Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
Text
Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
Antrag
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart,
Denise Loop, Julian Joswig, Dr. Till Steffen und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und
Branche besser nutzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Fall von touristischen Rechtsstreitigkeiten, z. B. um Entschädigungszahlungen im
Reiseverkehr, besteht grundsätzlich ein großes Ungleichgewicht zwischen Reisenden
und Reiseunternehmen. Während Reisende in der Regel keine spezialisierten
Kenntnisse im Reiserecht haben, können größere Veranstalter auf die Kompetenzen und
langjährige Erfahrung ihrer Rechts- und Fachabteilungen zurückgreifen. Dieses
Ungleichgewicht benachteiligt Reisende gegenüber Reiseunternehmen. Unterschiedliche
Beratungs- und Schlichtungsstellen gleichen dieses Ungleichgewicht aktuell teilweise
aus (vgl. www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/schlichtung/schlichtung.html).
Schlichtungsstellen ermöglichen Reisenden in der Regel kostenlos, Konflikte
einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen
Gerichtsverfahren kommt. Auch die Bundesregierung bewertet diese niedrigschwellige
Möglichkeit der Interessenwahrnehmung als klaren Vorteil für Verbraucherinnen und
Verbraucher (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4247, S. 2). Damit übernehmen
Schlichtungsstellen eine zentrale Funktion für den Verbraucherschutz im Tourismus.
Schlichtungsverfahren haben gegenüber juristischen Streitigkeiten entscheidende
Vorteile: Sie zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass die Perspektiven beider Seiten
gleichberechtigt einbezogen werden. Viele Verfahrensbeteiligte schätzen dabei vor
allem die transparente und faire Behandlung ihres Anliegens, und zwar auch dann, wenn
das Ergebnis rechtlich nicht zu ihren Gunsten ausfällt (vgl. Jahresbericht 2025 der
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., S. 7). Außerdem können Schlichtungen die
Justiz entlasten, weil es bei frühzeitig beigelegten Streitigkeiten erst gar nicht zum
Gerichtprozess kommt.
Das hohe Aufkommen von knapp 42.000 neuen Schlichtungsanträgen, die im
vergangenen Jahr allein bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr eingingen (vgl.
Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., S. 8), unterstreicht die
grundsätzliche Bedeutung außergerichtlicher Schlichtungsstellen.
Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 % der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
e.V. zeigt zudem, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der
Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst wird (vgl. Jahresbericht
2025 der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., S. 16). Auch für Unternehmen bie-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5782
21. Wahlperiode 05.05.2026
tet diese Option der Streitbeilegung eine zügige, kostengünstige und die
Geschäftsbeziehung weniger belastende Lösung (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4247, S. 2). Die
damit in der Regel effizienteren und für beide Seiten kostengünstigeren Verfahren
sprechen dafür, nach den positiven Erfahrungen im Luftverkehr auch Reiseveranstalter
gesetzlich zu verpflichten, Schlichtung als feste Option anzubieten.
Zusätzlich besteht sowohl auf europäischer Ebene (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502647, S. 1) als auch auf der Ebene der
Bundesländer (vgl. www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/ergebnispro-
tokoll-19-vsmk_oeffentlich_18-07-2023.pdf, S. 30) die Position, dieses Instrument
verstärkt zu nutzen. Auch die Bundesregierung selbst betont den Wert der
außergerichtlichen Streitbeilegung und möchte diese nach eigener Aussage
branchenübergreifend stärken (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4247, S. 2).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine
außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass beispielsweise
anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen
fungieren können, und hierzu eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im
Luftverkehr (nach den §§ 57 bis 57c LuftVG sowie nach dem Gesetz zur Schlichtung im
Luftverkehr) zu erarbeiten und damit dem Beschluss der
Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 zu folgen;
2. die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu
erhöhen, indem sie die Umsetzung der unternehmerischen Hinweispflicht auch im
Zusammenhang mit der Umsetzung der reformierten EU-Pauschalreiserichtlinie
in deutsches Recht entsprechend gestaltet.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Denise Loop (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Julian Joswig (Antrag)
- authored ← Matthias Gastel (Antrag)
- authored ← Stefan Schmidt (Antrag)
- authored ← Till Steffen (Antrag)
- authored ← Victoria Broßart (Antrag)
- part_of_vorgang → Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen (Antrag)