Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Baden-Württemberg
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Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Baden-Württemberg
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3807
21. Wahlperiode 27.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar,
Jan Köstering, Stella Merendino, Sahra Mirow, Charlotte Antonia Neuhäuser,
Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Donata Vogtschmidt, Christin
Willnat und der Fraktion Die Linke
Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine
zivile Nachnutzung (Konversion) in Baden-Württemberg
Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundeministerium der Verteidigung mit: „Das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von
militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion)
aus“ (vgl. www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-603
5758). Nach Informationen der Fragesteller betrifft der Umwandlungsstopp
bundesweit zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im
Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Hinzu
kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die
nun – entgegen früheren Entscheidungen – nicht aus der Nutzung genommen
werden.
Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind zivile Nutzungen teilweise weit
fortgeschritten, oder es besteht beispielsweise enormer Bedarf an Wohnraum,
der durch die Konversionen gewonnen werden soll(te), eine erneute
Umwandlung zu militärischen Nutzungen ist deswegen nach ihrer Ansicht politisch
falsch oder schwer möglich.
Nach den Fragestellern vorliegenden Informationen handelt es sich um
folgende Liegenschaften in Baden-Württemberg:
– ehemalige Kaserne Heid, Kirchstraße 91, 77855 Achern
– Tanklager Huttenheim, Huttenheimer Straße, 76661 Phililppsburg-
Huttenheim
– Schießstand, Rastatter Str 5, 76532 Baden-Baden
– Schießstand, Außer Ort 37, 76473 Iffezheim
– Ellwangen, Standortübungspla (StOÜbPl) Haisterhofen, K3319, 73479
Ellwangen (Jagst)
– Schießstand Rammersweier, An der K5369, 77654 Offenburg, Stadt
– Efringen-Kirchen, Engetalstraße 2+4, 79588 Efringen-Kirchen
– Neuenburg-Grißheim, Munitionslager, Befehlsausfahrt, 79395 Neuenburg
am Rhein
– Achern, ehem. StOÜbPl, Am Achernsee 8, 77855 Achern
– Übungsgelände + Zufahrt Schießanlage, 76287 Rheinstetten
– Schießstand Pforzheim, 75175, Pforzheim
– ehemalige Nike-Stellung, 75175, Pforzheim
– Munitionslager Schindhau, Schindhau 2, 72072 Tübingen
– Standortübungsplatz (StoÜbPl) Tübingen-Wankheim, Wankheimer Täle 24,
72072 Tübingen
– Hagenholz Gemarkung Wildentierbach, Wildentierbach 100, 97996
Niederstetten
– ehemaliges US-Munitionslager Wertheim, Rotkreuz Straße, 97877
Wertheim
– ehemaliges Kupfer-/Munitionslager, Wittighäuser Straße 27, 74523
Schwäbisch Hall
– ehemaliger Übungsplatz, Martin-Niemöller Straße 35, 72829 Engstingen
– Münsingen, Technischer Bereich Gänsewag, Am Wanderweg R1, 72525
Gutsbezirk Münsingen
– ehemaliger StoÜbPl Horb, Gewann Kohlfeld, 72160 Horb am Neckar
– StoÜbPl Sigmaringen, Gewanne "Ziegeläcker" u. a., 72488 Sigmaringen
– ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne, Binger Strasse 28, 72448
Sigmaringen
– ehemaliges Munitionslager Siegelsbach ohne Solarpark, Wagenbacher
Straße, 74936 Siegelsbach
– ehemalige Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 29, 68723
Schwetzingen
– ehemaliges Patrick Henry Village, Alamo-Circle 53, 69124 Heidelberg
– techn. Bereich/Teilfläche Mühlberg, Georg-Elser- u. Reinhardstraße 2,
73479 Ellwangen (Jagst)
– Bleidornkaserne, Westerlinger Straße 13/2, 89077 Ulm.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführte Liste im Einzelnen bestätigen?
2. Welche zukünftige Nutzung – auch nach der Zuführung zur „strategischen
Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ – ist für die betroffenen (und,
soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten)
Liegenschaften in Baden-Württemberg geplant oder angedacht, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
3. Wann wurden welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den
betroffenen Kommunen der aufgeführten Liegenschaften in Baden-Württemberg
geführt, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
4. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den betroffenen (und, soweit
bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten)
Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen
hat?
5. Welche Gespräche im Zusammenhang mit dem „Operationsplan
Deutschland“ gab es (mit Kommunen, Landesregierungen, Regierungspräsidien,
Bevölkerung) jeweils, und welche sind jeweils geplant oder jeweils
vorgesehen im Zusammenhang mit jeweils den betroffenen (und, soweit
bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in
Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium
für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
6. Welche militärische Planung (beispielsweise die Aufstellung von
Brigaden der Bundeswehr, aber auch andere) liegt der Liste der betroffenen
(und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten)
Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit
dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen
Nutzung entzogen hat, zugrunde?
7. Inwiefern sollen vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls eine Reihe der
Liegenschaften, die nun mit dem Moratorium der Bundesregierung für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat und die
beispielsweise zuvor durch US-amerikanische Truppen genutzt wurden,
die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Liste der in der
Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-
Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils
der Bundeswehr oder auch anderen NATO-Staaten zur Verfügung gestellt
werden (bitte die mögliche Nutzung durch Bundeswehr oder Armeen
jeweils welcher anderer NATO-Staaten auflisten)?
8. Wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen
Nutzung bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils umgehen?
9. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
(militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, in der
Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-
Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zu
rechnen?
10. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie
über den weiteren Verlauf der (Um)-Nutzung der aufgeführten betroffenen
(und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller
Liegenschaften) in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat, informieren?
11. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die jeweilige
Bevölkerung vor Ort sind geplant oder anvisiert für die jeweilige Umwandlung
der betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
12. Welche jeweilige Fläche haben die betroffenen (und, soweit bestätigt, in
der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten) Liegenschaften in
Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium
für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat,
und wie setzt sich diese Fläche jeweils zusammen?
13. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen (und,
soweit bestätigt, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten)
Liegenschaften in Baden-Württemberg, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige
Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen (möglichen)
Umweltbelastungen aufführen)?
Berlin, den 23. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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