Wassernutzung von KI- und Rechenzentren - Kenntnisstand und Maßnahmen der Bundesregierung
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Wassernutzung von KI- und Rechenzentren - Kenntnisstand und Maßnahmen der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8112
21. Wahlperiode 23.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Thomas Ladzinski
und der Fraktion der AfD
Wassernutzung von KI- und Rechenzentren – Kenntnisstand und Maßnahmen der
Bundesregierung
Der Ausbau von Rechenzentren und KI-Rechenkapazitäten ist nach Ansicht der
Fragesteller für die digitale Souveränität, die Innovationsfähigkeit und die
wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit Deutschlands von erheblicher Bedeutung. Mit
ihrer Nationalen Rechenzentrumsstrategie verfolgt die Bundesregierung das
Ziel, die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens zu
verdoppeln und die Kapazitäten für Künstliche Intelligenz sowie
Hochleistungsrechnen zu vervierfachen (https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilung
en/detail/bundesregierung-beschliesst-rechenzentrumsstrategie). Der damit
verbundene Ausbau erhöht jedoch zugleich den Bedarf an Energie, Flächen,
Netzanbindungen und Kühlkapazitäten.
Insbesondere die Wassernutzung von Rechenzentren gewinnt vor dem
Hintergrund regional begrenzter Wasserressourcen und der zunehmenden Zahl
energie- sowie rechenintensiver KI-Anwendungen an Bedeutung. Wasser kann
sowohl unmittelbar zur Kühlung von Rechenzentren als auch mittelbar im
Zusammenhang mit der Stromerzeugung benötigt werden. Die tatsächliche
Belastung hängt unter anderem von Standort, Kühlsystem, Auslastung,
Energieversorgung und der Herkunft des eingesetzten Wassers ab.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen der Bundesregierung keine belastbaren
Angaben darüber vor, wie hoch die Wassernutzung der in Deutschland
betriebenen Rechenzentren insgesamt ist und welche Auswirkungen der geplante
Kapazitätsausbau auf den Wasserbedarf haben wird (https://netzpolitik.org/2026/k
i-und-rechenzentren-bundesregierung-weiss-nicht-wieviel-wasser-ihre-ausbaup
laene-schlucken-werden/). Dies betrifft Berichten zufolge auch die
Wassernutzung der vom Bund selbst betriebenen oder genutzten Rechenzentren (https://n
etzpolitik.org/2026/ki-und-rechenzentren-bundesregierung-weiss-nicht-
wievielwasser-ihre-ausbauplaene-schlucken-werden/). Ohne eine hinreichende
Datengrundlage bleibt offen, ob die Ziele der Rechenzentrumsstrategie mit
regionalen Wasserverfügbarkeiten vereinbar sind und nach welchen Kriterien mögliche
Nutzungskonflikte frühzeitig erkannt werden sollen.
Eine nachhaltige und resiliente Digitalpolitik setzt nach Auffassung der
Fragesteller voraus, dass der Ausbau digitaler Schlüssel-Infrastrukturen nicht
losgelöst von den verfügbaren natürlichen Ressourcen geplant wird. Dies gilt
insbesondere für den ländlichen Raum und Regionen, in denen die Ansiedlung von
Rechenzentren wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven eröffnen kann,
zugleich aber möglicherweise begrenzte Wasserressourcen, eine angespannte ört-
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liche Versorgungslage oder konkurrierende Nutzungsansprüche bestehen.
Erforderlich sind nach Ansicht der Fragesteller daher transparente
Verbrauchsdaten, nachvollziehbare Kriterien für die Standortwahl und technische Vorgaben,
die einen möglichst wassersparenden Betrieb gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, welche Kenntnisse die Bundesregierung zur direkten und
indirekten Wassernutzung von KI- und Rechenzentren besitzt, wie sie die
Auswirkungen der eigenen Ausbauziele auf regionale Wasserressourcen bewertet
und welche Maßnahmen sie zur Datenerhebung, Transparenz sowie zur
Verringerung der Wassernutzung vorsieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur direkten und
indirekten Wassernutzung (bitte nach Trinkwasser, Kühlwasser oder sonstiges
Wasser aufschlüsseln) von Rechenzentren in Deutschland vor (bitte auch
etwaigen Schlupf, z. B. durch Verdampfung, Versickerung angeben)?
2. In welchem Umfang liegen der Bundesregierung Daten zur
Wassernutzung von Rechenzentren vor, die durch Bundesbehörden betrieben oder
für die Erbringung von IT-Dienstleistungen des Bundes genutzt werden?
3. Welche Bundesbehörden, bundeseigenen Unternehmen oder IT-
Dienstleister des Bundes erfassen die Wassernutzung der von ihnen
betriebenen oder genutzten Rechenzentren und welche Daten liegen hierzu
jeweils vor?
4. Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung nach Kenntnis der
Fragesteller bislang keine belastbaren Angaben zur gesamten Wassernutzung
von Rechenzentren in Deutschland sowie zu den Folgen des geplanten
Ausbaus der Rechenzentrumskapazitäten machen, obwohl diese Daten
laut Energieeffizienzgesetz (EnEfG) § 13 sowie Anlage 3 zu § 13
Absatz 1 bereits seit Juni 2025 vorliegen sollten?
5. Welche Datengrundlage nutzt die Bundesregierung, um die Auswirkungen
ihrer Ausbauziele für KI- und Rechenzentrumskapazitäten auf den
künftigen Wasserbedarf zu bewerten?
6. Wie unterscheidet die Bundesregierung bei der Erhebung und Bewertung
zwischen Wasserentnahme, Wassernutzung, wiederverwendetem Wasser
und dem indirekten Wasserbedarf im Zusammenhang mit der
Stromversorgung von Rechenzentren?
7. Welche technischen Kennzahlen zur Bewertung der Wassereffizienz von
Rechenzentren, insbesondere der Water Usage Effectiveness (WUE),
werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bundesrechenzentren bereits
erhoben oder sollen künftig erhoben werden?
8. Welche Kühlverfahren werden in den vom Bund betriebenen oder
genutzten Rechenzentren eingesetzt und welchen Einfluss haben diese Verfahren
nach Kenntnis der Bundesregierung auf den jeweiligen Wasserbedarf?
9. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um bei Neubau,
Erweiterung oder Beschaffung von Rechenzentrumskapazitäten besonders
wassersparende Kühl- und Betriebskonzepte zu berücksichtigen?
10. Nach welchen Kriterien berücksichtigt die Bundesregierung die örtliche
Verfügbarkeit von Wasser bei Rechenzentren auf Bundesliegenschaften,
bei Vorhaben mit Bundesförderung und bei deutschen
Standortvorschlägen im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC (bitte je
Förderprogramm und Vorhaben darstellen)?
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11. Plant die Bundesregierung Änderungen des Baugesetzbuchs, des
Raumordnungsgesetzes oder des Wasserhaushaltsgesetzes, die Rechenzentren
als eigenen Vorhabentyp erfassen oder eine gesonderte Prüfung des
Wasserbedarfs im Genehmigungsverfahren vorsehen, und wie bewertet sie den
Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber der
gewerblichen Kühlwassernutzung?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob es bei
bestehenden oder geplanten Rechenzentren bereits zu Nutzungskonflikten
mit kommunaler Wasserversorgung, Landwirtschaft, Gewerbe oder
Industrie gekommen ist?
13. Hält die Bundesregierung die bestehenden Transparenzvorgaben für
Rechenzentren nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 des
Energieeffizienzgesetzes für ausreichend, wie bewertet die Bundesregierung, dass
für das Berichtsjahr 2025 bis zum 6. Juli 2026 lediglich etwa die Hälfte
der meldepflichtigen Rechenzentren ihre Angaben nach Anlage 3 des
Energieeffizienzgesetzes an das Energieeffizienzregister übermittelt
haben, und welche Vollzugsmaßnahmen hat sie daraufhin ergriffen?
14. Inwieweit veröffentlicht die Bundesregierung Informationen zum
Wasserverbrauch von Rechenzentren des Bundes oder seiner IT-Dienstleister, und
unter welchen Umständen wird eine Veröffentlichung, etwa unter Verweis
auf Sicherheitsinteressen, eingeschränkt oder verweigert?
15. Welche konkreten Sicherheitsrisiken sieht die Bundesregierung bei einer
aggregierten und standortbezogen differenzierten Veröffentlichung von
Wasserverbrauchsdaten staatlicher Rechenzentren?
16. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Anforderungen an
Wassereffizienz, Transparenz und die Erfassung der Wassernutzung in die
Nationale Rechenzentrumsstrategie, Förderprogramme oder
Beschaffungsstandards des Bundes aufzunehmen?
17. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der geplante Ausbau von
KI- und Rechenzentrumskapazitäten mit einer belastbaren, transparenten
und regional differenzierten Ressourcenplanung verbunden wird?
Berlin, den 21. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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