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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 103/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten [Bundesrat Drucksache 103/1/25 12.05.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - Fz - G - U zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung - Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat dankt der Kommission für ihre Mitteilung und erkennt darin die Bestrebung, die Landwirtschaft im Dialog mit gesellschaftlichen Akteuren, insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand, aber auch der Wissenschaft und dem Umwelt- und Naturschutz, zukunftsfest aufzustellen. 2. Der Bundesrat unterstützt das Ziel eines attraktiven, wettbewerbsfähigen und ressourcenschonenden Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors, der auch in Zukunft die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln gewährleistet und eine Schlüsselrolle für die globale Ernährungssicherheit einnimmt. EU U EU U ... 3. Der Bundesrat begrüßt diese Vision für Landwirtschaft und Ernährung in weiten Teilen. Das Herausstellen der zentralen Bedeutung eines attraktiven und zukunftsfähigen Landwirtschaftssektors und der europäischen Ernährungssouveränität sowie die geplanten Vereinfachungen für die Landwirtinnen und Landwirte, das Ziel eines wettbewerbsfähigen, resilienten und nachhaltigen Landwirtschaftssektors, aber auch der Fokus auf lebenswerte attraktive ländliche Räume und die Bedeutung von jungen Landwirtinnen und Landwirten werden ausdrücklich unterstützt. 4. Der Bundesrat betont, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Vision die Interessen und Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte in den Mittelpunkt gestellt und dabei die Prämissen Einfachheit, Praxistauglichkeit und Planbarkeit zugrunde gelegt werden. Die Ankündigung, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) deutlich zu vereinfachen und damit wieder praxistauglicher zu gestalten, wird daher ausdrücklich begrüßt. 5. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das Ansehen der GAP in der Öffentlichkeit gelitten hat. Daher ist aus Sicht des Bundesrates zur nachhaltigen Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen und zur Umsetzung gesellschaftlicher Anforderungen wichtig, im Rahmen einer Reform der GAP sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder, die die Landwirtinnen und Landwirte über die GAP-Förderung erhalten, gemeinwohlorientiert und ökologisch wirksam eingesetzt werden und gleichzeitig zur Sicherung auskömmlicher landwirtschaftlicher Einkommen kleiner und mittlerer Betriebe beitragen. 6. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Direktzahlungen für die vielfältig erbrachten Leistungen der Landwirtschaft auch zukünftig als wichtiger Grundstein für die ökonomische Nachhaltigkeit einkommenswirksam zu erhalten und zu fördern sind. Deutliche Vereinfachungen in der Konditionalität stärken zudem die wirtschaftliche Stabilität der landwirtschaftlichen Betriebe und bilden die Grundvoraussetzung für die Ernährungssicherheit und eine praktikable Umsetzung von vielfältigen Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz. EU AV EU AV U EU AV ... 7. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit des Fortbestands eines eigenständigen Budgets für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Nur so können die vielfältigen von der Gesellschaft geforderten Leistungen der Landwirtschaft honoriert und die Attraktivität der ländlichen Räume in ihrer gesamten Vielfalt gesichert werden. Dies ist eine wichtige Grundlage, um junge Menschen für die ländlichen Räume und die Unternehmensnachfolge zu gewinnen. 8. Der Bundesrat bekennt sich zu den Prinzipien der unternehmerischen Freiheit und dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Flankierende Regelungen zur Stärkung der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette über die Gemeinsame Marktordnung oder Anpassung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken müssen sich hieran messen lassen und dürfen nicht zu weiteren bürokratischen Belastungen und Nachweispflichten führen. 9. Auch der Bundesrat betont, dass die Tierhaltung ein wesentlicher Pfeiler für die EU-Landwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt ist und begrüßt daher das Bestreben nach einer langfristigen Vision für diesen Sektor, die die Belange Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Umwelt gleichermaßen berücksichtigt. 10. Der Bundesrat schließt sich der Einschätzung der Kommission an, dass die Lebensmittelerzeugung wie kein anderer Sektor auf Natur und Ökosystemen basiert und untrennbar mit diesen verbunden ist. Er schlussfolgert, dass die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft deshalb von funktionsfähigen Ökosystemen und insbesondere von einem intakten Klima, biologischer Vielfalt und gesunden Böden abhängt. Der Schutz natürlicher Ressourcen ist eine unverzichtbare Grundlage für den langfristigen Erfolg der europäischen Landwirtschaft. 11. Der Bundesrat teilt deshalb die Zielstellung der Kommission eines Agrar- und Lebensmittelsektors, der innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten funktioniert, zu den Klimazielen der EU beiträgt, gesunde Böden, sauberes Wasser und saubere Luft erhält und die biologische Vielfalt Europas schützt und wiederherstellt. EU AV EU AV EU AV U U 12. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich folglich alle Erleichterungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft daran messen lassen müssen, dass verbindliche ökologische Standards und Vorgaben eingehalten und die vereinbarten Ziele des Europäischen Grünen Deals erreicht werden. Eine neue Agrarpolitik wird aus Sicht des Bundesrates dann erfolgreich sein, wenn sie mit den bestehenden Europäischen Rechtsvorschriften wie der EU- Wiederherstellungsverordnung, der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der EU-Nitratrichtlinie vereinbar ist. In diesem Zusammenhang erbittet der Bundesrat Ausführungen, unter welchen EU-Rahmenbedingungen der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Agrarökosystemen bzw. der Agrarbiodiversität zukünftig erfolgen kann. Für den Bundesrat steht fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und ertragssicher Nahrungsmittel erzeugen kann und zugleich ihren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Biodiversität leisten soll. 13. Der Bundesrat betont jedoch, dass das angekündigte Nachhaltigkeits- Benchmarkingsystem, der Nachhaltigkeitskompass sowie die angestrebten neuen Instrumente zur Förderung und Finanzierung der Transformation zur Nachhaltigkeit wie Naturschutzgutschriften nicht zu neuen bürokratischen Belastungen und Nachweispflichten führen dürfen. Auch darf dies nicht zu einer faktischen Nebengesetzgebung zur Gemeinsamen Agrarpolitik und zu den Fachgesetzen führen. B 14. Der Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. U EU AV]

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