Modellen durch die Grenz-KI-Initiative zu unterstützen. Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit anderen KI- Leitinitiativen, wie z. B. den Initiativen zu Basismodellen für die Industrie, KI-gestützter Arzneimittelentwicklung und zu Modellstädten für autonomes Fahren, die jeweils auf sektorspezifischen Daten beruhen, die über die gemeinsamen europäischen Datenräume zur Verfügung gestellt werden. Dieser Ansatz führt zu ganz konkreten Anwendungen: KI-gestützte Screening-Zentren im Gesundheitswesen, die Diagnoseinstrumente unter Nutzung des europäischen Raums für Gesundheitsdaten validieren16; Bündelung vertrauenswürdiger Daten in der Fertigung dank des Datenraums für die Fertigung, um spezialisierte und Grenz-KI- Modelle zu trainieren sowie eine KI-Plattform für den Agrar- und Lebensmittelsektor, die die Einführung KI-gestützter Instrumente für die Landwirtschaft unter Nutzung des gemeinsamen europäischen Agrardatenraums fördert. Ab 2026 wird die Einführung von Datenräumen in allen vorrangigen Sektoren fortgesetzt, mit Unterstützung durch laufende EU-Investitionen in Höhe von rund 100 Mio. EUR, was eine zuverlässige und groß angelegte Datennutzung für KI-Anwendungen ermöglichen wird. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird als wichtige Brücke zwischen Ökosystemen für Gesundheitsdaten und der KI-Entwicklung fungieren und es Datenlaboren und KI-Fabriken ermöglichen, anonymisierte und synthetische Datensätze in vertrauenswürdigen Verarbeitungsumgebungen zu nutzen. Der gemeinsame europäische Mobilitätsdatenraum wird die Verbindung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Logistik für einen sichereren und umweltfreundlicheren Verkehr ermöglichen. Der Energiedatenraum wird intelligente und flexible Energiedienstleistungen erleichtern, und der Mediendatenraum wird die Kreativwirtschaft durch KI-gestützte kulturelle Innovation fördern. Datenlabore werden als praktische Zugangspunkte zu diesen Datenräumen dienen und Organisationen Unterstützung für den Zugriff auf Daten, ihre Aufbereitung sowie ihre wirksame Nutzung für KI bieten. Innerhalb dieses Rahmens wird der Europäische Rechtsdatenraum den Zugang zu Rechts- und Justizdaten durch gemeinsame Identifikatoren und Metadaten für Rechtsprechung und Rechtsvorschriften erweitern, sodass LegalTech diese Daten nutzen kann. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob Bedarf für die Einrichtung eines Datenpools zu Vertragsbedingungen für die automatisierte Auftragsvergabe besteht. Die Kommission wird die Digitalisierung im Umweltbereich durch den Datenraum für den Grünen Deal beschleunigen, damit in der Digital-GreenTech-Landschaft sektorübergreifende Lösungen unter Einsatz wiederverwendbarer Komponenten und hochwertiger Datensätze entwickelt werden können. Zu den vorrangigen Maßnahmen gehören datengestützte Dienste für die Europäische Wasserresilienzstrategie, die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, Pilotprojekte zur Rückverfolgbarkeit von Textilien und zu Naturgutschriften sowie die 16 Dies wird auch auf Europas Plan gegen den Krebs, der Biowissenschaften-Strategie und dem EU-Plan für die Gesundheit von Herz und Kreislauf aufbauen. 9 fortgeschrittene Waldüberwachung mit maschinellem Lernen anhand vertraulicher und allgemein zugänglicher Daten. Ein europäischer Datenraum für den Verteidigungsbereich wird ein vertrauenswürdiges Umfeld schaffen, in dem operative und industrielle Daten sowie Forschungsdaten gebündelt werden, um Verteidigungssysteme der nächsten Generation zu entwickeln, die industriellen Fähigkeiten zu stärken und die technologische Souveränität der EU auszubauen, indem die Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern verringert wird. Unter Rückgriff auf die Erfahrungen der Ukraine im Bereich der datengestützten Verteidigung wird die Kommission neue Wege für Zusammenarbeit und Wissensaustausch erkunden. Die Initiative wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern, darunter auch Unternehmen, entwickelt. 17 ii. Datenlabore Wie im Aktionsplan für den KI-Kontinent dargelegt, werden Datenlabore spezialisierte Einrichtungen sein, die Dateninhaber, gemeinsame europäische Datenräume, bereichsspezifische Datenökosysteme und das KI-Ökosystem der EU miteinander verbinden. Datenlabore18 werden praktische Dienste – wie die Bündelung19, Kuratierung20, Kennzeichnung und Pseudonymisierung21 von Daten – anbieten, um Organisationen, insbesondere Start-up-Unternehmen und Scale-Up-Unternehmen bei der sicheren Weitergabe und Nutzung von Daten zu unterstützen, kooperatives KI-Training zu erleichtern sowie die Entwicklung von KI-Modellen in Schlüsselsektoren unter Abdeckung verschiedener Governance- und Lizenzierungsmodelle zu fördern. Im Einklang mit der Strategie „KI anwenden“ werden Datenlabore dank der Verfügbarkeit hochwertiger Daten konkrete KI- Lösungen ermöglichen und in der Praxis als Wegbereiter dienen, die die Erprobung, Einführung und Skalierung beschleunigen. Sie können auch genutzt werden, um im Auftrag von Datenräumen und anderen Dateninfrastrukturen Aufgaben auszuführen, für die fortgeschrittene KI-Ressourcen gebraucht werden, z. B. die Erstellung synthetischer Daten oder die Durchführung fortgeschrittener Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre und des Geschäftsgeheimnisses, und so Organisationen bei der sicheren Datenweitergabe und -nutzung zu unterstützen. 17 Diese Initiative wird sich an der Durchführbarkeitsstudie der Europäischen Verteidigungsagentur orientieren, die bis Ende 2025 vorliegen soll. 18 In manchen Zusammenhängen wird der Begriff „Datencontainer“ verwendet, um ähnliche Objekte zu bezeichnen, die eine strukturierte, sichere und vertrauenswürdige Datennutzung in verschiedenen Umgebungen ermöglichen. Zusammen mit dem breiter angelegten Konzept der „Daten-Containerisierung“ entsprechen sie einem komplementär angelegten Ansatz für die Organisation und Steuerung des Datenaustauschs, der die Interoperabilität und Kohärenz innerhalb des gesamten KI-Ökosystems der EU fördert. 19 Zusammenführung und Weitergabe von Daten aus mehreren Quellen in einem einzigen, zentralen Speicher oder einer gemeinsamen Umgebung. 20 Organisation, Integration, Validierung und Pflege von Daten, einschließlich der Kennzeichnung von Daten zur Verbesserung des Zugangs und der Nutzung. 21 Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.“ 10 Indem sie öffentliche und private Ressourcen bündeln, werden Datenlabore dazu beitragen, ein wesentliches Marktversagen zu beheben: die begrenzte Verfügbarkeit vielfältiger, hochwertiger Daten und die mangelnde Bereitschaft, in privater Hand befindliche Daten für KI-Trainingszwecke weiterzugeben. Sie werden über bestehende Zugangskanäle und -rahmen funktionieren, ohne dass eine direkte Datenübertragung erforderlich ist. So bleiben Datenräume die vertrauenswürdigen Infrastrukturen, in denen Daten verwaltet und bereitgestellt werden, während Datenlabore als operative Schnittstelle fungieren, die die sichere, wertschöpfende Nutzung der Daten für KI ermöglicht. Die Teilnahme wird freiwillig sein, und die Dateninhaber bestimmen, wie, wann und von wem die Daten verwendet werden können. Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung übermittelt. Alle Tätigkeiten werden durch strenge Vertraulichkeitsvorkehrungen geschützt und durch datenschutzfreundliche und dezentrale Techniken wie föderiertes Lernen, homomorphe Verschlüsselung und sichere Mehrparteienberechnung (Multi-Party Computation, MPC) unterstützt. Daten können lokal oder über Knoten hinweg verarbeitet werden, ohne dass sie in einem einzigen Speicher zusammengeführt werden, wodurch sichergestellt wird, dass sie unter der Kontrolle des ursprünglichen Inhabers bleiben. Dieses Modell, das gerade für KMU von Vorteil ist, unterstützt die Einhaltung der EU- Datenschutzvorschriften, wahrt die Vertraulichkeit und schafft Vertrauen, während gleichzeitig die Nutzung der Daten für KI ausgeweitet wird. Die Rechenkapazität der EU hat sich weiterentwickelt: vom wissenschaftlich ausgerichteten Hochleistungsrechnen (HPC) im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC hin zu KI-Fabriken, die mit einem erweiterten Konzept zur Unterstützung der KI-Entwicklung Recheninfrastruktur mit Datenzugang und -experimenten verknüpfen. Mit den künftigen KI- Gigafabriken wird die KI-Rechenleistung weiter ausgebaut werden. In diesem Kontext werden im Rahmen der Initiative „KI-Fabriken“ über EuroHPC die ersten Datenlabore eingerichtet, die sichere Umgebungen und Datendienste bereitstellen, um KI- Entwickler mit gemeinsamen europäischen Datenräumen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Fertigung, Energie und Klima zu verbinden; künftig werden sie auch auf die Bereiche Sprachen, Cybersicherheit und Kulturerbe ausgeweitet. Um sicherzustellen, dass ihre Dienste Unternehmen und öffentliche Verwaltungen erreichen, werden die Datenlabore eng mit den europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) zusammenarbeiten, die gegenüber den Nutzern als Kontaktstellen fungieren und dazu beitragen, den Bedarf an Daten mit konkreten Anwendungen in Einklang zu bringen. Zudem werden separat weitere Datenlabore in anderen Bereichen eingerichtet, um spezifischen Bedarf in einzelnen Sektoren oder Forschungsbedarf zu decken, z. B. im Energiesektor. Die künftigen KI-Gigafabriken werden die KI-Rechenzentren in größerem Maßstab ausbauen und das Datenlabor-Modell für die kommerzielle Einführung in der gesamten EU vorbereiten, sodass es zu einem selbsttragenden Diensteökosystem wird, das Rechenleistung, Daten und KI-Innovation miteinander verbindet. Die Datenlabore werden Dienstleistungen speziell in neun Schlüsselbereichen erbringen: 11  Verbindung zwischen Datenräumen und KI-Ökosystemen: Sie bieten eine praktische Verknüpfung und ermöglichen Unternehmen den Zugang zu hochwertigen, interoperablen Daten, indem gemeinsame europäische Datenräume und KI-Entwickler, Infrastrukturen und sektorale Ökosysteme zusammengebracht werden.  Technische Infrastruktur und Instrumente: Dank der Nutzung von Datencontainern wird es möglich sein, Daten effizient zu speichern und zu organisieren, außerdem werden sichere Umgebungen für die Verarbeitung sensibler Daten vor Ort sowie gebrauchsfertige Instrumente für die Datenaufbereitung und Techniken zum Schutz der Privatsphäre bereitgestellt, sodass die Daten anonymisiert und synthetische Daten erzeugt werden können. Es wird für ein hohes Maß an Nutzbarkeit, Geschwindigkeit und Skalierbarkeit gesorgt, damit die Instrumente einfach und zuverlässig sind und leicht eingesetzt werden können.  Datenbündelung: Unterstützung für Unternehmen bei der Aggregation von Daten aus öffentlichen und beschränkt zugänglichen Quellen – insbesondere von Daten, die für innovative Zwecke verwendet werden. Dabei werden die vertrauenswürdigen Mechanismen genutzt, die in den gemeinsamen europäischen Datenräumen für die Datenweitergabe eingesetzt werden. Die Datenlabore werden Unternehmen dabei unterstützen, beim Austausch oder der Bündelung von Daten das EU-Wettbewerbsrecht einzuhalten. Aufbauend auf und ergänzend zu den horizontalen Leitlinien, die Unternehmen praktische Orientierung für die Zusammenarbeit sowie gemeinsame Ressourcen an die Hand geben, wird die Kommission Datenlabore bei der Wahrnehmung dieser Rolle ferner mit speziellen Orientierungshilfen zu bewährten Verfahren für Datenaustausch und -bündelung unterstützen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Bekanntmachung über informelle Beratung auf Anfrage maßgeschneiderte Orientierungshilfen für einzelne Datenlabore bereitgestellt werden.  Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsdienste: Bereitstellung von fortgeschrittenen Instrumenten und Fachkenntnissen zur Entfernung oder Maskierung persönlicher Kennungen. Diese Dienste werden Techniken wie Pseudonymisierung, Anonymisierung und differentielle Privatsphäre umfassen, die eine sichere Weiterverwendung von Daten ermöglichen und gleichzeitig den Nutzen für Analysezwecke aufrechterhalten.  Generierung synthetischer Daten: Unterstützung für die Erstellung hochwertiger synthetischer Datensätze, die die statistischen Eigenschaften echter Daten nachahmen, ohne sensible oder vertrauliche Informationen offenzulegen. Datenlabore werden Instrumente und Fachwissen für die Generierung, Validierung und das Benchmarking synthetischer Daten für das Trainieren und Testen von KI-Modellen bereitstellen, und so die Anonymisierungsbemühungen ergänzen und die Datenverfügbarkeit in sensiblen Bereichen verbessern.  Datenkuratierung, -kennzeichnung und -vektorisierung: umfassende Unterstützung für die Bereinigung, Kennzeichnung, Annotation, Anreicherung und Vektorisierung von Datensätzen, um sie zuverlässig, repräsentativ und für das KI- Training nutzbar zu machen. Dazu gehören Qualitätssicherungsprozesse, transparente 12 Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Expertengemeinschaften für die bereichsspezifische Kennzeichnung.  Orientierungshilfen zu den Vorschriften und Schulungen: maßgeschneiderte Beratung, um Unternehmen bei der Einhaltung des EU-Rechts zu unterstützen. Ergänzend Angebot von Schulungen für KI-Entwickler zu den Themen Datennutzung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie KI-Vorschriften, Urheberrecht, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Wettbewerbsrecht.  Verbindung zwischen Datenräumen und KI-Ökosystemen: Sie bieten eine praktische Verknüpfung und ermöglichen Unternehmen den Zugang zu hochwertigen, interoperablen Daten, indem gemeinsame europäische Datenräume und KI-Entwickler, Infrastrukturen und sektorale Ökosysteme zusammengebracht werden. Erleichterung des Datenzugangs: ein nachfrageorientierter Dienst, bei dem Start-up- Unternehmen und KMU ihren Datenbedarf angeben können. Datenlabore helfen ihnen Datenlabore in der Praxis Ein Unternehmen in Mitgliedstaat X entwickelt KI-gestützte vorausschauende Wartungssysteme für Elektrofahrzeuge, kann aber nicht auf genug hochwertige Sensordaten von verschiedenen Fahrzeugmodellen und Ladeinfrastrukturen zugreifen. Die Hersteller selbst zögern aufgrund von Bedenken in Bezug auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, den Datenschutz und den Wettbewerb, diese Daten weiterzugeben. KI-Fabriken werden die Rechenressourcen und – über ihre integrierten Datenlabore – die Datenverwaltungsdienste bereitstellen, mit denen diese Hindernisse überwunden werden können. Über das Datenlabor kann das Unternehmen auf vertrauenswürdige, anonymisierte und aggregierte Datensätze aus verschiedenen Quellen zugreifen, z. B. auf Daten von Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur oder teilnehmender Originalgerätehersteller (OEMs) sowie andere Daten, die über den europäischen Mobilitätsdatenraum zugänglich sind. Als Bestandteil einer KI-Fabrik würde das Datenlabor Folgendes bieten: • sichere Umgebungen zur Analyse von Echtzeit-Sensordaten durch föderiertes Lernen, ohne dass die Daten die OEM-Systeme verlassen, • Anonymisierungsdienste, die eine datenschutzkonforme Nutzung von Fahrer- und Fahrzeugdaten gewährleisten, • Orientierungshilfen in Bezug auf die Anwendung der Datenzugangsbestimmungen der Datenverordnung und die Wahrung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, • Instrumente zur Datenkuratierung, mit denen unterschiedliche Sensorformate und Qualitätsstandards harmonisiert werden können. Das Labor würde somit als Brücke zwischen dem Mobilitätsdatenraum und dem KI- Ökosystem fungieren und es dem Unternehmen ermöglichen, robuste KI-Modelle zu trainieren, und gleichzeitig auf der Herstellerseite die Vertraulichkeit gewährleisten. 13 dann dabei, relevante Datensätze zu finden und marktbezogene, rechtliche oder administrative Hindernisse zu überwinden. iii. EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung Nachhaltige Kapazitäten von Rechenzentren und souveräne Cloud- und KI-Dienste sind eine Voraussetzung dafür, dass die EU die in dieser Strategie festgelegten Ziele erreichen kann. Da immer mehr Daten generiert werden, besteht ein wachsender Bedarf an der Sammlung, Speicherung, Kombination und Aufbereitung von Daten. Um Latenzzeiten22 zu minimieren und die Abhängigkeit von Infrastrukturen in anderen Teilen der Welt zu verringern, muss die EU über ausreichende Rechenzentrumskapazitäten verfügen. Um die Verfügbarkeit einer nachhaltigen Rechenzentrumsinfrastruktur und souveräner Cloud- und KI-Dienste für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in der EU sicherzustellen, wird die Kommission im ersten Quartal 2026 einen Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung vorschlagen. Diese Initiative wird Innovationen innerhalb der gesamten Cloud- und KI- Wertschöpfungskette unterstützen, von der Integration hochmoderner Prozessoren bis hin zu nachhaltiger Kühltechnik oder KI-Hardware und -Software. Sie wird auch den Aufbau nachhaltiger Rechenzentrumskapazitäten beschleunigen und sicherstellen, dass die EU über die für sichere und souveräne Cloud- und KI-Dienste erforderliche Infrastruktur verfügt. iv. Strategische Datenbestände: aus dem öffentlichen Sektor stammende, wissenschaftliche, kulturelle und sprachliche Ressourcen Die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der KI hängt vom Zugang zu hochwertigen, strukturierten und vertrauenswürdigen Daten ab. Datensätze aus den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Sprache sind entscheidende Voraussetzungen für solide KI-Modelle, Durchbrüche in der Forschung und technologische Souveränität. Die im Rahmen der Richtlinie über offene Daten vorgesehenen Referenzdatensätze des öffentlichen Sektors werden erweitert. Die hochwertigen Datensätze23 müssen kostenlos über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) in einem maschinenlesbaren Format und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2026 wird die Kommission eine Erweiterung der Liste hochwertiger Datensätze vorschlagen, um auch justizielle, administrative und andere Daten abzudecken. Dies wird Start-up-Unternehmen und KMU zugutekommen. Die Kommission wird auch überwachen, ob weitere Datensätze hinzugefügt werden sollten. Wissenschaftliche Daten haben sich bereits als transformativ erwiesen, wie AlphaFold24 gezeigt hat. Gut strukturierte Datenbanken senken die Kosten für Forschung und Entwicklung (FuE), beschleunigen die Innovation und ermöglichen es, zu neuen Grenzen in den Bereichen 22 Latenzzeit ist die Zeit, die benötigt wird, um Daten von einem Punkt eines Netzes zu einem anderen zu übertragen. 23 Im Einklang mit Anhang I der Richtlinie über offene Daten stammen diese hochwertigen Datensätze aus den folgenden Kategorien: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt; Meteorologie; Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen, Mobilität. Neue Kategorien können hinzugefügt werden. 24 AlphaFold ist ein von Deep Mind entwickeltes KI-System, das Deep Learning und große Datenmengen nutzt, um Proteinstrukturen vorherzusagen. Dies trägt dazu bei, bahnbrechende Forschung in vielen Bereichen der Biologie zu beschleunigen. 14 Werkstoffe, Arzneimittel, Energie und Biotechnologie vorzustoßen. Aufbauend darauf wird die Kommission weiterhin bestehende Datenbanken erfassen, zusammen mit Sachverständigen Prioritäten setzen, Nutzungsrechte sichern und neue digitale Infrastrukturen im Einklang mit der europäischen Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen finanzieren. In diesem Hinblick entwickelt die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (EOSC), der gemeinsame europäische Datenraum für Forschung und Innovation, derzeit einen Zusammenschluss von Datenarchiven mit einer vertrauenswürdigen Plattform für die Weitergabe und Weiterverwendung hochwertiger auffindbarer, zugänglicher, interoperabler und wiederverwendbarer (findable, accessible, interoperable and reusable, FAIR) Forschungsdaten, -instrumente und -dienste über Disziplinen und Grenzen in Europa hinweg. Dies wird die wissenschaftlichen Tätigkeiten im Bereich KI im Rahmen der Strategie RAISE25 unterstützen. Parallel dazu wird der künftige Vorschlag für einen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (EFR)26 die rechtlichen Bedingungen stärken, die für den Zugang für wissenschaftliche Zwecke zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen, Veröffentlichungen und Daten und für ihre Weitergabe und Weiterverwendung für wissenschaftliche Zwecke gelten Die kulturellen und sprachlichen Ressourcen der EU werden ebenfalls aufgestockt. Aufbauend auf der Europeana-Initiative27 stellen europäische Kultureinrichtungen mehr als 30 Mio. digitalisierte Werke für die KI-Entwicklung zur Verfügung. Die Kommission wird prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und KI-Anbietern gestärkt und die Lizenzvergabe gefördert werden kann, um die audiovisuellen Archive dieser Anstalten für KI-Training zugänglich zu machen, wobei die Vergütung der Rechteinhaber zu berücksichtigen ist. Pilotprojekte im Rahmen des gemeinsamen europäischen Sprachdatenraums und der Allianz für Sprachtechnologien (ALT-EDIC) werden bereichsspezifische, über Crowdsourcing zusammengetragene Datensätze, auch aus kleineren Sprachen, bereitstellen, die zu den bereits verfügbaren 477 Mrd. Token hinzukommen – vergleichbar mit führenden KI-Trainingsdatensätzen. Dies wird auch dazu beitragen, dass seltene Sprachen in die Entwicklung großer KI-Sprachmodelle (LLM) einbezogen werden, was sich auf die Qualität der Ergebnisse von KI-Systemen in diesen Sprachen auswirken wird. v. Horizontale Erfolgsfaktoren: synthetische Daten, Bündelung von Daten und Standards bzw. Normen 25 Europäische Kommission (2025). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine europäische Strategie für künstliche Intelligenz in der Wissenschaft – Wegbereitung für die Ressource für die KI- Wissenschaft in Europa (RAISE). Brüssel, 8. Oktober 2025 (COM(2025) 724 final). 26 Europäische Kommission, künftiger Vorschlag für einen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (EFR), angekündigt im Arbeitsprogramm 2025 der Kommission, Brüssel, 11. Februar 2025, abrufbar unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategy-documents/commission-work-programme/commi ssionwork-programme-2025_en?prefLang=de. 27 Europeana, die europäische Online-Plattform für das Kulturerbe, abrufbar unter: https://www.europeana.eu/de (abgerufen am 27. Oktober 2025). 15 Neben Leitinitiativen benötigt die EU auch horizontale Maßnahmen, die sektorübergreifend sind und Maßstäbe für die gesamte Datenwirtschaft setzen. Synthetische Daten als Triebkraft für eine Führungsrolle im Bereich KI Synthetische Daten28 können KI-Training in Bereichen ermöglichen, in denen Daten knapp oder sensibel sind – von der Erforschung seltener Krankheiten über die Robotik bis hin zu Grenzfällen im Bereich des autonomen Fahrens. Damit können KI-Modelle entwickelt werden, ohne dass personenbezogene oder geschützte Informationen offengelegt werden müssen, was sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch Innovationen bei gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre stärkt. Um dieses Potenzial zu nutzen, wird die Kommission Leitlinien und Standards bzw. Normen für die Nutzung vertrauenswürdiger synthetischer Daten entwickeln, die damit verbundenen rechtlichen Fragen prüfen, eine Konsultation zu einem freiwilligen europäischen Zertifizierungssystem durchführen und die Möglichkeit der Einrichtung einer „Fabrik für synthetische Daten“ prüfen, um den Zugang zum Hochleistungsrechnen für die Zwecke der groß angelegten Datensatzgenerierung zu ermöglichen. Im Rahmen von Horizont Europa werden ferner Spitzenforschung und -entwicklung im Bereich der Techniken zur Erzeugung synthetischer Daten finanziert. Den Weg für die strategische Datenbündelung ebnen Zahlreichen Unternehmen, z. B. in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Energie, Landwirtschaft und Fertigung, fehlen die großen, vielfältigen Datensätze, die für das Trainieren fortschrittlicher KI-Modelle erforderlich sind. Werden Daten im Zusammenhang mit frühen Phasen des Produktionszyklus von Produkten und Dienstleistungen zusammengeführt, könnten gemeinsame Vorteile erschlossen werden, aber Rechtsunsicherheit und die Angst vor Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht bremsen die Zusammenarbeit. Die Kommission wird weiterhin daran arbeiten, Rechtsklarheit für Unternehmen zu schaffen, wie es Mario Draghi in seinem Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gefordert hat. In den Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern aus dem Jahr 2023 wird bereits erläutert, wann die Datenbündelung mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist, und es werden praktische Beispiele und Schutzklauseln genannt. 28 Siehe Begriffsbestimmung oben. Draghi-Bericht: „Um insbesondere den Mangel an großen Datensätzen in der EU zu überwinden, sollte das KI- Modelltraining mit Daten gespeist werden, die von mehreren EU-Unternehmen in einem bestimmten Sektor kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte im Rahmen von Open-Source- Frameworks geschehen, die vor der Durchsetzung des Kartellrechts durch die Wettbewerbsbehörden geschützt sind.“ 16 Um die rechtmäßige und wirksame Datenzusammenarbeit im Rahmen von Datenlaboren weiter zu erleichtern, wird die Kommission spezielle Leitlinien zu bewährten Verfahren für den Austausch und die Bündelung von Daten herausgeben. Darüber hinaus kann die Kommission im Rahmen der Bekanntmachung über informelle Beratung auf Anfrage Orientierungshilfen für spezifische datenbezogene Mehrländerprojekte und -initiativen bereitstellen, die die grenzübergreifende Innovation, industrielle Resilienz und KI-Entwicklung fördern. Indem die EU die Datenbündelung zu einer vertrauenswürdigen und rechtssicheren Option macht, kann sie Effizienzgewinne erschließen und Durchbrüche in Schlüsselsektoren beschleunigen. Höhere Maßstäbe für Datenqualität und Datenerfassung Ohne zuverlässige Standards bzw. Normen besteht selbst bei den ehrgeizigsten Bemühungen um die Datenweitergabe die Gefahr einer Fragmentierung und einer geringen Akzeptanz. Der europäische Rahmen für vertrauenswürdige Daten29 enthält bereits Vorschriften zu Weitergabe, Metadaten und Governance, doch sind weitere Arbeiten erforderlich, um neue Fragen anzugehen. Die Kommission wird einen Normungsauftrag für eine europäische Datenqualitätsnorm in Auftrag geben, die die Aspekte Vollständigkeit, Kohärenz, Herkunft, semantische Klarheit und Governance abdeckt und Unternehmen, Regulierungsbehörden und Forschenden gemeinsame Benchmarks für zuverlässige Datensätze an die Hand gibt. Diese Arbeit wird die laufenden Normungsbemühungen zur Datenqualität und -dokumentation im Rahmen der KI-Verordnung ergänzen und die Kohärenz zwischen den Anforderungen an die Datenverwaltung und die KI- Entwicklung sicherstellen. Eine spezielle Initiative wird darauf abzielen, die Annotations- und Kennzeichnungsverfahren zu standardisieren, um das Auffinden, die Kombination und die Weiterverwendung von Daten zu erleichtern und gleichzeitig das Vertrauen in ihre Herkunft und die Nutzungsbedingungen zu gewährleisten, was für die Ausweitung des KI-Trainings und die sektorübergreifende Weiterverwendung unverzichtbar ist. Im Rahmen eines Multi- Stakeholder-Workshops wird auch die Entwicklung von Standards bzw. Normen für die Datenerfassung aus vernetzten Produkten, Sensoren und Kameras – einschließlich Stichproben, Metadaten, Zeitstempel, Kalibrierung und Integrität – erkundet werden, um ein wesentliches Hindernis für eine wirksame Datenbündelung und -weiterverwendung zu beseitigen. 29 Siehe auch Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss C(2025) 4135 in Bezug auf einen europäischen Rahmen für vertrauenswürdige Daten. 17 Leitinitiativen  Einrichtung erster Datenlabore zur Skalierung der Datenverfügbarkeit und zur Verknüpfung mit KI-Ökosystemen (4. Quartal 2025). Diese Labore werden auch vertrauenswürdige Pseudonymisierungsdienste anbieten.  Einleitung der Initiative zu hochwertigen Daten für KI: Erweiterung hochwertiger Datensätze im Rahmen der Richtlinie über offene Daten (4. Quartal 2026), Einrichtung eines Forums der Interessenträger – mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und KI- Entwicklern (2. Quartal 2026), Bereitstellung von 30 Mio. digitalisierten Kulturgütern für KI-Training (4. Quartal 2026) und Einleitung einer Crowdsourcing-Initiative für bereichsspezifische Daten und Sprachdaten in kleineren europäischen Sprachen (2. Quartal 2026). Säule II: Straffung der Datenvorschriften Der Datenrahmen der EU muss klar, zweckmäßig und innovationsfreundlich bleiben. Um den Aufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, legt die Kommission einen Legislativvorschlag – die Digital-Omnibus-Verordnung – vor, der unter anderem darauf abzielt, den horizontalen Besitzstand der EU im Bereich Daten zu modernisieren und zu konsolidieren. Darüber hinaus wird die Kommission die Arbeit an der Vereinfachung der Befolgung der Vorschriften (Befolgung mit nur einem Klick) für eine automatisierte vorschriftsgemäße Berichterstattung sowie ein Unterstützungspaket für die Datenverordnung ankündigen, das Musterverträge, Standardklauseln, Orientierungshilfen für Gegenleistungen und Geschäftsgeheimnisse sowie einen Helpdesk für Rechtsfragen für KMU umfasst. i. Vereinfachung der EU-Besitzstands im Bereich Daten Der Regulierungsrahmen der EU für Daten ist rasch gewachsen, was zu neuen Rechten, aber auch zu zunehmender Komplexität und Fragmentierung geführt hat. Hier ist eine Vereinfachung erforderlich, um die Befolgungskosten zu senken, die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern und Innovationen besser zu fördern. Zu diesem Zweck legt die Kommission die oben genannte Digital-Omnibus-Verordnung vor. Sie wird den Besitzstand aktualisieren, unnötige Belastungen beseitigen und gleichzeitig die Grundprinzipien der Datenwirtschaft der EU wahren. Die Omnibus-Verordnung wird sich auf die folgenden vorrangigen Reformen konzentrieren:  Streichung überholter Vorschriften: Mit der Omnibus-Verordnung wird die Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten30 aufgehoben, da ihre Funktionen bereits durch die Datenverordnung abgedeckt sind, wobei der Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten und das Verbot ungerechtfertigter Lokalisierung ausdrücklich gewahrt bleiben. 30 Verordnung (EU) 2018/1807 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union. 18  Straffung der Vorschriften für die Datenweitergabe: Mit der Omnibus-Verordnung wird der Daten-Governance-Rechtsakt aufgehoben und werden seine wesentlichen Bestimmungen in die Datenverordnung überführt. Die Verpflichtungen für Datenmittler werden klarer und einfacher sein und werden auf freiwilliger Basis eingegangen, um tragfähige Modelle und eine breitere Akzeptanz zu ermöglichen.  Konsolidierung der Weitergabe von Daten des öffentlichen Sektors: Die Vorschriften, die derzeit teils im Daten-Governance-Rechtsakt und teils in der Richtlinie über offene Daten enthalten sind, werden beibehalten und in einem Kapitel der Datenverordnung zusammengefasst. Dies vereinfacht die Verpflichtungen und wahrt gleichzeitig die Offenheit, die Transparenz und den fairen Zugang. Der neue Rahmen wird darüber hinaus Machtungleichgewichte bei der Datenweitergabe beseitigen und faire Bedingungen und greifbare Vorteile für KMU gewährleisten. In den Datenlaboren werden vielversprechende neue Datensätze des öffentlichen Sektors gekennzeichnet, die derzeit noch nicht erfasst sind.  Modernisierung der Vorschriften für Cookies und ähnliche Technologien: Mit der Omnibus-Verordnung werden die derzeit in der e-Datenschutzrichtlinie enthaltenen Vorschriften über Cookies reformiert und in den DSGVO-Rahmen aufgenommen. Darin werden praktische Lösungen vorgeschlagen: Cookies und ähnliche Technologien, die für bestimmte Zwecke mit geringem Risiko eingesetzt werden, sollten als rechtmäßig angesehen werden; für andere Zwecke sollten sich die Betreiber auf eine der Rechtsgrundlagen der DSGVO stützen. Außerdem werden die Banner durch Ein-Klick-Optionen vereinfacht. Zudem werden Websites verpflichtet, die Präferenzen der Nutzer zu respektieren, auch über ihre Browser. Über die Digital-Omnibus-Verordnung hinaus wird der e-Datenschutz- Rahmen reformiert, um sicherzustellen, dass die derzeitigen Vorschriften den heutigen Bedürfnissen entsprechen und einen wirksamen Schutz von Menschen und Unternehmen ohne Beeinträchtigung der Grundrechte ermöglichen und dabei den unabhängigen Journalismus wahren. Die einschlägigen Bestimmungen werden in andere Rechtsinstrumente integriert, sodass die Richtlinie letztlich aufgehoben werden kann.  Entwicklung eines innovationsfreundlichen Datenschutzrahmens: Gezielte Änderungen der DSGVO werden insbesondere den Begriff der personenbezogenen Daten präzisieren, auf EU-Ebene harmonisieren, wann Datenschutz- Folgenabschätzungen durchgeführt werden sollten, die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörden vereinfachen, deren Meldung über eine zentrale EU-Plattform straffen, die Informationspflichten Kommentar eines Teilnehmers an der öffentlichen Konsultation zur Datenunion: „Die Vorschriften für den e-Datenschutz müssen dringend aktualisiert werden. Die geltenden Vorschriften wurden vor einem völlig anderen technologischen Hintergrund konzipiert und entsprechen nicht den aktuellen Markterfordernissen.“ 19 vereinfachen, wenn berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass Einzelpersonen bereits über die Informationen verfügen und das Risiko für die betroffene Person gering ist; klarstellen, dass ein berechtigtes Interesse eine Rechtsgrundlage für das Training von KI sein kann, einschließlich der unbeabsichtigten Verarbeitung besonderer Datenkategorien und ferner die Bestimmungen über die automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall präzisieren. Eine wichtige Änderung betrifft die Freigabe von Daten für KI durch vertrauenswürdige Anonymisierung. Heute ist die Unsicherheit hinsichtlich einer ausreichenden Anonymisierung personenbezogener Daten ein zentrales Problem, das häufig von der Weitergabe von Daten abschreckt. Unternehmen haben insbesondere Schwierigkeiten festzustellen, wann pseudonymisierte Daten für bestimmte Unternehmen nicht mehr als personenbezogene Daten anzusehen sind. Diese Unsicherheit macht die Datenweitergabe komplexer, wenn die Anforderungen der DSGVO vorsichtshalber eingehalten werden. Die Kommission wird Unternehmen unterstützen, indem sie die Mittel und Kriterien festlegt, anhand derer bestimmt werden kann, ob Daten, die sich aus der Pseudonymisierung ergeben, für bestimmte Einrichtungen als personenbezogene Daten anzusehen sind. Dies umfasst eine Bewertung des Stands der verfügbaren Techniken und die Entwicklung von Kriterien zur Bewertung des Risikos einer Re-Identifizierung. Während die Unternehmen weiterhin in vollem Umfang für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sind, können sie die Implementierung dieser Mittel und Kriterien nutzen, um nachzuweisen, dass Daten nicht zu einer Re-Identifizierung führen können. Die Änderungen werden auch das Training von KI-Modellen mit geeigneten Schutzvorkehrungen erleichtern. Ziel dieser Änderungen ist es, Rechtsklarheit für die KI-Entwicklung zu schaffen, einschließlich Fällen der unbeabsichtigten Verarbeitung sensibler Daten, bei denen die Entwickler wirkliche Anstrengungen unternommen haben, diese Daten zu entfernen, und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu schützen.  Weiterentwicklung der Datenverordnung für die praktische Durchführung: Die wesentlichen Merkmale der Datenverordnung werden unverändert bleiben. Gleichzeitig wird die Datenweitergabe von Unternehmen an Behörden auf Notfälle beschränkt sein, wodurch Belastungen verringert werden und gleichzeitig die Krisenreaktion sichergestellt wird. Durch gezielte zusätzliche Anpassungen werden Datenverluste in Länder außerhalb der EU verhindert, bedarfsgerechte Regelungen für maßgeschneiderte Cloud-Dienste eingeführt und die Bestimmungen über intelligente Verträge aufgehoben.  Verringerung der Belastung expandierender Unternehmen: Mit einer neuen Kategorie kleine Midcap-Unternehmen (250-749 Beschäftigte) werden die Bestimmungen für KMU im Rahmen der Datenverordnung, der Richtlinie über offene Daten und der integrierten Vorschriften des Daten-Governance-Rechtsakts ausgeweitet. 20 ii. Aufbau eines zukunftssicheren Datenrahmens: Im Rahmen der digitalen Eignungsprüfung wird die Kommission den EU-Besitzstand im Bereich Daten weiter überprüfen, um seine Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und Innovationsfreundlichkeit zu erhalten. Mit besonderem Augenmerk auf KMU werden Überschneidungen, Lücken und unklare Wechselwirkungen, auch mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften für Daten, ermittelt, um einen berechenbareren sektorübergreifenden Rahmen zu schaffen. Darüber hinaus werden die Rechtsvorschriften zur Digitalisierung und der Datenschutz auf den neuesten Stand gebracht31. Gezielte Anpassungen können die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und die Durchsetzung stärken sowie die Entwicklung solider und vertrauenswürdiger Innovationen unterstützen. Die Datenvermittlung ist zu einem wachsenden Problem geworden, da bestimmte Unternehmen personenbezogene Daten erheben, aggregieren und mit ihnen handeln, ohne dass der Einzelne sich dessen bewusst ist, eine aussagekräftige Einwilligung gegeben oder Kontrolle darüber hat. Solche undurchsichtigen Praktiken untergraben die Grundprinzipien des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und schwächen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die digitalen Märkte. Die bestehenden Vorschriften müssen konsequenter durchgesetzt werden. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzvorkehrungen erforderlich sind, um solche Praktiken einzudämmen, die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen und sicherzustellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen darauf vertrauen können, wie in der gesamten Union auf Daten zugegriffen wird und diese ausgetauscht werden. iii. Befolgung der Vorschriften mit einem einzigen Klick Unternehmen wenden heute viel Zeit und Geld für die Befolgung der Vorschriften auf. Selbst Daten, die bereits in digitaler Form vorliegen, müssen häufig umformatiert und erneut an mehrere Behörden übermittelt werden, wo sie manuell überprüft werden. Diese Doppelarbeit führt zu einer fragmentierten Beaufsichtigung und zieht Ressourcen ab, die für Innovationen eingesetzt werden könnten. Über die Vereinfachung der Vorschriften hinaus investiert die EU auch in Technologien, um die Einhaltung der Vorschriften zu automatisieren. Über Horizont Europa und das Programm Digitales Europa werden gemeinsame Datenmodelle, Interoperabilitätsrahmen und automatisierte Analysen unterstützt. Pilotprojekte zeigen bereits, wie automatisierte Konformitätsprüfungen in Echtzeit in der Praxis funktionieren können. Der digitale Produktpass (DPP) ist ein frühes Beispiel für diesen Ansatz in der Produktgesetzgebung. Aufbauend auf diesen Erfahrungen würde die Befolgung der Vorschriften mit einem einzigen Klick die Einhaltung regulatorischer Anforderungen maschinell überprüfbar machen, sodass aufgrund von Unternehmensdaten standardisierte digitale Konformitätszertifikate erstellt 31 Arbeitsprogramm der Kommission, EUR-Lex – 52025DC0870 – DE – EUR-Lex. 21 werden können – ähnlich wie der digitale Produktpass die automatische Produktkonformität ermöglicht. Die Befolgung der Vorschriften mit einem einzigen Klick könnte in Bereichen wie der Cybersicherheit besonders wertvoll sein, in denen Unternehmen den Anforderungen der NIS- 2-Richtlinie32, der Cyberresilienz-Verordnung33 und anderer Rahmen unterliegen. Die Verordnung über europäische Unternehmensbrieftaschen wird ein Schlüsselfaktor für diesen Ansatz sein. Sie wird eine vertrauenswürdige und interoperable digitale Umgebung für die Speicherung, Verwaltung und Weitergabe überprüfbarer Zertifikate, einschließlich Konformitätszertifikaten, bieten. Unternehmen könnten europäische Unternehmensbrieftaschen nutzen, um sich digital zu identifizieren, Nutzer des Ökosystems zu identifizieren und zu validieren und die Konformität mit verschiedenen EU-Vorschriften durch die Vorlage von Konformitätszertifikaten nachzuweisen, während öffentliche Stellen und Regulierungsbehörden einen sicheren und sofortigen Zugang zu validierten Informationen erhalten. Im Laufe der Zeit wird die europäische Unternehmensbrieftasche zu einer gemeinsamen Infrastruktur werden, die Verwaltungsprozesse wie Lizenzvergabe, Vergabe öffentlicher Aufträge und Zugang zu Finanzmitteln unterstützt und nahtlose digitale Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden im gesamten Binnenmarkt ermöglicht. Um für Vertrauen und Rechtssicherheit zu sorgen, wird es unerlässlich sein, festzulegen, wer im Falle von Fehlern, Missbrauch oder Systemausfällen zur Verantwortung gezogen werden kann – unabhängig davon, ob es sich um das Unternehmen, den Zertifizierer oder die Regulierungsbehörde handelt. Die Kommission wird diese Fragen daher in einer bevorstehenden öffentlichen Konsultation untersuchen und dabei sowohl erkunden, welche Möglichkeiten sich bieten, als auch bewerten, welche Schutzvorkehrungen für den Aufbau eines zuverlässigen und rechenschaftspflichtigen automatisierten Compliance-Ökosystems erforderlich sind. Ein solches System würde nicht nur die Kosten für KMU und Midcap-Unternehmen senken, sondern auch den politischen Entscheidungsträgern einen Eindruck davon vermitteln, wie die Vorschriften in der Praxis funktionieren, und so die faktengestützte Regulierung stärken. Die Befolgung der Vorschriften mit nur einem Klick könnte zu einem Eckpfeiler der EU-Agenda für digitale Vereinfachung werden und Wettbewerbsfähigkeit mit Vertrauen und Rechenschaftspflicht in Einklang bringen. iv. Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der Datenverordnung: Die Datenverordnung ist das wichtigste Regelwerk für die Nutzung und die Weitergabe von Daten. Um sicherzustellen, dass Unternehmen, insbesondere KMU und kleine Midcap- 32 Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80). 33 Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) (ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024). 22 Unternehmen, ihr Potenzial voll ausschöpfen und sich auf Innovation statt auf Bürokratie konzentrieren können, hat die Kommission bereits ein Dokument mit häufig gestellten Fragen34 und Leitlinien zu Fahrzeugdaten35 herausgegeben und wird diese durch ein umfassenderes Paket von Unterstützungsmaßnahmen ergänzen. Folgende Sofortmaßnahmen sind vorgesehen:  Mustervertragsklauseln für die Datenweitergabe, um die rechtliche Komplexität zu verringern, Transaktionskosten zu senken und das Vertrauen der Unternehmen in neue Partnerschaften zu stärken;  Standardvertragsklauseln für Cloud-Dienste, um den Anbieterwechsel zu erleichtern sowie Verträge fairer zu gestalten und so Wettbewerb und Innovation auf dem europäischen Cloud-Markt zu fördern. Weitere Maßnahmen sollen schrittweise eingeführt werden:  Leitlinien für eine angemessene Gegenleistung zur Klärung der Frage, was für die Datenweitergabe in Rechnung gestellt werden kann, um sowohl Dateninhabern als auch Datenempfängern Rechtssicherheit zu bieten (1. Quartal 2026);  neue Leitlinien zu ausgewählten Begriffsbestimmungen der Datenverordnung (1. Quartal 2026);  ein Helpdesk für Rechtsfragen zur Datenverordnung, das Unternehmen mit konkreten Fragen zur Anwendung der neuen Vorschriften direkt unterstützt, wobei KMU Vorrang eingeräumt wird, damit ihre Anfragen rasch und mit besonderer Aufmerksamkeit bearbeitet werden (4. Quartal 2025). Zusammen werden diese Maßnahmen den Umgang mit der Datenverordnung erleichtern, unnötige Kosten verringern und den Unternehmen die Klarheit und das Vertrauen geben, die sie benötigen, um neue Chancen in der Datenwirtschaft der EU zu nutzen. Die Kommission wird die Einführung der vertraglichen Instrumente, insbesondere der Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln, genau überwachen und sie erforderlichenfalls im Einklang mit den internationalen Entwicklungen bei der Datenweitergabe überprüfen, ergänzen oder anpassen. Die Kommission wird Synergien zwischen der Gemeinschaft der öffentlichen Auftraggeber und den europäischen Datenräumen anstreben, um die Effizienz des öffentlichen Sektors zu steigern, und sich dabei auf das Konzept stützen, das vom europäischen Raum für 34 Europäische Kommission, Häufig gestellte Fragen zur Datenverordnung, Fassung 1.3, Brüssel, 12. September 2025, abrufbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/commission-publishes-frequently-asked-questions- about-data-act (abgerufen am 27. Oktober 2025). 35 Europäische Kommission, Leitlinien zu Fahrzeugdaten, Begleitunterlage zur Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung), C(2025) 6119 final, Brüssel, 12. September 2025. 23 Gesundheitsdaten und der Big-Buyers-Arbeitsgruppe zur Effizienz der Gesundheitsversorgung36 angenommen wurde. Leitinitiativen  Vorschlag zur Konsolidierung der Datenvorschriften (4. Quartal 2025)  Vorschlag zur Aktualisierung der e-Datenschutzvorschriften in Bezug auf Cookies und ähnliche Technologien (4. Quartal 2025)  Vorschlag für gezielte Anpassungen der DSGVO (4. Quartal 2025)  Einleitung einer Initiative für die Befolgung der Vorschriften mit nur einem Klick (ab dem 4. Quartal 2025)  Einführung von Unterstützungsmaßnahmen für die Durchführung der Datenverordnung (ab dem 4. Quartal 2025) Säule III: Schutz der europäischen Datensouveränität durch eine strategische internationale Datenpolitik Die Datensouveränität steht im Mittelpunkt der digitalen Zukunft der EU. Das bedeutet, dass die EU die Kontrolle darüber behalten muss, wie auf Daten zugegriffen wird und wie sie genutzt und geschützt werden – sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres Hoheitsgebiets. Souveränität erfordert Offenheit gegenüber vertrauenswürdigen Partnern, was auch den grenzüberschreitenden Datenaustausch einschließt, jedoch zu fairen, sicheren und mit den Werten und Interessen der EU im Einklang stehenden Bedingungen. Eine Situation, in der ausländische Akteure ungehinderten Zugang zum EU-Markt haben, während europäische Unternehmen im Ausland mit ungerechtfertigten Hindernissen konfrontiert sind, kann nicht aufrechterhalten werden. Die Wahrung der Souveränität bedeutet auch, die Resilienz der EU zu schützen. Cyberangriffe, Technologieverlust, Überwachung und Zwangsabhängigkeiten gefährden kritische Daten. Die EU muss die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit sensibler Datensätze sicherstellen verhindern, dass sie missbraucht oder ausgenutzt werden, insbesondere durch Akteure außerhalb der EU. 36 Can the European Health Data Space enable better procurement? – Big Buyers are investigating | Public Buyers Community. 24 Zu diesem Zweck wird die Kommission eine Strategie verfolgen, die Offenheit mit Stärke verbindet: Faire Bedingungen für den Datenzugang und die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten sollen zu einer Säule des digitalen Handels gemacht, sensible nicht personenbezogene Daten der EU durch klare Schutzvorkehrungen geschützt und die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern vertieft werden. Die Kommission wird auch daran arbeiten, globale Governance- Modelle zu gestalten, die die Interessen und Werte der EU widerspiegeln und eine Fragmentierung in konkurrierende Bereiche verhindern. Diese Strategie wird das langfristige Konzept der EU für den sicheren Verkehr personenbezogener Daten ergänzen, das im Rahmen des EU-Besitzstands im Bereich des Datenschutzes entwickelt wurde. Während die EU einen soliden Rechtsrahmen geschaffen und den „vertrauensvollen freien Datenverkehr“ international gefördert hat, drohen neue ungerechtfertigte Datenlokalisierungsauflagen, Ausfuhrkontrollen und diskriminierende Vorschriften im Ausland die Souveränität zu untergraben. Die Kommission wird daher entschlossener handeln, um die Interessen und die Regulierungsautonomie der EU mit verhältnismäßigen Maßnahmen zu verteidigen, wenn Offenheit missbraucht oder Schwachstellen instrumentalisiert werden. i. Fairer grenzüberschreitender Datenverkehr und Schutzmaßnahmen für sensible nicht personenbezogene Daten aus der EU Die Kommission wird faire Bedingungen und eine wirksame Kontrolle des grenzüberschreitenden Datenverkehrs in den internationalen digitalen Handel integrieren. Durch einen strukturierten Austausch, z. B. im Rahmen der Digitalpartnerschaften und digitalen Dialoge der EU, werden bestehende Ungleichgewichte angegangen, bei denen EU- Daten ohne angemessene Schutzvorkehrungen ins Ausland fließen. Sollten weiterhin Lücken bestehen, wird die Kommission auf der Grundlage objektiver Kriterien verhältnismäßige Maßnahmen unter uneingeschränkter Achtung der internationalen Verpflichtungen der Union ergreifen. Sie wird im zweiten Quartal 2026 Leitlinien herausgeben, anhand derer die Behandlung von EU-Einrichtungen durch Drittländer bewertet werden kann. Ferner wird sie im ersten Quartal 2026 ein Instrumentarium zur Vermeidung von Datenverlusten entwickeln, um Fragen im Zusammenhang mit Lokalisierungsauflagen, Marktausschlüssen, unzureichenden Schutzvorkehrungen oder anderen ungerechtfertigten Maßnahmen anzugehen. Dieses Instrumentarium kann sich auf Instrumente wie die In einer Umfrage unter Interessenträgern sprachen sich 75 % der Teilnehmenden für ein entschlosseneres Vorgehen der EU in Bezug auf den internationalen Verkehr nicht personenbezogener Daten aus. 25 Verordnung zur Rechtsdurchsetzung im Handel37, das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen38 und gegebenenfalls Erwägungen der wirtschaftlichen Sicherheit stützen oder von ihnen inspiriert sein und wird sich auf Technologien und bewährte Verfahren konzentrieren, um die Resilienz der EU zu stärken. Sollten strukturelle Verzerrungen oder anhaltende diskriminierende Praktiken nicht behoben werden, wird die Kommission erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen, um faire Bedingungen für den Datenzugang und die Datennutzung zu gewährleisten. Parallel dazu wird die Kommission sensible nicht personenbezogene Daten aus der EU besser schützen und den durch die DSGVO und Angemessenheitsbeschlüsse garantierten Schutz personenbezogener Daten ergänzen. In Zusammenarbeit mit den Interessenträgern und im Anschluss an die Ergebnisse eingehender Risikobewertungen wird sie bis zum dritten Quartal 2026 ein erstes Paket gezielter Maßnahmen annehmen. ii. Verknüpfung der Ökosysteme für die Datenweitergabe der EU mit jenen gleich gesinnter Drittländer Der Rechtsrahmen der EU für Datenschutz, Cybersicherheit, Durchsetzung und Rechtsbehelfe ist eine zuverlässige Grundlage für ausländische Dateninhaber. Die Kommission wird sichere, konvergente und interoperable Verbindungen zwischen den Datenökosystemen der EU und denen gleich gesinnter Partner fördern, um mehr Datenverkehr in die EU anzuziehen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören i) unterstützende Dienste und Infrastrukturen wie die gemeinsamen europäischen Datenräume, um eine nahtlose grenzüberschreitende Datenweitergabe ii) die Bereitstellung von Instrumenten wie Standardvertragsklauseln, um Unternehmen bei der Gewährleistung eines rechtmäßigen Austauschs zu unterstützen, und iii) die Aufnahme von Verpflichtungen zur grenzüberschreitenden Datenweitergabe in bilaterale und plurilaterale internationale Übereinkünfte. Zur Stärkung der Konvergenz und Interoperabilität wird die Kommission den europäischen Rahmen für vertrauenswürdige Daten in internationalen Dialogen und im Netz für Digitalpartnerschaft fördern. Ferner wird sie die Schaffung eines Vertrauenssiegels prüfen, das möglicherweise mit dem Reifegradmodell für Datenräume – einem standardisierten Rahmen zur Bewertung der Fähigkeiten von Datenrauminitiativen – verknüpft sein wird, um die Zusammenarbeit mit Regierungen und Unternehmen im Ausland zu unterstützen. iii. Stärkung der Stimme der EU in der globalen Daten-Governance Konkurrierende Modelle der Daten-Governance führen zu einer Fragmentierung der globalen Landschaft. Die Kommission wird die Förderung von EU-Ansätzen auf internationaler Ebene, 37 Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 50). 38 Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer (ABl. L, 2023/2675, 27.11.2023). 26 insbesondere in neu entstehenden Rahmen, intensivieren und Koalitionen mit gleich gesinnten Partnern stärken. Bis 2026 werden die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) im Einklang mit der Internationalen Digitalstrategie39 Digitalpartnerschaften im Bereich der Daten- Governance vertiefen und miteinander verbinden und sich dabei mit Partnern abstimmen, die gemeinsame Ziele verfolgen, sowie Handelsabkommen zum Digitalbereich und Kapitel zum Digitalbereich im Rahmen traditioneller Handelsabkommen weiterentwickeln. Sie wird sich weiterhin aktiv in Foren wie der G7, der G20, der OECD und den Vereinten Nationen einbringen und dabei Instrumente wie die Erklärung der OECD über den Zugang der Behörden zu personenbezogenen Daten nutzen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung von EU-Konzepten und einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit mit Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und nächsten Nachbarn. Die EU wird auch mit Partnern zusammenarbeiten, um die Einrichtung einer gemeinsamen Plattform für ausgewählte hochwertige öffentliche Daten (z. B. aus dem Bereich Kulturerbe) zu prüfen, und vertrauenswürdige Vereinbarungen über den Verkehr sensibler Daten, den staatlichen Zugang und sektorspezifische Vorschriften anstreben. Leitinitiativen  Herausgabe von Leitlinien zur Bewertung der fairen Behandlung von EU-Daten im Ausland (2. Quartal 2026)  Schaffung eines Instrumentariums zur Bekämpfung von ungerechtfertigter Lokalisierung, Ausschlüssen, unzureichenden Schutzvorkehrungen und Datenverlusten (2. Quartal 2026) und Annahme von Maßnahmen zum Schutz sensibler nicht personenbezogener Daten (3. Quartal 2026) 5. Strategie für eine Datenunion: Erschließung von Daten für KI Um die Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter der KI zu gewährleisten, wird in der Strategie für eine Datenunion der Schwerpunkt von der Festlegung von Vorschriften auf die Erzielung von Ergebnissen verlagert. Aufbauend auf den seit 2020 bestehenden Grundlagen befasst sie sich mit Datenmangel, regulatorischer Komplexität und dem globalen Wettbewerb. Der Europäische Dateninnovationsrat wird das zentrale Governance-Forum bleiben, das im Hinblick auf eingehendere technische Debatten und einen strategischen Dialog mit den Mitgliedstaaten und der Industrie reformiert wurde. Parallel dazu wird die KI- Anwendungsallianz zum wichtigsten Kanal für sektorspezifische Rückmeldungen werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen, Forschende und öffentliche Akteure in die Gestaltung der Umsetzung einbezogen werden. Die KI-Beobachtungsstelle wird aufkommende Trends verfolgen und entsprechende politische Erkenntnisse formulieren. 39 Europäische Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Eine internationale Digitalstrategie für die Europäische Union, JOIN(2025) 140 final, Brüssel, 5. Juni 2025. 27 Gezielte Maßnahmen werden den Ausbau hochwertiger Daten, die Vereinfachung des Regelungsumfelds und die Stärkung der Rolle der EU beim globalen Datenverkehr ermöglichen. Für KMU und Innovatoren bedeutet dies, dass die Befolgung der Vorschriften kostengünstiger, der Zugang zu Daten erleichtert und das internationale Umfeld günstiger wird. Nur was gemessen wird, wird auch umgesetzt. Aus diesem Grund hat die Kommission einen Fahrplan für den Binnenmarkt angekündigt, um das Tempo zu erhöhen und die Verfahren zu beschleunigen. Die Strategie für eine Datenunion kann gegebenenfalls einen Beitrag zum Fahrplan leisten, um politische Entscheidungsträger und die Industrie, insbesondere KMU, bei der Beseitigung von Hindernissen und der Vollendung des Binnenmarkts für Daten zu unterstützen. Zusammen mit der Strategie „KI anwenden“ stellt die Strategie für eine Datenunion sicher, dass die Datengrundlagen der EU die Entwicklung, den Einsatz und die Einführung von KI in allen Sektoren direkt vorantreiben. Die langfristige Vision ist klar: eine souveräne europäische Datenwirtschaft, in der Daten sicher und verantwortungsvoll fließen, KI füttern, Innovationen ankurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Drucksache 54/26 - 28 -]

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