Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Antwort zu Drs. 21/5676)
Text
Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Antwort zu Drs. 21/5676)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6250
21. Wahlperiode 01.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Gerold Otten,
Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5676 –
Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Beauftragte der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft (KO‑RUS) stellte seit seiner Einrichtung ein wesentliches
Instrument der deutschen auswärtigen Kultur-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik
dar. Bis zum Jahr 2014 trug die Funktion die Bezeichnung „Koordinator für
die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit“ und war
damit ausdrücklich auf die Pflege gesellschaftlicher Kontakte zwischen
Deutschland und Russland ausgerichtet (www.chathamhouse.org/2021/11/fren
ch-and-german-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences).
Im Zuge der politischen Entwicklungen nach der Annexion der Krim im Jahr
2014 erfolgte eine Erweiterung der Zuständigkeit sowie eine Umbenennung
der Funktion auf die Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den
Ländern der Östlichen Partnerschaft (www.chathamhouse.org/2021/11/
frenchand-german-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences). Nach
Auffassung der Fragesteller deutete diese Erweiterung auf eine strukturelle
Neuausrichtung hin, bei der neben der Fortführung bestehender
Russlandformate zusätzliche regionale Zuständigkeiten geschaffen wurden. Gleichzeitig
stellt sich ihnen die Frage, welche strategischen Erwägungen hinter dieser
organisatorischen Anpassung standen und in welchem Umfang sich dadurch
tatsächliche Schwerpunktverlagerungen in der Ausgestaltung der
zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit ergaben.
Nach Kenntnis der Fragesteller wurde die Koordinatorenfunktion spätestens
im Dezember 2021 eingestellt. In der Folge wurde Russland aus der
Koordinatorenstruktur vollständig herausgelöst. Auf die Schriftliche Frage 66 des
Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 20/2992 erklärte die
Bundesregierung im August 2022, dass eine Neubenennung des Koordinators
grundsätzlich beabsichtigt sei. Über den Zeitpunkt sowie über mögliche
Anpassungen der Aufgabenbeschreibung sei jedoch noch nicht entschieden
worden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Stattdessen wurde für den Zeitraum von 2023 bis 2025 ein Koordinator für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der
Republik Moldau sowie mit Zentralasien (KO‑SMZ) benannt. Eine
Einbeziehung Russlands erfolgte hierbei nicht mehr. Eine Nachbesetzung des KO‑SMZ
über das Jahr 2025 hinaus ist bislang ebenfalls nicht erfolgt.
Zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit gilt außenpolitisch als
eigenständiges Instrument zur Förderung langfristiger Verständigung. In der
diplomatiewissenschaftlichen Literatur wird sie häufig als „People-to-People-
Diplomacy“ oder als Bestandteil sogenannter Track-II-Diplomatie (auch Cultural
Diplomacy) beschrieben, also als Form des direkten Austauschs zwischen
gesellschaftlichen Akteuren verschiedener Staaten jenseits formeller
zwischenstaatlicher Verhandlungen. Sie ermöglicht Dialog unabhängig von staatlichen
Strukturen, trägt zum gegenseitigen Verständnis bei und kann
Voraussetzungen für spätere diplomatische Annäherungen schaffen (www.diplomacy.edu/to
pics/people-to-people-diplomacy). Zudem stellt sie ein Instrument von Soft
Power dar (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177268/soft-po
wer/).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, aus welchen
strategischen Erwägungen die Bundesregierung die institutionelle
Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland beendet hat und in welcher
Form alternative Austauschformate etabliert wurden oder geplant werden.
1. Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit
des Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit zugrunde?
Aufgabe des Koordinators war es, die Entwicklung der deutsch-russischen
zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit zu verfolgen, für die Abstimmung der
Tätigkeit auf diesem Gebiet zu sorgen und dem Bundesminister des
Auswärtigen Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung und Verstärkung zu unterbreiten
sowie engen Kontakt mit den Trägern der Zusammenarbeit in Russland zu halten.
2. An welchen wiederkehrenden sowie einmaligen Veranstaltungen oder
Dialogformaten nahm der Koordinator für die deutsch-russische
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit bis einschließlich 2013 teil (bitte
nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr aufschlüsseln)?
7. An welchen Veranstaltungen oder Dialogformaten nahm der Koordinator
für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland,
Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bis einschließlich
2020 teil (bitte nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 7 werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Beauftragte und
Koordinatoren der Bundesregierung die Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen zum
Informationsaustausch mit inländischen und ausländischen politischen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Darunter fallen unter anderem Veranstaltungen
bei Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen. Es ist weder rechtlich geboten noch
im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu
pflegen.
Soweit – wie im Falle der damaligen Koordinatoren für die deutsch-russische
zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit bzw. für die zivilgesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft – diese zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, müssten
diese Termine von parlamentarischen Terminen im Einzelnen abgegrenzt
werden. Die Beantwortung würde zudem einen uneingeschränkten Einblick in die
Kalender der damaligen Koordinatoren erfordern, der teils nicht mehr vorliegt.
Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Fragen nicht mit
zumutbarem Aufwand leistbar.
3. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem
Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem
Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zur
Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden. Die Tabelle stellt Planstellen und besetzte Stellen dar. Aufgrund
technischer Gegebenheiten wird die Stellenausstattung bis zum Jahr 2014
angegeben.
Jahr Plan-/besetzte Stellen
01.05.2022 1,5 Vollzeitäquivalenz (VZÄ)
01.05.2021 2,5 VZÄ
01.05.2020 2,5 VZÄ
01.05.2019 1,5 VZÄ
01.05.2018 1,5 VZÄ
01.05.2017 1,5 VZÄ
01.05.2016 1,5 VZÄ
01.05.2015 1,5 VZÄ
01.08.2014 1,5 VZÄ
4. Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des
Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des
Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland,
Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft an (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 9 werden zusammen beantwortet.
Zur Ermittlung der Personal- und Sachkosten wird auf die veröffentlichen
Personal- und Sachkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen.
5. Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung im
Jahr 2014 zugrunde, die ausschließlich auf die deutsch-russische
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtete
Koordinatorenfunktion um regionale Zuständigkeiten für Zentralasien sowie die Länder
der Östlichen Partnerschaft zu erweitern (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2014, die
Koordinatorenfunktion für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit auf
regionale Zuständigkeiten auszudehnen, basierte auf mehreren Erwägungen.
Es handelte sich um eine strategische Anpassung an die veränderte
geopolitische Lage in Osteuropa, insbesondere nach dem Beginn der
völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland im März 2014 und dem
darauffolgenden Konflikt in der Ostukraine. Die Erweiterung der Zuständigkeiten auf
Zentralasien und die Länder der Östlichen Partnerschaft (Armenien,
Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine) sollte sicherstellen, dass
die Bemühungen der Bundesregierung zur Förderung von Zivilgesellschaft und
Demokratie in diesen wichtigen Nachbarschaftsregionen gebündelt und
effektiver gestaltet werden.
6. Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit
des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
zugrunde?
Aufgabe des Koordinators war es, die Entwicklung der
zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der
Östlichen Partnerschaft zu verfolgen, für die Abstimmung der Tätigkeit des
Auswärtigen Amts auf diesem Gebiet zu sorgen und Vorschläge zur weiteren
Ausgestaltung und Verstärkung zu unterbreiten sowie engen Kontakt mit den Trägern
der Zusammenarbeit in der o. g. Region zu halten.
10. Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung
zugrunde, mit der Einrichtung des Koordinators für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik
Moldau sowie Zentralasien für den Zeitraum von 2023 bis 2025 die
bisherige Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft neu auszugestalten und dabei den Zuständigkeitsbereich
auf den südlichen Kaukasus, die Republik Moldau sowie Zentralasien
auszurichten, während Russland nicht mehr Bestandteil der
Koordinatorenfunktion war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Neuausrichtung der Koordinatorenfunktion für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit im Jahr 2023, weg von Russland hin zu einem Fokus auf
den südlichen Kaukasus, Moldau und Zentralasien, war eine direkte Folge der
veränderten politischen Realitäten nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022. Dieser stellte die
deutsch-russischen Beziehungen grundlegend in Frage und führte zu einer
Aussetzung der meisten Kooperationsprojekte mit Russland. Eine Fortführung der
bisherigen Koordinatorenfunktion, die Russland explizit einschloss, war daher
nicht mehr tragfähig. Zudem erkannte die Bundesregierung die Notwendigkeit,
die Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Förderung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in den Ländern zu verstärken, die besonders von den
Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine betroffen waren oder
in denen eine russische Einflussnahme zu beobachten war. Dazu gehörten
insbesondere die Staaten des südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan,
Georgien), die Republik Moldau und die Länder Zentralasiens. Durch die
Konzentration der Koordinatorenfunktion auf diese spezifischen Regionen sollte
eine effizientere und zielorientiertere Unterstützung der dortigen
Zivilgesellschaft gewährleistet werden. Die Neuausrichtung spiegelte auch die veränderte
Sicherheitslage in der Region wider und zielte darauf ab, die Stabilität und
Resilienz der Staaten des südlichen Kaukasus, Moldaus und Zentralasiens zu
stärken.
11. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer in der Antwort zu Frage 7
auf Bundestagsdrucksache 20/10046 vertretenen Auffassung fest,
wonach der Posten des Koordinators für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
nicht mehr in seiner bisherigen Form nachbesetzt wird?
Ja.
12. Wenn die Frage 11 bejaht wird, wie begründet die Bundesregierung, dass
sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 66 auf
Bundestagsdrucksache 20/2992 vom 5. August 2022 die Benennung eines entsprechenden
Koordinators noch bejaht hat, obwohl der russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine zum Zeitpunkt dieser Antwort bereits andauerte?
In der zitierten Antwort heißt es: „Die Bundesregierung beabsichtigt eine
Benennung. Über den Zeitpunkt und eventuelle Anpassungen der
Aufgabenbeschreibung, die der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Blick auf die
Herausforderungen für die Zivilgesellschaft der betreffenden Länder nötig
macht, hat die Bundesregierung noch nicht entschieden.“ Diese Anpassungen
wurden in der Folge mit der Einrichtung des Koordinators für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik
Moldau sowie Zentralasien vorgenommen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die
Koordinatorenfunktion ausdrücklich der Förderung zwischengesellschaftlicher
Kontakte dient, vor dem Hintergrund ihrer Entscheidung, den Posten unter
Verweis auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mehr
nachzubesetzen, und aus welchen Gründen geht die Bundesregierung
davon aus, dass gerade in einer Phase weitgehend eingefrorener
zwischenstaatlicher Beziehungen auf ein Instrument des gesellschaftlichen
Dialogs verzichtet werden sollte?
Zwischengesellschaftliche Kontakte und gesellschaftlicher Dialog bleiben trotz
des mittlerweile im fünften Jahr laufenden völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine wichtig. Zu diesem Zweck führt die
Bundesregierung das vom Bundestag initiierte Programm „Ausbau der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Russland“ (ÖPR) weiter, welches Projekte fördert, die zivilgesellschaftliche
Strukturen in den Partnerländern der Östlichen Partnerschaft und Russland
stärken und mit Deutschland vernetzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen.
14. Welche grundsätzliche Bedeutung misst die Bundesregierung
zwischengesellschaftlichen Austauschformaten mit gesellschaftlichen Akteuren in
Staaten bei, zu denen politische Spannungen oder Konflikte bestehen,
insbesondere im Hinblick auf deren Funktion für Dialog,
Vertrauensbildung und langfristige Verständigung unabhängig von
zwischenstaatlichen Beziehungen?
Die Bundesregierung misst zwischengesellschaftlichen Austauschformaten mit
gesellschaftlichen Akteuren in Staaten mit politischen Spannungen oder
Konflikten eine hohe grundsätzliche Bedeutung bei. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Beendigung der Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der
Östlichen Partnerschaft auf die Möglichkeiten Deutschlands, gesellschaftliche
Entwicklungen in Russland zu beobachten, zu verstehen sowie Kontakte
zu gesellschaftlichen Akteuren im Sinne der Völkerverständigung zu
pflegen?
Durch die Auslandsvertretungen vor Ort, die Unterstützung von
Zivilgesellschaftsorganisationen, die Förderung von Stipendienprogrammen und die
Pflege von Kontakten zu Akteuren im Exil können gesellschaftliche Entwicklungen
in Russland weiterhin beobachtet und analysiert sowie Kontakte zu
gesellschaftlichen Akteuren im Sinne der Völkerverständigung gepflegt werden.
16. Wurden seit 2021 alternative institutionelle Formate geschaffen oder
weitergeführt, um den Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in
Russland aufrechtzuerhalten, und wenn ja, welche?
Im Sinne der Fragestellung findet kein Austausch statt.
17. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Zielsetzungen verfolgt die
Bundesregierung derzeit im Hinblick auf den zwischengesellschaftlichen
Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland, und welche
Formate sind vorgesehen, geplant oder in Vorbereitung, um einen solchen
Austausch künftig zu ermöglichen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
18. Aus welchen Gründen wurde die Koordinatorenfunktion für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus,
der Republik Moldau sowie Zentralasien nach 2025 nicht fortgeführt
bzw. nachbesetzt?
Die Koordinatorenfunktion wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung sowie
Umstrukturierung des Auswärtigen Amts ab 2025 nicht in der bisherigen Form
weitergeführt. Die Aufgaben der Koordinatorenfunktion wurden nicht
vollständig aufgegeben, sondern in bestehende Strukturen integriert und fortgeführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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