Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 54/26
28.01.26
EU - DS - In - K - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine
Datenunion - Erschließung von Daten für KI
COM(2025) 835 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 130/22 = AE-Nr. 220282;
Drucksache 79/24 = AE-Nr. 240133;
Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115;
Drucksache 209/25 = AE-Nr. 250407;
AE-Nr. 251120
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 19.11.2025
COM(2025) 835 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND
DEN RAT
STRATEGIE FÜR EINE DATENUNION
ERSCHLIEẞUNG VON DATEN FÜR KI
1
1. Einleitung – Daten für künstliche Intelligenz erschließen
Künstliche Intelligenz verändert die Weltwirtschaft, und um wettbewerbsfähig zu sein und
Innovationen voranzutreiben, benötigt die EU große Mengen an hochwertigen Daten. Solche
Daten sind unerlässlich, will die EU starke KI-Modelle aufbauen, das Gesundheitswesen und
das Energiesystem optimieren und eine Führungsrolle in der Industrie wahrnehmen. Gerade
für kleine und mittlere Unternehmen wird ein besserer Datenzugang entscheidend sein, ob beim
Skalieren oder für die Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Die EU hat durch wichtige Rechtsvorschriften wie die Datenverordnung1 und durch
Investitionen in gemeinsame europäische Datenräume2 eine solide Grundlage für die
Errichtung eines sicheren, interoperablen Binnenmarkts für Daten geschaffen. Gleichzeitig
wurden mit dem Aktionsplan für den KI-Kontinent3 und die Strategie „KI anwenden“4 die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die EU bei der Entwicklung und der Einführung von
KI eine Führungsrolle übernehmen kann.
Die EU ist jedoch mit einem Mangel an Daten für die KI-Entwicklung und einem zunehmenden
geopolitischen Wettbewerb konfrontiert, bei dem Daten immer mehr als strategisches Gut
angesehen werden. Nach wie vor bleiben viele wertvolle Daten isoliert oder werden zu wenig
genutzt, auch aufgrund eines Flickenteppichs an Datenvorschriften, während globale
Wettbewerber schneller vorangehen und Daten zu ihrem technologischen und industriellen
Vorteil nutzen
Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und die Vorhersehbarkeit zu verbessern,
wird mit der Digital-Omnibus-Verordnung eine Vereinfachung des Regelungsumfelds im
Bereich Daten vorgeschlagen, indem vier Rechtsinstrumente in einem einzigen, kohärenten
Datenrahmen zusammengeführt werden. Darüber hinaus wird die Strategie im Rahmen
der Datenverordnung von einem umfassenden Unterstützungspaket begleitet, als Hilfe für
die Unternehmen und um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.
Mustervertragsklauseln, Standardklauseln für die Cloud und ein spezieller Helpdesk werden
insbesondere KMU dabei helfen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und dazu beitragen, die
rechtliche Komplexität zu verringern und den Schwerpunkt auf Innovation zu legen.
Musterklauseln werden sowohl für B2G- als auch für B2B-Beziehungen gelten und die
Erstellung und Weitergabe von Daten vereinfachen, und auch Verträge sollen so einfacher
werden.5
1 Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über
harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828.
2 Europäische Kommission, Commission Staff Working Document on Common European Data Spaces,
SWD(2024) 21 final, 24. Januar 2024.
3 Europäische Kommission (2025). Aktionsplan für den KI-Kontinent. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen. COM(2025) 165 final. Brüssel: Europäische Kommission.
4 Europäische Kommission, Strategie „KI anwenden“, COM(2025) 723 final, Brüssel, 8. Oktober 2025.
5 Updated EU AI model contractual clauses | Public Buyers Community.
2
Mit der Strategie für eine Europäische Datenunion wird der Schwerpunkt von Vorschriften auf
Ergebnisse verlagert. Um dies zu erreichen, wird die EU in drei vorrangigen Bereichen tätig
werden:
Ausweitung des Zugangs zu Daten für KI durch Initiativen wie Datenlabore, die
vertrauenswürdige Pseudonymisierungsdienste anbieten und Datenressourcen
öffentlicher und privater Akteure bündeln, um Unternehmen und Forschenden
hochwertige Datensätze zur Verfügung zu stellen.
Straffung der Datenvorschriften, um es für Unternehmen und Forschende leichter zu
machen, Daten auszutauschen. Dies beinhaltet auch eine Reform der Einwilligung in
die Nutzung von Cookies, um „Cookie-Müdigkeit“ – ohne Einbußen beim Schutz der
Rechte – zu verringern.
Stärkung der globalen Position der EU im internationalen Datenverkehr durch
Beseitigung ungerechtfertigter Handelshemmnisse, damit europäische Unternehmen
weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen konkurrieren können.
2. Auf der europäischen Datenstrategie (2020-2025) aufbauen
Mit der europäischen Datenstrategie von 20206 hat die EU die rechtlichen und institutionellen
Grundlagen für einen sicheren und fairen Binnenmarkt für Daten geschaffen. Ziel war es, das
Potenzial von Daten für Innovation und Wachstum zu erschließen und gleichzeitig die Rechte
zu schützen. Angesichts der Entwicklungen im Bereich der generativen KI und des
zunehmenden geopolitischen Wettbewerbs liegt es jedoch auf der Hand, dass die EU nun über
diese Grundlagen hinausgehen muss.
Die europäische Datenstrategie war die treibende Kraft für wichtige Rechtsvorschriften, mit
denen Vertrauen aufgebaut, die Datenweitergabe gefördert und die Vorschriften in der
gesamten Datenwertschöpfungskette präzisiert wurden. Mit dem Daten-Governance-
Rechtsakt wurden Mechanismen für die vertrauenswürdige Datenweitergabe und regulierte
Vermittler geschaffen, es wurde ein Rahmen für die freiwillige Datenweitergabe durch
Unternehmen für Zwecke von allgemeinem Interesse (freiwilliger Datenaltruismus) eingeführt
und der Zugang zu bestimmten geschützten Datensätzen des öffentlichen Sektors wurde
erweitert. Mit der Datenverordnung werden Daten aus vernetzten Produkten und Diensten
erschlossen, indem Zugangs- und Nutzungsrechte klargestellt werden. Schließlich wurde durch
die Richtlinie über offene Daten und den zugehörigen Durchführungsrechtsakt zu
hochwertigen Datensätzen (anwendbar seit Juni 2024) die Verpflichtung geschaffen,
bestimmte Datensätze des öffentlichen Sektors in maschinenlesbaren Formaten kostenlos und
unbeschränkt zugänglich zu machen. Allerdings stellen die uneinheitliche nationale
Umsetzung sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen in dem
bestehenden Rechtsrahmen weiterhin Herausforderungen dar.
6 Die europäische Datenstrategie – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, Amt für Veröffentlichungen, 2020,
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/4c34e6f9-5391-11ea-aece-01aa75ed71a1.
3
Zu den unterstützenden Maßnahmen, die im Rahmen der europäischen Datenstrategie ergriffen
wurden, gehören die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Dateninnovationsrat zwecks
Koordinierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten sowie ein Normungsauftrag zur
Schaffung der Grundlagen für einen europäischen Rahmen für vertrauenswürdige Daten7.
Um den europäischen Binnenmarkt für Daten zu
verwirklichen, hat die Kommission zwischen 2021 und 2024
außerdem 336 Mio. EUR in 14 strategische gemeinsame
europäische Datenräume investiert, die wichtige
Wirtschaftssektoren und Bereiche von öffentlichem
Interesse abdecken. Damit hat sie die Bemühungen der
Mitgliedstaaten und des Privatsektors ergänzt. Diese Räume
bieten eine sichere Infrastruktur und einen sicheren
Governance-Rahmen für die freiwillige Datenweitergabe
unter vereinbarten Bedingungen. Die größte
Herausforderung besteht nun darin, diese Bemühungen im
Hinblick auf eine EU-weite Wirkung weiter auszubauen.
3. Drei Herausforderungen, die die EU jetzt angehen muss
Die globale Landschaft wird durch KI-Technologien und -Dienste neu geprägt und hier muss
die EU dringend drei neue strategische Herausforderungen bewältigen: Datenknappheit,
komplexe Rechtsvorschriften und Zunahme des globalen Wettbewerbs.
Datenknappheit: ein struktureller Innovationsengpass
Mit der Zunahme generativer KI, großer Sprachmodelle (LLM) und agentischer KI8 ist der
Zugang zu umfangreichen, hochwertigen, unbekannten und bereichsspezifischen Datensätzen
zu einem entscheidenden Faktor für die globale Wettbewerbsfähigkeit geworden. Laut Epoch
AI verdoppelt sich die Größe der für das Trainieren von LLMs benötigten Datensätze etwa alle
sechs Monate9.
7 Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss C(2025) 4135 der Kommission vom 1. Juli 2025 über einen
Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen in Bezug auf einen europäischen Rahmen für
vertrauenswürdige Daten zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des
Rates, abrufbar unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/enorm/mandate/614_de (abgerufen am
27. Oktober 2025).
8 Als agentische KI gelten KI-Systeme, die selbstständig Entscheidungen treffen und handeln können. Dadurch sind
KI-Agenten in der Lage, Sprache zu verstehen, über Aufgaben nachzudenken, eigenständig zu handeln, um zuvor
festgelegte Ziele zu erreichen, und mit der sie umgebenden Welt zu interagieren und ihr Zusammenwirken – auch
mit Menschen – zu steuern.
9 Robi Rahman and David Owen (2024), „The size of datasets used to train language models doubles approximately
every six months“. Online-Veröffentlichung auf epoch.ai. Quelle: https://epoch.ai/data-insights/dataset-size-trend
[Online-Ressource].
Im europäischen Datenraum
für die Initiative zur
Krebsbildgebung werden
anonymisierte Bilder und
Erläuterungen
bereitgehalten. Bereits 2027
wird er mehr als
60 Millionen Bilder aus der
Krebsmedizin umfassen.
4
Für LLMs und andere Arten von Basismodellen werden sehr umfangreiche und vielfältige
Trainingsdatensätze benötigt. Studien zufolge könnte das Volumen der öffentlich verfügbaren
Trainingsdaten zwischen 2026 und 2032 ausgeschöpft sein10.
Angesichts dessen stellen sich für die EU die folgenden Herausforderungen: i) Hochwertige
Datensätze, auch sektorspezifische Datensätze, müssen besser zugänglich gemacht werden und
ii) es gilt, sicherzustellen, dass die für die Verarbeitung dieser Datensätze erforderliche
Recheninfrastruktur in entsprechend großem Maßstab zugänglich ist. Viele europäische
Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, haben nicht genug
Datenvolumen und -vielfalt und keinen ausreichenden Zugang zu europäischen
Rechenkapazitäten, die für die Entwicklung wettbewerbsfähiger KI-Lösungen erforderlich
sind. Wird hier nicht umgehend gehandelt, läuft die EU Gefahr, abgehängt zu werden.
Komplexe Rechtsvorschriften: Zersplitterung behindert Skalierung
Im Anschluss an die europäische Datenstrategie von 2020 hat die EU wegweisende
Verordnungen eingeführt, die auf bereits bestehenden Vorschriften aufbauen: den Daten-
Governance-Rechtsakt11, die Datenverordnung und verschiedene sektorspezifischen
Rechtsvorschriften wie die Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum12. Diese
Initiativen konzentrierten sich jeweils auf spezifische Fragen, wie die Mechanismen für die
Datenweitergabe, eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung und das Vorgehen gegen
aufwendige Lokalisierungsanforderungen. Das komplexe Zusammenspiel zwischen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)13 und sektorspezifischen Rechtsvorschriften sowie
die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten haben jedoch zu einem fragmentierten
Regelungsumfeld, zu Rechtsunsicherheit, auch für Behörden, sowie zu höheren
Befolgungskosten, insbesondere für Start-up-Unternehmen und KMU, geführt.
So gelten beispielsweise für Anbieter von Datenvermittlungsdiensten – ein Bereich, der noch
in den Kinderschuhen steckt – restriktive rechtliche Verpflichtungen, die ihre
Wachstumsfähigkeit einschränken. Ökosysteme in der Frühphase sollten nicht durch
unverhältnismäßige Anforderungen belastet werden, die die Einführung von Modellen für die
Weitergabe von Daten und die Schaffung von Datenräumen behindern. Um Innovationen zu
ermöglichen, muss die EU die Vorschriften für den Datenzugang und die Datennutzung
vereinfachen.
10 Villalobos, P., Ho, A., Sevilla, J., Besiroglu, T., Heim, L., & Hobbhahn, M. (2024). Position: Will we run out of
data? Limits of LLM scaling based on human-generated data. In K. Chaudhuri, S. Jegelka, L. Song, D. L. Silver, &
Y. Ermon (Eds.), Proceedings of the 41st International Conference on Machine Learning (Vol. 235, S. 42085–
42101). PMLR. https://proceedings.mlr.press/v235/villalobos24a.html.
11 Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische
Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L 152 vom 3.6.2022, S. 1).
12 Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den
europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung
(EU) 2024/2847.
13 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG.
5
Globaler Wettbewerb: Daten als strategischer Vorteil
Im KI-Wettlauf ist der Zugang zu hochwertigen Daten ein zentraler strategischer Vorteil.
Weltweit sind Daten zu einem geopolitischen Gut geworden, und Datenzugang, -lokalisierung
und -kontrolle werden zunehmend als Machtinstrumente genutzt. Während die EU offene,
sichere, faire und vertrauenswürdige Datenströme fördert, verfolgen andere Länder aggressive
oder protektionistische Strategien. Die Lokalisierung und restriktive Regelungen für den
Zugang in Drittländern schränken den Zugang der EU zu globalen Ressourcen ein und setzen
EU-Unternehmen wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Risiken aus. Um das Potenzial
der europäischen KI voll auszuschöpfen, muss die Union Daten als zentrale strategische
Ressource behandeln und in sichere, hochwertige und interoperable Datensätze investieren, die
im Einklang mit den europäischen Werten und Standards stehen. Die Stärkung der Fähigkeit
Europas, seine eigenen Daten zu sammeln, zu kuratieren und zu nutzen, ist sowohl ein
wirtschaftliches als auch ein sicherheitspolitisches Gebot. Die EU muss vorteilhafte
Datenströme sicherstellen, sensible nicht personenbezogene Daten innerhalb der EU schützen
und vor dem Hintergrund zunehmender technologischer Rivalität die digitale Souveränität
fördern.
6
4. Die drei Säulen der Strategie für eine Datenunion
Säule I: Ausweitung des Zugangs zu
hochwertigen Daten für KI und Innovation
Die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich
KI und digitale Innovation ist abhängig vom
Zugang zu hochwertigen Daten und der
Infrastruktur für den sicheren Austausch und
die sichere Nutzung von Daten in großem
Maßstab. Mit gemeinsamen europäischen
Datenräumen, den Governance-Rahmen und
umfangreichen Investitionen in Cloud-
Technologie und Cloud-Computing hat die
EU bereits solide Grundlagen geschaffen. Die
Herausforderung besteht nun darin, von
Pilotprojekten und einzelnen Initiativen zu
einem nahtlosen, interoperablen und
nachhaltigen Datenökosystem überzugehen,
um bahnbrechende Innovationen zu fördern
und die digitale Souveränität der EU zu
stärken.
Um dies zu erreichen, wird die Kommission
zwei komplementär angelegte Strategien
verfolgen. Zum einen wird sie Leitinitiativen
auf den Weg bringen, mit denen die
dringlichsten Engpässe in der EU angegangen
werden: begrenzter Zugang zu kritischen
Datensätzen, unzureichende Infrastruktur für
großmaßstäbliche KI-Entwicklung sowie
Bedarf an vertrauenswürdigen Umgebungen,
einschließlich Datenlaboren als Verbindung
zwischen Datenräumen und KI-Entwicklern.
Diese Datenlabore werden als spezialisierte
Serviceeinrichtungen dienen, die sichere
Umgebungen, praktische Instrumente und
fachliche Unterstützung für die Bündelung, Kuratierung, Pseudonymisierung und
Anonymisierung von Daten bieten. Sie werden Unternehmen, insbesondere KMU, dabei
helfen, Daten in nutzbare Ressourcen für das KI-Training umzuwandeln und gleichzeitig die
Kontrolle über die Daten zu bewahren. Diese Bemühungen werden Hand in Hand mit der
Strategie „KI anwenden“ gehen und sicherstellen, dass KI-Einsatz und -Innovation in allen
Wirtschaftszweigen und öffentlichen Sektoren durch die Verfügbarkeit von Daten direkt
unterstützt werden. Außerdem wird sie diese Initiativen durch horizontale Erfolgsfaktoren
Datenräume und Datenlabore: Bausteine
des europäischen KI-Ökosystems
Gemeinsame europäische Datenräume sind
Ökosysteme für die Datenweitergabe, die sich
auf Cloud-Infrastrukturen stützen und auf
klaren Governance-Regeln beruhen, die
bestimmen, wer auf Daten zugreifen, sie
nutzen und weitergeben darf. Diese Räume
bieten die Möglichkeit für Verbindungen
zwischen öffentlichen und privaten Akteuren –
auf der Grundlage vertrauenswürdiger
Mechanismen für den sektorinternen und
sektorübergreifenden Datenaustausch.
Datenlabore sind Datendienstleister, die
diese Datenräume mit dem KI-Ökosystem
verknüpfen. Sie bieten Unternehmen und
Forschenden einen sicheren, praktischen
Zugang zu hochwertigen Datensätzen,
ferner die Unterstützung, die sie benötigen,
um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu
gewährleisten, sowie Instrumente,
Leitlinien und vertrauenswürdige
Umgebungen für die Datenbündelung, -
kuratierung, -kennzeichnung und -
pseudonymisierung.
Datenräume bieten strukturierte Quellen
vertrauenswürdiger Daten, während
Datenlabore diese Daten in nutzbare
Ressourcen für Innovation und KI-
Entwicklung umwandeln und so für einen
fließenden Übergang von der
Verfügbarkeit zur Anwendung sorgen.
7
verstärken: Rechtsklarheit in Bezug auf die Bündelung von Daten, Standards für die
Datenqualität und Investitionen in Kapazitäten für synthetische Daten14, um Umfang,
Vertrauen und langfristige Tragfähigkeit in allen Sektoren zu gewährleisten.
i. Ausbau der gemeinsamen europäischen Datenräume
Die gemeinsamen europäischen Datenräume (CEDS) sind für den Aufbau eines
Binnenmarkts für Daten von zentraler Bedeutung. In der nächsten Phase sollen sie ausgebaut
und über Datenlabore und KI-Fabriken mit der KI-Infrastruktur verknüpft werden und so die
Datenbestände der EU zum Treibstoff einer vertrauenswürdigen KI machen. In enger Synergie
mit der Strategie „KI anwenden“ wird mit diesen Bemühungen dafür gesorgt, dass die
Datenräume unmittelbar die Entwicklung und Einführung von KI in allen Sektoren fördern.
Die Cloud-Middleware Simpl15 wird durch einen quelloffenen, modularen und sicheren Satz
von Komponenten die Interoperabilität zwischen Initiativen ermöglichen. Damit werden
Hindernisse für KMU abgebaut und schnellere Verbindungen zwischen den Ökosystemen
ermöglicht. Das Unterstützungszentrum
für Datenräume wird die Akzeptanz,
insbesondere bei KMU, durch
Sensibilisierung und praktische
Orientierungshilfen fördern.
Bei der künftigen EU-Finanzierung für die
europäischen Datenräume wird Sektoren
von öffentlichem Interesse wie
Gesundheit, Mobilität, Energie,
öffentliche Verwaltung und Umwelt
Vorrang eingeräumt. Bereits weiter
fortgeschrittene Bereiche wie Fertigung
und Finanzen werden auf marktorientierte
Modelle umgestellt. Die Kommission wird
diesen Übergang unterstützen, indem sie
Normungs-, Interoperabilitäts- und
Koinvestitionsrahmen fördert. Zentrale
Ziele bleiben dabei die Integration der
Endnutzer, die KI-Fähigkeit und die
finanzielle Tragfähigkeit.
14 Synthetische Daten sind künstlich generierte Daten, die nicht auf der Grundlage realer Ereignisse erhoben werden,
sondern so konstruiert sind, dass sie die Eigenschaften, Muster und Beziehungen realer Datensätze statistisch
nachahmen.
15 Simpl ist eine quelloffene, sichere Middleware, die den Datenzugang und die Interoperabilität bei europäischen
Dateninitiativen unterstützt. Sie bietet zahlreiche kompatible Komponenten, die kostenlos genutzt werden können
und einem gemeinsamen Standard für Datenqualität und Datenweitergabe entsprechen; https://simpl-
programme.ec.europa.eu/.
Der europäische Raum für Gesundheitsdaten
(EHDS) – nächste Schritte:
Der EHDS wird als wichtige Brücke zwischen
Ökosystemen für Gesundheitsdaten und der
KI-Entwicklung dienen, sodass Datenlabore
und KI-Fabriken anonymisierte und
synthetische Datensätze in
vertrauenswürdigen
Verarbeitungsumgebungen nutzen können.
Ab März 2029 werden neben der
Sekundärnutzung der meisten
Gesundheitsdaten auch Patientenkurzakten
und elektronische Verschreibungen unter allen
Mitgliedstaaten ausgetauscht. Ab März 2031
betrifft dies dann auch medizinische Bilder,
Laborergebnisse und Entlassungsberichte,
wobei genomische und andere Daten für die
Sekundärnutzung hinzugefügt werden.
8
Unter den Leitinitiativen im Rahmen der Strategie „KI anwenden“ wird die EU gemeinsame
europäische Datenräume nutzen, um den Einsatz von KI in Schlüsselsektoren zu
beschleunigen und die Entwicklung von Grenz-KI-Modellen durch die Grenz-KI-Initiative zu
unterstützen. Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit anderen KI-
Leitinitiativen, wie z. B. den Initiativen zu Basismodellen für die Industrie, KI-gestützter
Arzneimittelentwicklung und zu Modellstädten für autonomes Fahren, die jeweils auf
sektorspezifischen Daten beruhen, die über die gemeinsamen europäischen Datenräume zur
Verfügung gestellt werden. Dieser Ansatz führt zu ganz konkreten Anwendungen: KI-gestützte
Screening-Zentren im Gesundheitswesen, die Diagnoseinstrumente unter Nutzung des
europäischen Raums für Gesundheitsdaten validieren16; Bündelung vertrauenswürdiger Daten
in der Fertigung dank des Datenraums für die Fertigung, um spezialisierte und Grenz-KI-
Modelle zu trainieren sowie eine KI-Plattform für den Agrar- und Lebensmittelsektor, die die
Einführung KI-gestützter Instrumente für die Landwirtschaft unter Nutzung des gemeinsamen
europäischen Agrardatenraums fördert.
Ab 2026 wird die Einführung von Datenräumen in allen vorrangigen Sektoren fortgesetzt, mit
Unterstützung durch laufende EU-Investitionen in Höhe von rund 100 Mio. EUR, was eine
zuverlässige und groß angelegte Datennutzung für KI-Anwendungen ermöglichen wird. Der
europäische Raum für Gesundheitsdaten wird als wichtige Brücke zwischen Ökosystemen
für Gesundheitsdaten und der KI-Entwicklung fungieren und es Datenlaboren und KI-Fabriken
ermöglichen, anonymisierte und synthetische Datensätze in vertrauenswürdigen
Verarbeitungsumgebungen zu nutzen. Der gemeinsame europäische Mobilitätsdatenraum
wird die Verbindung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Logistik für einen sichereren und
umweltfreundlicheren Verkehr ermöglichen. Der Energiedatenraum wird intelligente und
flexible Energiedienstleistungen erleichtern, und der Mediendatenraum wird die
Kreativwirtschaft durch KI-gestützte kulturelle Innovation fördern. Datenlabore werden als
praktische Zugangspunkte zu diesen Datenräumen dienen und Organisationen Unterstützung
für den Zugriff auf Daten, ihre Aufbereitung sowie ihre wirksame Nutzung für KI bieten.
Innerhalb dieses Rahmens wird der Europäische Rechtsdatenraum den Zugang zu Rechts-
und Justizdaten durch gemeinsame Identifikatoren und Metadaten für Rechtsprechung und
Rechtsvorschriften erweitern, sodass LegalTech diese Daten nutzen kann. In diesem
Zusammenhang wird geprüft, ob Bedarf für die Einrichtung eines Datenpools zu
Vertragsbedingungen für die automatisierte Auftragsvergabe besteht.
Die Kommission wird die Digitalisierung im Umweltbereich durch den Datenraum für den
Grünen Deal beschleunigen, damit in der Digital-GreenTech-Landschaft sektorübergreifende
Lösungen unter Einsatz wiederverwendbarer Komponenten und hochwertiger Datensätze
entwickelt werden können. Zu den vorrangigen Maßnahmen gehören datengestützte Dienste
für die Europäische Wasserresilienzstrategie, die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren,
Pilotprojekte zur Rückverfolgbarkeit von Textilien und zu Naturgutschriften sowie die
16 Dies wird auch auf Europas Plan gegen den Krebs, der Biowissenschaften-Strategie und dem EU-Plan für die
Gesundheit von Herz und Kreislauf aufbauen.
9
fortgeschrittene Waldüberwachung mit maschinellem Lernen anhand vertraulicher und
allgemein zugänglicher Daten.
Ein europäischer Datenraum für den Verteidigungsbereich wird ein vertrauenswürdiges
Umfeld schaffen, in dem operative und industrielle Daten sowie Forschungsdaten gebündelt
werden, um Verteidigungssysteme der nächsten Generation zu entwickeln, die industriellen
Fähigkeiten zu stärken und die technologische Souveränität der EU auszubauen, indem die
Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern verringert wird. Unter Rückgriff auf die
Erfahrungen der Ukraine im Bereich der datengestützten Verteidigung wird die Kommission
neue Wege für Zusammenarbeit und Wissensaustausch erkunden. Die Initiative wird
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern, darunter auch
Unternehmen, entwickelt. 17
ii. Datenlabore
Wie im Aktionsplan für den KI-Kontinent dargelegt, werden Datenlabore spezialisierte
Einrichtungen sein, die Dateninhaber, gemeinsame europäische Datenräume,
bereichsspezifische Datenökosysteme und das KI-Ökosystem der EU miteinander verbinden.
Datenlabore18 werden praktische Dienste – wie die Bündelung19, Kuratierung20,
Kennzeichnung und Pseudonymisierung21 von Daten – anbieten, um Organisationen,
insbesondere Start-up-Unternehmen und Scale-Up-Unternehmen bei der sicheren Weitergabe
und Nutzung von Daten zu unterstützen, kooperatives KI-Training zu erleichtern sowie die
Entwicklung von KI-Modellen in Schlüsselsektoren unter Abdeckung verschiedener
Governance- und Lizenzierungsmodelle zu fördern. Im Einklang mit der Strategie „KI
anwenden“ werden Datenlabore dank der Verfügbarkeit hochwertiger Daten konkrete KI-
Lösungen ermöglichen und in der Praxis als Wegbereiter dienen, die die Erprobung,
Einführung und Skalierung beschleunigen. Sie können auch genutzt werden, um im Auftrag
von Datenräumen und anderen Dateninfrastrukturen Aufgaben auszuführen, für die
fortgeschrittene KI-Ressourcen gebraucht werden, z. B. die Erstellung synthetischer Daten
oder die Durchführung fortgeschrittener Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre und des
Geschäftsgeheimnisses, und so Organisationen bei der sicheren Datenweitergabe und -nutzung
zu unterstützen.
17 Diese Initiative wird sich an der Durchführbarkeitsstudie der Europäischen Verteidigungsagentur orientieren, die
bis Ende 2025 vorliegen soll.
18 In manchen Zusammenhängen wird der Begriff „Datencontainer“ verwendet, um ähnliche Objekte zu bezeichnen,
die eine strukturierte, sichere und vertrauenswürdige Datennutzung in verschiedenen Umgebungen ermöglichen.
Zusammen mit dem breiter angelegten Konzept der „Daten-Containerisierung“ entsprechen sie einem komplementär
angelegten Ansatz für die Organisation und Steuerung des Datenaustauschs, der die Interoperabilität und Kohärenz
innerhalb des gesamten KI-Ökosystems der EU fördert.
19 Zusammenführung und Weitergabe von Daten aus mehreren Quellen in einem einzigen, zentralen Speicher oder
einer gemeinsamen Umgebung.
20 Organisation, Integration, Validierung und Pflege von Daten, einschließlich der Kennzeichnung von Daten zur
Verbesserung des Zugangs und der Nutzung.
21 Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise,
dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen
betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt
werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die
personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.“
10
Indem sie öffentliche und private Ressourcen bündeln, werden Datenlabore dazu beitragen, ein
wesentliches Marktversagen zu beheben: die begrenzte Verfügbarkeit vielfältiger,
hochwertiger Daten und die mangelnde Bereitschaft, in privater Hand befindliche Daten für
KI-Trainingszwecke weiterzugeben. Sie werden über bestehende Zugangskanäle und -rahmen
funktionieren, ohne dass eine direkte Datenübertragung erforderlich ist. So bleiben
Datenräume die vertrauenswürdigen Infrastrukturen, in denen Daten verwaltet und
bereitgestellt werden, während Datenlabore als operative Schnittstelle fungieren, die die
sichere, wertschöpfende Nutzung der Daten für KI ermöglicht.
Die Teilnahme wird freiwillig sein, und die Dateninhaber bestimmen, wie, wann und von wem
die Daten verwendet werden können. Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung
übermittelt. Alle Tätigkeiten werden durch strenge Vertraulichkeitsvorkehrungen geschützt
und durch datenschutzfreundliche und dezentrale Techniken wie föderiertes Lernen,
homomorphe Verschlüsselung und sichere Mehrparteienberechnung (Multi-Party
Computation, MPC) unterstützt. Daten können lokal oder über Knoten hinweg verarbeitet
werden, ohne dass sie in einem einzigen Speicher zusammengeführt werden, wodurch
sichergestellt wird, dass sie unter der Kontrolle des ursprünglichen Inhabers bleiben. Dieses
Modell, das gerade für KMU von Vorteil ist, unterstützt die Einhaltung der EU-
Datenschutzvorschriften, wahrt die Vertraulichkeit und schafft Vertrauen, während
gleichzeitig die Nutzung der Daten für KI ausgeweitet wird.
Die Rechenkapazität der EU hat sich weiterentwickelt: vom wissenschaftlich ausgerichteten
Hochleistungsrechnen (HPC) im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC hin zu
KI-Fabriken, die mit einem erweiterten Konzept zur Unterstützung der KI-Entwicklung
Recheninfrastruktur mit Datenzugang und -experimenten verknüpfen. Mit den künftigen KI-
Gigafabriken wird die KI-Rechenleistung weiter ausgebaut werden.
In diesem Kontext werden im Rahmen der Initiative „KI-Fabriken“ über EuroHPC die ersten
Datenlabore eingerichtet, die sichere Umgebungen und Datendienste bereitstellen, um KI-
Entwickler mit gemeinsamen europäischen Datenräumen in Bereichen wie
Gesundheitsversorgung, Fertigung, Energie und Klima zu verbinden; künftig werden sie auch
auf die Bereiche Sprachen, Cybersicherheit und Kulturerbe ausgeweitet. Um sicherzustellen,
dass ihre Dienste Unternehmen und öffentliche Verwaltungen erreichen, werden die
Datenlabore eng mit den europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH)
zusammenarbeiten, die gegenüber den Nutzern als Kontaktstellen fungieren und dazu
beitragen, den Bedarf an Daten mit konkreten Anwendungen in Einklang zu bringen.
Zudem werden separat weitere Datenlabore in anderen Bereichen eingerichtet, um spezifischen
Bedarf in einzelnen Sektoren oder Forschungsbedarf zu decken, z. B. im Energiesektor. Die
künftigen KI-Gigafabriken werden die KI-Rechenzentren in größerem Maßstab ausbauen und
das Datenlabor-Modell für die kommerzielle Einführung in der gesamten EU vorbereiten,
sodass es zu einem selbsttragenden Diensteökosystem wird, das Rechenleistung, Daten und
KI-Innovation miteinander verbindet.
Die Datenlabore werden Dienstleistungen speziell in neun Schlüsselbereichen erbringen:
11
Verbindung zwischen Datenräumen und KI-Ökosystemen: Sie bieten eine
praktische Verknüpfung und ermöglichen Unternehmen den Zugang zu hochwertigen,
interoperablen Daten, indem gemeinsame europäische Datenräume und KI-Entwickler,
Infrastrukturen und sektorale Ökosysteme zusammengebracht werden.
Technische Infrastruktur und Instrumente: Dank der Nutzung von Datencontainern
wird es möglich sein, Daten effizient zu speichern und zu organisieren, außerdem
werden sichere Umgebungen für die Verarbeitung sensibler Daten vor Ort sowie
gebrauchsfertige Instrumente für die Datenaufbereitung und Techniken zum Schutz der
Privatsphäre bereitgestellt, sodass die Daten anonymisiert und synthetische Daten
erzeugt werden können. Es wird für ein hohes Maß an Nutzbarkeit, Geschwindigkeit
und Skalierbarkeit gesorgt, damit die Instrumente einfach und zuverlässig sind und
leicht eingesetzt werden können.
Datenbündelung: Unterstützung für Unternehmen bei der Aggregation von Daten aus
öffentlichen und beschränkt zugänglichen Quellen – insbesondere von Daten, die für
innovative Zwecke verwendet werden. Dabei werden die vertrauenswürdigen
Mechanismen genutzt, die in den gemeinsamen europäischen Datenräumen für die
Datenweitergabe eingesetzt werden. Die Datenlabore werden Unternehmen dabei
unterstützen, beim Austausch oder der Bündelung von Daten das EU-Wettbewerbsrecht
einzuhalten. Aufbauend auf und ergänzend zu den horizontalen Leitlinien, die
Unternehmen praktische Orientierung für die Zusammenarbeit sowie gemeinsame
Ressourcen an die Hand geben, wird die Kommission Datenlabore bei der
Wahrnehmung dieser Rolle ferner mit speziellen Orientierungshilfen zu bewährten
Verfahren für Datenaustausch und -bündelung unterstützen. Darüber hinaus werden im
Rahmen der Bekanntmachung über informelle Beratung auf Anfrage maßgeschneiderte
Orientierungshilfen für einzelne Datenlabore bereitgestellt werden.
Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsdienste: Bereitstellung von
fortgeschrittenen Instrumenten und Fachkenntnissen zur Entfernung oder Maskierung
persönlicher Kennungen. Diese Dienste werden Techniken wie Pseudonymisierung,
Anonymisierung und differentielle Privatsphäre umfassen, die eine sichere
Weiterverwendung von Daten ermöglichen und gleichzeitig den Nutzen für
Analysezwecke aufrechterhalten.
Generierung synthetischer Daten: Unterstützung für die Erstellung hochwertiger
synthetischer Datensätze, die die statistischen Eigenschaften echter Daten nachahmen,
ohne sensible oder vertrauliche Informationen offenzulegen. Datenlabore werden
Instrumente und Fachwissen für die Generierung, Validierung und das Benchmarking
synthetischer Daten für das Trainieren und Testen von KI-Modellen bereitstellen, und
so die Anonymisierungsbemühungen ergänzen und die Datenverfügbarkeit in sensiblen
Bereichen verbessern.
Datenkuratierung, -kennzeichnung und -vektorisierung: umfassende
Unterstützung für die Bereinigung, Kennzeichnung, Annotation, Anreicherung und
Vektorisierung von Datensätzen, um sie zuverlässig, repräsentativ und für das KI-
Training nutzbar zu machen. Dazu gehören Qualitätssicherungsprozesse, transparente
12
Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Expertengemeinschaften für die
bereichsspezifische Kennzeichnung.
Orientierungshilfen zu den Vorschriften und Schulungen: maßgeschneiderte
Beratung, um Unternehmen bei der Einhaltung des EU-Rechts zu unterstützen.
Ergänzend Angebot von Schulungen für KI-Entwickler zu den Themen Datennutzung
und Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie KI-Vorschriften, Urheberrecht, Schutz von
Geschäftsgeheimnissen und Wettbewerbsrecht.
Verbindung zwischen Datenräumen und KI-Ökosystemen: Sie bieten eine
praktische Verknüpfung und ermöglichen Unternehmen den Zugang zu hochwertigen,
interoperablen Daten, indem gemeinsame europäische Datenräume und KI-Entwickler,
Infrastrukturen und sektorale Ökosysteme zusammengebracht werden.
Erleichterung des Datenzugangs: ein nachfrageorientierter Dienst, bei dem Start-up-
Unternehmen und KMU ihren Datenbedarf angeben können. Datenlabore helfen ihnen
Datenlabore in der Praxis
Ein Unternehmen in Mitgliedstaat X entwickelt KI-gestützte vorausschauende
Wartungssysteme für Elektrofahrzeuge, kann aber nicht auf genug hochwertige
Sensordaten von verschiedenen Fahrzeugmodellen und Ladeinfrastrukturen zugreifen. Die
Hersteller selbst zögern aufgrund von Bedenken in Bezug auf die Wahrung von
Geschäftsgeheimnissen, den Datenschutz und den Wettbewerb, diese Daten weiterzugeben.
KI-Fabriken werden die Rechenressourcen und – über ihre integrierten Datenlabore – die
Datenverwaltungsdienste bereitstellen, mit denen diese Hindernisse überwunden werden
können.
Über das Datenlabor kann das Unternehmen auf vertrauenswürdige, anonymisierte und
aggregierte Datensätze aus verschiedenen Quellen zugreifen, z. B. auf Daten von
Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur oder teilnehmender Originalgerätehersteller
(OEMs) sowie andere Daten, die über den europäischen Mobilitätsdatenraum zugänglich
sind.
Als Bestandteil einer KI-Fabrik würde das Datenlabor Folgendes bieten:
• sichere Umgebungen zur Analyse von Echtzeit-Sensordaten durch föderiertes
Lernen, ohne dass die Daten die OEM-Systeme verlassen,
• Anonymisierungsdienste, die eine datenschutzkonforme Nutzung von Fahrer- und
Fahrzeugdaten gewährleisten,
• Orientierungshilfen in Bezug auf die Anwendung der Datenzugangsbestimmungen
der Datenverordnung und die Wahrung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen,
• Instrumente zur Datenkuratierung, mit denen unterschiedliche Sensorformate und
Qualitätsstandards harmonisiert werden können.
Das Labor würde somit als Brücke zwischen dem Mobilitätsdatenraum und dem KI-
Ökosystem fungieren und es dem Unternehmen ermöglichen, robuste KI-Modelle zu
trainieren, und gleichzeitig auf der Herstellerseite die Vertraulichkeit gewährleisten.
13
dann dabei, relevante Datensätze zu finden und marktbezogene, rechtliche oder
administrative Hindernisse zu überwinden.
iii. EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung
Nachhaltige Kapazitäten von Rechenzentren und souveräne Cloud- und KI-Dienste sind eine
Voraussetzung dafür, dass die EU die in dieser Strategie festgelegten Ziele erreichen kann. Da
immer mehr Daten generiert werden, besteht ein wachsender Bedarf an der Sammlung,
Speicherung, Kombination und Aufbereitung von Daten. Um Latenzzeiten22 zu minimieren
und die Abhängigkeit von Infrastrukturen in anderen Teilen der Welt zu verringern, muss die
EU über ausreichende Rechenzentrumskapazitäten verfügen.
Um die Verfügbarkeit einer nachhaltigen Rechenzentrumsinfrastruktur und souveräner Cloud-
und KI-Dienste für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in der EU sicherzustellen, wird
die Kommission im ersten Quartal 2026 einen Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung
vorschlagen. Diese Initiative wird Innovationen innerhalb der gesamten Cloud- und KI-
Wertschöpfungskette unterstützen, von der Integration hochmoderner Prozessoren bis hin zu
nachhaltiger Kühltechnik oder KI-Hardware und -Software. Sie wird auch den Aufbau
nachhaltiger Rechenzentrumskapazitäten beschleunigen und sicherstellen, dass die EU über
die für sichere und souveräne Cloud- und KI-Dienste erforderliche Infrastruktur verfügt.
iv. Strategische Datenbestände: aus dem öffentlichen Sektor stammende,
wissenschaftliche, kulturelle und sprachliche Ressourcen
Die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der KI hängt vom Zugang zu hochwertigen,
strukturierten und vertrauenswürdigen Daten ab. Datensätze aus den Bereichen Wissenschaft,
Kultur und Sprache sind entscheidende Voraussetzungen für solide KI-Modelle, Durchbrüche
in der Forschung und technologische Souveränität.
Die im Rahmen der Richtlinie über offene Daten vorgesehenen Referenzdatensätze des
öffentlichen Sektors werden erweitert. Die hochwertigen Datensätze23 müssen kostenlos über
Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) in einem maschinenlesbaren Format und
gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2026 wird die
Kommission eine Erweiterung der Liste hochwertiger Datensätze vorschlagen, um auch
justizielle, administrative und andere Daten abzudecken. Dies wird Start-up-Unternehmen und
KMU zugutekommen. Die Kommission wird auch überwachen, ob weitere Datensätze
hinzugefügt werden sollten.
Wissenschaftliche Daten haben sich bereits als transformativ erwiesen, wie AlphaFold24
gezeigt hat. Gut strukturierte Datenbanken senken die Kosten für Forschung und Entwicklung
(FuE), beschleunigen die Innovation und ermöglichen es, zu neuen Grenzen in den Bereichen
22 Latenzzeit ist die Zeit, die benötigt wird, um Daten von einem Punkt eines Netzes zu einem anderen zu übertragen.
23 Im Einklang mit Anhang I der Richtlinie über offene Daten stammen diese hochwertigen Datensätze aus den
folgenden Kategorien: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt; Meteorologie; Statistik, Unternehmen und
Eigentümerschaft von Unternehmen, Mobilität. Neue Kategorien können hinzugefügt werden.
24 AlphaFold ist ein von Deep Mind entwickeltes KI-System, das Deep Learning und große Datenmengen nutzt, um
Proteinstrukturen vorherzusagen. Dies trägt dazu bei, bahnbrechende Forschung in vielen Bereichen der Biologie zu
beschleunigen.
14
Werkstoffe, Arzneimittel, Energie und Biotechnologie vorzustoßen. Aufbauend darauf wird
die Kommission weiterhin bestehende Datenbanken erfassen, zusammen mit Sachverständigen
Prioritäten setzen, Nutzungsrechte sichern und neue digitale Infrastrukturen im Einklang mit
der europäischen Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen finanzieren. In
diesem Hinblick entwickelt die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (EOSC), der
gemeinsame europäische Datenraum für Forschung und Innovation, derzeit einen
Zusammenschluss von Datenarchiven mit einer vertrauenswürdigen Plattform für die
Weitergabe und Weiterverwendung hochwertiger auffindbarer, zugänglicher, interoperabler
und wiederverwendbarer (findable, accessible, interoperable and reusable, FAIR)
Forschungsdaten, -instrumente und -dienste über Disziplinen und Grenzen in Europa hinweg.
Dies wird die wissenschaftlichen Tätigkeiten im Bereich KI im Rahmen der Strategie RAISE25
unterstützen. Parallel dazu wird der künftige Vorschlag für einen Rechtsakt über den
Europäischen Forschungsraum (EFR)26 die rechtlichen Bedingungen stärken, die für den
Zugang für wissenschaftliche Zwecke zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen,
Veröffentlichungen und Daten und für ihre Weitergabe und Weiterverwendung für
wissenschaftliche Zwecke gelten
Die kulturellen und sprachlichen Ressourcen der EU werden ebenfalls aufgestockt. Aufbauend
auf der Europeana-Initiative27 stellen europäische Kultureinrichtungen mehr als 30 Mio.
digitalisierte Werke für die KI-Entwicklung zur Verfügung. Die Kommission wird prüfen, wie
die Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und KI-Anbietern
gestärkt und die Lizenzvergabe gefördert werden kann, um die audiovisuellen Archive dieser
Anstalten für KI-Training zugänglich zu machen, wobei die Vergütung der Rechteinhaber zu
berücksichtigen ist.
Pilotprojekte im Rahmen des gemeinsamen europäischen Sprachdatenraums und der
Allianz für Sprachtechnologien (ALT-EDIC) werden bereichsspezifische, über
Crowdsourcing zusammengetragene Datensätze, auch aus kleineren Sprachen, bereitstellen,
die zu den bereits verfügbaren 477 Mrd. Token hinzukommen – vergleichbar mit führenden
KI-Trainingsdatensätzen. Dies wird auch dazu beitragen, dass seltene Sprachen in die
Entwicklung großer KI-Sprachmodelle (LLM) einbezogen werden, was sich auf die Qualität
der Ergebnisse von KI-Systemen in diesen Sprachen auswirken wird.
v. Horizontale Erfolgsfaktoren: synthetische Daten, Bündelung von Daten und
Standards bzw. Normen
25 Europäische Kommission (2025). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine
europäische Strategie für künstliche Intelligenz in der Wissenschaft – Wegbereitung für die Ressource für die KI-
Wissenschaft in Europa (RAISE). Brüssel, 8. Oktober 2025 (COM(2025) 724 final).
26 Europäische Kommission, künftiger Vorschlag für einen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (EFR),
angekündigt im Arbeitsprogramm 2025 der Kommission, Brüssel, 11. Februar 2025, abrufbar unter:
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/strategy-documents/commission-work-programme/commi
ssionwork-programme-2025_en?prefLang=de.
27 Europeana, die europäische Online-Plattform für das Kulturerbe, abrufbar unter: https://www.europeana.eu/de
(abgerufen am 27. Oktober 2025).
15
Neben Leitinitiativen benötigt die EU auch horizontale Maßnahmen, die sektorübergreifend
sind und Maßstäbe für die gesamte Datenwirtschaft setzen.
Synthetische Daten als Triebkraft für eine Führungsrolle im Bereich KI
Synthetische Daten28 können KI-Training in Bereichen ermöglichen, in denen Daten knapp
oder sensibel sind – von der Erforschung seltener Krankheiten über die Robotik bis hin zu
Grenzfällen im Bereich des autonomen Fahrens. Damit können KI-Modelle entwickelt werden,
ohne dass personenbezogene oder geschützte Informationen offengelegt werden müssen, was
sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch Innovationen bei gleichzeitiger Wahrung der
Privatsphäre stärkt.
Um dieses Potenzial zu nutzen, wird die Kommission Leitlinien und Standards bzw. Normen
für die Nutzung vertrauenswürdiger synthetischer Daten entwickeln, die damit verbundenen
rechtlichen Fragen prüfen, eine Konsultation zu einem freiwilligen europäischen
Zertifizierungssystem durchführen und die Möglichkeit der Einrichtung einer „Fabrik für
synthetische Daten“ prüfen, um den Zugang zum Hochleistungsrechnen für die Zwecke der
groß angelegten Datensatzgenerierung zu ermöglichen. Im Rahmen von Horizont Europa
werden ferner Spitzenforschung und -entwicklung im Bereich der Techniken zur Erzeugung
synthetischer Daten finanziert.
Den Weg für die strategische Datenbündelung ebnen
Zahlreichen Unternehmen, z. B. in den Bereichen
Gesundheit, Mobilität, Energie, Landwirtschaft und
Fertigung, fehlen die großen, vielfältigen Datensätze, die
für das Trainieren fortschrittlicher KI-Modelle
erforderlich sind. Werden Daten im Zusammenhang mit
frühen Phasen des Produktionszyklus von Produkten und
Dienstleistungen zusammengeführt, könnten gemeinsame
Vorteile erschlossen werden, aber Rechtsunsicherheit und
die Angst vor Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
bremsen die Zusammenarbeit.
Die Kommission wird weiterhin daran arbeiten,
Rechtsklarheit für Unternehmen zu schaffen, wie es Mario
Draghi in seinem Bericht über die Zukunft der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit gefordert hat. In den
Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale
Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern aus dem Jahr
2023 wird bereits erläutert, wann die Datenbündelung mit
dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist, und es werden
praktische Beispiele und Schutzklauseln genannt.
28 Siehe Begriffsbestimmung oben.
Draghi-Bericht: „Um
insbesondere den Mangel an
großen Datensätzen in der EU
zu überwinden, sollte das KI-
Modelltraining mit Daten
gespeist werden, die von
mehreren EU-Unternehmen in
einem bestimmten Sektor
kostenlos zur Verfügung
gestellt werden. Dies sollte im
Rahmen von Open-Source-
Frameworks geschehen, die
vor der Durchsetzung des
Kartellrechts durch die
Wettbewerbsbehörden
geschützt sind.“
16
Um die rechtmäßige und wirksame Datenzusammenarbeit im Rahmen von Datenlaboren
weiter zu erleichtern, wird die Kommission spezielle Leitlinien zu bewährten Verfahren für
den Austausch und die Bündelung von Daten herausgeben.
Darüber hinaus kann die Kommission im Rahmen der Bekanntmachung über informelle
Beratung auf Anfrage Orientierungshilfen für spezifische datenbezogene Mehrländerprojekte
und -initiativen bereitstellen, die die grenzübergreifende Innovation, industrielle Resilienz und
KI-Entwicklung fördern. Indem die EU die Datenbündelung zu einer vertrauenswürdigen und
rechtssicheren Option macht, kann sie Effizienzgewinne erschließen und Durchbrüche in
Schlüsselsektoren beschleunigen.
Höhere Maßstäbe für Datenqualität und Datenerfassung
Ohne zuverlässige Standards bzw. Normen besteht selbst bei den ehrgeizigsten Bemühungen
um die Datenweitergabe die Gefahr einer Fragmentierung und einer geringen Akzeptanz. Der
europäische Rahmen für vertrauenswürdige Daten29 enthält bereits Vorschriften zu
Weitergabe, Metadaten und Governance, doch sind weitere Arbeiten erforderlich, um neue
Fragen anzugehen.
Die Kommission wird einen Normungsauftrag für eine europäische Datenqualitätsnorm in
Auftrag geben, die die Aspekte Vollständigkeit, Kohärenz, Herkunft, semantische Klarheit und
Governance abdeckt und Unternehmen, Regulierungsbehörden und Forschenden gemeinsame
Benchmarks für zuverlässige Datensätze an die Hand gibt. Diese Arbeit wird die laufenden
Normungsbemühungen zur Datenqualität und -dokumentation im Rahmen der KI-Verordnung
ergänzen und die Kohärenz zwischen den Anforderungen an die Datenverwaltung und die KI-
Entwicklung sicherstellen.
Eine spezielle Initiative wird darauf abzielen, die Annotations- und
Kennzeichnungsverfahren zu standardisieren, um das Auffinden, die Kombination und die
Weiterverwendung von Daten zu erleichtern und gleichzeitig das Vertrauen in ihre Herkunft
und die Nutzungsbedingungen zu gewährleisten, was für die Ausweitung des KI-Trainings und
die sektorübergreifende Weiterverwendung unverzichtbar ist. Im Rahmen eines Multi-
Stakeholder-Workshops wird auch die Entwicklung von Standards bzw. Normen für die
Datenerfassung aus vernetzten Produkten, Sensoren und Kameras – einschließlich
Stichproben, Metadaten, Zeitstempel, Kalibrierung und Integrität – erkundet werden, um ein
wesentliches Hindernis für eine wirksame Datenbündelung und -weiterverwendung zu
beseitigen.
29 Siehe auch Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss C(2025) 4135 in Bezug auf einen europäischen
Rahmen für vertrauenswürdige Daten.
17
Leitinitiativen
Einrichtung erster Datenlabore zur Skalierung der Datenverfügbarkeit und zur
Verknüpfung mit KI-Ökosystemen (4. Quartal 2025). Diese Labore werden auch
vertrauenswürdige Pseudonymisierungsdienste anbieten.
Einleitung der Initiative zu hochwertigen Daten für KI: Erweiterung hochwertiger
Datensätze im Rahmen der Richtlinie über offene Daten (4. Quartal 2026), Einrichtung
eines Forums der Interessenträger – mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und KI-
Entwicklern (2. Quartal 2026), Bereitstellung von 30 Mio. digitalisierten Kulturgütern für
KI-Training (4. Quartal 2026) und Einleitung einer Crowdsourcing-Initiative für
bereichsspezifische Daten und Sprachdaten in kleineren europäischen Sprachen (2. Quartal
2026).
Säule II: Straffung der Datenvorschriften
Der Datenrahmen der EU muss klar, zweckmäßig und innovationsfreundlich bleiben. Um den
Aufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, legt die Kommission einen
Legislativvorschlag – die Digital-Omnibus-Verordnung – vor, der unter anderem darauf
abzielt, den horizontalen Besitzstand der EU im Bereich Daten zu modernisieren und zu
konsolidieren. Darüber hinaus wird die Kommission die Arbeit an der Vereinfachung der
Befolgung der Vorschriften (Befolgung mit nur einem Klick) für eine automatisierte
vorschriftsgemäße Berichterstattung sowie ein Unterstützungspaket für die Datenverordnung
ankündigen, das Musterverträge, Standardklauseln, Orientierungshilfen für Gegenleistungen
und Geschäftsgeheimnisse sowie einen Helpdesk für Rechtsfragen für KMU umfasst.
i. Vereinfachung der EU-Besitzstands im Bereich Daten
Der Regulierungsrahmen der EU für Daten ist rasch gewachsen, was zu neuen Rechten, aber
auch zu zunehmender Komplexität und Fragmentierung geführt hat. Hier ist eine
Vereinfachung erforderlich, um die Befolgungskosten zu senken, die Anwendung der
Vorschriften zu erleichtern und Innovationen besser zu fördern.
Zu diesem Zweck legt die Kommission die oben genannte Digital-Omnibus-Verordnung vor.
Sie wird den Besitzstand aktualisieren, unnötige Belastungen beseitigen und gleichzeitig die
Grundprinzipien der Datenwirtschaft der EU wahren. Die Omnibus-Verordnung wird sich auf
die folgenden vorrangigen Reformen konzentrieren:
Streichung überholter Vorschriften: Mit der Omnibus-Verordnung wird die
Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten30 aufgehoben, da
ihre Funktionen bereits durch die Datenverordnung abgedeckt sind, wobei der
Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten und das Verbot
ungerechtfertigter Lokalisierung ausdrücklich gewahrt bleiben.
30 Verordnung (EU) 2018/1807 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über einen
Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union.
18
Straffung der Vorschriften für die Datenweitergabe: Mit der Omnibus-Verordnung
wird der Daten-Governance-Rechtsakt aufgehoben und werden seine wesentlichen
Bestimmungen in die Datenverordnung überführt. Die Verpflichtungen für
Datenmittler werden klarer und einfacher sein und werden auf freiwilliger Basis
eingegangen, um tragfähige Modelle und eine breitere Akzeptanz zu ermöglichen.
Konsolidierung der Weitergabe von Daten des öffentlichen Sektors: Die
Vorschriften, die derzeit teils im Daten-Governance-Rechtsakt und teils in der
Richtlinie über offene Daten enthalten sind, werden beibehalten und in einem Kapitel
der Datenverordnung zusammengefasst. Dies vereinfacht die Verpflichtungen und
wahrt gleichzeitig die Offenheit, die Transparenz und den fairen Zugang. Der neue
Rahmen wird darüber hinaus Machtungleichgewichte bei der Datenweitergabe
beseitigen und faire Bedingungen und greifbare Vorteile für KMU gewährleisten. In
den Datenlaboren werden vielversprechende neue Datensätze des öffentlichen Sektors
gekennzeichnet, die derzeit noch nicht erfasst sind.
Modernisierung der Vorschriften für
Cookies und ähnliche Technologien: Mit
der Omnibus-Verordnung werden die derzeit
in der e-Datenschutzrichtlinie enthaltenen
Vorschriften über Cookies reformiert und in
den DSGVO-Rahmen aufgenommen. Darin
werden praktische Lösungen vorgeschlagen:
Cookies und ähnliche Technologien, die für
bestimmte Zwecke mit geringem Risiko
eingesetzt werden, sollten als rechtmäßig
angesehen werden; für andere Zwecke sollten
sich die Betreiber auf eine der
Rechtsgrundlagen der DSGVO stützen.
Außerdem werden die Banner durch Ein-Klick-Optionen vereinfacht. Zudem werden
Websites verpflichtet, die Präferenzen der Nutzer zu respektieren, auch über ihre
Browser. Über die Digital-Omnibus-Verordnung hinaus wird der e-Datenschutz-
Rahmen reformiert, um sicherzustellen, dass die derzeitigen Vorschriften den heutigen
Bedürfnissen entsprechen und einen wirksamen Schutz von Menschen und
Unternehmen ohne Beeinträchtigung der Grundrechte ermöglichen und dabei den
unabhängigen Journalismus wahren. Die einschlägigen Bestimmungen werden in
andere Rechtsinstrumente integriert, sodass die Richtlinie letztlich aufgehoben werden
kann.
Entwicklung eines innovationsfreundlichen Datenschutzrahmens: Gezielte
Änderungen der DSGVO werden insbesondere den Begriff der personenbezogenen
Daten präzisieren, auf EU-Ebene harmonisieren, wann Datenschutz-
Folgenabschätzungen durchgeführt werden sollten, die Meldung von Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörden vereinfachen, deren
Meldung über eine zentrale EU-Plattform straffen, die Informationspflichten
Kommentar eines Teilnehmers an
der öffentlichen Konsultation zur
Datenunion: „Die Vorschriften für
den e-Datenschutz müssen dringend
aktualisiert werden. Die geltenden
Vorschriften wurden vor einem
völlig anderen technologischen
Hintergrund konzipiert und
entsprechen nicht den aktuellen
Markterfordernissen.“
19
vereinfachen, wenn berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass
Einzelpersonen bereits über die Informationen verfügen und das Risiko für die
betroffene Person gering ist; klarstellen, dass ein berechtigtes Interesse eine
Rechtsgrundlage für das Training von KI sein kann, einschließlich der unbeabsichtigten
Verarbeitung besonderer Datenkategorien und ferner die Bestimmungen über die
automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall präzisieren.
Eine wichtige Änderung betrifft die Freigabe von Daten für KI durch
vertrauenswürdige Anonymisierung. Heute ist die Unsicherheit hinsichtlich einer
ausreichenden Anonymisierung personenbezogener Daten ein zentrales Problem, das
häufig von der Weitergabe von Daten abschreckt. Unternehmen haben insbesondere
Schwierigkeiten festzustellen, wann pseudonymisierte Daten für bestimmte
Unternehmen nicht mehr als personenbezogene Daten anzusehen sind. Diese
Unsicherheit macht die Datenweitergabe komplexer, wenn die Anforderungen der
DSGVO vorsichtshalber eingehalten werden. Die Kommission wird Unternehmen
unterstützen, indem sie die Mittel und Kriterien festlegt, anhand derer bestimmt werden
kann, ob Daten, die sich aus der Pseudonymisierung ergeben, für bestimmte
Einrichtungen als personenbezogene Daten anzusehen sind.
Dies umfasst eine Bewertung des Stands der verfügbaren Techniken und die
Entwicklung von Kriterien zur Bewertung des Risikos einer Re-Identifizierung.
Während die Unternehmen weiterhin in vollem Umfang für die Einhaltung der DSGVO
verantwortlich sind, können sie die Implementierung dieser Mittel und Kriterien
nutzen, um nachzuweisen, dass Daten nicht zu einer Re-Identifizierung führen können.
Die Änderungen werden auch das Training von KI-Modellen mit geeigneten
Schutzvorkehrungen erleichtern. Ziel dieser Änderungen ist es, Rechtsklarheit für die
KI-Entwicklung zu schaffen, einschließlich Fällen der unbeabsichtigten Verarbeitung
sensibler Daten, bei denen die Entwickler wirkliche Anstrengungen unternommen
haben, diese Daten zu entfernen, und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen und die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu schützen.
Weiterentwicklung der Datenverordnung für die praktische Durchführung: Die
wesentlichen Merkmale der Datenverordnung werden unverändert bleiben.
Gleichzeitig wird die Datenweitergabe von Unternehmen an Behörden auf Notfälle
beschränkt sein, wodurch Belastungen verringert werden und gleichzeitig die
Krisenreaktion sichergestellt wird. Durch gezielte zusätzliche Anpassungen werden
Datenverluste in Länder außerhalb der EU verhindert, bedarfsgerechte Regelungen für
maßgeschneiderte Cloud-Dienste eingeführt und die Bestimmungen über intelligente
Verträge aufgehoben.
Verringerung der Belastung expandierender Unternehmen: Mit einer neuen
Kategorie kleine Midcap-Unternehmen (250-749 Beschäftigte) werden die
Bestimmungen für KMU im Rahmen der Datenverordnung, der Richtlinie über offene
Daten und der integrierten Vorschriften des Daten-Governance-Rechtsakts
ausgeweitet.
20
ii. Aufbau eines zukunftssicheren Datenrahmens:
Im Rahmen der digitalen Eignungsprüfung wird die Kommission den EU-Besitzstand im
Bereich Daten weiter überprüfen, um seine Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und
Innovationsfreundlichkeit zu erhalten. Mit besonderem Augenmerk auf KMU werden
Überschneidungen, Lücken und unklare Wechselwirkungen, auch mit sektorspezifischen
Rechtsvorschriften für Daten, ermittelt, um einen berechenbareren sektorübergreifenden
Rahmen zu schaffen.
Darüber hinaus werden die Rechtsvorschriften zur Digitalisierung und der Datenschutz auf den
neuesten Stand gebracht31. Gezielte Anpassungen können die Einhaltung der Vorschriften
erleichtern und die Durchsetzung stärken sowie die Entwicklung solider und
vertrauenswürdiger Innovationen unterstützen.
Die Datenvermittlung ist zu einem wachsenden Problem geworden, da bestimmte
Unternehmen personenbezogene Daten erheben, aggregieren und mit ihnen handeln, ohne dass
der Einzelne sich dessen bewusst ist, eine aussagekräftige Einwilligung gegeben oder Kontrolle
darüber hat. Solche undurchsichtigen Praktiken untergraben die Grundprinzipien des
Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und schwächen das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die digitalen Märkte. Die bestehenden Vorschriften müssen
konsequenter durchgesetzt werden. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche
Schutzvorkehrungen erforderlich sind, um solche Praktiken einzudämmen, die Transparenz im
Datenhandel zu erhöhen und sicherzustellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen darauf
vertrauen können, wie in der gesamten Union auf Daten zugegriffen wird und diese
ausgetauscht werden.
iii. Befolgung der Vorschriften mit einem einzigen Klick
Unternehmen wenden heute viel Zeit und Geld für die Befolgung der Vorschriften auf. Selbst
Daten, die bereits in digitaler Form vorliegen, müssen häufig umformatiert und erneut an
mehrere Behörden übermittelt werden, wo sie manuell überprüft werden. Diese Doppelarbeit
führt zu einer fragmentierten Beaufsichtigung und zieht Ressourcen ab, die für Innovationen
eingesetzt werden könnten.
Über die Vereinfachung der Vorschriften hinaus investiert die EU auch in Technologien, um
die Einhaltung der Vorschriften zu automatisieren. Über Horizont Europa und das Programm
Digitales Europa werden gemeinsame Datenmodelle, Interoperabilitätsrahmen und
automatisierte Analysen unterstützt. Pilotprojekte zeigen bereits, wie automatisierte
Konformitätsprüfungen in Echtzeit in der Praxis funktionieren können. Der digitale
Produktpass (DPP) ist ein frühes Beispiel für diesen Ansatz in der Produktgesetzgebung.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen würde die Befolgung der Vorschriften mit einem einzigen
Klick die Einhaltung regulatorischer Anforderungen maschinell überprüfbar machen, sodass
aufgrund von Unternehmensdaten standardisierte digitale Konformitätszertifikate erstellt
31 Arbeitsprogramm der Kommission, EUR-Lex – 52025DC0870 – DE – EUR-Lex.
21
werden können – ähnlich wie der digitale Produktpass die automatische Produktkonformität
ermöglicht.
Die Befolgung der Vorschriften mit einem einzigen Klick könnte in Bereichen wie der
Cybersicherheit besonders wertvoll sein, in denen Unternehmen den Anforderungen der NIS-
2-Richtlinie32, der Cyberresilienz-Verordnung33 und anderer Rahmen unterliegen.
Die Verordnung über europäische Unternehmensbrieftaschen wird ein Schlüsselfaktor für
diesen Ansatz sein. Sie wird eine vertrauenswürdige und interoperable digitale Umgebung für
die Speicherung, Verwaltung und Weitergabe überprüfbarer Zertifikate, einschließlich
Konformitätszertifikaten, bieten. Unternehmen könnten europäische
Unternehmensbrieftaschen nutzen, um sich digital zu identifizieren, Nutzer des Ökosystems
zu identifizieren und zu validieren und die Konformität mit verschiedenen EU-Vorschriften
durch die Vorlage von Konformitätszertifikaten nachzuweisen, während öffentliche Stellen
und Regulierungsbehörden einen sicheren und sofortigen Zugang zu validierten Informationen
erhalten. Im Laufe der Zeit wird die europäische Unternehmensbrieftasche zu einer
gemeinsamen Infrastruktur werden, die Verwaltungsprozesse wie Lizenzvergabe, Vergabe
öffentlicher Aufträge und Zugang zu Finanzmitteln unterstützt und nahtlose digitale
Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden im gesamten Binnenmarkt ermöglicht.
Um für Vertrauen und Rechtssicherheit zu sorgen, wird es unerlässlich sein, festzulegen, wer
im Falle von Fehlern, Missbrauch oder Systemausfällen zur Verantwortung gezogen werden
kann – unabhängig davon, ob es sich um das Unternehmen, den Zertifizierer oder die
Regulierungsbehörde handelt. Die Kommission wird diese Fragen daher in einer
bevorstehenden öffentlichen Konsultation untersuchen und dabei sowohl erkunden, welche
Möglichkeiten sich bieten, als auch bewerten, welche Schutzvorkehrungen für den Aufbau
eines zuverlässigen und rechenschaftspflichtigen automatisierten Compliance-Ökosystems
erforderlich sind.
Ein solches System würde nicht nur die Kosten für KMU und Midcap-Unternehmen senken,
sondern auch den politischen Entscheidungsträgern einen Eindruck davon vermitteln, wie die
Vorschriften in der Praxis funktionieren, und so die faktengestützte Regulierung stärken. Die
Befolgung der Vorschriften mit nur einem Klick könnte zu einem Eckpfeiler der EU-Agenda
für digitale Vereinfachung werden und Wettbewerbsfähigkeit mit Vertrauen und
Rechenschaftspflicht in Einklang bringen.
iv. Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der Datenverordnung:
Die Datenverordnung ist das wichtigste Regelwerk für die Nutzung und die Weitergabe von
Daten. Um sicherzustellen, dass Unternehmen, insbesondere KMU und kleine Midcap-
32 Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen
für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) (ABl.
L 333 vom 27.12.2022, S. 80).
33 Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU)
Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) (ABl. L,
2024/2847, 20.11.2024).
22
Unternehmen, ihr Potenzial voll ausschöpfen und sich auf Innovation statt auf Bürokratie
konzentrieren können, hat die Kommission bereits ein Dokument mit häufig gestellten Fragen34
und Leitlinien zu Fahrzeugdaten35 herausgegeben und wird diese durch ein umfassenderes
Paket von Unterstützungsmaßnahmen ergänzen.
Folgende Sofortmaßnahmen sind vorgesehen:
Mustervertragsklauseln für die Datenweitergabe, um die rechtliche Komplexität zu
verringern, Transaktionskosten zu senken und das Vertrauen der Unternehmen in neue
Partnerschaften zu stärken;
Standardvertragsklauseln für Cloud-Dienste, um den Anbieterwechsel zu erleichtern
sowie Verträge fairer zu gestalten und so Wettbewerb und Innovation auf dem
europäischen Cloud-Markt zu fördern.
Weitere Maßnahmen sollen schrittweise eingeführt werden:
Leitlinien für eine angemessene Gegenleistung zur Klärung der Frage, was für die
Datenweitergabe in Rechnung gestellt werden kann, um sowohl Dateninhabern als auch
Datenempfängern Rechtssicherheit zu bieten (1. Quartal 2026);
neue Leitlinien zu ausgewählten Begriffsbestimmungen der Datenverordnung
(1. Quartal 2026);
ein Helpdesk für Rechtsfragen zur Datenverordnung, das Unternehmen mit konkreten
Fragen zur Anwendung der neuen Vorschriften direkt unterstützt, wobei KMU Vorrang
eingeräumt wird, damit ihre Anfragen rasch und mit besonderer Aufmerksamkeit
bearbeitet werden (4. Quartal 2025).
Zusammen werden diese Maßnahmen den Umgang mit der Datenverordnung erleichtern,
unnötige Kosten verringern und den Unternehmen die Klarheit und das Vertrauen geben, die
sie benötigen, um neue Chancen in der Datenwirtschaft der EU zu nutzen. Die Kommission
wird die Einführung der vertraglichen Instrumente, insbesondere der Mustervertragsklauseln
und Standardvertragsklauseln, genau überwachen und sie erforderlichenfalls im Einklang mit
den internationalen Entwicklungen bei der Datenweitergabe überprüfen, ergänzen oder
anpassen.
Die Kommission wird Synergien zwischen der Gemeinschaft der öffentlichen Auftraggeber
und den europäischen Datenräumen anstreben, um die Effizienz des öffentlichen Sektors zu
steigern, und sich dabei auf das Konzept stützen, das vom europäischen Raum für
34 Europäische Kommission, Häufig gestellte Fragen zur Datenverordnung, Fassung 1.3, Brüssel, 12. September 2025,
abrufbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/commission-publishes-frequently-asked-questions-
about-data-act (abgerufen am 27. Oktober 2025).
35 Europäische Kommission, Leitlinien zu Fahrzeugdaten, Begleitunterlage zur Verordnung (EU) 2023/2854
(Datenverordnung), C(2025) 6119 final, Brüssel, 12. September 2025.
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Gesundheitsdaten und der Big-Buyers-Arbeitsgruppe zur Effizienz der
Gesundheitsversorgung36 angenommen wurde.
Leitinitiativen
Vorschlag zur Konsolidierung der Datenvorschriften (4. Quartal 2025)
Vorschlag zur Aktualisierung der e-Datenschutzvorschriften in Bezug auf
Cookies und ähnliche Technologien (4. Quartal 2025)
Vorschlag für gezielte Anpassungen der DSGVO (4. Quartal 2025)
Einleitung einer Initiative für die Befolgung der Vorschriften mit nur einem
Klick (ab dem 4. Quartal 2025)
Einführung von Unterstützungsmaßnahmen für die Durchführung der
Datenverordnung (ab dem 4. Quartal 2025)
Säule III: Schutz der europäischen Datensouveränität durch eine strategische
internationale Datenpolitik
Die Datensouveränität steht im Mittelpunkt der digitalen Zukunft der EU. Das bedeutet, dass
die EU die Kontrolle darüber behalten muss, wie auf Daten zugegriffen wird und wie sie
genutzt und geschützt werden – sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres Hoheitsgebiets.
Souveränität erfordert Offenheit gegenüber vertrauenswürdigen Partnern, was auch den
grenzüberschreitenden Datenaustausch einschließt, jedoch zu fairen, sicheren und mit den
Werten und Interessen der EU im Einklang stehenden Bedingungen. Eine Situation, in der
ausländische Akteure ungehinderten Zugang zum EU-Markt haben, während europäische
Unternehmen im Ausland mit ungerechtfertigten Hindernissen konfrontiert sind, kann nicht
aufrechterhalten werden.
Die Wahrung der Souveränität bedeutet auch, die Resilienz der EU zu schützen. Cyberangriffe,
Technologieverlust, Überwachung und Zwangsabhängigkeiten gefährden kritische Daten. Die
EU muss die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit sensibler Datensätze sicherstellen
verhindern, dass sie missbraucht oder ausgenutzt werden, insbesondere durch Akteure
außerhalb der EU.
36 Can the European Health Data Space enable better procurement? – Big Buyers are investigating | Public Buyers
Community.
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Zu diesem Zweck wird die Kommission eine Strategie
verfolgen, die Offenheit mit Stärke verbindet: Faire
Bedingungen für den Datenzugang und die
grenzüberschreitende Übermittlung von Daten sollen zu einer
Säule des digitalen Handels gemacht, sensible nicht
personenbezogene Daten der EU durch klare
Schutzvorkehrungen geschützt und die Zusammenarbeit mit
vertrauenswürdigen Partnern vertieft werden. Die
Kommission wird auch daran arbeiten, globale Governance-
Modelle zu gestalten, die die Interessen und Werte der EU
widerspiegeln und eine Fragmentierung in konkurrierende
Bereiche verhindern. Diese Strategie wird das langfristige
Konzept der EU für den sicheren Verkehr personenbezogener
Daten ergänzen, das im Rahmen des EU-Besitzstands im Bereich des Datenschutzes entwickelt
wurde.
Während die EU einen soliden Rechtsrahmen geschaffen und den „vertrauensvollen freien
Datenverkehr“ international gefördert hat, drohen neue ungerechtfertigte
Datenlokalisierungsauflagen, Ausfuhrkontrollen und diskriminierende Vorschriften im
Ausland die Souveränität zu untergraben. Die Kommission wird daher entschlossener handeln,
um die Interessen und die Regulierungsautonomie der EU mit verhältnismäßigen Maßnahmen
zu verteidigen, wenn Offenheit missbraucht oder Schwachstellen instrumentalisiert werden.
i. Fairer grenzüberschreitender Datenverkehr und Schutzmaßnahmen für sensible
nicht personenbezogene Daten aus der EU
Die Kommission wird faire Bedingungen und eine wirksame Kontrolle des
grenzüberschreitenden Datenverkehrs in den internationalen digitalen Handel integrieren.
Durch einen strukturierten Austausch, z. B. im Rahmen der Digitalpartnerschaften und
digitalen Dialoge der EU, werden bestehende Ungleichgewichte angegangen, bei denen EU-
Daten ohne angemessene Schutzvorkehrungen ins Ausland fließen.
Sollten weiterhin Lücken bestehen, wird die Kommission auf der Grundlage objektiver
Kriterien verhältnismäßige Maßnahmen unter uneingeschränkter Achtung der internationalen
Verpflichtungen der Union ergreifen. Sie wird im zweiten Quartal 2026 Leitlinien
herausgeben, anhand derer die Behandlung von EU-Einrichtungen durch Drittländer bewertet
werden kann. Ferner wird sie im ersten Quartal 2026 ein Instrumentarium zur Vermeidung von
Datenverlusten entwickeln, um Fragen im Zusammenhang mit Lokalisierungsauflagen,
Marktausschlüssen, unzureichenden Schutzvorkehrungen oder anderen ungerechtfertigten
Maßnahmen anzugehen. Dieses Instrumentarium kann sich auf Instrumente wie die
In einer Umfrage unter
Interessenträgern
sprachen sich 75 % der
Teilnehmenden für ein
entschlosseneres
Vorgehen der EU in
Bezug auf den
internationalen Verkehr
nicht personenbezogener
Daten aus.
25
Verordnung zur Rechtsdurchsetzung im Handel37, das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen38
und gegebenenfalls Erwägungen der wirtschaftlichen Sicherheit stützen oder von ihnen
inspiriert sein und wird sich auf Technologien und bewährte Verfahren konzentrieren, um die
Resilienz der EU zu stärken. Sollten strukturelle Verzerrungen oder anhaltende
diskriminierende Praktiken nicht behoben werden, wird die Kommission erforderlichenfalls
zusätzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen, um faire Bedingungen für den Datenzugang und
die Datennutzung zu gewährleisten.
Parallel dazu wird die Kommission sensible nicht personenbezogene Daten aus der EU besser
schützen und den durch die DSGVO und Angemessenheitsbeschlüsse garantierten Schutz
personenbezogener Daten ergänzen. In Zusammenarbeit mit den Interessenträgern und im
Anschluss an die Ergebnisse eingehender Risikobewertungen wird sie bis zum dritten
Quartal 2026 ein erstes Paket gezielter Maßnahmen annehmen.
ii. Verknüpfung der Ökosysteme für die Datenweitergabe der EU mit jenen gleich
gesinnter Drittländer
Der Rechtsrahmen der EU für Datenschutz, Cybersicherheit, Durchsetzung und Rechtsbehelfe
ist eine zuverlässige Grundlage für ausländische Dateninhaber. Die Kommission wird sichere,
konvergente und interoperable Verbindungen zwischen den Datenökosystemen der EU und
denen gleich gesinnter Partner fördern, um mehr Datenverkehr in die EU anzuziehen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören i) unterstützende Dienste und Infrastrukturen wie die
gemeinsamen europäischen Datenräume, um eine nahtlose grenzüberschreitende
Datenweitergabe ii) die Bereitstellung von Instrumenten wie Standardvertragsklauseln, um
Unternehmen bei der Gewährleistung eines rechtmäßigen Austauschs zu unterstützen, und iii)
die Aufnahme von Verpflichtungen zur grenzüberschreitenden Datenweitergabe in bilaterale
und plurilaterale internationale Übereinkünfte.
Zur Stärkung der Konvergenz und Interoperabilität wird die Kommission den europäischen
Rahmen für vertrauenswürdige Daten in internationalen Dialogen und im Netz für
Digitalpartnerschaft fördern. Ferner wird sie die Schaffung eines Vertrauenssiegels prüfen, das
möglicherweise mit dem Reifegradmodell für Datenräume – einem standardisierten Rahmen
zur Bewertung der Fähigkeiten von Datenrauminitiativen – verknüpft sein wird, um die
Zusammenarbeit mit Regierungen und Unternehmen im Ausland zu unterstützen.
iii. Stärkung der Stimme der EU in der globalen Daten-Governance
Konkurrierende Modelle der Daten-Governance führen zu einer Fragmentierung der globalen
Landschaft. Die Kommission wird die Förderung von EU-Ansätzen auf internationaler Ebene,
37 Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Ausübung
der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 50).
38 Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über den Schutz
der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer (ABl. L, 2023/2675, 27.11.2023).
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insbesondere in neu entstehenden Rahmen, intensivieren und Koalitionen mit gleich gesinnten
Partnern stärken.
Bis 2026 werden die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) im Einklang
mit der Internationalen Digitalstrategie39 Digitalpartnerschaften im Bereich der Daten-
Governance vertiefen und miteinander verbinden und sich dabei mit Partnern abstimmen, die
gemeinsame Ziele verfolgen, sowie Handelsabkommen zum Digitalbereich und Kapitel zum
Digitalbereich im Rahmen traditioneller Handelsabkommen weiterentwickeln. Sie wird sich
weiterhin aktiv in Foren wie der G7, der G20, der OECD und den Vereinten Nationen
einbringen und dabei Instrumente wie die Erklärung der OECD über den Zugang der Behörden
zu personenbezogenen Daten nutzen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung von EU-Konzepten und einer für beide Seiten
vorteilhaften Zusammenarbeit mit Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und nächsten
Nachbarn. Die EU wird auch mit Partnern zusammenarbeiten, um die Einrichtung einer
gemeinsamen Plattform für ausgewählte hochwertige öffentliche Daten (z. B. aus dem Bereich
Kulturerbe) zu prüfen, und vertrauenswürdige Vereinbarungen über den Verkehr sensibler
Daten, den staatlichen Zugang und sektorspezifische Vorschriften anstreben.
Leitinitiativen
Herausgabe von Leitlinien zur Bewertung der fairen Behandlung von EU-Daten im
Ausland (2. Quartal 2026)
Schaffung eines Instrumentariums zur Bekämpfung von ungerechtfertigter
Lokalisierung, Ausschlüssen, unzureichenden Schutzvorkehrungen und
Datenverlusten (2. Quartal 2026) und Annahme von Maßnahmen zum Schutz
sensibler nicht personenbezogener Daten (3. Quartal 2026)
5. Strategie für eine Datenunion: Erschließung von Daten für KI
Um die Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter der KI zu gewährleisten, wird in der Strategie für
eine Datenunion der Schwerpunkt von der Festlegung von Vorschriften auf die Erzielung von
Ergebnissen verlagert. Aufbauend auf den seit 2020 bestehenden Grundlagen befasst sie sich
mit Datenmangel, regulatorischer Komplexität und dem globalen Wettbewerb.
Der Europäische Dateninnovationsrat wird das zentrale Governance-Forum bleiben, das im
Hinblick auf eingehendere technische Debatten und einen strategischen Dialog mit den
Mitgliedstaaten und der Industrie reformiert wurde. Parallel dazu wird die KI-
Anwendungsallianz zum wichtigsten Kanal für sektorspezifische Rückmeldungen werden, um
sicherzustellen, dass Unternehmen, Forschende und öffentliche Akteure in die Gestaltung der
Umsetzung einbezogen werden. Die KI-Beobachtungsstelle wird aufkommende Trends
verfolgen und entsprechende politische Erkenntnisse formulieren.
39 Europäische Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Gemeinsame
Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Eine internationale Digitalstrategie für die Europäische
Union, JOIN(2025) 140 final, Brüssel, 5. Juni 2025.
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Gezielte Maßnahmen werden den Ausbau hochwertiger Daten, die Vereinfachung des
Regelungsumfelds und die Stärkung der Rolle der EU beim globalen Datenverkehr
ermöglichen. Für KMU und Innovatoren bedeutet dies, dass die Befolgung der Vorschriften
kostengünstiger, der Zugang zu Daten erleichtert und das internationale Umfeld günstiger wird.
Nur was gemessen wird, wird auch umgesetzt. Aus diesem Grund hat die Kommission einen
Fahrplan für den Binnenmarkt angekündigt, um das Tempo zu erhöhen und die Verfahren zu
beschleunigen. Die Strategie für eine Datenunion kann gegebenenfalls einen Beitrag zum
Fahrplan leisten, um politische Entscheidungsträger und die Industrie, insbesondere KMU, bei
der Beseitigung von Hindernissen und der Vollendung des Binnenmarkts für Daten zu
unterstützen.
Zusammen mit der Strategie „KI anwenden“ stellt die Strategie für eine Datenunion sicher,
dass die Datengrundlagen der EU die Entwicklung, den Einsatz und die Einführung von KI in
allen Sektoren direkt vorantreiben.
Die langfristige Vision ist klar: eine souveräne europäische Datenwirtschaft, in der Daten
sicher und verantwortungsvoll fließen, KI füttern, Innovationen ankurbeln und die
Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Drucksache 54/26 - 28 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI KOM(2025) (Unterrichtung)