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DENEFF EDL_HUB

lobbyregister / register_entry 01.03.2022 · Original ↗

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DENEFF EDL_HUB Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, zum Schutz der Umwelt und des Klimas sowie zum Erhalt natürlicher Energieressourcen durch Förderung des Einsatzes von Energie- und CO2-sparenden Energieeffizienzdienstleistungen sowie der Volks- und Berufsbildung beizutragen (Förderung des Umweltschutzes gem. § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 der Abgabenordnung). 2.2 Zur Verwirklichung seiner Ziele nimmt die Gesellschaft u.a. folgende Aufgaben wahr: a) Dialog mit öffentlichen Stellen und politischen Akteuren auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, insbesondere zur Aufklärung über die durch Energieeffizienzdienstleistungen erzielbare Mehrwerte für den Klimaschutz sowie zur diskriminierungsfreien Gestaltung ordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen, b) Initiierung, Durchführung, Veröffentlichung und Verbreitung von Studien und regelmäßigen Publikationen im Bereich wie die Klimaschutzziele in Deutschland und Europa durch Energieeffizienzdienstleistungen besser erreicht werden können, c) Initiieren, durchführen und moderieren eines regelmäßigen Dialogs zwischen wesentlichen Akteuren der klimaschonenden Energieerzeugung und- Verwendung, d) gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für die Notwendigkeit und den Nutzen von Energieeffizienzdienstleistungen für den Klimaschutz, e) Anregung und aktive inhaltliche Unterstützung wissenschaftlicher Forschung und Innovationen für Energieeffizienzdienstleistungen, auch im Rahmen von öffentlich geförderten Drittmittelprojekten, f) Aufklärung und Hilfestellung zur Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins z.B. durch das Bereitstellen von Informationen, Konzipieren und Durchführen von Informationsveranstaltungen aus den in b) durchgeführten Studien und Publikationen, ebenso Konzipierung und Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen im Sinne des Gesellschaftszwecks für einen offenen Kreis von Personen und öffentlichen Körperschaften. 2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte zu betreiben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Stadtentwicklung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Energienetze Regelungsvorhaben: - Änderung des Energiedienstleistungsgesetz: Unsere Stellungnahme zum Energiedienstleistungsgesetz zielte darauf ab, die Aktivierung des Klimaschutzmarktes voranzutreiben. Besonders betont wurde die Notwendigkeit der vollständigen Umsetzung bestehender EU-rechtlicher Vorgaben in nationales Recht. Mit dieser Stellungnahme möchten wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz durch Energiedienstleistungen verbessern. - Anpassung der AVB Fernwärme-Verordnung: Unsere Stellungnahme zur AVB Fernwärme adressierte die Notwendigkeit eines transparenten Verfahrens und die Beseitigung zentraler Hindernisse im Bereich leitungsgebundener Wärmeversorgung. Wir haben dabei konkrete Hemmnisse identifiziert und Lösungsvorschläge eingebracht, um die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von Fernwärme als klimaschonende Technologie voranzutreiben. - Wärmewende vor Ort und Effizienzprofis entfesseln: POLICY BRIEF: Die Wärmewende ist unverzichtbar, kommt jedoch zu langsam voran. Komplexität und Kosten von klimaneutraler Wärmeversorgung und energetischer Gebäudesanierung sind erst einmal herausfordernd. Der Schlüssel zum Gelingen ist allerdings schon da. Er liegt in lokalen Partnerschaften: Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger setzen Projekte gemeinsam mit Energiedienstleistern um. Denn Energiedienstleister entlasten, indem sie aus einer Hand Planung, Umsetzung und Finanzierung übernehmen. Ohne eine solche Profi-Unterstützung könnten viele Projekte gar nicht gestemmt werden. So kann Energie effizient vor Ort genutzt, die regionale Wertschöpfung gestärkt und die Kosten für Standorte stabil gehalten werden. - Wir wollen die Kommunale Wärmewende ermöglichen: Stellungnahme und Verbändebrief: Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden. - Anpassung des Energiewirtschaftsgesetz: Sowohl EuGH als auch BGH haben sich zuletzt mit der Auslegung der Kundenanlage befasst und gravierende Eingrenzungen vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht erforderlich, dass im Zuge der Novelle klarstellt wird, ob und in welcher Weise die gesetzliche Regelung zur Kundenanlage nach Vorliegen des BGH-Urteils und seiner Begründung noch einmal überprüft oder angepasst werden muss. Dies dürfte aus unserer Sicht nicht der Fall sein. Wir empfehlen mindestens eine Einordnung in der Gesetzesbegründung, um Planungssicherheit und eine rechtssichere Ausgestaltung entsprechender Modelle zu gewährleisten. - Anpassung des Energie- und Stromsteuergesetzes: Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann. - Wir wollen neue Spielregeln für den Wärmemarkt setzen. Und zwar Gemeinsam statt gegeneinander: Whitepaper des DENEFF EDL_HUB: Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wirtschaftliche, regulatorische und soziale Rahmenbedingungen neu ausbalanciert werden. Das White Paper des DENEFF EDL_HUB zeigt, wie ein partnerschaftliches Marktdesign Investitionssicherheit und Verbraucherschutz miteinander verbindet und soziale Akzeptanz schafft – gemeinsam statt gegeneinander. Ausgangslage und Ziel: Die Wärmewende ist ein Schlüsselprojekt der deutschen Klimapolitik. Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, muss die Wärmeversorgung tiefgreifend umgebaut werden: - bis 2030 mindestens 50 % erneuerbare Energien in der Fernwärme; - bis 2045 vollständige Dekarbonisierung. - Wir wollen Kostenfallen durch unsanierte Heizungsanlagen verhindern: Stellungnahme Mietrechtsnovelle DENEFF EDL_HUB: Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Mietrechts greift das Ministerium ein sehr wichtiges Anliegen im Mietrecht auf und verfolgt das Ziel, die Belastungen der Mietenden gegenüber steigenden Kosten einzudämmen sowie bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Um diesem Ziel wirksam und langfristig gerecht zu werden, wird aus Sicht des DENEFF EDL_HUB leider jedoch ein wichtiger Bereich in der Novelle nicht berücksichtigt: die explodierenden Betriebskosten, die insbesondere durch unsanierte Heizungsanlagen verursacht werden. Sie haben schon jetzt enorme soziale Sprengkraft. Denn insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden machen die Kosten für die Beheizung der Gebäude bereits mehr als 50% der Warmmiete aus und führen damit zu steigenden Belastungen für Mietende. - Wir appellieren die Nutzung von Abwärme als Standard in der deutschen Wirtschaft fest zu verankern: Unternehmensapell Abwärme: Aus aktuellem Anlass wenden wir uns an Sie und die Bundesregierung: Zum zweiten Mal innerhalb von weniger als fünf Jahren explodieren die Energiepreise in Deutschland, mit dramatischen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die verfügbaren Einkommen der Bürger im Land. Die Energiemenge aus Abwärme, die wir jährlich u. a. in Industrie und Rechenzentren ungenutzt verschwenden, reicht aus, um die Hälfte der Gebäude in Deutschland zu beheizen. Ein wichtiger Ausweg aus der Dauerkrise ist, jetzt alles zu tun, um die Abwärme zu nutzen, und so die Energiekosten der Wirtschaft schnell und dauerhaft zu senken. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und insbesondere an Ihr Haus, die Nutzung der Abwärme als Standard in der deutschen Wirtschaft fest zu verankern. - Erhalt und Weiterentwicklung verbindlicher Energieeffizienzanforderungen im Rahmen der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes: Im Rahmen der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird angestrebt, bestehende Anforderungen an Energieeffizienz beizubehalten und gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst insbesondere den Erhalt der Effizienz-Governance einschließlich verbindlicher Einsparziele und des Grundsatzes „Efficiency First“, die Beibehaltung von Verpflichtungen zu Energiemanagementsystemen (EnMS) und zur Nutzung sowie Meldung von Abwärme, sowie die Sicherung bestehender Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren. Zudem soll die Rolle von Energiedienstleistungen gestärkt und regulatorische Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. - Um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist die verstärkte energetische Modernisierung des Gebäudebestands zentral: Novellierung des Baugesetzbuchs: Um zukunftssicheren und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist die verstärkte und beschleunigte energetische Modernisierung des Gebäudebestands zentral. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet die Chance, eine Reihe von planerisch-praktischen Hindernissen für mehr energetische Modernisierung (Hülle und Technik), die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung von Abwärme aus dem Weg zu räumen. Denn BauGB und BauNVO enthalten bislang zum Teil Regelungen, die mehr energetische Modernisierung aktiv behindern oder durch die fehlende Berücksichtigung von Modernisierungsbelangen indirekt Möglichkeiten ungenutzt lassen oder Stolpersteine für Kommunen und modernisierungswillige Investoren schaffen. Mehr und schnellere Investitionen müssen das Ziel sein. - Weiterentwicklung des Gebäudemodernisierungsgesetzes zur rechtssicheren und investitionsfördernden Umsetzung der EPBD: Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine rechtssichere, investitionsfördernde und mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kohärente Ausgestaltung der Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmewende angestrebt. Dies umfasst insbesondere die Weiterentwicklung der Anforderungen an Nullemissionsgebäude und energetische Mindeststandards im Bestand, Regelungen für wirtschaftliche und planungssichere Heizungsinvestitionen, Vorgaben für effizienten Anlagenbetrieb, Monitoring und Gebäudeautomation sowie die Weiterentwicklung von Energieausweisen und Gebäudedatenbanken. Zudem sollen innovationsfreundliche Nachweisverfahren ermöglicht und die Kohärenz mit Wärmeplanungsgesetz und Wärmemarktregulierung sichergestellt werden. - Wie empfehlen die EEW als zentrales Förderinstrument für Energieeffizienz, Elektrifizierung und Dekarbonisierung in der Wirtschaft weiterzuentwickeln: Wir empfehlen die EEW als zentrales Förderinstrument für Energieeffizienz, Elektrifizierung und Dekarbonisierung in der Wirtschaft weiterzuentwickeln: Förderlücken sollten geschlossen, Verfahren beschleunigt, Energiedienstleister stärker einbezogen, Infrastruktur- und Ressourceneffizienzmaßnahmen sachgerechter gefördert sowie Bürokratie und Unsicherheiten in der Antragstellung reduziert werden.

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