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Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029

dip / drucksache 21.07.2025 · WP 21 · 338/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 [Bundesrat Drucksache 338/25 21.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 Bundesministerium Berlin, 21. Juli 2025 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, zur Unterrichtung des Bundesrates übersende ich als Anlage den am 16. Juli 2025 vom Bundeskabinett gebilligten deutschen mittelfristigen finanzpolitischstrukturellen Plan (FSP),* der in gemeinsamer Federführung durch das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt wurde. Mit dem FSP legt die Bundesregierung erstmals im Rahmen des im Jahr 2024 reformierten SWP einen mehrjährigen länderspezifischen Pfad für das maximal zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben (im Folgenden „Nettoausgabenpfad“) fest, der die Jahre 2025 bis 2029 umfasst. Der FSP ist ein integrierter Bericht zur Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Er stellt die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zur Einhaltung dieses Nettoausgabenpfades dar und unterlegt diese mit finanzpolitischstrukturellen Maßnahmen sowie Investitionen und Reformen insbesondere zur * wird als Bundestags-Drucksache 21/1029 verteilt Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten und der länderspezifischen Empfehlungen – dies dient auch der Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb des Europäischen Semesters. Die Bundesregierung erläutert im FSP wie, aufbauend auf diesen Investitionen und Reformen, die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen auch im Sinne der diesbezüglichen Vorgaben in den Europäischen Verträgen gestärkt wird. Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht ihrer Pflicht gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 1263/24 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung nach. Der vorliegende Entwurf erfüllt die rechtlichen Anforderungen an den FSP und orientiert sich an den zugehörigen Leitlinien der Europäischen Kommission. Die finanzverfassungsrechtlich gebotene Beteiligung der Länder ist über eine Stellungnahme des Stabilitätsrates erfolgt, die dem FSP beigefügt ist. Der vorliegende FSP ist verbunden mit einem Antrag auf eine Verlängerung des Anpassungszeitraums gemäß Artikel 14 der Verordnung über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung. Im Gegenzug für die in diesem FSP enthaltenen verbindlichen Reform- und Investitionszusagen der Bundesregierung ermöglicht die Verlängerung eine Erweiterung der fiskalischen Spielräume in den kommenden Jahren. Die Bundesregierung wird die Einhaltung des Nettoausgabenpfads anhand der tatsächlichen Entwicklung der Nettoausgaben sowie die Umsetzung der Reform- und Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren im Rahmen jährlicher Fortschrittsberichte darstellen und belegen. Neben der Beschreibung der Festlegung des Nettoausgabenpfades und des Reform- und Investitionspakets zur Verlängerung des Anpassungszeitraums umfasst der FSP eine kurze Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung und detaillierte Darstellungen der finanzpolitisch wirksamen Maßnahmen sowie der Haushaltsentwicklung. Darüber hinaus werden sonstige Reformen zur Adressierung der länderspezifischen Empfehlungen der EU sowie der gemeinsamen Prioritären dargestellt und ein Ausblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Deutschland gegeben. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde]

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