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Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Antwort zu Drs. 21/5676)

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 21/6250 · Antwort · Original ↗

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Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Antwort zu Drs. 21/5676) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6250 21. Wahlperiode 01.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5676 – Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Beauftragte der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (KO‑RUS) stellte seit seiner Einrichtung ein wesentliches Instrument der deutschen auswärtigen Kultur-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik dar. Bis zum Jahr 2014 trug die Funktion die Bezeichnung „Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit“ und war damit ausdrücklich auf die Pflege gesellschaftlicher Kontakte zwischen Deutschland und Russland ausgerichtet (www.chathamhouse.org/2021/11/fren ch-and-german-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences). Im Zuge der politischen Entwicklungen nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 erfolgte eine Erweiterung der Zuständigkeit sowie eine Umbenennung der Funktion auf die Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (www.chathamhouse.org/2021/11/ frenchand-german-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences). Nach Auffassung der Fragesteller deutete diese Erweiterung auf eine strukturelle Neuausrichtung hin, bei der neben der Fortführung bestehender Russlandformate zusätzliche regionale Zuständigkeiten geschaffen wurden. Gleichzeitig stellt sich ihnen die Frage, welche strategischen Erwägungen hinter dieser organisatorischen Anpassung standen und in welchem Umfang sich dadurch tatsächliche Schwerpunktverlagerungen in der Ausgestaltung der zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit ergaben. Nach Kenntnis der Fragesteller wurde die Koordinatorenfunktion spätestens im Dezember 2021 eingestellt. In der Folge wurde Russland aus der Koordinatorenstruktur vollständig herausgelöst. Auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 20/2992 erklärte die Bundesregierung im August 2022, dass eine Neubenennung des Koordinators grundsätzlich beabsichtigt sei. Über den Zeitpunkt sowie über mögliche Anpassungen der Aufgabenbeschreibung sei jedoch noch nicht entschieden worden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Stattdessen wurde für den Zeitraum von 2023 bis 2025 ein Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie mit Zentralasien (KO‑SMZ) benannt. Eine Einbeziehung Russlands erfolgte hierbei nicht mehr. Eine Nachbesetzung des KO‑SMZ über das Jahr 2025 hinaus ist bislang ebenfalls nicht erfolgt. Zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit gilt außenpolitisch als eigenständiges Instrument zur Förderung langfristiger Verständigung. In der diplomatiewissenschaftlichen Literatur wird sie häufig als „People-to-People- Diplomacy“ oder als Bestandteil sogenannter Track-II-Diplomatie (auch Cultural Diplomacy) beschrieben, also als Form des direkten Austauschs zwischen gesellschaftlichen Akteuren verschiedener Staaten jenseits formeller zwischenstaatlicher Verhandlungen. Sie ermöglicht Dialog unabhängig von staatlichen Strukturen, trägt zum gegenseitigen Verständnis bei und kann Voraussetzungen für spätere diplomatische Annäherungen schaffen (www.diplomacy.edu/to pics/people-to-people-diplomacy). Zudem stellt sie ein Instrument von Soft Power dar (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177268/soft-po wer/). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, aus welchen strategischen Erwägungen die Bundesregierung die institutionelle Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland beendet hat und in welcher Form alternative Austauschformate etabliert wurden oder geplant werden.  1. Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit zugrunde? Aufgabe des Koordinators war es, die Entwicklung der deutsch-russischen zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit zu verfolgen, für die Abstimmung der Tätigkeit auf diesem Gebiet zu sorgen und dem Bundesminister des Auswärtigen Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung und Verstärkung zu unterbreiten sowie engen Kontakt mit den Trägern der Zusammenarbeit in Russland zu halten.  2. An welchen wiederkehrenden sowie einmaligen Veranstaltungen oder Dialogformaten nahm der Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit bis einschließlich 2013 teil (bitte nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr aufschlüsseln)?  7. An welchen Veranstaltungen oder Dialogformaten nahm der Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bis einschließlich 2020 teil (bitte nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 7 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Beauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung die Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen zum Informationsaustausch mit inländischen und ausländischen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Darunter fallen unter anderem Veranstaltungen bei Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Soweit – wie im Falle der damaligen Koordinatoren für die deutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit bzw. für die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft – diese zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, müssten diese Termine von parlamentarischen Terminen im Einzelnen abgegrenzt werden. Die Beantwortung würde zudem einen uneingeschränkten Einblick in die Kalender der damaligen Koordinatoren erfordern, der teils nicht mehr vorliegt. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Fragen nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.  3. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  8. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 8 werden zusammen beantwortet. Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Tabelle stellt Planstellen und besetzte Stellen dar. Aufgrund technischer Gegebenheiten wird die Stellenausstattung bis zum Jahr 2014 angegeben. Jahr Plan-/besetzte Stellen 01.05.2022 1,5 Vollzeitäquivalenz (VZÄ) 01.05.2021 2,5 VZÄ 01.05.2020 2,5 VZÄ 01.05.2019 1,5 VZÄ 01.05.2018 1,5 VZÄ 01.05.2017 1,5 VZÄ 01.05.2016 1,5 VZÄ 01.05.2015 1,5 VZÄ 01.08.2014 1,5 VZÄ  4. Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  9. Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 9 werden zusammen beantwortet. Zur Ermittlung der Personal- und Sachkosten wird auf die veröffentlichen Personal- und Sachkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen.  5. Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2014 zugrunde, die ausschließlich auf die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtete Koordinatorenfunktion um regionale Zuständigkeiten für Zentralasien sowie die Länder der Östlichen Partnerschaft zu erweitern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2014, die Koordinatorenfunktion für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit auf regionale Zuständigkeiten auszudehnen, basierte auf mehreren Erwägungen. Es handelte sich um eine strategische Anpassung an die veränderte geopolitische Lage in Osteuropa, insbesondere nach dem Beginn der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland im März 2014 und dem darauffolgenden Konflikt in der Ostukraine. Die Erweiterung der Zuständigkeiten auf Zentralasien und die Länder der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine) sollte sicherstellen, dass die Bemühungen der Bundesregierung zur Förderung von Zivilgesellschaft und Demokratie in diesen wichtigen Nachbarschaftsregionen gebündelt und effektiver gestaltet werden.  6. Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zugrunde? Aufgabe des Koordinators war es, die Entwicklung der zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu verfolgen, für die Abstimmung der Tätigkeit des Auswärtigen Amts auf diesem Gebiet zu sorgen und Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung und Verstärkung zu unterbreiten sowie engen Kontakt mit den Trägern der Zusammenarbeit in der o. g. Region zu halten. 10. Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde, mit der Einrichtung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien für den Zeitraum von 2023 bis 2025 die bisherige Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft neu auszugestalten und dabei den Zuständigkeitsbereich auf den südlichen Kaukasus, die Republik Moldau sowie Zentralasien auszurichten, während Russland nicht mehr Bestandteil der Koordinatorenfunktion war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Neuausrichtung der Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit im Jahr 2023, weg von Russland hin zu einem Fokus auf den südlichen Kaukasus, Moldau und Zentralasien, war eine direkte Folge der veränderten politischen Realitäten nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022. Dieser stellte die deutsch-russischen Beziehungen grundlegend in Frage und führte zu einer Aussetzung der meisten Kooperationsprojekte mit Russland. Eine Fortführung der bisherigen Koordinatorenfunktion, die Russland explizit einschloss, war daher nicht mehr tragfähig. Zudem erkannte die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Ländern zu verstärken, die besonders von den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine betroffen waren oder in denen eine russische Einflussnahme zu beobachten war. Dazu gehörten insbesondere die Staaten des südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien), die Republik Moldau und die Länder Zentralasiens. Durch die Konzentration der Koordinatorenfunktion auf diese spezifischen Regionen sollte eine effizientere und zielorientiertere Unterstützung der dortigen Zivilgesellschaft gewährleistet werden. Die Neuausrichtung spiegelte auch die veränderte Sicherheitslage in der Region wider und zielte darauf ab, die Stabilität und Resilienz der Staaten des südlichen Kaukasus, Moldaus und Zentralasiens zu stärken. 11. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10046 vertretenen Auffassung fest, wonach der Posten des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht mehr in seiner bisherigen Form nachbesetzt wird? Ja. 12. Wenn die Frage 11 bejaht wird, wie begründet die Bundesregierung, dass sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/2992 vom 5. August 2022 die Benennung eines entsprechenden Koordinators noch bejaht hat, obwohl der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zum Zeitpunkt dieser Antwort bereits andauerte? In der zitierten Antwort heißt es: „Die Bundesregierung beabsichtigt eine Benennung. Über den Zeitpunkt und eventuelle Anpassungen der Aufgabenbeschreibung, die der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Blick auf die Herausforderungen für die Zivilgesellschaft der betreffenden Länder nötig macht, hat die Bundesregierung noch nicht entschieden.“ Diese Anpassungen wurden in der Folge mit der Einrichtung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien vorgenommen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Koordinatorenfunktion ausdrücklich der Förderung zwischengesellschaftlicher Kontakte dient, vor dem Hintergrund ihrer Entscheidung, den Posten unter Verweis auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mehr nachzubesetzen, und aus welchen Gründen geht die Bundesregierung davon aus, dass gerade in einer Phase weitgehend eingefrorener zwischenstaatlicher Beziehungen auf ein Instrument des gesellschaftlichen Dialogs verzichtet werden sollte? Zwischengesellschaftliche Kontakte und gesellschaftlicher Dialog bleiben trotz des mittlerweile im fünften Jahr laufenden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wichtig. Zu diesem Zweck führt die Bundesregierung das vom Bundestag initiierte Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) weiter, welches Projekte fördert, die zivilgesellschaftliche Strukturen in den Partnerländern der Östlichen Partnerschaft und Russland stärken und mit Deutschland vernetzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 14. Welche grundsätzliche Bedeutung misst die Bundesregierung zwischengesellschaftlichen Austauschformaten mit gesellschaftlichen Akteuren in Staaten bei, zu denen politische Spannungen oder Konflikte bestehen, insbesondere im Hinblick auf deren Funktion für Dialog, Vertrauensbildung und langfristige Verständigung unabhängig von zwischenstaatlichen Beziehungen? Die Bundesregierung misst zwischengesellschaftlichen Austauschformaten mit gesellschaftlichen Akteuren in Staaten mit politischen Spannungen oder Konflikten eine hohe grundsätzliche Bedeutung bei. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Beendigung der Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft auf die Möglichkeiten Deutschlands, gesellschaftliche Entwicklungen in Russland zu beobachten, zu verstehen sowie Kontakte zu gesellschaftlichen Akteuren im Sinne der Völkerverständigung zu pflegen? Durch die Auslandsvertretungen vor Ort, die Unterstützung von Zivilgesellschaftsorganisationen, die Förderung von Stipendienprogrammen und die Pflege von Kontakten zu Akteuren im Exil können gesellschaftliche Entwicklungen in Russland weiterhin beobachtet und analysiert sowie Kontakte zu gesellschaftlichen Akteuren im Sinne der Völkerverständigung gepflegt werden. 16. Wurden seit 2021 alternative institutionelle Formate geschaffen oder weitergeführt, um den Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland aufrechtzuerhalten, und wenn ja, welche? Im Sinne der Fragestellung findet kein Austausch statt. 17. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung derzeit im Hinblick auf den zwischengesellschaftlichen Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland, und welche Formate sind vorgesehen, geplant oder in Vorbereitung, um einen solchen Austausch künftig zu ermöglichen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 18. Aus welchen Gründen wurde die Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien nach 2025 nicht fortgeführt bzw. nachbesetzt? Die Koordinatorenfunktion wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung sowie Umstrukturierung des Auswärtigen Amts ab 2025 nicht in der bisherigen Form weitergeführt. Die Aufgaben der Koordinatorenfunktion wurden nicht vollständig aufgegeben, sondern in bestehende Strukturen integriert und fortgeführt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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