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Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/5775)

dip / drucksache 18.05.2026 · WP 21 · 21/5983 · Antwort · Original ↗

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Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/5775) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5983 21. Wahlperiode 18.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5775 – Wirtschaftliche Auswirkungen des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Weiterbau der Küstenautobahn (A) 20 einschließlich einer festen Elbquerung stellt eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Norddeutschland dar. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung, die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher ländlicher Regionen sowie die Entlastung bestehender Verkehrsachsen (www.autobahn.de/planen-ba uen/projekt/a20-neubau-1). Gleichzeitig hat der Betreiber der Elbfähre Glückstadt–Wischhafen (FRS) Klage gegen Teile des Projekts eingereicht (www.ndr.de/nachrichten/schleswi g-holstein/dithmarschen_steinburg/frs-elbfaehre-klagt-gegen-abschnitt-der-ku estenautobahn,klage-elbfaehre-100.html). Hintergrund sind nach Medienberichten wirtschaftliche Befürchtungen hinsichtlich eines erheblichen Rückgangs der Verkehrsnachfrage und damit verbunden potenzieller Existenz- und Weiterbetriebsrisiken für die Fährverbindung (www.kreiszeitung-wochenblat t.de/stade/c-politik/klagen-verzoegern-a20-bau-kein-licht-am-ende-des-elb-tun nels_a396449). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Bundesregierung die gesamtwirtschaftlichen Effekte des Projekts sowohl im Hinblick auf positive Wachstumsimpulse als auch auf mögliche Verdrängungseffekte bestehender Verkehrsangebote bewertet oder bereits bewertet hat.  1. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Fertigstellung der A 20, insbesondere für großflächige ländliche Regionen in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen?  2. Welche konkreten Auswirkungen auf regionale Wertschöpfung, bestehende Beschäftigung und Investitionstätigkeit werden durch die Fertigstellung der A 20 prognostiziert? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Erstellung der Verkehrsprognose bildet eine Wirtschaftsprognose, in die die regionale Wertschöpfung einfließt, eine Grundlage für die Ver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kehrsentwicklungsprognose (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verk ehrsprognose-2040.html). Eine Rückkopplung im Ergebnis der Bewertung eines Vorhabens auf die Wirtschaftsprognose bzw. die regionale Wertschöpfung erfolgt nicht.  3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der verbesserten Verkehrsanbindung für Industrie, Mittelstand, Logistik und Tourismus in den entsprechenden Regionen bei? Bei Bewertung von Bedarfsplanvorhaben im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung fließt die Verbesserung der An- und Verbindungsqualität über die Raumordnerische Beurteilung BVWP-Bewertungsverfahrens in die Bewertung ein.  4. In welchem Umfang wird ggf. erwartet, dass die A 20 zu einer Entlastung bestehender Verkehrsachsen (insbesondere der A 1 und A 7) beiträgt, und welche wirtschaftlichen Effizienzgewinne ergeben sich nach Einschätzung oder Prognose der Bundesregierung daraus? Es wird auf die aktuelle NKV-Bewertung des Gesamtprojekts A 20, Westerstede–Weede verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/ nachbewertungsergebnisse-strasse-frp.pdf).  5. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung schätzungsweise für bestehende Verkehrsunternehmen wie die Elbfähre Glückstadt–Wischhafen?  7. Inwiefern wurden mögliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf bestehende Unternehmen im Rahmen der Planfeststellung berücksichtigt (bitte angeben, nach welchen Kriterien, und durch welche Instanz)?  8. Prüft die Bundesregierung Maßnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Nachteile für betroffene Unternehmen oder Regionen infolge des A-20‑Ausbaus?  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Entschädigungsansprüche privater Unternehmen im Zusammenhang mit dem Infrastrukturprojekt der A 20? Die Fragen 5 und 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Projektbewertung gemäß BVWP-Methode erfolgt für die Bundesverkehrswegeplanung keine direkte Ermittlung einzelwirtschaftlicher Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben auf einzelne Unternehmen. Für die A 20 wird im Übrigen auf die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen verwiesen.  6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang durch die feste Elbquerung Verkehrsströme von der Fähre auf die Straße verlagert werden? Aufgrund der Nähe der Fähre zur geplanten A 20 ergibt sich für die Bundesverkehrswegeplanung eine signifikante Verringerung der Verkehrsbelastungen auf der Fährverbindung. Die Region Glückstadt-Wischhafen erfährt durch die geplante A 20 eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit, so dass die Projektwirkung über eine reine Verlagerung von Verkehrsströmen von der Fähre auf die Straße deutlich hinausgeht. 10. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung das Spannungsverhältnis zwischen dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen großer Infrastrukturprojekte und den wirtschaftlichen Interessen einzelner ortsansässiger betroffener Unternehmen? Bei Bewertung von Bedarfsplanvorhaben im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung fließt die Verkehrsnachfrage der ortsansässigen Unternehmen in die der Bewertung zugrunde liegende Verkehrsprognose ein. 11. Welche aktuellen Kosten werden für die Fertigstellung der A 20 einschließlich Elbquerung veranschlagt, und in welchem Verhältnis stehen diese zu dem erwarteten volkswirtschaftlichen Nutzen? Die Bundesregierung informiert den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über den Gesamtmittelbedarf der in den Bedarfsplänen von Schiene, Straße und Wasserstraße enthaltenen Aus- und Neubauvorhaben. Auf den Bericht vom 6. Oktober 2025 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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