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Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/7746)

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 21/7994 · Antwort · Original ↗

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Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/7746) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7994 21. Wahlperiode 11.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7746 – Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 12. August 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verschiedene Akteure der Reisebranche zu einem Runden Tisch ins Bundesministerium eingeladen. Thema der Sitzung war die außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen und damit die Möglichkeit, entsprechende Streitigkeiten zwischen Reisenden und Anbietern künftig noch häufiger außergerichtlich zu lösen (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/ aussergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/). Schlichtungsverfahren ermöglichen Reisenden in der Regel kostenlos, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt. Bereits im Juli 2026 wurde das Thema auf Grundlage eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Tourismus im Deutschen Bundestag diskutiert (vgl. www.bundestag.de/press e/hib/kurzmeldungen-1194342). Dieser Antrag forderte die Bundesregierung auf, eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr zu erarbeiten, um Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können, sowie die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu erhöhen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5782). Die Kleine Anfrage reiht sich ein in verschiedene politische Vorstöße sowohl auf europäischer Ebene (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-c ontent/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502647, S. 1) als auch auf Ebene der Bundesländer (vgl. www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/e rgebnisprotokoll-19-vsmk_oeffentlich_18-07-2023.pdf, S. 30), die sich mit dem Thema der außergerichtlichen Streitbeilegung und insbesondere Schlichtungsverfahren befassen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden politischen Diskussionen und des genannten Treffens im BMJV ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen an die Bundesregierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Akteure haben am 12. August 2026 am Runden Tisch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) teilgenommen, und zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Einladung (bitte Übersicht mit Namen und jeweiliger Organisation angeben)? An der Veranstaltung am 12. August 2026 nahmen als Gäste Vertreterinnen und Vertreter der Reisewirtschaft, des Verbraucherschutzes, der Universalschlichtungsstelle des Bundes, der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e. V., des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie eine Pressevertreterin (journalistische Teilnahme) teil. Bei der namentlichen Nennung der in der beigefügten Anlage aufgeführten Akteure der Reisebranche sind sowohl deren schutzwürdigen Belange am Schutz ihrer personenbezogenen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) als auch das parlamentarische Informationsinteresse berücksichtigt worden.*  2. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der zum Runden Tisch eingeladenen Akteure? Bei der Auswahl der Teilnehmenden an der Veranstaltung hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) von dem Gedanken leiten lassen, möglichst viele Reiseanbieter als potentielle Teilnehmer von Verbraucherschlichtungsverfahren unmittelbar anzusprechen. Bei der Einladung von Interessenvertretungen hat das BMJV darauf geachtet, vorrangig solche Verbände einzuladen, die im Schwerpunkt die Interessen von Reiseveranstaltern vertreten. Zur Ausschöpfung der Teilnahmekapazität wurde schließlich auch Verbänden die Teilnahme ermöglicht, die schwerpunktmäßig die Interessen selbstständiger Reisebüros als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter vertreten.  3. Inwiefern waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus bei der inhaltlichen Konzeption und der praktischen Durchführung des Runden Tisches beteiligt? Weder BMWE noch der Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus waren bei der inhaltlichen Konzeption und der praktischen Durchführung des Runden Tisches beteiligt.  4. Welche inhaltliche Zielsetzung verfolgte das Bundesministerium mit dem Runden Tisch, und war die Verabschiedung konkreter Maßnahmen geplant und wenn ja, welche (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/ aussergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/; bitte einzeln angeben)? Dem BMJV ist es ein wichtiges Anliegen, die außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich der Pauschalreisen auf freiwilliger Basis zu stärken. Mit dem Runden Tisch sollte zunächst über das Verfahren und die Schlichtungsstellen informiert werden. Die Verabschiedung konkreter Maßnahmen durch den Runden Tisch war nicht geplant. Vielmehr sollte im Weiteren ein etwaiger branchenspezifischer Unterstützungsbedarf erkundet werden, um die Beteiligung an Schlichtungsverfahren zu fördern. Hierzu fand zunächst ein Erfahrungsaustausch statt mit dem Ziel, * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7994 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. von den Akteuren Hinweise und Anregungen aus der Praxis zu erhalten. Sodann wurde mit den Akteuren diskutiert, wie die Potenziale der außergerichtlichen Streitbeilegung im Bereich Pauschalreisen besser genutzt werden können.  5. Inwiefern wurde die Einführung einer verpflichtenden Option zur außergerichtlichen Streitbeilegung diskutiert, und wenn ja, welche Positionen vertraten die teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion, und mit welcher Begründung? Im Pauschalreiserecht ist die Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Reiseunternehmen freiwillig. Hat sich ein Reiseunternehmen keiner branchenspezifischen Schlichtungsstelle, wie insbesondere der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (SRUV) angeschlossen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Universalschlichtungsstelle des Bundes (USS) wenden. Die Teilnahme am Verfahren wird für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Reiseunternehmen auch nach der geänderten Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024 freiwillig bleiben. Vorgesehen ist in der Richtlinie allerdings, dass Pauschalreiseverträge weiterhin verpflichtend Informationen über Verbraucherstreitbeilegungsverfahren enthalten. Keiner der Akteure hat eine Verpflichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert oder zur Diskussion gestellt, auch wenn im Vorfeld vereinzelt eine außergerichtliche Streitschlichtung befürwortet wurde. Vielmehr wurde vielfach betont, dass das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren freiwillig bleiben müsse. Diese Haltung vertritt auch das BMJV.  6. Inwiefern wurde die Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote diskutiert, und wenn ja, welche Positionen vertraten die teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion, und mit welcher Begründung? Das BMJV begrüßt die Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote und hat auch deshalb zum Runden Tisch eingeladen (hierzu auch die Antwort zu Frage 4). Einzelne Verbände signalisierten, dass sie Kontakt mit der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr aufnehmen möchten, um auszuloten, ob und wie über die jeweiligen Verbände eine Förderung des Verfahrens erreicht werden kann. Ein anderer Verband möchte klären, ob und inwieweit von dort Fälle der außergerichtlichen Streitbeilegung zugeführt werden könnten.  7. Inwiefern sind seitens der Bundesregierung aktuell Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote in Planung? Die Reaktion der Branche auf den Runden Tisch soll zunächst abgewartet werden. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung dauerhaft für die Steigerung der Bekanntheit der Verbraucherstreitbeilegung ein. So wird auf der Website des BMJV umfassend über bestehende Angebote informiert. Außerdem steht eine Broschüre zur Verbraucherschlichtung zum Download zur Verfügung. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung stellen sich im BMJV regelmäßig die Universalschlichtungsstelle des Bundes, die Kontaktstelle für Schlichtung in Europa sowie verschiedene branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstellen mit ihren Angeboten vor.  8. Welche konkreten Hindernisse für die Einführung einer verpflichtenden Option für Reiseveranstalter zur außergerichtlichen Streitbeilegung wurden in der Diskussion identifiziert? Beim Runden Tisch hat keiner der Akteure eine Verpflichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert oder zur Diskussion gestellt. Siehe dazu auch die Antwort auf Frage 5.  9. Welche konkreten Hindernisse für eine stärkere freiwillige Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren wurden in der Diskussion identifiziert? Einige Reiseveranstalter wiesen auf ihr gut funktionierendes Beschwerdemanagement hin. Sie benennen als Hindernisse weiteren Bürokratieaufwand, höheren Personalaufwand und die Kosten, die auch im Falle des Obsiegens mit der außergerichtlichen Streitbeilegung verbunden sind. Teilweise wird von Branchenvertretern eine querulatorische Nutzung der Streitschlichtung befürchtet. Soweit auch Informationsdefizite (Mit-)Ursache einer ablehnenden Haltung gegenüber der Verbraucherstreitbeilegung sind, dürfte die Veranstaltung dazu beigetragen haben, diese abzubauen. 10. Teilt die Bundesregierung die von den teilnehmenden Branchenvertretern vorgebrachten Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Kosten, zusätzlichen Personalaufwands und zusätzlicher Bürokratie, die im Zusammenhang mit Schlichtungsverfahren entstehen können (vgl. www.fvw.de/touristik/ veranstalter/runder-tisch-schlichtung-bei-pauschalreisen--kosten- nutzenund-bedenken-263747), wenn ja, aus welchen Gründen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Bundesregierung nimmt die von den teilnehmenden Branchenvertretern vorgebrachten Bedenken ernst. Bei der Überlegung zu zielführenden Maßnahmen zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung im Pauschalreisebereich gilt es, einen angemessenen Ausgleich sowohl im Interesse des Verbraucherschutzes als auch der Reisebranche zu finden und keine neuen unnötigen Bürokratiebelastungen zu schaffen. 11. Welche konkreten Ergebnisse hat der vom BMJV veranstaltete Runde Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Pauschalreisen erbracht, und inwiefern wurden dabei gemeinsame Vereinbarungen oder Beschlüsse getroffen (bitte einzeln angeben)? Die Veranstaltung hatte nicht den Abschluss konkreter Vereinbarungen oder die Fassung von Beschlüssen zum Ziel. Auch wenn die Kritiker des Verfahrens überwiegend skeptisch blieben, war die Resonanz auf die Veranstaltung insgesamt positiv. Einzelne Verbände signalisierten, dass sie Kontakt mit der SRUV aufnehmen möchten, um eine Förderung der Verfahren auszuloten. Ein anderer Verband möchte klären, ob und inwieweit von dort Fälle der außergerichtlichen Streitbeilegung zugeführt werden könnten. 12. Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch konkrete Maßnahmen, um die freiwillige Teilnahme an außergerichtlicher Streitbeilegung und Schlichtungsverfahren zu erhöhen, und wenn ja, welche? Das BMJV wird zunächst beobachten, ob sich das Ziel der Veranstaltung, die Teilnahme von Reiseveranstaltern an der außergerichtlichen Streitbeilegung zu fördern, in einem Anstieg der Mitgliederzahlen bzw. Fallzahlen niederschlägt. Hierzu wird es im engen Austausch mit SRUV und USS bleiben. Andernfalls wird zu gegebener Zeit über mögliche weitere Maßnahmen diskutiert werden. 13. Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung und von Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen einzuführen, beispielsweise im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU- Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024 oder der Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung (ADR) in nationales Recht? Die Arbeiten zur Umsetzung der beiden genannten Richtlinien finden derzeit auf Fachebene statt. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Freiwilligkeit der Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren als Ausdruck der Privatautonomie ein Grundprinzip der alternativen Streitbeilegung, das für den Pauschalreisebereich nicht aufgegeben werden sollte. Sowohl im Rat als auch in den Trilogverhandlungen zur Reform der Pauschalreiserichtlinie hat man sich darauf geeinigt, keine Vorgaben zur Teilnahme von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern an Schlichtungsverfahren zu machen. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung und hält es für zielführender, wenn Reiseanbieter und Reisevermittler sich aus eigener Initiative freiwillig an der Durchführung von Schlichtungsverfahren beteiligen. Dies gelingt, wenn ein Mehrwert der Streitschlichtung auch für die Unternehmen erkennbar ist. 14. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Runden Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu wiederholen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 15. Sind weitere Runde Tische zu Verbraucherschutzthemen seitens des Bundesministeriums geplant, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt? Aktuell sind zu Verbraucherschutzthemen keine Runden Tische geplant. Runder Tisch „außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ 12. August 2026 - Akteure - Name Organisation: Verbände, Reiseveranstalter, Reisebüros Termin der Einladung Basteck, Dr. Ulrich Gesellschafter und Geschäftsführer der Wörlitz Tourist GmbH & Co KG 10.06.2026 Dr. Berlin, Christof Leiter der Schlichtungsstelle Reise &Verkehr 10.06.2026 Borsch, Thomas Head of Direct Marketing & After Sales Service bei der Studiosus Reisen München GmbH, Leiter Dialog-Marketing 20.07.2026 Braun, Felix Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes 10.06.2026 Budde, Anke Präsidentin des asr Bundesverband e.V. 10.06.2026 Buller, Michael Vorstand des Verbandes-Internet- Reisevertrieb e.V. 10.06.2026 Dr. Cofalla, Sabine Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Reise &Verkehr 10.06.2026 aus Datenschutzgründen keine Angaben Team Lead Legal & Complaint Management bei der Eurowings Holidays GmbH, 20.07.2026 Deutschbein, Jürgen Leiter der Rechtsabteilung / Compliance bei der AER-Touristik 10.06.2026 Esser, Benedikt Präsident und Geschäftsführer des RDA internationaler Bustouristik Verbandes 10.06.2026 Heidler, David Markus Geschäftsführer der Akwaba Travel GmbH 10.06.2026 Hövermann, Marc Manager Public Policy des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) 10.06.2026 Kleinert, Corinna Leiterin des Justiziariats des DRV 10.06.2026 Klinder, Andrea Streitmittlerin der Universalschlichtungsstelle 10.06.2026 Linnhoff, Marija erste Vorsitzende des VUSR e.V. 31.07.2026 Methmann, Felix Leiter des Teams Recht und Handel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 10.06.2026 Moll, Hauke Geschäftsführer der RTK- Reisebüros 31.07.2026 Neumann, Kai stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. 10.06.2026 Nowak, Marvin Senior Manager Public Policy and Regulation Aviation der TUI Group, 14.07.2026 Pundt, Martin Geschäftsführer / Managing Director der Invatarru GmbH, 10.06.2026 2 Reichelt, Stephanie Senior Manager Public Affairs der DERTOUR Group (Tochter der REWE Group) 10.06.2026 Schulze-Wethmar, André Senior Legal Advisor beim Europäischen Verbraucherzentrum 10.06.2026 Stamer, Ellen Juristin bei der Juristischen Zentrale des ADAC 10.06.2026 Thomas, Petra Geschäftsführerin des forum anders reisen e.V., 10.06.2026 Name Presse Termin der Einladung Wilkens, Bianca Leitende Redakteurin bei fvw| TravelTalk (FVW-Medien) 03.08.2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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