Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
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Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5676
21. Wahlperiode 30.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Alexander Gauland, Uwe
Schulz, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft
Der Beauftragte der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft (KO‑RUS) stellte seit seiner Einrichtung ein wesentliches Instrument der
deutschen auswärtigen Kultur-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik dar. Bis zum
Jahr 2014 trug die Funktion die Bezeichnung „Koordinator für die
deutschrussische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit“ und war damit
ausdrücklich auf die Pflege gesellschaftlicher Kontakte zwischen Deutschland und
Russland ausgerichtet (www.chathamhouse.org/2021/11/french-and-german-approa
ches-russia/03-taking-stock-structural-differences).
Im Zuge der politischen Entwicklungen nach der Annexion der Krim im Jahr
2014 erfolgte eine Erweiterung der Zuständigkeit sowie eine Umbenennung der
Funktion auf die Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern
der Östlichen Partnerschaft (www.chathamhouse.org/2021/11/french-and-germ
an-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences). Nach Auffassung
der Fragesteller deutete diese Erweiterung auf eine strukturelle Neuausrichtung
hin, bei der neben der Fortführung bestehender Russlandformate zusätzliche
regionale Zuständigkeiten geschaffen wurden. Gleichzeitig stellt sich ihnen die
Frage, welche strategischen Erwägungen hinter dieser organisatorischen
Anpassung standen und in welchem Umfang sich dadurch tatsächliche
Schwerpunktverlagerungen in der Ausgestaltung der zwischengesellschaftlichen
Zusammenarbeit ergaben.
Nach Kenntnis der Fragesteller wurde die Koordinatorenfunktion spätestens im
Dezember 2021 eingestellt. In der Folge wurde Russland aus der
Koordinatorenstruktur vollständig herausgelöst. Auf die Schriftliche Frage 66 des
Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 20/2992 erklärte die
Bundesregierung im August 2022, dass eine Neubenennung des Koordinators
grundsätzlich beabsichtigt sei. Über den Zeitpunkt sowie über mögliche
Anpassungen der Aufgabenbeschreibung sei jedoch noch nicht entschieden worden.
Stattdessen wurde für den Zeitraum von 2023 bis 2025 ein Koordinator für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der
Republik Moldau sowie mit Zentralasien (KO‑SMZ) benannt. Eine
Einbeziehung Russlands erfolgte hierbei nicht mehr. Eine Nachbesetzung des KO‑SMZ
über das Jahr 2025 hinaus ist bislang ebenfalls nicht erfolgt.
Zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit gilt außenpolitisch als
eigenständiges Instrument zur Förderung langfristiger Verständigung. In der
diplomatiewissenschaftlichen Literatur wird sie häufig als „People-to-People-Diplomacy“
oder als Bestandteil sogenannter Track-II-Diplomatie (auch Cultural
Diplomacy) beschrieben, also als Form des direkten Austauschs zwischen
gesellschaftlichen Akteuren verschiedener Staaten jenseits formeller zwischenstaatlicher
Verhandlungen. Sie ermöglicht Dialog unabhängig von staatlichen Strukturen,
trägt zum gegenseitigen Verständnis bei und kann Voraussetzungen für spätere
diplomatische Annäherungen schaffen (www.diplomacy.edu/topics/people-to-p
eople-diplomacy). Zudem stellt sie ein Instrument von Soft Power dar (www.b
pb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177268/soft-power/).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, aus welchen
strategischen Erwägungen die Bundesregierung die institutionelle
Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland beendet hat und in welcher
Form alternative Austauschformate etabliert wurden oder geplant werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit
des Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit zugrunde?
2. An welchen wiederkehrenden sowie einmaligen Veranstaltungen oder
Dialogformaten nahm der Koordinator für die deutsch-russische
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit bis einschließlich 2013 teil (bitte nach
Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr aufschlüsseln)?
3. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem
Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des
Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung im Jahr
2014 zugrunde, die ausschließlich auf die deutsch-russische
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtete Koordinatorenfunktion um
regionale Zuständigkeiten für Zentralasien sowie die Länder der Östlichen
Partnerschaft zu erweitern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit
des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
zugrunde?
7. An welchen Veranstaltungen oder Dialogformaten nahm der Koordinator
für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland,
Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bis einschließlich 2020
teil (bitte nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr
aufschlüsseln)?
8. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem
Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zur
Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des
Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland,
Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft an (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
10. Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung
zugrunde, mit der Einrichtung des Koordinators für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau
sowie Zentralasien für den Zeitraum von 2023 bis 2025 die bisherige
Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
neu auszugestalten und dabei den Zuständigkeitsbereich auf den südlichen
Kaukasus, die Republik Moldau sowie Zentralasien auszurichten,
während Russland nicht mehr Bestandteil der Koordinatorenfunktion war (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer in der Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/10046 vertretenen Auffassung fest, wonach der
Posten des Koordinators für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht
mehr in seiner bisherigen Form nachbesetzt wird?
12. Wenn die Frage 11 bejaht wird, wie begründet die Bundesregierung, dass
sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 66 auf
Bundestagsdrucksache 20/2992 vom 5. August 2022 die Benennung eines entsprechenden
Koordinators noch bejaht hat, obwohl der russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine zum Zeitpunkt dieser Antwort bereits andauerte?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die
Koordinatorenfunktion ausdrücklich der Förderung zwischengesellschaftlicher Kontakte
dient, vor dem Hintergrund ihrer Entscheidung, den Posten unter Verweis
auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mehr
nachzubesetzen, und aus welchen Gründen geht die Bundesregierung davon aus,
dass gerade in einer Phase weitgehend eingefrorener zwischenstaatlicher
Beziehungen auf ein Instrument des gesellschaftlichen Dialogs verzichtet
werden sollte?
14. Welche grundsätzliche Bedeutung misst die Bundesregierung
zwischengesellschaftlichen Austauschformaten mit gesellschaftlichen Akteuren in
Staaten bei, zu denen politische Spannungen oder Konflikte bestehen,
insbesondere im Hinblick auf deren Funktion für Dialog, Vertrauensbildung
und langfristige Verständigung unabhängig von zwischenstaatlichen
Beziehungen?
15. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Beendigung der Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der
Östlichen Partnerschaft auf die Möglichkeiten Deutschlands, gesellschaftliche
Entwicklungen in Russland zu beobachten, zu verstehen sowie Kontakte
zu gesellschaftlichen Akteuren im Sinne der Völkerverständigung zu
pflegen?
16. Wurden seit 2021 alternative institutionelle Formate geschaffen oder
weitergeführt, um den Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland
aufrechtzuerhalten, und wenn ja, welche?
17. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Zielsetzungen verfolgt die
Bundesregierung derzeit im Hinblick auf den zwischengesellschaftlichen
Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland, und welche Formate
sind vorgesehen, geplant oder in Vorbereitung, um einen solchen
Austausch künftig zu ermöglichen?
18. Aus welchen Gründen wurde die Koordinatorenfunktion für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der
Republik Moldau sowie Zentralasien nach 2025 nicht fortgeführt bzw.
nachbesetzt?
Berlin, den 29. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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