Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/7746)
Text
Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/7746)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7994
21. Wahlperiode 11.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Till
Steffen, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7746 –
Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. August 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) verschiedene Akteure der Reisebranche zu einem Runden
Tisch ins Bundesministerium eingeladen. Thema der Sitzung war die
außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen und damit die Möglichkeit,
entsprechende Streitigkeiten zwischen Reisenden und Anbietern künftig noch
häufiger außergerichtlich zu lösen (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/
aussergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/).
Schlichtungsverfahren ermöglichen Reisenden in der Regel kostenlos, Konflikte einvernehmlich
mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen
Gerichtsverfahren kommt. Bereits im Juli 2026 wurde das Thema auf Grundlage
eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für
Tourismus im Deutschen Bundestag diskutiert (vgl. www.bundestag.de/press
e/hib/kurzmeldungen-1194342). Dieser Antrag forderte die Bundesregierung
auf, eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr zu erarbeiten,
um Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine
außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass
beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als
Schlichtungsstellen fungieren können, sowie die Sichtbarkeit alternativer
Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu erhöhen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/5782). Die Kleine Anfrage reiht sich ein in verschiedene politische
Vorstöße sowohl auf europäischer Ebene (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-c
ontent/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502647, S. 1) als auch auf Ebene der
Bundesländer (vgl. www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/e
rgebnisprotokoll-19-vsmk_oeffentlich_18-07-2023.pdf, S. 30), die sich mit
dem Thema der außergerichtlichen Streitbeilegung und insbesondere
Schlichtungsverfahren befassen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden politischen
Diskussionen und des genannten Treffens im BMJV ergeben sich in diesem
Zusammenhang Fragen an die Bundesregierung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 10. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Akteure haben am 12. August 2026 am Runden Tisch im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
teilgenommen, und zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Einladung (bitte
Übersicht mit Namen und jeweiliger Organisation angeben)?
An der Veranstaltung am 12. August 2026 nahmen als Gäste Vertreterinnen und
Vertreter der Reisewirtschaft, des Verbraucherschutzes, der
Universalschlichtungsstelle des Bundes, der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e. V., des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie eine
Pressevertreterin (journalistische Teilnahme) teil.
Bei der namentlichen Nennung der in der beigefügten Anlage aufgeführten
Akteure der Reisebranche sind sowohl deren schutzwürdigen Belange am Schutz
ihrer personenbezogenen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
als auch das parlamentarische Informationsinteresse berücksichtigt worden.*
2. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der zum Runden Tisch
eingeladenen Akteure?
Bei der Auswahl der Teilnehmenden an der Veranstaltung hat sich das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) von dem Gedanken
leiten lassen, möglichst viele Reiseanbieter als potentielle Teilnehmer von
Verbraucherschlichtungsverfahren unmittelbar anzusprechen.
Bei der Einladung von Interessenvertretungen hat das BMJV darauf geachtet,
vorrangig solche Verbände einzuladen, die im Schwerpunkt die Interessen von
Reiseveranstaltern vertreten. Zur Ausschöpfung der Teilnahmekapazität wurde
schließlich auch Verbänden die Teilnahme ermöglicht, die schwerpunktmäßig
die Interessen selbstständiger Reisebüros als Reisevermittler und nicht als
Reiseveranstalter vertreten.
3. Inwiefern waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) und der Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus
bei der inhaltlichen Konzeption und der praktischen Durchführung des
Runden Tisches beteiligt?
Weder BMWE noch der Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus
waren bei der inhaltlichen Konzeption und der praktischen Durchführung des
Runden Tisches beteiligt.
4. Welche inhaltliche Zielsetzung verfolgte das Bundesministerium mit
dem Runden Tisch, und war die Verabschiedung konkreter Maßnahmen
geplant und wenn ja, welche (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/
aussergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/; bitte einzeln
angeben)?
Dem BMJV ist es ein wichtiges Anliegen, die außergerichtliche Streitbeilegung
im Bereich der Pauschalreisen auf freiwilliger Basis zu stärken. Mit dem
Runden Tisch sollte zunächst über das Verfahren und die Schlichtungsstellen
informiert werden.
Die Verabschiedung konkreter Maßnahmen durch den Runden Tisch war nicht
geplant. Vielmehr sollte im Weiteren ein etwaiger branchenspezifischer
Unterstützungsbedarf erkundet werden, um die Beteiligung an Schlichtungsverfahren
zu fördern. Hierzu fand zunächst ein Erfahrungsaustausch statt mit dem Ziel,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7994 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
von den Akteuren Hinweise und Anregungen aus der Praxis zu erhalten.
Sodann wurde mit den Akteuren diskutiert, wie die Potenziale der
außergerichtlichen Streitbeilegung im Bereich Pauschalreisen besser genutzt werden können.
5. Inwiefern wurde die Einführung einer verpflichtenden Option zur
außergerichtlichen Streitbeilegung diskutiert, und wenn ja, welche Positionen
vertraten die teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser
Diskussion, und mit welcher Begründung?
Im Pauschalreiserecht ist die Teilnahme an
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Reiseunternehmen
freiwillig. Hat sich ein Reiseunternehmen keiner branchenspezifischen
Schlichtungsstelle, wie insbesondere der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (SRUV)
angeschlossen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die
Universalschlichtungsstelle des Bundes (USS) wenden. Die Teilnahme am Verfahren
wird für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Reiseunternehmen auch
nach der geänderten Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024 freiwillig bleiben.
Vorgesehen ist in der Richtlinie allerdings, dass Pauschalreiseverträge weiterhin
verpflichtend Informationen über Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
enthalten.
Keiner der Akteure hat eine Verpflichtung zur außergerichtlichen
Streitbeilegung gefordert oder zur Diskussion gestellt, auch wenn im Vorfeld vereinzelt
eine außergerichtliche Streitschlichtung befürwortet wurde. Vielmehr wurde
vielfach betont, dass das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren freiwillig
bleiben müsse. Diese Haltung vertritt auch das BMJV.
6. Inwiefern wurde die Steigerung der Bekanntheit bestehender
Schlichtungsangebote diskutiert, und wenn ja, welche Positionen vertraten die
teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion, und mit
welcher Begründung?
Das BMJV begrüßt die Steigerung der Bekanntheit bestehender
Schlichtungsangebote und hat auch deshalb zum Runden Tisch eingeladen (hierzu auch die
Antwort zu Frage 4). Einzelne Verbände signalisierten, dass sie Kontakt mit der
Schlichtungsstelle Reise und Verkehr aufnehmen möchten, um auszuloten, ob
und wie über die jeweiligen Verbände eine Förderung des Verfahrens erreicht
werden kann. Ein anderer Verband möchte klären, ob und inwieweit von dort
Fälle der außergerichtlichen Streitbeilegung zugeführt werden könnten.
7. Inwiefern sind seitens der Bundesregierung aktuell Maßnahmen zur
Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote in Planung?
Die Reaktion der Branche auf den Runden Tisch soll zunächst abgewartet
werden. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung dauerhaft für die
Steigerung der Bekanntheit der Verbraucherstreitbeilegung ein. So wird auf der
Website des BMJV umfassend über bestehende Angebote informiert.
Außerdem steht eine Broschüre zur Verbraucherschlichtung zum Download zur
Verfügung. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung stellen sich im BMJV
regelmäßig die Universalschlichtungsstelle des Bundes, die Kontaktstelle für
Schlichtung in Europa sowie verschiedene branchenspezifische
Verbraucherschlichtungsstellen mit ihren Angeboten vor.
8. Welche konkreten Hindernisse für die Einführung einer verpflichtenden
Option für Reiseveranstalter zur außergerichtlichen Streitbeilegung
wurden in der Diskussion identifiziert?
Beim Runden Tisch hat keiner der Akteure eine Verpflichtung zur
außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert oder zur Diskussion gestellt. Siehe dazu auch
die Antwort auf Frage 5.
9. Welche konkreten Hindernisse für eine stärkere freiwillige Teilnahme
von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren wurden in der
Diskussion identifiziert?
Einige Reiseveranstalter wiesen auf ihr gut funktionierendes
Beschwerdemanagement hin. Sie benennen als Hindernisse weiteren Bürokratieaufwand,
höheren Personalaufwand und die Kosten, die auch im Falle des Obsiegens mit
der außergerichtlichen Streitbeilegung verbunden sind. Teilweise wird von
Branchenvertretern eine querulatorische Nutzung der Streitschlichtung
befürchtet. Soweit auch Informationsdefizite (Mit-)Ursache einer ablehnenden Haltung
gegenüber der Verbraucherstreitbeilegung sind, dürfte die Veranstaltung dazu
beigetragen haben, diese abzubauen.
10. Teilt die Bundesregierung die von den teilnehmenden Branchenvertretern
vorgebrachten Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Kosten, zusätzlichen
Personalaufwands und zusätzlicher Bürokratie, die im Zusammenhang
mit Schlichtungsverfahren entstehen können (vgl. www.fvw.de/touristik/
veranstalter/runder-tisch-schlichtung-bei-pauschalreisen--kosten-
nutzenund-bedenken-263747), wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
Die Bundesregierung nimmt die von den teilnehmenden Branchenvertretern
vorgebrachten Bedenken ernst. Bei der Überlegung zu zielführenden
Maßnahmen zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung im
Pauschalreisebereich gilt es, einen angemessenen Ausgleich sowohl im Interesse des
Verbraucherschutzes als auch der Reisebranche zu finden und keine neuen unnötigen
Bürokratiebelastungen zu schaffen.
11. Welche konkreten Ergebnisse hat der vom BMJV veranstaltete Runde
Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Pauschalreisen erbracht,
und inwiefern wurden dabei gemeinsame Vereinbarungen oder
Beschlüsse getroffen (bitte einzeln angeben)?
Die Veranstaltung hatte nicht den Abschluss konkreter Vereinbarungen oder die
Fassung von Beschlüssen zum Ziel. Auch wenn die Kritiker des Verfahrens
überwiegend skeptisch blieben, war die Resonanz auf die Veranstaltung
insgesamt positiv. Einzelne Verbände signalisierten, dass sie Kontakt mit der SRUV
aufnehmen möchten, um eine Förderung der Verfahren auszuloten. Ein anderer
Verband möchte klären, ob und inwieweit von dort Fälle der außergerichtlichen
Streitbeilegung zugeführt werden könnten.
12. Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch konkrete
Maßnahmen, um die freiwillige Teilnahme an außergerichtlicher
Streitbeilegung und Schlichtungsverfahren zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Das BMJV wird zunächst beobachten, ob sich das Ziel der Veranstaltung, die
Teilnahme von Reiseveranstaltern an der außergerichtlichen Streitbeilegung zu
fördern, in einem Anstieg der Mitgliederzahlen bzw. Fallzahlen niederschlägt.
Hierzu wird es im engen Austausch mit SRUV und USS bleiben. Andernfalls
wird zu gegebener Zeit über mögliche weitere Maßnahmen diskutiert werden.
13. Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch
gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der außergerichtlichen
Streitbeilegung und von Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen einzuführen,
beispielsweise im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU-
Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024 oder der Änderungsrichtlinie (EU)
2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung (ADR) in nationales Recht?
Die Arbeiten zur Umsetzung der beiden genannten Richtlinien finden derzeit
auf Fachebene statt.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Freiwilligkeit der Teilnahme an
außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren als Ausdruck der Privatautonomie ein
Grundprinzip der alternativen Streitbeilegung, das für den Pauschalreisebereich
nicht aufgegeben werden sollte. Sowohl im Rat als auch in den
Trilogverhandlungen zur Reform der Pauschalreiserichtlinie hat man sich darauf geeinigt,
keine Vorgaben zur Teilnahme von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern an
Schlichtungsverfahren zu machen. Die Bundesregierung teilt diese
Einschätzung und hält es für zielführender, wenn Reiseanbieter und Reisevermittler sich
aus eigener Initiative freiwillig an der Durchführung von Schlichtungsverfahren
beteiligen. Dies gelingt, wenn ein Mehrwert der Streitschlichtung auch für die
Unternehmen erkennbar ist.
14. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Runden Tisch zur
außergerichtlichen Streitbeilegung zu wiederholen, wenn ja, zu welchem
Zeitpunkt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Sind weitere Runde Tische zu Verbraucherschutzthemen seitens des
Bundesministeriums geplant, und wenn ja, welche, und zu welchem
Zeitpunkt?
Aktuell sind zu Verbraucherschutzthemen keine Runden Tische geplant.
Runder Tisch „außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ 12. August
2026
- Akteure -
Name Organisation: Verbände,
Reiseveranstalter, Reisebüros
Termin der Einladung
Basteck, Dr. Ulrich Gesellschafter und Geschäftsführer
der Wörlitz Tourist GmbH & Co KG
10.06.2026
Dr. Berlin, Christof Leiter der Schlichtungsstelle Reise
&Verkehr
10.06.2026
Borsch, Thomas Head of Direct Marketing & After
Sales Service bei der Studiosus
Reisen München GmbH, Leiter
Dialog-Marketing
20.07.2026
Braun, Felix Leiter der
Universalschlichtungsstelle des Bundes
10.06.2026
Budde, Anke Präsidentin des asr
Bundesverband e.V.
10.06.2026
Buller, Michael Vorstand des Verbandes-Internet-
Reisevertrieb e.V.
10.06.2026
Dr. Cofalla, Sabine Geschäftsführerin der
Schlichtungsstelle Reise &Verkehr
10.06.2026
aus
Datenschutzgründen keine
Angaben
Team Lead Legal & Complaint
Management bei der Eurowings
Holidays GmbH,
20.07.2026
Deutschbein, Jürgen Leiter der Rechtsabteilung /
Compliance bei der AER-Touristik
10.06.2026
Esser, Benedikt Präsident und Geschäftsführer des
RDA internationaler Bustouristik
Verbandes
10.06.2026
Heidler, David
Markus
Geschäftsführer der Akwaba Travel
GmbH
10.06.2026
Hövermann, Marc Manager Public Policy des
Bundesverbandes der Deutschen
Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)
10.06.2026
Kleinert, Corinna Leiterin des Justiziariats des DRV 10.06.2026
Klinder, Andrea Streitmittlerin der
Universalschlichtungsstelle
10.06.2026
Linnhoff, Marija erste Vorsitzende des VUSR e.V. 31.07.2026
Methmann, Felix Leiter des Teams Recht und
Handel bei der Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V.
10.06.2026
Moll, Hauke Geschäftsführer der RTK-
Reisebüros
31.07.2026
Neumann, Kai stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
Deutscher Omnibusunternehmen (bdo)
e.V.
10.06.2026
Nowak, Marvin Senior Manager Public Policy and
Regulation
Aviation der TUI Group,
14.07.2026
Pundt, Martin Geschäftsführer / Managing
Director der Invatarru GmbH,
10.06.2026
2
Reichelt, Stephanie Senior Manager Public Affairs der
DERTOUR Group (Tochter der
REWE Group)
10.06.2026
Schulze-Wethmar,
André
Senior Legal Advisor beim
Europäischen Verbraucherzentrum
10.06.2026
Stamer, Ellen Juristin bei der Juristischen
Zentrale des ADAC
10.06.2026
Thomas, Petra Geschäftsführerin des forum
anders reisen e.V.,
10.06.2026
Name Presse Termin der Einladung
Wilkens, Bianca Leitende Redakteurin bei fvw|
TravelTalk (FVW-Medien)
03.08.2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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