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Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Baden-Württemberg (Antwort zu Drs. 21/3807)

dip / drucksache 06.02.2026 · WP 21 · 21/4046 · Antwort · Original ↗

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Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Baden-Württemberg (Antwort zu Drs. 21/3807) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4046 21. Wahlperiode 06.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Ulrich Thoden, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3807 – Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundeministerium der Verteidigung mit: „Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) aus“ (vgl. www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaft en-6035758). Nach Informationen der Fragesteller betrifft der Umwandlungsstopp bundesweit zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Hinzu kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die nun – entgegen früheren Entscheidungen – nicht aus der Nutzung genommen werden. Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind zivile Nutzungen teilweise weit fortgeschritten, oder es besteht beispielsweise enormer Bedarf an Wohnraum, der durch die Konversionen gewonnen werden soll(te), eine erneute Umwandlung zu militärischen Nutzungen ist deswegen nach ihrer Ansicht politisch falsch oder schwer möglich. Nach den Fragestellern vorliegenden Informationen handelt es sich um folgende Liegenschaften in Baden-Württemberg: – ehemalige Kaserne Heid, Kirchstraße 91, 77855 Achern – Tanklager Huttenheim, Huttenheimer Straße, 76661 Phililppsburg- Huttenheim – Schießstand, Rastatter Str. 5, 76532 Baden-Baden – Schießstand, Außer Ort 37, 76473 Iffezheim – Ellwangen, Standortübungspla (StOÜbPl) Haisterhofen, K3319, 73479 Ellwangen (Jagst) – Schießstand Rammersweier, An der K5369, 77654 Offenburg, Stadt – Efringen-Kirchen, Engetalstraße 2+4, 79588 Efringen-Kirchen – Neuenburg-Grißheim, Munitionslager, Befehlsausfahrt, 79395 Neuenburg am Rhein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Achern, ehem. StOÜbPl, Am Achernsee 8, 77855 Achern – Übungsgelände + Zufahrt Schießanlage, 76287 Rheinstetten – Schießstand Pforzheim, 75175 Pforzheim – ehemalige Nike-Stellung, 75175 Pforzheim – Munitionslager Schindhau, Schindhau 2, 72072 Tübingen – Standortübungsplatz (StoÜbPl) Tübingen-Wankheim, Wankheimer Täle 24, 72072 Tübingen – Hagenholz Gemarkung Wildentierbach, Wildentierbach 100, 97996 Niederstetten – ehemaliges US-Munitionslager Wertheim, Rotkreuz Straße, 97877 Wertheim – ehemaliges Kupfer-/Munitionslager, Wittighäuser Straße 27, 74523 Schwäbisch Hall – ehemaliger Übungsplatz, Martin-Niemöller Straße 35, 72829 Engstingen – Münsingen, Technischer Bereich Gänsewag, Am Wanderweg R1, 72525 Gutsbezirk Münsingen – ehemaliger StoÜbPl Horb, Gewann Kohlfeld, 72160 Horb am Neckar – StoÜbPl Sigmaringen, Gewanne "Ziegeläcker" u. a., 72488 Sigmaringen – ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne, Binger Straße 28, 72448 Sigmaringen – ehemaliges Munitionslager Siegelsbach ohne Solarpark, Wagenbacher Straße, 74936 Siegelsbach – ehemalige Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 29, 68723 Schwetzingen – ehemaliges Patrick Henry Village, Alamo-Circle 53, 69124 Heidelberg – techn. Bereich/Teilfläche Mühlberg, Georg-Elser- u. Reinhardstraße 2, 73479 Ellwangen (Jagst) – Bleidornkaserne, Westerlinger Straße 13/2, 89077 Ulm. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.  1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführte Liste im Einzelnen bestätigen? Die Bundesregierung kann die in der Vorbemerkung des Fragestellers aufgeführte Liste – abgesehen von der letztgenannten Liegenschaft – bestätigen.  2. Welche zukünftige Nutzung – auch nach der Zuführung zur „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ – ist für die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg geplant oder angedacht, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  3. Wann wurden welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der aufgeführten Liegenschaften in Baden-Württemberg geführt, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Es wurden bereits Gespräche mit den Kommunen Ellwangen und Heidelberg geführt. Ergebnisse stehen noch aus. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  4. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sind teilweise zur zivilen Zwischennutzung, wie beispielsweise für landwirtschaftliche Nutzung oder Schafbeweidung an Dritte verpachtet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.  5. Welche Gespräche im Zusammenhang mit dem „Operationsplan Deutschland“ gab es (mit Kommunen, Landesregierungen, Regierungspräsidien, Bevölkerung) jeweils, und welche sind jeweils geplant oder jeweils vorgesehen im Zusammenhang mit jeweils den betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.  6. Welche militärische Planung (beispielsweise die Aufstellung von Brigaden der Bundeswehr, aber auch andere) liegt der Liste der betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zugrunde? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  7. Inwiefern sollen vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls eine Reihe der Liegenschaften, die nun mit dem Moratorium der Bundesregierung für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat und die beispielsweise zuvor durch US-amerikanische Truppen genutzt wurden, die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Liste der in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden- Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils der Bundeswehr oder auch anderen NATO-Staaten zur Verfügung gestellt werden (bitte die mögliche Nutzung durch Bundeswehr oder Armeen jeweils welcher anderer NATO-Staaten auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.  8. Wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils umgehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  9. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer (militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden- Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zu rechnen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 10. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um)-Nutzung der aufgeführten betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller Liegenschaften) in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, informieren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen. 11. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die jeweilige Bevölkerung vor Ort sind geplant oder anvisiert für die jeweilige Umwandlung der betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen. 12. Welche jeweilige Fläche haben die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie setzt sich diese Fläche jeweils zusammen? Zu Ziffer 1: 5,92 ha Zu Ziffer 2: 29,96 ha Zu Ziffer 3: 5,11 ha Zu Ziffer 4: 2,84 ha Zu Ziffer 5: 116,39 ha Zu Ziffer 6: 6,11 ha Zu Ziffer 7: 4,30 ha Zu Ziffer 8: 43,11 ha Zu Ziffer 9: 39,29 ha Zu Ziffer 10: 6,56 ha Zu Ziffer 11: 7,08 ha Zu Ziffer 12: 14,02 ha Zu Ziffer 13: 10,18 ha Zu Ziffer 14: 97,87 ha Zu Ziffer 15: 20,00 ha Zu Ziffer 16: 55,55 ha Zu Ziffer 17: 39,78 ha Zu Ziffer 18: 121,57 ha Zu Ziffer 19: 11,57 ha Zu Ziffer 20: 43,17 ha Zu Ziffer 21: 104,15 ha Zu Ziffer 22: 43,48 ha Zu Ziffer 23: 152,71 ha Zu Ziffer 24: 25,88 ha Zu Ziffer 25: 98,79 ha Zu Ziffer 26: 13,45 ha 13. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen (möglichen) Umweltbelastungen aufführen)? Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt. Zu den Ziffern 3, 9, 10, 14, 17 bis 18, 21 bis 22 und 24 bis 26: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden festgestellt Zu den Ziffern 2, 4, 6, 11 bis 13, 16 und 19: Altlastenrisiko wurde festgestellt Zu den Ziffern 5 und 23: Kampfmittelrisiko wurde festgestellt Zu den Ziffern 1, 8 und 20: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden nicht festgestellt Zu den Ziffern 7 und 15: wurden nicht auf Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko geprüft Zu Ziffer 2: wurden nicht auf Kampfmittelrisiko geprüft Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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