Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/5775)
Text
Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/5775)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5983
21. Wahlperiode 18.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5775 –
Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf
regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Weiterbau der Küstenautobahn (A) 20 einschließlich einer festen
Elbquerung stellt eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Norddeutschland
dar. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der überregionalen
Verkehrsanbindung, die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher ländlicher Regionen
sowie die Entlastung bestehender Verkehrsachsen (www.autobahn.de/planen-ba
uen/projekt/a20-neubau-1).
Gleichzeitig hat der Betreiber der Elbfähre Glückstadt–Wischhafen (FRS)
Klage gegen Teile des Projekts eingereicht (www.ndr.de/nachrichten/schleswi
g-holstein/dithmarschen_steinburg/frs-elbfaehre-klagt-gegen-abschnitt-der-ku
estenautobahn,klage-elbfaehre-100.html). Hintergrund sind nach
Medienberichten wirtschaftliche Befürchtungen hinsichtlich eines erheblichen
Rückgangs der Verkehrsnachfrage und damit verbunden potenzieller Existenz- und
Weiterbetriebsrisiken für die Fährverbindung (www.kreiszeitung-wochenblat
t.de/stade/c-politik/klagen-verzoegern-a20-bau-kein-licht-am-ende-des-elb-tun
nels_a396449). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage,
inwieweit die Bundesregierung die gesamtwirtschaftlichen Effekte des
Projekts sowohl im Hinblick auf positive Wachstumsimpulse als auch auf
mögliche Verdrängungseffekte bestehender Verkehrsangebote bewertet oder
bereits bewertet hat.
1. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte erwartet die Bundesregierung
durch die Fertigstellung der A 20, insbesondere für großflächige
ländliche Regionen in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen?
2. Welche konkreten Auswirkungen auf regionale Wertschöpfung,
bestehende Beschäftigung und Investitionstätigkeit werden durch die
Fertigstellung der A 20 prognostiziert?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Erstellung der Verkehrsprognose bildet eine
Wirtschaftsprognose, in die die regionale Wertschöpfung einfließt, eine Grundlage für die Ver-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. Mai 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kehrsentwicklungsprognose (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verk
ehrsprognose-2040.html). Eine Rückkopplung im Ergebnis der Bewertung
eines Vorhabens auf die Wirtschaftsprognose bzw. die regionale Wertschöpfung
erfolgt nicht.
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der verbesserten
Verkehrsanbindung für Industrie, Mittelstand, Logistik und Tourismus in den
entsprechenden Regionen bei?
Bei Bewertung von Bedarfsplanvorhaben im Rahmen der
Bundesverkehrswegeplanung fließt die Verbesserung der An- und Verbindungsqualität über die
Raumordnerische Beurteilung BVWP-Bewertungsverfahrens in die Bewertung
ein.
4. In welchem Umfang wird ggf. erwartet, dass die A 20 zu einer
Entlastung bestehender Verkehrsachsen (insbesondere der A 1 und A 7)
beiträgt, und welche wirtschaftlichen Effizienzgewinne ergeben sich nach
Einschätzung oder Prognose der Bundesregierung daraus?
Es wird auf die aktuelle NKV-Bewertung des Gesamtprojekts A 20,
Westerstede–Weede verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/
nachbewertungsergebnisse-strasse-frp.pdf).
5. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
schätzungsweise für bestehende Verkehrsunternehmen wie die Elbfähre
Glückstadt–Wischhafen?
7. Inwiefern wurden mögliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf
bestehende Unternehmen im Rahmen der Planfeststellung berücksichtigt
(bitte angeben, nach welchen Kriterien, und durch welche Instanz)?
8. Prüft die Bundesregierung Maßnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher
Nachteile für betroffene Unternehmen oder Regionen infolge des
A-20‑Ausbaus?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Entschädigungsansprüche privater Unternehmen im Zusammenhang mit dem
Infrastrukturprojekt der A 20?
Die Fragen 5 und 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Projektbewertung gemäß BVWP-Methode
erfolgt für die Bundesverkehrswegeplanung keine direkte Ermittlung
einzelwirtschaftlicher Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben auf einzelne
Unternehmen. Für die A 20 wird im Übrigen auf die jeweiligen
Planfeststellungsbeschlüsse der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen verwiesen.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang durch die feste Elbquerung Verkehrsströme von der Fähre auf die
Straße verlagert werden?
Aufgrund der Nähe der Fähre zur geplanten A 20 ergibt sich für die
Bundesverkehrswegeplanung eine signifikante Verringerung der Verkehrsbelastungen auf
der Fährverbindung. Die Region Glückstadt-Wischhafen erfährt durch die
geplante A 20 eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit, so dass die
Projektwirkung über eine reine Verlagerung von Verkehrsströmen von der Fähre auf
die Straße deutlich hinausgeht.
10. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung das
Spannungsverhältnis zwischen dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen großer
Infrastrukturprojekte und den wirtschaftlichen Interessen einzelner
ortsansässiger betroffener Unternehmen?
Bei Bewertung von Bedarfsplanvorhaben im Rahmen der
Bundesverkehrswegeplanung fließt die Verkehrsnachfrage der ortsansässigen Unternehmen in die
der Bewertung zugrunde liegende Verkehrsprognose ein.
11. Welche aktuellen Kosten werden für die Fertigstellung der A 20
einschließlich Elbquerung veranschlagt, und in welchem Verhältnis stehen
diese zu dem erwarteten volkswirtschaftlichen Nutzen?
Die Bundesregierung informiert den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages jährlich über den Gesamtmittelbedarf der in den Bedarfsplänen von
Schiene, Straße und Wasserstraße enthaltenen Aus- und Neubauvorhaben. Auf
den Bericht vom 6. Oktober 2025 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen (Antwort)