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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die in den nationalen Fahrzeugregistern erfassten Zulassungsdaten von Fahrzeugen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 216/3/25 · Antrag · Original ↗

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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die in den nationalen Fahrzeugregistern erfassten Zulassungsdaten von Fahrzeugen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates [Bundesrat Drucksache 216/3/25 08.07.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die in den nationalen Fahrzeugregistern erfassten Zulassungsdaten von Fahrzeugen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates COM(2025) 179 final; Ratsdok. 8259/25 Punkt 48 der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Der Bundesrat möge beschließen, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat erkennt die Problematik des illegalen Exports, aber auch der illegalen Altfahrzeugdemontage und zunehmend auch der illegal im öffentlichen Raum abgestellten Altfahrzeuge an. Diese stellen insbesondere für Kommunen, die für die Entsorgung dieser Altfahrzeuge aufkommen müssen, eine erhebliche Herausforderung dar und verursachen nicht unerhebliche Kosten und Umweltrisiken. Die im Richtlinienvorschlag enthaltene Erfassung von Informationen über den Fahrzeugeigentümer auch nach der Außerbetriebsetzung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags) kann nach Ansicht des Bundesrates eine wirksamere Nachverfolgbarkeit und Klärung der Verantwortlichkeit für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge ermöglichen. Die Regelung erscheint insoweit geeignet, einen Beitrag zur Verbesserung der Überwachung und Bekämpfung illegaler Fahrzeugverwertung und -verbringung zu leisten. Dies deckt sich auch mit den Zielen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS; Abschnitt 4.4.4, Seite 70), die von der neuen Bundesregierung laut Koalitionsvertrag praktikabel umgesetzt werden soll. Zugleich weist der Bundesrat mit Nachdruck darauf hin, dass die praktische Umsetzung der vorgesehenen Eigentümererfassung im nationalen Fahrzeugregister nicht zu einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand bei den zuständigen Behörden führen darf. Nach dem deutschen Zulassungsrecht stellen die Behörden keine Eigentumsverhältnisse an Fahrzeugen fest; es wird lediglich der Fahrzeughalter in den Fahrzeugregistern hinterlegt. Die verpflichtende Feststellung der Eigentumsverhältnisse an einem Fahrzeug würde einen erheblichen Mehraufwand für die Zulassungsbehörden bedeuten, da diese die zugrundeliegenden privatrechtlichen Voraussetzungen ermitteln und beurteilen müssten. Dabei können komplexe Vertragsbeziehungen, die sich auch auf das Privatrecht anderer Staaten erstrecken können, zugrunde liegen. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür einzusetzen, dass die Zielsetzung der Richtlinie weiterhin wirksam verfolgt wird, gleichzeitig aber Raum für eine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung im nationalen Zulassungsrecht besteht. Hierzu zählt insbesondere, dass keine verpflichtende behördliche Prüfung und Feststellung der Eigentumsverhältnisse durch die Zulassungsbehörden erfolgen muss.]

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