Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6718)
Text
Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6718)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7310
21. Wahlperiode 23.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6718 –
Förderung des „Equality Fund“ durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 19. Mai 2026 nahm die Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan an der internationalen Global
Partnerships Conference: Common Challenges, Collective Action in London
teil. Im Rahmen dieser Konferenz gab das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekannt, dass Deutschland
18 Mio. Euro in den sogenannten Equality Fund investieren wird. Laut BMZ-
Pressemitteilung handelt es sich um einen „innovativen
Finanzierungsmechanismus, der Privatkapital, öffentliche Förderung und Investitionserlöse
bündelt, um zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und
Lateinamerika zu stärken“ (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/global-partners
hip-conference-309580, Zugriff: 20. Mai 2026).
Der Equality Fund ist eine kanadische Organisation, die 2019 mit einer
staatlichen Anschubfinanzierung von 300 Mio. Kanadischen Dollar (CAD) durch
die kanadische Bundesregierung gegründet wurde. Nach eigener Darstellung
verfolgt der Fonds ausdrücklich eine politische Agenda: Er bezeichnet seinen
Ansatz als „resolutely anti-racist, anti-oppressive, anti-colonial“ (https://equali
tyfund.ca/, Zugriff: 20. Mai 2026) und hat das erklärte Ziel, „Macht und
Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben“ (ebd.).
Gefördert werden nach eigener Darstellung prioritär Organisationen, die
„antirassistische, antikoloniale und intersektionale Agenden“ verfolgen (Equality
Fund, Catalyze Grants Program Description).
Aus öffentlich zugänglichen Unterlagen des Equality Fund lassen sich
konkrete Förderbeispiele entnehmen: Dazu zählen eine mexikanische Organisation,
die rechtliche und medizinische Unterstützung für cis- und trans-
Sexarbeiterinnen leistet (Brigada Callejera de Apoyo a la Mujer, Elisa Martínez A.C.),
Advocacy-Organisationen für sexuelle und reproduktive Rechte –
einschließlich Abtreibungszugang – in Ländern wie Mexiko, Bolivien und Bangladesch,
LBTQI+-Organisationen in Angola, El Salvador und der Karibik sowie
politische Netzwerke zum Aufbau „feministischer Bewegungen für
sozioökonomischen und politischen Wandel“ in Kambodscha (United Sisterhood Alliance).
Der Fonds gibt darüber hinaus an, einen Teil seiner Förderempfänger aus
Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu nennen (Equality Fund, Grantee
Disclosure Policy).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Fonds operiert nach dem sogenannten Blended Finance-Modell, das
öffentliche Mittel mit Privatkapital und Investitionserlösen aus
Unternehmensbeteiligungen kombiniert. Wissenschaftliche Untersuchungen dieses Modells
– u. a. in der Fachzeitschrift „New Political Economy“ (Vol. 30/1, 2024) sowie
durch Oxfam International (https://policy-practice.oxfam.org/resources/privat
e-finance-blending-for-development-risks-and-opportunities-620185/ und
https://oxfamilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/620753/bp-
accountability-deficit-finance-blending-agriculture-300419-en.pdf, Zugriff:
20. Mai 2026) – zeigen, dass Blended Finance-Strukturen häufig schwer
überwachbar sind, höhere Transaktionskosten als direkte öffentliche Förderung
verursachen und das sogenannte Additionalitätsproblem aufwerfen: Es ist
regelmäßig nicht nachweisbar, ob die geförderten Ergebnisse ohne die
Förderung nicht ohnehin eingetreten wären.
1. In welcher Rechtsform ist der Equality Fund nach Kenntnis der
Bundesregierung organisiert, welche Organe gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, wie werden diese Organe besetzt, und mit welchen Personen
oder Institutionen sind diese Organe nach Kenntnis der Bundesregierung
besetzt?
Der Equality Fund ist eine in Kanada registrierte internationale
Nichtregierungsorganisation. Für weitere Informationen wird auf die öffentlich
zugänglichen Informationen auf der Internetseite des Equality Funds verwiesen
(abrufbar unter: https://equalityfund.ca/en/page/who-we-are).
2. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren privaten und
öffentlichen Geldgeber des Equality Fund, und in welcher Höhe fördern
diese jeweils den Equality Fund?
Der Equality Fund wurde bisher finanziert von Kanada (seit 2019, 300 Mio.
kanadische Dollar) und Großbritannien (2022, 33 Mio. britische Pfund). Der
Equality Fund veröffentlicht auf seiner Internetseite „Our supporters“ Angaben
zu privaten Geldgebern (abrufbar unter: https://inmotion.equalityfund.ca/our-su
pporters).
3. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der
Bundesregierung und dem Equality Fund besonders hinsichtlich der
a) konkreten Mittelverwendung des deutschen Finanzierungsanteils,
b) konkreten Berichtspflichten gegenüber der Bundesregierung,
c) Prüf- und Kontrollrechte der Bundesregierung oder einer neutralen
Prüforganisation,
d) Möglichkeit zur Rückforderung von Mittel bei
Mittelfehlverwendung,
e) konkreten, messbaren Wirksamkeitsziele?
4. Prüft der Bundesrechnungshof die Mittelverwendung durch den Equality
Fund, und hat er nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu
sämtlichen relevanten Unterlagen?
Die Fragen 3a bis 4 werden zusammen beantwortet.
Die Zusammenarbeit mit dem Equality Fund erfolgt auf Grundlage einer
Fördervereinbarung vom 20. November 2025.
Die im Rahmen der Förderung eingesetzten Mittel sind zweckgebunden und
dürfen daher ausschließlich für den in der Fördervereinbarung definierten
Zweck verwendet werden.
Als Zuwendungsempfänger hat der Equality Fund der Bundesregierung einmal
jährlich einen Bericht über die Verwendung der im Vorjahr erhaltenen Mittel
vorzulegen. Dieser Bericht umfasst einen Sachbericht zum Verlauf und Erfolg
des geförderten Programms sowie eine Finanzaufstellung über sämtliche im
Rahmen der Programmdurchführung getätigten Ausgaben.
Die Fördervereinbarung enthält die üblichen Prüf- und Kontrollrechte der
Bundesregierung. Der Bundesrechnungshof ist nach Bundeshaushaltsordnung
berechtigt, die Verwendung der Bundesmittel zu prüfen.
Bei nicht zweckentsprechender Verwendung können Zuwendungen teilweise
oder ganz zurückgefordert werden.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage eines Ergebnis- und Wirkungsrahmens
zur Messung der Zielerreichung.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Equality Fund nach eigener
Aussage einen Teil seiner Förderempfänger nicht öffentlich nennt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu
diesem Vorgehen mit Blick auf Transparenz- und
Rechenschaftspflichten, und wenn ja, welche?
Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Equality Fund nicht sämtliche
Förderempfänger öffentlich ausweist. In einigen Fällen könnte die öffentliche
Nennung der Organisationen ein erhebliches Risiko für den Bestand der
Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und gegebenenfalls sogar das Leben der
für die Zuwendungsempfänger tätigen Personen bedeuten. Die Entscheidung
über die Veröffentlichung von Informationen zu einzelnen Förderempfängern
obliegt dem Equality Fund.
b) Liegt der Bundesregierung eine vollständige Liste der
Förderempfänger vor?
Nein.
6. Seit wann fördert die Bundesregierung den Equality Fund, und wie hoch
waren seitdem die jährlichen Zuwendungen durch die Bundesregierung?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) unterstützt den Equality Fund seit 2025. Die Zuwendungen belaufen
sich im Jahr 2025 auf 9 Mio. Euro.
7. Welche konkreten Organisationen und Projekte wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch den Equality Fund seit 2019 gefördert (bitte
nach Förderempfänger, Zielland, Projekttitel, Projekt- oder
Maßnahmenbeschreibung und Fördersumme aufschlüsseln)?
In den letzten fünf Jahren hat der Equality Fund über 1 500 Organisationen und
Bewegungen unterstützt, die sich für die Förderung der
Geschlechtergleichstellung in verschiedenen Bereichen einsetzen. Es wird auf die Antwort zu
Frage 5b verwiesen.
8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte speziell aus dem
deutschen Förderanteil finanziert, und wenn ja, welche?
Nein. Die Zuwendung der Bundesregierung an den Equality Fund erfolgt
projektübergreifend.
9. Gibt es Projekte oder Projektkategorien und Projekttypen, die die
Bundesregierung bei der Verwendung ihrer Fördermittel durch den Equality
Fund ausgeschlossen hat, und wenn ja, welche?
Explizit ausgeschlossen sind Förderungen im Bereich Sanktionen sowie
Terrorismusfinanzierung. Es dürfen keine Mittel an Personen oder Organisationen
gezahlt werden, die auf der konsolidierten Sanktionsliste des UN-
Sicherheitsrats stehen oder EU-Sanktionen unterliegen.
10. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte oder
Organisationen Förderung durch den Equality Fund, die
a) sogenannte Advocacy-Arbeit für Schwangerschaftsabbrüche in
Staaten betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich
oder teilweise illegal sind,
b) medizinische Zentren betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche
angeboten werden,
c) trans-geführt („trans-led actors“) sind oder sich speziell an
Transsexuelle richten,
d) explizit antikoloniale oder intersektionale politische Agenden
verfolgen?
Die Fragen 10a bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderung von Projekten und Organisationen durch den Equality Fund
erfolgt zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Innerhalb dieses
Rahmens obliegt dem Equality Fund die Auswahl der zu fördernden Projekte.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anteil an den Projektkosten, der auf Verwaltung, Personal und
Management entfällt?
Vertraglich festgelegt ist, dass Programm-Support-Kosten (Management und
Overhead) maximal 12 Prozent der direkten Programmkosten betragen dürfen.
12. Teilt die Bundesregierung die Selbstbeschreibung des Equality Fund als
Organisation, die „antirassistische, antikoloniale und intersektionale
Agenden“ fördert, und hält sie diese ideologische Ausrichtung für
vereinbar mit ihren eigenen politischen Grundsätzen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die politischen Grundprinzipien der Bundesregierung von
Menschenrechtsschutz, Gleichstellung der Geschlechter sowie der Überwindung von
Mehrfachdiskriminierung sind mit den Zielen und der Arbeit des Equality Fund
vereinbar.
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu dem
Umstand, dass der Equality Fund nach eigener Aussage explizit Advocacy
für den Zugang zu Abtreibungen in Drittländern finanziert, vor dem
Hintergrund, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des
Strafgesetzbuchs (StGB) grundsätzlich rechtswidrig sind, und wenn ja,
wie lautet diese?
Die Bundesregierung erfasst und bewertet nicht systematisch, ob oder in
welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zu Fragen des
Schwangerschaftsabbruchs vertreten.
14. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Förderung von Abtreibungs-
Advocacy in Ländern, in denen Abtreibung unter Strafe steht, mit dem
Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten souveräner
Staaten vereinbar ist, und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Die Bundesregierung achtet das völkerrechtliche Souveränitätsprinzip. Die
Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für den Schutz der
Gesundheit und der Rechte von Frauen einsetzen, knüpft an
menschenrechtliche Verpflichtungen an.
15. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass mit deutschem Steuergeld
politische Bewegungsarbeit und Systemwandel-Advocacy finanziert
werden?
Die Förderung des Equality Funds erfolgt im Rahmen der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf Grundlage der in der Fördervereinbarung
festgelegten Ziele. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Wirksamkeit von
des Blended Finance-Modells, und wie begegnet sie gegebenenfalls den
Einwänden von Experten gegen dieses Modell (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Bundesregierung betrachtet Blended Finance als wichtiges Instrument zur
Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern. Die
Bundesregierung begegnet Einwänden durch gezielte Qualitätsstandards, klare
Kriterien (beispielsweise OECD DAC) und kontinuierliche Evaluierungen.
17. Welche weiteren Fonds, Projekte und Instrumente fördert die
Bundesregierung gegebenenfalls in welcher jährlichen Höhe, die vergleichbar
mit dem Equality Fund sind, die also ebenfalls Blended Finance-
Strukturen besitzen und einen zivilgesellschaftlichen Fokus haben?
Keine.
18. Welchen konkreten politischen Nutzen für die nationalen Interessen
Deutschlands erwartet die Bundesregierung von ihrer Förderung des
Equality Fund?
Studien belegen, dass die volle Teilhabe von Frauen, Mädchen und
marginalisierten Personen an der Gesellschaft die wirtschaftliche Produktivität steigert,
Armut verringert, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und das
Wohlergehen über Generationen hinweg verbessert. Somit leisten Maßnahmen zur
Förderung von Geschlechtergleichstellung sowie zur Stärkung
zivilgesellschaftlicher Strukturen einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und stabilen
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und sind damit im nationalen Interesse
der Bundesrepublik Deutschland.
19. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit „antirassistischen, antikolonialen
und intersektionalen Agenden“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller),
wenn ja, was versteht sie darunter, und stehen diese im Einklang mit den
politischen Grundsätzen der Bundesregierung?
Das Handeln der Bundesregierung richtet sich nach den Vorgaben des
Grundgesetzes sowie den von Deutschland eingegangenen internationalen
Verpflichtungen, insbesondere zum Schutz der Menschenrechte.
20. Zielt das Handeln der Bundesregierung ebenfalls darauf ab, „Macht und
Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben
(bitte begründen)?
Ziel der Bundesregierung ist die Förderung von Geschlechtergleichstellung
sowie der Abbau struktureller Diskriminierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen. Hierzu
gehört die Unterstützung von Frauen, Mädchen und weiteren benachteiligten
Gruppen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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