Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5782)
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Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5782)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7033
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Tourismus (20. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel,
Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/5782 –
Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und
Branche besser nutzen
A. Problem
Die Initianten haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung dazu auffordern soll, die rechtlichen Grundlagen dafür zu
schaffen, das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und
Branche besser zu nutzen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Tourismus
Anja Karliczek
Vorsitzende
Leif Erik Bodin
Berichterstatter
Sebastian Münzenmaier
Berichterstatter
Stefan Zierke
Berichterstatter
Stefan Schmidt
Berichterstatter
Katalin Gennburg
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Leif Erik Bodin, Sebastian Münzenmaier, Stefan Zierke,
Stefan Schmidt und Katalin Gennburg
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/5782 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestag am 21. Mai 2026 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Tourismus sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Verkehrsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll,
1. Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste
Option anzubieten, sodass beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als
Schlichtungsstellen fungieren können, und hierzu eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr (nach den §§ 57
bis 57c LuftVG sowie nach dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr) zu erarbeiten und damit dem Beschluss
der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 zu folgen;
2. die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu erhöhen, indem sie die
Umsetzung der unternehmerischen Hinweispflicht auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der reformierten EU-
Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht entsprechend gestaltet.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 46. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag auf Drucksache 21/5782 in seiner 34. Sitzung am 8. Juli 2026
abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte einleitend, Schlichtungsstellen hätten sich grundsätzlich als Instrument zur
Streitbeilegung im Reiserecht bewährt. Bei der Schlichtungsstelle „Reise und Verkehr e. V.“ sei zuletzt eine
Einigungsquote von 88 Prozent bei rund 42.000 gestellten Anträgen erzielt worden. Das sei allerdings kein
Automatismus und müsse differenziert betrachtet werden. Von den 29.000 Anträgen, die in diesem Jahr eingegangen
seien, entfielen rund 24.000 Anträge auf den Bereich „Flugverkehr“. Dort seien die Leistungen aber
vergleichsweise einfach ausgestaltet. Demgegenüber sei das Leistungsspektrum bei Reiseveranstaltern deutlich komplexer
– beispielsweise hinsichtlich der Hotelausstattung.
Deswegen sei aus Sicht der Fraktion die Frage berechtigt, ob es wirklich notwendig sei, die Schlichtungsstellen
zwingend vorzuschreiben, zumal schon 13 Reiseveranstalter zum Stichtag 1. Juli 2026 freiwillig Mitglied dieser
Schlichtungsstelle geworden seien.
Die Reiseveranstalter hätten wenig Interesse an einer gerichtlichen Klärung von Streitigkeiten und würden allein
aus Gründen der Verfahrensökonomie die Schlichtungsstelle bevorzugen. Die Bundesregierung habe an anderer
Stelle bereits zu erkennen gegeben, sie werde sich dafür einsetzen, alternative Streitbeilegungsmechanismen zu
fördern. Eine zwingende Einführung, wie in dem Antrag gefordert, sei aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion nicht
erforderlich.
Die Fraktion der AfD schloss sich den wesentlichen Erwägungen der CDU/CSU-Fraktion an. Die bestehenden
freiwilligen Schlichtungsangebote funktionierten gut. Eine weitergehende staatliche Regulierung im Sinne eines
„Zwangs zur Schlichtungsstelle“ werde abgelehnt. Das werde nur zu erhöhtem bürokratischem Aufwand und
mehr Verwaltungskosten führen. Für kleinere Betriebe stelle das eine erhebliche Belastung dar. Deswegen
plädiere die AfD-Fraktion für eine freiwillige Lösung.
Die Fraktion der SPD kündigte ebenfalls an, den Antrag abzulehnen und wies ergänzend auf die anstehende
Umsetzung der im Januar 2026 in Kraft getretenen novellierten EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung
hin. Die Richtlinie müsse bis März 2028 durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Gegebenenfalls könnten
im Zuge dieses Vorhabens noch Anpassungen im Bereich der alternativen Streitbeilegung vorgenommen werden.
Im Sinne des angestrebten Bürokratieabbaus sei es aber grundsätzlich richtig, auf Freiwilligkeit und nicht auf
zusätzliche Auflagen zu setzen. Deswegen werde die Fraktion den Antrag ablehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb für ihren Antrag. Schlichtungsstellen leisteten inzwischen
einen erheblichen Anteil zur Streitbeilegung – das belege die Anzahl der eingehenden Anträge. Viele Streitigkeiten
könnten auf diese Weise effizient und kostengünstig beigelegt werden – ein Verfahren, das sowohl im Interesse
der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch im Interesse der Reiseanbieter liege. Die guten Erfahrungen im
Luftverkehr sprächen dafür, nun auch Reiseveranstalter gesetzlich dazu zu verpflichten, Schlichtung als feste
Option anzubieten.
Für Reisende sei die Schlichtung eine kostengünstige, niedrigschwellige Möglichkeit, im Streitfall ihre Rechte
durchzusetzen. Reiseveranstalter profitierten von deutlich geringeren Kosten im Vergleich zu langwierigen
Gerichtsprozessen. Das trage auch erheblich zur Entlastung der Gerichte bei. Es entstehe also eine Situation, von der
Verbraucher, Reiseanbieter und Gerichte gleichermaßen profitieren könnten. Die ablehnende Haltung der anderen
Fraktionen sei nicht nachvollziehbar. Wenn es komplizierter werde, lasse man den Verbraucher im Stich. Zudem
sei der Eindruck falsch, die Reiseveranstalter würden sich Schlichtungsstellen freiwillig anschließen. Große
Reiseanbieter setzten weiterhin darauf, dass Verbraucher davon absähen, den Rechtsweg zu bestreiten.
Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vollumfänglich. Sinnvoll sei
insbesondere das Ziel, die Sichtbarkeit solcher alternativen Streitbeilegungsstellen zu erhöhen. Die Erhöhung des
Verbraucherschutzes sei immer ein gutes Anliegen. Im Einzelnen müsse aber noch geklärt werden, wie diese
Schlichtungsstellen am besten finanziert und organisiert werden könnten.
Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/5782.
Berlin, den 8. Juli 2026
Leif Erik Bodin
Berichterstatter
Sebastian Münzenmaier
Berichterstatter
Stefan Zierke
Berichterstatter
Stefan Schmidt
Berichterstatter
Katalin Gennburg
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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