Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"
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Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"
[Bundesrat Drucksache 99/25 (Beschluss)
23.05.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen
Infrastruktur dynamisch vorantreiben“
Der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 99/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen
Infrastruktur dynamisch vorantreiben“
1. Der Bundesrat betont die Bedeutung eines flächendeckenden Mobilfunks der
neusten Generation für Gesellschaft und Wirtschaft. Er ist die Basis für
zahlreiche digitale Anwendungen wie vernetzte, autonome Fahrzeuge, intelligente
Messsysteme für die Energiewende oder Landwirtschaft 4.0, aber ebenso
wichtig für Notrufdienste. Im europäischen und globalen Wettbewerb ist der
Mobilfunk als zentraler Teil der Infrastruktur ein wichtiger Standortfaktor.
2. Der Bundesrat begrüßt daher die Planungen der Bundesnetzagentur, erstmalig
Flächen- statt Haushaltsauflagen zu erlassen. Die vorgesehene Flächenauflage
von 99,5 Prozent der Bundesfläche greift jedoch für den Ausbau in topografisch
herausfordernden Regionen noch zu kurz, weil diese nur ein bundesweites und
kein länderspezifisches Versorgungsziel ist. Die geplanten
Versorgungsauflagen können daher nur als Zwischenschritt in Richtung einer echten
Flächendeckung gesehen werden. Die Bemühungen, diese zu erreichen, müssen zukünftig
auf eigenwirtschaftlicher und regulierter Basis weiter intensiviert werden.
3. Der Bundesrat betont dabei insbesondere die Bedeutung eines
unterbrechungsfreien Mobilfunks entlang von Straßen, Wasserstraßen und Schienenwegen.
Dabei sind die bisherigen und zukünftig geplanten Versorgungsauflagen nicht
ausreichend, um eine durchgehende stabile Netzverfügbarkeit innerhalb von
Fahrzeugen zu gewährleisten. In der Folge ist das Nutzererlebnis, welches im
Fokus des Ausbaus stehen sollte, beeinträchtigt. Neben regulatorischen
Weichenstellungen sind insbesondere auch die Netzbetreiber gefordert, ihre Netze
dahingehend zu optimieren und über die Erfüllung der Versorgungsauflagen
deutlich hinauszugehen. Die Beschleunigung und Vereinfachung, die von Bund
und Ländern bei den Genehmigungsverfahren, etwa durch die Erhöhung der
genehmigungsfreien Höhen bei Mobilfunkmasten und die Einführung einer
Genehmigungsfiktion, bisher erreicht wurde, muss nun durch den beschleunigten
Ausbau der Netzbetreiber genutzt werden. Dabei sollten insbesondere mobile
Masten genutzt werden, um die Planungs- und Bauphasen der dauerhaften
Masten abzudecken und eine schnellere Versorgung zu ermöglichen.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend gesetzgeberische
Schritte einzuleiten, um einen Nachfolgegesetzentwurf für das TK-
Netzausbaubeschleunigungsgesetz in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Neben der Zuerkennung des uneingeschränkten überragenden öffentlichen
Interesses für den Ausbau der digitalen Infrastrukturen müssen dabei auch
wirkungsvollere Vorgaben für die Bundesnetzagentur zur qualitativ hochwertigen
Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen in das Gesetz Eingang
finden, damit die Bundesnetzagentur diese gesetzlichen Vorgaben bei den
zukünftigen Frequenzvergaben umsetzen muss. Darüber hinaus sollten
Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz analog zu den Erleichterungen für die
Genehmigung von Windkraftanlagen aufgenommen werden.
5. Der Bundesrat erkennt an, dass die Förderung von Mobilfunkstandorten ein
Treiber beim Ausbau des Mobilfunks im ländlichen Raum sein kann. Auch
zukünftig bleibt die Förderung durch öffentliche Mittel ein geeignetes Mittel und
sollte von Bund und Ländern sowie Mobilfunkbetreibern entlang der geltenden
beihilferechtlichen Regelungen möglich bleiben. Ein besonderes Augenmerk ist
hierbei auf unversorgte „weiße Flecken“ zu legen, da diese durch
flächenbezogene Versorgungsauflagen zwar reduziert, aber nicht durchgehend geschlossen
werden können. Gerade die „weißen Flecken“ bedürfen, unter anderem zu einer
umfänglichen Absicherung der Notrufdienste, eines besonderen Augenmerks im
Rahmen des Mobilfunkausbaus.
6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Weiterarbeit der
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) über das Jahresende 2025
hinaus zu gewährleisten. Das Aufgabenspektrum sollte mindestens folgende
Tätigkeiten umfassen:
– Begleitung der bis Ende 2024 initiierten Förderprojekte inklusive
Dokumentation und Abrechnung,
– Erstellung von Standortsteckbriefen und Zurverfügungstellung an die
Länder,
– Unterstützung des Mobilfunkausbaus („Kümmerer vor Ort“) und
– Durchführung von Mobilfunkmesswochen.
7. Der Bundesrat betont die Bedeutung eines flächendeckenden Ausbaus mit
Glasfasernetzen. Dieser kann durch digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren
wie das Zustimmungsverfahren bezüglich einer Leitungsverlegung nach § 127
des Telekommunikationsgesetzes (www.breitband-portal.de) beschleunigt
werden. Eine bundesseitige Finanzierung ist sicherzustellen.
8. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Gutachtens „Stand und Entwicklung des
Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025 bittet der
Bundesrat die Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur Weiterentwicklung des
Rechenzentrumsstandorts Deutschland zu entwickeln und umzusetzen. Dabei
sollten insbesondere folgende Themen berücksichtigt werden:
– Verbesserung der Energieeffizienz und nachhaltigen Betriebsführung,
– Förderung innovativer Technologien und digitaler Anwendungen,
– Optimierung der Standortbedingungen und des Ausbaus der IT-
Infrastruktur.]
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