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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU

dip / drucksache 18.12.2025 · WP 21 · zu345/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU [Bundesrat zu Drucksache 345/25 (Beschluss) 18.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU C(2025) 8854 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.12.2025 C(2025) 8854 final Herrn Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin DEUTSCHLAND Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung über die EU-Bevorratungsstrategie (COM(2025) 528 final). Diese Strategie stellt eine Schlüsselmaßnahme der umfassenderen EU-Strategie für eine Union der Krisenvorsorge dar, mit der die Krisenvorsorge der EU unter Berücksichtigung eines gesamtgesellschaftlichen, eines gefahrenübergreifenden und eines behördenübergreifenden Ansatzes umfassend gestärkt werden soll. Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für die Ziele der EU- Bevorratungsstrategie. Diese Strategie der EU verfolgt einen umfassenden Ansatz für die Bevorratung und befasst sich mit ihrem gesamten Zyklus, von der Antizipation über die Überwachung der Lieferketten bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, zur Verwaltung der Bevorratung und der Verteilung. Sie gilt für grundlegende Güter, die für diese Zwecke als physische Gegenstände definiert werden und zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen erforderlich sind. Die EU-Bevorratungsstrategie wird koordinierte öffentliche und private Reserven kritischer Ressourcen fördern und deren Verfügbarkeit unter allen Umständen sicherstellen. Sie wird in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips, der nationalen Zuständigkeiten und der Besonderheiten der Mitgliedstaaten umgesetzt. In diesem Zusammenhang erkennt die Kommission die kritischen Punkte an, die der Bundesrat hinsichtlich der Notwendigkeit einer wirksamen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU vorgebracht hat. Jeder Mitgliedstaat ist für seine eigene materielle Krisenvorsorge verantwortlich. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Recht ausgeführt hat, kann die EU nach Artikel 196 AEUV im Bereich des Katastrophenschutzes, auch in Bezug auf die zu Drucksache 345/25 (Beschluss) Bevorratung mit grundlegenden Gütern, lediglich unterstützend tätig werden. Die Hauptverantwortung liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten, und der aktuelle Vorschlag zur Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union1 ändert weder dieses Gleichgewicht noch die interne Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Mitgliedstaaten. Dennoch ist es in schweren, langwierigen, komplexen und grenzüberschreitenden Krisen von entscheidender Bedeutung, nationale Maßnahmen zu koordinieren, um eine kontinuierliche Versorgung mit grundlegenden Gütern und die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen sicherzustellen. Die Koordinierung fördert nicht nur die Solidarität, sondern verhindert auch Störungen des Binnenmarkts. Ohne Koordinierung könnten die Mitgliedstaaten um Waren, Produktionskapazitäten, Lager- und Einsatzkapazitäten konkurrieren und gut funktionierende Märkte stören, was zu unnötiger Doppelarbeit, Kosten sowie unkoordinierten und ineffizienten Krisenreaktionen führen und die bereits fragilen Lieferketten weiter belasten würde. Ebenso sind nationale und regionale Perspektiven von unschätzbarem Wert, wenn es darum geht, unsere Strategien weiter zu verfeinern und sicherzustellen, dass angesichts potenzieller Krisen sowohl die europäische Solidarität als auch die nationalen Zuständigkeiten erhalten bleiben. RescEU wurde 2019 als zusätzliches letztes Mittel im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union als gemeinsame Vorsorgemaßnahme für eine wirksame Krisenreaktion eingerichtet. Von Anfang an hat sich rescEU vor dem Hintergrund der sich rasch wandelnden Risikolandschaft, zum Beispiel durch die COVID-19-Pandemie oder den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, weiterentwickelt. Die nationalen Katastrophenschutzbehörden sind nach wie vor für die Ermittlung der über rescEU abzudeckenden Ressourcen gemäß den einschlägigen Komitologieverfahren zuständig. Derselbe Ansatz soll auch in Zukunft verfolgt werden, um unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten während des gesamten Prozesses eine mögliche Ausweitung der Reserve und der verschiedenen Ressourcen in Betracht ziehen zu können. Die Liste der potenziellen Ressourcen, die in Anhang 2 der Bevorratungsstrategie der Kommission enthalten ist, dient dabei lediglich als Beispiel. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates im Hinblick auf die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zur Kenntnis. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Zentralisierung der Beschaffung und Verwaltung medizinischer Vorräte von entscheidender Bedeutung ist, um in Notfällen einen raschen und gleichberechtigten Zugang zu wichtigen medizinischen Ressourcen zu gewährleisten. Die jüngsten Krisen und Herausforderungen haben die entscheidende Bedeutung resilienter und anpassungsfähiger Lieferketten sowie die Notwendigkeit robuster Vorsorgemaßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene verdeutlicht. 1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025PC0548 Der Vorschlag der Kommission zur Stärkung der rescEU-Initiative und zur Prüfung von Modellen zur virtuellen Bevorratung zielt darauf ab, ein flexibleres und reaktionsfähigeres System zu schaffen. Die Kommission arbeitet derzeit daran, diese Modelle in kohärenter Weise auf die in den Mitgliedstaaten bestehenden Rahmen und Zuständigkeiten abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Zuständigkeiten im Versorgungsmanagement weiterhin angemessen verteilt sind. Die Kommission erkennt zudem an, dass klare und praktikable Rechtsrahmen erforderlich sind, um diese Bemühungen zu unterstützen. Die Kommission ist entschlossen, mit den Mitgliedstaaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, eng zusammenzuarbeiten, um Klarheit und Kohärenz bei gemeinsamen regulatorischen und operativen Bemühungen zu gewährleisten. Dazu gehört die Festlegung präziser Protokolle für die Interaktion und Komplementarität von EU-geführten Initiativen mit nationalen Maßnahmen. Um die Interaktion zwischen der Bevorratung auf rescEU-Ebene und den Bevorratungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu verbessern, wurde eine neue gemeinsame Maßnahme der EU mit dem Namen „JA STOCKPILE“ (Joint Action Stockpile) ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die Koordinierung und Vorsorge innerhalb der EU/des EWR und der Nachbarländer in Hinblick auf die Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu verbessern. Dazu gehört auch der Aufbau nachhaltiger Vorräte an Arzneimitteln und grundlegender Ausrüstung, um einen besseren Zugang und einen schnelleren Einsatz in Krisenzeiten zu gewährleisten. Mit dem Projekt soll dafür gesorgt werden, dass Europa besser für die Bewältigung künftiger Notfälle gerüstet ist, wobei der Schwerpunkt auf einer stärkeren Koordinierung und größeren Kapazitäten für die Beschaffung, Lagerung und Verteilung medizinischer Gegenmaßnahmen liegt. Diese gemeinsame Maßnahme wird auch die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Ländern verbessern und einen klareren Überblick über die Verfügbarkeit an medizinischen Gegenmaßnahmen in ganz Europa geben. An dem Projekt sind 25 europäische Länder und 54 Institutionen beteiligt. Es hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird aus dem EU-Gesundheitsprogramm (EU4Health) finanziert. Die Bemühungen um die Einrichtung schneller Kommunikationskanäle und Beschaffungsmechanismen in Krisensituationen haben, wie von Ihnen betont, nach wie vor oberste Priorität. Die Kommission entwickelt aktiv Strategien, um die Antizipationsfähigkeit und die gemeinsame Reaktionsfähigkeit zu verbessern und eine gerechte Zuweisung von EU-Ressourcen, z. B. aus der rescEU-Reserve, sicherzustellen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Hadja Lahbib Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu Drucksache 345/25 (Beschluss) - 4 -]

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