Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
[Bundesrat Drucksache 345/25 (Beschluss)
26.09.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen -
EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen
Krisenvorsorge der EU
COM(2025) 528 final
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Mit der vorliegenden Mitteilung legt die Kommission einen Vorschlag für eine
EU-Bevorratungsstrategie mit dem Ziel vor, die materielle Krisenvorsorge, das
heißt die Bereitschaft, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von grundlegenden
Gütern zu verbessern und so auch eine kontinuierliche Versorgung mit diesen
Gütern und die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher
Funktionen sicherzustellen. Zugleich soll mit der Strategie durch die Verringerung von
Abhängigkeiten und Anfälligkeiten sowie die Optimierung der Produktion
grundlegender Güter in der EU die strategische Autonomie der EU unterstützt
werden. Die Strategie verfolgt dabei einen gesamtgesellschaftlichen sowie
gefahren- und bereichsübergreifenden Ansatz. Sie konzentriert sich auf
sektorübergreifende Herausforderungen, strebt aber zugleich eine Komplementarität
mit bestimmten, zum Teil schon bestehenden sektorspezifischen Maßnahmen
der EU an.
2. Der Bundesrat kann die aktuelle Problemwahrnehmung durch die Kommission
aufgrund der jüngsten Krisen und der veränderten geopolitischen
Gefährdungslage nachvollziehen. Grundsätzlich ist jeder Mitgliedstaat selbst für seine
materielle wie personelle Krisenvorsorge verantwortlich. Die aktuellen Krisenlagen
stellen aber nahezu alle Mitgliedstaaten sowie die europäische Bevölkerung und
die Wirtschaft vor außerordentliche Herausforderungen und bedürfen
belastbarer Bewältigungsstrategien sowie gemeinsamer Anstrengungen für effektive
Vorsorgemaßnahmen. Der Bundesrat begrüßt daher die Initiative der
Kommission, durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene zu verhindern, dass
Mitgliedstaaten in Krisenzeiten um Waren, Produktions-, Lager- und
Einsatzkapazitäten konkurrieren und so den Binnenmarkt beziehungsweise gut
funktionierende Märkte stören sowie die fragilen Lieferketten weiter belasten.
Gleichwohl betrachtet der Bundesrat den Vorschlag für eine EU-
Bevorratungsstrategie neben vielen positiven Ansätzen auch kritisch. Diese Besorgnis bezieht
sich unter anderem auf die rechtliche Abstützung der Initiative und die
mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs von rescEU als auch die inhaltliche
und rechtliche Komplexität in der Umsetzung.
3. Die Kommission beschreibt in ihrer Mitteilung rescEU als einen der größten
sektorübergreifenden und vielseitigsten Mechanismen unter den bestehenden
Bevorratungsmechanismen auf EU-Ebene und beabsichtigt, diesen
entsprechend auszuweiten. Der Bundesrat weist insofern darauf hin, dass rescEU als
Teil des EU-Katastrophenschutzverfahrens und dessen Anwendungsbereich
aufgebaut wurde. Im Katastrophenschutz besitzt die EU nach Artikel 196
AEUV lediglich Unterstützungs-, Koordinierungs- und
Ergänzungskompetenzen, die nicht an die Stelle der Kompetenz der Mitgliedstaaten treten darf. Die
rescEU-Kapazitäten wurden auch originär als letztes Mittel für ganz
außerordentliche Notlagen im Fall der Überlastung bzw. Erschöpfung nationaler
Einheiten etabliert. Die in der Bevorratungsstrategie vorgesehene Ausweitung sieht
aber eine Abkehr von diesem Prinzip und in Zusammenschau mit anderen
sektorspezifischen EU-Initiativen wie etwa dem Vorschlag zur Strategie für
medizinische Gegenmaßnahmen auch eine Ausweitung über den Bereich des
Katastrophenschutzes hinaus generell auf Krisen vor. Aus Sicht des Bundesrates ist
eine generische Auslegung des Artikels 196 AEUV als Rechtsgrundlage für die
Koordination und das Management von sektorübergreifenden Krisen nicht von
dessen Normzweck und Regelungsgehalt gedeckt. Dies ist auch mit Blick auf
die Überarbeitung der Regelungen zum EU-Katastrophenschutzverfahren
kritisch zu begleiten.
4. Zu den grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber einer Ausweitung von rescEU
über den Katastrophenschutz hinaus tritt eine Vielzahl sachlich offener Fragen,
etwa hinsichtlich der beschriebenen zentralen Maßnahmen wie dem
„Stockpiling Network“, die nach der vorgeschlagenen Strategie ungelöst bleiben. Hier
muss die Kommission dringend nachsteuern: Nach Auffassung des Bundesrates
ist dabei aber unbedingt zu vermeiden, dass eine umfassende materielle
Krisenvorsorge auf EU-Ebene, gerade auch in Anlehnung an das rescEU-Modell, in
den Mitgliedstaaten ein falsches Signal setzt und dazu führt, verschiedentlich
die zwingend erforderlichen eigenen Anstrengungen zum Aufbau notwendiger
nationaler Bevorratungen zu vernachlässigen oder gar zu unterlassen.
5. Für den Bundesrat ist die europäische Solidarität unverzichtbar. Er bekennt sich
mit allem Nachdruck hierzu. Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, auch künftig
eine ausgewogene Balance zwischen der originären Verantwortung der
Mitgliedstaaten für den Katastrophenschutz einschließlich der Bereithaltung der
hierfür erforderlichen Ressourcen einerseits und einer wirksamen Ergänzung
durch unterstützende Akte der EU andererseits zu wahren.
6. Verbesserung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit der
EU
Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Bevorratungsstrategie für Krisenfälle
potentiell in eine staatlich gesteuerte Bevorratung mit Arzneimitteln und
Medizinprodukten mündet. Er bittet die Bundesregierung, diese Arzneimittel und
Medizinprodukte für den nationalen Bedarf zentral zu beschaffen und ein
Mengenmanagement für ganz Deutschland aufzubauen sowie die Koordinierung der
Deutschland potentiell aus EU-Bevorratungen zugeteilten Arzneimittel und
Medizinprodukte unter Berücksichtigung der auf nationaler Ebene zur
Verfügung stehenden Bevorratungen zu übernehmen.
Begründung:
Sowohl bei Arzneimitteln als auch bei Medizinprodukten hat die Kommission
anhand der Erfahrungen aus der Pandemie Schwachstellen in den Lieferketten
identifiziert.
Die Kommission schlägt vor, neben der allgemeinen Bevorratung den Aufbau
von spezifischen Vorräten an Medizinprodukten und Arzneimitteln zu prüfen
und dabei Vorratsmodelle wie die „virtuelle Bevorratung“ und
lieferantenbasierte Bestände einzubeziehen. Dabei bleibt offen, wie die EU-
Bevorratungsstrategie mit den Strategien der Mitgliedstaaten, die weiterhin für die
Versorgung verantwortlich sein sollen, ineinandergreifen und koordiniert werden.
Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit mit Beteiligung der
Länder parallel im Bereich des Zivilschutzes an einem
Gesundheitssicherstellungsgesetz, das möglicherweise die Beschaffung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten vorsehen wird.
Sowohl auf Ebene der EU als auch auf Bundesebene wird demnach an einem
komplexen rechtlichen Rahmen gearbeitet, der voraussichtlich durch Akte der
Kommission beziehungsweise Verordnungen des Bundes noch ergänzt wird.
Da die Länder nicht Teil der Verhandlungen sind, fehlen ihnen Informationen
zum geplanten Zusammenspiel der Rechtsakte und der europäischen Gremien.
Gleichzeitig ist im Krisenfall eine schnelle und verbindliche Reaktion auf
Beschaffungsangebote für Deutschland unabdingbar. Im Interesse einer
bestmöglichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sollte die Bundesregierung das
Beschaffungs- und Mengenmanagement für Deutschland zentral organisieren.
Die EU-Bevorratungsstrategie weist zudem darauf hin, dass im Krisenfall EU-
Vorräte zum Beispiel aus dem rescEU-Projekt an die Mitgliedstaaten verteilt
werden. Zur Sicherstellung der gezielten Kommunikation zwischen der EU-
Ebene und dem Mitgliedstaat Deutschland und Gewährleistung einer
gleichmäßigen Verteilung von Gütern auf die Länder, die Deutschland im Krisenfall
von der EU zur Verfügung gestellt werden, ist eine Koordinierung und
Verteilung durch den Bund angezeigt.
7. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)