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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU

dip / drucksache 07.08.2025 · WP 21 · 345/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 345/25 07.08.25 EU - AV - G - In - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU COM(2025) 528 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 24/12 = AE-Nr. 120027; Drucksache 167/25 = AE-Nr. 250290 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.7.2025 COM(2025) 528 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU 1 EINFÜHRUNG Jahrzehntelang verfügte die Europäische Union über eine ausreichende Versorgung mit grundlegenden Gütern. Die beispiellose Tragweite der jüngsten Krisen hat jedoch gezeigt, dass dies nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden kann. Die COVID-19-Pandemie hat die Schwachstellen in den Lieferketten der EU für Medizinprodukte, Energie, Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse sowie kritische Rohstoffe offenbart. Der illegale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die strategische Bedeutung eines zuverlässigen Zugangs zu bezahlbarer Energie, kritischen Technologien und Infrastruktur unterstrichen und Auswirkungen auf die weltweite Versorgung mit Agrarerzeugnissen gehabt. Heute sieht sich die EU mit einer zunehmend komplexen und sich verschlechternden Risikolandschaft konfrontiert, die durch zunehmende geopolitische Spannungen gekennzeichnet ist. Dazu zählen Konflikte, die wachsenden Auswirkungen des Klimawandels, Umweltzerstörung sowie hybride und Cyber-Bedrohungen, die durch die verstärkte Aktivität von Hacktivisten, Cyberkriminellen und staatlich geförderten Gruppen verursacht werden. Darüber hinaus sind die geopolitischen Herausforderungen häufig miteinander verflochten und wirken sich auf die Beziehungen der EU zu verschiedenen Teilen der Welt aus, auch im Hinblick auf Lieferketten. Die potenziellen Auswirkungen von Risiken nehmen stetig zu, mit indirekten Folgen und Wirkungen, die sich im Laufe der Zeit verstärken. Dies führt letztlich zu einer höheren Gesamtbedrohung für die Sicherheit und die Verfügbarkeit lebenswichtiger Güter. In Anlehnung an die Empfehlungen des Niinistö-Berichts kündigte die Strategie für eine Union der Krisenvorsorge1 eine EU-weite Bevorratungsstrategie an, die 1) alle bestehenden sektorspezifischen Bevorratungsmaßnahmen einbeziehen, 2) den Zugang zu kritischen Ressourcen in der gesamten EU verbessern und 3) zentrale Reserven auf EU-Ebene mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, die durch öffentlich-private Partnerschaften unterstützt werden, kombinieren wird, um Effizienz, Skalierbarkeit und Kostenwirksamkeit zu gewährleisten. Diese Bevorratungsstrategie der EU verfolgt einen umfassenden Ansatz für die Bevorratung und befasst sich mit ihrem gesamten Zyklus, von der Antizipation über die Überwachung der Lieferketten bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, zur Verwaltung der Bevorratung und der Entsendung. Sie gilt für grundlegende Güter2, die für diese Zwecke als alle physischen Gegenstände verstanden werden, die zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen3 erforderlich sind. Die EU- 1 JOIN (2025) 130 final – Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge. 2 Im Sinne dieser Strategie umfasst der Begriff „Güter“ Primär- und Sekundärmaterialien, Rohstoffe, natürliche Ressourcen, Erzeugnisse, Ausrüstung usw. Der Begriff wird in einem weiten Sinne verwendet, unbeschadet der Definitionen und spezifischen Begriffe, die in sektorspezifischen Rahmenwerken verwendet werden. 3 Lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen sind grundlegende Systeme und Strukturen, die unter allen Umständen den gesellschaftlichen Betrieb ermöglichen und gleichzeitig unsere Gesellschaften, Volkswirtschaften, Kulturen und demokratischen Institutionen schützen. Zu diesen Funktionen gehören in erster Linie die Sicherheit der EU-Bevölkerung, einschließlich des Schutzes vor Naturkatastrophen, die Kontinuität des Regierungshandelns und die staatliche Entscheidungsfindung, demokratische Prozesse, sozialer Zusammenhalt und wirtschaftliche Stabilität sowie die innere und äußere Sicherheit. Sie bilden die Grundlage für eine stabile und sichere Gesellschaft. 2 Bevorratungsstrategie wird koordinierte öffentliche und private Reserven kritischer Ressourcen fördern und deren Verfügbarkeit unter allen Umständen sicherstellen. Die Strategie orientiert sich an den Grundprinzipien der Solidarität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und des gerechten Zugangs zu Ressourcen in der gesamten EU, die für die Gewährleistung der Gleichstellung aller, insbesondere unter schwierigen Umständen, von entscheidender Bedeutung sind. Im Einklang mit dem Rahmen für die Union der Gleichheit4 wird bei der Umsetzung der Strategie den besonderen Bedürfnissen verschiedener Gruppen Rechnung getragen, unter anderem in Bezug auf Geschlecht, Behinderung, Alter und ethnische Herkunft. In Anlehnung an die Strategie für eine Union der Krisenvorsorge spiegelt die Bevorratungsstrategie ein Umdenken wider: weg von einem reaktiven, sektorspezifischen Krisenmanagement hin zu einem proaktiven, flexiblen und besser integrierten Vorsorgeansatz. Warum wir eine EU-Bevorratungsstrategie brauchen Die Mitgliedstaaten in der gesamten EU stehen in jüngster Zeit vor ähnlichen Herausforderungen. Es besteht Spielraum für die Erzielung von Synergieeffekten bei der kollektiven Krisenvorsorge auf EU-Ebene, indem Erfahrungen ausgetauscht werden und gemeinsam daran gearbeitet wird, wie Behörden, Unternehmen und die Öffentlichkeit auf inklusive Weise einen zeitnahen Zugang zu grundlegenden Gütern erhalten können. Daher ist ein EU-weiter Ansatz erforderlich, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu ergänzen und zu unterstützen. Die Bevorratung ist ein wesentlicher Bestandteil der Krisenvorsorge der EU und integraler Bestandteil der allgemeinen Abschreckung und Vorbereitung auf Konfliktszenarien. Krisen und Bedrohungen beschränken sich möglicherweise nicht auf einen Mitgliedstaat, was eine angemessene Vorbereitung auf EU-Ebene umso relevanter macht. Als ein Binnenmarkt mit in hohem Maße integrierten Wertschöpfungs- und Lieferketten machen Störungen in der Verfügbarkeit kritischer Materialien oder Technologien eine Reaktionsfähigkeit auf EU-Ebene erforderlich. In den letzten Jahren wurden mehrere einschlägige EU-Initiativen, Strategien und Gesetze5 verabschiedet, um die strategische Autonomie, die interne und wirtschaftliche Sicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit, die Verteidigung und die Resilienz zu stärken und Anfälligkeiten und Abhängigkeiten in den Lieferketten zu beseitigen. Zu diesen Initiativen gehören Maßnahmen, die speziell auf die Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden Gütern abzielen, wie beispielsweise die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anlegung von Ölvorräten, die 4 Die Strategien der Union der Gleichheit fördern den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle. 5 Beispiele hierfür sind die Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU), die Strategie für wirtschaftliche Sicherheit, das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung, der Kompass für eine wettbewerbsfähige EU, die europäische Wasserresilienzstrategie, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA), das Gesetz zu kritischen Rohstoffen, das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM), die Richtlinie über Erdölvorräte (derzeit in Überarbeitung), die EU-Verordnung über die Gasspeicherung, der künftige Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln und die Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen. 3 Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Gas, Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen sowie deren Verarbeitung und Recycling, die gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 oder der Aufbau der strategischen rescEU-Reserve der EU (siehe Anhang 1 für einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen und politischen Rahmen der EU). Der allgemeine Ansatz bleibt jedoch fragmentiert, und in der Praxis haben sich eine Reihe bedeutender, eng miteinander verbundener Mängel im EU-Rahmen gezeigt. 1. Begrenztes gemeinsames Verständnis dafür, welche grundlegenden Güter für die Krisenvorsorge vor dem Hintergrund einer sich rasch wandelnden Risikolandschaft benötigt werden. Dies behindert die sektorübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Indem sie verstehen, welche Güter für die Bewältigung potenzieller Krisen wesentlich sind, können Regierungen und Unternehmen fundierte und koordinierte Entscheidungen darüber treffen, wie sie sich am besten auf potenzielle Engpässe vorbereiten können. 2. Begrenzter Informationsaustausch und begrenzte Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor. Infolgedessen gibt es keinen angemessenen Überblick über die Bevorratungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in der gesamten EU, was wiederum zu einer suboptimalen Nutzung der verfügbaren Ressourcen, Kapazitäten und Fachkenntnisse führt. Darüber hinaus können administrative, strukturelle und logistische Hindernisse in der EU die grenzüberschreitende Entsendung sowie grenzüberschreitenden Verkehr und Zugang in Krisenszenarien behindern. 3. Ungenutztes Potenzial bei der sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Der Privatsektor verfügt über umfangreiches Fachwissen in den Bereichen Lagerverwaltung, Logistik und Entsendung. Eine verstärkte strukturelle öffentlich-private Zusammenarbeit bei der Notfallbevorratung kann gefördert, bewährte Verfahren ausgetauscht und Erkenntnisse sektorübergreifend und grenzüberschreitend gewonnen werden. 4. Bestehende nationale oder sektorspezifische Rahmen, die der möglichen Rolle des auswärtigen Handelns und der Instrumente der Zusammenarbeit bei der Stärkung der materiellen Krisenvorsorge auf nationaler und EU-Ebene nicht ausreichend Rechnung tragen, beispielsweise im Bereich der Sicherheit der Lieferketten. Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen können zur Stärkung der Resilienz auf beiden Seiten und zur Sicherung grundlegender Güter beitragen. Für die Krisenvorsorge der EU ist es von entscheidender Bedeutung, dieses Fehlen einer umfassenden, gemeinsamen Analyse aller relevanten Interessenträger über Sektoren und Grenzen hinweg zu beheben und die Bemühungen um eine schnelle und wirksame Vorbereitung und Reaktion zu koordinieren. Diese Strategie verfolgt daher einen sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden Ansatz, bei dem die EU den größten Mehrwert bieten kann. Das übergeordnete Ziel dieser Strategie ist es, den Zugang zu grundlegenden Gütern unter allen Umständen zu verbessern. Sie wird die Interoperabilität der Bevorratungssysteme sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene während des gesamten Bevorratungszyklus verbessern – von der Planung über die Beschaffung bis hin zur Verwaltung und Entsendung der Vorräte. Die Strategie gewährleistet die materielle Krisenvorsorge, d. h. die Bereitschaft, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit grundlegender Güter als Teil einer wirksamen Reaktion auf 4 Krisen und Konflikte. Gleichzeitig unterstützt sie auch die strategische Autonomie der EU, indem sie Abhängigkeiten und Anfälligkeiten verringert und die Produktion grundlegender Güter in der EU verbessert. Der Weg zu einer EU-Bevorratungsstrategie Diese Strategie stützt sich auf die bestehenden sektorspezifischen Rahmen der EU und folgt den Grundsätzen der nachstehend dargelegten Strategie für eine Union der Krisenvorsorge.  Ein gefahrenübergreifender Ansatz, der das gesamte Spektrum natürlicher und anthropogener Risiken und Bedrohungen für die materielle Krisenvorsorge abdeckt. Er zielt darauf ab, den erhöhten Risiken und Bedrohungen für die Versorgungssicherheit, einschließlich eines Konfliktszenarios, sowie den Wechselwirkungen zwischen Risiken und der durch sie ausgelösten Kettenreaktion umfassend zu begegnen.  Ein behördenübergreifender Ansatz, der alle relevanten Interessenträger auf allen Regierungsebenen (lokal, regional, national und EU) einbezieht und die Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen fördert. Dazu gehört eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Zivil- und Verteidigungsbehörden und die kohärente Berücksichtigung interner und externer Dimensionen.  Ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz, der eine alle einbeziehende Kultur der materiellen Krisenvorsorge fördert, an der alle für die Versorgungssicherheit relevanten Akteure, insbesondere der Privatsektor, beteiligt sind. Dies bedeutet auch, den Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, selbst Akteure ihrer eigenen Resilienz zu werden, indem sie über Ressourcen verfügen, um unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse eine Eigenvorsorge für mindestens 72 Stunden sicherzustellen, wie in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge hervorgehoben wird. Im Einklang mit den oben genannten Erkenntnissen werden in dieser Strategie sieben Schlüsselbereiche für Maßnahmen der EU festgelegt: 1. Verbesserung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit der EU; 2. Vorausschau, Antizipation und strategische Planung; 3. Schließung von Lücken durch strategische Bevorratung der EU; 4. Verbesserung einer robusten und interoperablen Verkehrs- und Logistikinfrastruktur; 5. Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit; 6. Förderung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit; 7. Förderung der Zusammenarbeit im auswärtigen Handeln und bei internationalen Partnerschaften. Die Strategie konzentriert sich auf sektorübergreifende Herausforderungen und strebt gleichzeitig eine vollständige Komplementarität mit bestimmten sektorspezifischen Maßnahmen an6. Diese Strategie wird in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität, der nationalen Zuständigkeiten und der Besonderheiten der Mitgliedstaaten umgesetzt. 6 Beispielsweise die neue Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen und der dazugehörige EU-Strategieplan für die Bevorratung medizinischer Gegenmaßnahmen (COM(2025) 529 final). 5 1. VERBESSERUNG DER KOORDINIERUNG ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN SOWIE MIT DER EU Jeder Mitgliedstaat ist für seine eigene materielle Krisenvorsorge verantwortlich. In schweren, langwierigen, komplexen und grenzüberschreitenden Krisen ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, nationale Maßnahmen zu koordinieren, um eine kontinuierliche Versorgung mit grundlegenden Gütern und die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen sicherzustellen. Die Koordinierung fördert nicht nur die Solidarität, sondern verhindert auch Störungen des Binnenmarkts. Ohne Koordinierung könnten die Mitgliedstaaten um Waren, Produktionskapazitäten, Lager- und Einsatzkapazitäten konkurrieren und gut funktionierende Märkte stören, was zu unnötiger Doppelarbeit, Kosten und ineffizienten Krisenreaktionen führen und die bereits fragilen Lieferketten weiter belasten würde. Als erster Schritt müssen gegenseitiges Vertrauen und Verständnis unter Berücksichtigung nationaler Sicherheitsbelange gestärkt werden. Die EU wird weitere sichere Instrumente für den Informationsaustausch7 entwickeln, damit die Mitgliedstaaten, die Kommission, die zuständigen EU-Agenturen und die Interessenträger Informationen über Lieferketten, Bevorratungsvereinbarungen und Entsendungspläne bündeln können. Diese Instrumente müssen gut geschützt sein und den Sicherheitsanforderungen der EU entsprechen. Der Informationsaustausch, gegebenenfalls auch mit der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO), sollte die Interoperabilität verbessern und damit die Effizienz der gemeinsamen Krisenbewältigung steigern. Darüber hinaus wird die Verbesserung der Synergien und der Interoperabilität von Lagerbeständen, Vereinbarungen und Entsendungsplänen in der gesamten EU zu Effizienzgewinnen führen. Die Koordinierung sollte in mehreren Phasen des Bevorratungszyklus verbessert werden – bei der Planung, dem Einkauf, der Verwaltung und der Entsendung der Vorräte. Dies sollte auch eine bessere Zusammenarbeit bei der Ermittlung kritischer Abhängigkeiten in der Lieferkette, die Abstimmung von Diversifizierungsplänen und die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden umfassen, um den Zufluss grundlegender Güter in die EU zu erleichtern oder die Anwendung möglicher Ausfuhrbeschränkungen sicherzustellen. Eine gemeinsame und zentrale Beschaffung8 kann die Ressourcenbeschaffung und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der grundlegenden Güter wirksam optimieren und sollte weiter verbessert werden. Die Zusammenarbeit in Bezug auf sichere und strategisch günstige Standorte für grundlegende Güter in der gesamten EU unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse wird die allgemeine Resilienz und Effizienz verbessern. Bewährte Vorgehensweisen und Erfahrungen können in den Bereichen Lagerverwaltung, Echtzeit-Verfolgung, Zustandsüberwachung, Warnmeldungen bei Ablauf 7 Zu den bestehenden sektorspezifischen Informationsaustauschsystemen gehören beispielsweise das System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen (ECURIE) für radiologische und nukleare Notfälle; das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) für biologische, chemische und unbekannte schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren (gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372); das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) (gemäß dem Beschluss 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union). 8 Gute Beispiele für neue Initiativen zur Nachfragebündelung und zum gemeinsamen Ankauf sind AggregateEU, die bevorstehenden Mechanismen für Wasserstoff und das EU-Zentrum für kritische Rohstoffe. Der gemeinsame Ankauf medizinischer Gegenmaßnahmen findet seit 2014 statt. 6 der Haltbarkeitsdauer, Lagerumschlag, Haltbarkeitsdauer und Abfallbewirtschaftung ausgetauscht werden. Gute Beispiele für sektorspezifische Initiativen zur Koordinierung und Stärkung der Bevorratungsstrategien der Mitgliedstaaten sind Mechanismen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel und medizinische Gegenmaßnahmen. Im Rahmen der Umsetzung des Fahrplans zur Beendigung der russischen Energieeinfuhren kann auch die Verstärkung der Bevorratung der Mitgliedstaaten für Kernbrennstoffe in Betracht gezogen werden. Im Agrar- und Lebensmittelsektor sollte der Europäische Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (European Food Security Crisis preparedness and response Mechanism, EFSCM) vertieft und operationalisiert werden, um den Informationsaustausch, die Transparenz und die Solidarität bei der Bevorratung9 zwischen den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und EU-Organen in Abstimmung mit den Instrumenten der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zu verbessern. Im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie ist die Plattform für die Bündelung der Nachfrage und den gemeinsamen Ankauf von Rohstoffen ein erster Schritt zur Einrichtung eines EU-Zentrums für kritische Rohstoffe, das den gemeinsamen Ankauf von Rohstoffen unterstützen, strategische Vorräte koordinieren, die Lieferkette überwachen und Investitionen fördern soll. Sektorübergreifendes Lernen und Koordinierung sollten gewährleistet werden. In Anlehnung an das Modell des Europäischen Katastrophenschutz-Pools im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (Union Civil Protection Mechanism, UCPM) sollten Optionen für ein Informationsaustauschsystem geprüft werden, über das die Mitgliedstaaten die EU über alle grundlegenden Güter informieren können, die im Krisenfall freiwillig an einen anderen Mitgliedstaat abgegeben werden können. Dies könnte die Koordinierung der Transport- und Entsendungskosten durch die Kommission im Rahmen des UCPM umfassen. Darüber hinaus ist die Festlegung gemeinsamer Kriterien für die koordinierte Freigabe von Vorräten in Notfällen von wesentlicher Bedeutung. Zentrale Maßnahmen:  Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein EU- Bevorratungsnetzwerk einrichten. Dieses Netzwerk wird als Diskussionsforum dienen und eine beratende Funktion haben. Ohne der Rolle des Rates in dieser Angelegenheit vorzugreifen, sollte dieses Netzwerk bewährte Vorgehensweisen in Bezug auf Vorausschau, Antizipation, strategische Planung und Kosteneffizienzbewertungen erörtern und dynamische, regelmäßig aktualisierte nicht erschöpfende Listen mit grundlegenden Gütern erstellen, die auf verschiedene Krisenszenarien und Regionen zugeschnitten sind und bestehende sektorspezifische Listen berücksichtigen10. Das Netzwerk sollte Empfehlungen zu Fragen wie Mengenanforderungen, damit verbundenen Überwachungssystemen und der Koordinierung von Mindestanforderungen formulieren. 9 In Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und dem Wettbewerbsrecht. 10 Oder auf Listen aufbauen und diese ergänzen, die im Rahmen einschlägiger Mechanismen wie der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts entwickelt werden können. 7  Die Kommission wird im Rahmen dieses neuen EU-Bevorratungsnetzwerks die Interoperabilität der Vorräte und Bevorratungsvereinbarungen verbessern, den Austausch bewährter Vorgehensweisen fördern und mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um EU-weite sektorübergreifende Kriterien und Verfahren für operative Elemente im Bevorratungszyklus festzulegen.  Unter Berücksichtigung bestehender sektorspezifischer Systeme wird die Kommission die Durchführbarkeit der Einrichtung einer Plattform für den sicheren und detaillierten Datenaustausch zwischen der EU und den Mitgliedstaaten über Notfallvorräte prüfen, wobei sie auf den Kapazitäten des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen aufbauen wird.  Die Kommission wird weiterhin sektorübergreifende zentrale und/oder gemeinsame Beschaffungsmechanismen fördern und dabei auf Modellen wie der Beschaffungsvereinbarung für medizinische Gegenmaßnahmen oder der Beschaffung krisenrelevanter Güter im Rahmen der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA), rescEU oder der Plattform für die Bündelung der Nachfrage und den gemeinsamen Ankauf von Rohstoffen zur Optimierung der Ressourcenbeschaffung aufbauen. Darüber hinaus wird sie den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge überarbeiten, wie in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge angekündigt, überarbeiten. 2. VORAUSSCHAU, ANTIZIPATION UND STRATEGISCHE PLANUNG Vorausschauendes Handeln und die rechtzeitige Antizipation von Bedrohungen (und Möglichkeiten zur Bevorratung) sind entscheidend für eine effektive Planung des Bedarfs an Lieferungen und Vorräten für grundlegende Güter. Darüber hinaus ist eine strategische Planung erforderlich, um die am besten geeigneten, zeitlich relevantesten und kosteneffizientesten Maßnahmen zu ermitteln, mit denen sichergestellt wird, dass grundlegende Güter in Krisenoder Konfliktsituationen verfügbar und einsatzbereit sind. Die Rechtsrahmen in der EU sind in dieser Hinsicht nach wie vor fragmentiert11, und das Vorgehen ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich. In einigen Bereichen, wie bei Unterseekabeln und der Sicherheit des Onshore- Energienetzes, dem Weltraum, der Verteidigung, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und wesentlichen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, im Gesundheitswesen und bei Chemikalien zur Wasseraufbereitung, sollte das Fehlen von Vereinbarungen auf EU-Ebene zur Sicherung der Versorgung und zur Gewährleistung der Resilienz behoben werden. Im Rahmen der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge wird die EU eine umfassende Risiko- und Bedrohungsbewertung durchführen. Diese wird tiefere Einblicke in Krisen- und Konfliktszenarien bieten und das Bewusstsein für sektorübergreifende und 11 Einige bestehende oder vorgeschlagene EU-Rechtsrahmen enthalten Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit bestimmter grundlegender Güter wie Gas und Öl, medizinische Gegenmaßnahmen, kritische Arzneimittel, Rohstoffe, Katastrophenschutzkapazitäten, Halbleiter, Tierimpfstoffe und Euro-Banknoten. Diese Maßnahmen haben jedoch oft nur einen begrenzten Anwendungsbereich. Die IMERA hat einen breiteren Fokus und kann krisenrelevante Güter identifizieren, wenn sie im Rahmen ihrer Überwachungsoder Notfallfunktion aktiviert wird. 8 grenzüberschreitende Risiken für lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen schärfen. Dies dürfte den Austausch mit den Mitgliedstaaten über Risikobewertungen, Planung und die Ermittlung von Lücken bei grundlegenden Gütern und Versorgungsmöglichkeiten unterstützen und letztlich zu einem gemeinsamen Verständnis des kritischen Bedarfs beitragen. Beispiele für derzeitige bewährte Vorgehensweisen in diesem Bereich sind das im Rahmen der IMERA eingerichtete Gremium und der EFSCM. Darüber hinaus sollten auf EU-Ebene Erkenntnisse aus bestehenden Risiko- und Bedrohungsbewertungen12 und Systemen zur Überwachung der Lieferkette13 zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert werden, wobei auch Vorausschau-Studien zur langfristigen Entwicklung der Versorgungssicherheit14 einbezogen werden sollten. Automatisierte Echtzeit-Überwachungssysteme, die gegebenenfalls durch künstliche Intelligenz unterstützt werden, könnten Marktstörungen wirksamer antizipieren und verfolgen15. Eine bessere Koordinierung der verschiedenen Instrumente wird das sektorübergreifende und grenzüberschreitende Bewusstsein für Risiken und die Knappheit grundlegender Güter verbessern und Doppelarbeit verhindern. Diese verbesserte Koordinierung umfasst die Berücksichtigung des Grundsatzes der EU- Solidarität bei Planungsvereinbarungen – wie beispielsweise die Unterstützung eines Mitgliedstaats durch einen anderen oder aus strategischen Vorräten der EU –, um Versorgungsengpässe oder Unterbrechungen der Lieferkette mit hohen Kosten und schwerwiegenden Folgen zu vermeiden oder zu überwinden und den möglichen Transfer von Vorräten von einem Land zu einem anderen innerhalb der EU zu erleichtern. 12 Obligatorische regelmäßige Risikobewertungen: Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184; Berichte zur Bedrohungslage: (ENISA) jährliche Berichte zur Cybersicherheitsbedrohungslage und zweijährliche Berichte zum Stand der Cybersicherheit; die Bewertung der Anfälligkeiten in der Lieferkette kritischer Arzneimittel im Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung des Arzneimittelrechts (COM(2023) 193 final); gezielte Studien zu Anfälligkeiten in der Lieferkette: Assessment on supply chain vulnerabilities on the first tranche of critical medicines, HERA 2024; Risks and vulnerabilities in the EU food supply chain, JRC 2023; Plattformen für regelmäßige Bewertungen und Analysen: EU-Beobachtungsstelle für kritische Technologien; Ad-hoc-Marktstudien zu Angebot und Nachfrage: EU security market study, 2022; sonstige relevante Risikobewertungen: European Climate Risk Assessment, Europäische Umweltagentur, 2024; Risikobewertungen für Technologiebereiche von entscheidender Bedeutung im Rahmen der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. 13 Beispiele für solche Überwachungsmaßnahmen sind: das Warnmeldesystem für die Lieferkette SCAN, ein Quasi-Echtzeit-Überwachungstool, das für wichtige Rohstoffe in grünen Technologien und bestimmten Halbleiter-Lieferketten eingesetzt wird; die Dashboards der EU zur Lebensmittelversorgung und -sicherheit; Statistiken zu Rohöl- und/oder Erdölproduktvorräten gemäß der EU-Richtlinie über Erdölvorräte; die Überwachung von hochkonzentriertem schwach angereichertem Uran und medizinischen Radioisotopen durch die Euratom-Versorgungsagentur; die die Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen, die die Verfügbarkeit, das Angebot und die Nachfrage von Humanarzneimitteln in bestimmten Situationen überwacht; das EU-Zollüberwachungssystem, das die Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der EU überwacht und vor Betrug und illegalem Handel mit grundlegenden Gütern schützt. 14 Supply chain analysis and material demand forecast in strategic technologies and sectors in the EU – A foresight study, Europäische Kommission, 2023. 15 Der Vorschlag für die EU-Zollreform, insbesondere die EU-Zolldatenplattform, ist relevant, da er darauf abzielt, das Risikomanagement durch den Austausch und die Analyse von Daten in Echtzeit zwischen allen Mitgliedstaaten zu verbessern, um einen besseren Schutz vor Betrug und illegalem Handel zu gewährleisten und relevante Informationen über grundlegende Güter zu sammeln und zu analysieren. 9 Die Mitgliedstaaten sollten den angestrebten Umfang der Vorräte (auf der Grundlage der oben beschriebenen Risikobewertungen zur Festlegung der Schwerpunktbereiche) und angemessene Mindestvorratsmengen unter bestimmten Umständen in verschiedenen Sektoren erörtern, auch um eine Überbevorratung zu vermeiden. Ein gemeinsamer Ansatz zur Festlegung der Mengen an grundlegenden Gütern und des Bedarfs wird zu einem vergleichbaren Niveau der materiellen Krisenvorsorge in der gesamten EU führen, die allgemeine Einsatzbereitschaft und Resilienz, die Solidarität und die wirksame Zusammenarbeit stärken und eine Beeinträchtigung des normalen Funktionierens und der Nachhaltigkeit des Binnenmarkts vermeiden. Da die Bevorratung kostspielig ist und zu Marktungleichgewichten führen kann, sollten die Mitgliedstaaten und die EU in ihrem Planungsprozess verschiedene Möglichkeiten zur Sicherstellung der Verfügbarkeit grundlegender Güter prüfen und die entsprechenden Bevorratungsmethoden bewerten. Dies sollte Folgendes umfassen: die potenziellen Auswirkungen eines Risikos auf eine wichtige gesellschaftliche Funktion; die Zeitkritikalität einer Reaktion; Überschneidungen zwischen Instrumenten und Redundanzen. Darüber hinaus müssen vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen Marktversagen, die Verfügbarkeit von Produktions- und Recyclingkapazitäten und die Abhängigkeit der EU von anderen Ländern berücksichtigt werden. Die Bevorratung oder andere Maßnahmen zur materiellen Krisenvorsorge sollten so gestaltet sein, dass Marktverzerrungen minimiert und nachteilige Auswirkungen auf die normale Angebots- und Nachfragedynamik vermieden werden. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Lieferketten flexibler und resilienter zu machen, beispielsweise durch das Lernen aus bewährten Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern, durch Investitionen in Forschung und Innovation, durch die Stärkung der Selbstversorgung der EU und ihrer Mitgliedstaaten, durch die Steigerung der Effizienz und Kreislaufwirtschaft von gefährdeten Materialien und durch die Suche nach Alternativen. Die Einrichtung von Vereinbarungen mit dem privaten Sektor16 zur kurzfristigen Lieferung grundlegender Güter in Notfällen sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Zentrale Maßnahmen:  Die Kommission wird sektorspezifische Mechanismen zur Überwachung der Lieferketten erfassen und die Bewertung von Risiken für die Versorgungssicherheit und von Anfälligkeiten in der Lieferkette in die geplante umfassende EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen einbeziehen (Leitmaßnahme im Rahmen der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge). Das künftige EU-Zentrum für Krisenkoordination soll Risiken im Zusammenhang mit sektorübergreifenden Krisen antizipieren und überwachen. 3. SCHLIEßUNG VON LÜCKEN DURCH STRATEGISCHE BEVORRATUNG IN DER EU Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass nationale Systeme, selbst wenn sie gut koordiniert sind, innerhalb kurzer Zeit möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, grundlegende Güter 16 Siehe auch Kapitel 6 (Förderung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit). 10 bereitzustellen. Es waren zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um einen weit verbreiteten und gleichzeitig auftretenden Mangel in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage, zu bewältigen. Ähnliche komplexe Krisen, in denen alle Länder gleichzeitig mit denselben Engpässen konfrontiert sind, dürften in Zukunft häufiger auftreten; daher ist es notwendig, die strategische Bevorratung auf EU-Ebene weiter auszubauen. Der Ansatz auf EU-Ebene war bisher sektorspezifisch und begrenzt. Beispielsweise unterhält das UCPM im Rahmen der rescEU-Initiative strategische Reserven auf EU-Ebene für den schnellen Einsatz in Notfällen, einschließlich Katastrophenbewältigung und medizinischer Gegenmaßnahmen. ReliefEU, die Kapazität für europäische humanitäre Hilfe, verfügt über weltweite Vorräte an humanitären Hilfsgütern. Im Bereich der Tiergesundheit unterhält die Kommission Notfallbanken für Antigene und Impfstoffe gegen grenzüberschreitende Krankheiten. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs verfügt über Bereitschaftsschiffe für die Bekämpfung von Ölverschmutzungen. Die Europäische Zentralbank verwaltet eine strategische Reserve an Banknoten. Weitere Beispiele für einen EU-weiten Bevorratungsansatz im Energiebereich sind der REPowerEU-Fahrplan, der einen koordinierten, sicheren und schrittweisen Ausstieg aus den Importen von russischem Gas, Öl und Kernenergie vorsieht, sowie die Bevorratung wichtiger Komponenten, um eine rasche Wiederherstellung nach Ausfällen der Energieübertragung und -verteilung zu gewährleisten. Unter diesen Bevorratungsmechanismen auf EU-Ebene ist rescEU einer der größten sektorübergreifenden und vielseitigsten Mechanismen. Es steht im Mittelpunkt der Notfallbevorratung der EU, da es auf EU-Ebene nur in wenigen Sektoren Bevorratungsvereinbarungen gibt. In Zukunft sollte die EU ihre strategischen Reserven aufrechterhalten und ausbauen, wobei sie sich auf das rescEU-Modell stützen sollte (weitere Einzelheiten zur Konsolidierung der bestehenden rescEU-Reserve und zu möglichen Optionen für die Zukunft sind in Anhang 2 enthalten). Die Kommission wird prüfen, ob es sinnvoll ist, die strategischen Reserven auf andere Arten von Kapazitäten auszuweiten, bei denen Lücken festgestellt wurden. Diese Analyse sollte mit anderen Analysen und Identifizierungen von Lücken aus Sektoren kombiniert werden, die traditionell nicht mit dem Katastrophenschutz in Verbindung stehen, wie beispielsweise diejenigen, die in der jüngsten Europäischen Wasserresilienzstrategie und im EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit behandelt werden. Beispielsweise könnten Funktionsmodule für die Kabelreparatur Teil der EU- Bevorratungsstrategie sein, um eine rasche Wiederherstellung nach Störungen der Energieoder Glasfaserkabel zu gewährleisten. Für bestimmte Güter, wie Seltene Erden und Permanentmagnete, können Notvorräte auch als Puffer dienen, während sich unterbrochene Lieferketten an eine neue Realität anpassen. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie innovativere Lösungen wie virtuelle Vorräte und herstellerbasierte Lagerbestände werden ebenfalls in Betracht gezogen. So wird die Kommission beispielsweise 2026 ein Zentrum für kritische Rohstoffe errichten, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Rohstoffe 11 im Namen interessierter Unternehmen zu beschaffen. Die Überwachung von Lieferketten und die Koordinierung strategischer Vorräte werden als mögliche zusätzliche Aufgaben genannt17. Die Kommission wird auch weiterhin dafür sorgen, dass effiziente Verfahren zur Lagerverwaltung angewendet werden, die speziell auf die Art und Beschaffenheit der Reserve zugeschnitten sind. Effiziente Verfahren zur Lagerverwaltung bedeuten nicht nur, dass fortschrittliche Technologien oder Systeme vorhanden sind, sondern auch, dass qualifizierte Fachkräfte für die Planung und Verwaltung der Vorräte zur Verfügung stehen, insbesondere im Hinblick auf Naturkatastrophen und Notfälle. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in diesem Bereich ist ein wesentlicher Bestandteil der kontinuierlichen Verbesserung und Effizienzsteigerung. Zu einer effizienten Lagerverwaltung gehören auch Verfahren zur Rotation und Auffüllung von Gütern sowie die Verwendung von Spenden von Artikeln, deren Verfallsdatum kurz bevorsteht. Dazu gehört auch die Prüfung der Möglichkeit, virtuelle Lagerbestände einzurichten und Vereinbarungen mit privaten Betreibern über die Bereitstellung bestimmter Güter in Krisenzeiten zu treffen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die Rückgabe von Gütern prüfen, die nach einer ersten Entsendung wiederverwendet werden können, um den Mehrwert der rescEU-Ressourcen zu maximieren. Bei der Umsetzung dieser Strategie sollten auch die besonderen Herausforderungen bei der Bevorratung und Lieferung von Erzeugnissen berücksichtigt werden, die nur für kurze Zeit gelagert werden können, wie medizinische Radioisotope und die Ausgangsmaterialien für ihre Herstellung. Zentrale Maßnahmen:  Die Kommission wird rescEU als Reserve für Bewältigungskapazitäten auf EU- Ebene stärken. Nach Konsultation der Mitgliedstaaten und auf der Grundlage einer Lückenanalyse, bei der auch das Potenzial zur Verringerung der Anfälligkeit durch Optimierung der Ressourcennutzung und mögliche Substitution berücksichtigt wird (siehe Anhang 2), wird rescEU um weitere Kapazitäten erweitert.  Die Kommission wird die Auffüllung der rescEU-Vorräte nach der Entsendung sicherstellen und dabei einen proaktiven Ansatz für den Ausbau der rescEU- Kapazitäten verfolgen.  Die Kommission wird darauf hinarbeiten, die bestehenden Instrumente zu konsolidieren, um Sachleistungen des privaten Sektors als Teil von rescEU sowohl für die Krisenvorsorge als auch die -bewältigung als Ergänzung zu den strategischen Vorräten der EU zu kanalisieren. 17 Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung, COM(2025) 85 final. Jede solche gemeinsame Beschaffung wird in Übereinstimmung mit den EU-Wettbewerbsregeln durchgeführt. 12 4. VERBESSERUNG EINER ROBUSTEN UND INTEROPERABLEN VERKEHRS- UND LOGISTIKINFRASTRUKTUR Die Sicherstellung der Verfügbarkeit grundlegender Güter in Krisenzeiten über Sektoren und Grenzen hinweg hängt von einer robusten und interoperablen Verkehrs-, Logistik- und Lagerinfrastruktur ab. Dies gilt für den gesamten Bevorratungszyklus, von der Verwaltung der Lieferketten bis zur Entsendung, und betrifft alle Beteiligten – Mitgliedstaaten, Kommission, Militär und Privatwirtschaft. Störungen in den Logistikketten können die Krisenbewältigung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erheblich beeinträchtigen. Die EU sollte die Zusammenarbeit und Koordinierung verbessern, um anpassungsfähige Strategien und Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Verbringung in Krisen und Störungszeiten zu schaffen. Dazu gehören die Vereinfachung der Verfahren für die grenzüberschreitende Verbringung und Zuweisung von Ressourcen sowie die Gewährung gezielter Flexibilität bei den Transportvorschriften18. Dieser Ansatz sollte im Zusammenhang mit den laufenden und bevorstehenden Arbeiten zur militärischen Mobilität betrachtet werden, bei denen die Erleichterung des nahtlosen EU-weiten grenzüberschreitenden Transports von militärischer Ausrüstung und Personal, insbesondere in Krisenzeiten und bei Störungen, von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Bereitschaft, Reaktionsfähigkeit und glaubwürdigen Abschreckungshaltung der EU ist. Darüber hinaus sollte die EU sicherstellen, dass ihre Infrastruktur für die Bevorratung resilient, sicher und zugänglich ist. Der Austausch von Informationen über den Bedarf und, soweit möglich, über die Standorte der Vorräte ist entscheidend für die entsprechende Entwicklung des Verkehrsnetzes. Die Bevorratung kann auch dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Gütern zu gewährleisten, die für die Aufrechterhaltung resilienter kritischer Verkehrseinrichtungen, die Gewährleistung der Geschäftskontinuität und die Aufrechterhaltung wichtiger Verkehrs- und Logistikfunktionen erforderlich sind. Schließlich sind interoperable zivile und militärische Verkehrs- und Logistiksysteme unerlässlich, um in Krisen und Konflikten einen schnellen Transport von Personal, Ausrüstung und Vorräten innerhalb der EU zu gewährleisten. Bei Investitionen in kritische Verkehrsinfrastrukturen und -anlagen sollte deren Potenzial für eine doppelte Nutzung ausgeschöpft werden. Die Planung ziviler Bevorratungsstandorte sollte besser auf die laufenden Arbeiten auf EU-Ebene zur militärischen Mobilität und insbesondere auf das bevorstehende Paket zur militärischen Mobilität abgestimmt werden. Bei jeder Risikobewertung einer Bevorratung sollten Engpässe an strategischen Verkehrswegen und Knotenpunkten ermittelt und vermieden werden. 18 Beispielsweise sollte während der COVID-19-Krise mit der Initiative „Green Lanes“ sichergestellt werden, dass Grenzübergänge, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen von Transportarbeitskräften, nicht länger als 15 Minuten dauerten. Als Reaktion auf die Blockade Russlands für Waren aus der Ukraine und in die Ukraine über seine Schwarzmeerhäfen führte die Kommission den Aktionsplan für Solidaritätskorridore ein, um die Ukraine beim Export und Import von Waren über alternative Logistikrouten auf Schiene, Straße und Binnenwasserstraßen zu unterstützen. Während der oben genannten Krisen ermöglichte das Zoll- Risikomanagementsystem (CRMS2) mit dem Austausch von Informationen zu Zollrisiken eine schnellere und genauere Risikobewertung durch Automatisierung und den Austausch von Informationen. Dies ermöglichte es den Zollbehörden, risikoreiche Sendungen schnell zu identifizieren und gleichzeitig die Abfertigung kritischer Güter zu beschleunigen. 13 Zentrale Maßnahmen:  Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen dem Netzwerk der nationalen Verkehrskontaktstellen für eine verbesserte Koordinierung im Verkehrssektor und dem EU-Bevorratungsnetzwerk erleichtern.  Aufbauend auf bestehenden Prozessen wird die Kommission gemeinsam mit den zuständigen Agenturen und anderen Akteuren daran arbeiten, die Krisenvorsorge im Einklang mit dem EU-Notfallplan für den Verkehr19 zu fördern.  Unter gebührender Berücksichtigung der relevanten Sicherheitsbelange werden die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die Bevorratungsstandorte besser auf die militärische Mobilität der EU abzustimmen. Sie werden auch Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und Transportmittel mit doppeltem Verwendungszweck fördern. 5. VERBESSERUNG DER ZIVIL-MILITÄRISCHEN ZUSAMMENARBEIT In vielen Krisenszenarien, wie beispielsweise bei extremen Wetterereignissen, benötigen die zivilen Behörden militärische Unterstützung. Umgekehrt umfasst ein gefahrenübergreifender Ansatz für die materielle Krisenvorsorge der EU die Vorbereitung auf groß angelegte Krisen und Konflikte, bei denen eine zivil-militärische Zusammenarbeit unverzichtbar ist. Die wirksame Bekämpfung und Bewältigung der Folgen aller Arten von Angriffen, einschließlich hybrider Bedrohungen und bewaffneter Angriffe, hängt in hohem Maße von zivilen Fähigkeiten und Ressourcen ab. Um seine materielle Einsatzbereitschaft, seine logistischen Fähigkeiten und seine Resilienz weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten, ist das Militär auf das Funktionieren umfassenderer gesellschaftlicher Systeme angewiesen. So wird beispielsweise in der Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen betont, dass die für den zivilen Einsatz in Krankenhäusern oder für den militärischen Einsatz an der Front erforderlichen medizinischen Gegenmaßnahmen oft dieselben sind. Die Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit bei medizinischen Gegenmaßnahmen stärkt die gesellschaftliche und militärische Vorbereitung auf Notfälle und steigert die Produktions- und Einsatzkapazitäten. Der aktuelle Vorschlag der Kommission für das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (European Defence Industry Programme, EDIP) enthält wichtige Vorschläge zu militärischen Bevorratungsmaßnahmen sowie neue Elemente, die für die zivilmilitärische Zusammenarbeit im Bereich der materiellen Krisenvorsorge relevant sind. Darin wird die Notwendigkeit einer EU-Regelung für die Versorgungssicherheit der Verteidigungsindustrie betont, die es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, die Folgen von Versorgungskrisen durch verschiedene Maßnahmen, wie die Anpassung ziviler Produkte und die Schaffung strategischer Vorräte, zu antizipieren und anzugehen. Nach seinem Inkrafttreten würde das EDIP einen Rahmen für die weitere Stärkung der Zusammenarbeit bei der militärischen Bevorratung bieten, beispielsweise durch finanzielle 19 Ein Notfallplan für den Verkehr (COM(2022) 211 final). 14 Unterstützung für die verteidigungsbezogenen Bevorratungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten. Es besteht eindeutig Potenzial für die Verbesserung der Interoperabilität, Austauschbarkeit und Komplementarität von zivilen und Verteidigungsgütern, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und/oder gemeinsamen Vorräten, sofern dies für beide Sektoren relevant ist, einschließlich Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck für weltraumgestützte Kommunikation, Navigation und Beobachtung. Gleichzeitig besteht Spielraum für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Akteuren im Bereich der materiellen Krisenvorsorge, einschließlich gleichgesinnter Partner, insbesondere im Rahmen der NATO. Zu den relevanten Bereichen für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung können die Versorgungssicherheit und die Sicherung von Vorräten, die Energie- und Wasserversorgungssicherheit, medizinische Gegenmaßnahmen und das strategische Ressourcenmanagement gehören. Zentrale Maßnahmen:  Gemeinsam mit dem EAD wird die Kommission Diskussionen innerhalb des EU- Bevorratungsnetzwerks fördern, um bewährte Verfahren für die zivilmilitärische Zusammenarbeit auszutauschen und insbesondere zu untersuchen, wie bei zivilen Vorräten militärische Anforderungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden können.  Gemeinsam mit dem EAD wird die Kommission die bestehende Zusammenarbeit mit der NATO auf Mitarbeiterebene ausbauen, insbesondere durch den strukturierten Dialog zwischen der EU und der NATO über Resilienz, um Fragen der materiellen Krisenvorsorge und Bevorratung anzugehen. 6. FÖRDERUNG DER ÖFFENTLICH-PRIVATEN ZUSAMMENARBEIT Jeden Tag beschaffen, produzieren, lagern und vertreiben Unternehmen grundlegende Güter und verwalten kritische Infrastrukturen. Allerdings sind sie zunehmend Risiken und Bedrohungen ausgesetzt, die sich auf ihre Lieferketten und ihren normalen Betrieb auswirken können. In Krisensituationen können diese Störungen schwerwiegende Risiken für die Gesellschaft darstellen. Darüber hinaus verfügt der Privatsektor über bedeutendes Fachwissen im Bereich der materiellen Krisenvorsorge, wie in der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit anerkannt wird. Die Einbindung der Wirtschaft in alle Phasen der Bevorratung – Antizipation, Management der Lieferketten, Produktionskapazitäten, Einkauf, Verwaltung der Vorräte und Einsatz – ist entscheidend für die Steigerung der Effizienz. Auf EU-Ebene gibt es bereits verschiedene Rahmenwerke, die die öffentlich-private Zusammenarbeit in diesem Bereich erleichtern20, aber ein umfassenderer 20 Der EFSCM, die NIS-2-Richtlinie und die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen ((EU) 2022/2555 bzw. (EU) 2022/2557), das UCPM, das Gesetz zu kritischen Rohstoffen, die Richtlinie über kommunales Abwasser, der Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, die Europäische Wasserresilienzstrategie und die Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen. In einigen Bereichen können in Notfällen verbindliche Auskunftsersuchen an private Betreiber gerichtet werden (z. B. Chip-Gesetz, EDIP, IMERA, Notfallrahmenverordnung für medizinische Gegenmaßnahmen). 15 sektorübergreifender und EU-weiter Ansatz wird dazu beitragen, diese bestehenden Initiativen zu koordinieren und zu ergänzen. Die im Rahmen der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge einzurichtende öffentlichprivate Taskforce für Krisenvorsorge wird sich effektiv an die Vertreter der relevanten Unternehmen wenden, um eine flexiblere Form der Krisenvorsorge aufzubauen, mit der Engpässe oder Risiken in der Lieferkette angegangen oder antizipiert und bei Bedarf die Bevorratung und Notfallproduktion unterstützt werden können. Die öffentlich-private Taskforce für Krisenvorsorge sollte relevante Beiträge zum EU-Bevorratungsnetzwerk leisten. Die Zusammenarbeit innerhalb der öffentlich-privaten Taskforce für Krisenvorsorge kann die Erfassung der wichtigsten europäischen Unternehmen, die an der materiellen Krisenvorsorge beteiligt sind, auf der Grundlage klarer Kriterien erleichtern. Die Zusammenarbeit sollte auch den Austausch bewährter Vorgehensweisen fördern, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Unternehmen zu unterstützen, resilienter gegenüber internen und externen Schocks für Bevorratungsvereinbarungen zu werden, im Einklang mit den Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften und -grundsätzen sowie den potenziellen künftigen Mindestanforderungen an die Vorsorge, wie sie in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge vorgesehen sind. Darüber hinaus sollte die EU die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der Industrie bei der Entwicklung von Instrumenten für den Informationsaustausch über kritische Lieferketten und Bevorratung erleichtern, wobei auf bestehenden sektorspezifischen Rahmenwerken aufgebaut und das EU-Wettbewerbsrecht uneingeschränkt eingehalten werden sollte. Außerdem ist ein EU-Modell für einen proaktiven Dialog zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor erforderlich, um die Geschäftskontinuität in Krisenzeiten sicherzustellen. Die Entwicklung von Verfahren für die Bereitstellung grundlegender Güter in Notfällen, für gemeinsame Bevorratungsmaßnahmen und Krisenpartnerschaften mit Logistikunternehmen könnte von Vorteil sein. Das Fachwissen des privaten Sektors sollte genutzt werden, um die Entwicklung innovativer Verfahren für die Verwaltung von Lagerbeständen, einschließlich virtueller Vorräte, zu fördern. Die Mitgliedstaaten haben erfolgreiche Modelle eingeführt, die dem privaten Sektor Anreize zur Mitwirkung an der strategischen Bevorratung durch einen Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten bieten, beispielsweise durch Steueranreize und Garantiesysteme. Diese Modelle sollten gemeinsam mit dem privaten Sektor weiter geprüft und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Zentrale Maßnahmen:  Das EU-Bevorratungsnetzwerk wird bewährte Verfahren, neuartige Lösungen und Anreize erfassen und identifizieren, die es für Unternehmen attraktiv machen, zu einer erhöhten Resilienz und zur Versorgung mit grundlegenden Gütern beizutragen. Es wird dies mit Überlegungen zur strategischen Autonomie verknüpfen.  Im Rahmen eines speziellen Arbeitsbereichs der in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge vorgesehenen öffentlich-privaten Taskforce für 16 Krisenvorsorge werden Kriterien für die Erfassung wichtiger europäischer Unternehmen, die an der Herstellung grundlegender Güter beteiligt sind, erörtert und der Austausch bewährter Verfahren zur Sicherung grundlegender Güter in Krisen erleichtert, und zwar in Bezug auf die Sicherheit der Lieferkette, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, Interoperabilität, innovative Bevorratungsmodelle, Bevorratungsmanagement, Sicherstellung der Rotation von Beständen und Entsendung von Vorräten. 7. FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IM AUSWÄRTIGEN HANDELN UND BEI INTERNATIONALEN PARTNERSCHAFTEN In der heutigen vernetzten Welt hängt die Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Gütern in Krisenzeiten von globalen Lieferketten ab. Die Sicherheit und Resilienz der EU und ihrer Nachbarländer sind eng miteinander verknüpft und stellen einen Stabilitätsfaktor dar. Durch die Förderung internationaler Partnerschaften, den Austausch bewährter Verfahren und den Einsatz ihrer außenpolitischen Instrumente kann die EU ihre materielle Krisenvorsorge verbessern. Die EU sollte die Zusammenarbeit mit Nachbarländern im Bereich der materiellen Krisenvorsorge weiter verstärken und dabei auf bestehenden Kooperationen aufbauen, beispielsweise mit den teilnehmenden Staaten des UCPM21 oder mit Partnerländern im Rahmen des Systems der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen (European Community Urgent Radiological Information Exchange, ECURIE) für radiologische Notfälle22. Der geplante neue Pakt für den Mittelmeerraum wird weitere Möglichkeiten mit Ländern im Mittelmeerraum und im Nahen Osten bieten, und die kürzlich vorgestellte EU-Strategie für den Schwarzmeerraum23 wird die Krisenvorsorge Europas durch die Verbesserung der Verkehrs-, Energie- und digitalen Verbindungen stärken. Finanzmittel aus Instrumenten wie dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI – Europa in der Welt) oder dem Instrument für Heranführungshilfe III sind für die Schaffung von Resilienz auf beiden Seiten von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus sollte die EU insbesondere Lehren aus den Erfahrungen der Ukraine bei der Sicherstellung der Versorgung mit grundlegenden Gütern während eines bewaffneten Konflikts ziehen. Außerdem sollte die EU die Ukraine angesichts ihrer Erfahrungen systematischer in ihre Bevorratung einbeziehen, auch in die europäischen Lieferketten Um Anfälligkeiten in der Lieferkette zu mindern und ihre strategische Autonomie zu stärken, sollte die EU bestehende strategische internationale bilaterale Abkommen und Allianzen stärken und gegebenenfalls maßgeschneiderte, für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern in Bereichen wie Energie, Gesundheit, Wasser, Verteidigung und 21 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Ukraine. 22 Entscheidung des Rates vom 14. Dezember 1987 über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation und Empfehlung 2000/473/Euratom. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien, ebenso wie Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Schweiz. 23 JOIN(2025) 135 final – Der strategische Ansatz der Europäischen Union für den Schwarzmeerraum. 17 Rohstoffe weiterentwickeln oder aufbauen und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften im Rahmen der Strategie „Global Gateway“ sollten gegebenenfalls genutzt werden. Darüber hinaus sollten Instrumente wie Freihandelsabkommen, Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen, strategische Partnerschaften im Bereich Rohstoffe oder künftig strategische Partnerschaften im Bereich kritischer Arzneimittel und digitale Partnerschaften genutzt werden. Die EU sollte die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und in multilateralen Foren weiter ausbauen. Beispielsweise sind die Beteiligung der EU an der Internationalen Energie-Agentur (IEA), insbesondere am Programm zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Mineralien, und die Partnerschaft der EU mit der Japan Organisation for Metals and Energy Security (JOGMEC) zur Verfolgung kritischer Rohstoffe ebenso bemerkenswert wie das Engagement in Gavi, der Impfallianz im Gesundheitssektor, für die weltweite Bevorratung von Impfstoffen. Die EU sollte auch ihre Außenwirtschafts- und Kooperationspolitik nutzen, um relevante Verkehrs-, Logistik- und digitale Infrastrukturen zu unterstützen. Ein offener und sicherer Zugang zu globalen Gemeingütern und strategischen Bereichen wie Seeverkehrsrouten und Unterseekabeln ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Das von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank Global unterstützte Unterseekabel MEDUSA wird eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen der Nord- und Südküste des Mittelmeers herstellen und bis nach Westafrika verlängert werden. Darüber hinaus sind der transkaspische Verkehrskorridor und die 12 Global-Gateway- Prioritätskorridore in Afrika hervorragende Beispiele für den Fokus der EU auf die Schaffung alternativer und nachhaltiger Verkehrswege. Der vorgeschlagene Wirtschaftskorridor Indien- Naher Osten-Europa (IMEC) hat das Potenzial, die Konnektivität zwischen den Kontinenten zu stärken. Bei der Entwicklung ihrer Bevorratungsstrategien sollte die EU sicherstellen, dass solche Maßnahmen die globale Ernährungssicherheit nicht untergraben. In diesem Zusammenhang wird die EU ihr Engagement in internationalen Kooperationsrahmen wie der G20-Initiative Agrarmarkt-Informationssystem (AMIS) fortsetzen, die Transparenz und Koordinierung auf den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten fördert. Darüber hinaus sollte die EU für mehr Synergien zwischen den internen und externen Bevorratungsbemühungen, der humanitären Hilfe und den internationalen Partnerschaften der EU sorgen. Die aktuellen Überlegungen zu strategischen Lieferketten könnten angesichts der derzeitigen dramatischen Finanzierungslücken im humanitären Bereich zu erheblichen Effizienzgewinnen führen und als Beispiel für Effizienzsteigerungen innerhalb der EU dienen. ReliefEU schließt die Lücke zwischen dem dringenden Bedarf in Krisengebieten und den verfügbaren Ressourcen der europäischen Partner. Es trägt zu einem flexiblen und reaktionsfähigen System bei, das sich sowohl an unmittelbare Katastrophen als auch an anhaltende humanitäre Herausforderungen anpasst und sicherstellt, dass die Ressourcen effektiv und effizient dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. 18 Zentrale Maßnahmen:  Die Europäische Union und die EU-Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit mit Nachbarschaftsländern, gleichgesinnten Partnerländern und internationalen Organisationen im Bereich der Krisenvorsorge, beispielsweise im Bereich der Gesundheitsnotfälle, verstärken.  Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten auf eine engere Koordinierung der Vorräte hinarbeiten und in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den regionalen Katastrophenschutzbehörden Möglichkeiten für gemeinsame Beschaffung und gemeinsame Lagerhaltung weltweit prüfen, um einen raschen und optimalen Versand humanitärer Hilfsgüter zu erleichtern.  Die Kommission wird die Synergien zwischen den internen und externen Bevorratungsmaßnahmen der EU verbessern. 8. SCHLUSSFOLGERUNG UND NÄCHSTE SCHRITTE Die Stärkung der materiellen Krisenvorsorge und der strategischen Vorräte der EU ist ein entscheidender Faktor für die Verbesserung der Vorsorge in europäischen Gesellschaften, die zunehmenden Krisenrisiken und Bedrohungen ausgesetzt sind. Die Bevorratungsstrategie der EU ist ein erster Schritt hin zu einem umfassenden und koordinierten Ansatz, der die Mitgliedstaaten bei Bedarf durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt. Die materielle Krisenvorsorge erfordert Investitionen. Diese Kosten werden durch Resilienzgewinne, weniger Störungen, niedrigere Erholungskosten, eine erhöhte langfristige Wettbewerbsfähigkeit und wahrscheinlich geringere Kosten in Bezug auf Menschenleben und Lebensgrundlagen aufgewogen. Der Grundsatz der Vorsorge und der eingebauten Sicherheit, eine Schlüsselmaßnahme der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge, wird eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer nachhaltigen, langfristigen finanziellen Unterstützung für eine verbesserte materielle Krisenvorsorge und die Aufrechterhaltung strategischer Reserven spielen. Die Kommission wird in den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen die Bedeutung der materiellen Krisenvorsorge und der Aufrechterhaltung der strategischen Vorräte der EU berücksichtigen. In Zukunft wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten, dem EAD, dem Europäischen Parlament und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die in dieser Strategie dargelegten ersten Maßnahmen zu erörtern und umzusetzen. Die Arbeitsabläufe des EU- Bevorratungsnetzwerks und der Taskforce für Krisenvorsorge werden es ermöglichen, die Analyse von Lücken und Bedürfnissen zu vertiefen, die Umsetzung von Maßnahmen zu steuern und weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Parallel dazu wird die EU-Bevorratungsstrategie sektorspezifische Vorsorgeinitiativen ergänzen. Im Jahr 2026 wird die Kommission eine Bilanz der Umsetzung dieser Strategie ziehen. Kontinuierliches Lernen, der Austausch bewährter Vorgehensweisen und Innovation werden eine robuste, EU-weite Politik der materiellen Krisenvorsorge und Bevorratung vorantreiben. Durch die Stärkung ihrer materiellen Krisenvorsorge kann die EU die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit grundlegender Güter sicherstellen und so das ununterbrochene Funktionieren der Lieferketten und lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen gewährleisten und das Wohlergehen und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger verbessern. DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.7.2025 COM(2025) 528 final ANNEX 1 ANHANG der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU ANHANG 1: Rechtliche und politische Rahmen der EU, die für die materielle Krisenvorsorge relevant sind und bei der Erfassung berücksichtigt wurden Landwirtschaft und Fischerei Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1) COM(2021) 689 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten (2021) Tiergesundheit Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1) Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel (ABl. L 004 vom 7.1.2019, S. 43) Delegierte Verordnung (EU) 2022/139 der Kommission vom 16. November 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verwaltung, Lagerung und Ergänzung der Bestände der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien sowie die Anforderungen an den Schutz vor biologischen Gefahren, die biologische Sicherheit und das biologische Containment für den Betrieb dieser Banken (ABl. L 23 vom 2.2.2022, S. 1) Durchführungsverordnung (EU) 2022/140 der Kommission vom 16. November 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien Kritische Einrichtungen und Netz- und Informationssysteme Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80) Verordnung (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164) Zoll Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung) (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1) Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 1) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 558) Verteidigung und Weltraum JOIN/2017/41 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Die militärische Mobilität in der Europäischen Union verbessern JOIN/2023/9 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) (ABl. L 185 vom 24.7.2023) COM/2024/150 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP) JOIN(2025)120 final – Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 (2025) Digitale Technologien Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (2021) Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz) (ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1) JOIN (2025) 9 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit (2025) Energie Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 9) Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung (ABl. L 173 vom 30.6.2022) COM/2025/99 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung vor der Wintersaison Wirtschaft und Finanzen Strategische Banknotenreserve des Eurosystems/Euro-Banknotenreserve im Besitz der EZB (geregelt durch einen nichtöffentlichen Rechtsakt der EZB) Umwelt und Klima Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1) COM(2020) 98 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1) COM(2021) 82 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign- Anforderungen für nachhaltige Produkte (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024) Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (ABl. L 3019 12.12.2024, S. 1) COM(2024) 91 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands COM(2025) 280 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie Lebensmittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1) Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55) Menschliche Gesundheit und medizinische Gegenmaßnahmen Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67) Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1) Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1) Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 176) C/2021/6712 – Beschluss der Kommission vom 16. September 2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (2021/C 393 I/02) (ABl. C 393I vom 29.9.2021, S. 3) Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel- Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1) Durchführungsverordnung (EU) 2022/140 der Kommission vom 16. November 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26) Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64) COM/2023/190 final - Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Reform des Arzneimittelrechts und Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen 2023/C 220/01 Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (ABl. C 220 vom 22.6.2023, S. 1) COM/2023/192 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel COM/2023/193 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur COM/2025/102 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Stärkung der Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln sowie der Verfügbarkeit und der Zugänglichkeit von Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1) Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1) 2008/C 25/ 01 – Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission: Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe (ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1) Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (konsolidierter Text) Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/570 der Kommission vom 8. April 2019 mit Durchführungsbestimmungen zum Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der rescEU-Kapazitäten und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU der Kommission (konsolidierter Text) COM/2021/110 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze Durchführungsbeschluss (EU) 2025/704 der Kommission vom 10. April 2025 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2014/762/EU und (EU) 2019/1310 der Kommission (ABl. L, 2025/704, 15.4.2025) Binnenmarkt JOIN/2023/20 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024) Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (ABl. L, 2024/2747 vom 8.11.2024) COM/2025/30 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU Medizinische Gegenmaßnahmen C/2021/6712 – Beschluss der Kommission vom 16. September 2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (2021/C 393 I/02) (ABl. C 393 I vom 29.9.2021, S. 3) COM(2021) 576 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: die neue Europäische Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen – der nächste Schritt zur Vollendung der europäischen Gesundheitsunion Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64) Handel Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79I vom 21.3.2019, S. 1) Verkehr Verordnung (EU) 2016/1625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 77) 2020/CI/96 I/01 – Mitteilung der Kommission über die Umsetzung so genannter „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen COM/2020/685 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Stärkung des Verkehrskonzepts der „Green Lanes“, um die Wirtschaft während des Wiederaufflammens der COVID-19-Pandemie am Laufen zu halten COM/2022/211 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Notfallplan für den Verkehr COM/2022/217 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Aktionsplan für Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine zur Erleichterung der Agrarexporte der Ukraine und ihres bilateralen Handels mit der EU Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L, 2024/1679, 28.6.2024) DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.7.2025 COM(2025) 528 final ANNEX 2 ANHANG der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU ANHANG 2 – Die Zukunft der rescEU-Vorräte Die aktuelle Risikolandschaft und die operativen Erfahrungen haben deutlich gemacht, dass die rescEU-Reserve im Einklang mit den in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge festgelegten Leitmaßnahmen weiterentwickelt und gestärkt werden muss. Das Ziel dieser Maßnahme sollte darin bestehen, die nationalen Kapazitäten zu ergänzen und sie in voller Übereinstimmung mit anderen Initiativen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (Union Civil Protection Mechanism, UCPM), wie dem Europäischen Katastrophenschutz- Pool (European Civil Protection Pool, ECPP), zu verfolgen, um Synergien und operative Vorteile zu optimieren. Die ersten rescEU-Kapazitäten wurden eingerichtet, um auf das zunehmende und sehr spezifische Risiko von Waldbränden zu reagieren. Als Reaktion auf die sich verändernde Risikolandschaft folgten weitere Arten von Kapazitäten. Im Einklang mit der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge ist es wichtig, eine proaktive Vorsorgestrategie zu verfolgen, die es rescEU ermöglicht, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen. Die operative Erfahrung hat gezeigt, dass vielseitige Mehrzweckkapazitäten bei der Bereitstellung von Unterstützung in einer Vielzahl von Szenarien wirksam sind, wie aus dem kürzlich angenommenen Bericht über die Fortschritte bei den Bewältigungskapazitäten des UCPM1 hervorgeht. Insbesondere hat es sich als wirtschaftlich effizient erwiesen, hochwertige ausgeliehene Vermögenswerte zurückzuholen, um sie für andere Notfälle einzusetzen und die allgemeine Nachhaltigkeit der Reserve zu verbessern. Jeder künftige Kapazitätsaufbau muss mit einer rechtzeitigen Auffüllung der Vorräte einhergehen, damit die Einsatzbereitschaft wiederhergestellt und die Zuverlässigkeit der rescEU-Kapazitäten über einen längeren Zeitraum erhöht werden kann. Um weiterhin solide und nachhaltige strategische Reserven auf EU-Ebene aufzubauen, schlägt die Kommission vor, die bestehenden Reserven weiter zu konsolidieren, um Kontinuität zu gewährleisten und die Kapitalrendite zu optimieren. Potenzielle zusätzliche Arten von Kapazitäten, für die der Mehrwert der EU optimiert werden könnte, könnten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ermittelt und möglicherweise quantifiziert werden. Bestehende rescEU-Kapazitäten Angesichts der gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative zur Entwicklung von Szenarien geleisteten Arbeit und der Risiken, die sich aus dem Klimawandel und sicherheitsbezogenen Bedrohungen ergeben, ist es erforderlich, bestimmte Arten von rescEU-Ressourcen weiterzuentwickeln, um die allgemeine Bereitschaft auf EU- Ebene zu verbessern und die Rentabilität der in den letzten Jahren getätigten Investitionen sicherzustellen. Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission vor, die Anstrengungen in den folgenden Bereichen zu verstärken: 1 Bericht über die Fortschritte bei den Bewältigungskapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union (COM(2025) 286 final und SWD(2025)).  Ressourcen zur Brandbekämpfung: Das Risiko von Waldbränden hat in ganz Europa zugenommen. Daher sind weitere Ressourcen für die Brandbekämpfung erforderlich, um die Krisenvorsorge im Rahmen des UCPM zu verbessern. Dazu gehören mögliche künftige europäische Projekte und Initiativen zur Stärkung der strategischen Autonomie der EU in Bezug auf wichtige zivile Einsatzmittel. Aufgrund des starken Preisanstiegs hat es sich als unmöglich erwiesen, alle Kapazitäten zu sichern, die in der 2019 von dem im Rahmen des UCPM eingerichteten Ausschuss für Katastrophenschutz verabschiedeten Strategie vorgesehen waren. Die EU muss zumindest für Länder, die historisch gesehen besonders anfällig für Waldbrände sind, das derzeitige Ambitionsniveau in Bezug auf mittelgroße Amphibienflugzeuge und Hubschrauber beibehalten. Weitere Kapazitäten, die in der Strategie von 2019 nicht vorgesehen sind – in Form von zusätzlichen Hubschraubern und/oder Leichtflugzeugen –, werden benötigt, um einige Gebiete, die erst seit Kurzem von Waldbränden bedroht sind, besser auszustatten.  Medizinische Vorräte und Vorräte für chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Notfälle: Eine Lehre aus der COVID-19-Pandemie war die Bedeutung der Entwicklung und Aufrechterhaltung umfassender medizinischer Vorräte. Medizinprodukte können zwar in verschiedenen Szenarien und Notfällen eingesetzt werden, die Vorräte sind jedoch auch auf bestehende und mögliche zukünftige Gesundheitsgefahren wie zoonotische Krankheiten, Verbrennungen und Infektionskrankheiten ausgerichtet. Der Aufbau von Vorräten an weiteren Impfstoffen, Gegenmaßnahmen und Geräten sowie Lebensmitteln sollte weiter geprüft werden. Um die Verwaltung und Nachhaltigkeit dieser strategischen Reserven zu verbessern, sollten innovative und alternative Vorratsmodelle wie virtuelle Bevorratung (einschließlich lieferantenbasierter Bestände) geprüft werden.  Spezialisiertes medizinisches und CBRN-Fachwissen: Die sich wandelnde Bedrohungslage erfordert intensivere Anstrengungen zum Aufbau hochspezialisierter Teams in den Bereichen Medizin und/oder CBRN, um sehr spezifische Szenarien bewältigen zu können. CBRN-Detektions- und Dekontaminationsteams werden in entsprechenden Notfällen weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, ähnlich wie medizinische Notfallteams und ihre entsprechenden modularen Spezialversorgungseinheiten. Die medizinischen Notfallteams würden die nationalen Gesundheitssysteme im Falle eines Zusammenbruchs der Krankenhausinfrastrukturen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten unterstützen. Die Entwicklung der medizinischen Notfallteams und der Spezialversorgungseinheiten sollte auch eine Strategie für die rechtzeitige Wiederauffüllung des relevanten Materials nach der Entsendung umfassen, um eine wirksame Reaktion auf mehrere groß angelegte Notfallszenarien in der Zukunft zu ermöglichen.  Medizinische Evakuierung: Jüngste Krisen und Notfälle wie die COVID-19- Pandemie, das Erdbeben in der Türkei und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben gezeigt, dass die medizinischen Evakuierungskapazitäten im Rahmen des UCPM verbessert werden müssen, möglicherweise in Verbindung mit spezialisierter medizinischer Versorgung vor Ort, um eine umfassende medizinische Behandlung zu gewährleisten. Für eine Reihe von Szenarien in der Zukunft, in denen beispielsweise Patienten mit hoher Ansteckungsgefahr, CBRN-Kontamination, Intensivpflege oder leichten Verletzungen betroffen sein könnten, müssen mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Außerdem müssen die Kapazitäten für Situationen gestärkt werden, in denen Massenevakuierungen erforderlich sind. Neben vollwertigen Kapazitäten könnten auch spezifische Module für die medizinische Evakuierung (MEDEVAC) in Betracht gezogen werden, mit denen Verkehrsflugzeuge schnell für den Einsatz in Szenarien umgerüstet werden können, in denen zusätzliche MEDEVAC-Kapazitäten erforderlich sind, wie beispielsweise bei Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Tsunamis und bewaffneten Konflikten.  Unterkünfte: Die Nachfrage nach Unterkünften ist in den letzten Jahren aufgrund von Erdbeben, Massenvertreibungen und/oder extremen Wetterereignissen exponentiell gestiegen. Daher sind verschiedene Arten von Notunterkünften erforderlich, die den lokalen Besonderheiten und den Bedürfnissen gefährdeter Gruppen, d. h. derjenigen, die in Katastrophenszenarien am stärksten gefährdet sind, Rechnung tragen müssen. Vor der COVID-19-Pandemie, dem Erdbeben in der Türkei und dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine war es sinnvoll, Notunterkünfte für einige Tausend Menschen zu planen, aber der Bedarf ist gestiegen. Die hohe Entsendequote der vorhandenen Reserven und die begrenzte Anzahl verbleibender entsendefähiger Ressourcen weisen darauf hin, dass es notwendig ist, diese Art von Kapazitäten auszubauen und einen umfassenden EU-Ansatz für Notunterkünfte zu entwickeln.  Transport und Logistik: Mehrzweckressourcen sind wichtige Faktoren bei allen Arten von Notfalleinsätzen. Sie können an spezifische Bedürfnisse angepasst werden – für den Transport von Fracht, Personen, Kulturgütern oder für medizinische Evakuierungen. Die Ausstattung des UCPM mit solchen Ressourcen würde die kollektive Bereitschaft erhöhen und es ihm ermöglichen, verschiedene Arten von Notfällen zu bewältigen, einschließlich solcher, die gleichzeitig auftreten könnten.  Energie: Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2022 hat die rescEU-Reserve von Generatoren der Ukraine während des Angriffskriegs Russlands eine Rettungsleine zur Verfügung gestellt. In den letzten Monaten haben auch andere Notfälle wie der Sturm Éowyn in Irland die Nützlichkeit solcher strategischen Vorräte in verschiedenen Szenarien gezeigt. Angesichts ihrer Relevanz ist es von entscheidender Bedeutung, ausreichende EU-Vorräte an Energieversorgungsgütern zu unterhalten. Diese werden in künftigen Notfällen von Nutzen sein und sollten es ermöglichen, das ursprüngliche Ziel zu erreichen, drei Ereignisse gleichzeitig bewältigen zu können. Um die Effizienz zu steigern und die Ressourcen zu optimieren, wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Reserven nachhaltig verwaltet werden, damit der Mehrwert von rescEU maximiert wird. Die rescEU-Reserven sollten außerdem inklusiv sein und die besonderen Bedürfnisse möglicher Begünstigter und schutzbedürftiger Gruppen berücksichtigen. Außerdem stützt sich rescEU auf qualifizierte technische Experten, wie medizinische Teams, um effektiv auf Naturkatastrophen und Notfälle reagieren zu können. Innovative Lösungen, wie eine verstärkte Kreislaufwirtschaft und die Verbesserung der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor im Bereich privater Spenden und virtueller Bevorratung, werden ebenfalls als Möglichkeiten zur Unterstützung der Entwicklung und Nachhaltigkeit der strategischen Reserven der EU in Betracht gezogen. Zusätzliche Arten von rescEU-Kapazitäten In den letzten Jahren haben die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative zur Entwicklung von Katastrophenszenarien gemeinsam an 10 sektorübergreifenden EU-weiten Katastrophenszenarien gearbeitet. Im Rahmen dieser Arbeit haben sie den Kapazitätsbedarf auf EU-Ebene ermittelt, der die Entwicklung neuer rescEU-Kapazitäten rechtfertigen könnte. Darüber hinaus zeigen die aus früheren UCPM-Notfällen gewonnenen operativen Erkenntnisse, dass die bestehenden ECPP-Kapazitäten erweitert und die rescEU- Reserve durch zusätzliche Mittel verstärkt werden müssen. In jüngerer Zeit wurden in einem Bericht über die Fortschritte bei den Kapazitäten des UCPM weitere Kapazitätslücken beschrieben. Um die entweder im Bericht über die Fortschritte bei den Kapazitäten oder als operative Erkenntnisse aus früheren Notfällen festgestellten Lücken zu schließen, könnten die folgenden zusätzlichen sektorübergreifenden Einsatzmittel in Betracht gezogen werden:  mobile Brücken/Pontonbrücken, die auch in Konfliktsituationen eingesetzt werden können  Transportausrüstung für übergroße und überschwere Lasten  Wasseraufbereitung/Abwasserbehandlung  mobile Kühl- und Trinkwasserversorgung  Hochleistungs-Pumpmodule  Kabelreparaturschiffe und Funktionsmodule im Einklang mit dem jüngsten EU- Aktionsplan für Kabelsicherheit.  Kommunikationskapazitäten (z. B. Breitband- und sichere Telekommunikation, Satellitensysteme)  Kapazitäten zur Bewältigung hybrider Bedrohungen  innovative Kapazitäten, wie Drohnen und/oder ferngesteuerte Flugzeuge und  Minenräumkapazitäten Solche neuen Kapazitäten könnten die allgemeine Bereitschaft der EU zur Bewältigung neuer Arten von Notfällen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der sich wandelnden Sicherheitslage weiter stärken. Jeder künftige Kapazitätsaufbau im Rahmen von rescEU wird auf der Ermittlung des Bedarfs mit den Mitgliedstaaten, der Konsultation der relevanten Interessenträger und der Erfassung der bestehenden Kapazitäten auf nationaler Ebene sowie auf einer Marktanalyse, auch im Hinblick auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck, beruhen. Dadurch werden Redundanzen vermieden, die Effizienz gesteigert, Skaleneffekte gefördert und möglicherweise Marktengpässe beseitigt. Dieser kontinuierliche Austausch und strukturierte Prozess wird es der Kommission ermöglichen, neue rescEU-Ressourcen zu ermitteln, die auf die Bedürfnisse der Katastrophenschutzgemeinschaft und anderer relevanter Interessengruppen zugeschnitten sind und die Reaktion der EU auf künftige Notfälle und Krisen wirksam unterstützen können. Der Rechtsrahmen sieht verschiedene Instrumente vor, deren Potenzial kombiniert werden kann, um eine schnelle Einrichtung zu ermöglichen und gleichzeitig an die jeweilige Notlage anzupassen. Während die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die anschließenden Finanzhilfen die Standardoption für die Entwicklung neuer Einsatzmittel waren, hat die Kommission auch die Möglichkeit, im Namen der Mitgliedstaaten eine gemeinsame Beschaffung durchzuführen. Dies könnte in Fällen genutzt werden, in denen ein schneller koordinierter Prozess dank der gebündelten Kaufkraft zu Skaleneffekten führt. Wenn aus Dringlichkeitsgründen ein vereinfachtes Verfahren erforderlich ist, könnte die Kommission auf die direkte Beschaffung zurückgreifen, um schnell an Güter zu gelangen und gleichzeitig das Verfahren zu straffen und den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern. In solchen Situationen wird die physische Bevorratung aus Gründen der sofortigen Verfügbarkeit und Entsendefähigkeit bevorzugt, insbesondere weil sie eine konkrete Kontrolle ermöglicht. Es könnte jedoch auch eine virtuelle Bevorratung in Betracht gezogen werden, um die Lagerkosten zu senken und die Flexibilität und Nachhaltigkeit zu erhöhen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Bewertung der allgemeinen Marktsituation und der operativen Anforderungen für bestimmte Güter gewidmet, deren Entsendung zeitkritisch sein könnte. Was die Entsendung betrifft, so werden die Transportvereinbarungen des UCPM, einschließlich der Möglichkeit, bis zu 100 % der Kosten durch rescEU zu decken, die rasche Mobilisierung der erforderlichen Hilfe erleichtern. Um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der sektorübergreifenden Folgen von Krisen weiter zu unterstützen, könnten bestimmte Arten von Kapazitäten, die von EU-Agenturen eingerichtet wurden (z. B. Schiffe der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs), im Rahmen des UCPM über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen entsendet werden. Dies wird dazu beitragen, Synergien zu verbessern und die Gesamtwirksamkeit der Reaktion der EU auf Notfälle aller Art zu erhöhen. Drucksache 345/25 - 32 -]

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