Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im BMJV
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Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im BMJV
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7746
21. Wahlperiode 27.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen, Matthias Gastel,
Victoria Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Am 12. August 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) verschiedene Akteure der Reisebranche zu einem Runden
Tisch ins Bundesministerium eingeladen. Thema der Sitzung war die
außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen und damit die Möglichkeit,
entsprechende Streitigkeiten zwischen Reisenden und Anbietern künftig noch
häufiger außergerichtlich zu lösen (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/auss
ergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/). Schlichtungsverfahren
ermöglichen Reisenden in der Regel kostenlos, Konflikte einvernehmlich mit
Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen
Gerichtsverfahren kommt. Bereits im Juli 2026 wurde das Thema auf Grundlage eines
Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Tourismus
im Deutschen Bundestag diskutiert (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmel
dungen-1194342). Dieser Antrag forderte die Bundesregierung auf, eine
Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr zu erarbeiten, um
Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine
außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass beispielsweise anerkannte
privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren
können, sowie die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende
insgesamt zu erhöhen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5782). Die Kleine
Anfrage reiht sich ein in verschiedene politische Vorstöße sowohl auf europäischer
Ebene (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_20
2502647, S. 1) als auch auf Ebene der Bundesländer (vgl. www.verbrauchersch
utzministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-19-vsmk_oeffentlich_1
8-07-2023.pdf, S. 30), die sich mit dem Thema der außergerichtlichen
Streitbeilegung und insbesondere Schlichtungsverfahren befassen. Vor dem Hintergrund
der anhaltenden politischen Diskussionen und des genannten Treffens im
BMJV ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Akteure haben am 12. August 2026 am Runden Tisch im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) teilgenommen,
und zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Einladung (bitte
Übersicht mit Namen und jeweiliger Organisation angeben)?
2. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der zum Runden Tisch
eingeladenen Akteure?
3. Inwiefern waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) und der Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus bei
der inhaltlichen Konzeption und der praktischen Durchführung des
Runden Tisches beteiligt?
4. Welche inhaltliche Zielsetzung verfolgte das Bundesministerium mit dem
Runden Tisch, und war die Verabschiedung konkreter Maßnahmen
geplant und wenn ja, welche (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/aus
sergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/; bitte einzeln
angeben)?
5. Inwiefern wurde die Einführung einer verpflichtenden Option zur
außergerichtlichen Streitbeilegung diskutiert, und wenn ja, welche Positionen
vertraten die teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion,
und mit welcher Begründung?
6. Inwiefern wurde die Steigerung der Bekanntheit bestehender
Schlichtungsangebote diskutiert, und wenn ja, welche Positionen vertraten die
teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion, und mit
welcher Begründung?
7. Inwiefern sind seitens der Bundesregierung aktuell Maßnahmen zur
Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote in Planung?
8. Welche konkreten Hindernisse für die Einführung einer verpflichtenden
Option für Reiseveranstalter zur außergerichtlichen Streitbeilegung
wurden in der Diskussion identifiziert?
9. Welche konkreten Hindernisse für eine stärkere freiwillige Teilnahme von
Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren wurden in der Diskussion
identifiziert?
10. Teilt die Bundesregierung die von den teilnehmenden Branchenvertretern
vorgebrachten Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Kosten, zusätzlichen
Personalaufwands und zusätzlicher Bürokratie, die im Zusammenhang mit
Schlichtungsverfahren entstehen können (vgl. www.fvw.de/touristik/veran
stalter/runder-tisch-schlichtung-bei-pauschalreisen--kosten-nutzen-und-be
denken-263747), wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
11. Welche konkreten Ergebnisse hat der vom BMJV veranstaltete Runde
Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Pauschalreisen erbracht,
und inwiefern wurden dabei gemeinsame Vereinbarungen oder Beschlüsse
getroffen (bitte einzeln angeben)?
12. Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch konkrete
Maßnahmen, um die freiwillige Teilnahme an außergerichtlicher
Streitbeilegung und Schlichtungsverfahren zu erhöhen, und wenn ja, welche?
13. Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch
gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung
und von Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen einzuführen,
beispielsweise im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU-
Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024 oder der Änderungsrichtlinie (EU)
2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung (ADR) in nationales Recht?
14. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Runden Tisch zur
außergerichtlichen Streitbeilegung zu wiederholen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
15. Sind weitere Runde Tische zu Verbraucherschutzthemen seitens des
Bundesministeriums geplant, und wenn ja, welche, und zu welchem
Zeitpunkt?
Berlin, den 27. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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