Entschließung des Bundesrates "Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern - Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen"
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Entschließung des Bundesrates "Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern - Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 533/26
15.09.26
Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland
Entschließung des Bundesrates "Klimaanpassung und
Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern - Länder und
Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des
Klimawandels umfassend unterstützen"
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 15. September 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Regierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland
haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Klimaanpassung und Naturschutz als
Gemeinschaftsaufgabe verankern – Länder und Kommunen finanziell bei
der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am
25. September 2026 aufzunehmen und sie anschließend den zuständigen
Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates „Klimaanpassung und Naturschutz als
Gemeinschaftsaufgabe verankern – Länder und Kommunen finanziell bei der
Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Folgen des Klimawandels bereits heute in allen
Regionen Deutschlands deutlich spürbar sind und massive Auswirkungen für die
Bevölkerung, Natur und Umwelt, die Wirtschaft und die Infrastruktur mit sich
bringen. Zunehmende Extremwetterereignisse wie Hitze- und Dürreperioden,
Starkregen, Hoch- und Niedrigwasser, aber auch Wasserknappheit, Wald-, Moor-
und Ackerbrände, massive Kultur- und Waldschäden sowie der fortschreitende
Verlust biologischer Vielfalt stellen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor
erhebliche und zunehmende Herausforderungen.
2. Vor allem die Zunahme von langanhaltenden Hitzeperioden stellt insbesondere für
vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und
Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Kinder und
Jugendliche sowie exponierte Beschäftigte ein erhebliches gesundheitliches Risiko
dar und bedingt eine erhöhte Mortalität sowie schwerwiegende gesundheitliche
Auswirkungen. Dies erfordert ein bundesweit abgestimmtes und auf allen
staatlichen Ebenen konsequentes Handeln.
3. Der Bundesrat sieht daher dringenden Handlungsbedarf und verweist darauf, dass
die Verbesserung der Klimaanpassung sowie des Naturschutzes Aufgaben von
gesamtstaatlicher Bedeutung sind, die nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern
und Kommunen bewältigt werden können.
4. Der Bundesrat erkennt die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung an,
Länder und Kommunen bei der Klimaanpassung und beim Naturschutz zu
unterstützen. Zugleich stellt er fest, dass die bestehenden Förderinstrumente keine
hinreichende und verlässliche Grundlage für erforderliche Investitionen bieten.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern die
Voraussetzungen für die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe
„Klimaanpassung und Naturschutz“ unter besonderer Berücksichtigung des
gesundheitlichen Hitzeschutzes zu schaffen und hierzu zeitnah einen
verfassungskonformen Vorschlag auf Basis der bundesweit vorliegenden Rechts-
und Fachgrundlagen für eine Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der eine
dauerhafte, verlässliche und bedarfsgerechte Zusammenarbeit von Bund und
Ländern bei der Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen der
Klimaanpassung und des Naturschutzes vorsieht.
6. Der Schwerpunkt der neuen Gemeinschaftsaufgabe sollte in der Verbesserung der
Klimaanpassung von Siedlungsbereichen im Rahmen gemeindlicher und
wasserwirtschaftlicher Aufgaben und bei übergeordneten Maßnahmen des
Naturschutzes liegen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der
gesundheitsbezogene Hitzeschutz für die vulnerablen Bevölkerungsgruppen und
des ergänzend notwendigen Bevölkerungsschutzes, insbesondere investive
Maßnahmen in Einrichtungen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens
(Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen, Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten) als wichtiger
Bestandteil der Extremwettervorsorge. Gleiches gilt für Maßnahmen der
Starkregenvorsorge, des Hochwasserschutzes, eine klimaresiliente
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Maßnahmen des
Naturschutzes, der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im
Binnenland und eine Verbesserung des Naturschutzes an der Küste und im Meer
oder auch Maßnahmen der Pflege und Erhaltung denkmalgeschützter Park- und
Grünanlagen.
7. Der Bundesrat betont, dass die Finanzierung der neuen Gemeinschaftsaufgabe
nicht zu Lasten der Wirtschaft und von bestehenden Gemeinschaftsaufgaben
gehen darf. Der Bundesanteil für die neue Gemeinschaftsaufgabe ist so zu
gestalten, dass eine verlässliche Umsetzung in Ländern und Kommunen
gewährleistet ist und finanzschwache Gebietskörperschaften nicht benachteiligt
werden. Dazu ist eine Bundesbeteiligung in Höhe von mindestens 70 Prozent
vorzusehen. Gleichzeitig sollen in den Förderprogrammen ebenfalls hohe
Förderquoten bis zu 100 Prozent festgelegt werden, um die Maßnahmen auch in
wirtschaftlich schwierigen Situationen in Kommunen und Unternehmen zu
ermöglichen. Dies gilt insbesondere für soziale Einrichtungen. Zusätzlich ist es
erforderlich, bürokratiearme, digitalisierte Verwaltungsverfahren zu nutzen und den
Ländern dabei auch Direktzuweisungen an die Kommunen zu ermöglichen.
8. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, die Vereinbarung strategischer
Schwerpunkte sowie kurzfristig einzuleitender Maßnahmen, wie beispielsweise
flankierende, hinreichend finanzierte Sofortprogramme für investive
Maßnahmen der Klimaanpassung in Einrichtungen des Gesundheits-,
Bildungs- und Sozialwesens, in denen vulnerable Gruppen in Fällen
extremer Hitze in besonderem Maß gesundheitlichen Risiken ausgesetzt
sind (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen, Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten);
die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplans in Abstimmung mit
Ländern und Kommunen zur Festlegung von Maßnahmen des
vorbeugenden Gesundheits- und Arbeitsschutzes, insbesondere für
hitzeexponierte Beschäftigte;
Revision des einschlägigen Fachrechts zur Verbesserung der
Klimaanpassung.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollten bestehende Förderprogramme
ergänzt oder umgestaltet werden. Zudem ist zu prüfen, inwieweit Sondervermögen
des Bundes genutzt werden können. Eine bürokratiearme Umsetzung ist dabei zu
beachten.
9. Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in enger
Abstimmung mit den Ländern auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die
Klimaanpassung in der bevorstehenden neuen EU-Förderperiode als existentielle
EU-Gemeinschaftsaufgabe weiter im Fokus bleibt, der gesundheitsbezogene
Hitzeschutz im Rahmen der Klimaanpassung eine deutlich stärkere
Berücksichtigung findet und die sich abzeichnenden gravierenden Veränderungen
für die Natur- und Gewässerschutzfinanzierung sowie daraus resultierende
Finanzierungslücken abgewendet werden.
Drucksache 533/26 - 2 -
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