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Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5782)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7033 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5782) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7033 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus (20. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5782 – Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen A. Problem Die Initianten haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser zu nutzen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Tourismus Anja Karliczek Vorsitzende Leif Erik Bodin Berichterstatter Sebastian Münzenmaier Berichterstatter Stefan Zierke Berichterstatter Stefan Schmidt Berichterstatter Katalin Gennburg Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Leif Erik Bodin, Sebastian Münzenmaier, Stefan Zierke, Stefan Schmidt und Katalin Gennburg I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/5782 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestag am 21. Mai 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Tourismus sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Verkehrsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, 1. Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können, und hierzu eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr (nach den §§ 57 bis 57c LuftVG sowie nach dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr) zu erarbeiten und damit dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 zu folgen; 2. die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu erhöhen, indem sie die Umsetzung der unternehmerischen Hinweispflicht auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der reformierten EU- Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht entsprechend gestaltet. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 46. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5782 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag auf Drucksache 21/5782 in seiner 34. Sitzung am 8. Juli 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte einleitend, Schlichtungsstellen hätten sich grundsätzlich als Instrument zur Streitbeilegung im Reiserecht bewährt. Bei der Schlichtungsstelle „Reise und Verkehr e. V.“ sei zuletzt eine Einigungsquote von 88 Prozent bei rund 42.000 gestellten Anträgen erzielt worden. Das sei allerdings kein Automatismus und müsse differenziert betrachtet werden. Von den 29.000 Anträgen, die in diesem Jahr eingegangen seien, entfielen rund 24.000 Anträge auf den Bereich „Flugverkehr“. Dort seien die Leistungen aber vergleichsweise einfach ausgestaltet. Demgegenüber sei das Leistungsspektrum bei Reiseveranstaltern deutlich komplexer – beispielsweise hinsichtlich der Hotelausstattung. Deswegen sei aus Sicht der Fraktion die Frage berechtigt, ob es wirklich notwendig sei, die Schlichtungsstellen zwingend vorzuschreiben, zumal schon 13 Reiseveranstalter zum Stichtag 1. Juli 2026 freiwillig Mitglied dieser Schlichtungsstelle geworden seien. Die Reiseveranstalter hätten wenig Interesse an einer gerichtlichen Klärung von Streitigkeiten und würden allein aus Gründen der Verfahrensökonomie die Schlichtungsstelle bevorzugen. Die Bundesregierung habe an anderer Stelle bereits zu erkennen gegeben, sie werde sich dafür einsetzen, alternative Streitbeilegungsmechanismen zu fördern. Eine zwingende Einführung, wie in dem Antrag gefordert, sei aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion nicht erforderlich. Die Fraktion der AfD schloss sich den wesentlichen Erwägungen der CDU/CSU-Fraktion an. Die bestehenden freiwilligen Schlichtungsangebote funktionierten gut. Eine weitergehende staatliche Regulierung im Sinne eines „Zwangs zur Schlichtungsstelle“ werde abgelehnt. Das werde nur zu erhöhtem bürokratischem Aufwand und mehr Verwaltungskosten führen. Für kleinere Betriebe stelle das eine erhebliche Belastung dar. Deswegen plädiere die AfD-Fraktion für eine freiwillige Lösung. Die Fraktion der SPD kündigte ebenfalls an, den Antrag abzulehnen und wies ergänzend auf die anstehende Umsetzung der im Januar 2026 in Kraft getretenen novellierten EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung hin. Die Richtlinie müsse bis März 2028 durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Gegebenenfalls könnten im Zuge dieses Vorhabens noch Anpassungen im Bereich der alternativen Streitbeilegung vorgenommen werden. Im Sinne des angestrebten Bürokratieabbaus sei es aber grundsätzlich richtig, auf Freiwilligkeit und nicht auf zusätzliche Auflagen zu setzen. Deswegen werde die Fraktion den Antrag ablehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb für ihren Antrag. Schlichtungsstellen leisteten inzwischen einen erheblichen Anteil zur Streitbeilegung – das belege die Anzahl der eingehenden Anträge. Viele Streitigkeiten könnten auf diese Weise effizient und kostengünstig beigelegt werden – ein Verfahren, das sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch im Interesse der Reiseanbieter liege. Die guten Erfahrungen im Luftverkehr sprächen dafür, nun auch Reiseveranstalter gesetzlich dazu zu verpflichten, Schlichtung als feste Option anzubieten. Für Reisende sei die Schlichtung eine kostengünstige, niedrigschwellige Möglichkeit, im Streitfall ihre Rechte durchzusetzen. Reiseveranstalter profitierten von deutlich geringeren Kosten im Vergleich zu langwierigen Gerichtsprozessen. Das trage auch erheblich zur Entlastung der Gerichte bei. Es entstehe also eine Situation, von der Verbraucher, Reiseanbieter und Gerichte gleichermaßen profitieren könnten. Die ablehnende Haltung der anderen Fraktionen sei nicht nachvollziehbar. Wenn es komplizierter werde, lasse man den Verbraucher im Stich. Zudem sei der Eindruck falsch, die Reiseveranstalter würden sich Schlichtungsstellen freiwillig anschließen. Große Reiseanbieter setzten weiterhin darauf, dass Verbraucher davon absähen, den Rechtsweg zu bestreiten. Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vollumfänglich. Sinnvoll sei insbesondere das Ziel, die Sichtbarkeit solcher alternativen Streitbeilegungsstellen zu erhöhen. Die Erhöhung des Verbraucherschutzes sei immer ein gutes Anliegen. Im Einzelnen müsse aber noch geklärt werden, wie diese Schlichtungsstellen am besten finanziert und organisiert werden könnten. Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5782. Berlin, den 8. Juli 2026 Leif Erik Bodin Berichterstatter Sebastian Münzenmaier Berichterstatter Stefan Zierke Berichterstatter Stefan Schmidt Berichterstatter Katalin Gennburg Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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