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Deindustrialisierung stoppen - Verbrenner-Verbot aufheben (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/225)

dip / drucksache 12.06.2025 · WP 21 · 21/476 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Deindustrialisierung stoppen - Verbrenner-Verbot aufheben (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/225) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/476 21. Wahlperiode 12.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/225 – Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben A. Problem Die Fraktion der AfD führt aus, dass die voranschreitende Deindustrialisierung, von der insbesondere auch die deutsche Autoindustrie betroffen sei, und der Abbau von Stellen gestoppt werden müssten. Ursächlich für die sinkende Produktion und fortschreitende Arbeitsplatzverluste in der Autobranche seien unter anderem Eingriffe des Staates, insbesondere der Europäischen Union in den Automarkt, wie das Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Die Fraktion fordert die Bundesregierung daher dazu auf, das Verbot des Verbrennungsmotors ab dem Jahr 2035 rückgängig zu machen. Die deutsche Industrie müsse gestärkt und die gesamtwirtschaftliche Lage verbessert werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/225 abzulehnen. Berlin, den 4. Juni 2025 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Freiherr von Stetten Vorsitzender Dr. Sandra Detzer Berichterstatterin Dunja Kreiser Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer und Dunja Kreiser I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/225 wurde in der 7. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Mai 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion der AfD schickt ihrem Antrag voraus, die Bundesregierung habe in ihrer Frühjahrsprojektion 2025 die Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesenkt. Die deutsche Wirtschaft stagniere das dritte Jahr in Folge. Deutsche Autohersteller und Autozulieferer planten den Abbau von Stellen und Schließungen von Produktionsstandorten. Ursächlich für die sinkende Produktion in der Autobranche seien ausbleibende Investitionen in Spitzentechnologien. Grund dafür seien nach Auffassung der Antragsteller radikale und strukturelle Eingriffe des Staates, insbesondere der Europäischen Union in den Automarkt in Form von faktischen Technologieverboten, wie den technisch nicht realisierbaren CO2-Flottengrenzwerten samt Androhung von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung und dem Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035. Die Fraktion der AfD fordert die Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft und zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage auf, das Verbot des Verbrennungsmotors ab dem Jahr 2035 rückgängig zu machen, statt zu den durch die Europäische Union festgeschriebenen Flottengrenzwerten für den durchschnittlichen CO2-Ausstoß zu stehen und ab dem Jahr 2035 europaweit nur noch Nullemissions-Fahrzeuge zuzulassen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/225 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD schickte voraus, die Automobilindustrie in Deutschland habe einen dramatischen Produktionseinbruch erlebt. Die Beschäftigung sei auf einem niedrigen Stand und die Firmen hätten angekündigt, weiteres Personal abzubauen. Hierfür ursächlich seien eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, die Höhe der Energiepreise, die Steuer- und Abgabenlast und die Bürokratie. Die von den USA angestoßene Zollpolitik komme noch erschwerend dazu, aber auch die nach Auffassung der Fraktion falsche Energie- und Klimapolitik. Den Automobilherstellern mache zudem das selbst auferlegte Verbrenner-Verbot zu schaffen, wie auch unerreichbare Flottengrenzwerte. Die Bundesregierung unterlaufe die eigene Zielsetzung der Technologieoffenheit, indem sie Elektroautos steuerlich subventioniere. Nach Auffassung der Fraktion der AfD sei es falsch, durch künstliche Prämien Kaufanreize zu schaffen. Die Fraktion stelle sich die Frage, ob für den Kauf von Elektroautos weitere Prämien geplant seien. Weiter möchte sie wissen, ob die Bundesregierung zur Vermeidung von Strafzahlungen die eingeführte Flexibilität bei den CO2-Flottengrenzwerten durch eine überjährige Verrechnung des CO2-Ausstoßes für ausreichend halte. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, der Antrag der Fraktion der AfD lasse es an Tiefe missen und sei rückwärtsgewandt ausgerichtet. Die von der Fraktion der AfD geforderte Technologieoffenheit werde im Ergebnis nicht unterstützt, vielmehr werde der Eindruck erweckt, die einseitige Fokussierung auf fossile Kraftstoffe sei der einzig richtige Weg. Die von der Fraktion der CDU/CSU geforderte Technologieoffenheit beziehe dagegen die Elektromobilität und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels als einen Teil der Lösung mit ein. Von zentraler Bedeutung sei, eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten und umsetzbare Vorgaben für die Industrie vorzusehen. Die Fraktion der AfD biete hierzu keine Lösung an. Die Fraktion der CDU/CSU stelle sich die Frage, wie die Bundesregierung auf europäischer Ebene ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der Schaffung von Planungssicherheit für die Industrie beim Erreichen CO2-neutraler Mobilität abstimmen wolle. Es bedürfe eines europäischen Handelns und nicht, wie es im Antrag der AfD gefordert werde, eines einseitigen Abweichens Deutschlands. Die Fraktion der CDU/CSU lehne den Antrag der Fraktion der AfD ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, es sei völlig klar, dass der Trend in Richtung klimaneutrale Antriebsarten gehe. Dieser Trend sei insbesondere für die deutsche Automobilindustrie bedeutsam, um wettbewerbsfähig zu sein. Der Antrag der Fraktion der AfD greife diese Entwicklung nicht auf, weswegen er auch durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt werde. Der Trend in Richtung individualisierte Elektromobilität sei ernst zu nehmen. Beispielsweise seien im größten Absatzmarkt China inzwischen 50 Prozent der Neuzulassungen elektrisch oder hybrid. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, was sie außer der Förderung der Elektromobilität noch plane, um die Mobilitätswende zu unterstützen. Die Fraktion der SPD merkte an, der Strukturwandel in der Automobilindustrie sei voll im Gange. Viele Konzerne hätten sich darauf vorbereitet, Elektrofahrzeuge zu produzieren, auch indem sie teilweise die Batteriezellfertigung in den Werken vorsähen. Die Unternehmen hätten bereits sehr viel in die Transformation investiert, wie beispielsweise Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen. Die Bundesregierung sollte die Transformation der Wirtschaft – wie in der Vergangenheit – durch verschiedene Fördermaßnahmen weiter unterstützen. Beispielhaft hierfür stehe das Batterierecycling. Die Fraktion der SPD werde den Antrag der Fraktion der AfD ablehnen, denn erforderlich sei, die Automobilindustrie zu unterstützen. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, welche Maßnahmen sie zur Förderung der Ladeinfrastruktur vorsehe. Weiter sei von Interesse zu erfahren, was durch den beschlossenen Investitionsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschlands zu erwarten sei. Die Fraktion Die Linke hob hervor, die geforderte Rücknahme des Verbrenner-Aus sei wirtschaftspolitisch mehr als kontraproduktiv. Die wirtschaftliche Unsicherheit werde sich dadurch verfestigen. Die Situation der Automobilbranche habe nach Auffassung der Fraktion mit Missmanagement, mit falschen Einschätzungen und mit fehlenden Investitionen in Zukunftstechnologien sowie mit globalen Entwicklungen zu tun und nicht mit der CO2- Begrenzung der Flottenziele. Der Antrag der Fraktion der AfD sei sowohl in der Analyse als auch in der Schlussfolgerung falsch. Die Fraktion Die Linke setze sich für eine sozial-ökologische Transformation der Automobilindustrie ein. Der Antrag der Fraktion der AfD werde abgelehnt. Die Fraktion fordere die Bundesregierung auf, sich zur Elektromobilität und zum Verbrenner zu bekennen und eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Diese sollte für Planungssicherheit und für eine zügige Umsetzung der Transformation stehen. Die deutsche Industrie sollte zukunftsfest und klimaneutral aufgestellt werden, damit für sichere und nachhaltige Arbeitsplätze mit guten Löhnen gesorgt werde. Die Bundesregierung unterstrich, die Automobilindustrie sei ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie trage zur industriellen Wertschöpfung bei und von ihr hingen weit über 1,5 Millionen Arbeitsplätze direkt und indirekt ab. Es sei deshalb wichtig, sich mit der Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu beschäftigen. Die Bundesregierung setze sich für einen starken Automobilstandort in Deutschland ein. Das Bundeskabinett habe zur Förderung der Elektromobilität bereits steuerliche Förderungen beschlossen. Die Elektromobilität sei ein wichtiger Bestandteil der Mobilität insgesamt in Deutschland und sie werde auch weiter an Bedeutung gewinnen, auch durch Schaffung der entsprechenden Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung habe sich für die Flexibilisierung der Flottengrenzwerte eingesetzt, um die Belange der Hersteller besonders zu berücksichtigen. Die Bundesregierung werde die Weichen – auch im europäischen Dialog – so stellen, dass in der Automobilwirtschaft ein technologieoffener Ansatz verfolgt werde, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu generieren. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/225. Berlin, den 4. Juni 2025 Dr. Sandra Detzer Berichterstatterin Dunja Kreiser Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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