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Entschließung des Bundesrates "Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern - Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen"

dip / drucksache 15.09.2026 · WP 21 · 533/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern - Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 533/26 15.09.26 Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland Entschließung des Bundesrates "Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern - Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen" Die Ministerpräsidentin Schwerin, 15. September 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Regierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern – Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 aufzunehmen und sie anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates „Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern – Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Folgen des Klimawandels bereits heute in allen Regionen Deutschlands deutlich spürbar sind und massive Auswirkungen für die Bevölkerung, Natur und Umwelt, die Wirtschaft und die Infrastruktur mit sich bringen. Zunehmende Extremwetterereignisse wie Hitze- und Dürreperioden, Starkregen, Hoch- und Niedrigwasser, aber auch Wasserknappheit, Wald-, Moor- und Ackerbrände, massive Kultur- und Waldschäden sowie der fortschreitende Verlust biologischer Vielfalt stellen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor erhebliche und zunehmende Herausforderungen. 2. Vor allem die Zunahme von langanhaltenden Hitzeperioden stellt insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Kinder und Jugendliche sowie exponierte Beschäftigte ein erhebliches gesundheitliches Risiko dar und bedingt eine erhöhte Mortalität sowie schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen. Dies erfordert ein bundesweit abgestimmtes und auf allen staatlichen Ebenen konsequentes Handeln. 3. Der Bundesrat sieht daher dringenden Handlungsbedarf und verweist darauf, dass die Verbesserung der Klimaanpassung sowie des Naturschutzes Aufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung sind, die nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können. 4. Der Bundesrat erkennt die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung an, Länder und Kommunen bei der Klimaanpassung und beim Naturschutz zu unterstützen. Zugleich stellt er fest, dass die bestehenden Förderinstrumente keine hinreichende und verlässliche Grundlage für erforderliche Investitionen bieten. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ unter besonderer Berücksichtigung des gesundheitlichen Hitzeschutzes zu schaffen und hierzu zeitnah einen verfassungskonformen Vorschlag auf Basis der bundesweit vorliegenden Rechts- und Fachgrundlagen für eine Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der eine dauerhafte, verlässliche und bedarfsgerechte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes vorsieht. 6. Der Schwerpunkt der neuen Gemeinschaftsaufgabe sollte in der Verbesserung der Klimaanpassung von Siedlungsbereichen im Rahmen gemeindlicher und wasserwirtschaftlicher Aufgaben und bei übergeordneten Maßnahmen des Naturschutzes liegen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der gesundheitsbezogene Hitzeschutz für die vulnerablen Bevölkerungsgruppen und des ergänzend notwendigen Bevölkerungsschutzes, insbesondere investive Maßnahmen in Einrichtungen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten) als wichtiger Bestandteil der Extremwettervorsorge. Gleiches gilt für Maßnahmen der Starkregenvorsorge, des Hochwasserschutzes, eine klimaresiliente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Binnenland und eine Verbesserung des Naturschutzes an der Küste und im Meer oder auch Maßnahmen der Pflege und Erhaltung denkmalgeschützter Park- und Grünanlagen. 7. Der Bundesrat betont, dass die Finanzierung der neuen Gemeinschaftsaufgabe nicht zu Lasten der Wirtschaft und von bestehenden Gemeinschaftsaufgaben gehen darf. Der Bundesanteil für die neue Gemeinschaftsaufgabe ist so zu gestalten, dass eine verlässliche Umsetzung in Ländern und Kommunen gewährleistet ist und finanzschwache Gebietskörperschaften nicht benachteiligt werden. Dazu ist eine Bundesbeteiligung in Höhe von mindestens 70 Prozent vorzusehen. Gleichzeitig sollen in den Förderprogrammen ebenfalls hohe Förderquoten bis zu 100 Prozent festgelegt werden, um die Maßnahmen auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen in Kommunen und Unternehmen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für soziale Einrichtungen. Zusätzlich ist es erforderlich, bürokratiearme, digitalisierte Verwaltungsverfahren zu nutzen und den Ländern dabei auch Direktzuweisungen an die Kommunen zu ermöglichen. 8. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, die Vereinbarung strategischer Schwerpunkte sowie kurzfristig einzuleitender Maßnahmen, wie beispielsweise  flankierende, hinreichend finanzierte Sofortprogramme für investive Maßnahmen der Klimaanpassung in Einrichtungen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens, in denen vulnerable Gruppen in Fällen extremer Hitze in besonderem Maß gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten);  die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplans in Abstimmung mit Ländern und Kommunen zur Festlegung von Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheits- und Arbeitsschutzes, insbesondere für hitzeexponierte Beschäftigte;  Revision des einschlägigen Fachrechts zur Verbesserung der Klimaanpassung. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollten bestehende Förderprogramme ergänzt oder umgestaltet werden. Zudem ist zu prüfen, inwieweit Sondervermögen des Bundes genutzt werden können. Eine bürokratiearme Umsetzung ist dabei zu beachten. 9. Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich in enger Abstimmung mit den Ländern auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Klimaanpassung in der bevorstehenden neuen EU-Förderperiode als existentielle EU-Gemeinschaftsaufgabe weiter im Fokus bleibt, der gesundheitsbezogene Hitzeschutz im Rahmen der Klimaanpassung eine deutlich stärkere Berücksichtigung findet und die sich abzeichnenden gravierenden Veränderungen für die Natur- und Gewässerschutzfinanzierung sowie daraus resultierende Finanzierungslücken abgewendet werden. Drucksache 533/26 - 2 -

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