Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten
[Bundesrat Drucksache 103/1/25
12.05.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AV - Fz - G - U
zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und
Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und
Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten
COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat dankt der Kommission für ihre Mitteilung und erkennt darin die
Bestrebung, die Landwirtschaft im Dialog mit gesellschaftlichen Akteuren,
insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand, aber auch der
Wissenschaft und dem Umwelt- und Naturschutz, zukunftsfest aufzustellen.
2. Der Bundesrat unterstützt das Ziel eines attraktiven, wettbewerbsfähigen und
ressourcenschonenden Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors, der auch in
Zukunft die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gesunden und
hochwertigen Lebensmitteln gewährleistet und eine Schlüsselrolle für die globale
Ernährungssicherheit einnimmt.
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3. Der Bundesrat begrüßt diese Vision für Landwirtschaft und Ernährung in
weiten Teilen. Das Herausstellen der zentralen Bedeutung eines attraktiven und
zukunftsfähigen Landwirtschaftssektors und der europäischen
Ernährungssouveränität sowie die geplanten Vereinfachungen für die Landwirtinnen und
Landwirte, das Ziel eines wettbewerbsfähigen, resilienten und nachhaltigen
Landwirtschaftssektors, aber auch der Fokus auf lebenswerte attraktive ländliche
Räume und die Bedeutung von jungen Landwirtinnen und Landwirten werden
ausdrücklich unterstützt.
4. Der Bundesrat betont, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Vision die
Interessen und Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte in den Mittelpunkt
gestellt und dabei die Prämissen Einfachheit, Praxistauglichkeit und Planbarkeit
zugrunde gelegt werden. Die Ankündigung, die Gemeinsame Agrarpolitik
(GAP) deutlich zu vereinfachen und damit wieder praxistauglicher zu gestalten,
wird daher ausdrücklich begrüßt.
5. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das Ansehen der
GAP in der Öffentlichkeit gelitten hat. Daher ist aus Sicht des Bundesrates zur
nachhaltigen Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen und zur Umsetzung
gesellschaftlicher Anforderungen wichtig, im Rahmen einer Reform der GAP
sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder, die die Landwirtinnen und
Landwirte über die GAP-Förderung erhalten, gemeinwohlorientiert und ökologisch
wirksam eingesetzt werden und gleichzeitig zur Sicherung auskömmlicher
landwirtschaftlicher Einkommen kleiner und mittlerer Betriebe beitragen.
6. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Direktzahlungen für die vielfältig
erbrachten Leistungen der Landwirtschaft auch zukünftig als wichtiger
Grundstein für die ökonomische Nachhaltigkeit einkommenswirksam zu erhalten und
zu fördern sind. Deutliche Vereinfachungen in der Konditionalität stärken
zudem die wirtschaftliche Stabilität der landwirtschaftlichen Betriebe und bilden
die Grundvoraussetzung für die Ernährungssicherheit und eine praktikable
Umsetzung von vielfältigen Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz.
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7. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit des
Fortbestands eines eigenständigen Budgets für die Landwirtschaft und die ländlichen
Räume. Nur so können die vielfältigen von der Gesellschaft geforderten
Leistungen der Landwirtschaft honoriert und die Attraktivität der ländlichen Räume
in ihrer gesamten Vielfalt gesichert werden. Dies ist eine wichtige Grundlage,
um junge Menschen für die ländlichen Räume und die Unternehmensnachfolge
zu gewinnen.
8. Der Bundesrat bekennt sich zu den Prinzipien der unternehmerischen Freiheit
und dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Flankierende Regelungen zur Stärkung
der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette über die
Gemeinsame Marktordnung oder Anpassung der Richtlinie über unlautere
Handelspraktiken müssen sich hieran messen lassen und dürfen nicht zu weiteren
bürokratischen Belastungen und Nachweispflichten führen.
9. Auch der Bundesrat betont, dass die Tierhaltung ein wesentlicher Pfeiler für die
EU-Landwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt ist und
begrüßt daher das Bestreben nach einer langfristigen Vision für diesen Sektor,
die die Belange Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Umwelt gleichermaßen
berücksichtigt.
10. Der Bundesrat schließt sich der Einschätzung der Kommission an, dass die
Lebensmittelerzeugung wie kein anderer Sektor auf Natur und Ökosystemen
basiert und untrennbar mit diesen verbunden ist. Er schlussfolgert, dass die
Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft deshalb von funktionsfähigen Ökosystemen
und insbesondere von einem intakten Klima, biologischer Vielfalt und gesunden
Böden abhängt. Der Schutz natürlicher Ressourcen ist eine unverzichtbare
Grundlage für den langfristigen Erfolg der europäischen Landwirtschaft.
11. Der Bundesrat teilt deshalb die Zielstellung der Kommission eines Agrar- und
Lebensmittelsektors, der innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten
funktioniert, zu den Klimazielen der EU beiträgt, gesunde Böden, sauberes
Wasser und saubere Luft erhält und die biologische Vielfalt Europas schützt
und wiederherstellt.
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12. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich folglich alle Erleichterungs- und
Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft daran messen lassen müssen, dass
verbindliche ökologische Standards und Vorgaben eingehalten und die
vereinbarten Ziele des Europäischen Grünen Deals erreicht werden. Eine neue
Agrarpolitik wird aus Sicht des Bundesrates dann erfolgreich sein, wenn sie mit den
bestehenden Europäischen Rechtsvorschriften wie der EU-
Wiederherstellungsverordnung, der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der EU-Nitratrichtlinie
vereinbar ist. In diesem Zusammenhang erbittet der Bundesrat Ausführungen,
unter welchen EU-Rahmenbedingungen der Erhalt bzw. die Wiederherstellung
von Agrarökosystemen bzw. der Agrarbiodiversität zukünftig erfolgen kann.
Für den Bundesrat steht fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und
ertragssicher Nahrungsmittel erzeugen kann und zugleich ihren Beitrag zum Klima-
und Umweltschutz sowie zur Biodiversität leisten soll.
13. Der Bundesrat betont jedoch, dass das angekündigte Nachhaltigkeits-
Benchmarkingsystem, der Nachhaltigkeitskompass sowie die angestrebten neuen
Instrumente zur Förderung und Finanzierung der Transformation zur
Nachhaltigkeit wie Naturschutzgutschriften nicht zu neuen bürokratischen Belastungen
und Nachweispflichten führen dürfen. Auch darf dies nicht zu einer faktischen
Nebengesetzgebung zur Gemeinsamen Agrarpolitik und zu den Fachgesetzen
führen.
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14. Der Finanzausschuss und
der Gesundheitsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
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Relationen
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