Finanzierung eines Waldkaufs bei Stolberg (Harz) mit Steuermitteln des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz"
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Finanzierung eines Waldkaufs bei Stolberg (Harz) mit Steuermitteln des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5023
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser und der Fraktion der AfD
Finanzierung eines Waldkaufs bei Stolberg (Harz) mit Steuermitteln des
„Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“
Der geplante Erwerb von rund 1 000 ha Buchenwald bei Stolberg im Südharz
durch die Stiftung „Nationales Naturerbe“ des Naturschutzbundes Deutschland
(NABU) sorgt weit über Sachsen-Anhalt hinaus für Diskussionen (https://natur
erbe.nabu.de/spenden-und-helfen/spenden/waldwildnis-harz.html). Nach
Information von Fachmedien solle der Wald mithilfe von Fördermitteln des
„Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (www.foerderdatenbank.de/FDB/Con
tent/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/ank.html) vollständig aus der Nutzung
genommen und sich selbst überlassen werden (www.forstpraxis.de/nabu-waldk
auf-fragwuerdiger-naturschutz-um-preis-24331). Auf diese Weise werde der
Wald „aus einer an Holzerträgen orientierten Forstwirtschaft“ herausgelöst. Er
könne sich nach Auffassung des NABU auf diese Weise „künftig ohne
forstliche Eingriffe entwickeln“ (https://naturerbe.nabu.de/naturparadiese/sachsen-an
halt/stolberg/index.html). Was offiziell offenbar als Beitrag zum „Klimaschutz“
gedacht ist, wirft nach Ansicht der Fragesteller bei näherem Hinsehen kritische
Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der NABU plant,
von einem privaten Waldbesitzer rund 1 000 ha Buchenwald bei Stolberg
(Harz) in Sachsen-Anhalt zu erwerben?
2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus zutreffend, dass
dieser Kauf mit Steuermitteln des „Aktionsprogramms Natürlicher
Klimaschutz“ finanziert wird bzw. finanziert werden soll, und wenn ja, wie, und
bis wann wird die Finanzierung abgewickelt, und auf welcher Grundlage
wurde der Kaufpreis ermittelt?
3. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln im Rahmen des
„Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ zieht die Bundesregierung
bezüglich wissenschaftlicher Studien, die die Frage aufwerfen, ob bisherige
Annahmen über die Kohlenstoffbindung von nicht bewirtschafteten Wäldern
stark überschätzt wurden, da ein altersbedingt verminderter Holzzuwachs
mit einer verminderten CO2-Aufnahme durch die Bäume einhergeht (www.
waldverband.at/klimaschutz-unbewirtschaftete-waelder-verlieren-bis-zu-4
0-der-holzproduktion-und-kohlenstoffbindung/)?
4. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Buchenwäldern bei
Stolberg, die Gegenstand des Verkaufs sind, flächenmäßige Waldschäden derart
vor, dass aktive waldbauliche Verjüngungsmaßnahmen (beispielsweise
durch das Einbringen von hochwertigem und anpassungsfähigen forstlichen
Vermehrungsgut) erforderlich sind, und wenn ja, besteht nach Einschätzung
der Bundesregierung diesbezüglich ein Widerspruch zum Ziel des NABU,
das Entstehen von „Waldwildnis“ zu ermöglichen?
5. Ist die vollständige und großflächige Nutzungsaufgabe von zuvor forstlich
bewirtschafteten Wäldern (wie beispielsweise im Fall der Buchenwälder bei
Stolberg) nach Einschätzung der Bundesregierung rechtlich mit dem
Bewirtschaftungsgebot nach § 11 des Bundeswaldgesetzes (BwaldG;
„Bewirtschaftung des Waldes“) vereinbar (bitte die Rechtsauffassung der
Bundesregierung näher erläutern)?
6. Ist die Information, wonach es sich bei den zum Verkauf anstehenden
Buchenwäldern bei Stolberg um ehemalige Flächen der Bodenverwertungs-
und -verwaltungs GmbH (BVVG) handele, die 1994 verkauft worden seien
(www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/30000-euro-pro-hekta
r-nabu-kauft-fuer-32-mio-eu-wald-steuergeldern-639582), zutreffend, und
wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen Kriterien wurden
die Flächen damals verkauft?
7. An welche nichtstaatlichen Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen
sind bislang ähnliche BVVG-Flächen zur dauerhaften
naturschutzfachlichen Sicherung übertragen beziehungsweise überlassen worden (bitte nach
Jahr und Flächengröße sowie nach Art der Finanzierung auflisten)?
8. Welches Ergebnis liegt zu der Aussage im Koalitionsvertrag 2025 zwischen
CDU, CSU und SPD vor, die Regeln zur bisherigen Verpachtung von
BVVG-Flächen zu überprüfen, worauf sich das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bereits im Mai 2025 mit
dem federführenden Bundesministerium der Finanzen in der Prüfung der
Übertragung und Abstimmung zum weiteren Vorgehen befunden habe
(www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/flaechennutzung-und-bodenmar
kt/verwaltung-flaechen-ostdeutschland.html)?
9. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich (vgl. Frage 8) der
Stand der im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Übertragung der
BVVG-Flächen an die Länder?
Berlin, den 25. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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