Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Entschließungsantrag zu Drs. 21/4083, 21/5530)
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Entschließungsantrag zu Drs. 21/4083, 21/5530)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5533
21. Wahlperiode 22.04.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Swantje Henrike Michaelsen, Karl
Bär, Michael Kellner, Tarek Al-Wazir, Claudia Müller, Lisa Badum, Harald Ebner,
Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Schahina Gambir, Matthias Gastel, Julian
Joswig, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/4083, 21/5530 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Einsatz von Lebensmitteln und Futterpflanzen als Kraftstoffe verschärft den
Konflikt zwischen Tank und Teller und ist umweltpolitisch wie sozial nicht zu
rechtfertigen. Statt diese Fehlentwicklung zu beenden, verpasst der Gesetzentwurf
der Bundesregierung die Chance, Agrokraftstoffe aus Lebens- und Futtermitteln
konsequent aus der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auszuschließen.
Damit landen Mais, Raps oder Weizen weiter im Autotank. Weltweit wird so eine
enorme Fläche fast so groß wie Schleswig-Holstein allein für die Produktion des
in Deutschland getankten Agrokraftstoffs in Anspruch genommen. Dadurch
gehen wichtige Naturflächen und CO2-Senken verloren. Die Flächen werden in aller
Regel intensiv und mit hohem Pestizid- und Düngereinsatz bewirtschaftet. Für
den Anbau von Sojapflanzen, die weiterverarbeitet zu Sojadiesel auf die THG-
Quote angerechnet werden können, werden artenreiche Regelwälder zerstört.
Ähnliches gilt für die Früchte der Ölpalmen, die auf Umwegen nach wie vor im
Tank landen. In Summe führt dies dazu, dass viele Kraftstoffe vom Feld
nachweislich eine schlechtere Klimabilanz haben als fossile Kraftstoffe. Ausgerechnet
diese klimaschädlichen Agrokraftstoffe sind aber für die schwarz-rote
Bundesregierung weiterhin das Instrument der Wahl.
Quoten zur Minderung von Treibhausgasen können ein wirksames Instrument für
den Klimaschutz in Industrie und Verkehr sein. Sie bieten den Herstellern von
Kraftstoffen planungssichere und flexible Möglichkeiten, um den Ausstoß von
Treibhausgasen zu senken. Dafür müssen die Quoten jedoch direkte
Elektrifizierung klar priorisieren, Agrokraftstoffe aus Futter- oder Lebensmitteln
ausschließen, die Anrechnung von abfall- und reststoffbasierten Kraftstoffen strikt auf eine
nachhaltig verfügbare Menge begrenzen und knappe E-Fuels nur dort anreizen,
wo sie noch unerlässlich sind: im Flug- und Schifffahrtsverkehr. Nur wenn diese
Bedingungen erfüllt und die Erfüllungsoptionen betrugssicher sind, kann die
THG-Quote, wie sie im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt ist, einen
Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Leider erfüllt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der
THG-Quote in keiner Weise diese Anforderungen. Der schwarz-rote
Gesetzentwurf ist Greenwashing in Reinform. Das eigentliche Ziel der THG-Quote wird
nach den Plänen der Bundesregierung ins Gegenteil verkehrt: Sie wird zu einer
Klimaschadensquote. So setzt die Bundesregierung auf klima- und
umweltschädliche Kraftstoffe und betrugsanfällige Erfüllungsoptionen. Zudem verpasst die
Bundesregierung die Chance, verbesserte Anreize für den Hochlauf der
Elektromobilität zu schaffen, und verschwendet wertvolle E-Fuels in ungeeigneten und
höchst ineffizienten Anwendungen im Straßenverkehr.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Das Instrument der THG-
Quote soll wirkungsvoll weiterentwickelt werden, damit es ein wirklich effektives
Instrument für Klimaschutz und für die Förderung fortschrittlicher,
klimafreundlicher Geschäftsmodelle wird. Denn genau das erreicht eine kluge und effiziente
Regulierung: Wettbewerbsvorteile und Anreize für Forschung und Entwicklung
für Unternehmen, die klimafreundlichere Prozesse entwickeln und in elektrische
Antriebe im Straßen- und Schienenverkehr investieren. Kurzum, Unternehmen,
die mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben. Von ihnen brauchen wir mehr
in Deutschland. Die Bundesregierung erreicht mit ihrem Gesetzentwurf leider das
genaue Gegenteil: Hier profitieren ausgerechnet Unternehmen, die auf veraltete
und klimaschädliche Technologien setzen. Dies zögert die notwendige
Transformation auf Kosten der Gesundheit, der Artenvielfalt und der effizienten
Flächennutzung hinaus. Solch eine Gesetzgebung ist sowohl ökologisch als auch
ökonomisch unklug.
Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf dringend korrigieren.
Nahrungsmittel gehören auf den Teller und nicht in den Tank. Die Erfüllungsoptionen für
die THG-Quote müssen wirksam zum Klimaschutz beitragen und betrugssicher
sein. Die Anreize für den Einsatz der Elektromobilität müssen verbessert werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf
die THG-Quote bis 2030 schrittweise zu beenden;
2. die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote
sofort zu beenden;
3. die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten „abfallbasierten“
Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) im Sinne
der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anzupassen und demnach
von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent zu senken;
4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anrechnungsmöglichkeiten für
Zwischenfrüchte sowie für Pflanzen, die auf stark degradierten Flächen angebaut
werden, zu streichen, um weitere Betrugspotenziale auszuschließen und um
mögliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu vermeiden;
5. Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen einschließlich Eisenbahnen,
U-Bahnen und Straßenbahnen als Erfüllungsoption für die THG-Quote mit
aufzunehmen und damit haushaltsneutral den öffentlichen
Personennahverkehr zu fördern;
6. den Anrechnungsfaktor für Strom in Elektrofahrzeugen von 3 auf 5
anzuheben, um eine sofortige Anreizwirkung für die E-Mobilität zu erzeugen;
7. im Sinne der Technologieoffenheit von solchen Unterquoten für sogenannte
„erneuerbare Kraftstoffe“ abzusehen, die dazu führen, dass die
Anrechnungsoption der Elektromobilität auf die THG-Quote künstlich begrenzt
wird;
8. mittels geeigneter Instrumente sicherzustellen, dass die begrenzt
verfügbaren Mengen an strombasierten Kraftstoffen vorrangig im Schifffahrts- und
Luftverkehr eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden, und zu
diesem Zwecke unter anderem
9. eine Opt-in-Option für den Schiffs- und Flugverkehr zu schaffen, mittels
derer der Einsatz von E-Fuels, der über die bestehenden europäischen
Quotenvorgaben für den Schiffs- und Flugverkehr hinausgeht, auf die THG-
Quotenerfüllung angerechnet werden kann;
10. dafür zu sorgen, dass bis 2030 mindestens die Hälfte des dann in Raffinerien
eingesetzten Wasserstoffs grüner Wasserstoff ist und dass im Zuge dessen
der Markthochlauf von grünem Wasserstoff angeschoben wird;
11. bei sich abzeichnender Verfügbarkeit von strombasierten Flugkraftstoffen
(Power-to-Liquid, PtL) umgehend eine verbindliche PtL-Quote für die
Regierungsflotte einzuführen und umzusetzen, um damit eine Vorreiterrolle bei
der Dekarbonisierung des Luftverkehrs einzunehmen und den
Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe aktiv zu unterstützen.
Berlin, den 21. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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