polradar

Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6718)

dip / drucksache 23.07.2026 · WP 21 · 21/7310 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6718) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7310 21. Wahlperiode 23.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6718 – Förderung des „Equality Fund“ durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. Mai 2026 nahm die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan an der internationalen Global Partnerships Conference: Common Challenges, Collective Action in London teil. Im Rahmen dieser Konferenz gab das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekannt, dass Deutschland 18 Mio. Euro in den sogenannten Equality Fund investieren wird. Laut BMZ- Pressemitteilung handelt es sich um einen „innovativen Finanzierungsmechanismus, der Privatkapital, öffentliche Förderung und Investitionserlöse bündelt, um zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und Lateinamerika zu stärken“ (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/global-partners hip-conference-309580, Zugriff: 20. Mai 2026). Der Equality Fund ist eine kanadische Organisation, die 2019 mit einer staatlichen Anschubfinanzierung von 300 Mio. Kanadischen Dollar (CAD) durch die kanadische Bundesregierung gegründet wurde. Nach eigener Darstellung verfolgt der Fonds ausdrücklich eine politische Agenda: Er bezeichnet seinen Ansatz als „resolutely anti-racist, anti-oppressive, anti-colonial“ (https://equali tyfund.ca/, Zugriff: 20. Mai 2026) und hat das erklärte Ziel, „Macht und Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben“ (ebd.). Gefördert werden nach eigener Darstellung prioritär Organisationen, die „antirassistische, antikoloniale und intersektionale Agenden“ verfolgen (Equality Fund, Catalyze Grants Program Description). Aus öffentlich zugänglichen Unterlagen des Equality Fund lassen sich konkrete Förderbeispiele entnehmen: Dazu zählen eine mexikanische Organisation, die rechtliche und medizinische Unterstützung für cis- und trans- Sexarbeiterinnen leistet (Brigada Callejera de Apoyo a la Mujer, Elisa Martínez A.C.), Advocacy-Organisationen für sexuelle und reproduktive Rechte – einschließlich Abtreibungszugang – in Ländern wie Mexiko, Bolivien und Bangladesch, LBTQI+-Organisationen in Angola, El Salvador und der Karibik sowie politische Netzwerke zum Aufbau „feministischer Bewegungen für sozioökonomischen und politischen Wandel“ in Kambodscha (United Sisterhood Alliance). Der Fonds gibt darüber hinaus an, einen Teil seiner Förderempfänger aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu nennen (Equality Fund, Grantee Disclosure Policy). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Fonds operiert nach dem sogenannten Blended Finance-Modell, das öffentliche Mittel mit Privatkapital und Investitionserlösen aus Unternehmensbeteiligungen kombiniert. Wissenschaftliche Untersuchungen dieses Modells – u. a. in der Fachzeitschrift „New Political Economy“ (Vol. 30/1, 2024) sowie durch Oxfam International (https://policy-practice.oxfam.org/resources/privat e-finance-blending-for-development-risks-and-opportunities-620185/ und https://oxfamilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/620753/bp- accountability-deficit-finance-blending-agriculture-300419-en.pdf, Zugriff: 20. Mai 2026) – zeigen, dass Blended Finance-Strukturen häufig schwer überwachbar sind, höhere Transaktionskosten als direkte öffentliche Förderung verursachen und das sogenannte Additionalitätsproblem aufwerfen: Es ist regelmäßig nicht nachweisbar, ob die geförderten Ergebnisse ohne die Förderung nicht ohnehin eingetreten wären.  1. In welcher Rechtsform ist der Equality Fund nach Kenntnis der Bundesregierung organisiert, welche Organe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie werden diese Organe besetzt, und mit welchen Personen oder Institutionen sind diese Organe nach Kenntnis der Bundesregierung besetzt? Der Equality Fund ist eine in Kanada registrierte internationale Nichtregierungsorganisation. Für weitere Informationen wird auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Internetseite des Equality Funds verwiesen (abrufbar unter: https://equalityfund.ca/en/page/who-we-are).  2. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren privaten und öffentlichen Geldgeber des Equality Fund, und in welcher Höhe fördern diese jeweils den Equality Fund? Der Equality Fund wurde bisher finanziert von Kanada (seit 2019, 300 Mio. kanadische Dollar) und Großbritannien (2022, 33 Mio. britische Pfund). Der Equality Fund veröffentlicht auf seiner Internetseite „Our supporters“ Angaben zu privaten Geldgebern (abrufbar unter: https://inmotion.equalityfund.ca/our-su pporters).  3. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundesregierung und dem Equality Fund besonders hinsichtlich der a) konkreten Mittelverwendung des deutschen Finanzierungsanteils, b) konkreten Berichtspflichten gegenüber der Bundesregierung, c) Prüf- und Kontrollrechte der Bundesregierung oder einer neutralen Prüforganisation, d) Möglichkeit zur Rückforderung von Mittel bei Mittelfehlverwendung, e) konkreten, messbaren Wirksamkeitsziele?  4. Prüft der Bundesrechnungshof die Mittelverwendung durch den Equality Fund, und hat er nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu sämtlichen relevanten Unterlagen? Die Fragen 3a bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Zusammenarbeit mit dem Equality Fund erfolgt auf Grundlage einer Fördervereinbarung vom 20. November 2025. Die im Rahmen der Förderung eingesetzten Mittel sind zweckgebunden und dürfen daher ausschließlich für den in der Fördervereinbarung definierten Zweck verwendet werden. Als Zuwendungsempfänger hat der Equality Fund der Bundesregierung einmal jährlich einen Bericht über die Verwendung der im Vorjahr erhaltenen Mittel vorzulegen. Dieser Bericht umfasst einen Sachbericht zum Verlauf und Erfolg des geförderten Programms sowie eine Finanzaufstellung über sämtliche im Rahmen der Programmdurchführung getätigten Ausgaben. Die Fördervereinbarung enthält die üblichen Prüf- und Kontrollrechte der Bundesregierung. Der Bundesrechnungshof ist nach Bundeshaushaltsordnung berechtigt, die Verwendung der Bundesmittel zu prüfen. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung können Zuwendungen teilweise oder ganz zurückgefordert werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage eines Ergebnis- und Wirkungsrahmens zur Messung der Zielerreichung.  5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Equality Fund nach eigener Aussage einen Teil seiner Förderempfänger nicht öffentlich nennt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu diesem Vorgehen mit Blick auf Transparenz- und Rechenschaftspflichten, und wenn ja, welche? Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Equality Fund nicht sämtliche Förderempfänger öffentlich ausweist. In einigen Fällen könnte die öffentliche Nennung der Organisationen ein erhebliches Risiko für den Bestand der Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und gegebenenfalls sogar das Leben der für die Zuwendungsempfänger tätigen Personen bedeuten. Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Informationen zu einzelnen Förderempfängern obliegt dem Equality Fund. b) Liegt der Bundesregierung eine vollständige Liste der Förderempfänger vor? Nein.  6. Seit wann fördert die Bundesregierung den Equality Fund, und wie hoch waren seitdem die jährlichen Zuwendungen durch die Bundesregierung? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt den Equality Fund seit 2025. Die Zuwendungen belaufen sich im Jahr 2025 auf 9 Mio. Euro.  7. Welche konkreten Organisationen und Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Equality Fund seit 2019 gefördert (bitte nach Förderempfänger, Zielland, Projekttitel, Projekt- oder Maßnahmenbeschreibung und Fördersumme aufschlüsseln)? In den letzten fünf Jahren hat der Equality Fund über 1 500 Organisationen und Bewegungen unterstützt, die sich für die Förderung der Geschlechtergleichstellung in verschiedenen Bereichen einsetzen. Es wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen.  8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte speziell aus dem deutschen Förderanteil finanziert, und wenn ja, welche? Nein. Die Zuwendung der Bundesregierung an den Equality Fund erfolgt projektübergreifend.  9. Gibt es Projekte oder Projektkategorien und Projekttypen, die die Bundesregierung bei der Verwendung ihrer Fördermittel durch den Equality Fund ausgeschlossen hat, und wenn ja, welche? Explizit ausgeschlossen sind Förderungen im Bereich Sanktionen sowie Terrorismusfinanzierung. Es dürfen keine Mittel an Personen oder Organisationen gezahlt werden, die auf der konsolidierten Sanktionsliste des UN- Sicherheitsrats stehen oder EU-Sanktionen unterliegen. 10. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte oder Organisationen Förderung durch den Equality Fund, die a) sogenannte Advocacy-Arbeit für Schwangerschaftsabbrüche in Staaten betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich oder teilweise illegal sind, b) medizinische Zentren betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden, c) trans-geführt („trans-led actors“) sind oder sich speziell an Transsexuelle richten, d) explizit antikoloniale oder intersektionale politische Agenden verfolgen? Die Fragen 10a bis 10d werden gemeinsam beantwortet. Die Förderung von Projekten und Organisationen durch den Equality Fund erfolgt zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Innerhalb dieses Rahmens obliegt dem Equality Fund die Auswahl der zu fördernden Projekte. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil an den Projektkosten, der auf Verwaltung, Personal und Management entfällt? Vertraglich festgelegt ist, dass Programm-Support-Kosten (Management und Overhead) maximal 12 Prozent der direkten Programmkosten betragen dürfen. 12. Teilt die Bundesregierung die Selbstbeschreibung des Equality Fund als Organisation, die „antirassistische, antikoloniale und intersektionale Agenden“ fördert, und hält sie diese ideologische Ausrichtung für vereinbar mit ihren eigenen politischen Grundsätzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die politischen Grundprinzipien der Bundesregierung von Menschenrechtsschutz, Gleichstellung der Geschlechter sowie der Überwindung von Mehrfachdiskriminierung sind mit den Zielen und der Arbeit des Equality Fund vereinbar. 13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu dem Umstand, dass der Equality Fund nach eigener Aussage explizit Advocacy für den Zugang zu Abtreibungen in Drittländern finanziert, vor dem Hintergrund, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) grundsätzlich rechtswidrig sind, und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung erfasst und bewertet nicht systematisch, ob oder in welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs vertreten. 14. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Förderung von Abtreibungs- Advocacy in Ländern, in denen Abtreibung unter Strafe steht, mit dem Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten vereinbar ist, und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? Die Bundesregierung achtet das völkerrechtliche Souveränitätsprinzip. Die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für den Schutz der Gesundheit und der Rechte von Frauen einsetzen, knüpft an menschenrechtliche Verpflichtungen an. 15. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass mit deutschem Steuergeld politische Bewegungsarbeit und Systemwandel-Advocacy finanziert werden? Die Förderung des Equality Funds erfolgt im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf Grundlage der in der Fördervereinbarung festgelegten Ziele. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Wirksamkeit von des Blended Finance-Modells, und wie begegnet sie gegebenenfalls den Einwänden von Experten gegen dieses Modell (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung betrachtet Blended Finance als wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern. Die Bundesregierung begegnet Einwänden durch gezielte Qualitätsstandards, klare Kriterien (beispielsweise OECD DAC) und kontinuierliche Evaluierungen. 17. Welche weiteren Fonds, Projekte und Instrumente fördert die Bundesregierung gegebenenfalls in welcher jährlichen Höhe, die vergleichbar mit dem Equality Fund sind, die also ebenfalls Blended Finance- Strukturen besitzen und einen zivilgesellschaftlichen Fokus haben? Keine. 18. Welchen konkreten politischen Nutzen für die nationalen Interessen Deutschlands erwartet die Bundesregierung von ihrer Förderung des Equality Fund? Studien belegen, dass die volle Teilhabe von Frauen, Mädchen und marginalisierten Personen an der Gesellschaft die wirtschaftliche Produktivität steigert, Armut verringert, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und das Wohlergehen über Generationen hinweg verbessert. Somit leisten Maßnahmen zur Förderung von Geschlechtergleichstellung sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und stabilen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und sind damit im nationalen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. 19. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit „antirassistischen, antikolonialen und intersektionalen Agenden“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, was versteht sie darunter, und stehen diese im Einklang mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung? Das Handeln der Bundesregierung richtet sich nach den Vorgaben des Grundgesetzes sowie den von Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen, insbesondere zum Schutz der Menschenrechte. 20. Zielt das Handeln der Bundesregierung ebenfalls darauf ab, „Macht und Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben (bitte begründen)? Ziel der Bundesregierung ist die Förderung von Geschlechtergleichstellung sowie der Abbau struktureller Diskriminierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen. Hierzu gehört die Unterstützung von Frauen, Mädchen und weiteren benachteiligten Gruppen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen