polradar

Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben"

dip / drucksache 23.05.2025 · WP 21 · 99/25(B) · Beschluss · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entschließung des Bundesrates "Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben" [Bundesrat Drucksache 99/25 (Beschluss) 23.05.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ Der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 99/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung eines flächendeckenden Mobilfunks der neusten Generation für Gesellschaft und Wirtschaft. Er ist die Basis für zahlreiche digitale Anwendungen wie vernetzte, autonome Fahrzeuge, intelligente Messsysteme für die Energiewende oder Landwirtschaft 4.0, aber ebenso wichtig für Notrufdienste. Im europäischen und globalen Wettbewerb ist der Mobilfunk als zentraler Teil der Infrastruktur ein wichtiger Standortfaktor. 2. Der Bundesrat begrüßt daher die Planungen der Bundesnetzagentur, erstmalig Flächen- statt Haushaltsauflagen zu erlassen. Die vorgesehene Flächenauflage von 99,5 Prozent der Bundesfläche greift jedoch für den Ausbau in topografisch herausfordernden Regionen noch zu kurz, weil diese nur ein bundesweites und kein länderspezifisches Versorgungsziel ist. Die geplanten Versorgungsauflagen können daher nur als Zwischenschritt in Richtung einer echten Flächendeckung gesehen werden. Die Bemühungen, diese zu erreichen, müssen zukünftig auf eigenwirtschaftlicher und regulierter Basis weiter intensiviert werden. 3. Der Bundesrat betont dabei insbesondere die Bedeutung eines unterbrechungsfreien Mobilfunks entlang von Straßen, Wasserstraßen und Schienenwegen. Dabei sind die bisherigen und zukünftig geplanten Versorgungsauflagen nicht ausreichend, um eine durchgehende stabile Netzverfügbarkeit innerhalb von Fahrzeugen zu gewährleisten. In der Folge ist das Nutzererlebnis, welches im Fokus des Ausbaus stehen sollte, beeinträchtigt. Neben regulatorischen Weichenstellungen sind insbesondere auch die Netzbetreiber gefordert, ihre Netze dahingehend zu optimieren und über die Erfüllung der Versorgungsauflagen deutlich hinauszugehen. Die Beschleunigung und Vereinfachung, die von Bund und Ländern bei den Genehmigungsverfahren, etwa durch die Erhöhung der genehmigungsfreien Höhen bei Mobilfunkmasten und die Einführung einer Genehmigungsfiktion, bisher erreicht wurde, muss nun durch den beschleunigten Ausbau der Netzbetreiber genutzt werden. Dabei sollten insbesondere mobile Masten genutzt werden, um die Planungs- und Bauphasen der dauerhaften Masten abzudecken und eine schnellere Versorgung zu ermöglichen. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend gesetzgeberische Schritte einzuleiten, um einen Nachfolgegesetzentwurf für das TK- Netzausbaubeschleunigungsgesetz in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Neben der Zuerkennung des uneingeschränkten überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau der digitalen Infrastrukturen müssen dabei auch wirkungsvollere Vorgaben für die Bundesnetzagentur zur qualitativ hochwertigen Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen in das Gesetz Eingang finden, damit die Bundesnetzagentur diese gesetzlichen Vorgaben bei den zukünftigen Frequenzvergaben umsetzen muss. Darüber hinaus sollten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz analog zu den Erleichterungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen aufgenommen werden. 5. Der Bundesrat erkennt an, dass die Förderung von Mobilfunkstandorten ein Treiber beim Ausbau des Mobilfunks im ländlichen Raum sein kann. Auch zukünftig bleibt die Förderung durch öffentliche Mittel ein geeignetes Mittel und sollte von Bund und Ländern sowie Mobilfunkbetreibern entlang der geltenden beihilferechtlichen Regelungen möglich bleiben. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf unversorgte „weiße Flecken“ zu legen, da diese durch flächenbezogene Versorgungsauflagen zwar reduziert, aber nicht durchgehend geschlossen werden können. Gerade die „weißen Flecken“ bedürfen, unter anderem zu einer umfänglichen Absicherung der Notrufdienste, eines besonderen Augenmerks im Rahmen des Mobilfunkausbaus. 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Weiterarbeit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) über das Jahresende 2025 hinaus zu gewährleisten. Das Aufgabenspektrum sollte mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: – Begleitung der bis Ende 2024 initiierten Förderprojekte inklusive Dokumentation und Abrechnung, – Erstellung von Standortsteckbriefen und Zurverfügungstellung an die Länder, – Unterstützung des Mobilfunkausbaus („Kümmerer vor Ort“) und – Durchführung von Mobilfunkmesswochen. 7. Der Bundesrat betont die Bedeutung eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfasernetzen. Dieser kann durch digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren wie das Zustimmungsverfahren bezüglich einer Leitungsverlegung nach § 127 des Telekommunikationsgesetzes (www.breitband-portal.de) beschleunigt werden. Eine bundesseitige Finanzierung ist sicherzustellen. 8. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Gutachtens „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“ vom 17. Januar 2025 bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur Weiterentwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollten insbesondere folgende Themen berücksichtigt werden: – Verbesserung der Energieeffizienz und nachhaltigen Betriebsführung, – Förderung innovativer Technologien und digitaler Anwendungen, – Optimierung der Standortbedingungen und des Ausbaus der IT- Infrastruktur.]

Relationen

Keine Relationen.