Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029
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Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029
[Bundesrat Drucksache 338/25
21.07.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Fu
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Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den
Zeitraum 2025 bis 2029
Bundesministerium Berlin, 21. Juli 2025
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
zur Unterrichtung des Bundesrates übersende ich als Anlage den am 16. Juli 2025
vom Bundeskabinett gebilligten deutschen mittelfristigen
finanzpolitischstrukturellen Plan (FSP),* der in gemeinsamer Federführung durch das
Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
erstellt wurde.
Mit dem FSP legt die Bundesregierung erstmals im Rahmen des im Jahr 2024
reformierten SWP einen mehrjährigen länderspezifischen Pfad für das maximal
zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben (im Folgenden
„Nettoausgabenpfad“) fest, der die Jahre 2025 bis 2029 umfasst. Der FSP ist ein
integrierter Bericht zur Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Er
stellt die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zur
Einhaltung dieses Nettoausgabenpfades dar und unterlegt diese mit
finanzpolitischstrukturellen Maßnahmen sowie Investitionen und Reformen insbesondere zur
* wird als Bundestags-Drucksache 21/1029 verteilt
Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten und der länderspezifischen
Empfehlungen – dies dient auch der Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb
des Europäischen Semesters. Die Bundesregierung erläutert im FSP wie, aufbauend
auf diesen Investitionen und Reformen, die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen auch
im Sinne der diesbezüglichen Vorgaben in den Europäischen Verträgen gestärkt
wird. Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht ihrer Pflicht gemäß Artikel
11 der Verordnung (EU) 1263/24 über die wirksame Koordinierung der
Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung nach. Der
vorliegende Entwurf erfüllt die rechtlichen Anforderungen an den FSP und
orientiert sich an den zugehörigen Leitlinien der Europäischen Kommission. Die
finanzverfassungsrechtlich gebotene Beteiligung der Länder ist über eine Stellungnahme
des Stabilitätsrates erfolgt, die dem FSP beigefügt ist.
Der vorliegende FSP ist verbunden mit einem Antrag auf eine Verlängerung des
Anpassungszeitraums gemäß Artikel 14 der Verordnung über die wirksame
Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische
Überwachung. Im Gegenzug für die in diesem FSP enthaltenen verbindlichen Reform-
und Investitionszusagen der Bundesregierung ermöglicht die Verlängerung eine
Erweiterung der fiskalischen Spielräume in den kommenden Jahren. Die
Bundesregierung wird die Einhaltung des Nettoausgabenpfads anhand der tatsächlichen
Entwicklung der Nettoausgaben sowie die Umsetzung der Reform- und
Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren im Rahmen jährlicher
Fortschrittsberichte darstellen und belegen.
Neben der Beschreibung der Festlegung des Nettoausgabenpfades und des Reform-
und Investitionspakets zur Verlängerung des Anpassungszeitraums umfasst der FSP
eine kurze Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der finanz- und
wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung und detaillierte Darstellungen
der finanzpolitisch wirksamen Maßnahmen sowie der Haushaltsentwicklung.
Darüber hinaus werden sonstige Reformen zur Adressierung der länderspezifischen
Empfehlungen der EU sowie der gemeinsamen Prioritären dargestellt und ein
Ausblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Deutschland
gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde]
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