Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 345/25
07.08.25
EU - AV - G - In - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
COM(2025) 528 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 24/12 = AE-Nr. 120027;
Drucksache 167/25 = AE-Nr. 250290
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 9.7.2025
COM(2025) 528 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
1
EINFÜHRUNG
Jahrzehntelang verfügte die Europäische Union über eine ausreichende Versorgung mit
grundlegenden Gütern. Die beispiellose Tragweite der jüngsten Krisen hat jedoch gezeigt, dass
dies nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden kann. Die COVID-19-Pandemie hat
die Schwachstellen in den Lieferketten der EU für Medizinprodukte, Energie, Agrar- und
Lebensmittelerzeugnisse sowie kritische Rohstoffe offenbart. Der illegale Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine hat die strategische Bedeutung eines zuverlässigen Zugangs zu
bezahlbarer Energie, kritischen Technologien und Infrastruktur unterstrichen und
Auswirkungen auf die weltweite Versorgung mit Agrarerzeugnissen gehabt.
Heute sieht sich die EU mit einer zunehmend komplexen und sich verschlechternden
Risikolandschaft konfrontiert, die durch zunehmende geopolitische Spannungen
gekennzeichnet ist. Dazu zählen Konflikte, die wachsenden Auswirkungen des Klimawandels,
Umweltzerstörung sowie hybride und Cyber-Bedrohungen, die durch die verstärkte Aktivität
von Hacktivisten, Cyberkriminellen und staatlich geförderten Gruppen verursacht werden.
Darüber hinaus sind die geopolitischen Herausforderungen häufig miteinander verflochten und
wirken sich auf die Beziehungen der EU zu verschiedenen Teilen der Welt aus, auch im
Hinblick auf Lieferketten. Die potenziellen Auswirkungen von Risiken nehmen stetig zu, mit
indirekten Folgen und Wirkungen, die sich im Laufe der Zeit verstärken. Dies führt letztlich zu
einer höheren Gesamtbedrohung für die Sicherheit und die Verfügbarkeit lebenswichtiger
Güter.
In Anlehnung an die Empfehlungen des Niinistö-Berichts kündigte die Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge1 eine EU-weite Bevorratungsstrategie an, die 1) alle bestehenden
sektorspezifischen Bevorratungsmaßnahmen einbeziehen, 2) den Zugang zu kritischen
Ressourcen in der gesamten EU verbessern und 3) zentrale Reserven auf EU-Ebene mit
Beiträgen der Mitgliedstaaten, die durch öffentlich-private Partnerschaften unterstützt werden,
kombinieren wird, um Effizienz, Skalierbarkeit und Kostenwirksamkeit zu gewährleisten.
Diese Bevorratungsstrategie der EU verfolgt einen umfassenden Ansatz für die Bevorratung
und befasst sich mit ihrem gesamten Zyklus, von der Antizipation über die Überwachung
der Lieferketten bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, zur
Verwaltung der Bevorratung und der Entsendung. Sie gilt für grundlegende Güter2, die für
diese Zwecke als alle physischen Gegenstände verstanden werden, die zur Aufrechterhaltung
lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen3 erforderlich sind. Die EU-
1 JOIN (2025) 130 final – Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge.
2 Im Sinne dieser Strategie umfasst der Begriff „Güter“ Primär- und Sekundärmaterialien, Rohstoffe, natürliche
Ressourcen, Erzeugnisse, Ausrüstung usw. Der Begriff wird in einem weiten Sinne verwendet, unbeschadet
der Definitionen und spezifischen Begriffe, die in sektorspezifischen Rahmenwerken verwendet werden.
3 Lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen sind grundlegende Systeme und Strukturen, die unter allen
Umständen den gesellschaftlichen Betrieb ermöglichen und gleichzeitig unsere Gesellschaften,
Volkswirtschaften, Kulturen und demokratischen Institutionen schützen. Zu diesen Funktionen gehören in
erster Linie die Sicherheit der EU-Bevölkerung, einschließlich des Schutzes vor Naturkatastrophen, die
Kontinuität des Regierungshandelns und die staatliche Entscheidungsfindung, demokratische Prozesse,
sozialer Zusammenhalt und wirtschaftliche Stabilität sowie die innere und äußere Sicherheit. Sie bilden die
Grundlage für eine stabile und sichere Gesellschaft.
2
Bevorratungsstrategie wird koordinierte öffentliche und private Reserven kritischer Ressourcen
fördern und deren Verfügbarkeit unter allen Umständen sicherstellen.
Die Strategie orientiert sich an den Grundprinzipien der Solidarität, Transparenz,
Rechenschaftspflicht und des gerechten Zugangs zu Ressourcen in der gesamten EU, die
für die Gewährleistung der Gleichstellung aller, insbesondere unter schwierigen Umständen,
von entscheidender Bedeutung sind. Im Einklang mit dem Rahmen für die Union der
Gleichheit4 wird bei der Umsetzung der Strategie den besonderen Bedürfnissen verschiedener
Gruppen Rechnung getragen, unter anderem in Bezug auf Geschlecht, Behinderung, Alter und
ethnische Herkunft.
In Anlehnung an die Strategie für eine Union der Krisenvorsorge spiegelt die
Bevorratungsstrategie ein Umdenken wider: weg von einem reaktiven, sektorspezifischen
Krisenmanagement hin zu einem proaktiven, flexiblen und besser integrierten
Vorsorgeansatz.
Warum wir eine EU-Bevorratungsstrategie brauchen
Die Mitgliedstaaten in der gesamten EU stehen in jüngster Zeit vor ähnlichen
Herausforderungen. Es besteht Spielraum für die Erzielung von Synergieeffekten bei der
kollektiven Krisenvorsorge auf EU-Ebene, indem Erfahrungen ausgetauscht werden und
gemeinsam daran gearbeitet wird, wie Behörden, Unternehmen und die Öffentlichkeit auf
inklusive Weise einen zeitnahen Zugang zu grundlegenden Gütern erhalten können. Daher ist
ein EU-weiter Ansatz erforderlich, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu ergänzen und
zu unterstützen.
Die Bevorratung ist ein wesentlicher Bestandteil der Krisenvorsorge der EU und integraler
Bestandteil der allgemeinen Abschreckung und Vorbereitung auf Konfliktszenarien. Krisen
und Bedrohungen beschränken sich möglicherweise nicht auf einen Mitgliedstaat, was eine
angemessene Vorbereitung auf EU-Ebene umso relevanter macht. Als ein Binnenmarkt mit in
hohem Maße integrierten Wertschöpfungs- und Lieferketten machen Störungen in der
Verfügbarkeit kritischer Materialien oder Technologien eine Reaktionsfähigkeit auf EU-Ebene
erforderlich.
In den letzten Jahren wurden mehrere einschlägige EU-Initiativen, Strategien und Gesetze5
verabschiedet, um die strategische Autonomie, die interne und wirtschaftliche Sicherheit, die
Wettbewerbsfähigkeit, die Verteidigung und die Resilienz zu stärken und Anfälligkeiten und
Abhängigkeiten in den Lieferketten zu beseitigen. Zu diesen Initiativen gehören Maßnahmen,
die speziell auf die Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden Gütern abzielen, wie
beispielsweise die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anlegung von Ölvorräten, die
4 Die Strategien der Union der Gleichheit fördern den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung
für alle.
5 Beispiele hierfür sind die Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU), die Strategie für wirtschaftliche
Sicherheit, das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung, der Kompass für eine
wettbewerbsfähige EU, die europäische Wasserresilienzstrategie, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft,
die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA), das Gesetz zu
kritischen Rohstoffen, das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM), die Richtlinie über Erdölvorräte
(derzeit in Überarbeitung), die EU-Verordnung über die Gasspeicherung, der künftige Rechtsakt zu kritischen
Arzneimitteln und die Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen.
3
Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Gas, Maßnahmen zur Verbesserung
des Zugangs zu kritischen Rohstoffen sowie deren Verarbeitung und Recycling, die
gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 oder der Aufbau der strategischen
rescEU-Reserve der EU (siehe Anhang 1 für einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen
und politischen Rahmen der EU).
Der allgemeine Ansatz bleibt jedoch fragmentiert, und in der Praxis haben sich eine Reihe
bedeutender, eng miteinander verbundener Mängel im EU-Rahmen gezeigt.
1. Begrenztes gemeinsames Verständnis dafür, welche grundlegenden Güter für die
Krisenvorsorge vor dem Hintergrund einer sich rasch wandelnden Risikolandschaft
benötigt werden. Dies behindert die sektorübergreifende und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit. Indem sie verstehen, welche Güter für die Bewältigung potenzieller
Krisen wesentlich sind, können Regierungen und Unternehmen fundierte und koordinierte
Entscheidungen darüber treffen, wie sie sich am besten auf potenzielle Engpässe
vorbereiten können.
2. Begrenzter Informationsaustausch und begrenzte Koordinierung zwischen der EU
und den Mitgliedstaaten sowie zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor.
Infolgedessen gibt es keinen angemessenen Überblick über die Bevorratungsmaßnahmen
der Mitgliedstaaten in der gesamten EU, was wiederum zu einer suboptimalen Nutzung der
verfügbaren Ressourcen, Kapazitäten und Fachkenntnisse führt. Darüber hinaus können
administrative, strukturelle und logistische Hindernisse in der EU die grenzüberschreitende
Entsendung sowie grenzüberschreitenden Verkehr und Zugang in Krisenszenarien
behindern.
3. Ungenutztes Potenzial bei der sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Der Privatsektor verfügt über umfangreiches
Fachwissen in den Bereichen Lagerverwaltung, Logistik und Entsendung. Eine verstärkte
strukturelle öffentlich-private Zusammenarbeit bei der Notfallbevorratung kann gefördert,
bewährte Verfahren ausgetauscht und Erkenntnisse sektorübergreifend und
grenzüberschreitend gewonnen werden.
4. Bestehende nationale oder sektorspezifische Rahmen, die der möglichen Rolle des
auswärtigen Handelns und der Instrumente der Zusammenarbeit bei der Stärkung
der materiellen Krisenvorsorge auf nationaler und EU-Ebene nicht ausreichend
Rechnung tragen, beispielsweise im Bereich der Sicherheit der Lieferketten.
Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen können zur
Stärkung der Resilienz auf beiden Seiten und zur Sicherung grundlegender Güter beitragen.
Für die Krisenvorsorge der EU ist es von entscheidender Bedeutung, dieses Fehlen einer
umfassenden, gemeinsamen Analyse aller relevanten Interessenträger über Sektoren und
Grenzen hinweg zu beheben und die Bemühungen um eine schnelle und wirksame
Vorbereitung und Reaktion zu koordinieren. Diese Strategie verfolgt daher einen
sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden Ansatz, bei dem die EU den größten
Mehrwert bieten kann.
Das übergeordnete Ziel dieser Strategie ist es, den Zugang zu grundlegenden Gütern unter
allen Umständen zu verbessern. Sie wird die Interoperabilität der Bevorratungssysteme
sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene während des gesamten Bevorratungszyklus
verbessern – von der Planung über die Beschaffung bis hin zur Verwaltung und Entsendung der
Vorräte. Die Strategie gewährleistet die materielle Krisenvorsorge, d. h. die Bereitschaft,
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit grundlegender Güter als Teil einer wirksamen Reaktion auf
4
Krisen und Konflikte. Gleichzeitig unterstützt sie auch die strategische Autonomie der EU,
indem sie Abhängigkeiten und Anfälligkeiten verringert und die Produktion grundlegender
Güter in der EU verbessert.
Der Weg zu einer EU-Bevorratungsstrategie
Diese Strategie stützt sich auf die bestehenden sektorspezifischen Rahmen der EU und folgt
den Grundsätzen der nachstehend dargelegten Strategie für eine Union der Krisenvorsorge.
Ein gefahrenübergreifender Ansatz, der das gesamte Spektrum natürlicher und
anthropogener Risiken und Bedrohungen für die materielle Krisenvorsorge abdeckt. Er zielt
darauf ab, den erhöhten Risiken und Bedrohungen für die Versorgungssicherheit,
einschließlich eines Konfliktszenarios, sowie den Wechselwirkungen zwischen Risiken und
der durch sie ausgelösten Kettenreaktion umfassend zu begegnen.
Ein behördenübergreifender Ansatz, der alle relevanten Interessenträger auf allen
Regierungsebenen (lokal, regional, national und EU) einbezieht und die Zusammenarbeit,
die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen fördert. Dazu gehört eine
wirksame Zusammenarbeit zwischen den Zivil- und Verteidigungsbehörden und die
kohärente Berücksichtigung interner und externer Dimensionen.
Ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz, der eine alle einbeziehende Kultur der materiellen
Krisenvorsorge fördert, an der alle für die Versorgungssicherheit relevanten Akteure,
insbesondere der Privatsektor, beteiligt sind. Dies bedeutet auch, den Bürgerinnen und
Bürgern dabei zu helfen, selbst Akteure ihrer eigenen Resilienz zu werden, indem sie über
Ressourcen verfügen, um unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse eine
Eigenvorsorge für mindestens 72 Stunden sicherzustellen, wie in der Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge hervorgehoben wird.
Im Einklang mit den oben genannten Erkenntnissen werden in dieser Strategie sieben
Schlüsselbereiche für Maßnahmen der EU festgelegt:
1. Verbesserung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit der EU;
2. Vorausschau, Antizipation und strategische Planung;
3. Schließung von Lücken durch strategische Bevorratung der EU;
4. Verbesserung einer robusten und interoperablen Verkehrs- und Logistikinfrastruktur;
5. Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit;
6. Förderung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit;
7. Förderung der Zusammenarbeit im auswärtigen Handeln und bei internationalen
Partnerschaften.
Die Strategie konzentriert sich auf sektorübergreifende Herausforderungen und strebt
gleichzeitig eine vollständige Komplementarität mit bestimmten sektorspezifischen
Maßnahmen an6. Diese Strategie wird in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den
einschlägigen Interessenträgern unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität, der
nationalen Zuständigkeiten und der Besonderheiten der Mitgliedstaaten umgesetzt.
6 Beispielsweise die neue Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen und der dazugehörige EU-Strategieplan
für die Bevorratung medizinischer Gegenmaßnahmen (COM(2025) 529 final).
5
1. VERBESSERUNG DER KOORDINIERUNG ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN SOWIE
MIT DER EU
Jeder Mitgliedstaat ist für seine eigene materielle Krisenvorsorge verantwortlich. In schweren,
langwierigen, komplexen und grenzüberschreitenden Krisen ist es jedoch von entscheidender
Bedeutung, nationale Maßnahmen zu koordinieren, um eine kontinuierliche Versorgung mit
grundlegenden Gütern und die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher
Funktionen sicherzustellen. Die Koordinierung fördert nicht nur die Solidarität, sondern
verhindert auch Störungen des Binnenmarkts. Ohne Koordinierung könnten die
Mitgliedstaaten um Waren, Produktionskapazitäten, Lager- und Einsatzkapazitäten
konkurrieren und gut funktionierende Märkte stören, was zu unnötiger Doppelarbeit, Kosten
und ineffizienten Krisenreaktionen führen und die bereits fragilen Lieferketten weiter belasten
würde.
Als erster Schritt müssen gegenseitiges Vertrauen und Verständnis unter Berücksichtigung
nationaler Sicherheitsbelange gestärkt werden. Die EU wird weitere sichere Instrumente für
den Informationsaustausch7 entwickeln, damit die Mitgliedstaaten, die Kommission, die
zuständigen EU-Agenturen und die Interessenträger Informationen über Lieferketten,
Bevorratungsvereinbarungen und Entsendungspläne bündeln können. Diese Instrumente
müssen gut geschützt sein und den Sicherheitsanforderungen der EU entsprechen. Der
Informationsaustausch, gegebenenfalls auch mit der Nordatlantikvertrags-Organisation
(NATO), sollte die Interoperabilität verbessern und damit die Effizienz der gemeinsamen
Krisenbewältigung steigern.
Darüber hinaus wird die Verbesserung der Synergien und der Interoperabilität von
Lagerbeständen, Vereinbarungen und Entsendungsplänen in der gesamten EU zu
Effizienzgewinnen führen. Die Koordinierung sollte in mehreren Phasen des
Bevorratungszyklus verbessert werden – bei der Planung, dem Einkauf, der Verwaltung und
der Entsendung der Vorräte. Dies sollte auch eine bessere Zusammenarbeit bei der Ermittlung
kritischer Abhängigkeiten in der Lieferkette, die Abstimmung von Diversifizierungsplänen und
die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden umfassen, um den Zufluss grundlegender Güter in
die EU zu erleichtern oder die Anwendung möglicher Ausfuhrbeschränkungen sicherzustellen.
Eine gemeinsame und zentrale Beschaffung8 kann die Ressourcenbeschaffung und die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der grundlegenden Güter wirksam
optimieren und sollte weiter verbessert werden. Die Zusammenarbeit in Bezug auf sichere und
strategisch günstige Standorte für grundlegende Güter in der gesamten EU unter
Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse wird die allgemeine Resilienz und Effizienz
verbessern. Bewährte Vorgehensweisen und Erfahrungen können in den Bereichen
Lagerverwaltung, Echtzeit-Verfolgung, Zustandsüberwachung, Warnmeldungen bei Ablauf
7 Zu den bestehenden sektorspezifischen Informationsaustauschsystemen gehören beispielsweise das System
der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen (ECURIE)
für radiologische und nukleare Notfälle; das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) für biologische,
chemische und unbekannte schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren (gemäß der
Verordnung (EU) 2022/2372); das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle
(CECIS) (gemäß dem Beschluss 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union).
8 Gute Beispiele für neue Initiativen zur Nachfragebündelung und zum gemeinsamen Ankauf sind
AggregateEU, die bevorstehenden Mechanismen für Wasserstoff und das EU-Zentrum für kritische
Rohstoffe. Der gemeinsame Ankauf medizinischer Gegenmaßnahmen findet seit 2014 statt.
6
der Haltbarkeitsdauer, Lagerumschlag, Haltbarkeitsdauer und Abfallbewirtschaftung
ausgetauscht werden.
Gute Beispiele für sektorspezifische Initiativen zur Koordinierung und Stärkung der
Bevorratungsstrategien der Mitgliedstaaten sind Mechanismen für Agrar- und
Lebensmittelerzeugnisse, wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel und medizinische
Gegenmaßnahmen. Im Rahmen der Umsetzung des Fahrplans zur Beendigung der russischen
Energieeinfuhren kann auch die Verstärkung der Bevorratung der Mitgliedstaaten für
Kernbrennstoffe in Betracht gezogen werden. Im Agrar- und Lebensmittelsektor sollte der
Europäische Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der
Ernährungssicherheit (European Food Security Crisis preparedness and response Mechanism,
EFSCM) vertieft und operationalisiert werden, um den Informationsaustausch, die Transparenz
und die Solidarität bei der Bevorratung9 zwischen den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und
EU-Organen in Abstimmung mit den Instrumenten der Gemeinsamen Marktorganisation
(GMO) zu verbessern. Im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie ist die Plattform
für die Bündelung der Nachfrage und den gemeinsamen Ankauf von Rohstoffen ein erster
Schritt zur Einrichtung eines EU-Zentrums für kritische Rohstoffe, das den gemeinsamen
Ankauf von Rohstoffen unterstützen, strategische Vorräte koordinieren, die Lieferkette
überwachen und Investitionen fördern soll. Sektorübergreifendes Lernen und Koordinierung
sollten gewährleistet werden.
In Anlehnung an das Modell des Europäischen Katastrophenschutz-Pools im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union (Union Civil Protection Mechanism, UCPM) sollten
Optionen für ein Informationsaustauschsystem geprüft werden, über das die Mitgliedstaaten die
EU über alle grundlegenden Güter informieren können, die im Krisenfall freiwillig an
einen anderen Mitgliedstaat abgegeben werden können. Dies könnte die Koordinierung der
Transport- und Entsendungskosten durch die Kommission im Rahmen des UCPM umfassen.
Darüber hinaus ist die Festlegung gemeinsamer Kriterien für die koordinierte Freigabe von
Vorräten in Notfällen von wesentlicher Bedeutung.
Zentrale Maßnahmen:
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein EU-
Bevorratungsnetzwerk einrichten. Dieses Netzwerk wird als
Diskussionsforum dienen und eine beratende Funktion haben. Ohne der Rolle
des Rates in dieser Angelegenheit vorzugreifen, sollte dieses Netzwerk bewährte
Vorgehensweisen in Bezug auf Vorausschau, Antizipation, strategische Planung
und Kosteneffizienzbewertungen erörtern und dynamische, regelmäßig
aktualisierte nicht erschöpfende Listen mit grundlegenden Gütern erstellen, die
auf verschiedene Krisenszenarien und Regionen zugeschnitten sind und
bestehende sektorspezifische Listen berücksichtigen10. Das Netzwerk sollte
Empfehlungen zu Fragen wie Mengenanforderungen, damit verbundenen
Überwachungssystemen und der Koordinierung von Mindestanforderungen
formulieren.
9 In Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und dem Wettbewerbsrecht.
10 Oder auf Listen aufbauen und diese ergänzen, die im Rahmen einschlägiger Mechanismen wie der
Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts entwickelt werden können.
7
Die Kommission wird im Rahmen dieses neuen EU-Bevorratungsnetzwerks die
Interoperabilität der Vorräte und Bevorratungsvereinbarungen
verbessern, den Austausch bewährter Vorgehensweisen fördern und mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um EU-weite sektorübergreifende
Kriterien und Verfahren für operative Elemente im Bevorratungszyklus
festzulegen.
Unter Berücksichtigung bestehender sektorspezifischer Systeme wird die
Kommission die Durchführbarkeit der Einrichtung einer Plattform für den
sicheren und detaillierten Datenaustausch zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten über Notfallvorräte prüfen, wobei sie auf den Kapazitäten des
Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen aufbauen wird.
Die Kommission wird weiterhin sektorübergreifende zentrale und/oder
gemeinsame Beschaffungsmechanismen fördern und dabei auf Modellen wie
der Beschaffungsvereinbarung für medizinische Gegenmaßnahmen oder der
Beschaffung krisenrelevanter Güter im Rahmen der Verordnung über
Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA), rescEU
oder der Plattform für die Bündelung der Nachfrage und den gemeinsamen
Ankauf von Rohstoffen zur Optimierung der Ressourcenbeschaffung aufbauen.
Darüber hinaus wird sie den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge
überarbeiten, wie in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
angekündigt, überarbeiten.
2. VORAUSSCHAU, ANTIZIPATION UND STRATEGISCHE PLANUNG
Vorausschauendes Handeln und die rechtzeitige Antizipation von Bedrohungen (und
Möglichkeiten zur Bevorratung) sind entscheidend für eine effektive Planung des Bedarfs an
Lieferungen und Vorräten für grundlegende Güter. Darüber hinaus ist eine strategische Planung
erforderlich, um die am besten geeigneten, zeitlich relevantesten und kosteneffizientesten
Maßnahmen zu ermitteln, mit denen sichergestellt wird, dass grundlegende Güter in
Krisenoder Konfliktsituationen verfügbar und einsatzbereit sind. Die Rechtsrahmen in der EU sind in
dieser Hinsicht nach wie vor fragmentiert11, und das Vorgehen ist in den Mitgliedstaaten
unterschiedlich. In einigen Bereichen, wie bei Unterseekabeln und der Sicherheit des Onshore-
Energienetzes, dem Weltraum, der Verteidigung, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und
wesentlichen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, im Gesundheitswesen und bei Chemikalien
zur Wasseraufbereitung, sollte das Fehlen von Vereinbarungen auf EU-Ebene zur Sicherung
der Versorgung und zur Gewährleistung der Resilienz behoben werden.
Im Rahmen der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge wird die EU eine umfassende
Risiko- und Bedrohungsbewertung durchführen. Diese wird tiefere Einblicke in Krisen- und
Konfliktszenarien bieten und das Bewusstsein für sektorübergreifende und
11 Einige bestehende oder vorgeschlagene EU-Rechtsrahmen enthalten Maßnahmen zur Sicherung der
Verfügbarkeit bestimmter grundlegender Güter wie Gas und Öl, medizinische Gegenmaßnahmen, kritische
Arzneimittel, Rohstoffe, Katastrophenschutzkapazitäten, Halbleiter, Tierimpfstoffe und Euro-Banknoten.
Diese Maßnahmen haben jedoch oft nur einen begrenzten Anwendungsbereich. Die IMERA hat einen
breiteren Fokus und kann krisenrelevante Güter identifizieren, wenn sie im Rahmen ihrer
Überwachungsoder Notfallfunktion aktiviert wird.
8
grenzüberschreitende Risiken für lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen schärfen. Dies
dürfte den Austausch mit den Mitgliedstaaten über Risikobewertungen, Planung und die
Ermittlung von Lücken bei grundlegenden Gütern und Versorgungsmöglichkeiten
unterstützen und letztlich zu einem gemeinsamen Verständnis des kritischen Bedarfs beitragen.
Beispiele für derzeitige bewährte Vorgehensweisen in diesem Bereich sind das im Rahmen der
IMERA eingerichtete Gremium und der EFSCM.
Darüber hinaus sollten auf EU-Ebene Erkenntnisse aus bestehenden Risiko- und
Bedrohungsbewertungen12 und Systemen zur Überwachung der Lieferkette13
zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert werden, wobei auch Vorausschau-Studien zur
langfristigen Entwicklung der Versorgungssicherheit14 einbezogen werden sollten.
Automatisierte Echtzeit-Überwachungssysteme, die gegebenenfalls durch künstliche
Intelligenz unterstützt werden, könnten Marktstörungen wirksamer antizipieren und
verfolgen15. Eine bessere Koordinierung der verschiedenen Instrumente wird das
sektorübergreifende und grenzüberschreitende Bewusstsein für Risiken und die
Knappheit grundlegender Güter verbessern und Doppelarbeit verhindern.
Diese verbesserte Koordinierung umfasst die Berücksichtigung des Grundsatzes der EU-
Solidarität bei Planungsvereinbarungen – wie beispielsweise die Unterstützung eines
Mitgliedstaats durch einen anderen oder aus strategischen Vorräten der EU –, um
Versorgungsengpässe oder Unterbrechungen der Lieferkette mit hohen Kosten und
schwerwiegenden Folgen zu vermeiden oder zu überwinden und den möglichen Transfer von
Vorräten von einem Land zu einem anderen innerhalb der EU zu erleichtern.
12 Obligatorische regelmäßige Risikobewertungen: Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer
Einrichtungen, Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184; Berichte zur Bedrohungslage: (ENISA) jährliche
Berichte zur Cybersicherheitsbedrohungslage und zweijährliche Berichte zum Stand der Cybersicherheit; die
Bewertung der Anfälligkeiten in der Lieferkette kritischer Arzneimittel im Vorschlag der Kommission zur
Überarbeitung des Arzneimittelrechts (COM(2023) 193 final); gezielte Studien zu Anfälligkeiten in der
Lieferkette: Assessment on supply chain vulnerabilities on the first tranche of critical medicines, HERA 2024;
Risks and vulnerabilities in the EU food supply chain, JRC 2023; Plattformen für regelmäßige Bewertungen
und Analysen: EU-Beobachtungsstelle für kritische Technologien; Ad-hoc-Marktstudien zu Angebot und
Nachfrage: EU security market study, 2022; sonstige relevante Risikobewertungen: European Climate Risk
Assessment, Europäische Umweltagentur, 2024; Risikobewertungen für Technologiebereiche von
entscheidender Bedeutung im Rahmen der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit.
13 Beispiele für solche Überwachungsmaßnahmen sind: das Warnmeldesystem für die Lieferkette SCAN, ein
Quasi-Echtzeit-Überwachungstool, das für wichtige Rohstoffe in grünen Technologien und bestimmten
Halbleiter-Lieferketten eingesetzt wird; die Dashboards der EU zur Lebensmittelversorgung und -sicherheit;
Statistiken zu Rohöl- und/oder Erdölproduktvorräten gemäß der EU-Richtlinie über Erdölvorräte; die
Überwachung von hochkonzentriertem schwach angereichertem Uran und medizinischen Radioisotopen
durch die Euratom-Versorgungsagentur; die die Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen, die
die Verfügbarkeit, das Angebot und die Nachfrage von Humanarzneimitteln in bestimmten Situationen
überwacht; das EU-Zollüberwachungssystem, das die Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der EU überwacht
und vor Betrug und illegalem Handel mit grundlegenden Gütern schützt.
14 Supply chain analysis and material demand forecast in strategic technologies and sectors in the EU – A
foresight study, Europäische Kommission, 2023.
15 Der Vorschlag für die EU-Zollreform, insbesondere die EU-Zolldatenplattform, ist relevant, da er darauf
abzielt, das Risikomanagement durch den Austausch und die Analyse von Daten in Echtzeit zwischen allen
Mitgliedstaaten zu verbessern, um einen besseren Schutz vor Betrug und illegalem Handel zu gewährleisten
und relevante Informationen über grundlegende Güter zu sammeln und zu analysieren.
9
Die Mitgliedstaaten sollten den angestrebten Umfang der Vorräte (auf der Grundlage der oben
beschriebenen Risikobewertungen zur Festlegung der Schwerpunktbereiche) und angemessene
Mindestvorratsmengen unter bestimmten Umständen in verschiedenen Sektoren erörtern,
auch um eine Überbevorratung zu vermeiden. Ein gemeinsamer Ansatz zur Festlegung der
Mengen an grundlegenden Gütern und des Bedarfs wird zu einem vergleichbaren Niveau der
materiellen Krisenvorsorge in der gesamten EU führen, die allgemeine Einsatzbereitschaft und
Resilienz, die Solidarität und die wirksame Zusammenarbeit stärken und eine Beeinträchtigung
des normalen Funktionierens und der Nachhaltigkeit des Binnenmarkts vermeiden.
Da die Bevorratung kostspielig ist und zu Marktungleichgewichten führen kann, sollten die
Mitgliedstaaten und die EU in ihrem Planungsprozess verschiedene Möglichkeiten zur
Sicherstellung der Verfügbarkeit grundlegender Güter prüfen und die entsprechenden
Bevorratungsmethoden bewerten. Dies sollte Folgendes umfassen: die potenziellen
Auswirkungen eines Risikos auf eine wichtige gesellschaftliche Funktion; die Zeitkritikalität
einer Reaktion; Überschneidungen zwischen Instrumenten und Redundanzen. Darüber hinaus
müssen vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen Marktversagen, die
Verfügbarkeit von Produktions- und Recyclingkapazitäten und die Abhängigkeit der EU von
anderen Ländern berücksichtigt werden.
Die Bevorratung oder andere Maßnahmen zur materiellen Krisenvorsorge sollten so gestaltet
sein, dass Marktverzerrungen minimiert und nachteilige Auswirkungen auf die normale
Angebots- und Nachfragedynamik vermieden werden. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten,
Lieferketten flexibler und resilienter zu machen, beispielsweise durch das Lernen aus
bewährten Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern, durch
Investitionen in Forschung und Innovation, durch die Stärkung der Selbstversorgung der EU
und ihrer Mitgliedstaaten, durch die Steigerung der Effizienz und Kreislaufwirtschaft von
gefährdeten Materialien und durch die Suche nach Alternativen. Die Einrichtung von
Vereinbarungen mit dem privaten Sektor16 zur kurzfristigen Lieferung grundlegender Güter in
Notfällen sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Zentrale Maßnahmen:
Die Kommission wird sektorspezifische Mechanismen zur Überwachung der
Lieferketten erfassen und die Bewertung von Risiken für die
Versorgungssicherheit und von Anfälligkeiten in der Lieferkette in die
geplante umfassende EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen einbeziehen
(Leitmaßnahme im Rahmen der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge). Das
künftige EU-Zentrum für Krisenkoordination soll Risiken im Zusammenhang mit
sektorübergreifenden Krisen antizipieren und überwachen.
3. SCHLIEßUNG VON LÜCKEN DURCH STRATEGISCHE BEVORRATUNG IN DER EU
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass nationale Systeme, selbst wenn sie gut koordiniert
sind, innerhalb kurzer Zeit möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, grundlegende Güter
16 Siehe auch Kapitel 6 (Förderung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit).
10
bereitzustellen. Es waren zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um einen weit
verbreiteten und gleichzeitig auftretenden Mangel in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der
Regionen in äußerster Randlage, zu bewältigen. Ähnliche komplexe Krisen, in denen alle
Länder gleichzeitig mit denselben Engpässen konfrontiert sind, dürften in Zukunft häufiger
auftreten; daher ist es notwendig, die strategische Bevorratung auf EU-Ebene weiter
auszubauen. Der Ansatz auf EU-Ebene war bisher sektorspezifisch und begrenzt.
Beispielsweise unterhält das UCPM im Rahmen der rescEU-Initiative strategische Reserven
auf EU-Ebene für den schnellen Einsatz in Notfällen, einschließlich Katastrophenbewältigung
und medizinischer Gegenmaßnahmen. ReliefEU, die Kapazität für europäische humanitäre
Hilfe, verfügt über weltweite Vorräte an humanitären Hilfsgütern. Im Bereich der
Tiergesundheit unterhält die Kommission Notfallbanken für Antigene und Impfstoffe gegen
grenzüberschreitende Krankheiten. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
verfügt über Bereitschaftsschiffe für die Bekämpfung von Ölverschmutzungen. Die
Europäische Zentralbank verwaltet eine strategische Reserve an Banknoten. Weitere Beispiele
für einen EU-weiten Bevorratungsansatz im Energiebereich sind der REPowerEU-Fahrplan,
der einen koordinierten, sicheren und schrittweisen Ausstieg aus den Importen von russischem
Gas, Öl und Kernenergie vorsieht, sowie die Bevorratung wichtiger Komponenten, um eine
rasche Wiederherstellung nach Ausfällen der Energieübertragung und -verteilung zu
gewährleisten.
Unter diesen Bevorratungsmechanismen auf EU-Ebene ist rescEU einer der größten
sektorübergreifenden und vielseitigsten Mechanismen. Es steht im Mittelpunkt der
Notfallbevorratung der EU, da es auf EU-Ebene nur in wenigen Sektoren
Bevorratungsvereinbarungen gibt.
In Zukunft sollte die EU ihre strategischen Reserven aufrechterhalten und ausbauen, wobei
sie sich auf das rescEU-Modell stützen sollte (weitere Einzelheiten zur Konsolidierung der
bestehenden rescEU-Reserve und zu möglichen Optionen für die Zukunft sind in Anhang 2
enthalten). Die Kommission wird prüfen, ob es sinnvoll ist, die strategischen Reserven auf
andere Arten von Kapazitäten auszuweiten, bei denen Lücken festgestellt wurden.
Diese Analyse sollte mit anderen Analysen und Identifizierungen von Lücken aus Sektoren
kombiniert werden, die traditionell nicht mit dem Katastrophenschutz in Verbindung
stehen, wie beispielsweise diejenigen, die in der jüngsten Europäischen
Wasserresilienzstrategie und im EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit behandelt werden.
Beispielsweise könnten Funktionsmodule für die Kabelreparatur Teil der EU-
Bevorratungsstrategie sein, um eine rasche Wiederherstellung nach Störungen der
Energieoder Glasfaserkabel zu gewährleisten. Für bestimmte Güter, wie Seltene Erden und
Permanentmagnete, können Notvorräte auch als Puffer dienen, während sich unterbrochene
Lieferketten an eine neue Realität anpassen.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor
sowie innovativere Lösungen wie virtuelle Vorräte und herstellerbasierte Lagerbestände
werden ebenfalls in Betracht gezogen. So wird die Kommission beispielsweise 2026 ein
Zentrum für kritische Rohstoffe errichten, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Rohstoffe
11
im Namen interessierter Unternehmen zu beschaffen. Die Überwachung von Lieferketten und
die Koordinierung strategischer Vorräte werden als mögliche zusätzliche Aufgaben genannt17.
Die Kommission wird auch weiterhin dafür sorgen, dass effiziente Verfahren zur
Lagerverwaltung angewendet werden, die speziell auf die Art und Beschaffenheit der Reserve
zugeschnitten sind. Effiziente Verfahren zur Lagerverwaltung bedeuten nicht nur, dass
fortschrittliche Technologien oder Systeme vorhanden sind, sondern auch, dass qualifizierte
Fachkräfte für die Planung und Verwaltung der Vorräte zur Verfügung stehen, insbesondere im
Hinblick auf Naturkatastrophen und Notfälle. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der
Mitarbeiter in diesem Bereich ist ein wesentlicher Bestandteil der kontinuierlichen
Verbesserung und Effizienzsteigerung.
Zu einer effizienten Lagerverwaltung gehören auch Verfahren zur Rotation und Auffüllung von
Gütern sowie die Verwendung von Spenden von Artikeln, deren Verfallsdatum kurz bevorsteht.
Dazu gehört auch die Prüfung der Möglichkeit, virtuelle Lagerbestände einzurichten und
Vereinbarungen mit privaten Betreibern über die Bereitstellung bestimmter Güter in
Krisenzeiten zu treffen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die Rückgabe
von Gütern prüfen, die nach einer ersten Entsendung wiederverwendet werden können, um den
Mehrwert der rescEU-Ressourcen zu maximieren.
Bei der Umsetzung dieser Strategie sollten auch die besonderen Herausforderungen bei der
Bevorratung und Lieferung von Erzeugnissen berücksichtigt werden, die nur für kurze Zeit
gelagert werden können, wie medizinische Radioisotope und die Ausgangsmaterialien für ihre
Herstellung.
Zentrale Maßnahmen:
Die Kommission wird rescEU als Reserve für Bewältigungskapazitäten auf EU-
Ebene stärken. Nach Konsultation der Mitgliedstaaten und auf der Grundlage einer
Lückenanalyse, bei der auch das Potenzial zur Verringerung der Anfälligkeit durch
Optimierung der Ressourcennutzung und mögliche Substitution berücksichtigt wird
(siehe Anhang 2), wird rescEU um weitere Kapazitäten erweitert.
Die Kommission wird die Auffüllung der rescEU-Vorräte nach der Entsendung
sicherstellen und dabei einen proaktiven Ansatz für den Ausbau der rescEU-
Kapazitäten verfolgen.
Die Kommission wird darauf hinarbeiten, die bestehenden Instrumente zu
konsolidieren, um Sachleistungen des privaten Sektors als Teil von rescEU
sowohl für die Krisenvorsorge als auch die -bewältigung als Ergänzung zu den
strategischen Vorräten der EU zu kanalisieren.
17 Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und
Dekarbonisierung, COM(2025) 85 final. Jede solche gemeinsame Beschaffung wird in Übereinstimmung mit
den EU-Wettbewerbsregeln durchgeführt.
12
4. VERBESSERUNG EINER ROBUSTEN UND INTEROPERABLEN VERKEHRS- UND
LOGISTIKINFRASTRUKTUR
Die Sicherstellung der Verfügbarkeit grundlegender Güter in Krisenzeiten über Sektoren und
Grenzen hinweg hängt von einer robusten und interoperablen Verkehrs-, Logistik- und
Lagerinfrastruktur ab. Dies gilt für den gesamten Bevorratungszyklus, von der Verwaltung der
Lieferketten bis zur Entsendung, und betrifft alle Beteiligten – Mitgliedstaaten, Kommission,
Militär und Privatwirtschaft. Störungen in den Logistikketten können die Krisenbewältigung
sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erheblich beeinträchtigen.
Die EU sollte die Zusammenarbeit und Koordinierung verbessern, um anpassungsfähige
Strategien und Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Verbringung in Krisen und
Störungszeiten zu schaffen. Dazu gehören die Vereinfachung der Verfahren für die
grenzüberschreitende Verbringung und Zuweisung von Ressourcen sowie die Gewährung
gezielter Flexibilität bei den Transportvorschriften18. Dieser Ansatz sollte im Zusammenhang
mit den laufenden und bevorstehenden Arbeiten zur militärischen Mobilität betrachtet werden,
bei denen die Erleichterung des nahtlosen EU-weiten grenzüberschreitenden Transports von
militärischer Ausrüstung und Personal, insbesondere in Krisenzeiten und bei Störungen, von
entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Bereitschaft, Reaktionsfähigkeit und
glaubwürdigen Abschreckungshaltung der EU ist.
Darüber hinaus sollte die EU sicherstellen, dass ihre Infrastruktur für die Bevorratung
resilient, sicher und zugänglich ist. Der Austausch von Informationen über den Bedarf und,
soweit möglich, über die Standorte der Vorräte ist entscheidend für die entsprechende
Entwicklung des Verkehrsnetzes. Die Bevorratung kann auch dazu beitragen, die
Verfügbarkeit von Gütern zu gewährleisten, die für die Aufrechterhaltung resilienter
kritischer Verkehrseinrichtungen, die Gewährleistung der Geschäftskontinuität und die
Aufrechterhaltung wichtiger Verkehrs- und Logistikfunktionen erforderlich sind.
Schließlich sind interoperable zivile und militärische Verkehrs- und Logistiksysteme
unerlässlich, um in Krisen und Konflikten einen schnellen Transport von Personal, Ausrüstung
und Vorräten innerhalb der EU zu gewährleisten. Bei Investitionen in kritische
Verkehrsinfrastrukturen und -anlagen sollte deren Potenzial für eine doppelte Nutzung
ausgeschöpft werden. Die Planung ziviler Bevorratungsstandorte sollte besser auf die laufenden
Arbeiten auf EU-Ebene zur militärischen Mobilität und insbesondere auf das bevorstehende
Paket zur militärischen Mobilität abgestimmt werden. Bei jeder Risikobewertung einer
Bevorratung sollten Engpässe an strategischen Verkehrswegen und Knotenpunkten
ermittelt und vermieden werden.
18 Beispielsweise sollte während der COVID-19-Krise mit der Initiative „Green Lanes“ sichergestellt werden,
dass Grenzübergänge, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen von Transportarbeitskräften, nicht länger
als 15 Minuten dauerten. Als Reaktion auf die Blockade Russlands für Waren aus der Ukraine und in die
Ukraine über seine Schwarzmeerhäfen führte die Kommission den Aktionsplan für Solidaritätskorridore ein,
um die Ukraine beim Export und Import von Waren über alternative Logistikrouten auf Schiene, Straße und
Binnenwasserstraßen zu unterstützen. Während der oben genannten Krisen ermöglichte das Zoll-
Risikomanagementsystem (CRMS2) mit dem Austausch von Informationen zu Zollrisiken eine schnellere und
genauere Risikobewertung durch Automatisierung und den Austausch von Informationen. Dies ermöglichte
es den Zollbehörden, risikoreiche Sendungen schnell zu identifizieren und gleichzeitig die Abfertigung
kritischer Güter zu beschleunigen.
13
Zentrale Maßnahmen:
Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen dem Netzwerk der
nationalen Verkehrskontaktstellen für eine verbesserte Koordinierung im
Verkehrssektor und dem EU-Bevorratungsnetzwerk erleichtern.
Aufbauend auf bestehenden Prozessen wird die Kommission gemeinsam mit den
zuständigen Agenturen und anderen Akteuren daran arbeiten, die Krisenvorsorge
im Einklang mit dem EU-Notfallplan für den Verkehr19 zu fördern.
Unter gebührender Berücksichtigung der relevanten Sicherheitsbelange werden die
Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die Bevorratungsstandorte besser auf die
militärische Mobilität der EU abzustimmen. Sie werden auch Investitionen in
Verkehrsinfrastrukturen und Transportmittel mit doppeltem Verwendungszweck
fördern.
5. VERBESSERUNG DER ZIVIL-MILITÄRISCHEN ZUSAMMENARBEIT
In vielen Krisenszenarien, wie beispielsweise bei extremen Wetterereignissen, benötigen die
zivilen Behörden militärische Unterstützung. Umgekehrt umfasst ein gefahrenübergreifender
Ansatz für die materielle Krisenvorsorge der EU die Vorbereitung auf groß angelegte Krisen
und Konflikte, bei denen eine zivil-militärische Zusammenarbeit unverzichtbar ist. Die
wirksame Bekämpfung und Bewältigung der Folgen aller Arten von Angriffen, einschließlich
hybrider Bedrohungen und bewaffneter Angriffe, hängt in hohem Maße von zivilen Fähigkeiten
und Ressourcen ab. Um seine materielle Einsatzbereitschaft, seine logistischen Fähigkeiten und
seine Resilienz weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten, ist das Militär auf das
Funktionieren umfassenderer gesellschaftlicher Systeme angewiesen.
So wird beispielsweise in der Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen betont, dass die für
den zivilen Einsatz in Krankenhäusern oder für den militärischen Einsatz an der Front
erforderlichen medizinischen Gegenmaßnahmen oft dieselben sind. Die Verbesserung der
zivil-militärischen Zusammenarbeit bei medizinischen Gegenmaßnahmen stärkt die
gesellschaftliche und militärische Vorbereitung auf Notfälle und steigert die Produktions- und
Einsatzkapazitäten.
Der aktuelle Vorschlag der Kommission für das Programm für die Europäische
Verteidigungsindustrie (European Defence Industry Programme, EDIP) enthält wichtige
Vorschläge zu militärischen Bevorratungsmaßnahmen sowie neue Elemente, die für die
zivilmilitärische Zusammenarbeit im Bereich der materiellen Krisenvorsorge relevant sind.
Darin wird die Notwendigkeit einer EU-Regelung für die Versorgungssicherheit der
Verteidigungsindustrie betont, die es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, die
Folgen von Versorgungskrisen durch verschiedene Maßnahmen, wie die Anpassung ziviler
Produkte und die Schaffung strategischer Vorräte, zu antizipieren und anzugehen. Nach
seinem Inkrafttreten würde das EDIP einen Rahmen für die weitere Stärkung der
Zusammenarbeit bei der militärischen Bevorratung bieten, beispielsweise durch finanzielle
19 Ein Notfallplan für den Verkehr (COM(2022) 211 final).
14
Unterstützung für die verteidigungsbezogenen Bevorratungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten.
Es besteht eindeutig Potenzial für die Verbesserung der Interoperabilität, Austauschbarkeit
und Komplementarität von zivilen und Verteidigungsgütern, Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck und/oder gemeinsamen Vorräten, sofern dies für beide Sektoren
relevant ist, einschließlich Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck für
weltraumgestützte Kommunikation, Navigation und Beobachtung.
Gleichzeitig besteht Spielraum für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung
zwischen zivilen und militärischen Akteuren im Bereich der materiellen Krisenvorsorge,
einschließlich gleichgesinnter Partner, insbesondere im Rahmen der NATO. Zu den relevanten
Bereichen für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung können die
Versorgungssicherheit und die Sicherung von Vorräten, die Energie- und
Wasserversorgungssicherheit, medizinische Gegenmaßnahmen und das strategische
Ressourcenmanagement gehören.
Zentrale Maßnahmen:
Gemeinsam mit dem EAD wird die Kommission Diskussionen innerhalb des EU-
Bevorratungsnetzwerks fördern, um bewährte Verfahren für die
zivilmilitärische Zusammenarbeit auszutauschen und insbesondere zu untersuchen,
wie bei zivilen Vorräten militärische Anforderungen und Bedürfnisse berücksichtigt
werden können.
Gemeinsam mit dem EAD wird die Kommission die bestehende Zusammenarbeit
mit der NATO auf Mitarbeiterebene ausbauen, insbesondere durch den
strukturierten Dialog zwischen der EU und der NATO über Resilienz, um Fragen
der materiellen Krisenvorsorge und Bevorratung anzugehen.
6. FÖRDERUNG DER ÖFFENTLICH-PRIVATEN ZUSAMMENARBEIT
Jeden Tag beschaffen, produzieren, lagern und vertreiben Unternehmen grundlegende Güter
und verwalten kritische Infrastrukturen. Allerdings sind sie zunehmend Risiken und
Bedrohungen ausgesetzt, die sich auf ihre Lieferketten und ihren normalen Betrieb auswirken
können. In Krisensituationen können diese Störungen schwerwiegende Risiken für die
Gesellschaft darstellen. Darüber hinaus verfügt der Privatsektor über bedeutendes Fachwissen
im Bereich der materiellen Krisenvorsorge, wie in der Europäischen Strategie für
wirtschaftliche Sicherheit anerkannt wird. Die Einbindung der Wirtschaft in alle Phasen der
Bevorratung – Antizipation, Management der Lieferketten, Produktionskapazitäten, Einkauf,
Verwaltung der Vorräte und Einsatz – ist entscheidend für die Steigerung der Effizienz. Auf
EU-Ebene gibt es bereits verschiedene Rahmenwerke, die die öffentlich-private
Zusammenarbeit in diesem Bereich erleichtern20, aber ein umfassenderer
20 Der EFSCM, die NIS-2-Richtlinie und die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen
((EU) 2022/2555 bzw. (EU) 2022/2557), das UCPM, das Gesetz zu kritischen Rohstoffen, die Richtlinie über
kommunales Abwasser, der Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, die Europäische Wasserresilienzstrategie
und die Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen. In einigen Bereichen können in Notfällen verbindliche
Auskunftsersuchen an private Betreiber gerichtet werden (z. B. Chip-Gesetz, EDIP, IMERA,
Notfallrahmenverordnung für medizinische Gegenmaßnahmen).
15
sektorübergreifender und EU-weiter Ansatz wird dazu beitragen, diese bestehenden
Initiativen zu koordinieren und zu ergänzen.
Die im Rahmen der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge einzurichtende
öffentlichprivate Taskforce für Krisenvorsorge wird sich effektiv an die Vertreter der relevanten
Unternehmen wenden, um eine flexiblere Form der Krisenvorsorge aufzubauen, mit der
Engpässe oder Risiken in der Lieferkette angegangen oder antizipiert und bei Bedarf die
Bevorratung und Notfallproduktion unterstützt werden können. Die öffentlich-private
Taskforce für Krisenvorsorge sollte relevante Beiträge zum EU-Bevorratungsnetzwerk leisten.
Die Zusammenarbeit innerhalb der öffentlich-privaten Taskforce für Krisenvorsorge kann die
Erfassung der wichtigsten europäischen Unternehmen, die an der materiellen
Krisenvorsorge beteiligt sind, auf der Grundlage klarer Kriterien erleichtern. Die
Zusammenarbeit sollte auch den Austausch bewährter Vorgehensweisen fördern, um die
Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Unternehmen zu unterstützen, resilienter
gegenüber internen und externen Schocks für Bevorratungsvereinbarungen zu werden, im
Einklang mit den Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften und -grundsätzen sowie den
potenziellen künftigen Mindestanforderungen an die Vorsorge, wie sie in der Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge vorgesehen sind.
Darüber hinaus sollte die EU die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und
der Industrie bei der Entwicklung von Instrumenten für den Informationsaustausch über
kritische Lieferketten und Bevorratung erleichtern, wobei auf bestehenden sektorspezifischen
Rahmenwerken aufgebaut und das EU-Wettbewerbsrecht uneingeschränkt eingehalten werden
sollte.
Außerdem ist ein EU-Modell für einen proaktiven Dialog zwischen dem öffentlichen und dem
privaten Sektor erforderlich, um die Geschäftskontinuität in Krisenzeiten sicherzustellen.
Die Entwicklung von Verfahren für die Bereitstellung grundlegender Güter in Notfällen, für
gemeinsame Bevorratungsmaßnahmen und Krisenpartnerschaften mit Logistikunternehmen
könnte von Vorteil sein. Das Fachwissen des privaten Sektors sollte genutzt werden, um die
Entwicklung innovativer Verfahren für die Verwaltung von Lagerbeständen,
einschließlich virtueller Vorräte, zu fördern.
Die Mitgliedstaaten haben erfolgreiche Modelle eingeführt, die dem privaten Sektor Anreize
zur Mitwirkung an der strategischen Bevorratung durch einen Ausgleich der damit
verbundenen Mehrkosten bieten, beispielsweise durch Steueranreize und Garantiesysteme.
Diese Modelle sollten gemeinsam mit dem privaten Sektor weiter geprüft und zwischen den
Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Zentrale Maßnahmen:
Das EU-Bevorratungsnetzwerk wird bewährte Verfahren, neuartige Lösungen
und Anreize erfassen und identifizieren, die es für Unternehmen attraktiv machen,
zu einer erhöhten Resilienz und zur Versorgung mit grundlegenden Gütern
beizutragen. Es wird dies mit Überlegungen zur strategischen Autonomie
verknüpfen.
Im Rahmen eines speziellen Arbeitsbereichs der in der Strategie für eine Union
der Krisenvorsorge vorgesehenen öffentlich-privaten Taskforce für
16
Krisenvorsorge werden Kriterien für die Erfassung wichtiger europäischer
Unternehmen, die an der Herstellung grundlegender Güter beteiligt sind, erörtert
und der Austausch bewährter Verfahren zur Sicherung grundlegender Güter in
Krisen erleichtert, und zwar in Bezug auf die Sicherheit der Lieferkette,
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, Interoperabilität, innovative
Bevorratungsmodelle, Bevorratungsmanagement, Sicherstellung der Rotation von
Beständen und Entsendung von Vorräten.
7. FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IM AUSWÄRTIGEN HANDELN UND BEI
INTERNATIONALEN PARTNERSCHAFTEN
In der heutigen vernetzten Welt hängt die Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Gütern
in Krisenzeiten von globalen Lieferketten ab. Die Sicherheit und Resilienz der EU und ihrer
Nachbarländer sind eng miteinander verknüpft und stellen einen Stabilitätsfaktor dar. Durch die
Förderung internationaler Partnerschaften, den Austausch bewährter Verfahren und den Einsatz
ihrer außenpolitischen Instrumente kann die EU ihre materielle Krisenvorsorge verbessern.
Die EU sollte die Zusammenarbeit mit Nachbarländern im Bereich der materiellen
Krisenvorsorge weiter verstärken und dabei auf bestehenden Kooperationen aufbauen,
beispielsweise mit den teilnehmenden Staaten des UCPM21 oder mit Partnerländern im Rahmen
des Systems der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen
Notsituationen (European Community Urgent Radiological Information Exchange, ECURIE)
für radiologische Notfälle22. Der geplante neue Pakt für den Mittelmeerraum wird weitere
Möglichkeiten mit Ländern im Mittelmeerraum und im Nahen Osten bieten, und die kürzlich
vorgestellte EU-Strategie für den Schwarzmeerraum23 wird die Krisenvorsorge Europas durch
die Verbesserung der Verkehrs-, Energie- und digitalen Verbindungen stärken. Finanzmittel
aus Instrumenten wie dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und
internationale Zusammenarbeit (NDICI – Europa in der Welt) oder dem Instrument für
Heranführungshilfe III sind für die Schaffung von Resilienz auf beiden Seiten von
entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus sollte die EU insbesondere Lehren aus den
Erfahrungen der Ukraine bei der Sicherstellung der Versorgung mit grundlegenden Gütern
während eines bewaffneten Konflikts ziehen. Außerdem sollte die EU die Ukraine angesichts
ihrer Erfahrungen systematischer in ihre Bevorratung einbeziehen, auch in die europäischen
Lieferketten
Um Anfälligkeiten in der Lieferkette zu mindern und ihre strategische Autonomie zu stärken,
sollte die EU bestehende strategische internationale bilaterale Abkommen und Allianzen
stärken und gegebenenfalls maßgeschneiderte, für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften
mit Nicht-EU-Ländern in Bereichen wie Energie, Gesundheit, Wasser, Verteidigung und
21 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die
Türkei und die Ukraine.
22 Entscheidung des Rates vom 14. Dezember 1987 über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten
Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation und Empfehlung 2000/473/Euratom.
Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien, ebenso wie Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen,
Serbien und die Schweiz.
23 JOIN(2025) 135 final – Der strategische Ansatz der Europäischen Union für den Schwarzmeerraum.
17
Rohstoffe weiterentwickeln oder aufbauen und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung
beitragen. Für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften im Rahmen der Strategie „Global
Gateway“ sollten gegebenenfalls genutzt werden. Darüber hinaus sollten Instrumente wie
Freihandelsabkommen, Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen, strategische
Partnerschaften im Bereich Rohstoffe oder künftig strategische Partnerschaften im Bereich
kritischer Arzneimittel und digitale Partnerschaften genutzt werden.
Die EU sollte die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und in
multilateralen Foren weiter ausbauen. Beispielsweise sind die Beteiligung der EU an der
Internationalen Energie-Agentur (IEA), insbesondere am Programm zur Sicherung der
Versorgung mit kritischen Mineralien, und die Partnerschaft der EU mit der Japan Organisation
for Metals and Energy Security (JOGMEC) zur Verfolgung kritischer Rohstoffe ebenso
bemerkenswert wie das Engagement in Gavi, der Impfallianz im Gesundheitssektor, für die
weltweite Bevorratung von Impfstoffen.
Die EU sollte auch ihre Außenwirtschafts- und Kooperationspolitik nutzen, um relevante
Verkehrs-, Logistik- und digitale Infrastrukturen zu unterstützen. Ein offener und sicherer
Zugang zu globalen Gemeingütern und strategischen Bereichen wie Seeverkehrsrouten und
Unterseekabeln ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Das
von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank Global unterstützte
Unterseekabel MEDUSA wird eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen der Nord- und
Südküste des Mittelmeers herstellen und bis nach Westafrika verlängert werden. Darüber
hinaus sind der transkaspische Verkehrskorridor und die 12 Global-Gateway-
Prioritätskorridore in Afrika hervorragende Beispiele für den Fokus der EU auf die Schaffung
alternativer und nachhaltiger Verkehrswege. Der vorgeschlagene Wirtschaftskorridor Indien-
Naher Osten-Europa (IMEC) hat das Potenzial, die Konnektivität zwischen den Kontinenten zu
stärken.
Bei der Entwicklung ihrer Bevorratungsstrategien sollte die EU sicherstellen, dass solche
Maßnahmen die globale Ernährungssicherheit nicht untergraben. In diesem Zusammenhang
wird die EU ihr Engagement in internationalen Kooperationsrahmen wie der G20-Initiative
Agrarmarkt-Informationssystem (AMIS) fortsetzen, die Transparenz und Koordinierung auf
den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten fördert.
Darüber hinaus sollte die EU für mehr Synergien zwischen den internen und externen
Bevorratungsbemühungen, der humanitären Hilfe und den internationalen Partnerschaften
der EU sorgen. Die aktuellen Überlegungen zu strategischen Lieferketten könnten angesichts
der derzeitigen dramatischen Finanzierungslücken im humanitären Bereich zu erheblichen
Effizienzgewinnen führen und als Beispiel für Effizienzsteigerungen innerhalb der EU dienen.
ReliefEU schließt die Lücke zwischen dem dringenden Bedarf in Krisengebieten und den
verfügbaren Ressourcen der europäischen Partner. Es trägt zu einem flexiblen und
reaktionsfähigen System bei, das sich sowohl an unmittelbare Katastrophen als auch an
anhaltende humanitäre Herausforderungen anpasst und sicherstellt, dass die Ressourcen
effektiv und effizient dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
18
Zentrale Maßnahmen:
Die Europäische Union und die EU-Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit
mit Nachbarschaftsländern, gleichgesinnten Partnerländern und
internationalen Organisationen im Bereich der Krisenvorsorge, beispielsweise im
Bereich der Gesundheitsnotfälle, verstärken.
Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten auf eine engere Koordinierung der
Vorräte hinarbeiten und in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den regionalen
Katastrophenschutzbehörden Möglichkeiten für gemeinsame Beschaffung und
gemeinsame Lagerhaltung weltweit prüfen, um einen raschen und optimalen
Versand humanitärer Hilfsgüter zu erleichtern.
Die Kommission wird die Synergien zwischen den internen und externen
Bevorratungsmaßnahmen der EU verbessern.
8. SCHLUSSFOLGERUNG UND NÄCHSTE SCHRITTE
Die Stärkung der materiellen Krisenvorsorge und der strategischen Vorräte der EU ist ein
entscheidender Faktor für die Verbesserung der Vorsorge in europäischen Gesellschaften, die
zunehmenden Krisenrisiken und Bedrohungen ausgesetzt sind. Die Bevorratungsstrategie der
EU ist ein erster Schritt hin zu einem umfassenden und koordinierten Ansatz, der die
Mitgliedstaaten bei Bedarf durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt.
Die materielle Krisenvorsorge erfordert Investitionen. Diese Kosten werden durch
Resilienzgewinne, weniger Störungen, niedrigere Erholungskosten, eine erhöhte langfristige
Wettbewerbsfähigkeit und wahrscheinlich geringere Kosten in Bezug auf Menschenleben und
Lebensgrundlagen aufgewogen. Der Grundsatz der Vorsorge und der eingebauten Sicherheit,
eine Schlüsselmaßnahme der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge, wird eine wichtige
Rolle bei der Gewährleistung einer nachhaltigen, langfristigen finanziellen Unterstützung für
eine verbesserte materielle Krisenvorsorge und die Aufrechterhaltung strategischer Reserven
spielen. Die Kommission wird in den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen die Bedeutung der materiellen Krisenvorsorge und der Aufrechterhaltung der
strategischen Vorräte der EU berücksichtigen.
In Zukunft wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten, dem EAD, dem Europäischen
Parlament und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die in dieser Strategie dargelegten
ersten Maßnahmen zu erörtern und umzusetzen. Die Arbeitsabläufe des EU-
Bevorratungsnetzwerks und der Taskforce für Krisenvorsorge werden es ermöglichen, die
Analyse von Lücken und Bedürfnissen zu vertiefen, die Umsetzung von Maßnahmen zu steuern
und weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Parallel dazu wird die EU-Bevorratungsstrategie
sektorspezifische Vorsorgeinitiativen ergänzen. Im Jahr 2026 wird die Kommission eine Bilanz
der Umsetzung dieser Strategie ziehen.
Kontinuierliches Lernen, der Austausch bewährter Vorgehensweisen und Innovation werden
eine robuste, EU-weite Politik der materiellen Krisenvorsorge und Bevorratung vorantreiben.
Durch die Stärkung ihrer materiellen Krisenvorsorge kann die EU die Verfügbarkeit und
Zugänglichkeit grundlegender Güter sicherstellen und so das ununterbrochene Funktionieren
der Lieferketten und lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen gewährleisten und das
Wohlergehen und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger verbessern.
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 9.7.2025
COM(2025) 528 final
ANNEX 1
ANHANG
der
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
ANHANG 1: Rechtliche und politische Rahmen der EU, die für die materielle
Krisenvorsorge relevant sind und bei der Erfassung berücksichtigt wurden
Landwirtschaft und
Fischerei
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für
landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)
Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für
Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 354 vom 28.12.2013,
S. 1)
COM(2021) 689 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Notfallplan zur Gewährleistung der
Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten (2021)
Tiergesundheit Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger
Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84
vom 31.3.2016, S. 1)
Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel (ABl. L 004 vom 7.1.2019, S. 43)
Delegierte Verordnung (EU) 2022/139 der Kommission vom 16. November
2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen
Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verwaltung, Lagerung und
Ergänzung der Bestände der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und
diagnostische Reagenzien sowie die Anforderungen an den Schutz vor
biologischen Gefahren, die biologische Sicherheit und das biologische
Containment für den Betrieb dieser Banken (ABl. L 23 vom 2.2.2022, S. 1)
Durchführungsverordnung (EU) 2022/140 der Kommission vom 16. November
2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des
Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Unionsbanken für
Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Kritische
Einrichtungen und
Netz- und
Informationssysteme
Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom
27.12.2022, S. 80)
Verordnung (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (ABl. L 333
vom 27.12.2022, S. 164)
Zoll Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung)
(ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)
Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur
Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des
Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 1)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom
24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 558)
Verteidigung und
Weltraum
JOIN/2017/41 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament
und den Rat: Die militärische Mobilität in der Europäischen Union verbessern
JOIN/2023/9 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament
und den Rat: Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und
Verteidigung
Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Juli 2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) (ABl. L 185
vom 24.7.2023)
COM/2024/150 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische
Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur
Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von
Verteidigungsgütern (EDIP)
JOIN(2025)120 final – Gemeinsames Weißbuch zur europäischen
Verteidigung – Bereitschaft 2030 (2025)
Digitale Technologien Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (2021)
Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur
Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz) (ABl. L 229
vom 18.9.2023, S. 1)
JOIN (2025) 9 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament
und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit (2025)
Energie Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu
halten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 9)
Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG)
Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung (ABl. L 173 vom 30.6.2022)
COM/2025/99 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938
hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung
vor der Wintersaison
Wirtschaft und
Finanzen
Strategische Banknotenreserve des Eurosystems/Euro-Banknotenreserve im
Besitz der EZB (geregelt durch einen nichtöffentlichen Rechtsakt der EZB)
Umwelt und Klima
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von
Hochwasserrisiken
Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli
2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1)
COM(2020) 98 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
– Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der
Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021,
S. 1)
COM(2021) 82 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue
EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel
Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie
2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der
Richtlinie 2006/66/EG
Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-
Anforderungen für nachhaltige Produkte (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024)
Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser
(Neufassung) (ABl. L 3019 12.12.2024, S. 1)
COM(2024) 91 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der
Menschen und des Wohlstands
COM(2025) 280 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie
Lebensmittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1)
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.4.2004,
S. 1)
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel
tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55)
Menschliche
Gesundheit und
medizinische
Gegenmaßnahmen
Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für
Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67)
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die
Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung
einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1)
Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG,
der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates
(ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1)
Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der
Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (ABl.
L 117 vom 5.5.2017, S. 176)
C/2021/6712 – Beschluss der Kommission vom 16. September 2021 zur
Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (2021/C 393 I/02) (ABl. C 393I vom 29.9.2021,
S. 3)
Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-
Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel
und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1)
Durchführungsverordnung (EU) 2022/140 der Kommission vom 16. November
2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des
Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Unionsbanken für
Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26)
Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen
Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten
medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64)
COM/2023/190 final - Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen – Reform des Arzneimittelrechts und Maßnahmen
zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen
2023/C 220/01 Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen
zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzepts „Eine
Gesundheit“ (ABl. C 220 vom 22.6.2023, S. 1)
COM/2023/192 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für
Humanarzneimittel
COM/2023/193 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die
Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von
Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur
COM/2025/102 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Stärkung der
Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen
Arzneimitteln sowie der Verfügbarkeit und der Zugänglichkeit von
Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse
Humanitäre Hilfe und
Katastrophenschutz
Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die
humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1)
Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die
Sicherheit des Seeverkehrs (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1)
2008/C 25/ 01 – Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments
und der Europäischen Kommission: Europäischer Konsens über die humanitäre
Hilfe (ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1)
Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
(konsolidierter Text)
Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die
Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016,
S. 1)
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/570 der Kommission vom 8. April 2019
mit Durchführungsbestimmungen zum Beschluss Nr. 1313/2013/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der rescEU-Kapazitäten
und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU der
Kommission (konsolidierter Text)
COM/2021/110 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat über humanitäre Maßnahmen der EU: neue
Herausforderungen, unveränderte Grundsätze
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/704 der Kommission vom 10. April 2025
zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung des Beschlusses
Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union und zur Aufhebung der
Durchführungsbeschlüsse 2014/762/EU und (EU) 2019/1310 der Kommission
(ABl. L, 2025/704, 15.4.2025)
Binnenmarkt JOIN/2023/20 final – Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament,
den Europäischen Rat und den Rat über eine „Europäische Strategie für
wirtschaftliche Sicherheit“
Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer
sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (ABl. L,
2024/1252, 3.5.2024)
Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen
Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts (Verordnung über
Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (ABl. L,
2024/2747 vom 8.11.2024)
COM/2025/30 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine
wettbewerbsfähige EU
Medizinische
Gegenmaßnahmen
C/2021/6712 – Beschluss der Kommission vom 16. September 2021 zur
Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (2021/C 393 I/02) (ABl. C 393 I vom 29.9.2021,
S. 3)
COM(2021) 576 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: die neue Europäische Behörde für
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen – der nächste
Schritt zur Vollendung der europäischen Gesundheitsunion
Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen
Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten
medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf
Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64)
Handel Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung
ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79I vom 21.3.2019,
S. 1)
Verkehr Verordnung (EU) 2016/1625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur
Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
(ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 77)
2020/CI/96 I/01 – Mitteilung der Kommission über die Umsetzung so
genannter „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für
Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen
Dienstleistungen
COM/2020/685 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Stärkung des Verkehrskonzepts
der „Green Lanes“, um die Wirtschaft während des Wiederaufflammens der
COVID-19-Pandemie am Laufen zu halten
COM/2022/211 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein Notfallplan für den Verkehr
COM/2022/217 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Ein Aktionsplan für Solidaritätskorridore
zwischen der EU und der Ukraine zur Erleichterung der Agrarexporte der
Ukraine und ihres bilateralen Handels mit der EU
Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen
Verkehrsnetzes (ABl. L, 2024/1679, 28.6.2024)
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 9.7.2025
COM(2025) 528 final
ANNEX 2
ANHANG
der
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
ANHANG 2 – Die Zukunft der rescEU-Vorräte
Die aktuelle Risikolandschaft und die operativen Erfahrungen haben deutlich gemacht, dass
die rescEU-Reserve im Einklang mit den in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
festgelegten Leitmaßnahmen weiterentwickelt und gestärkt werden muss. Das Ziel dieser
Maßnahme sollte darin bestehen, die nationalen Kapazitäten zu ergänzen und sie in voller
Übereinstimmung mit anderen Initiativen des Katastrophenschutzverfahrens der Union
(Union Civil Protection Mechanism, UCPM), wie dem Europäischen Katastrophenschutz-
Pool (European Civil Protection Pool, ECPP), zu verfolgen, um Synergien und operative
Vorteile zu optimieren.
Die ersten rescEU-Kapazitäten wurden eingerichtet, um auf das zunehmende und sehr
spezifische Risiko von Waldbränden zu reagieren. Als Reaktion auf die sich verändernde
Risikolandschaft folgten weitere Arten von Kapazitäten. Im Einklang mit der Strategie für
eine Union der Krisenvorsorge ist es wichtig, eine proaktive Vorsorgestrategie zu verfolgen,
die es rescEU ermöglicht, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen.
Die operative Erfahrung hat gezeigt, dass vielseitige Mehrzweckkapazitäten bei der
Bereitstellung von Unterstützung in einer Vielzahl von Szenarien wirksam sind, wie aus dem
kürzlich angenommenen Bericht über die Fortschritte bei den Bewältigungskapazitäten des
UCPM1 hervorgeht. Insbesondere hat es sich als wirtschaftlich effizient erwiesen,
hochwertige ausgeliehene Vermögenswerte zurückzuholen, um sie für andere Notfälle
einzusetzen und die allgemeine Nachhaltigkeit der Reserve zu verbessern. Jeder künftige
Kapazitätsaufbau muss mit einer rechtzeitigen Auffüllung der Vorräte einhergehen, damit die
Einsatzbereitschaft wiederhergestellt und die Zuverlässigkeit der rescEU-Kapazitäten über
einen längeren Zeitraum erhöht werden kann.
Um weiterhin solide und nachhaltige strategische Reserven auf EU-Ebene aufzubauen,
schlägt die Kommission vor, die bestehenden Reserven weiter zu konsolidieren, um
Kontinuität zu gewährleisten und die Kapitalrendite zu optimieren. Potenzielle zusätzliche
Arten von Kapazitäten, für die der Mehrwert der EU optimiert werden könnte, könnten
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ermittelt und möglicherweise quantifiziert werden.
Bestehende rescEU-Kapazitäten
Angesichts der gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative zur
Entwicklung von Szenarien geleisteten Arbeit und der Risiken, die sich aus dem
Klimawandel und sicherheitsbezogenen Bedrohungen ergeben, ist es erforderlich, bestimmte
Arten von rescEU-Ressourcen weiterzuentwickeln, um die allgemeine Bereitschaft auf EU-
Ebene zu verbessern und die Rentabilität der in den letzten Jahren getätigten Investitionen
sicherzustellen.
Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission vor, die Anstrengungen in den folgenden
Bereichen zu verstärken:
1 Bericht über die Fortschritte bei den Bewältigungskapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union
(COM(2025) 286 final und SWD(2025)).
Ressourcen zur Brandbekämpfung: Das Risiko von Waldbränden hat in ganz Europa
zugenommen. Daher sind weitere Ressourcen für die Brandbekämpfung erforderlich,
um die Krisenvorsorge im Rahmen des UCPM zu verbessern. Dazu gehören mögliche
künftige europäische Projekte und Initiativen zur Stärkung der strategischen
Autonomie der EU in Bezug auf wichtige zivile Einsatzmittel. Aufgrund des starken
Preisanstiegs hat es sich als unmöglich erwiesen, alle Kapazitäten zu sichern, die in
der 2019 von dem im Rahmen des UCPM eingerichteten Ausschuss für
Katastrophenschutz verabschiedeten Strategie vorgesehen waren. Die EU muss
zumindest für Länder, die historisch gesehen besonders anfällig für Waldbrände sind,
das derzeitige Ambitionsniveau in Bezug auf mittelgroße Amphibienflugzeuge und
Hubschrauber beibehalten. Weitere Kapazitäten, die in der Strategie von 2019 nicht
vorgesehen sind – in Form von zusätzlichen Hubschraubern und/oder
Leichtflugzeugen –, werden benötigt, um einige Gebiete, die erst seit Kurzem von
Waldbränden bedroht sind, besser auszustatten.
Medizinische Vorräte und Vorräte für chemische, biologische, radiologische und
nukleare (CBRN) Notfälle: Eine Lehre aus der COVID-19-Pandemie war die
Bedeutung der Entwicklung und Aufrechterhaltung umfassender medizinischer
Vorräte. Medizinprodukte können zwar in verschiedenen Szenarien und Notfällen
eingesetzt werden, die Vorräte sind jedoch auch auf bestehende und mögliche
zukünftige Gesundheitsgefahren wie zoonotische Krankheiten, Verbrennungen und
Infektionskrankheiten ausgerichtet. Der Aufbau von Vorräten an weiteren Impfstoffen,
Gegenmaßnahmen und Geräten sowie Lebensmitteln sollte weiter geprüft werden.
Um die Verwaltung und Nachhaltigkeit dieser strategischen Reserven zu verbessern,
sollten innovative und alternative Vorratsmodelle wie virtuelle Bevorratung
(einschließlich lieferantenbasierter Bestände) geprüft werden.
Spezialisiertes medizinisches und CBRN-Fachwissen: Die sich wandelnde
Bedrohungslage erfordert intensivere Anstrengungen zum Aufbau hochspezialisierter
Teams in den Bereichen Medizin und/oder CBRN, um sehr spezifische Szenarien
bewältigen zu können. CBRN-Detektions- und Dekontaminationsteams werden in
entsprechenden Notfällen weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, ähnlich wie
medizinische Notfallteams und ihre entsprechenden modularen
Spezialversorgungseinheiten. Die medizinischen Notfallteams würden die nationalen
Gesundheitssysteme im Falle eines Zusammenbruchs der Krankenhausinfrastrukturen
in einem oder mehreren Mitgliedstaaten unterstützen. Die Entwicklung der
medizinischen Notfallteams und der Spezialversorgungseinheiten sollte auch eine
Strategie für die rechtzeitige Wiederauffüllung des relevanten Materials nach der
Entsendung umfassen, um eine wirksame Reaktion auf mehrere groß angelegte
Notfallszenarien in der Zukunft zu ermöglichen.
Medizinische Evakuierung: Jüngste Krisen und Notfälle wie die COVID-19-
Pandemie, das Erdbeben in der Türkei und der russische Angriffskrieg gegen die
Ukraine haben gezeigt, dass die medizinischen Evakuierungskapazitäten im Rahmen
des UCPM verbessert werden müssen, möglicherweise in Verbindung mit
spezialisierter medizinischer Versorgung vor Ort, um eine umfassende medizinische
Behandlung zu gewährleisten. Für eine Reihe von Szenarien in der Zukunft, in denen
beispielsweise Patienten mit hoher Ansteckungsgefahr, CBRN-Kontamination,
Intensivpflege oder leichten Verletzungen betroffen sein könnten, müssen mehr
Ressourcen zur Verfügung stehen. Außerdem müssen die Kapazitäten für Situationen
gestärkt werden, in denen Massenevakuierungen erforderlich sind. Neben
vollwertigen Kapazitäten könnten auch spezifische Module für die medizinische
Evakuierung (MEDEVAC) in Betracht gezogen werden, mit denen Verkehrsflugzeuge
schnell für den Einsatz in Szenarien umgerüstet werden können, in denen zusätzliche
MEDEVAC-Kapazitäten erforderlich sind, wie beispielsweise bei Vulkanausbrüchen,
Erdbeben, Tsunamis und bewaffneten Konflikten.
Unterkünfte: Die Nachfrage nach Unterkünften ist in den letzten Jahren aufgrund von
Erdbeben, Massenvertreibungen und/oder extremen Wetterereignissen exponentiell
gestiegen. Daher sind verschiedene Arten von Notunterkünften erforderlich, die den
lokalen Besonderheiten und den Bedürfnissen gefährdeter Gruppen, d. h. derjenigen,
die in Katastrophenszenarien am stärksten gefährdet sind, Rechnung tragen müssen.
Vor der COVID-19-Pandemie, dem Erdbeben in der Türkei und dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine war es sinnvoll, Notunterkünfte für einige Tausend
Menschen zu planen, aber der Bedarf ist gestiegen. Die hohe Entsendequote der
vorhandenen Reserven und die begrenzte Anzahl verbleibender entsendefähiger
Ressourcen weisen darauf hin, dass es notwendig ist, diese Art von Kapazitäten
auszubauen und einen umfassenden EU-Ansatz für Notunterkünfte zu entwickeln.
Transport und Logistik: Mehrzweckressourcen sind wichtige Faktoren bei allen Arten
von Notfalleinsätzen. Sie können an spezifische Bedürfnisse angepasst werden – für
den Transport von Fracht, Personen, Kulturgütern oder für medizinische
Evakuierungen. Die Ausstattung des UCPM mit solchen Ressourcen würde die
kollektive Bereitschaft erhöhen und es ihm ermöglichen, verschiedene Arten von
Notfällen zu bewältigen, einschließlich solcher, die gleichzeitig auftreten könnten.
Energie: Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2022 hat die rescEU-Reserve von Generatoren
der Ukraine während des Angriffskriegs Russlands eine Rettungsleine zur Verfügung
gestellt. In den letzten Monaten haben auch andere Notfälle wie der Sturm Éowyn in
Irland die Nützlichkeit solcher strategischen Vorräte in verschiedenen Szenarien
gezeigt. Angesichts ihrer Relevanz ist es von entscheidender Bedeutung, ausreichende
EU-Vorräte an Energieversorgungsgütern zu unterhalten. Diese werden in künftigen
Notfällen von Nutzen sein und sollten es ermöglichen, das ursprüngliche Ziel zu
erreichen, drei Ereignisse gleichzeitig bewältigen zu können.
Um die Effizienz zu steigern und die Ressourcen zu optimieren, wird besonderes Augenmerk
darauf gelegt, dass die Reserven nachhaltig verwaltet werden, damit der Mehrwert von
rescEU maximiert wird. Die rescEU-Reserven sollten außerdem inklusiv sein und die
besonderen Bedürfnisse möglicher Begünstigter und schutzbedürftiger Gruppen
berücksichtigen. Außerdem stützt sich rescEU auf qualifizierte technische Experten, wie
medizinische Teams, um effektiv auf Naturkatastrophen und Notfälle reagieren zu können.
Innovative Lösungen, wie eine verstärkte Kreislaufwirtschaft und die Verbesserung der
bereits bestehenden Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor im Bereich privater Spenden
und virtueller Bevorratung, werden ebenfalls als Möglichkeiten zur Unterstützung der
Entwicklung und Nachhaltigkeit der strategischen Reserven der EU in Betracht gezogen.
Zusätzliche Arten von rescEU-Kapazitäten
In den letzten Jahren haben die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen der
Initiative zur Entwicklung von Katastrophenszenarien gemeinsam an 10 sektorübergreifenden
EU-weiten Katastrophenszenarien gearbeitet. Im Rahmen dieser Arbeit haben sie den
Kapazitätsbedarf auf EU-Ebene ermittelt, der die Entwicklung neuer rescEU-Kapazitäten
rechtfertigen könnte. Darüber hinaus zeigen die aus früheren UCPM-Notfällen gewonnenen
operativen Erkenntnisse, dass die bestehenden ECPP-Kapazitäten erweitert und die rescEU-
Reserve durch zusätzliche Mittel verstärkt werden müssen. In jüngerer Zeit wurden in einem
Bericht über die Fortschritte bei den Kapazitäten des UCPM weitere Kapazitätslücken
beschrieben.
Um die entweder im Bericht über die Fortschritte bei den Kapazitäten oder als operative
Erkenntnisse aus früheren Notfällen festgestellten Lücken zu schließen, könnten die
folgenden zusätzlichen sektorübergreifenden Einsatzmittel in Betracht gezogen werden:
mobile Brücken/Pontonbrücken, die auch in Konfliktsituationen eingesetzt werden
können
Transportausrüstung für übergroße und überschwere Lasten
Wasseraufbereitung/Abwasserbehandlung
mobile Kühl- und Trinkwasserversorgung
Hochleistungs-Pumpmodule
Kabelreparaturschiffe und Funktionsmodule im Einklang mit dem jüngsten EU-
Aktionsplan für Kabelsicherheit.
Kommunikationskapazitäten (z. B. Breitband- und sichere Telekommunikation,
Satellitensysteme)
Kapazitäten zur Bewältigung hybrider Bedrohungen
innovative Kapazitäten, wie Drohnen und/oder ferngesteuerte Flugzeuge und
Minenräumkapazitäten
Solche neuen Kapazitäten könnten die allgemeine Bereitschaft der EU zur Bewältigung neuer
Arten von Notfällen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der sich wandelnden
Sicherheitslage weiter stärken.
Jeder künftige Kapazitätsaufbau im Rahmen von rescEU wird auf der Ermittlung des Bedarfs
mit den Mitgliedstaaten, der Konsultation der relevanten Interessenträger und der Erfassung
der bestehenden Kapazitäten auf nationaler Ebene sowie auf einer Marktanalyse, auch im
Hinblick auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck, beruhen. Dadurch werden
Redundanzen vermieden, die Effizienz gesteigert, Skaleneffekte gefördert und
möglicherweise Marktengpässe beseitigt.
Dieser kontinuierliche Austausch und strukturierte Prozess wird es der Kommission
ermöglichen, neue rescEU-Ressourcen zu ermitteln, die auf die Bedürfnisse der
Katastrophenschutzgemeinschaft und anderer relevanter Interessengruppen zugeschnitten
sind und die Reaktion der EU auf künftige Notfälle und Krisen wirksam unterstützen können.
Der Rechtsrahmen sieht verschiedene Instrumente vor, deren Potenzial kombiniert werden
kann, um eine schnelle Einrichtung zu ermöglichen und gleichzeitig an die jeweilige Notlage
anzupassen.
Während die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die anschließenden
Finanzhilfen die Standardoption für die Entwicklung neuer Einsatzmittel waren, hat die
Kommission auch die Möglichkeit, im Namen der Mitgliedstaaten eine gemeinsame
Beschaffung durchzuführen. Dies könnte in Fällen genutzt werden, in denen ein schneller
koordinierter Prozess dank der gebündelten Kaufkraft zu Skaleneffekten führt.
Wenn aus Dringlichkeitsgründen ein vereinfachtes Verfahren erforderlich ist, könnte die
Kommission auf die direkte Beschaffung zurückgreifen, um schnell an Güter zu gelangen und
gleichzeitig das Verfahren zu straffen und den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu
verringern. In solchen Situationen wird die physische Bevorratung aus Gründen der
sofortigen Verfügbarkeit und Entsendefähigkeit bevorzugt, insbesondere weil sie eine
konkrete Kontrolle ermöglicht. Es könnte jedoch auch eine virtuelle Bevorratung in Betracht
gezogen werden, um die Lagerkosten zu senken und die Flexibilität und Nachhaltigkeit zu
erhöhen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Bewertung der allgemeinen Marktsituation
und der operativen Anforderungen für bestimmte Güter gewidmet, deren Entsendung
zeitkritisch sein könnte.
Was die Entsendung betrifft, so werden die Transportvereinbarungen des UCPM,
einschließlich der Möglichkeit, bis zu 100 % der Kosten durch rescEU zu decken, die rasche
Mobilisierung der erforderlichen Hilfe erleichtern. Um die Mitgliedstaaten bei der
Bewältigung der sektorübergreifenden Folgen von Krisen weiter zu unterstützen, könnten
bestimmte Arten von Kapazitäten, die von EU-Agenturen eingerichtet wurden (z. B. Schiffe
der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs), im Rahmen des UCPM über
das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen entsendet werden. Dies wird dazu
beitragen, Synergien zu verbessern und die Gesamtwirksamkeit der Reaktion der EU auf
Notfälle aller Art zu erhöhen.
Drucksache 345/25 - 32 -]
Relationen
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