Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU
[Bundesrat zu Drucksache 345/25 (Beschluss)
18.12.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen
Krisenvorsorge der EU
C(2025) 8854 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.12.2025
C(2025) 8854 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung über die
EU-Bevorratungsstrategie (COM(2025) 528 final).
Diese Strategie stellt eine Schlüsselmaßnahme der umfassenderen EU-Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge dar, mit der die Krisenvorsorge der EU unter
Berücksichtigung eines gesamtgesellschaftlichen, eines gefahrenübergreifenden und
eines behördenübergreifenden Ansatzes umfassend gestärkt werden soll.
Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für die Ziele der EU-
Bevorratungsstrategie. Diese Strategie der EU verfolgt einen umfassenden Ansatz für die
Bevorratung und befasst sich mit ihrem gesamten Zyklus, von der Antizipation über die
Überwachung der Lieferketten bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung der
Versorgungssicherheit, zur Verwaltung der Bevorratung und der Verteilung. Sie gilt für
grundlegende Güter, die für diese Zwecke als physische Gegenstände definiert werden
und zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen erforderlich
sind. Die EU-Bevorratungsstrategie wird koordinierte öffentliche und private Reserven
kritischer Ressourcen fördern und deren Verfügbarkeit unter allen Umständen
sicherstellen. Sie wird in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den
einschlägigen Interessenträgern unter uneingeschränkter Achtung des
Subsidiaritätsprinzips, der nationalen Zuständigkeiten und der Besonderheiten der
Mitgliedstaaten umgesetzt.
In diesem Zusammenhang erkennt die Kommission die kritischen Punkte an, die der
Bundesrat hinsichtlich der Notwendigkeit einer wirksamen Koordinierung zwischen den
Mitgliedstaaten und der EU vorgebracht hat.
Jeder Mitgliedstaat ist für seine eigene materielle Krisenvorsorge verantwortlich. Wie
der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Recht ausgeführt hat, kann die EU nach
Artikel 196 AEUV im Bereich des Katastrophenschutzes, auch in Bezug auf die
zu Drucksache 345/25 (Beschluss)
Bevorratung mit grundlegenden Gütern, lediglich unterstützend tätig werden. Die
Hauptverantwortung liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten, und der aktuelle Vorschlag
zur Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union1 ändert weder dieses
Gleichgewicht noch die interne Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der
Mitgliedstaaten.
Dennoch ist es in schweren, langwierigen, komplexen und grenzüberschreitenden Krisen
von entscheidender Bedeutung, nationale Maßnahmen zu koordinieren, um eine
kontinuierliche Versorgung mit grundlegenden Gütern und die Aufrechterhaltung
lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen sicherzustellen. Die Koordinierung fördert
nicht nur die Solidarität, sondern verhindert auch Störungen des Binnenmarkts. Ohne
Koordinierung könnten die Mitgliedstaaten um Waren, Produktionskapazitäten, Lager-
und Einsatzkapazitäten konkurrieren und gut funktionierende Märkte stören, was zu
unnötiger Doppelarbeit, Kosten sowie unkoordinierten und ineffizienten
Krisenreaktionen führen und die bereits fragilen Lieferketten weiter belasten würde.
Ebenso sind nationale und regionale Perspektiven von unschätzbarem Wert, wenn es
darum geht, unsere Strategien weiter zu verfeinern und sicherzustellen, dass angesichts
potenzieller Krisen sowohl die europäische Solidarität als auch die nationalen
Zuständigkeiten erhalten bleiben.
RescEU wurde 2019 als zusätzliches letztes Mittel im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union als gemeinsame Vorsorgemaßnahme für eine
wirksame Krisenreaktion eingerichtet. Von Anfang an hat sich rescEU vor dem
Hintergrund der sich rasch wandelnden Risikolandschaft, zum Beispiel durch die
COVID-19-Pandemie oder den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine,
weiterentwickelt. Die nationalen Katastrophenschutzbehörden sind nach wie vor für die
Ermittlung der über rescEU abzudeckenden Ressourcen gemäß den einschlägigen
Komitologieverfahren zuständig. Derselbe Ansatz soll auch in Zukunft verfolgt werden,
um unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten während
des gesamten Prozesses eine mögliche Ausweitung der Reserve und der verschiedenen
Ressourcen in Betracht ziehen zu können. Die Liste der potenziellen Ressourcen, die in
Anhang 2 der Bevorratungsstrategie der Kommission enthalten ist, dient dabei lediglich
als Beispiel.
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates im Hinblick auf die Bevorratung
von Arzneimitteln und Medizinprodukten zur Kenntnis. Die Kommission ist der Ansicht,
dass die Zentralisierung der Beschaffung und Verwaltung medizinischer Vorräte von
entscheidender Bedeutung ist, um in Notfällen einen raschen und gleichberechtigten
Zugang zu wichtigen medizinischen Ressourcen zu gewährleisten. Die jüngsten Krisen
und Herausforderungen haben die entscheidende Bedeutung resilienter und
anpassungsfähiger Lieferketten sowie die Notwendigkeit robuster Vorsorgemaßnahmen
sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene verdeutlicht.
1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025PC0548
Der Vorschlag der Kommission zur Stärkung der rescEU-Initiative und zur Prüfung von
Modellen zur virtuellen Bevorratung zielt darauf ab, ein flexibleres und
reaktionsfähigeres System zu schaffen. Die Kommission arbeitet derzeit daran, diese
Modelle in kohärenter Weise auf die in den Mitgliedstaaten bestehenden Rahmen und
Zuständigkeiten abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Zuständigkeiten im
Versorgungsmanagement weiterhin angemessen verteilt sind.
Die Kommission erkennt zudem an, dass klare und praktikable Rechtsrahmen
erforderlich sind, um diese Bemühungen zu unterstützen. Die Kommission ist
entschlossen, mit den Mitgliedstaaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland,
eng zusammenzuarbeiten, um Klarheit und Kohärenz bei gemeinsamen regulatorischen
und operativen Bemühungen zu gewährleisten. Dazu gehört die Festlegung präziser
Protokolle für die Interaktion und Komplementarität von EU-geführten Initiativen mit
nationalen Maßnahmen.
Um die Interaktion zwischen der Bevorratung auf rescEU-Ebene und den
Bevorratungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu verbessern, wurde eine neue
gemeinsame Maßnahme der EU mit dem Namen „JA STOCKPILE“ (Joint Action
Stockpile) ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die Koordinierung und Vorsorge
innerhalb der EU/des EWR und der Nachbarländer in Hinblick auf die Reaktion auf
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu verbessern. Dazu gehört
auch der Aufbau nachhaltiger Vorräte an Arzneimitteln und grundlegender Ausrüstung,
um einen besseren Zugang und einen schnelleren Einsatz in Krisenzeiten zu
gewährleisten. Mit dem Projekt soll dafür gesorgt werden, dass Europa besser für die
Bewältigung künftiger Notfälle gerüstet ist, wobei der Schwerpunkt auf einer stärkeren
Koordinierung und größeren Kapazitäten für die Beschaffung, Lagerung und Verteilung
medizinischer Gegenmaßnahmen liegt.
Diese gemeinsame Maßnahme wird auch die Zusammenarbeit zwischen den
teilnehmenden Ländern verbessern und einen klareren Überblick über die Verfügbarkeit
an medizinischen Gegenmaßnahmen in ganz Europa geben. An dem Projekt sind
25 europäische Länder und 54 Institutionen beteiligt. Es hat eine Laufzeit von drei
Jahren und wird aus dem EU-Gesundheitsprogramm (EU4Health) finanziert.
Die Bemühungen um die Einrichtung schneller Kommunikationskanäle und
Beschaffungsmechanismen in Krisensituationen haben, wie von Ihnen betont, nach wie
vor oberste Priorität. Die Kommission entwickelt aktiv Strategien, um die
Antizipationsfähigkeit und die gemeinsame Reaktionsfähigkeit zu verbessern und eine
gerechte Zuweisung von EU-Ressourcen, z. B. aus der rescEU-Reserve, sicherzustellen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Hadja Lahbib
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu Drucksache 345/25 (Beschluss) - 4 -]
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